Motion du Conseil national (CAJ-CN 92.029)
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E 14 juin 1993
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Montag, 14. Juni 1993, Nachmittag Lundi 14 juin 1993, après-midi
18.15 h
Vorsitz - Présidence: Herr Piller
Präsident: Ich begrüsse Sie zur letzten Woche unserer Sommersession und möchte Ihnen noch zwei Mitteilungen machen:
Am vergangenen Samstag durfte Kollege Ernst Rüesch sei- nen Geburtstag feiern. Wir möchten ihm etwas verspätet ganz herzlich gratulieren und ihm alles Gute wünschen. (Beifall)
Sie haben der Presse entnehmen können, dass gegenwär- tig die Idee entwickelt wird, die Herbstsession eventuell nach Genf zu verlegen. Ich kann Sie beruhigen: Die Büromitglieder Ihres Rates haben davon nicht früher Kenntnis erhalten als Sie. Sie wurden am Donnerstag etwas vage informiert. Die Ko- ordinationskonferenz wird morgen früh darüber zu befinden haben, und wir werden sicher im Rat darüber diskutieren. Es ist also nicht so, dass wir Sie nicht informieren wollten. Wir ha- ben davon ebenso spät erfahren wie Sie selbst
92.029
Rassendiskriminierung. Uebereinkommen und Strafrechtsrevision Discrimination raciale. Convention et révision du droit pénal
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 90 hiervor - Voir page 90 ci- devant Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 1993 Décision du Conseil national du 8 juin 1993
Ihre Kommission hat am 10. Juni 1993 getagt und beantragt Ihnen, der Ueberweisung der vom Nationalrat beschlossenen Motion zuzustimmen, dagegen am Beschluss zur Formulie- rung des umstrittenen Straftatbestandes festzuhalten. Ich äus- sere mich zuerst zum Straftatbestand.
Zu Artikel 261bis Abschnitt 4: Die beiden Kammern sind sich der Sache nach durchaus einig, dass Angriffe auf die Men- schenwürde verwerflich sind und unter Strafe gestellt gehö- ren. Unbestritten ist auch, dass nicht jedes unbedachte Wort sogleich zu einem Verfahren vor dem Strafrichter führen soll, weil damit die Strafnorm ihre wohlverstandene Legitimation verlieren könnte.
Uneinig ist man sich bloss bei der Beantwortung der Frage, ob die Formulierung des Nationalrates oder die von uns be- schlossene, etwas differenziertere Fassung die klarere sei. Darüber wurde in diesem Haus im Februar dieses Jahres eine intensive Debatte geführt. Ich will nicht alles wiederholen, was dabei gesagt wurde. Wir fanden einfach, die Norm gewinne an Transparenz, Klarheit und Ueberzeugungskraft, wenn man die Begriffe «herabsetzen» - französisch «abaisser» - und «diskri- minieren» - «discriminer» - zur Präzisierung verwendet und im Zusammenhang mit der Menschenwürde nicht einfach gene- rell von «Angriffen» - oder «porter atteinte» - spricht. Wir legten seinerzeit grosses Gewicht auf einen möglichst hohen Grad der Bestimmtheit der ausgesprochen heiklen Strafnorm. Daran hat sich an der Debatte in unserer Kommission nichts geändert. Wir fanden selbst bei intensivster Durchsicht der Protokolle der nationalrätlichen Kommission und der Plenar- debatte nichts, was diesen Befund hätte erschüttern können. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb ohne Gegen- stimme, an unserem Beschluss hier festzuhalten.
M. Cotti, conseiller fédéral: Sans vouloir entrer dans une dis- cussion de détail au sujet des différences entre les arguments, je tiens à souligner que, au Conseil national, j'ai déclaré que le Conseil fédéral se ralliait à votre proposition. Les raisons sont celles qui ont été indiquées ici par M. Zimmerli et que M. Küchler avait annoncées au moment où il avait fait sa pro- position.
Le Conseil fédéral se rallie donc à la position du Conseil des Etats.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
B. Schweizerisches Strafgesetzbuch. Militärstrafgesetz B. Code pénal suisse. Code pénal militaire
Art. 1 Art. 261bis Abschnitt 4, Art. 2 Art. 171c Abs. 1 Abschnitt 4 Antrag der Kommission Festhalten
Art. 1 art. 261bis paragraphe 4, art. 2 art. 171c al. 1 paragraphe 4 Proposition de la commission Maintenir
Zimmerli, Berichterstatter: Nach der Behandlung der Revision des Strafgesetzbuches beziehungsweise des Militärstrafge- setzes - es geht um den Beschlussentwurf B - im Nationalrat am 8. Juni 1993 sind zwei Differenzen übriggeblieben. Sie se- hen das auf der Fahne: eine Differenz im - ich möchte sagen - repressiven Teil der Vorlage, nämlich bei der Umschreibung des Straftatbestandes der Rassendiskriminierung, und eine zweite im präventiven Teil der Vorlage, bei der Frage nämlich, ob die Schaffung der Ombudsstelle gegen Rassismus zum Gegenstand eines Postulates, wie vom Ständerat beschlos- sen, oder einer Motion gemacht werden soll, wie dies der Na- tionalrat letzte Woche beschlossen hat
93.3239
Motion des Nationalrates (RK-NR 92.029) Ombudsstelle gegen Rassismus Motion du Conseil national (CAJ-CN 92.029) Office de médiation contre le racisme
Wortlaut der Motion vom 8. Juni 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Ombudsstelle gegen Ras- sismus einzusetzen und sich dabei insbesondere auf das schwedische System abzustützen.
