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Klimaänderungen. Rahmenübereinkommen
à cause des problèmes économiques et des restrictions impo- sées à un soutien direct. La motion ne nous paraît pas au- jourd'hui être la forme adéquate pour nous transmettre ce message auquel nous souhaitons répondre positivement. Nous devons attendre l'acceptation de l'article constitutionnel sur l'encouragement de la culture.
C'est pourquoi je vous invite à transformer cette motion en postulat. Nous serions alors très heureux de pouvoir l'ac- cepter.
Frau Simmen: Ich möchte Ihnen, Frau Bundesrätin, vorweg für das Wohlwollen danken, das Sie dieser Idee entgegenbrin- gen. Sie sind damit in einer guten Tradition des Bundesrates. Bereits 1984 hat Herr Bundesrat Furgler diesem Anliegen, das damals von Frau Nationalrätin Morf vorgebracht worden ist, grosse Sympathien entgegengebracht, und dabei ist es dann auch geblieben.
Der Zeitpunkt, das Anliegen wiederaufzunehmen, scheint mir heute gekommen. Natürlich hoffe ich, dass der Kulturförde- rungsartikel in seiner ausgewogenen, heutigen Fassung die Zustimmung auch von Volk und Ständen finden wird. Doch selbst wenn dies wider Erwarten nicht der Fall sein sollte, wäre damit die heutige Kulturförderungstätigkeit des Bundes, und zwar die direkte und die indirekte, nicht einfach hinfällig, son- dern die Grundlage wäre leider nach wie vor nicht so solide, wie sie eigentlich sein müsste. Sie müsste sich nach wie vor auf die Kompetenzen abstützen, die ihr heute schon zugrunde liegen. Es schiene mir also nicht unbedingt zwingend, hier die neuen Massnahmen auf einen neuen Verfassungsartikel ab- zustützen.
Noch ein Wort zur fiskalischen Entlastung. Verschiedene Kan- tone kennen dieses Instrument natürlich bereits heute, und sie wenden es mit sehr gutem Erfolg an. Im übrigen möchte ich hier einfach bemerken, dass die hohe Kunst im Umgang mit Geld ja nicht darin besteht, kein Geld auszugeben, sondern so wenig Geld wie möglich so sinnvoll wie möglich einzusetzen. Die Motion fordert nichts umwerfend Neues, sie zielt vielmehr auf eine sinnvolle und nötige Ergänzung des Bewährten ab. Es wäre schade, wenn das Wohlwollen des Bundesrates für die Idee, so wertvoll mir das selbstverständlich ist, das einzige Ergebnis der Bemühungen wäre. Wenn ich mich trotzdem schweren Herzens dazu entschliesse, einer Umwandlung in ein Postulat zuzustimmen, so deswegen, Frau Bundesrätin, weil ich der Ueberzeugung bin, dass Sie alles, was in Ihren Möglichkeiten steht, daransetzen werden, das Postulat nicht in der alleruntersten Schublade zu plazieren, sondern ihm nach Annahme des Kulturförderungsartikels zum Durchbruch zu verhelfen.
Ich bin mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Rüesch: Ich kann Ihnen den Gefallen nicht tun, das Postulat nicht zu bekämpfen. Solange ich noch Präsident der Finanz- kommission bin, also bis Ende dieses Jahres, bekämpfe ich aus grundsätzlichen Erwägungen jede Motion und jedes Po- stulat, die dem Bund neue, zusätzliche Ausgaben bringen, und diese Versicherungsrisikogarantie bringt eine neue Ausgabe. Wir dürfen in dieser Situation nicht mehr von unserem Grund- satz abweichen, vorderhand in jenen Bereichen keine neuen Ausgaben mehr zu beschliessen, für die wir nicht zuständig sind.
Der zweite Teil Ihres Postulates, Frau Simmen, lässt sich nur über eine unzulässige Einmischung in die Hoheit der Kantone erfüllen. Ich habe mich in meinem Kanton auch dafür einge- setzt, dass die kulturellen Veranstaltungen fiskalisch nicht mehr belastet werden, aber wenn Sie hier vom Bund aus han- deln wollen, mischen Sie sich in die Hoheit der Kantone ein. Ich bin überzeugt, dass Sie mit Vorstössen wie diesem die Ab- stimmung über den Kulturförderungsartikel, den wir jetzt be- schlossen haben, gefährden, und zwar darum, weil es heissen wird: Also doch mehr Geld und doch eine Einmischung in die Hoheit der Kantone - beides Elemente dieses Postulates.
Frau Meier Josi: Ich bitte Sie, dem Postulat zuzustimmen. Das Postulat hat nicht nur diese Versicherung zum Gegenstand, es fordert ja auch eine «Prüfung von Möglichkeiten». Und die Prü-
fung von Möglichkeiten - z. B. von Steuererlassen in diesem Bereich, wie wir sie in den Kantonen ja auch kennen - ist keine Einmischung.
Ich kann Ihnen sagen, Herr Rüesch, sehr viel von unserer aus- ländischen Präsenz scheitert gegenwärtig tatsächlich an der Transportfrage bzw. den ungeheuer gestiegenen Versiche- rungskosten. Manchmal würde schon eine Beteiligung ausrei- chen; die Hilfe muss nicht unbedingt in dieser Versicherungs- form erfolgen, aber ich finde das sehr prüfenswert.
