Motion Simmen
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übertragung von Kulturgütern zu unterzeichnen und die recht- lichen Bestimmungen zu erlassen, um den Verlust von natio- nalem Kulturgut zu verhindern und ausländische Staaten bei der Wahrung ihres kulturellen Erbes zu unterstützen.
Texte du postulat du 22 janvier 1993
Le Conseil fédéral est chargé de signer sans tarder la Conven- tion de l'Unesco de 1970 concernant les mesures à prendre pour interdire et empêcher l'importation, l'exportation et le transfert de propriété illicites des biens culturels et d'édicter des dispositions légales en vue d'éviter la perte de valeurs culturelles nationales ainsi que de soutenir des Etats étran- gers dans leurs efforts visant à sauvegarder leur patrimoine culturel.
Schiesser: Ich werde die Ueberweisung des Postulates nicht bekämpfen, aber ich habe eine Frage. Ich unterstütze dieses Postulat ausdrücklich, möchte aber auf einen Punkt hinwei- sen, der im Postulat nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Am Schluss des Postulates heisst es: « .... und ausländische Staaten bei der Wahrung ihres kulturellen Erbes zu unterstüt- zen.» Wir alle kennen den Umstand, dass sehr viel Kulturgut aus verschiedenen Staaten weggeführt worden ist. Es stellt sich die Frage, wie weit sich diese Unterstützung auch darauf bezieht, dass dieses Kulturgut oder Teile davon wieder zurück- geführt werden.
Ich hätte gerne, auch zuhanden des Protokolls, gewusst: Wie weit wird diese Rückführung in berechtigten Fällen durch diese Formulierung erfasst? Wird diese Rückführung in der Unesco-Konvention ausdrücklich geregelt, oder ist dies nicht der Fall? Dieser Themenkreis, der sehr aktuell, aber auch sehr bedeutungsvoll ist, sollte meines Erachtens noch geklärt wer- den, damit wir wissen, ob dieser Aspekt ebenfalls erfasst wird oder nicht. Wenn er nicht erfasst wird, wäre das Postulat zu er- gänzen.
Onken, Berichterstatter: Ich glaube, wir müssen den Wortlaut ernst nehmen. Wenn wir uns auf diesen konzentrieren, so drückt der Begriff «Wahrung ihres kulturellen Erbes» aus, dass wir diese Länder (die ja oft wenig Schutz geniessen, die dem Kulturgüterraub und -export oft wehrlos ausgesetzt sind) vor allem darin unterstützen, dass sie das, was noch an kulturellen Werten vorhanden ist, «bewahren» können, dass es in diesen Ländern bleibt. Das ist die wichtigste und die vornehmste Auf- gabe, die mit dieser Bestimmung zum Ausdruck gebracht wird.
Ob darüber hinaus auch die Rückführung von Kulturgütern, die schon in fremden Ländern sind, zur Diskussion gestellt werden soll, ist eine andere Frage. Sicher ist sie Gegenstand von Verhandlungen, die geführt werden müssen, und sie ist deshalb noch nicht unmittelbar in die Formulierung zu subsu- mieren, die hier vorgeschlagen wird. In der Konvention wird die Rückführung jedoch angestrebt.
Das ist die spontane Auslegung, die meines Erachtens zu die- sem Postulat gemacht werden kann, und auf dieser Grund- lage ist es ganz bestimmt ohne jeden Vorbehalt zu unter- stützen.
Schiesser: Eigentlich bin ich von dieser Antwort nicht ganz befriedigt, weil gerade auch die Frage der Rückführung einen wesentlichen Bestandteil der Wahrung des kulturellen Erbes dieser Länder darstellt. Ich frage mich, ob dieses Ziel bei- spielsweise über die Unesco-Konvention erreicht werden kann oder nicht, ob in der Unesco-Konvention entsprechende Vorkehrungen getroffen worden sind oder nicht. Wenn über- haupt nichts darüber gesagt wird, so ist dieses Postulat nicht vollständig.