Texte de la motion du 8 juin 1993 Le Conseil fédéral est invité à créer un office de médiation contre le racisme en s'inspirant notamment du système suédois.
Antrag der Kommission Mehrheit Ueberweisung der Motion
Motion des Nationalrates (RK-NR 92.029)
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Minderheit (Ziegler Oswald, Küchler) Ablehnung der Motion
Proposition de la commission Majorité Transmettre la motion Minorité (Ziegler Oswald, Küchler) Rejeter la motion
Zimmerli, Berichterstatter: Ich komme zur zweiten Differenz, nämlich zur Frage, ob die Schaffung einer Ombudsstelle ge- gen Rassismus zum Gegenstand einer Motion oder bloss ei- nes Postulates gemacht werden solle.
Im Februar - Sie erinnern sich - konnten wir dem Nationalrat nicht folgen, als dieser aus dem Stand ein den Anforderungen eines rechtsstaatlichen Gesetzgebungsverfahrens nicht ent- sprechendes «Bundesgesetz über die Schaffung einer Om- budsstelle gegen Rassismus» (Entwurf C) verabschiedet hatte. Wir fanden, die Schaffung einer solchen Ombudsstelle müsse im Zusammenhang mit der Umsetzung der überwiese- nen Motion Gadient geprüft und beschlossen werden. Bei der Motion Gadient geht es ja um die gesetzliche Verankerung ei- ner allgemeinen eidgenössischen Ombudsstelle.
Ein Postulat war dann dem Nationalrat zu wenig. Er befürchtet, dass damit die Chance verpasst würde, rechtzeitig ein griffiges Instrument der Prävention zu schaffen. Deshalb beschloss der Nationalrat mit 92 zu 62 Stimmen, dem Bundesrat den ver- bindlichen Auftrag zu erteilen, dem Parlament eine separate Vorlage hinsichtlich einer Ombudsstelle für den hier interes- sierenden Problembereich Rassismus vorzulegen. Die De- batte in der Grossen Kammer war durch die jüngsten Ereig- nisse im nahen Ausland geprägt. Wiederholt wurde darauf hin- gewiesen, dass möglichst frühzeitig, unbürokratisch und prä- ventiv eingegriffen werden müsse, wenn Anhaltspunkte für rassistische Umtriebe ersichtlich seien und wenn sich ein- zelne Personen durch solche, oft im verborgenen praktizierten Machenschaften bedroht fühlten. Angesichts der teilweise ver- änderten Umstände - die beschäftigen uns alle - konnte sich die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen der politischen Stringenz der nationalrätlichen Argumentation nicht ent- ziehen.
Mit 4 zu 2 Stimmen bei einigen Enthaltungen beantragt Ihnen deshalb die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen, der nationalrätlichen Motion zuzustimmen. Die Kommission für Rechtsfragen hätte es freilich vorgezogen, wenn in dieser Mo- tion nicht explizit auf das schwedische System hingewiesen worden wäre. Die Mehrheit der Kommission geht allerdings davon aus, dass der Bundesrat bei der Erfüllung der Motion in aller Freiheit eine Koordination mit der Vorlage gemäss Motion Gadient anstreben soll und auch kann.
Wie «schwedisch» die Ombudsstelle gegen Rassismus sein wird, hat letztlich das Parlament zu entscheiden. Im Vorder- grund steht für die Mehrheit der Kommission, dass man die Diskussion über die Details der Ombudsstelle nun nicht im Rahmen der Differenzbereinigung zur Antirassismusvorlage, sondern zu gegebener Zeit gestützt auf einen entsprechen- den Gesetzentwurf führt - einen Entwurf, den wir ja alle wün- schen, hier besteht überhaupt keine Differenz. Alles andere hiesse nach Meinung der Kommissionsmehrheit, das Ergeb- nis der Gesetzgebungsarbeit, die abzuschliessen wir im Be- griffe sind, ohne Not zu gefährden. Das möchte die Mehrheit nicht
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie deshalb, dem Nationalrat zuzustimmen.
Ziegler Oswald, Sprecher der Minderheit: Obwohl in dieser Sache ein gewisser Handlungsbedarf besteht, obwohl auch die Minderheit diese Vorlage nicht zur Antirassismusvorlage stempeln will und obwohl feststeht, dass sich zurzeit in Deutschland fremdenfeindliche und rassendiskriminierende Vorfälle in erschreckender Weise häufen, beantragt Ihnen die Minderheit - 2 Kommissionsmitglieder, aber der Mehrheit ge- hören auch nur 4 an -, diese Motion abzulehnen.