Schliesslich dünkt mich, auch ein Postulat, das eigentlich schon einmal angenommen wurde, dürfte in einem Moment, in dem es eigentlich besonders nötig wäre, diese Fragen zu prüfen, wieder aktualisiert werden
Frick: Ich nehme Frau Simmen beim Wort, und gerade darum unterstütze ich sie. Sie will ja ausdrücklich keine «unmittelbar kostenrelevante» Kulturförderung. Das heisst, Frau Simmen möchte mit dem Postulat prüfen lassen, ob es andere Möglich- keiten als direkte finanzielle Förderung durch den Staat gebe. Kann er auf anderen Gebieten Hilfe leisten, beispielsweise mit der Möglichkeit einer Versicherungsrisikogarantie? Wenn wir kulturelle Veranstaltungen organisieren - ich bin z. B. für das Welttheater in Einsiedeln mitverantwortlich -, gehen wir gerne finanzielle Risiken ein und sind darauf angewiesen, solche Ri- siken beispielsweise bei Lloyd's abdecken zu können. Andere Versicherungen in der Schweiz machen das nicht.
Es geht ja nur darum zu prüfen: Besteht in der Schweiz die Möglichkeit, Institute zu errichten, die nicht kostenrelevant sind, also nicht unmittelbar Kosten nach sich ziehen. Es ist eine der besten Möglichkeiten der Kulturförderung, dazu bei- zutragen, dass der Staat einen Rahmen schafft, um besseres Wirken zu ermöglichen, ohne dass daraus direkt Kosten für den Staat erwachsen müssen.
Das Begehren ist gerechtfertigt, ich bitte Sie, es zu unter- stützen.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
16 Stimmen 9 Stimmen
93.035
Klimaänderungen. Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen Changements climatiques. Convention-cadre des Nations Unies
Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. März 1993 (BBI II 121) Message et projet d'arrêté du 31 mars 1993 (FF II 125)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Schallberger, Berichterstatter: Die Gefahr der Uebererwär- mung unserer Erde, Treibhauseffekt genannt, gilt nach dem heutigen Stand der Wissenschaft weltweit als eines der drin- gendsten Probleme der Menschheit. Fachleute stufen die möglichen Folgen dieser negativen Zivilisationserscheinung als äusserst schwerwiegend ein. Einen entscheidenden Bei- trag zur Entstehung des Treibhauseffektes liefert der Ausstoss von Kohlendioxid - chemische Formel CO2. Zum grössten Teil verursachen menschliche Aktivitäten die Freilegung dieser Schadstoffe. Eine Reduktion ist logischerweise durch Aende- rung von menschlichen Verhaltensweisen auf breitester Basis anzustreben. Diese Erkenntnis veranlasste verantwortungs- bewusste Umweltminister - unser zuständiger Bundesrat an
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Changements climatiques. Convention-cadre
vorderster Front mit dabei - an internationalen Konferenzen auf breit abgestützte Vereinbarungen hinzuwirken. Vor einem Jahr, anlässlich der Konferenz von Rio de Janeiro, gelang der Durchbruch.
Wenn auch die im Rahmenübereinkommen der Vereinten Na- tionen formulierten Abmachungen für die Schweizer Delega- tion eher enttäuschend ausgefallen sind, so stellen sie doch den Start zu einem voraussichtlich langen Prozess dar, der - so hoffen wir - schliesslich zum angestrebten Ziel der Ver- schonung der Menschheit vor einer zu befürchtenden Klima- katastrophe führen soll.
In der Kurzzusammenfassung des sehr umfangreichen Textes des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimakonvention) sind deren Ziele und die Pflichten der Vertragsstaaten wie folgt umschrieben: Die Län- der müssen das Klimasystem der Welt zum Wohle der heuti- gen und der kommenden Generationen schützen. Gemäss der Charta der Vereinten Nationen hat jedes Land das Recht, seine eigenen Ressourcen zu nutzen; es hat aber auch die Verantwortung, unbedingt sicherzustellen, dass Tätigkeiten unter seiner Zuständigkeit die Umwelt nicht über die Landes- grenzen hinaus schädigen. Da die Klimaänderungen die ganze Welt betreffen, müssen alle Länder möglichst eng zu- sammenarbeiten und sich an wirkungsvollen und geeigneten internationalen Gegenmassnahmen beteiligen. Die einzelnen Länder sollten ein wirksames Umweltschutzgesetz einführen, um die Emission von Treibhausgasen in den Griff zu bekom- men, und für einen ungehinderten Ablauf von natürlichen Pro- zessen sorgen, welche der Atmosphäre einen Teil dieser Gase entziehen können.
Ziel der Klimakonvention ist es letztlich, die Treibhausgase in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das keine allzu grosse Gefahr für das Klimasystem der Erde darstellt Dieses Ziel gilt es, innerhalb einer Frist zu erreichen, die es den Oekosystemen erlaubt, sich auf natürliche Weise an die Klima- änderungen anzupassen, die Gewähr dafür bietet, dass die Nahrungsmittelproduktion nicht gefährdet ist, und die eine umweltgerechte wirtschaftliche Weiterentwicklung ermög- licht.