Mme Dreifuss, conseillère fédérale: Il m'est difficile de faire une interprétation de la Convention de l'Unesco de 1970 concer- nant le transfert illicite des biens culturels, que je viens de feuil- leter pour pouvoir répondre à votre question, mais je peux pré- ciser que les parties à la convention s'engageront à restituer tous les biens qui pourraient avoir été exportés illégalement après l'entrée en vigueur de la convention - ceci est une obli-
gation ferme qui est prise -, y compris à lutter contre tous les transferts, c'est-à-dire l'achat par des musées de biens qui au- raient été exportés illégalement. Ceci figure à l'article 7 et ne concerne - je le souligne encore une fois - que ce qui s'est passé après l'entrée en vigueur de la convention.
C'est complété à l'article 13 par une obligation beaucoup plus générale. Les Etats s'engagent, dans le cadre de la législation qui leur est propre, à collaborer en vue de faciliter la restitution, dans les délais les plus rapides, de biens culturels exportés illi- citement, sans limitation dans le temps, à reconnaître en outre le droit imprescriptible de chaque Etat de classer et déclarer inaliénables certains biens culturels, et à faciliter la récupéra- tion par l'Etat intéressé de tels biens au cas où ils auraient été exportés, également dans le passé et sans tenir compte du fait que cette exportation n'aurait eu lieu qu'après l'entrée en vi- gueur de la convention.
Je crois donc que votre souci correspond également à celui des auteurs de la convention. Il trouvera donc une application.
Ueberwiesen - Transmis
92.3508
Motion Simmen Indirekte Kulturförderung Encouragement indirect de la culture
Wortlaut der Motion vom 10. Dezember 1992
Der Bundesrat wird eingeladen, Modelle für eine verstärkte in- direkte, das heisst nicht unmittelbar kostenrelevante Kulturför- derung zu entwickeln und entsprechende Vorlagen auszuar- beiten. Zu prüfen sind insbesondere die Schaffung einer staat- lichen Versicherungsrisikogarantie für kulturelle Veranstaltun- gen öffentlicher oder privater Trägerschaften sowie fiskalische Entlastungen für individuelle und kollektive Kulturförderungs- leistungen.
Texte de la motion du 10 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de mettre au point des modèles permettant de renforcer l'encouragement indirect de la culture, à savoir toute forme d'encouragement qui ne soit pas directement liée aux coûts, et d'élaborer des projets allant dans ce sens. Il examinera en particulier la possibilité de créer une garantie étatique contre les risques couverts par les assu- rances et encourus par les organisateurs, publics ou privés, de manifestations culturelles et de prévoir des allègements fis- caux pour les prestations individuelles ou collectives visant à encourager la culture.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Frau Simmen: Beim vorangehenden Geschäft, dem Kulturför- derungsartikel, haben wir uns mit der verfassungsrechtlichen Stellung von Kultur und Kulturförderung befasst.
Im Vorfeld der Diskussion und in der Diskussion selber wurde ab und zu der Vorwurf laut, der Kulturförderungsartikel wecke lediglich unerfüllbare Hoffnungen auf Mittel, die in Wirklichkeit gar nicht vorhanden seien.
Ich kann diese Befürchtungen nicht teilen, geht es doch beim Kulturförderungsartikel in erster Linie darum, zum einen die längst überfällige Verfassungsgrundlage für Aufgaben zu schaffen, die der Bund bereits heute - zwar wohlbegründet, je- doch aufgrund ungeschriebenen Rechts - ausübt, und zum anderen die Grundlage für solche Aktivitäten zu legen, die der Bund in Zukunft noch wird übernehmen müssen.
Dass die Ausführung dieser Verfassungsbestimmung im Rah- men der allgemeinen Finanzlage zu geschehen hat, gilt für die Kultur genauso wie für alle anderen Staatsaufgaben auch. Ge-
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Motion Simmen
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E
9 juin 1993
rade die Kultur hat in der jetzigen, angespannten Finanzlage bereits einen wesentlichen Teil zu diesen Sparmassnahmen beigetragen.