Sie haben es vom Präsidenten der Kommission gehört: Vor drei Monaten hat sich der Ständerat mit dieser Sache befasst. Was uns damals vom Nationalrat in Form eines «Bundesge- setzes über die Schaffung einer Ombudsstelle gegen Rassis- mus» (Entwurf C) vorgelegt worden ist, wird uns heute unter dem Deckmantelchen einer Motion nochmals vorgelegt
Das Gesetz war im Nationalrat im Schnellschussverfahren ent- standen. Der Präsident unserer Kommission hat am 9. März 1993 auf diese Tatsache hingewiesen, und ich meine, er hat auch heute diesbezügliche Andeutungen gemacht. Der Stän- derat hat damals einstimmig Nichteintreten auf dieses Gesetz beschlossen, hat aber mit einem Postulat (93.3041) den Bun- desrat beauftragt zu prüfen, ob sich die Schaffung einer sepa- raten Ombudsstelle gegen Rassismus rechtfertige. Der Stän- derat hat dies getan, in Kenntnis der von beiden Räten über- wiesenen Motion Gadient bezüglich einer allgemeinen eidge- nössischen Ombudsstelle und unter Hinweis auf diese - lesen Sie den Text des Postulates -, aber auch in Kenntnis des vom Nationalrat überwiesenen Postulates bezüglich Einsetzung einer Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (Ad 92.029).
Ich meine, mit der Motion sei der bereits erwähnte «Schnell- schuss> sogar verschlechtert worden: Die Treffsicherheit wird kleiner. Wurde mit dem Gesetz (Entwurf C), wie es damals vor- lag - es wurde damals dargetan, dass das Gesetz nicht ge- nüge -, festgeschrieben, es werde eine Ombudsstelle gegen Rassismus eingesetzt (Art. 1), so geht die Motion heute weiter. Sie legt gleich auch das System fest, also viele Einzelheiten, während das Gesetz (Entwurf C) sie dem Bundesrat zur Rege- lung überlassen hatte.
Wird die Motion überwiesen, ist somit nicht nur eine separate Ombudsstelle einzusetzen, sondern sozusagen das schwedi- sche System zu übernehmen. Ich meine, das ist schlimmer als das Gesetz (Entwurf C), auf das einzutreten wir uns einstim- mig geweigert haben. Einmal mehr stapeln wir in der gleichen Sache Auftrag um Auftrag, ohne die Erfüllung der bereits erteil- ten Aufträge abzuwarten und deren Auswirkungen zu kennen. Was läuft bereits?
Beide Räte haben die Motion Gadient überwiesen. Mit die- ser Motion wird die Schaffung einer allgemeinen Ombuds- stelle für die gesamte Bundesverwaltung verlangt. Noch in die- sem Jahr - ich nehme an, Herr Bundesrat Cotti wird dies be- stätigen können - soll uns der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesvorlage unterbreiten.
Im letzten Dezember hat der Nationalrat die Einsetzung ei- ner Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus verlangt und das entsprechende Postulat überwiesen (AB 1992 N 2673).
Am 9. März 1993 hat unser Rat das bereits erwähnte Po- stulat 93.3041 überwiesen. Gerade mit dem Postulat haben wir klar bekundet, dass die Sache eingehend geprüft werden muss. Die Motion nimmt aber vieles ohne jede Prüfung vor- weg. Auf diese Weise kann und darf man eine so wichtige Sa- che nicht behandeln. Für dieses Problem ist die bestmögliche Lösung zu suchen. Es ist doch nicht einmal geklärt, welches die Aufgaben dieser Ombudsstelle sein sollten, wie sie organi- siert werden sollte, wie sie arbeiten sollte, wie viele Personen beschäftigt werden sollten und welches die zur Verfügung zu stellenden Mittel wären. Von der Regelung des Verhältnisses zu den Kantonen hat man offenbar überhaupt noch nicht ge- sprochen. Was den Auftrag anbelangt, verweise ich auf die Verhandlungen im Nationalrat. Sie werden sofort sehen - wenn Sie die Verhandlungen nachlesen -, dass hier die Mei- nungen auseinandergehen. Aber offenbar will man den Auf- trag dieser Ombudsstelle gegenüber dem der allgemeinen eidgenössischen Ombudsstelle abgrenzen. Sie soll nicht nur vermitteln, sondern Streitfälle schlichten. Was heisst das? Ich meine, dass die Ombudsstelle auf jeden Fall nicht selber ihren Auftrag festlegen kann. Bei der Behandlung des Gesetzes (Entwurf C) am 9. März 1993 wurde dies klar gesagt
Wichtig ist doch, in dieser Situation eine genaue Klärung der Ausgangslage vorzunehmen, die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wie Aufgaben, Organisation usw. zu prüfen. Wenn von verschiedenen Möglichkeiten gesprochen wird, muss auch die Frage der Kosten geklärt werden. Die Ombuds-
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stelle ist keine Arbeitsbeschaffungsmöglichkeit, sondern wir wollen prüfen, ob wir mit ihr etwas gegen den Rassismus aus- richten können.
