295
Militärorganisation und Truppenordnung
Die Angaben über das mutmassliche Defizit in der Finanzrech- nung mussten im Laufe des letzten Jahres ständig nach oben korrigiert werden. Anstelle der budgetierten 3 Milliarden Fran- ken wird das Defizit der Finanzrechnung 1993 gegen 8 Milliar- den Franken betragen.
Mit Blick auf die finanzpolitischen Engpässe hat der Bundesrat im letzten Jahr bewusst darauf verzichtet, den eidgenössi- schen Räten eine Aufstockung des Verpflichtungskredites zu beantragen. Die seither eingetretene Entwicklung bestärkt ihn in seiner Haltung.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach: Das ist der Grund, weshalb ich Ih- nen meine Motion doch zur Abstimmung vorlegen möchte. Die Taube auf dem Dach ist das, was Sie jetzt beschlossen ha- ben, nämlich den Investitionsbonus gekoppelt mit dem Vor- steuerabzug. Der Bundesrat hat aber unmissverständlich durchblicken lassen, dass er weder das eine noch das andere will. Beim Investitionsbonus hat er es nur etwas klarer gesagt als beim Vorsteuerabzug.
Beim Vorsteuerabzug spielt er offensichtlich auf Zeit: Wenn er erst im April entscheiden will, ist die Wirkung dieses Abzugs so gering, dass man ihn auch vergessen könnte.
Gerade aus diesem Grunde ist es wichtig, dass wir dem Bun- desrat nicht die Möglichkeit geben, auch den Investitionsbo- nus auf diesem eleganten Weg unter den Tisch fallen zu las- sen. Deshalb stelle ich Ihnen den Antrag, meine Motion trotz- dem zu unterstützen. So stellen Sie sicher, dass dieser Investi- tionsbonus von 100 Millionen Franken gewährt werden muss und wir es nicht dem Bundesrat überlassen, die Sache gekop- pelt mit dem Vorsteuerabzug in der Schublade verschwinden zu lassen.
Ich bitte Sie im Hinblick auf die Beibehaltung der Beschäfti- gungslage im Baugewerbe dringend, meiner Motion zuzu- stimmen.
Stucky Georg (R, ZG), Berichterstatter: Wir haben die Motion wohl in der Kommission vorliegen gehabt, haben sie aber nicht behandelt, weil wir Ihnen den Investitionsbonus ja als Be- schlussentwurf vorlegen. Den Vorstoss halten wir deshalb für «konsumiert». Nun fürchtet natürlich Herr Hegetschweiler, dass der Bundesrat die Bedingung mit dem Vorsteuerabzug nicht in Kraft setzt. Ich mache aber immerhin darauf aufmerk- sam, dass das Resultat mit einem Stimmenverhältnis von mehr als 2 zu 1 ganz klar ausgefallen war. Wenn das Wort des Parlamentes etwas gelten soll, muss der Bundesrat davon Kenntnis nehmen und sich danach richten. Ich halte damit die Motion Hegetschweiler eigentlich für überflüssig.
Matthey Francis (S, NE), rapporteur: Cette motion n'a pas été discutée au sein de la commission, mais il faut relever qu'elle demande en fait une augmentation de 100 millions de francs à 200 millions de francs du bonus à l'investissement dans le ca- dre du budget. Il n'y a pas d'autres propositions; il n'y a pas d'autres compléments. En conséquence de quoi on ne nous dit pas si ces 100 millions de francs ou 200 millions de francs devraient faire l'objet d'une demande de crédits supplémen- taires devant notre Parlement ou bien s'il doit y avoir une com- pensation dans le cadre du budget qui a été présenté.
Toute la discussion que nous avons eue aujourd'hui démontre que le Parlement a voulu une prolongation du bonus à l'investis- sement. Vous en avez ainsi décidé. Si le Conseil fédéral devait renoncer à la déduction de l'impôt préalable et ne pas la coupler avec le bonus II, il n'y aurait alors -aux yeux de la commission- pas lieu d'entrer en matière sur le bonus Il à l'investissement non plus, ce que nous regretterions en fonction de ce qui s'est passé dans notre Parlement et aussi du fait que nous avons voulu lier les deux choses. Dans l'argumentation de la majorité de la commission, il y avait incontestablement la volonté de pré- senter à la fois un bonus à l'investissement dans le domaine de la construction et du bâtiment, mais aussi de l'industrie.
Nous vous proposons donc, en fonction des discussions qui ont eu lieu dans la commission, de ne pas soutenir la motion Hegetschweiler.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Je prends la pa- role pour dire que je confirme la déclaration écrite du Conseil fédéral, dûment motivée, qui demande le rejet de cette motion, comme le proposent les rapporteurs de la commission.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
41 Stimmen 56 Stimmen
93.072
Militärorganisation und Truppenordnung. Totalrevision Organisation de l'armée et administration militaire. Révision totale
Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwürfe vom 8. September 1993 (BBI IV 1) Message, projets de loi et d'arrêtés du 8 septembre 1993 (FF IV 1)
Beschluss des Ständerates vom 16. Dezember 1993 Décision du Conseil des Etats du 16 décembre 1993
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Carobbio, de Dardel, Gross Andreas, Hollenstein, Tschäppät Alexander)
Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, einen Entwurf vorzulegen, der eine Armee mit kleinerem Bestand vorsieht (Herabsetzung der oberen Alters- grenzen für die Militärpflicht und der Zahl der insgesamt zu lei- stenden Diensttage).
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité
(Carobbio, de Dardel, Gross Andreas, Hollenstein, Tschäppät Alexander)
Entrer en matière et renvoi au Conseil fédéral
avec mandat de présenter un projet qui prévoit une armée aux effectifs plus réduits (réduction de l'âge limite pour l'obligation de servir et diminution du nombre total de jours de service).
Meier Hans (G, ZH), Berichterstatter: Wir stehen vor der gröss- ten Armeereform, die unser Land je durchgeführt hat. Diese Armeereform basiert auf dem Bericht 90 über die Sicherheits- politik der Schweiz sowie dem Armeeleitbild 95, die beide von National- und Ständerat mit grossem Mehr positiv zur Kennt- nis genommen wurden.
Im Bericht 90 werden vom Bundesrat neue Bedrohungen auf- gezeigt. Er nennt das Elend und das Bevölkerungswachstum in der Dritten Welt und die damit verbundenen Flüchtlings- ströme, die Auswirkungen der Industrialisierung und der schrankenlosen Mobilität auf die Biosphäre sowie die Unge- wissheit der künftigen Verfügbarkeit sicherer Energievorräte. Das sind nur die grössten der anstehenden Probleme.
Die neue Armee soll deshalb durch Multifunktionalität geprägt sein, das heisst durch ihre vielseitige Einsetzbarkeit. Vermehrt soll sie ein Instrument der Hilfeleistungen für Behörden und Volk sowie der internationalen Friedensförderung werden.
Organisation de l'armée et administration militaire
296
N
10 mars 1994
War die bisherige Konzeption ausschliesslich auf die Kampf- führung ausgerichtet, so werden der Armee neu auch die Zu- satzaufträge Friedensförderung und Existenzsicherung erteilt. Jetzt geht es darum, die Rechtsgrundlagen zu schaffen, um eine rasche Umsetzung der Armeereform zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Organisation der Armee ist heute noch neben der Bundesverfassung das Bundesgesetz über die Militärorganisation, das aus dem Jahre 1907 stammt und mittlerweile recht in die Jahre gekommen ist. Dieses Gesetz über die Militärorganisation ist heute zu revidieren, und der Bundesrat legt uns mit der Botschaft vom 8. September 1993 den Entwurf für eine völlig neu konzipierte Gesetzesgrundlage für die Armee vor, nämlich das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung, kurz Militärgesetz oder MG genannt (Entwurf A). Zum Basiserlass des Militärgesetzes gehört als Ergänzung der ebenfalls mit der Botschaft vom 8. September 1993 vorgeschlagene Bundesbeschluss über die Organisa- tion der Armee (kurz: Armeeorganisation oder AO; Entwurf B). Die Planung von «Armee 95» geht davon aus, dass das Re- formvorhaben auf den 1. Januar 1995 verwirklicht wird. Mit dem Bundesbeschluss über die vorzeitige Entlassung aus der Wehrpflicht und den Übertritt in den Zivilschutz haben beide Räte dem Zeitplan eigentlich bereits indirekt zugestimmt.
Das Militärgesetz mit seinen 154 Artikeln und den vielen poli- tisch sehr heiklen Bestimmungen wird aber nicht so rasch durchberaten sein - ganz abgesehen davon, dass unter Um- ständen noch ein Referendum droht. Der Bundesrat schlägt uns deshalb vor, dass wir zunächst die Entwürfe C und D bera- ten sollen. Die Entwürfe A und B bilden die umfassende Vor- lage. Die Entwürfe C und D enthalten - im Wortlaut -jene Mini- malzahl von Artikeln aus den Entwürfen A und B, welche die Realisierung von «Armee 95» auf Beginn des Jahres 1995 er- lauben.
Der Ständerat ist diesem Verfahren bereits gefolgt und hat die Beschlüsse C und D einstimmig genehmigt. Wenn ihnen auch der Nationalrat zustimmt, ist die Armeereform zeitgerecht auf den 1. Januar 1995 möglich, und es kann folgendes realisiert werden: Die Armee kann von 600 000 auf 400 000 Angehörige abgebaut werden. Die rund 4200 Einheiten in Kompanie- grösse können auf 2770 reduziert werden. Das Dienstpflichtal- ter kann für das Gros der Armee von 50 auf 42 Jahre gesenkt werden. Die Dienstzeiten können verkürzt werden. Für das Gros der Armee wird für den WK der Zweijahresrhythmus ein- geführt werden, und die Ausbildung kann den heutigen sicher- heitspolitischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten ange- passt werden.
Die Beschlüsse C und D beinhalten demgemäss die Rechts- grundlage, die für die «Armee 95» zwingend nötig ist. Was wir heute mit den Beschlüssen C und D beschliessen, ist prak- tisch eine Vorwegnahme von Teilen des Militärgesetzes, das später folgen wird.
Eintreten war in der Kommission unbestritten. Es liegt aber ein Rückweisungsantrag der Minderheit Carobbio vor, der nach dem Armeekonzept der Sozialdemokraten eine Armee mit kleinerem Bestand (Herabsetzung der oberen Altersgrenze und der Zahl der insgesamt zu leistenden Diensttage) vor- sieht. Der Rückweisungsantrag Carobbio wurde in der Kom- mission mit 17 gegen 5 Stimmen abgelehnt. . Auf die anderen Minderheitsanträge werde ich in der Detailbe- ratung eingehen.