Der Grossteil der weltweiten Emission von Treibhausgasen stammte - und stammt - weiterhin aus den Industrieländern; diese sollten beim Kampf gegen die Klimaänderungen und deren Auswirkungen an vorderster Front stehen. Die Industrie- staaten und verschiedene Staaten, deren Wirtschaft im Um- bruch begriffen ist, beispielsweise in Osteuropa, müssen auf nationaler Ebene Massnahmen ergreifen, um die Emission von Treibhausgasen einzuschränken. Wir müssen auch die Wälder und Meere schützen, die als Auffangbecken und Re- servoirs für Treibhausgase dienen. Ziel dieser Länder ist es, die Emission von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen auf das Niveau von 1990 zu senken.
Die Emission gewisser anderer Treibhausgase, die auch die Ozonschicht schädigen, untersteht der Kontrolle durch an- dere internationale Vereinbarungen. Die Emission von Treib- hausgasen in den Entwicklungsländern ist pro Kopf der Bevöl- kerung immer noch verhältnismässig gering. Für diese Länder bilden die soziale und wirtschaftliche Entwicklung und die Be- kämpfung der Armut die ersten und alles überragenden Priori- täten. Ihr Anteil an Emissionen wird aber zunehmen, wenn ihre Wirtschaft aufblüht und sie mehr Energie verbrauchen.
Gewisse Massnahmen gegen die Klimaänderungen lassen sich wirtschaftlich rechtfertigen und können auch zur Lösung anderer Umweltprobleme beitragen. Aber vielen Ländern, vor allen Dingen den Entwicklungsländern, deren Wirtschaft von fossilen Brennstoffen abhängig ist, könnte die Umstellung auf andere Brennstoffe erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Noch ist vieles ungewiss, was Zeitpunkt, Grössenordnung und regionale Auswirkungen der Klimaänderungen angeht, aber wo die Gefahr von schweren oder irreversiblen Schäden besteht, darf der Mangel an absoluter wissenschaftlicher Si- cherheit nicht als Ausrede für das Hinauszögern von Kontrol- len vorgebracht werden.
Die Industriestaaten helfen den Entwicklungsländern, die Konvention in die Tat umzusetzen und die Auswirkungen der Klimaänderungen zu bewältigen, indem sie ihnen erstens mit
finanzieller und technologischer Unterstützung helfen, die Emission von Treibhausgasen zu messen; zweitens den für die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen beson- ders anfälligen Ländern helfen, die Kosten für die notwendi- gen Anpassungen zu decken; ihnen drittens umweltgerechtes technologisches Know-how zur Verfügung stellen und sie bei der Entwicklung von eigenen Technologien unterstützen.
Alle Länder müssen darüber informieren, welche Mengen von Treibhausgasen sie freisetzen und wieviel davon in ihren Auffangbecken gebunden wird.
Sie müssen regelmässig Neuerungen in ihren Programmen zur Emissionskontrolle und zur Anpassung an die Klimaände- rungen bekanntgeben.
Sie haben für eine umweltgerechte Verwaltung und Erhal- tung von Auffangbecken für Treibhausgase zu sorgen, wie sie Pflanzen, Wälder und Meere darstellen.
Bei der Erstellung von Prognosen über die Auswirkung der Klimaänderungen auf Küstenregionen, Wasserreserven und Landwirtschaft müssen sie zusammenarbeiten, um die von Dürre oder Ueberschwemmungen bedrohten Gebiete, vor al- lem in Afrika, zu schützen.
Sie haben die Oeffentlichkeit über die Klimaänderungen und deren Auswirkungen zu informieren und ihre Beteiligung an der Planung von Gegenmassnahmen zu unterstützen und zu erleichtern.
Obwohl das Problem der Klimaänderungen bewältigt werden muss, sollten die Länder auch an einem internationalen Wirt- schaftssystem arbeiten, das zu einem umweltgerechten Wachstum und zu einer umweltfreundlichen Entwicklung in al- len Ländern, vor allem aber in den Entwicklungsländern, füh- ren könnte. Diese wären dann besser in der Lage, mit den Pro- blemen der Klimaänderungen fertig zu werden.
Massnahmen zur Bekämpfung der Klimaänderungen dürfen nicht willkürlich zur Einschränkung des internationalen Han- dels benützt werden. Die Konvention sieht den Einsatz einer speziellen Institution vor, die den Ländern durch Vermittlung von Finanzen und Technologien helfen soll, die Emission von Treibhausgasen in den Griff zu bekommen und mit dem Pro- blem der Klimaänderungen fertig zu werden. Dazu werden u. a. das Umweltbüro des Entwicklungsprogramms der Uno und die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwick- lung (Weltbank) gehören.
Damit die Klimakonvention in Kraft tritt, muss sie von den Par- lamenten von mindestens 50 Ländern ratifiziert werden. Bisher ist die Klimakonvention von 18 Staaten ratifiziert worden, unter ihnen die USA, China und - als bisher einziger europäischer Staat - Monaco. Es wird erwartet, dass bis Ende 1993 das Soll von mindestens 50 Staaten erreicht sein wird.
Auf einen verbindlichen Zeitplan zur Reduktion oder Stabilisie- rung der CO2-Emissionen haben die Verfasser der Konvention auf Druck der USA verzichtet. Das hat allerdings bewirkt, dass sie bis heute immerhin von den Regierungen von 160 Län- dern, darunter der Schweiz, akzeptiert worden ist. Einzig ei- nige Opec-Staaten, die als Erdölexporteure eine Begrenzung der Nutzung fossiler Energieträger grundsätzlich ablehnen, haben sich geweigert, die Klimakonvention zu unterzeichnen. Die Schweiz verfügt mit dem Energieartikel der Bundesverfas- sung, dem Energienutzungsbeschluss und dem Aktionspro- gramm «Energie 2000» über ein energiepolitisches Instru- mentarium, mit welchem den Bestimmungen des Rahmen- übereinkommens in bezug auf die CO2-Emissionen nachge- lebt werden kann. Dieses Instrumentarium wird in Bälde wei- terentwickelt, sofern das Parlament den Anträgen des Bun- desrates folgt.