Ging es also beim Kulturförderungsartikel um den grundsätzli- chen Stellenwert der Kultur, so visiert meine Motion die hand- festere Seite von Kultur und Kulturförderung an. Ganz allge- mein wird Fördern oft mit Geldausgeben gleichgesetzt, und dies zu Unrecht. Die beiden Tätigkeiten können zwar identisch sein, sie müssen es aber nicht. Manchmal ist ein Check eher ein Beruhigungsmittel als eine Hilfe, und oft sind eine Hilfestel- lung und ein Rat mehr wert als Geld.
Auch bei jener Förderung, die mit Geld verbunden ist, gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. In meiner Motion über die indirekte Kulturförderung durch den Bund geht es mir um eine Form, die sich durch ein ausserordentlich günstiges Kosten- Nutzen-Verhältnis auszeichnet und die es erlaubt, die vorh- andenen knappen Mittel effizienter einzusetzen. Sie liessen sich unter dem Schlagwort «bürgen statt zahlen» zusammen- fassen.
Die Schweiz ist heute mehr denn je darauf angewiesen, ihre Beziehungen zum Ausland lebendig zu erhalten und auszu- bauen. Von den drei Möglichkeiten, der politischen, der wirt- schaftlichen und der kulturellen, ist im Moment die politische mit einigen Hürden gespickt, die wirtschaftliche funktioniert recht gut, und die kulturelle ist sehr ausbaufähig. Kulturorgani- sationen vermitteln vor allem Auslandkontakte durch die Schaffung von zwischenmenschlichen Begegnungen und Be- ziehungen. Doch um die grossen, publikumsträchtigen Ereig- nisse, die es als Blickfänger und als Aushängeschild eben auch braucht, zu lancieren, haben diese Organisationen zu wenig finanzielle Mittel. Wieso?
Um eine Ausstellung mit Gemälden aus Schweizer Sammlun- gen im Ausland zu veranstalten, müssen die Bilder für Trans- port und Ausstellung versichert werden; um ein Schweizer Or- chester auf Tournee zu schicken, müssen die Instrumente ver- sichert werden. Die Prämien hierfür sind derart exorbitant, dass in vielen Fällen das Vorhaben gar nicht ins Auge gefasst werden kann. Wird es aber realisiert, so gehen 30 Prozent und mehr der Gesamtkosten auf das Konto von Versicherungen. Oder, anders gesagt: Falls Förderungsgelder eingesetzt wer- den, handelt es sich zu einem beträchtlichen Teil um Versiche- rungs- und nicht um Kulturförderung. Das kann ja nicht der Sinn der Uebung sein!
Viele Staaten kennen deshalb die Einrichtung der staatlichen Versicherungsrisikogarantie. Das erlaubt es zum Beispiel dem deutschen Bundesland Baden-Württemberg, regelmässig hervorragende Ausstellungen zu zeigen, sowohl im In- als auch im Ausland. Auch Staaten des englischen Sprachraums, wo diese Institution der «indemnity» eine lange Tradition hat, haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht Erfahrungsge- mäss muss auch bei grossen Veranstaltungen nur mit mini- men Schadenfällen gerechnet werden, so dass die effektiv an- fallenden Kosten sehr klein sind.
Eine Versicherungsrisikogarantie könnte analog zur Exportri- sikogarantie aufgebaut werden: Der grosse Vorteil einer sol- chen VRG gegenüber der ERG wäre sicher der, dass bedeu- tend kleinere Mittel benötigt würden; aber dieses Sicherheits- netz würde es erlauben, die geringen zur Verfügung stehen- den Mittel gezielt für die eigentliche Kulturförderung zu ver- wenden.
Noch ein Wort zum zweiten Vorschlag in der Motion: Seit die öffentlichen Hände für die direkte Kulturförderung beinahe oder ganz leer sind, erschallt vermehrt der Ruf, private Spon- soren sollten in die Lücke springen. Der Gedanke ist nahelie- gend, doch auch Private und die Wirtschaft leben heute in ei- ner Periode der mageren Kühe. Eine Möglichkeit, private Sponsoren zu motivieren, besteht darin, für kulturelle Aufwen- dungen eine gewisse fiskalische Erleichterung zu gewähren. Auch hier ist es möglich, mit verhältnismässig geringem Ein- satz einen grösseren Gewinn zu erzielen und damit wenn nicht den Staat zu entlasten, so doch die durch Kürzungen entstan- denen Lücken etwas zu schliessen.