Savary Pierre (R, VD), rapporteur: La loi fédérale sur l'armée et l'administration militaire (LAAM) et l'arrêté fédéral sur l'organi- sation de l'armée (OA) s'inscrivent dans la suite logique d'un processus entamé avec le rapport du 1er octobre 1990 sur la politique de sécurité de la Suisse, puis avec le rapport du 27 janvier 1992 du Conseil fédéral aux Chambres fédérales concernant la conception de l'armée dans les années no- nante. Je crois qu'il est inutile de revenir sur les origines de la réforme de notre armée, lesquelles ont déjà été largement dé- battues devant ce Conseil. Mais il est tout de même bon de rappeler qu'une très large majorité de notre Parlement a pris connaissance, en les approuvant, des deux rapports précités. Aujourd'hui, nous concrétisons dans les faits un processus de réforme auquel nous avons été associés dès son origine. Les
deux arrêtés fédéraux C et D nous permettent d'être à l'heure. Le Conseil fédéral a souhaité tout mettre en oeuvre pour que la réforme de l'armée proprement dite puisse être réalisée au 1er janvier 1995. Un report de cette date n'est pas pensable et serait certainement mal perçu par nos concitoyens et par les militaires.
Afin de s'assurer du respect de ce délai, le Conseil fédéral pro- pose de reprendre dans les arrêtés C et D les dispositions clés de la nouvelle loi fédérale sur l'armée et l'administration mili- taire, ainsi que celles de l'Organisation de l'armée qui sont ab- solument indispensables pour la réalisation de l'Armée 95. Cette manière de procéder donne ainsi les bases légales in- dispensables à la réalisation du projet «Armée 95». Le chef du Département militaire fédéral a expliqué de manière détaillée cette procédure à la Commission de la politique de sécurité qui l'a approuvée à l'unanimité.
En effet, le projet «Armée 95» est annoncé depuis plusieurs années et a déjà fait l'objet de nombreuses discussions, que ce soit au Parlement ou dans les milieux intéressés. Une très large majorité s'est dessinée en faveur de cette réforme qui modifiera de manière fondamentale les structures de notre armée.
Il importe dès lors de réaliser dans les faits cet ambitieux projet qui ne pourra que mieux servir la politique de sécurité de la Suisse. Dans ce sens, on ne peut que soutenir le Conseil fédé- ral qui a souhaité maintenir coûte que coûte la date fatidique du 1er janvier 1995. Il est certain que la nouvelle LAAM, avec ses 154 articles, nécessitera de nombreuses séances de com- mission et il est certain que plusieurs chapitres ne manqueront pas de susciter d'âpres débats. Je pense surtout au service d'ordre, à l'introduction d'un médiateur militaire, au tir hors service ou encore au nouveau service d'assistance.
Les arrêtés C et D permettent ainsi de réaliser pour l'essentiel la réforme «Armée 95» sans pour autant prétériter le débat sur la nouvelle LAAM. On peut dire qu'ils ont un caractère relative- ment technique, car il s'agit uniquement d'organiser l'armée selon les nouveaux principes arrêtés. Il faut relever également qu'ils seront abolis dès que la loi sera entièrement élaborée. Il n'est peut-être pas nécessaire de revenir de manière détaillée sur l'ensemble des modifications qui nous sont soumises au- jourd'hui, elles ont déjà été largement débattues dans le cadre de la discussion sur le plan directeur de l'«Armée 95». Je me bornerai à revenir sur trois points qui me paraissent essentiels. Tout d'abord, sur l'âge limite de servir. La minorité de la com- mission vous propose de renvoyer le projet au Conseil fédéral en vue d'une réduction de l'âge limite pour l'obligation de ser- vir, avec pour conséquence une réduction des effectifs. Ac- cepter cette proposition ne ferait que retarder la réalisation de la réforme et maintenir l'armée 61 au-delà de 1995. Le Conseil des Etats a décidé d'un effectif de 400 000 hommes, avec une limitation de l'obligation de servir à 42 ans. C'est déjà une ré- forme importante. Je dirais même, c'est une réforme fonda- mentale. Aller plus loin aujourd'hui dans la diminution des ef- fectifs est impensable pour toutes sortes de raisons. Nous ne disposons pas de la capacité administrative, technique et fi- nancière pour aller au-delà de ce qui est prévu. De plus, une diminution plus importante des effectifs pose des questions de fond que l'on ne peut résoudre en quelques mois.
La majorité de la commission est d'avis qu'il est inopportun de remettre continuellement en cause un projet avant même que celui-ci soit réalisé. La réforme de l'«Armée 95» doit l'être dans les limites fixées par le plan directeur et c'est uniquement lors- que toutes les nouvelles structures seront en place qu'un pre- mier bilan pourra être dressé. Achevons donc ce processus avant d'envisager le prochain! Un travail exemplaire est actuel- lement accompli par l'administration du Département militaire fédéral afin que les nouvelles structures soient opérationnelles dès le 1er janvier 1995 et cet effort mérite également notre gra- titude. Pour ces diverses raisons, je vous invite, au nom de la majorité de la commission, à rejeter la proposition de minorité de renvoi au Conseil fédéral.
Deuxième point: dans l'«Armée 95», l'instruction sera donnée d'une manière différente et plus moderne. Même si lors du dé- bat sur les arrêtés A et B, nous aurons l'occasion de nous pen- cher dans les détails sur cette question, je tiens tout de même
Militärorganisation und Truppenordnung
297
à insister sur un point qui me paraît essentiel. La réduction des effectifs et la durée de l'obligation de servir devront impérative- ment être compensées par une optimalisation de l'instruction. Au cours des discussions, au sein de la commission, divers éléments nous ont d'ores et déjà été communiqués, et il y a des risques que certains objectifs ne puissent être atteints faute de moyens financiers. Il est probable que le nouveau concept d'instruction ne pourra pas être réalisé totalement en 1995. Nous devrons avant tout veiller à donner au Départe- ment militaire fédéral les moyens d'engager du personnel ins- tructeur supplémentaire et d'améliorer les infrastructures exis- tantes. Cela concerne aussi bien l'assainissement des places d'armes existantes que l'acquisition de moyens d'instruction modernes.
Le troisième point que j'aimerais aborder concerne les compé- tences accordées au Conseil fédéral. A la lecture de l'arrêté C, qui est en quelque sorte une loi-cadre, il apparaît que le Conseil fédéral dispose de très larges compétences. Certains estimeront peut-être que ces prérogatives gouvernementales sont trop étendues, en particulier dans le domaine de l'organi- sation de l'armée et de la durée des divers services. Mais si l'on regarde de plus près la pratique qui s'est établie au cours de ces quinze dernières années, on se rend compte que les compétences du Parlement ne sont pas véritablement affai- blies. La majorité de la commission fait entière confiance au Conseil fédéral, et elle est convaincue qu'il n'en fera pas un usage abusif. De plus, ces compétences, si l'on regarde de près les arrêtés C et D, ne sont que momentanées.
En résumé, les deux projets d'arrêtés qui vous sont soumis au- jourd'hui marquent la réalisation concrète du projet «Armée 95». La procédure adoptée par le Conseil fédéral a le mérite de ne pas remettre en question la date du 1er janvier 1995, devenue d'une certaine manière un symbole, car nous devons bien garder à l'esprit que l'armée est une institution qui, par ses structures largement hiérarchisées, ne se prête pas particulièrement à des réformes rapides et mal étudiées. Par conséquent, nous ne pouvons que souligner les efforts déployés au Département militaire fédéral que nous devons féliciter de tenir ce délai et vaincre les nombreuses réticences qui sont apparues ces dernières années.
En conclusion, je vous invite, au nom de la majorité de la com- mission, à entrer en matière sur l'ensemble des quatre arrêtés et d'accepter les arrêtés C et D.
Carobbio Werner (S, TI), porte-parole de la minorité: A juger du nombre de parlementaires présents dans cette salle, il faut dire que la réforme de l'armée ne suscite pas les passions des foules! Peut-être est-ce un signe du changement des temps, en ce qui concerne les questions militaires!
La minorité de la commission, comme viennent de le dire les rapporteurs, propose de renvoyer le projet au Conseil fédéral, avec le mandat d'en présenter un autre qui prévoie une armée aux effectifs plus réduits. Nous souhaitons en particulier une réduction de l'âge limite pour l'obligation de servir et une dimi- nution du nombre total des jours de service.
La proposition de renvoi ne concerne que l'arrêté C. La logi- que aurait demandé qu'une proposition analogue soit égale- ment présentée pour l'arrêté D. Nous ne l'avons pas fait, sim- plement parce que l'acceptation, fort peu probable du reste, de la proposition de renvoi de l'arrêté C entraînerait automati- quement le renvoi de la discussion sur l'arrêté D.
Notre proposition se fonde, soit sur des motivations concer- nant notre vision de la politique de sécurité et de défense, soit sur des motifs spécifiques concernant les arrêtés en discus- sion. Permettez-moi d'illustrer ces motifs, et je le fais au nom de la minorité et aussi au nom du groupe socialiste.
Il est notoire que les socialistes critiquent depuis longtemps la philosophie dominante en matière de politique de sécurité et de réforme de l'armée. Ils demandent des changements pro- fonds dans cette philosophie et dans cette orientation: priorité à la politique en faveur de la paix; réforme substantielle de l'ar- mée pour tenir compte des modifications des données straté- giques internationales et des possibilités humaines et finan- cières du pays. A plusieurs reprises, nous avons proposé une défense militaire plus légère et moins coûteuse, et une ré-
forme de l'armée qui soit vraiment réelle, ce qui n'est pas le cas pour le projet «Armée 95». Nous demandons une armée de 120 000 hommes et une forte réduction du budget militaire. Il s'agit des objectifs qui, à mon avis, s'inscrivent logiquement dans les mesures indispensables pour faire face aux difficultés financières de la Confédération. Ils tiennent aussi compte des exigences effectives, dans un cadre stratégique international complètement nouveau, de notre politique de défense et de sécurité.
Nous sommes de l'opinion que, dans une situation stratégi- que dans laquelle la Suisse n'est plus directement, et même pas indirectement, menacée par des attaques militaires. Comme le Conseil fédéral lui-même le souligne dans son rap- port sur la neutralité en annexe au rapport sur la politique exté- rieure de la Suisse dans les années nonante, la sécurité dé- pend toujours plus de la coopération et de la collaboration internationales. La notion de dissuasion qui continue d'être à la base de la conception du Département militaire fédéral a perdu beaucoup de son importance. Il faudrait une fois être cohérent avec les analyses dans les décisions pratiques. Or, une fois de plus, la réforme proposée ne tire aucune conclu- sion de ces nouvelles données.