Im Auftrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie beantrage ich Ihnen, einzutreten und dem Entwurf zum Bundesbeschluss zum Rahmenübereinkommen der Ver- einten Nationen über Klimaänderungen zuzustimmen.
Plattner: Das Uebereinkommen, das uns vorliegt, können wir nur entweder ratifizieren oder nicht ratifizieren. Wir können nichts daran ändern und brauchen so seinen Inhalt nur im Hin- blick darauf zu diskutieren, ob wir damit einverstanden sind. Für mich ist es überhaupt keine Frage, dass wir dieses Ueber- einkommen ratifizieren müssen, denn es entspricht in der Ziel-
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Klimaänderungen. Rahmenübereinkommen
richtung auch unserer eigenen Politik, und es ist schliesslich der einzige Schritt, der uns wirklich offensteht, auf internatio- nalem Gebiet im Moment konkret etwas zu tun.
In dieser Frage habe ich zwei Seelen in meiner Brust. Wenn ich als Naturwissenschafter das Uebereinkommen ansehe, dann berührt mich vor allem die ungeheure Diskrepanz zwischen dem, was politisch möglich ist, und dem, was sachlich not- wendig wäre.
Man muss einfach realisieren, dass der Treibhauseffekt, der durch die Abgabe von im wesentlichen nicht abbaubaren Ga- sen in die Atmosphäre ausgelöst wird, eine irreversible Ange- legenheit ist. Man müsste, um den Treibhauseffekt, den zu- sätzlichen anthropogenen Treibhauseffekt, überhaupt zu ver- hindern, im Grunde genommen heute aufhören, überhaupt klimawirksame Gase auszustossen; denn die klimawirksamen Gase, einmal in der Atmosphäre, werden nur sehr langsam abgebaut. Die Abbauzeiten bewegen sich zwischen einigen hundert und einigen tausend Jahren. Alles, was wir ausge- stossen haben, ist in der Atmosphäre nicht wiedereinfangbar und wird unwiderruflich zur Erwärmung der Atmosphäre füh- ren. Das wäre die sachliche Notwendigkeit.
In Tat und Wahrheit sind wir nur bereit, überhaupt darüber zu diskutieren, die zusätzlichen Emissionen, die wir jedes Jahr, jeden Monat, jede Stunde in die Atmosphäre ausstossen, al- lenfalls bis zum Jahr 2000 auf einem gewissen Niveau zu stabi- lisieren. Das bedeutet, dass wir nur darüber reden, wie rasch wir diese Menge an treibhauswirksamen Gasen in der Atmo- sphäre anwachsen lassen. Es ist nicht so, dass wir ihre Menge stabilisieren wollen, sondern wir wollen nur das Anwachsen begrenzen. Das genügt natürlich nicht.
Es ist heute schon so, dass die Menge der treibhauswirksa- men Gase in der Atmosphäre nach bestem Wissen der Natur- wissenschafter zu einer unwiderruflichen mittleren Erwär- mung von 1 bis 1,5 Grad Celsius führen wird. Das ist in der «Pipeline», das können wir nicht mehr zurücknehmen, und alle zehn Jahre, die wir wie bis anhin weiter wirtschaften, bringen etwa ein weiteres Grad Celsius dazu, wenn man alles in allem nimmt.
Viele Leute meinen, das sei vielleicht doch nicht so schlimm. Ein bisschen wärmer dürfe es ja ohne weiteres sein. Ich lese immer wieder unsinnige - ich muss es klar sagen: idiotische - Aussagen von Leuten, die nichts davon verstehen, die be- haupten, vielleicht wäre es in unseren Breitengraden noch ganz angenehm, wenn es etwas wärmer würde.
In Wirklichkeit ist es so, dass kein Mensch voraussagen kann, welche Folgen nur schon ein geringer Temperaturanstieg für unser Klima und auch für das Wetter haben wird. Das einzige, was man mit ziemlicher Sicherheit annehmen kann, ist, dass das Wetter heftiger, wilder werden wird, weil mehr Energie, mehr Wasserdampf, mehr latente und mehr direkte Energie in der Atmosphäre stecken, und dass wir deshalb mit sehr viel unregelmässigerem und extremerem Wetter rechnen müs- sen. Ich denke: Wer Augen hat zu sehen, teilt meine Meinung, dass eigentlich die Anfänge davon schon spürbar seien.
Man muss sich auch, um die Zahlen - 1 Grad Celsius, 1,5 Grad Celsius, wenige Grad Celsius - beurteilen zu kön- nen, Rechenschaft darüber abgeben, dass der Temperaturun- terschied zwischen dem Maximum der letzten Eiszeit - als hier in Europa kilometerdicke Eisschichten das Land bedeckten und sicher niemand daran gedacht hätte, hier überleben zu wollen, schon gar nicht mit unserer hochempfindlichen Zivili- sation - und heute nur 5 Grad Celsius beträgt. Also: 5 Grad Celsius machen den Unterschied aus - nach unten jetzt - zwi- schen einer Eiszeit mit kilometerdickem Eis und unserem heu- tigen Klima! Wenn man sich also 3 Grad Celsius in die andere Richtung vorstellt, ist es ohne weiteres möglich, dass sehr dra- stische Veränderungen der Struktur des Landes, des Wetters, der Niederschläge usw. bei uns eintreten können.