Die Botschaft zum Kulturförderungsartikel weist darauf hin, dass der Staat Rahmenbedingungen zu schaffen habe, und fiskalische Massnahmen gehören genau zu diesen Rahmen-
bedingungen. Wir können realistischerweise in den nächsten Jahren nicht mit mehr Geld in der direkten Kulturförderung rechnen, unbesehen vom neuen Artikel 27septies BV. Des- halb ist es um so wichtiger, die indirekten Möglichkeiten aus- zuschöpfen.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion zu überweisen.
Mme Dreifuss, conseillère fédérale: Je serai relativement brève, car il me paraît surtout important, au début, de souli- gner tout simplement que les exigences de la motion sont ef- fectivement justifiées et correspondent certainement au voeu du Conseil fédéral, voeu qu'il aimerait pouvoir réaliser dès que l'article constitutionnel dont nous venons de parler nous don- nera les moyens de mettre l'accent sur de nouvelles mesures dans le domaine de l'encouragement à la culture - je dirai tout de suite dans quel sens pour ne pas avoir l'air de me contre- dire lorsque je disais tout à l'heure partager l'avis que les me- sures prises sur la base de l'article 27septies ne seront ni nom- breuses ni coûteuses.
En partant du principe de la compétence subsidiaire, le Conseil fédéral a toujours estimé que la culture et l'encourage- ment de la culture sont d'abord l'affaire du secteur privé et des cantons et des communes, et qu'il s'agit donc pour la Confé- dération de veiller en premier lieu à faire le nécessaire pour créer des conditions-cadres propices à ces initiatives extérieu res à la Confédération. Une telle attitude reste indispensable d'ailleurs parce que les cantons, les communes et les initiati- ves privées ne peuvent, à eux seuls, permettre à la vie cultu- relle de se déployer suffisamment et de remplir les tâches dont nous avons parlé tout à l'heure.
Il s'agit donc effectivement, pour la Confédération, de se poser la question de savoir dans quelle mesure sa responsabilité n'est pas au tout premier chef de développer des mesures in- directes qui créent des conditions-cadres favorables, plutôt que d'utiliser le plus clair de ses ressources disponibles, en personnes et en fonds, dans le développement de mesures di- rectes. Plusieurs mesures indirectes, qui pourraient jouer un rôle effectivement très important dans l'encouragement de la culture, sont mentionnées dans votre motion, Madame Sim- men. D'autres pourraient être prises en considération, j'en ci- terai quelques-unes: par exemple, dans le domaine de la sé- curité sociale des artistes, où la situation actuelle de précarité économique rend ce besoin d'autant plus urgent; dans la mise à disposition d'infrastructures et de locaux; dans le domaine de l'information et de la recherche, de la consultation, ou de la co- ordination. Voilà toute une série de domaines, outre ceux que vous avez mentionnés - la garantie contre les risques liés aux activités culturelles, notamment - dans lesquels des mesures pourraient être prises de façon à créer ce cadre favorable.
Vu l'état actuel très préoccupant des finances publiques, une attention particulière sera vouée précisément aux mesures d'encouragement indirectes qui n'occasionnent pas de coûts excessifs. C'est le sens de la réponse que j'ai donnée tout à l'heure dans la discussion sur l'article culturel, et ce sont éga- lement les explications qui ont été données par le Conseil fé- déral dans le message concernant le nouvel article constitu- tionnel.
L'élaboration détaillée, et plus particulièrement la mise en oeu- vre de tels programmes, ne pourront toutefois intervenir que lorsque le peuple et les cantons auront accepté le nouvel arti- cle sur l'encouragement de la culture. Après la votation de septembre 1986, marquée par le fameux double non aux deux projets visant à inscrire dans la constitution un article sur la promotion de la culture, le Conseil fédéral a maintes fois ré- pété que la Confédération n'assumerait, conformément au verdict populaire, aucune tâche nouvelle dans le domaine culturel avant l'acceptation d'un article constitutionnel en la matière. J'espère que nous touchons au but, après la décision que vous venez de prendre.