Notre proposition de renvoi est donc cohérente et logique avec la position critique que nous avons tenue lors du débat concernant le rapport sur la politique de sécurité de la Suisse et le plan directeur de l'«Armée 95». Elle s'inscrit aussi dans la logique de l'initiative socialiste pour la réduction du budget mi- litaire que nous devrons traiter prochainement. Tels sont les motifs d'ordre général.
Pour le cas spécifique des deux arrêtés en discussion, la pro- cédure suivie dans leur examen parlementaire et le contenu des propositions ajoutent, de notre point de vue, d'autres rai- sons justifiant le renvoi du projet. Je trouve, et je le dis franche- ment, que la décision prise dans le cadre de la discussion sur le message du Conseil fédéral au sein du Conseil des Etats, Conseil prioritaire, d'approuver séparément les arrêtés C et D des arrêtés A et B est fort discutable. Une telle procédure a pratiquement empêché notre commission et empêche au- jourd'hui notre Conseil d'avoir un vrai débat sur l'ensemble de la réforme proposée. Elle anticipe des décisions qui auraient demandé une discussion plus approfondie.
Les rapporteurs viennent de justifier cette procédure par la né- cessité d'adopter rapidement les instruments pour la réalisa- tion de la réforme «Armée 95». Une argumentation, à mon avis, insuffisante pour justifier une façon de procéder qui, dans la pratique, limite la discussion. Cela d'autant plus que la ré- forme «Armée 95» est loin de faire l'unanimité, même à l'inté- rieur de l'armée. Il suffit, et je le fais quelquefois, de lire à ce propos les revues militaires.
Plus importants sont les motifs concernant le contenu du pro- jet en discussion, projet qui ne nous satisfait pas du tout, dans la mesure où il continue à donner une importance excessive aux efforts d'armement de notre armée: un choix, celui-ci, qui dépasse les capacités financières du pays. Mais une thèse, celle-ci, qui n'est pas seulement la nôtre.
Comme on l'a appris par la presse, dans le cadre de la prépa- ration du budget de la Confédération pour l'année 1995, le problème d'une limitation ultérieure de l'effort financier pour l'armée a été posé ouvertement. On a même parlé, si je m'en tiens au résumé de la presse, d'une réduction des effectifs à 250 000 hommes contre les 400 000 du projet «Armée 95». A ce propos, il serait utile, pour ce débat, de connaître l'opinion du chef du Département militaire fédéral sur cette hypothèse, et quel était le contenu du différend qui a opposé sur cette question le Département militaire fédéral et le Département fé- déral des finances, et quel serait le rapport, dans l'hypothèse de l'adoption de la proposition du Département fédéral des fi- nances, qu'on peut établir avec le projet en discussion. Je pose formellement la question à M. Villiger, conseiller fédéral. Néanmoins, c'est un fait que ce projet d'armée reste surdi- mensionné, tant en ce qui concerne ses effectifs, la part de ceux qui sont soumis à la durée totale du service à accomplir, que le financement nécessaire de l'ensemble des missions fixées à la défense nationale. Même en restant, je souligne cet aspect, dans le cadre des indications du rapport sur la politi-
38-N
N 10 mars 1994
298
Organisation de l'armée et administration militaire
que de sécurité de la Suisse et de celui sur le plan directeur de l'«Armée 95», à notre avis, il aurait été possible d'envisager des solutions plus modestes que celles retenues dans les pro- jets en discussion.
C'est pour toutes ces raisons de caractère général et spécifi- que concernant ces deux arrêtés en discussion que, au nom de la minorité et du groupe socialiste, j'ai fait cette proposition de renvoi que je vous invite à appuyer.
Schnider Theodor (C, LU): Bei der Armeereform 95 handelt es sich um die umfassendste und grundlegendste Revision un- serer Militärorganisation, welche sogar aus dem Jahre 1907 stammt. Schon längere Zeit steht dies als dringende Aufgabe zur Diskussion. Nachdem wir in positivem Sinn zum Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz Stellung genommen und dem Armeeleitbild 95 zugestimmt haben, heisst es, alles daranzusetzen, dass keine Verzögerungen eintreten.
Ein zeitgerechtes Inkrafttreten der Organisation der «Ar- mee 95», und zwar auf den 1. Januar 1995, ist nur möglich, wenn wir die Beschlussentwürfe C und D vorziehen. Es würde vom Volk und von den Angehörigen der Armee nicht verstan- den, wenn die vielseitige Reorganisation nicht fristgerecht in Kraft gesetzt würde. Zudem möchte ich erwähnen, dass wir am 19. März 1993 dem Bundesbeschluss über die vorzeitige Entlassung aus der Wehrpflicht und den Übertritt in den Zivil- schutz zugestimmt haben, und das im Hinblick auf die «Ar- mee 95».
Obwohl wir eine starke und wachsame Armee auch in Zukunft wollen und brauchen, können wir mit den Beschlussentwür- fen C und D die Armee um ein Drittel verkleinern, indem das Dienstpflichtalter gesenkt werden soll. Vorgesehen ist zudem, die Dienstzeit in der Rekrutenschule zu kürzen.
Auch Nachteile müssen in Kauf genommen werden. Berg- regionen, die bis heute Militärimmissionen ertragen mussten, aber immer viel Verständnis zeigten, werden mit dieser Reor- ganisation der Armee eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen verlieren.
Wir sind aber überzeugt, dass das neue Militärgesetz die not- wendige Flexibilität aufweist, damit Nichtbewährtes jederzeit geändert und verbessert werden kann. Es wird eine gewaltige Aufgabe sein, alle vorgesehenen Umteilungen und Material- verschiebungen auf den vorgesehenen Zeitpunkt unter Dach zu bringen.
Die CVP-Fraktion ist mit dem Ständerat einverstanden, dass mit den Beschlussentwürfen C und D eine sinnvolle rechtliche Grundlage für eine zeitgerechte «Armee 95» geschaffen wird. Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, auf die Vorlage ein- zutreten und den Beschlussentwürfen C und D zuzustimmen. Zudem bitte ich Sie, die Minderheitsanträge zum Entwurf C abzulehnen, da die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kan- tonen erhaltenswert ist.
Zu Artikel 6 im Entwurf D liegt ein Antrag der Minderheit Bürgi vor; Herr Bürgi wird diesen Antrag selber begründen.
Bischof Hardi (D, ZH): Mit dem vorliegenden Geschäft, das die Realisierung der «Armee 95» mit den entsprechenden Bundesbeschlüssen verabschiedet, haben sich unsere Kom- mission und der Bundesrat ernsthaft befasst. Unserem Lande steht eine der grössten Armeereformen bevor. Konkret heisst dies: Per 1. Januar 1995 werden gegen 250 000 Wehrmänner neu eingeteilt.
Nun zum geltenden Bundesgesetz über die Militärorganisa- tion. Man darf nicht vergessen, dass dieses aus dem Jahre 1907 stammt. Von Zeit zu Zeit wurde es natürlich - in zahlrei- chen Teilrevisionen - den Gegebenheiten angepasst. Trotz- dem oder deshalb wird es nun - ich muss sagen, in erquickli- cher Weise - vom Bundesrat neu vorgestellt. Wir, die SD/ Lega-Fraktion, hoffen, dass es bei Ihnen in seiner jetzigen Form mit all seinen Vorteilen und Verbesserungen ankommt. Armeeangehörige werden in den Genuss von neuen Rechts- vorkehrungen kommen. Alte Grundsätze werden neu über- dacht. Für die Ausbildung z. B. müssen Materialien organisiert bzw. bereitgestellt werden. Auch der sicherheitspolitische Auf- trag der Armee wird neu definiert. Sie sehen, man hat es sich nicht leichtgemacht. Ich darf hier verkünden, dass Bundesrat
Villiger und sein Departement in dieser Beziehung ausge- zeichnete Arbeit geleistet haben.
Das Projekt «Armee 95» - wie schon damals die «Armee 61» - wurde nicht in einer Nacht- und Nebelaktion «geboren». Man hat früher - wie das auch heute wieder der Fall ist - etliche Zeit dafür eingesetzt, dass solche Projekte einige Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, Bestand haben.
Nun wird uns, dem Parlament, diese Armeereform vorgestellt; sie sollte auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden, damit die Armee für neue Aufgaben bereit sein kann, um uns in Sa- chen Sicherheit und Landesverteidigung optimal zu schützen. Auch wenn die «Armee 95» eingespielt ist, werden ständig ge- wisse Planungen usw. angepasst. Das ist aber bei solch im- mensen Reformen der Normalfall.
Sollten sich Sicherheitsaspekte von anderen Ländern verän- dern bzw. verschlechtern, so wird erwartet, dass gewisse Vor- kehren getroffen werden, um sich neu auszurichten. Unter Vorkehrungen oder Bereitschaft, unser Land zu verteidigen, versteht unsere Fraktion aber, dass wir dies hier bewerkstelli- gen und solche Aktionen nicht ins Ausland verlegen. Wir den- ken da z. B. an einen Blauhelmeinsatz unserer Armeeangehö- rigen.
Unsere Fraktion hat die Totalrevision der Militärorganisation und Truppenordnung als sehr gut befunden, und wir können ihr in dieser Form auch zustimmen. Den Rückweisungsantrag der Minderheit Carobbio, der bezweckt, dass die Armee noch weiter abspecken soll, sowie alle anderen Minderheitsanträge lehnen wir entschieden ab.
Fehr Lisbeth (V, ZH): Im Namen der SVP-Fraktion teile ich Ih- nen mit, dass wir uns für Eintreten auf die Beschlussentwür- fe C und D aussprechen, dass wir ihnen zustimmen werden und selbstverständlich den Minderheitsantrag Carobbio auf Rückweisung der Vorlage ablehnen.
Wir können uns dem positiven Tenor für dieses Reformvorha- ben anschliessen. Wir haben im übrigen unsere anerken- nende Haltung bereits beim Bericht 90 über die Sicherheitspo- litik der Schweiz und später beim Armeeleitbild, beides Etap- pen auf dem Weg in die richtige Richtung, zum Ausdruck ge- bracht. Nun gilt es, die erforderliche Rechtsgrundlage in An- griff zu nehmen.
Gleichzeitig nehmen wir gerne die Gelegenheit wahr, um dem Bundesrat und insbesondere dem zuständigen Departement für die vorzügliche und umfassende Vorarbeit zur Umsetzung der Armeeorganisation auf die heutigen Bedürfnisse zu dan- ken. Ein gewaltiges Werk, welches nach Beschlussfassung bis Ende Jahr ja auch noch beförderlich in die Tat umgesetzt werden muss. Das grosse Engagement und den Willen der Verantwortlichen, die Armee zu verbessern und sie auf die zeit- gemässen Erfordernisse auszurichten, wissen wir im beson- deren zu würdigen.