Hier von hoffnungsvollen Effekten zu reden ist schierer Wahn- sinn. Das ist die sachliche Lage. Sie wird durch eine Tatsache verschärft, deren sich die meisten Leute nicht bewusst sind, nämlich: dass der Klimaeffekt der Gase, die man einmal aus- gestossen hat, nur verzögert auftritt. Der Grund für diese Ver- zögerung sind die ungeheuren Wärmespeicher, die in Form der Ozeane auf der Erde vorhanden sind. Die Ozeane absor-
bieren die Wärme. Es braucht relativ viel, bis der Ozean ein we- nig wärmer wird. Seine Masse ist gross, und deshalb werden alle Erwärmungen verzögert.
Bei unserem heutigen Ausstoss von CO2 und anderen Gasen kann man zeigen, dass die Verzögerung etwa dreissig Jahre zwischen dem Ausstossen der entsprechenden Gase und dem Einsetzen der Wirkung beträgt. Wenn Sie die Kurven des Ausstosses von CO2 betrachten, sehen Sie, dass etwa in den späten fünfziger Jahren das wirklich exponentielle Wachstum des Ausstosses eingesetzt hat, mit der Hochkonjunktur nach dem Zweiten Weltkrieg.
Wir sind heute also etwa an dem Zeitpunkt angelangt, wo wir damit rechnen müssen, dass die ersten Wirkungen des expo- nentiellen Anstiegs des Ausstosses von klimawirksamen Ga- sen spürbar werden. Deshalb sagen die Wissenschafter, dass sich in den nächsten zehn Jahren wohl klar zeigen wird, dass diese anthropogene Klimaänderungen einsetzt. Allerdings sa- gen die Wissenschafter auch, dass die Veränderung dann für die nächsten dreissig Jahre weiterlaufen wird, ob wir nun heute etwas dagegen unternehmen oder nicht.
Nun komme ich zu meiner zweiten Seele, und das ist die Seele des Politikers. Als Politiker lernt man bald einmal - nach den ersten Verzweiflungen -, dass es eben sehr lange braucht, bis man die Leute auch von sachlichen Notwendigkeiten überzeu- gen kann.
Politik besteht zu einem grossen Teil gar nicht darin, Dinge zu beschliessen, sondern die Gesellschaft auf notwendige Aen- derungen ihres Verhaltens vorzubereiten. Ich denke, das ist in unserer Zeit mehr so als je zuvor. Wenn ich an mein eigenes Leben zurückdenke, vor dreissig Jahren, da hatte ich gerade mein Doktorat abgeschlossen oder stand mitten drin, da wusste ich von dieser Problematik überhaupt nichts, obwohl ich sozusagen zu den Fachleuten gehörte oder dabei war, mich in dieses Gebiet einzuarbeiten. Vor zwanzig Jahren, das war gerade vor der Energiekrise von 1973, hörte ich die ersten Warnungen, da wurde mir schlagartig klar, welches Problem da auf uns zukäme. Berner Physiker waren übrigens in der Schweiz die ersten, die das Problem auf den Tisch gelegt ha- ben, insbesondere Herr Professor Oeschger von der Universi- tät Bern. Und ich kann mich sehr gut an die Verzweiflung erin- nern, die damals die Fachleute in den Kolloquien erfasst hatte, weil sie nicht wussten, wie man diesen unausweichlich schei- nenden Vorgang politisch und gesellschaftlich beeinflussen könnte.
Es gab kaum Vorstellungen darüber, wie man aus den Studier- stuben der Wissenschafter heraus den Menschen je würde er- klären können, was hier abläuft, wie unwiderruflich das abläuft und wie sehr der Schaden, den sie anrichten, mit ihrem Le- bensstil verknüpft ist; so sehr, dass eine Verminderung oder Verhinderung des Schadens zu einer eingreifenden Verände- rung des Lebensstils würde führen müssen. Die Verzweiflung war gross. Wir gingen nach diesen Sitzungen oft sehr still aus- einander.
Heute, wiederum zwanzig Jahre später, befinde ich mich nicht mehr im Kolloquium, sondern hier im Ständerat und muss fest- stellen, dass politisch eigentlich doch erstaunlich viel passiert ist: Da haben sich 160 Nationen dieser Welt getroffen, die vor zwanzig Jahren noch kaum in der Lage waren, miteinander zu sprechen. Sie haben sich hingesetzt, haben auf die Fachleute gehört, haben grosse intellektuelle und politische Anstrengun- gen unternommen und haben dieses Uebereinkommen un- terzeichnet. Ein Uebereinkommen, das doch zumindest das Problem auch für Nichtfachleute klar definiert, klar darstellt, sagt, dass es existiert. Dieses Problem kann nun kaum mehr bestritten werden, ausser von ewig Vorvorgestrigen; die 160 Nationen haben klar zu verstehen gegeben, dass sie wil- lens sind, etwas dagegen zu unternehmen.