Es ist auch nicht geklärt, ob die Ombudsstelle wirklich für die geforderte Oeffentlichkeitsarbeit geeignet ist, die offenbar im schwedischen System eine ganz wesentliche Rolle spielt. An- scheinend geht man davon aus, dass es genügt, diese Om- budsstelle zu schaffen, um die Probleme zu lösen. Ich glaube, dass das nicht möglich ist.
Die Motion ablehnen heisst im übrigen nicht nichts tun. Das beweisen die Aufträge, die bereits erteilt worden sind. Wir soll- ten das zu Ende führen, was wir eingeleitet haben.
Lassen Sie mich abschliessend noch ein Wort sagen zum schwedischen Modell. Diese Auflage allein muss uns veran- lassen, die Motion abzulehnen. Wir können doch dieser Mo- tion nicht zustimmen, ohne das schwedische Modell genau zu kennen. Jeder muss sich die Gewissensfrage stellen, ob er dieses Modell kennt.
Es ist hier auch nicht berechtigt, taktische Ueberlegungen in dem Sinne zu machen: «Wir haben jetzt nein gesagt zu den Gesetzesbestimmungen (Rassendiskriminierung. Straf- rechtsrevision), die Differenz dort aufrechterhalten, also soll- ten wir mindestens zur Motion ja sagen.» Ich habe Ihnen er- klärt, weshalb die Motion abzulehnen ist. Die beiden Vorlagen sind doch viel zu wichtig, als dass nur taktische Ueberlegun- gen zum Entscheid führen dürften.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, diese Motion abzulehnen.
Küchler: Aus der Fahne ersehen Sie, dass ich ebenfalls bei der Minderheit figuriere. Ich habe den Ausführungen von Herrn Ziegler Oswald höchstens noch beizufügen, dass im Nationalrat davon gesprochen wurde, es seien eben hier Zei- chen gegen die Rassendiskriminierung zu setzen. Mit dieser Zielsetzung bin ich voll und ganz einverstanden, aber es ist doch nicht so, dass bis heute vom Parlament keine Zeichen gesetzt worden sind! Ich erinnere daran, dass ja der soge- nannte Extremismusbericht (92.033 «Bericht über den Extre- mismus in der Schweiz»; BBI 1992 III 201) vom Bundesrat auf Geheiss des Parlamentes, aufgrund mehrerer parlamentari- scher Vorstösse, erarbeitet wurde. Und diesen Extremismus- bericht haben wir ja in der Frühjahrssession ausführlich disku- tiert. Der Bericht wurde in beiden Kammern zur Kenntnis ge- nommen. Die politischen Behörden des Bundes und der Kan- tone sind, gestützt auf diesen Bericht, sensibilisiert worden. Zudem haben wir in der Zwischenzeit - gestützt auf die erlang- ten Erkenntnisse - eben die neue Strafrechtsnorm geschaf- fen, die jetzt noch im Differenzbereinigungsverfahren ist Diese Strafrechtsnorm, die ja die Rassendiskriminierung eben unter- drücken will - die Ergänzung des Strafgesetzbuches mit ei- nem neuen Artikel 261bis -, setzt ebenfalls ein klares Zeichen. Schliesslich gilt es eben, in der heutigen Situation auch die fi- nanziellen Aspekte zu betrachten. Da wird Herr Kollege Rüesch in die gleiche Kerbe schlagen, wenn es darum geht, neue Stellen zu schaffen. Da müssen wir doch vorerst sorgfäl- tig abklären, ob es dieser Stellen bedarf! Ich meine, mit dem Postulat unseres Rates haben wir ein weiteres klares Zeichen gesetzt, dass vorerst der Bedarf dieser Ombudsstelle genau abgeklärt werden muss. Wenn wir die Motion des National- rates ablehnen, dann bleibt sie immerhin in der Form eines Postulates des Nationalrates bestehen. Also muss der Bun- desrat das Anliegen, das in der Form eines Postulates vorliegt, ohnehin prüfen, und gleichzeitig besteht das Postulat des Ständerates. Sie sehen also: es sind weitere Zeichen gesetzt, und es bedarf nicht der verbindlichen Motion.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.
Frau Meier Josi: Noch vor einigen Monaten habe ich mich ebenfalls mit einem Postulat begnügt. Inzwischen haben sich aber die rassistischen Uebergriffe in bedrohlichem Masse ge- häuft. Im benachbarten Ausland gab es wiederholt Tote bei Brandstiftungen, und bei uns gibt es Feuer über Feuer, unver- antwortliche Nachahmungstaten. Wir können von Glück re- den, dass in letzter Zeit angesichts dieser Handlungen nicht noch Tote zu beklagen waren, wie das schon in früheren Jah-
ren bei uns geschah. Praktisch täglich sehen wir neue Schlag- zeilen über rassistische Uebergriffe in unseren Zeitungen. Natürlich bewirkt die Ueberweisung einer Motion an sich noch nichts. Auch eine Ombudsstelle kann für sich allein Verbre- chen nicht verhindern. Aber eine solche Stelle wäre ein fester Pflock in einem Ganzen von verschiedenen Massnahmen ge- gen diese Uebergriffe. Ich meine, wir können gegenwärtig nicht genug solche Pflöcke einschlagen und Dispositive be- reitstellen. Diesen Schritt jetzt zu verhindern hiesse jenen Recht geben, welche blind sind und gehörlos für das, was die- ser Tage rund um uns herum geschieht. Heute geht es darum, diesen Anfängen deutlicher als bisher zu wehren. Ein Postulat verlangt nur Prüfung. Bisher haben wir nur Papiere oder Be- richte gefordert. Das ist mir heute nicht mehr genug! Heute möchte ich eine Vorlage haben, die jemandem den Auftrag gibt zu handeln. Die Motion verlangt eine solche Vorlage. Wenn sie kommt, ist zu entscheiden, ob sie taugt und was an ihr allenfalls noch zu teuer ist.