Damit nun die Realisierung dieser «Armee 95» effizient und schnell an die Hand genommen werden kann, stimmen wir dem gesplitteten Verfahren zu. Die Beratung über die Entwür- fe A und B wird auf die nächste Session verschoben. Die SVP- Fraktion vertritt betreffend den Gesetzentwurf in einigen Aspekten eine abweichende Haltung. Wir werden diese zu ge- gebener Zeit einbringen.
Nun aber zu den Bundesbeschlüssen C und D, die den Kern- gehalt der «Armee 95» ausmachen: Wie gesagt erklären wir uns mit den wichtigsten Eckwerten dieser Reform einverstan- den - sei es die Schaffung mechanisierter Brigaden, die dyna- mische Raumverteidigung oder die Verkleinerung der Be- stände, die Herabsetzung des Wehrpflichtalters usw.
Trotzdem möchten wir einige grundsätzliche Anmerkungen an dieser Stelle deponieren. Man möge diese bitte im auf- bauenden Sinn verstehen, keinesfalls im Sinne einer Schwä- chung unserer Armee.
Nun hat das EMD angesichts der katastrophalen finanzpoliti- schen Lage erhebliche Abstriche machen müssen. Ja, der Sa- nierungsbeitrag der Landesverteidigung an die Bundesfinan-
Militärorganisation und Truppenordnung
299
zen liegt für die Zeitspanne 1994-1997 bereits bei 1 Milliarde Franken und damit an der Spitze der einzelnen Bundesausga- ben. Es ist zu beachten, dass damit für eine glaubwürdige «Ar- mee 95» die Grenze der Sparmöglichkeiten erreicht, wenn nicht schon überschritten ist. Wir wollen doch nicht bei gleich- zeitigem Fettabbau auch noch einen Muskelschwund ein- leiten!
Zur Ausbildung: Es herrscht die weitverbreitete Auffassung, dass man niemals an der Ausbildung, wo auch immer, sparen solle. Trotzdem wird die Dauer der RS gekürzt. Ich bin dank- bar, dass dem Bundesrat wenigstens hier die Kompetenz übertragen werden soll, diese Schulen je nach Waffengattung allenfalls von der Dauer her unterschiedlich lang festzusetzen. Angesichts des immer komplizierteren technologischen Waf- fenmaterials sind derartige Verkürzungen fast schon gefähr- lich. Zur Ausbildung gehört auch ein professioneller und zah- lenmässig ausreichender Lehrkörper. Es fehlen der «Ar- mee 95» aber immer noch mindestens 200 Instruktoren, was nicht mit der Erklärung wettgemacht werden kann, kleinere Truppenbestände und kürzere Ausbildungszeiten erforderten weniger Instruktoren.
Zur Multifunktionalität: Gemeint ist nicht die Multifunktionali- tät des einzelnen Armeeangehörigen, sondern die Multifunk- tionalität der Armee an sich, die gemäss der neuen internatio- nalen sicherheitspolitischen Lage weitere Aufgaben überneh- men will. Diese Neuorientierung ist bestechend, birgt jedoch die Gefahr der Kräfteverzettelung in sich - ja, angesichts der knappen finanziellen Mittel könnte sie der eigentlichen, priori- tären Aufgabe der Landesverteidigung nicht mehr im ausrei- chenden Sinn gerecht werden. Das wäre nicht im Sinne der SVP-Fraktion.
Wie gesagt, wir sind für Eintreten, sagen nein zum Minder- heitsantrag Carobbio auf Rückweisung der Vorlage, stimmen den Anträgen der Mehrheit der Kommission zu und lehnen auch alle anderen Minderheitsanträge ab. Bei Artikel 16 des Beschlussentwurfes C wird Kollege Fritz Hari seine abwei- chende Haltung persönlich bekanntgeben.
Graber Rolf (L, NE): Après la réflexion, l'action. La réflexion, ce furent les discussions sur la politique de sécurité, sur le plan directeur de l'«Armée 95». Lors de sa séance de relevée du 8 octobre 1992, notre Conseil acceptait, à une large majorité, les principes du plan directeur de l'«Armée 95». Aujourd'hui, nous devons, certes par étapes - ce que nous pouvons re- gretter - passer à l'application. Et le titre des arrêtés qui nous sont soumis aujourd'hui est significatif, la partie C étant intitu- lée «Arrêté fédéral sur la réalisation de 'l'Armée 95'», et la partie D, «Arrêté fédéral sur la réalisation de l'organisation de l'armée».
En apportant l'appui du groupe libéral à l'entrée en matière, nous voulons saluer la diligence avec laquelle le Conseil fede- ral a mis en oeuvre les textes permettant une concrétisation ra- pide d'«Armée 95». Si les missions fondamentales de ce plan feront l'objet d'une prochaine discussion, nous voulons néan- moins réaffirmer ici que la tâche prioritaire de l'armée reste la protection du pays, de sa population, au besoin par l'utilisa- tion de la force.
Pour atteindre ces objectifs avec la même efficacité et des ef- fectifs réduits, il sera indispensable de disposer, d'une part, de matériel et d'armement plus performants et, d'autre part, de troupes mieux formées. L'amélioration de la qualité de la for- mation représente à nos yeux un élément fondamental pour que l'édifice mis en place ne s'écroule pas. Cela signifie no- tamment qu'un effort d'information tout particulier soit entre- pris pour obtenir l'adhésion de nos troupes, du haut en bas de la hiérarchie.
Parmi les trois éléments principaux qui ont divisé les membres de la commission, retenons déjà celui des effectifs, en rapport avec la proposition de minorité de renvoi, les deux autres élé- ments étant traités dans la discussion de détail. Certains mem- bres de notre Conseil, sous couvert d'une réduction d'effec- tifs, voudraient procéder au démantèlement progressif de l'institution militaire elle-même. Aucun élément nouveau n'étant intervenu depuis la discussion d'octobre 1992 et les ar- guments ayant été développés à cette occasion, nous vous in-
vitons à rejeter la proposition de minorité qui consiste à ren- voyer le projet au Conseil fédéral.
En conclusion, le groupe libéral entre en matière, soutient le projet tel qu'accepté par la commission ou sa majorité, à l'ex- ception de l'article 6 de la partie D, point sur lequel nous re- prendrons la parole.
Dünki Max (U, ZH): Niemand dürfte bestreiten, dass das aus dem Jahr 1907 stammende Bundesgesetz über die Militäror- ganisation einer Neufassung bedarf. Es wurde in Einzelberei- chen immer wieder angepasst, heute muss es aber total über- arbeitet werden.
Die LdU/EVP-Fraktion stimmt den zur Diskussion stehenden Vorlagen zu. Wir haben vor kurzem das neue Armeeleitbild be- fürwortet. Die vorgezogenen Beschlussentwürfe C und D ent- sprechen vollständig dem Armeeleitbild. Es wurde nichts We- sentliches weggelassen, und es wurden keine Neuerungen heimlich «hineingepostet»; alles war bereits angekündigt. In diesem Sinne handelt es sich nur um eine Konkretisierung des Armeeleitbildes.
Die Grundsätze unserer Fraktion zur Armee haben wir Ihnen in diesem Saal anlässlich des Armeeleitbildes dargelegt, ich ver- zichte auf eine Wiederholung. Ich möchte nur betonen, dass die LdU/EVP-Fraktion die bewaffnete Neutralität unseres Lan- des nach wie vor befürwortet und deshalb eine eigene Armee nach wie vor als richtig und notwendig erachtet. Die Entwick- lung der schweizerischen Sicherheitspolitik muss aber stän- dig überprüft werden. Wir können es verantworten, dass der Sollbestand der Armee auf maximal 400 000 Armeeangehö- rige verringert wird. Auch mit der vorgeschlagenen Herabset- zung des Wehrdienstalters können wir uns einverstanden er- klären. Damit wird es möglich, die Altersgrenze für den Zivil- schutz wesentlich zu senken. Militärorganisation und Zivil- schutzorganisation bilden im Sinne der Gesamtverteidigung eine Einheit.
Wir lehnen den Rückweisungsantrag der Minderheit Carobbio ab, welcher vom Bundesrat einen neuen Entwurf verlangt. Im jetzigen Moment können und dürfen wir den Armeebestand nicht weiter reduzieren. Eine weitere Herabsetzung der obe- ren Altersgrenze für die Militärdienstpflicht liegt nicht im Ge- samtinteresse unseres Landes. Wir halten am System der Mi- lizarmee fest. Der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen, wo wir über die Einführung einer Berufsarmee überhaupt diskutieren können. Die Weltlage gestattet es zurzeit nicht, die militärische Landesverteidigung zu schwächen oder zu vernachlässigen. Eine Berufsarmee können wir uns im Moment auch aus finanz- politischen Gründen nicht leisten. Aber bei einer zukünftigen Armeereform kann man durchaus über einen Systemwechsel sprechen. Ob es opportun ist, dass die Bundesversammlung ihre Zuständigkeitsbefugnisse dem Bundesrat übertragen kann, darüber kann man in guten Treuen zweierlei Meinung sein. Die Frage ist aber nicht von zentraler Bedeutung. Diese Regelung gilt bereits heute und hat zu keinem Nachteil ge- führt. Ich persönlich bin der Auffassung, dass sich keine Ände- rung aufdrängt.
Wir empfehlen Ihnen, bei Artikel 16 des Beschlussentwurfes C der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Als Föderalist halte ich auch an kantonalen und eidgenössi- schen Formationen fest. Auch sogenannte alte Zöpfe sollen nicht ohne Not abgeschnitten werden, besonders dann nicht, wenn die Kantone an der traditionellen Regelung festhalten wollen. Die Kantone werden in Armeefragen in die Gesamtver- antwortung eingebettet. Das kann unter Umständen sehr nütz- lich sein. Wichtig ist aber, dass dadurch keine Mehrkosten ent- stehen. Lassen wir den Kantonen auch in Armeeangelegen- heiten eine kleine Selbständigkeit! Missbräuche sind keine zu befürchten. Es ist doch schön, wenn die kantonalen Militärdi- rektoren auch noch Beförderungen im Armeebereich unter- zeichnen dürfen.
Wichtig ist noch, dass die eigentliche Armeereform wirklich auf den 1. Januar 1995 in Kraft treten kann. Die Vorarbeiten sind in vollem Gange. Eine Durchkreuzung des Konzepts hätte ver- heerende Folgen.
Zusammenfassend gebe ich Ihnen bekannt: Die LdU/EVP- Fraktion stimmt für Eintreten auf die Beschlussentwürfe C und
N 10 mars 1994
300
Organisation de l'armée et administration militaire
D. Sie unterstützt die Anträge der Mehrheit der Sicherheitspoli- tischen Kommission bei den Artikeln 16 und 18 der Militäror- ganisation und bei Artikel 6 der Organisationsrealisierung. Wir haben ja gesagt zum Armeeleitbild; für uns ist es selbstver- ständlich, dass wir auch zu diesen konkreten Beschlussent- würfen ja sagen.