Et pourtant, faute de disposer aujourd'hui de cette base cons- titutionnelle, le Conseil fédéral est contraint de vous proposer de transformer cette motion en un postulat.
Enfin, je tiens à souligner que cela n'enlève rien à la pertinence des exigences formulées dans l'intervention, ni au fait que la Confédération souhaite aller dans cette direction, précisément
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Klimaänderungen. Rahmenübereinkommen
à cause des problèmes économiques et des restrictions impo- sées à un soutien direct. La motion ne nous paraît pas au- jourd'hui être la forme adéquate pour nous transmettre ce message auquel nous souhaitons répondre positivement. Nous devons attendre l'acceptation de l'article constitutionnel sur l'encouragement de la culture.
C'est pourquoi je vous invite à transformer cette motion en postulat. Nous serions alors très heureux de pouvoir l'ac- cepter.
Frau Simmen: Ich möchte Ihnen, Frau Bundesrätin, vorweg für das Wohlwollen danken, das Sie dieser Idee entgegenbrin- gen. Sie sind damit in einer guten Tradition des Bundesrates. Bereits 1984 hat Herr Bundesrat Furgler diesem Anliegen, das damals von Frau Nationalrätin Morf vorgebracht worden ist, grosse Sympathien entgegengebracht, und dabei ist es dann auch geblieben.
Der Zeitpunkt, das Anliegen wiederaufzunehmen, scheint mir heute gekommen. Natürlich hoffe ich, dass der Kulturförde- rungsartikel in seiner ausgewogenen, heutigen Fassung die Zustimmung auch von Volk und Ständen finden wird. Doch selbst wenn dies wider Erwarten nicht der Fall sein sollte, wäre damit die heutige Kulturförderungstätigkeit des Bundes, und zwar die direkte und die indirekte, nicht einfach hinfällig, son- dern die Grundlage wäre leider nach wie vor nicht so solide, wie sie eigentlich sein müsste. Sie müsste sich nach wie vor auf die Kompetenzen abstützen, die ihr heute schon zugrunde liegen. Es schiene mir also nicht unbedingt zwingend, hier die neuen Massnahmen auf einen neuen Verfassungsartikel ab- zustützen.
Noch ein Wort zur fiskalischen Entlastung. Verschiedene Kan- tone kennen dieses Instrument natürlich bereits heute, und sie wenden es mit sehr gutem Erfolg an. Im übrigen möchte ich hier einfach bemerken, dass die hohe Kunst im Umgang mit Geld ja nicht darin besteht, kein Geld auszugeben, sondern so wenig Geld wie möglich so sinnvoll wie möglich einzusetzen. Die Motion fordert nichts umwerfend Neues, sie zielt vielmehr auf eine sinnvolle und nötige Ergänzung des Bewährten ab. Es wäre schade, wenn das Wohlwollen des Bundesrates für die Idee, so wertvoll mir das selbstverständlich ist, das einzige Ergebnis der Bemühungen wäre. Wenn ich mich trotzdem schweren Herzens dazu entschliesse, einer Umwandlung in ein Postulat zuzustimmen, so deswegen, Frau Bundesrätin, weil ich der Ueberzeugung bin, dass Sie alles, was in Ihren Möglichkeiten steht, daransetzen werden, das Postulat nicht in der alleruntersten Schublade zu plazieren, sondern ihm nach Annahme des Kulturförderungsartikels zum Durchbruch zu verhelfen.