Ich möchte davor warnen, diese Klimakonvention von der poli- tischen Seite her geringzuschätzen, weil sie - wie ich das vor- her ausgeführt habe - das Nötige in keiner Weise bringt, weil eben die Diskrepanz zwischen Notwendigem und Möglichem so gross ist. Dennoch ist es eine politische Leistung, die ei- gentlich bewundernswürdig ist: Es ist halt einfach eine Tatsa- che, dass die menschliche Gesellschaft nicht auf derart rasche Veränderungen eingerichtet ist. Der Mensch hat sich in seiner
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Zeit nie mit solch raschen Veränderungen beschäftigen müs- sen, er hat nie so rasch reagieren müssen, und er ist in einem gewissen Sinne als intelligentes Tier schlicht und einfach über- fordert. Aber er tut mindestens, was in seinen Möglichkei- ten liegt. Dieses Uebereinkommen legt beredtes Zeugnis davon ab.
Ich möchte auch davor warnen, wenn gesagt wird, dass an- dere Staaten das langsam ratifizieren, langsam umsetzen wer- den, die nötigen Schritte nicht unternehmen werden und dass wir deshalb selber nicht zu pressieren brauchten, dass wir war- ten sollten, bis mindestens doch Europa oder besser alle Indu- striestaaten dasselbe täten; dass wir also nicht eigenständig und mutig vorangehen sollen.
Es ist eine Illusion zu glauben, wir wären heute schon so weit, politisch und sachlich, dass wir auch nur das Wenige, das die- ses Abkommen von uns verlangt - nämlich nicht über den Stand von 1990 hinauszugehen -, erreichen könnten. Ich sage Ihnen ganz klar, dass nach meiner Meinung das Pro- gramm, das der Bundesrat bis jetzt entwickelt hat, das Aktions- programm «Energie 2000» und das ganze Umfeld, nie und nimmer ausreichen wird, um dieses Ziel der Stabilisierung, zu dem sich die Schweiz verpflichtet hat, zu erreichen. Es wird wesentlich mehr brauchen, und es wird bald wesentlich mehr brauchen, denn das Jahr 2000 kommt schneller, als uns lieb sein kann. Wir haben also durchaus genügend eigene Pro- bleme, dieses geringe und kleine Programm umzusetzen, so dass wir gar nicht etwa abschätzig über dieses Uebereinkom- men und auch nicht abschätzig über andere Länder urteilen sollten.
Die Tatsache aber - nun komme ich wieder zur eher sachli- chen Frage, zur naturwissenschaftlichen Frage zurück -, dass es uns wohl nicht gelingen wird, den Anstieg der klimawirksa- men Gase in der Atmosphäre wirklich in den Griff zu bekom- men, sollte uns ein Mahnmal für die Tatsache sein, dass wir mit Klimaänderungen werden leben müssen. Man darf sich nicht der Illusion hingeben, dass wir sie verhindern könnten; was wir beeinflussen können, ist nur ihr Ausmass. Wir können etwas dafür tun, dass sie nicht immer grösser werden.
Da ist es wichtig, folgendes zu realisieren: Je länger wir auf- grund der irrigen Meinung, unser Wohlstand dürfe bei diesen Aktionen nicht gefährdet werden, die Sache verzögern, desto schlimmer wird der Einbruch herauskommen, den wir nach- her erleben. Der Wohlstandseinbruch ist - ich sage das auch laut, obwohl es unpopulär ist - für uns reiche westliche Indu- strienationen im wesentlichen unvermeidlich. Die Frage ist, wie wir ihn administrieren, wie wir ihn verteilen, wie gross wir ihn werden lassen. Und das Beste und Klügste, das wir tun können, ist, rasch und heute schon auch über dieses Ueber- einkommen hinausgehende Leistungen zur Verminderung unserer Beiträge zum Klimaproblem zu erbringen.
Ich weiss, dass oft gesagt wird, die Schweiz sei klein und sie trage ja nur 1 Prozent zum ganzen Problem bei. Aber 1 Pro- zent ist für ein so kleines Land ein erheblicher Beitrag, denn der Schweizer Anteil an der Weltbevölkerung macht noch sehr viel weniger aus. Wenn es auch wahr ist, dass wir die Welt mit unseren Aktionen nicht retten können, so können wir doch vielleicht als Vorbild und als Motor einer vernünftigen Entwick- lung funktionieren und in dieser Art und Weise sehr viel mehr leisten, als es unserer kleinen Bevölkerungszahl entspricht. Ich denke, das wird uns eines Tages von unseren Kindern und Kindeskindern verdankt werden. Ich jedenfalls werde mich da- für einsetzen. Ich möchte nie in die Situation kommen, dass meine Kinder mich fragen, was ich denn zu jener Zeit getan habe, als doch alle wussten, was nötig gewesen wäre, und nie- mand bereit war, das Nötige zu tun.
M. Delalay: La Convention-cadre des Nations Unies sur les changements climatiques a été signée le 12 juin de l'année dernière par 155 Etats, auxquels cinq nouveaux gouverne- ments se sont joints par la suite. Il est permis d'affirmer que cette large entente internationale constitue un progrès sensi- ble, si ce n'est dans l'application de mesures concrètes, du moins dans les esprits. Même si peu de pays l'ont par la suite ratifiée jusqu'à ce jour, cette convention-cadre est la première initiative de la communauté internationale pour prendre en
main son destin commun en matière de grands équilibres cli- matiques, de conséquences du réchauffement de la planète dû à l'utilisation des énergies destinées à la production ou à la mobilité des hommes.