Hollenstein Pia (G, SG): Die entscheidenden Themen im Hin- blick auf das Militärgesetz sind in den Entwürfen A und B ent- halten, über die wir heute nicht abstimmen. Die beiden ge- nannten Entwürfe werden dann mehr Zündstoff liefern als die jetzt zur Diskussion stehenden. Alle vier Entwürfe stützen sich auf das Leitbild «Armee 95> ab.
In der Beurteilung dieses Leitbildes durch die Grünen hat sich aber nichts geändert. Eine wirkliche Reform ist mit dem Leit- bild «Armee 95» nicht möglich. Denn das Armeeleitbild ver- harrt in den alten Strukturen und Denkmustern und will auch in Zukunft eine Hightech-Armee legitimieren.
Entsprechend dürftig ist der vorliegende Beschlussentwurf C ausgefallen. Die Grünen unterstützen deshalb den Rückwei- sungsantrag der Minderheit Carobbio, der dem Bundesrat den Auftrag erteilt, einen Entwurf für einen kleineren Armeebe- stand vorzulegen.
Eine Reform im Sinne der Grünen würde sich von der vorlie- genden Pseudoreform in zahlreichen Punkten unterscheiden. Einmal müsste die Möglichkeit der freien Wahl zwischen mili- tärischer und ziviler Dienstleistung eingeführt werden. Ein wei- teres militärpolitisches Ziel sind das Verbot der Ein- und Aus- fuhr von Kriegsmaterial sowie eine kontinuierliche Reduktion der Rüstungsausgaben auf die Hälfte des heutigen Standes. Weiter fordern die Grünen eine Verringerung der zu leistenden Diensttage, eine Verkürzung der Militärpflicht auf das 29. Al- tersjahr und eine Plafonierung der Armee auf 100 000 Mann. Langfristig wollen die Grünen eine Abschaffung der Schweizer Armee.
Was wir heute brauchen, sind mutigere Schritte, als sie die so- genannte Armeereform des Bundesrates tun will. Wenn Bun- desrat Villiger den Beschlussentwurf als eine Anpassung an neue Risiken «verkaufen» will, so muss der vorliegende Ent- wurf als Schuss ins Leere bezeichnet werden. Denn just die neuen Risiken werden weder erkannt noch berücksichtigt.
Unter neuen Risiken verstehen wir solche, die - wenn über- haupt - erst sekundär militärpolitische Auswirkungen haben. In jedem wirtschaftlichen oder zwischenmenschlichen Be- reich wird auf der Suche nach einer Problemlösung nach den Ursachen geforscht und versucht, das Übel an der Wurzel zu packen. Anders in der Militärpolitik: Statt zu erkennen, dass Gewalt und Krieg unter anderem durch den Verlust der Le- bensgrundlagen, durch ökologische und soziale Bedrohun- gen entstehen, wird eine hochgerüstete Armee beibehalten. Eine solche Armee kann aber erst aktiv werden, wenn die Kon- flikte schon ausgebrochen sind.
Die Grünen fordern deshalb, dass die Gelder - statt zur Aufrü- stung - zur Bekämpfung der Ursachen von Gewalt investiert werden, um Konflikte vor ihrem gewaltsamen Ausbruch zu ent- schärfen. Solange wir kein Leitbild für eine Friedenspolitik ha- ben, wird jedenfalls ein auf das Leitbild «Armee 95» ausgerich- tetes Gesetz weiterhin vom Sicherheits- und Machbarkeitsglau- ben des EMD getragen sein. Damit wird die Meinung zemen- tiert, die Zukunftsprobleme liessen sich mit einer hochgerüste- ten Armee nach ausserhalb der Landesgrenzen verbannen.
Damit der Weg zu einer echten Reform frei wird, wie es der Be- richt 90 über die Sicherheitspolitik ermöglichen würde, bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, dem Rückweisungsantrag der Minderheit Carobbio zuzustimmen.
Tschuppert Karl (R, LU): Mit der Zustimmung zum Leitbild «Ar- mee 95» und Kenntnisnahme des Berichtes 90 über die Si- cherheitspolitik hat die FDP-Fraktion die Grundzüge der neuen Militärorganisation, wie sie nun zur Behandlung vor- liegt, bereits befürwortet. Deshalb kann ich mich kurz halten, und ich möchte nur noch einmal einige für uns entscheidende Punkte festhalten.
Wir sind uns bewusst, dass in einer Zeit des Umbruchs die Grenzziehung zwischen notwendiger Anpassung an die ver-
änderten Zeitumstände und Nachgeben gegenüber Mode- trends ausserordentlich schwierig ist. Die Vorlage «Militärorga- nisation und Truppenordnung. Totalrevision» setzt unserer Meinung nach die Vorgaben des Leitbildes optimal in die Tat um; sie trägt sowohl den Bedürfnissen der Armee wie auch der Stellung der Kantone und Gemeinden sowie der Wehrmänner wo immer möglich und sinnvoll Rechnung.
Wir sind auch der Meinung, dass eine weitgehende Übertra- gung von Kompetenzen an den Bundesrat eine grösstmögli- che Flexibilität ermöglicht. Wir verstehen, dass diese Philoso- phie nicht überall auf Gegenliebe stösst. Aber gerade der ra- sche Wandel der sicherheitspolitischen Lage in den letzten Jahren spricht eindeutig dafür, dass in formeller Hinsicht durch Rahmenbestimmungen dem Bundesrat ein gewisser Handlungsspielraum zugestanden werden muss. Die Multi- funktionalität unserer Armee bedingt einen flexiblen Rahmen, damit sie die vielfältigen Aufgaben zeitgerecht und unkompli- ziert erfüllen kann. Andererseits befürworten wir ausdrücklich, dass auch künftig an politisch umstrittenen, aber unserer Mei- nung nach notwendigen Pflichten oder Verpflichtungen fest- gehalten werden muss, wie z. B. Dienstpflicht und Verpflich- tung zum Grad und zur Funktion.
Die FDP-Fraktion stimmt einhellig für Eintreten auf die Vorlage. Jetzt aber einige Worte zum Rückweisungsantrag der Minder- heit Carobbio.
Wir selber haben uns in diesem Rat mit dem Leitbild «Ar- mee 95» eine Zeitvorgabe gegeben. Damit die «Armee 95» auf den 1. Januar 1995 tatsächlich in Kraft treten kann, müssen nun die unerlässlichen Rechtsgrundlagen geschaffen wer- den. Man kann jetzt nicht kommen und auf der Zielgeraden den eingeschlagenen Kurs noch ändern. Ich habe den leisen Verdacht, dass die Unterzeichner des Minderheitsantrags die Rückweisung aus verschiedenen Gründen beantragen und dass der Hauptgrund nicht in erster Linie bei der Forderung nach noch kleineren Beständen liegt.
Ist es denn nicht so, dass es bei der Armeeabschaffungs-Initia- tive nicht geklappt hat und jetzt versucht wird, das verfehlte Ziel mit einer Salamitaktik nachträglich zu erreichen? Wenn wir diesem Vorgehen zustimmen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis weitere Vorstösse in Richtung immer noch kleinerer Be- stände kommen, bis die Armee dann tatsächlich endgültig tot- geschrumpft ist.
Wir haben aus dem vorherigen Votum auch zur Kenntnis ge- nommen, dass die Grünen langfristig die Armee abschaffen wollen. Wir werden Sie dann gelegentlich daran erinnern.
Da haben Sie sicher Verständnis, dass unsere Fraktion sich entschieden gegen solche Manöver wehrt - um auch hier in der Fachsprache zu sprechen! Jetzt muss das erste Fuder der Militärgesetzgebung, Beschlussentwürfe C und D, eingefah- ren werden, damit wir planmässig die gewaltige Reorganisa- tion vorantreiben können.
Wir wehren uns auch entschieden gegen Tendenzen, die heute bereits stark reduzierten Militärausgaben noch weiter herabzusetzen und damit die unabdingbare Realisierung von «Armee 95» hinauszuzögern. Das Ja des Schweizervolkes zu einer starken Armee ist ernst zu nehmen und kann durch eine zügige Behandlung der Militärgesetzgebung zum Ausdruck gebracht werden.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der FDP-Fraktion, auf die Vor- lagen einzutreten, ihnen zuzustimmen und den Rückwei- sungsantrag der Minderheit Carobbio deutlich abzulehnen.
Meier Hans (G, ZH), Berichterstatter: Ich möchte noch etwas zum Rückweisungsantrag der Minderheit Carobbio sagen. Herr Carobbio war sich in der Kommission schon klar darüber, dass er mit einem Rückweisungsantrag unterliegen würde. Aber er hat ihn - folgerichtig gemäss dem Konzept der Sozial- demokraten - stellen müssen. Würde der Rückweisungsan- trag angenommen, so würde die bisherige 600 000 Mann starke Armee weiterbestehen; der Rückweisungsantrag würde also vorübergehend das gleiche bewirken.
Wenn ich Frau Fehr und ihre Bedenken höre, dass bereits bei einer solchen Reduktion der Armee deren Multifunktionalität wegen der Kräfteverzettelung in Gefahr sei, muss ich sagen, dass ich persönlich strikte gegen ein weiteres Abspecken der
301
Militärorganisation und Truppenordnung
Armee bin. Ich selber werde also der grünen Meinung hier nicht zustimmen. Im übrigen wurde der Antrag Carobbio in der Kommission mit 17 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Savary Pierre (R, VD), rapporteur: La grande majorité des intervenants a montré la nécessité qu'il y avait à mettre en place le projet «Armée 95» dès l'année prochaine. Je crois que cela est vraiment important. Et la proposition de minorité Ca- robbio tombe un peu comme un cheveu sur la soupe au mo- ment de se mettre à table!
Avec l'armée que la minorité nous propose: moins d'effectifs, un budget encore plus restreint, c'est une armée d'infanterie, une sorte de garde nationale qu'elle aimerait mettre en place dans notre pays. Avec une telle armée, il ne serait pas possible de mener un combat de longue durée, de couvrir tous les points vitaux du territoire, de faire face à plusieurs menaces si- multanées, de manoeuvrer dans la profondeur et d'être - comme on l'a appelée ces derniers temps - une armée multi- fonctionnelle.
Aujourd'hui, nous en sommes à la phase de réalisation. C'est ce qui est important. Nous devons maintenant réaliser ce qui a été prévu. Nous n'en sommes pas aux études - elles repren- dront peut-être un jour.
Mais, aujourd'hui, je vous demande vraiment de repousser cette proposition de minorité, car elle ne doit pas venir troubler la réalisation du projet «Armée 95».