Uebrigens à propos «zu teuer»: Ist eine Ombudsstelle teurer, oder sind die Befriedung von chaotischen Verhältnissen und der Wiederaufbau von zerstörten Werten materieller und im- materieller Art teurer, von Menschenleben nicht zu sprechen? Es geht also heute weniger um den richtigen, endgültigen Ent- scheid darüber, wie die Handelnden einzusetzen sind, als um die richtige und in der heutigen Situation notwendige Wei- chenstellung. Deshalb empfehle ich Zustimmung zum Natio- nalrat.
M. Petitpierre: Il n'y a plus grand-chose à dire, sinon pour in- sister sur ceci: la prévention, dans cette matière comme dans d'autres, vaut naturellement beaucoup mieux que la répres- sion. On a maintenant un arsenal répressif. Si on peut lui asso- cier des moyens de prévention, de discussion, avant de faire jouer la répression, on a raison. C'est vrai pour l'environne- ment, mais aussi pour les phénomènes à caractère raciste.
Et puis, s'agissant des coûts - Mme Meier Josi vient de le dire, mais je tiens à le souligner en français -, c'est beaucoup moins cher de faire de la prévention que de réparer ensuite d'énormes dégâts, que ce soit par la voie pénale ou que ce soit après des émeutes ou des incendies. De sorte que je crois vraiment que - en toute conscience -, si on est d'accord sur le fond, que ce n'est cependant pas tout à fait la même chose de transmettre une motion ou un postulat. Aujourd'hui, la situa- tion appelle une motion.
Je vous invite à suivre le Conseil national.
Gadient: Wie schwer es Anliegen auf diesem Gebiete haben, beweist gerade das Schicksal der auf die allgemeine Ombuds- stelle abzielenden Motion, die in beiden Räten überwiesen worden ist und für die seit mehreren Jahren eine fertige Geset- zesvorlage in den Schubladen des Bundesrates liegt. Trotz Motionsform sind wir bis heute noch nicht in deren Besitz ge- langt. Das soll nun endlich geschehen. Es ist im Rahmen der Legislaturplanung und durch den Bundesrat in Aussicht ge- stellt worden, dass wir noch dieses Jahr darüber beraten wer- den. Ich hätte es begrüsst, wenn dies vorher der Fall gewesen wäre. Das hätte uns manche Diskussion erspart, die sich heute sektoriell immer wieder ergibt, indem entsprechende Begehren zur Schaffung von Ombudsstellen in allen mögli- chen Bereichen gestellt werden. Hier ist das Anliegen natür- lich von ganz besonderer Aktualität und Priorität, und ich teile die Auffassung, die in bezug auf Prävention und Handlungs- bedarf dargelegt worden ist, durchaus. Ich meine auch, dass es doch möglich sein muss, diese Anliegen nun - auch wenn wir den Vorstoss in Motionsform überweisen - zu koordinie- ren, und dass man in der Folge abschätzen kann, inwieweit sich das Anliegen dieser Motion in das allgemeine Ombudssy- stem integrieren lässt Damit wäre dann auch die gesamtheitli- che Diskussion noch im Verlaufe dieses Jahres gewährleistet, wenn wir entsprechend vorgehen.
Ich wäre an sich durchaus mit der Minderheit einverstanden gewesen, die aktuellen Fragen einer Prüfung zuzuführen, aber es scheint mir doch, dass die Zeichen der Zeit ein mehreres verlangen. Wie festgestellt, wird selbst die Motionsform kei- neswegs einer gemeinsamen, einheitlichen Lösung entge-
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genstehen; es bleibt also durchaus denkbar, eine einzige Om- budsstelle zu schaffen, eventuell mit einer entsprechenden Sektion, die dann für das Spezialgebiet zuständig wäre.
Frau Simmen: Ich möchte Ihnen ebenfalls empfehlen, der Mo- tion zuzustimmen.
Meine Argumentation ist nicht formaljuristischer, sondern poli- tischer Natur. Eine Ombudsstelle ist keine Riesensache. Das zeigen die verschiedenen Ombudsstellen, die bereits existie- ren, sei es in der öffentlichen Verwaltung, sei es in der Privat- wirtschaft. Aber die Motion verlangt verbindlich, dass eine sol- che Stelle eingerichtet wird, und das ist - wir haben es bereits gehört - nicht dasselbe wie ein Postulat, das nur einen Bericht verlangt.