La Suisse dispose déjà des instruments de politique énergéti- que de nature à satisfaire aux dispositions de la convention concernant les émissions de CO2. Je cite à titre d'exemple l'ar- ticle constitutionnel sur l'énergie, l'ordonnance sur l'utilisation rationnelle de l'énergie. Ces deux textes sont entrés en vi- gueur respectivement en 1991 et en 1992. Nous disposons également du programme «Energie 2000» qui fixe des objec- tifs de stabilisation des émissions de CO2, et le Conseil fédéral a mis en place en 1989 un groupe de travail en vue d'élaborer le programme national et de mettre sur pied l'inventaire des émissions à effet de serre. Nous avons également passé une convention avec l'Autriche et le Liechtenstein en vue de conti- nuer la mise en oeuvre de mesures nécessaires à stabiliser les émissions de CO2.
Le sujet n'est donc pas entièrement nouveau pour notre pays et la Convention-cadre des Nations Unies sur les change- ments climatiques signée par la Suisse va dans le sens d'un certain nombre d'initiatives déjà prises. Il n'y a donc aucune raison pour nous, aujourd'hui, de ne pas la ratifier.
Je voudrais, cependant, faire à cet égard deux remarques. L'une est matérielle et consiste à rappeler que les émissions de CO2, qu'elles soient d'origine fossile ou dues au déboise- ment, sont estimées à 28 milliards de tonnes dans le monde. Je pense d'ailleurs qu'il y a dans cette estimation une large marge d'appréciation. En Suisse, les émissions de même type s'élèvent, avec une marge d'erreur peut-être plus réduite - du moins je l'espère -, à 48 millions de tonnes. Il en résulte que le niveau des émissions suisses représente le 0,17 pour cent du volume mondial, et j'en tire provisoirement l'enseignement, imposé par l'arithmétique, de l'inutilité d'entreprises indivi- duelles et de l'absolue nécessité d'une coordination interna- tionale dans ce domaine; considération qui plaide d'ailleurs pour la ratification de la convention, mais également contre les mesures unilatérales et coercitives au seul plan national.
Ma deuxième remarque est d'ordre financier. Nous aurions tort de penser que cette convention n'est qu'un projet flou et vague et qu'elle est simplement une déclaration de bonnes in- tentions. En fait, l'article 4 implique pour nous des engage- ments financiers. Je cite simplement le texte de l'article 4 chiffre 3: «Les pays développés .... fournissent des ressources financières nouvelles et additionnelles pour couvrir la totalité des coûts convenus encourus par les pays en développement Parties du fait de l'exécution de leurs obligations .... Ils fournis- sent également aux pays en développement Parties, notam- ment aux fins de transferts de technologie, les ressources fi- nancières en question, qui leur sont nécessaires pour couvrir la totalité des coûts supplémentaires convenus .... et sur les- quels un pays en développement Partie se sera entendu avec l'entité ou les entités internationales visées à l'article 11, .... » Je voulais signaler les engagements financiers réels que nous prenons avec cette convention-cadre - si nous la prenons au sérieux, évidemment -, et je demande, dans ce débat, à Mme Dreifuss, conseillère fédérale, son analyse sur ce point précis des conséquences financières, tout en affirmant du même coup que je voterai d'ores et déjà la ratification de la convention.
Frick: Nachdem wir nun geoklimatische Ausführungen gehört und die klimatischen Verhältnisse von der Eiszeit bis heute be- obachtet haben, möchte ich doch noch auf den heutigen poli- tischen Gehalt dieses Uebereinkommens eingehen. Wer ge- glaubt hat, dass nach der Konferenz von Rio ein Abkommen zustande käme, das griffig ist und dazu beiträgt, die klimati- schen Veränderungen weltweit rasch in den Griff zu bekom- men oder ihnen mindestens kräftig entgegenzusteuern, muss enttäuscht sein. So weit sind wir nicht. Wir sind auf der Stufe von Absichts- und Grundsatzerklärungen. Die Klimakonven- tion ist ein Rahmenübereinkommen ohne direkte rechtliche in- nerstaatliche Wirkung, ohne direkte Verpflichtung der Staaten, etwas vorzukehren und konkret zu ändern. Man kann darob enttäuscht sein; ich bin es nicht.
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Klimaänderungen. Rahmenübereinkommen
Wir müssen das Uebereinkommen im globalen Rahmen be- trachten. Wir stehen am Anfang eines wichtigen Prozesses. In Rio ist es zum erstenmal gelungen, dass die ganze Welt ge- meinsame Ziele zum Klimaschutz formuliert und sich über das grundsätzliche Vorgehen geeinigt hat.
Die Verbesserung der klimatischen Verhältnisse und des Schutzes des Weltklimas ist nicht eine Aufgabe von drei oder fünf Jahren. Es ist eine Aufgabe von mindestens einer Genera- tion, Massnahmen einzuleiten und zu verwirklichen. Was in Rio gelungen ist, ist mehr als eine blosse äussere Absichtser- klärung, es ist ein Zeichen dafür, dass dieser Start - das welt- weite Umdenken - gelungen ist. Das ist der Erfolg von Rio, und den dürfen wir nicht unterschätzen.