Villiger Kaspar, Bundesrat: Ich bin mir bewusst, dass Sie am Donnerstag um diese Zeit nicht mehr besonders Lust haben, noch grosse bundesrätliche Reden zu hören, aber es geht im- merhin um das grösste Armeereformprojekt, welches unser Land je realisiert hat. Seine Dimensionen werden noch immer massiv unterschätzt. Es muss in neuneinhalb Monaten reali- siert sein.
In der Öffentlichkeit werden plötzlich schon «übernächste» Re- formschritte diskutiert, und das veranlasst mich doch, hier ei- nige grundsätzliche Bemerkungen zu machen, auch wenn es einige Zeit braucht, wofür ich mich entschuldigen möchte.
Es geht um weit mehr als nur um eine Heeresorganisation. Es geht um die Umsetzung neuer Aufträge, es geht um eine neue Einsatzkonzeption, um eine neue Doktrin und um die Imple- mentierung der Multifunktionalität, um die Schaffung von Op- tionen für weitere Entwicklungen: kurz, es geht auch um ein neues Denken.
Ich will heute auf eine Lagebeurteilung verzichten. Unsere Ana- lysen im Armeeleitbild sind noch immer voll zutreffend. Für die Armee lassen sich aus der Lage - das ist für diese Restrukturie- rung III wichtig - im wesentlichen drei Folgerungen ziehen:
Es ist zwingend, dass die Schweiz auch heute eine ange- messene Verteidigungsfähigkeit aufrechterhält. Eine europäi- sche Sicherheitsordnung, die uns diese Aufgabe abnehmen würde, existiert nicht. Hier hat Herr Carobbio - meine ich - un- recht. Nach wie vor existieren gewaltige Militärpotentiale, und niemand kann voraussagen, wie sich diese Lage in den näch- sten Jahren entwickeln wird.
Unsere Armee muss ihren Auftrag dem neuen Risikospek- trum anpassen. Hier wende ich mich an Frau Hollenstein. Na- türlich kann die Armee nicht alle neuen Risiken verhindern; da- für haben wir andere Politikbereiche. Aber die Analyse der neuen Risikoformen zeigt, dass in Krisenlagen die zivilen Be- hörden sehr rasch überfordert sein könnten; nur die Armee verfügt über das Material, die Ausbildung und die nötige Orga- nisation, um die Behörden in Krisenfällen optimal unterstützen zu können. Deshalb müssen wir die Aufträge erweitern.
Die sicherheitspolitische Kooperation ist für die Schweiz un- verzichtbar. Das fängt schon im politischen Bereich an, das haben Sie hier mit dem Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren diskutiert. Es betrifft aber bei der Krisenprävention auch den militärischen Bereich. Dort ist Kooperation zwingend. Es gibt keine moralisch vertretbare Al- ternative zum Versuch, Aggressionen durch Massnahmen der kollektiven Sicherheit zu verhindern. Und weil Krisenpräven- tion auch in unserem ureigensten Interesse liegt, müssen wir uns daran beteiligen, Stichwort «Blauhelme».
«Armee 95» muss die erwähnten Folgerungen umsetzen; aus dem reinen Verteidigungsinstrument «Armee» muss ein multi- funktionales Instrument der Krisenbewältigung, des Krisen- managements entstehen. Das braucht eine grundlegende Re- form der Doktrin, der Struktur, der Ausbildung und längerfri- stig dann auch eine Anpassung der Ausrüstung.
Es wird in jüngster Zeit etwa kritisiert, die Bestände seien noch immer zu gross, die Multifunktionalität sei nicht bewältigbar - Frau Fehr hat dieses Problem angesprochen - und das Miliz- prinzip sei ein überlebter Mythos.
Unsere Bestandesreduktion liegt im Mittel dessen, was an- dere Industrieländer auch tun. Die neuen Aufgaben im Bereich der Territorialdienste sind personalintensiv. Wenn sie länger dauern, müssen sie mit Ablösungen bewältigt werden. Das kann man nicht mit einem kleinen Profiheer von 20 000 Mann erreichen. Aus finanziellen Gründen können wir unser Infante- rieheer nicht voll mechanisieren. Das ist in unserem starken und verstärkten Gelände vertretbar. Aber auch das bedingt re- lativ grosse Bestände. Der neue Bestand ist plausibel. Er er- laubt die Erfüllung des Verteidigungsauftrages, aber auch die Erfüllung langdauernder Aufgaben mit kleineren Aufgeboten mittels Ablösungen.
«Armee 95» ist durchaus in der Lage, die Multifunktionalität zu beherrschen, und hier wende ich mich an Frau Fehr:
Erstens - das hat Frau Fehr gesagt - ist nicht jeder einzelne Wehrmann «multifunktional», sondern wir tun das mit einem Teil spezialisierter Truppen; die Armee als Ganzes muss multi- funktional sein.
Zweitens können viele Einheiten problemlos Zweitaufgaben erfüllen, wenn sie die Erstaufgabe beherrschen. Der Geniesol- dat, der eine Stellung ausbauen kann, kann durchaus auch in der Gemeinde Brig Schutt wegräumen.
Das Milizsystem ist nicht überholt. Es hat eine grundsätzliche staatspolitische Bedeutung. Ich meine, es ist immer noch ein wichtiges Element der nationalen Kohäsion. Das allein wäre aber nie ein Grund für dessen Beibehaltung, wenn das Milizsy- stem seine Aufgaben nicht mehr erfüllen könnte; aber nach meiner Überzeugung kann es das nach wie vor. Wir wollen ja keine Interventionsstreitkräfte für den weltweiten Einsatz schaffen - dort würde sich das Problem anders stellen.
Herr Carobbio hat das Problem aufgeworfen, es seien andere, kleinere Modelle in der Diskussion. In den Medien wurde breit diskutiert, welches die «übernächste» Reform sein könnte. Dazu möchte ich doch einige Worte sagen.
Schon im Armeeleitbild haben wir klar darauf hingewiesen, dass «Armee 95» keine Armee für 100 Jahre sein wird. Wir ha- ben schon dort in Optionen gedacht, und wir haben Struktu- ren angestrebt, die entwicklungsfähig sind. Sollte sich in den nächsten Jahren die sicherheitspolitische Lage nachhaltig verbessern, so ist ein weiterer Abbauschritt denkbar. Wenn sie sich verschlechtert, müssten wir wahrscheinlich rascher im Rüstungsbereich erneuern. Sollte die Schweiz langfristig die autonome Verteidigungsfähigkeit aufrechterhalten wollen - und politisch spricht vieles dafür -, dann muss die Armee das auch in zwanzig Jahren noch tun können. Sollte aber eine eu- ropäische Sicherheitsordnung entstehen und sollten Volk, Parlament und Bundesrat hier eine Art Lastenteilung anstre- ben, daran teilhaben wollen, dann müsste die Armee auch das vollziehen können.
Wir haben deshalb schon im Armeeleitbild eine Auslegeord- nung verschiedener Modelle, verschiedener Philosophien, summarisch präsentiert. Die rechtlichen Grundlagen, die Sie heute und vielleicht noch in diesem Jahr für das ganze Gesetz beschliessen, werden es ermöglichen, aus «Armee 95» her- aus evolutiv und in vernünftigen Zeitabständen neue Modelle zu entwickeln. Revolutionäre Modelle - stehende Heere, Profi- armeen - bedürften allerdings einer Verfassungsänderung und nochmaliger tieferer Gesetzeseinschnitte, und dieser Pro- zess wäre wahrscheinlich relativ langwierig.
Ich halte aus drei Gründen die politische Debatte über das «übernächste» Armeemodell einerseits für unnötig und ande- rerseits für verfrüht, obschon sie durchaus einmal stattfinden darf:
Organisation de l'armée et administration militaire
302
N
10 mars 1994
Sie entspricht modernem strategischem Denken. Seit der Ver- abschiedung des Armeeleitbildes ist sicherheitspolitisch viel geschehen - aber gar nichts, was erneute Reformen erfordern würde.
Entscheidende Rahmenbedingungen für eine weitere Re- form sind noch unbekannt. Es wäre verfrüht, weitere Ein- schnitte in die Armeestruktur vorzusehen, bevor sich wichtige Fragen geklärt haben. Ich darf einige aufzählen: Niemand weiss, wann und ob sich eine «europäische Sicherheitsarchi- tektur», die diesen Namen verdient, bilden wird; niemand weiss, wie das Verhältnis unseres Landes zur europäischen In- tegration in zehn Jahren sein wird; niemand weiss, ob sich die sicherheitspolitische Lage eher zum Besseren oder wieder zum Schlechten wenden wird; niemand weiss, wie sich der Zi- vildienst oder gegebenenfalls eine allgemeine Dienstpflicht auf die Armeebestände auswirken wird; niemand weiss, ob unser Volk vielleicht über Initiativen in den nächsten Jahren neue Parameter setzen wird oder nicht.
Man kann eine Milizarmee nicht ständig «hin- und herrefor- mieren». Nach grösseren Veränderungen braucht sie Zeit, um wieder die volle Einsatzbereitschaft zu erreichen. Zudem las- sen sich tüchtige Kader nur gewinnen, wenn sie in der Armee eine langfristige Perspektive haben. Für kurzlebige Proviso- rien lässt sich niemand motivieren. «Armee 95> wird mindest- ens fünf Jahre brauchen, bis sie einigermassen eingefahren ist und bis sie ihre Doktrin verinnerlicht hat.
Es wird bisweilen auch - das hat Herr Carobbio getan - eine sofortige Anschlussreform gefordert, die eine erheblich billi- gere Armee anstrebt. Es ist offensichtlich, dass auch die Ar- mee sparen muss. EMD und Armee haben deshalb enorme Sparleistungen erbracht. Auch das wird massiv unterschätzt. Wir sparen Milliarden Franken ein und bauen Tausende von Arbeitsplätzen ab. Wenn wir die Armee weiter signifikant ver- kleinern, aber gleichzeitig wollen, dass sie noch in der Lage ist, ihren Auftrag zu erfüllen, dann wird das Investitionen brau- chen, und zwar in einem Ausmass, dass eine solche Armee tendenziell teurer und nicht billiger wird, auch wenn sie kleiner wird.
Natürlich strebt Herr Carobbio eine andere Armee an, die dann auch wirklich weniger kosten würde. Aber sie wäre nicht mehr in der Lage, ihren heutigen Auftrag zu erfüllen. Wir mei- nen, das sei in der heutigen sicherheitspolitischen Lage nicht verantwortbar. Deshalb ist die Verkleinerung kein Weg, um Mittel zu sparen. Das Kriterium für Grösse und Struktur der Ar- mee und für den finanziellen Einsatz muss eben die Auftrags- erfüllung sein. Deshalb muss ich Sie bitten, den Minderheits- antrag Carobbio auf Rückweisung der Vorlage abzulehnen. Unsere Schätzungen zeigen, dass mit den heutigen Finanz- plänen «Armee 95» mittelfristig gerade noch einigermassen realisiert werden kann, dass aber weitere und tiefere Ein- schnitte - hier hat Frau Fehr recht - den Erneuerungsrhyth- mus derart abbremsen würden, dass «Armee 95» - ich muss das hier klar sagen - mittelfristig gefährdet wäre. Dann würde sich allerdings weniger die Frage nach Modellen stellen - schon gar nicht nach einem professionellen, denn das könn- ten wir uns überhaupt nicht mehr leisten - als vielmehr die Frage nach der Auftragserfüllung. Es gibt eben kein Modell, das «den Fünfer und das Weggli» bietet.
