Motion du conseil national. Sociétés holdings en Suisse
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E 3 juin 1993
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat Für Ueberweisung als Motion
20 Stimmen 5 Stimmen
Präsident: Damit ist der Vorstoss zu einem Postulat beider Räte geworden.
92.3327
Motion des Nationalrates (Etique) Finanzströme zwischen Staat und Wirtschaft Motion du Conseil national (Etique) Flux financiers entre l'Etat et l'économie générale du pays
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992
Der Bundesrat wird gebeten, eine Uebersicht über die durch gewisse öffentliche und halböffentliche Aktivitäten (öffentli- cher Verkehr, Gesundheitswesen, Militär, Landwirtschaft, öf- fentliche Werke, Post- und Fernmeldeverkehr) ausgelösten Fi- nanzströme auszuarbeiten, damit deren Einfluss auf die Volks- wirtschaft, im besonderen auf Ebene der Verwendung von Produktions- und Beschäftigungsfaktoren, ermittelt werden kann.
Texte de la motion du 14 décembre 1992
Le Conseil fédéral est prié de préparer un tableau des flux fi- nanciers provoqués par certaines activités publiques ou semi-publiques - transports publics, santé publique, armée, agriculture, travaux publics, postes et télécommunications, etc. - afin d'en déterminer l'effet sur l'économie nationale, no- tamment au niveau de l'utilisation des facteurs de production et des emplois.
Gemperli, Berichterstatter: Inhaltlich geht es bei dieser Mo- tion darum, eine Uebersicht über die durch gewisse öffentli- che und halböffentliche Aktivitäten verursachten Geldströme auszuarbeiten und deren Einfluss auf die Volkswirtschaft zu er- mitteln, insbesondere auf die Produktions- und die Beschäfti- gungsfaktoren. Es geht vor allem um Ausgaben auf den Ge- bieten des Gesundheitswesens, des Militärs, der Landwirt- schaft, der öffentlichen Beschaffung.
Die WAK hat sich mit dieser Motion befasst. Sie hat sie aller- dings nicht weiter diskutiert, sondern hat stillschweigend be- schlossen, zu beantragen, den Vorstoss auch als Motion zu überweisen. Man ist ohne Widerspruch davon ausgegangen, dass das Anliegen berechtigt sei. Es ist allerdings zuzugeben, dass wir bereits eine grosse Anzahl von Statistiken haben: Spezialstatistiken wie Verkehrsstatistik, Gesundheitsstatistik, Kulturstatistik, Bildungsstatistik. Alle diese Statistiken geben auch Geldströme wieder. Was hier aber der Motionär will - und das ist offensichtlich das gewesen, was letztlich zu diesem Entscheid geführt hat -, ist die Tatsache, dass hier eine Global- bilanz verlangt wird und dass diese Globalbilanz mit Bezug auf die Wirkungen dieser entsprechenden Geldströme gewisse Vorteile bringen würde.
Die Kommission hat die Ueberweisung als Motion mit einem Stimmenverhältnis von 6 zu 3 Stimmen beschlossen - drei Mitglieder der Kommission waren für eine Ueberweisung als Postulat
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, auch diese Motion als Postulat zu überweisen und nicht als verbindlichen Auftrag.
Wenn aus diesem Vorstoss ein verbindlicher Auftrag gemacht wird, müssen wir eine wissenschaftliche Gruppe einsetzen,
die ihn erfüllt. Sie können dann von vornherein einige hundert- tausend Franken ausgeben und uns zusätzliche Leute be- willigen.
Wenn Sie dazu Lust haben, können Sie den Vorstoss als Mo- tion überweisen, sonst sollten Sie ihn als Postulat überweisen.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Motion 11 Stimmen Für Ueberweisung als Postulat 7 Stimmen
91.3326
Motion des Nationalrates (Hess Peter) Holdingstandort Schweiz. Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen Motion du Conseil national (Hess Peter) Sociétés holdings en Suisse. Amélioration du climat fiscal
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992
Der Bundesrat wird eingeladen, die erforderlichen Massnah- men zu treffen, um sicherzustellen, dass dem Standort Schweiz für international ausgerichtete schweizerische Unter- nehmen und insbesondere Holdinggesellschaften angesichts der von der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der direkten Steuern geschaffenen Erleichterungen keine schwer- wiegenden Wettbewerbsnachteile erwachsen.
Texte de la motion du 14 décembre 1992
Compte tenu du fait que la Communauté européenne a ins- tauré des allègements en matière de fiscalité directe, le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures nécessai- res pour éviter que les entreprises suisses à vocation interna- tionale ainsi que les sociétés holdings établies en Suisse ne subissent des désavantages concurrentiels trop graves.
Gemperli, Berichterstatter: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragt Ihnen, den Vorstoss in Uebereinstimmung mit dem Beschluss des Nationalrates als Motion zu über- weisen.
Die Gründe sind die folgenden: Art und Höhe der Unterneh- mensbesteuerung stellen für jedes Unternehmen einen sehr gewichtigen Kosten- und damit Standortfaktor dar. Für die Be- triebsgesellschaften ist dies aber nicht das einzige Kriterium, das über die Qualität eines Standortes entscheidet; anders für die Holdinggesellschaften, das heisst für die sogenannten Ober- und Muttergesellschaften, die Beteiligungen an Produk- tionsgesellschaften zusammenfassen: Für diese Gesellschaf- ten sind es effektiv einzig die steuerlichen Rahmenbedingun gen, die einen Standort als geeignet oder ungeeignet erschei- nen lassen.
Die Schweiz war früher ein begehrter Standort für in- und aus- ländisch beherrschte Holdinggesellschaften mit international zusammengesetzten Beteiligungsportefeuilles. In den letzten Jahren hat die Schweiz in dieser Beziehung an Attraktivität ver- loren. Dies gilt namentlich für Holdinggesellschaften, die Be- teiligungen in EG-Staaten halten. Dem Vernehmen nach sind denn auch Neugründungen von international tätigen Holding- gesellschaften stark rückläufig, und es soll bereits zu Verle- gungen des Sitzes von Holdinggesellschaften aus der Schweiz gekommen sein.
Im Vergleich mit anderen Holdinggesellschaften und ange- sichts der steuerlichen Entwicklungen in der EG fallen für un- sere Holdinggesellschaften vor allem folgende Nachteile in Betracht: Quellensteuerbelastung auf ausländischen Erträ-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Etique) Finanzströme zwischen Staat und Wirtschaft Motion du Conseil national (Etique) Flux financiers entre l'Etat et l'économie générale du pays
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3327
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.06.1993 - 08:00
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Seite
364-364
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