Ich bin mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Rüesch: Ich kann Ihnen den Gefallen nicht tun, das Postulat nicht zu bekämpfen. Solange ich noch Präsident der Finanz- kommission bin, also bis Ende dieses Jahres, bekämpfe ich aus grundsätzlichen Erwägungen jede Motion und jedes Po- stulat, die dem Bund neue, zusätzliche Ausgaben bringen, und diese Versicherungsrisikogarantie bringt eine neue Ausgabe. Wir dürfen in dieser Situation nicht mehr von unserem Grund- satz abweichen, vorderhand in jenen Bereichen keine neuen Ausgaben mehr zu beschliessen, für die wir nicht zuständig sind.
Der zweite Teil Ihres Postulates, Frau Simmen, lässt sich nur über eine unzulässige Einmischung in die Hoheit der Kantone erfüllen. Ich habe mich in meinem Kanton auch dafür einge- setzt, dass die kulturellen Veranstaltungen fiskalisch nicht mehr belastet werden, aber wenn Sie hier vom Bund aus han- deln wollen, mischen Sie sich in die Hoheit der Kantone ein. Ich bin überzeugt, dass Sie mit Vorstössen wie diesem die Ab- stimmung über den Kulturförderungsartikel, den wir jetzt be- schlossen haben, gefährden, und zwar darum, weil es heissen wird: Also doch mehr Geld und doch eine Einmischung in die Hoheit der Kantone - beides Elemente dieses Postulates.
Frau Meier Josi: Ich bitte Sie, dem Postulat zuzustimmen. Das Postulat hat nicht nur diese Versicherung zum Gegenstand, es fordert ja auch eine «Prüfung von Möglichkeiten». Und die Prü-
fung von Möglichkeiten - z. B. von Steuererlassen in diesem Bereich, wie wir sie in den Kantonen ja auch kennen - ist keine Einmischung.
Ich kann Ihnen sagen, Herr Rüesch, sehr viel von unserer aus- ländischen Präsenz scheitert gegenwärtig tatsächlich an der Transportfrage bzw. den ungeheuer gestiegenen Versiche- rungskosten. Manchmal würde schon eine Beteiligung ausrei- chen; die Hilfe muss nicht unbedingt in dieser Versicherungs- form erfolgen, aber ich finde das sehr prüfenswert.
Schliesslich dünkt mich, auch ein Postulat, das eigentlich schon einmal angenommen wurde, dürfte in einem Moment, in dem es eigentlich besonders nötig wäre, diese Fragen zu prüfen, wieder aktualisiert werden
Frick: Ich nehme Frau Simmen beim Wort, und gerade darum unterstütze ich sie. Sie will ja ausdrücklich keine «unmittelbar kostenrelevante» Kulturförderung. Das heisst, Frau Simmen möchte mit dem Postulat prüfen lassen, ob es andere Möglich- keiten als direkte finanzielle Förderung durch den Staat gebe. Kann er auf anderen Gebieten Hilfe leisten, beispielsweise mit der Möglichkeit einer Versicherungsrisikogarantie? Wenn wir kulturelle Veranstaltungen organisieren - ich bin z. B. für das Welttheater in Einsiedeln mitverantwortlich -, gehen wir gerne finanzielle Risiken ein und sind darauf angewiesen, solche Ri- siken beispielsweise bei Lloyd's abdecken zu können. Andere Versicherungen in der Schweiz machen das nicht.
Es geht ja nur darum zu prüfen: Besteht in der Schweiz die Möglichkeit, Institute zu errichten, die nicht kostenrelevant sind, also nicht unmittelbar Kosten nach sich ziehen. Es ist eine der besten Möglichkeiten der Kulturförderung, dazu bei- zutragen, dass der Staat einen Rahmen schafft, um besseres Wirken zu ermöglichen, ohne dass daraus direkt Kosten für den Staat erwachsen müssen.
Das Begehren ist gerechtfertigt, ich bitte Sie, es zu unter- stützen.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
16 Stimmen 9 Stimmen
93.035
Klimaänderungen. Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen Changements climatiques. Convention-cadre des Nations Unies
Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. März 1993 (BBI II 121) Message et projet d'arrêté du 31 mars 1993 (FF II 125)
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Simmen Indirekte Kulturförderung Motion Simmen Encouragement indirect de la culture
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3508
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
431-433
Page
Pagina
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20 023 052
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