Nach all diesen Überlegungen ist es völlig klar, dass eine «übernächste» Reform der Armee mit Sicherheit kommen wird; ich meine aber, dass eine weitere Reform erst etwa in zehn Jahren zu realisieren sein dürfte. Wir haben deshalb ge- nügend Zeit, sie in aller Ruhe vorzubereiten. Es wäre verfehlt, sich jetzt schon auf Modelle festzulegen, weil wichtige Rah- menbedingungen nicht bekannt sind und wir Gefahr laufen würden, die falsche Reform zu planen.
Ich persönlich meine, die «übernächste» Reform dürfte wahr- scheinlich eine kleinere Armee beinhalten, die evolutiv und or- ganisch aus dem Konzept «Armee 95» heraus entwickelt wird. Sie dürfte weiterhin auf dem Milizprinzip beruhen. Das Wehr- pflichtalter dürfte sich kaum wesentlich verändern, weil schon aus demographischen Gründen in etwa zehn Jahren eine wei- tere Verkleinerung nötig sein könnte. Aber das ist eine persön- liche Meinung; selbstverständlich werden wir auch andere Modelle prüfen müssen.
Ich kann mich bei den Rechtsgrundlagen der «Armee 95», über die Sie heute beschliessen und über die Sie noch im Rah- men des ganzen Gesetzes beschliessen werden, kurz fassen, weil Ihre Kommissionssprecher darauf hingewiesen haben. Wir wollen in Zukunft ein flexibleres Gesetz, das raschere An- passungen zulässt; wir wollen uns auf das Wesentliche be- schränken, also auch beim Gesetz abspecken, und wir wollen ein Gesetz aus einem Guss: deshalb die Totalrevision.
Deshalb haben wir auch Probleme aufgegriffen, die nicht di- rekt mit der Reform «Armee 95» in Zusammenhang stehen und die nicht heute im Zusammenhang mit den Beschlussent- würfen besprochen werden - also Ombudsperson, Bewilli- gungsverfahren für militärische Bauten usw.
Ich bin sehr dankbar, wenn Sie bei unserem raschen Rhyth- mus mithalten und bereit sind, auf unser Verfahren einzutre- ten. Ich glaube, Herr Carobbio, dieses Verfahren ist auch de- mokratisch vertretbar, denn wir beschränken uns in diesen Be- schlussentwürfen eigentlich auf jene Dinge, die bei der Dis- kussion über das Armeeleitbild mehrheitlich unbestritten ge- blieben sind. Viele wichtige Detailprobleme werden dann erst bei der grossen Reform - vielleicht, ich hoffe es, noch im Laufe dieses Jahres - auch in Ihrem Rat spruchreif werden.
Wenn Sie also diesen Kernartikeln zustimmen, wird es mög- lich sein, die Armee signifikant zu verkleinern, die Zuständig- keiten moderner zu regeln, das Wehrpflichtalter zu senken, die Dienstzeiten zu verkürzen, den Zweijahresrhythmus einzufüh- ren und die Ausbildung an die neuen Gegebenheiten anzu- passen. Diese Armee wird ihren Auftrag erfüllen können, sie wird modernen Ansprüchen genügen. Nach jahrelangen Dis- kussionen scheint es mir jetzt nötig, diese Armee zu schaffen und ihre Angehörigen für die neue Aufgabe zu motivieren. Mit der Zustimmung zu den Beschlussentwürfen C und D geben Sie dafür grünes Licht.
Ich bitte Sie deshalb, den Rückweisungsantrag der Minderheit Carobbio abzulehnen, auf die Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
98 Stimmen 32 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
C. Bundesbeschluss über die Realisierung der «Armee 95» C. Arrêté fédéral sur la réalisation de l'«Armée 95»
Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 4 Antrag der Kommission Abs. 1, 2 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. 3 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 4 Proposition de la commission Al. 1, 2 Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 3 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
303
Militärorganisation und Truppenordnung
Art. 5-15 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 16 Antrag der Kommission Abs. 1, 3-5 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2 Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Meier Hans, Carobbio, Gross Andreas, Hari, Hollenstein, Tschäppät Alexander) Streichen
Art. 16 Proposition de la commission Al. 1, 3-5 Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2 Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Meier Hans, Carobbio, Gross Andreas, Hari, Hollenstein, Tschäppät Alexander) Biffer
Abs. 1, 3-5 - Al. 1, 3-5 Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Hari Fritz (V, BE), Sprecher der Minderheit: In Absatz 1 von Ar- tikel 16 ist festgehalten, wofür die Bundesversammlung in die- ser Frage künftig zuständig sein soll. Es geht hier nicht um Kleinigkeiten, sondern um sehr wichtige Grundsatzent- scheide, wie z. B. unter Buchstabe b um die Zahl der Grossen Verbände, also der Armeekorps und der Divisionen. Bei Buch- stabe c geht es um die Grundsätze hinsichtlich der Organisa- tion der Armee.
Lassen Sie folgenden Satz noch einmal in Ihren Ohren klin- gen: Über die Grundsätze der Armeeorganisation will man in Absatz 2 die Möglichkeit schaffen, dass die Bundesversamm- lung diese Befugnisse dem Bundesrat übertragen kann.
Die Minderheit, in deren Name ich hier spreche, ist gegen die Übertragung dieser Befugnisse an den Bundesrat. Es handelt sich hier, wie ich bereits einleitend erwähnte, um wichtige, ja um grundsätzliche und grundlegende Entscheidungen über unsere Armee. Es sind Entscheide, die kein überstürztes Han- deln erfordern, also nicht von einem Tag auf den anderen ge- troffen werden müssen. Vielmehr ist es doch so, dass derart grundsätzliche Änderungen während Jahren heranreifen müssen. Somit wäre genügend Zeit vorhanden, diese Pro- bleme in der Sicherheitspolitischen Kommission zu beraten, dem Parlament vorzulegen und selbstverständlich dieses Par- lament entscheiden zu lassen.
Wir müssen die Kompetenz, solch grundsätzliche Entscheide zu treffen, in der Hand behalten und dürfen sie nicht an die ausführende Behörde, den Bundesrat, delegieren; dieser will trotz seiner hoffnungslosen Überlastung immer mehr Kompe- tenzen an sich reissen.
Ich ersuche Sie, dem Antrag der Minderheit Meier Hans zuzu- stimmen und damit Artikel 16 Absatz 2 zu streichen.
Meier Hans (G, ZH), Berichterstatter: Die Mehrheit ist hier dem Bundesrat gefolgt, der uns klarmachte, dass er in gewissen Fällen rasche Entscheidungen sollte fällen können. Er sagte
auch, das Parlament habe wegen der Kann-Formel immer die Möglichkeit, diese Befugnisse dem Bundesrat nicht zu geben. Persönlich werde ich mit der Minderheit stimmen.
Savary Pierre (R, VD), rapporteur: En principe, le Parlement décide du nombre des Grandes Unités et le Conseil fédéral est compétent pour fixer l'ordre de bataille et le nombre total des formations. Cette façon de faire est logique et permet au Conseil fédéral d'adapter en permanence l'armée à l'évolution des effectifs et des moyens, sans revenir constamment devant le Parlement pour des modifications mineures.
La majorité de la commission est d'avis que l'on peut égale- ment déléguer un certain nombre de compétences au Conseil fédéral sur les points qui vous sont soumis dans le projet d'ar- rêté fédéral. Nous ne sommes pas aussi à cheval que M. Hari sur les compétences que nous aurions à discuter de cas en cas. Je crois que c'est une formule qui a déjà fait ses preuves ces dernières années et que nous devrions continuer à la maintenir dans la nouvelle législation.
Villiger Kaspar, Bundesrat: Es gibt eigentlich in letzter Zeit nur zwei politische Bereiche, wo Herr Hari und ich nicht einig sind. Dieser Artikel 16 ist einer davon.
Ich glaube, er überschätzt die Gefahren, die Risiken, die das Parlament eingehen würde, wenn es dem Bundesrat die Mög- lichkeiten nach Absatz 2 gewährte.
Zum Grundsätzlichen: Die Armee muss sich wahrscheinlich in den nächsten Jahren hin und wieder rascher an neue An- forderungen anpassen können. Deshalb soll die Bundesver- sammlung ihre Befugnisse gemäss Absatz 1 in gewissen Fäl- len, wo sie jedesmal selber zuständig ist, ob sie es tun will oder nicht, dem Bundesrat delegieren können. Diese Rege- lung ist nicht neu. Sie haben sie bereits letztes Jahr im Hin- blick auf die vorzeitige Entlassung aus der Wehrpflicht be- nutzt. Das war damals sehr nötig und gut, sonst hätten wir nie zeitgerecht reagieren können. Sie haben damals beschlos- sen, dass der Bundesrat die Zahl der Brigaden selbständig festlegen kann.
Im Beschlussentwurf D, den Sie im Anschluss an diesen Be- schlussentwurf behandeln werden, beruhen zwei Artikel jetzt schon auf diesem Artikel hier, nämlich Artikel 4 Absatz 2, wo- nach der Bundesrat die Truppengattungen und Dienstzweige umbenennen oder zusammenlegen kann, und Artikel 5 Ab- satz 2, wonach der Bundesrat Grosse Verbände umbenennen oder zusammenlegen kann. Bilden kann er sie nicht, das ist klar.
Sie vergeben sich mit der Gutheissung von Artikel 16 Absatz 2 überhaupt nichts; denn die Bundesversammlung kann Befug- nisse abgeben, muss es aber nicht. Wenn Sie den Eindruck haben, der Bundesrat mache Ihnen einen Vorschlag zur Abtre- tung einer Kompetenz, womit Sie nicht einverstanden sind, dann sagen Sie einfach nein. Es kann also überhaupt nichts passieren. Es ist kein Blankocheck; denn Sie beschliessen von Fall zu Fall, ob Sie zustimmen wollen oder nicht. Aber für die Bundesbeschlüsse, die nicht referendumspflichtig sind, braucht es eben auf Gesetzesstufe mit Referendumsmöglich- keit diese Möglichkeit der Delegation.