Man hat auch einen zweiten entscheidenden Schritt getan - Herr Kollege Delalay hat ihn zitiert -, nämlich die Absicht ge- äussert, dass die entwickelten Staaten den Entwicklungslän- dern jene Kosten vergüten, die ihnen aus den Verpflichtungen zum Schutze des Weltklimas erwachsen. Ich bin - überein- stimmend mit der Kommission - der Ansicht, dass aus Arti- kel 4 des Rahmenübereinkommens keine direkte Verpflich- tung der Schweiz erwächst. Es ist aber eine Absichtserklä rung, die auch uns bindet, an Verhandlungen tätig zu werden und Verträge auszuhandeln, die die Schaffung eines Fonds für den Finanzausgleich zwischen Nord und Süd, zwischen ent- wickelten und nichtentwickelten Ländern, bezwecken. Eine solche weltweit geäusserte Absichtserklärung ist ein entschei- dender Schritt und politisch die Vorstufe von Ausgleichszah- lungen.
Wenn wir weiter beobachten, dass in der US-Administration das berühmte Buch von Vizepräsident Al Gore inzwischen mindestens gelesen wird, dann stellen wir fest, dass sich auch Amerika langsam bereit macht, klimapolitisch, umweltschutz- politisch einen grossen Schritt vorwärts zu tun.
Nun ein letztes Wort. Wir nehmen heute dieses Rahmenüber- einkommen an. Ich bin überzeugt, dass wir ihm zustimmen. Seien wir uns aber auch bewusst, dass wir damit unwiderspro- chen ehrgeizige Ziele des Bundesrates - wie er sie auf Sei- te 15 (Ziff. 12) der Botschaft formuliert hat - politisch unterstüt- zen. Er hat das Ziel der schweizerischen Umweltpolitik formu- liert, das er auch international zum Ausdruck gebracht hat, nämlich bis zum Jahr 2000 die CO2-Emissionen auf dem Stand von 1990 zu stabilisieren. Ich unterstütze diese Aussage des Bundesrates voll und möchte, dass wir uns im Rat dieser Zusicherung bewusst sind.
Wenn wir diese Zusicherung abgeben, verpflichten wir uns auch, Lenkungsabgaben und andere Massnahmen, die wir zu treffen haben, entschieden zu unterstützen und bei der näch- sten Vorlage - die bestimmt folgt - dem heutigen Bekenntnis unserer Lippen auch eine Tat der Finanzen und eine Tat des Herzens folgen zu lassen.
Huber: Ich werde für die Ratifizierung dieses Rahmenüberein- kommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen stimmen, und zwar aus Ueberzeugung. Ich bin der Meinung, dass wir nicht so sehr darauf zu schauen haben, was andere tun oder was sie nicht tun bzw. was sie nicht tun können oder nicht tun wollen. Wir haben scharf ins Auge zu fassen, was wir in der Vergangenheit beschlossen haben und was wir, Kollege Frick, in der Zukunft gemeinsam beschliessen wollen - näm- lich die Lenkungsabgaben, bei denen ich mich ebenfalls posi- tiv engagieren werde.
Ich stelle fest, dass das, was wir beschlossen haben, unter an- derem in einem ganz zentralen Punkt im Aktionsprogramm «Energie 2000» festgehalten ist. Das Aktionsprogramm «Ener- gie 2000» wird nicht zu Unrecht in der Botschaft des Bundesra- tes an einem wichtigen und wesentlichen Ort erwähnt. Wenn man das Aktionsprogramm «Energie 2000» durchliest - ich gebe meinem Vorredner recht, man sollte das noch eher lesen als das Buch von Al Gore; man hätte für schweizerische Ver- hältnisse Zusätzliches gewonnen -, muss man sich zum gan- zen Programm bekennen.
Da bedaure ich, dass unsere Umweltorganisationen zurzeit ein Rückzugsgefecht in der Frage der Leistungserhöhung der Wasserkraftwerke und der Kernkraftwerke führen. Für jene, die die Verhältnisse kennen, liegt es auf der Hand, dass diese Lei-
stungserhöhung ein Beitrag im Sinne der Klimakonvention ist. Darum bin ich der Meinung, dass wir das Aktionsprogramm «Energie 2000» in seiner Gesamtheit inklusive diesen beiden Leistungserhöhungen, die schon immer Gegenstand der Rechtsetzung und der Politik des Bundesrates waren, nicht ausschliessen.
Es wäre ein politischer Fehler, wenn gerade hier seitens der Umweltorganisationen ein Rückzug in die Wege geleitet würde, wie er sich in den letzten Monaten durch gewisse Akti- vitäten abgezeichnet hat. Persönlich halte ich dafür, dass das Aktionsprogramm «Energie 2000» in seiner Gesamtheit ein wertvoller Beitrag ist, den wir im Zeichen dieser Klimakonven- tion einbringen können und daher gesamtschweizerisch auch realisieren müssen.
Präsident: Ich möchte die Beratungen wegen der Frak- tionsausflüge hier unterbrechen. Frau Bundesratin Dreifuss wird ihr Votum morgen früh halten. Ich bitte Sie um Ver- ständnis.
Schmid Carlo: Es wäre doch denkbar, dass Frau Bundesrätin Dreifuss auf ihr Votum verzichtet, damit wir dieses Geschäft abhaken können.
Präsident: Frau Bundesratin Dreifuss ist mit diesem Vor- schlag einverstanden.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 11.00 Uhr La séance est levée à 11 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Klimaänderungen. Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen Changements climatiques. Convention-cadre des Nations Unies
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1993
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.035
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
433-437
Page
Pagina
Ref. No
20 023 053
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