Die Ausgestaltung ist in erster Linie Sache des Bundesrates, der den Vorschlag zuhanden des Parlamentes ausarbeitet. Ich bin mit den Skeptikern soweit einverstanden, dass eine Om- budsstelle kein Wundermittel ist, das alle Probleme aus der Welt schafft oder sie auf einen Schlag löst. Ombudsstellen sind aber - auch das zeigen die Erfahrungen, die wir in ande- ren Bereichen gemacht haben - ein geeignetes Mittel, um ei- nen Teil der Spannungen soweit abzubauen, dass nichts ge- schieht. Wenn der Strafrichter einmal in Aktion treten muss, ist es eben zu spät.
Ich habe allerdings auch Verständnis für jene Kollegen - es haben sich zu diesem Thema nur Kollegen gemeldet -, die keine Freude daran haben, dass sich der Bundesrat insbeson- dere auf das schwedische System abzustützen hätte. Wenn es der Sache dienlich wäre, die Motion gemäss Artikel 30 Ab- satz 4 unseres Geschäftsreglementes soweit zu modifizieren, dass man auf die Erwähnung dieses schwedischen Systems verzichtete, möchte ich in diesem Sinne einen Eventualantrag stellen.
Im übrigen bitte ich Sie aber, den Vorstoss als Motion zu über- weisen.
M. Cotti, conseiller fédéral: J'ai déjà demandé, sans succès, au Conseil national la transformation en postulat. Je maintiens tout de même la proposition du Conseil fédéral qui me lie, mais qui me paraît tout à fait convaincante si vous voulez sui- vre les quelques arguments que j'ai déjà développés au Conseil national.
Avant tout, je signale qu'il s'agit ici d'un acte parlementaire qui, en soi, serait de la compétence du Département fédéral de jus- tice et police. C'est simplement un dernier élément du travail qui a été fait par le Parlement dans le cadre de l'adhésion à la Convention internationale sur l'élimination de toutes formes de discrimination raciale, qui était de la compétence de mon département, mais je défends ici une thèse qui concerne le Département fédéral de justice et police, qui - et remarquez combien on suit le problème - est en train de réexaminer, dans le cadre d'une évaluation générale qui me paraît très impor- tante, avant tout la fonction de toute une série de commis- sions. Il y a la Commission fédérale pour les problèmes des étrangers, la Commission fédérale pour les questions des ré- fugiés, on envisage même la création d'une Commission fédé- rale de lutte contre le racisme. On envisage peut-être aussi une combinaison et une fusion entre l'une et l'autre de ces commissions suivant les finalités qui leur seront attribuées. En même temps - vous l'avez rappelé ici - que le Département fé- déral de justice et police est en train de préparer un message à l'intention du Parlement sur la création d'une fonction de mé- diateur général de la Confédération, «eine allgemeine Om- budsstelle»; ce même département est aussi en train d'étudier s'il faudrait créer une fonction spécifique de médiateur - d'«ombudsman» - en matière de racisme. C'est toute une révi- sion des structures qui est en cours. On ne sait pas encore exactement quelles seront les propositions finales qui seront faites, mais le sujet du racisme sera certainement contenu dans l'une ou l'autre des propositions qui seront faites par le Département fédéral de justice et police.
Or, le Conseil national propose maintenant, de manière sou- daine, une vision spécifique - contraignante pour le Conseil fédéral - fondée sur le modèle suédois. Je comprends Mme Meier Josi qui a dit en substance, de manière convaincante et
pertinemment, à propos des événements dramatiques qui ont eu lieu ces derniers temps pas loin de nos frontières qu'il y a un mois elle se satisfaisait d'un postulat, mais suite à la recru- descence des actes racistes, il faut maintenant agir avec une motion. Mais le Conseil fédéral, qui est tout aussi sensible que vous, Madame Meier, à ces problèmes - je voudrais bien que l'on sache clairement, dans ce Parlement, que ceux qui de- mandent la transformation en postulat ne sont pas moins sen- sibles que les autres -, voudrait se donner le temps d'étudier à fond ce problème, laisser au Département fédéral de justice et police la possibilité de choisir la meilleure parmi les différentes options, et surtout ne pas se lier par un modèle suédois qui pourrait, en partie du moins, trouver son application ailleurs que dans une structure de ce type.
C'est la raison pour laquelle, si le modèle suédois suppose, par exemple, que le médiateur soit toujours consulté lors de la préparation de lois en vertu d'une consultation obligatoire, le Département fédéral de justice et police me dit qu'on pourrait aussi bien confier cette fonction à une commission qui s'occu- perait des questions en rapport avec le racisme. Si le modèle suédois prévoit éventuellement, comme autre possibilité, qu'il faille faire un travail face à l'opinion publique, une «Oeffentlich- keitsarbeit», qui soit vraiment percutante, cela pourrait aussi être le fait d'une commission - je rappelle le rôle que joue la Commission fédérale sur les questions féminines, par exem- ple, qui a une activité très importante face à l'opinion publique; et si le modèle suédois prévoit, par exemple aussi, la possibi- lité pour le médiateur d'intervenir dans les relations entre l'indi- vidu et l'administration, cela pourrait être fait par le médiateur général tel que prévu par la Confédération. Reste encore le domaine des relations entre individus, cela n'est pas encore réglé. Il se pourrait donc que, dans ce cas-là, on doive créer ef- fectivement un nouveau poste, celui de médiateur spécifique, mais, de grâce, attendez que l'examen soit terminé plutôt que d'anticiper le tout en proposant un modèle contraignant, dont on ignore encore exactement le contenu.
Cela dit - je le répète encore une fois -, nous sommes tous fort sensibilisés aux drames qui se produisent de plus en plus dans ce secteur. Nous sommes donc tous engagés dans ce secteur, et ne serait-il pas mieux de laisser le Conseil fédéral trouver la meilleure structure dans un cadre qui est tout aussi important pour lui que pour vous? Je m'en remets naturelle- ment à la décision du Conseil des Etats, mais si je déclare la volonté politique du Conseil fédéral, cela devrait suffire en tant que manifestation de volonté de la part du Parlement. Comme le disait M. Ziegler Oswald, pour le reste, il convient de laisser à l'autorité politique exécutive le soin de trouver la voie la meil- leure.
Zimmerli, Berichterstatter: Ich möchte mich nur noch ganz kurz zum Antrag von Frau Simmen äussern, die Ihnen beliebt machen möchte, gestützt auf Artikel 30 Absatz 4 des Ge- schäftsreglementes unseres Rates die Motion teilweise als Motion und teilweise als Postulat zu überweisen. Natürlich hat das etwas Verlockendes an sich, und es ist bei dieser Materie sicher nicht der Ort für formaljuristische Höhenfluge.
Aber ich habe schon Probleme mit diesem Antrag: Wir konn- ten ihn in der Kommission zwar nicht besprechen, aber er steht im Widerspruch zu Artikel 29 Absatz 1 des Reglementes, wonach am Wortlaut einer Motion nichts geändert werden darf. Artikel 29 Absatz 3 sieht lediglich vor, dass ein Vorstoss, wenn er inhaltlich teilbar ist, in verschiedene Punkte aufgeteilt werden kann. Darauf nimmt sinngemäss auch Artikel 30 Be- zug, wenn dort von teilweiser Ueberweisung als Motion und teilweiser Ueberweisung als Postulat die Rede ist (Absatz 4). Aber so, wie das hier formuliert ist, können wir diese Formulie- rung nicht in zwei Punkte aufteilen, weil inhaltlich ein Junktim besteht, das man nicht auseinanderreissen kann.
Aber ich möchte doch im Anschluss an das Votum von Herrn Bundesrat Cotti noch darauf hinweisen, dass niemand vom Bundesrat verlangt, dass er einfach strikte das schwedische Modell übernimmt, sondern die Formulierung ist immer noch verhältnismässig offen. Der Bundesrat soll sich vom schwedi- schen Modell inspirieren lassen und das übernehmen, was für unsere Verhältnisse brauchbar ist. Ich habe es bereits in mei-
21-S
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Swisslex. Transport des voyageurs
nem ersten Votum gesagt: Wie «schwedisch» die Vorlage dann sein wird, das sagen letztlich wir.
Präsident: Frau Simmen hat gewünscht, die erste Zeile des Vorstosses als Motion und die zweite als Postulat zu überwei- sen. Ich teile aber die Auffassung von Herrn Zimmerli, dass es sich um ein einziges Begehren handelt, das wir gesamthaft nur entweder als Motion oder als Postulat beider Räte überwei- sen können.
Frau Simmen: Wenn Herr Zimmerli mir die Zusammenset- zung eines Arzneimittels erklären möchte, dann würde ich ihm sagen, er sei hierfür nicht zuständig. Hier spricht er aber in sei- ner eigenen Materie. Ich akzeptiere seinen Bescheid.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
12 Stimmen 23 Stimmen
93.108
Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Personenbeförderung und Zugang zu den Berufen des Strassentransportunternehmers. Bundesgesetz
Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Transport de voyageurs et accès aux professions de transporteur par route. Loi fédérale
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 192 hiervor - Voir page 192 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 28. April 1993 Décision du Conseil national du 28 avril 1993
Art. 9 Abs. 1 Bst. b, Art. 11 Antrag der Kommission Festhalten
Art. 9 al. 1 let. b, art. 11 Proposition de la commission Maintenir
Art. 24 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 24 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Danioth, Berichterstatter: Der Ständerat hatte als Erstrat die Vorlage ohne nennenswerte Veränderung verabschiedet Er tat dies ohne grosse Lust und Begeisterung, einerseits weil es sich um eine fast unveränderte Zweitauflage der entsprechen- den früheren Eurolex-Vorlage handelte, andererseits weil sich die Einsicht rasch durchsetzte, dass die Uebernahme der ent- sprechenden EG-Richtlinie den eigentlichen Schlüssel dar- stellt, damit sich für Schweizer Transporteure das Tor für Per- sonen- und Gütertransporte im EG-Raum öffnet.
Im Nationalrat hatten sich kritischere Stimmen bemerkbar ge- macht Man hat es als Einbruch in unsere freiheitliche Wirt- schaftsordnung angesehen, dass die Ausübung einer Unter- nehmertätigkeit von einer amtlichen Berufsausübungsbewilli- gung abhängig gemacht und insbesondere dass ein finanziel- ler Leistungsausweis erbracht werden soll. Der Nationalrat hat den auf breiter Ablehnungsstrategie beruhenden Einwänden seines Mitgliedes Bezzola einiges Verständnis entgegenge- bracht. Während diverse Anträge mit hauchdünnen Mehrhei- ten unterlagen, hat der Nationalrat mit knappem Mehr, näm- lich mit 62 zu 59 Stimmen, der von der Kommissionsminder- heit Bezzola beantragten Streichung von Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b zugestimmt, womit auch Artikel 11 aus der Vor- lage herausfallen würde. Damit würden nur noch die persönli- che Zuverlässigkeit (Art. 10) und die fachliche Eignung (Art. 12) als Bewilligungsvoraussetzungen akzeptiert, nicht je- doch das finanzielle Kriterium.
Ob eine solche Bewilligungsvoraussetzung sachgerecht und vor allem in der Praxis kontrollierbar ist, kann in guten Treuen bezweifelt werden. Doch ein langes Räsonieren ist hier müs- sig. Denn ohne Uebernahme aller drei Bedingungen würde die EG den schweizerischen Strassentransportunternehmern den Zugang klar verweigern. Diese Aussage hat uns die Ver- waltung wiederum eindeutig bestätigt. Es geht also schlicht darum - ich möchte es so umschreiben -, die fremdartige Kröte zu schlucken, dies in der Hoffnung, der Bundesrat werde im Vollzug zu einer besseren Verdaulichkeit beitragen, sprich: in der Verordnung auf unsere eigenen, schweizeri- schen Gegebenheiten gebührend Rücksicht nehmen. Das kann er, wenn er will.
In diesem Sinne schlägt Ihnen die Kommission - der Not ge- horchend, nicht dem eigenen Triebe - vor, am Beschluss des Ständerates festzuhalten und so die Voraussetzung zur Markt- öffnung zu schaffen, was bedeutet, dass auch der Nationalrat auf diese Linie einschwenken sollte. Andererseits beantragt Ih- nen die Kommission - wenn ich diese Differenz auch gerade erwähnen darf -, beim Inkrafttreten (Art. 24 Abs. 2) der diffe- renzierten Lösung des Nationalrates zuzustimmen. Für den umstrittenen Abschnitt betreffend die Strassentransportunter- nehmer soll der Bundesrat das Inkrafttreten erst vornehmen können, wenn tatsächlich eine befriedigende Vereinbarung mit der EG auf dem Gebiete des Strassenverkehrs vorliegt
Noch ein Post scriptum: Das nennt man also den sogenann- ten autonomen Nachvollzug des für die Schweiz wichtigen EG-Rechtes. «Autonom» beschränkt sich vorliegend offen- sichtlich auf den Titel des Erlasses und vor allem auf die Arbeit der Redaktionskommission, die die Ehre hat, das Amts- deutsch aus Brüssel in eine verständliche Sprache umzufor- mulieren.
Bundespräsident Ogi: Wollen wir überhaupt den Marktzu- gang zur EG für schweizerische Transporteure? Das ist die zentrale Frage, die Sie beantworten müssen.
Das Transportgewerbe in der Schweiz kennt heute bereits Zahlen von 6000 Arbeitslosen. Der Zugang zum Güterver- kehrsmarkt der EG ist deshalb für dieses Gewerbe ein Muss. Nur wenn wir dem zustimmen, haben unsere Transporteure im internationalen Konkurrenzkampf gleich lange Spiesse. Ge- rade auch die direkt betroffenen Kreise - und darüber waren sich verschiedene Damen und Herren im Nationalrat nicht klar -, namentlich die Astag, haben erkannt, dass dies der ein- zige Weg darstellt Deshalb hat der Bundesrat schon im Ja- nuar ein Verhandlungsmandat verabschiedet und der EG noti- fiziert. Allerdings zeigt die EG nach dem EWR-Nein der Schweiz natürlich wenig Begeisterung für den raschen Ab- schluss eines Vertrages. Und gerade weil die Schweiz zum Gesamtpaket EWR nein gesagt hat, ist die EG vorsichtiger ge- worden. Nun hat der Bundesrat von sich aus die Initiative er- griffen und dieses Gesetz vorgelegt. Das Gesetz ist nötig, weil die EG von uns die Harmonisierung der Wettbewerbsbedin- gungen verlangt, damit Verhandlungen überhaupt nur aufge- nommen werden. Der EG-Kommissar Matutes, meine Kolle- gen aus Deutschland und Frankreich, die Herren Wissmann und Bosson, und anlässlich der CEMT auch die Verkehrsmini- ster von Belgien, Luxemburg, Griechenland, Portugal, dem
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Motion des Nationalrates (RK-NR 92.029) Ombudsstelle gegen Rassismus Motion du Conseil national (CAJ-CN 92.029) Office de médiation contre le racisme
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1993
Anno
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III
Volume
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Sommersession
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Session d'été
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Sessione estiva
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Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3239
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Numero dell'oggetto
Datum
14.06.1993 - 18:15
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Seite
452-456
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