Deshalb bitte ich Sie sehr, das zuzulassen. Es wird sich häufig um Kleinigkeiten handeln. Aber Sie sollten uns hier nicht diese Flexibilität, die wir früher hatten, wieder wegnehmen. Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
72 Stimmen
35 Stimmen
Art. 17 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Organisation de l'armée et administration militaire
304
N 10 mars 1994
Art. 18 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Meier Hans, Hollenstein) Streichen
Art. 18 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Meier Hans, Hollenstein) Biffer
Präsidentin: In Absprache mit den beiden Unterzeichnern des Minderheitsantrages wird der Antrag von Herrn Schmid Peter begründet.
Schmid Peter (G, TG), Sprecher der Minderheit: Bei Artikel 18 ist Kollege Meier Hans auf ein Problem gestossen, das es wert ist, auch hier im Rat kurz diskutiert zu werden. Es handelt sich um die Institution der kantonalen Truppen.
Obwohl das Verfügungsrecht über die Truppe beim Bund liegt, gibt es, gleichsam noch als Relikt aus dem Sonder- bundskrieg, die sogenannten kantonalen Truppen. Es handelt sich dabei vorwiegend um Formationen von Bataillonsstärke der Waffengattung Infanterie. Dieses Relikt scheint uns aus staatspolitischen, finanziellen und militärorganisatorischen Gründen überholt.
Staatspolitisch ist es mehr als fragwürdig, wenn den Kantonen in gewissem Rahmen die Möglichkeit eingeräumt wird, über die Wehrkraft ihres Gebiets zu verfügen, mit anderen Worten, im äussersten Falle Truppen für den Ordnungsdienst zum Ein- satz zu bringen. In solchen möglichen, heiklen Fällen kann es nur gut sein, wenn die Sache aus der nötigen Distanz geprüft wird, also lediglich und nur notfalls vom Bunde solche heiklen Anordnungen getroffen werden. Hier gilt ausnahmsweise die Feststellung von Laotse: «Klar siehet, wer von ferne siehet, und nebelhaft, wer Anteil nimmt.»
Im weiteren sind Ihnen sicher gewisse Doppelspurigkeiten mit kantonalen und eidgenössischen Zeughäusern auf dem- selben Waffenplatz bekannt, deren Zusammenlegung zu ganz beträchtlichen Einsparungen führen würde. Wenn Sie schliesslich einmal die gesetzlichen Regelungen studieren, die nötig sind, um die Kompetenzen von Bund und Kanton ge- geneinander abzugrenzen, so ist das schon reichlich kompli- ziert und nicht darauf angelegt, dass im militärisch üblichen Sinne rasch entschieden und gehandelt werden kann.
Herrn Bundesrat Villiger sind diese Probleme sehr wohl ver- traut, aber er kann geltend machen, dass den Kantonen die Kompetenz, Truppenformationen zu halten und notfalls sogar einzusetzen, verfassungsmässig noch immer zusteht. Wir können aber über eine Gesetzesänderung die Verfassung nicht unterlaufen. Ich finde es allerdings schade, dass man im Rahmen der Vorarbeiten zu dieser Gesetzesrevision nicht auch bei den Artikeln 19 bis 22 der Bundesverfassung über die Bücher ging.
Ich möchte Sie einladen, diese Artikel einmal zu lesen, und Sie werden sehen, dass Sie keine Meisterleistung sind. Man be- müht sich um Konzessionen an die Kantone, obwohl gleich- zeitig sehr klar zum Ausdruck kommt, dass die Armee weit zweckmässiger als reine Bundessache gesehen und entspre- chend organisiert werden sollte. Für eine Revision der Verfas- sungsartikel ist es jetzt zu spät.
Wir sind allenfalls bereit, den Minderheitsantrag zurückzuzie- hen, wenn uns Herr Bundesrat Villiger die Zusicherung abge- ben kann, dass die Frage einer weiteren Aufrechterhaltung von kantonalen Truppen im EMD einmal eingehend studiert wird. Es sollten mindestens bis zur «übernächsten» Armeere- form, die der Chef des EMD in zehn Jahren für fällig erachtet, Vor- und Nachteile unvoreingenommen geprüft werden, und es sollte auf einen möglichen Verzicht dieser kantonalen Son- dertruppen hingearbeitet werden.
Die Begründung für eine Aufrechterhaltung steht meines Erachtens schon jetzt auf ganz wackligen Füssen.
Savary Pierre (R, VD), rapporteur: Quand bien même l'armée est une institution fédérale, il est normal que la réorganisation tienne compte de la structure fédéraliste du pays, de manière à ce que l'organisation de l'armée s'opère de façon harmo- nieuse entre la Confédération et les cantons.
Cette organisation de l'armée en troupes fédérales et cantona- les tire son origine de l'histoire et de la particularité du système fédéraliste suisse. Elle tient également compte de la spécificité d'une armée de milice. Les cantons tiennent à leurs corps de troupes, et l'articulation de l'«Armée 95» permet le maintien des troupes cantonales.
Ce n'est que plus tard, lorsque l'on discutera d'une armée de professionnels, ou d'une armée genre force d'action rapide, que l'on devra revoir bien entendu la question des troupes cantonales.
Pour l'instant, nous n'en sommes pas encore là, et une forte majorité de la commission tient à ce que l'on maintienne les troupes cantonales.
Villiger Kaspar, Bundesrat: Es ist in der Tat so, wie Herr Schmid Peter gesagt hat: Es geht um eine Frage der Bundes- verfassung. Sie haben mich gebeten, Ihnen kurz aufzuzählen, was alles in der Verfassung steht:
Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a legt fest, dass das Bundes- heer aus den Truppenkörpern der Kantone besteht. Artikel 19 Absatz 4 besagt, dass die Kantone über die Wehrkraft ihres Gebietes verfügen, soweit sie nicht durch verfassungsmäs- sige oder gesetzliche Anordnungen des Bundes beschränkt sind. Gemäss Artikel 20 Absatz 3 werden die Kantone zur Be- schaffung der Bekleidung und Ausrüstung sowie zu deren Un- terhalt verpflichtet, und schliesslich verlangt Artikel 21 Ab- satz 1, dass die Truppenkörper aus der Mannschaft dessel- ben Kantons gebildet werden. Unsere Verfassung sieht also ausdrücklich vor, dass die Kantone im Bereich der Wehrhoheit bestimmte Kompetenzen haben.
In der Vernehmlassung zum Entwurf des Militärgesetzes ha- ben die Kantone sehr stark auf ihre Wehrhoheit gepocht Ein Teil von ihnen wollte noch viel weiter gehen, als man heute schon geht, nämlich beispielsweise die Kompetenz bekom- men, ihre Truppen zum Assistenzdienst oder bei Katastro- phen - was ja im integralen Militärgesetz neu kommt - aufbie- ten zu können. Aber wir konnten natürlich nicht so weit gehen, weil das die Kantone mit ihren Truppen gar nicht können, trotz- dem auf Bundestruppen angewiesen sind; weil unsere Armee national organisiert ist und keine kantonale Wehrhoheit be- steht; weil der Bund bei Verbundkrisen selber die Schwerge- wichte setzen können muss. Er wird den Kantonen immer Truppen geben, wenn sie welche brauchen.
Trotzdem stehe ich selber doch zu einer vernünftigen Kanto- nalisierung des Wehrwesens. Sie hat psychologisch durchaus ihren Sinn. Die regionale Verwurzelung ist wichtig. Sie spüren das, wenn Sie einmal kantonale Truppen besuchen. Die Kan- tone setzen sich auch mit vollem Engagement für diese Be- lange ein und helfen uns dabei, regionale Probleme zu lösen. Es erleichtert sehr vieles, wenn sie auch eine gewisse Mitspra- che haben. Wir sollten diese kantonale Wehrhoheit jetzt nicht aufheben. Wir dürften das schon gar nicht, weil es dafür eine Verfassungsänderung brauchte.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Noch zur letzten Frage, die Herr Schmid Peter aufgeworfen hat. Er hat bedauert, dass wir für die Armeereform nicht auch noch die Verfassung geändert haben. Ich muss Ihnen sagen, dass in der Tat eine gewisse Bereinigung der verfassungs- mässigen Grundlage, eine Modernisierung, angezeigt sein könnte. Ich meine auch die Beschaffung der Uniformen und all dieser Dinge über die Kantone. Da suchen wir jetzt einver- nehmlich mit den Kantonen nach neuen Lösungen.
Ebensodeutlich muss ich Ihnen sagen: Hätten wir mit der Ver- fassung angefangen, würden wir heute wahrscheinlich immer noch über den Verfassungsartikel streiten und hätten noch keine Reform in Sicht, nicht auch nur annähernd! Deshalb hat
Militärorganisation und Truppenordnung
305
sich der Bundesrat bewusst auf eine Reform basierend auf der heutigen Verfassungsgrundlage beschränkt. Ich schliesse aber nicht aus, dass wir die Verfassungsgrundlage längerfri- stig einmal überdenken müssen.
Sie wissen, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden ist, die das Problem der allgemeinen Dienstpflicht anstelle der Wehr- pflicht überprüft. Sollte man in diese Richtung gehen wollen, würde das auch eine Änderung der Verfassung bedingen; dann könnte man alle diese Probleme ebenfalls prüfen. Ich kann Ihnen diesbezüglich nichts versprechen, aber ich schliesse nicht aus, dass diese Probleme eines Tages auf dem Tisch sein werden, allerspätestens mit der Totalrevision der Bundesverfassung.
Meier Hans (G, ZH), Sprecher der Minderheit: Indem ich den Antrag stellte, wollte ich bewirken, dass dieses Problem im Plenum diskutiert würde. In der Kommission hatte ich den Ein- druck, dass mir Herr Bundesrat Villiger mehr Verständnis ent- gegenbrachte und eher auf meine Linie einschwenkte als durch das, was er jetzt gesagt hat.
Die Minderheit zieht ihren Antrag trotzdem zurück.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 19-25 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Baumberger, Berger, Bircher Peter, Bischof, Blatter, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bürgi, Caccia, Chevallaz, Cincera, Comby, Couchepin, Daepp, David, Deiss, Dettling, Dormann, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Eymann Christoph, Fasel, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Früh, Giezendan- ner, Gobet, Graber, Grendelmeier, Grossenbacher, Gysin, Hari, Hess Otto, Hildbrand, Hubacher, Iten Joseph, Jaeger, Jäggi Paul, Jöri, Keller Anton, Kern, Kühne, Leu Josef, Leuba, Loeb François, Maeder, Mamie, Meier Hans, Meier Samuel, Moser, Mühlemann, Nabholz, Nebiker, Neuenschwander, Pe- rey, Philipona, Pini, Rebeaud, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Sandoz, Savary, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schmidhal- ter, Schmied Walter, Schnider, Schwab, Segmüller, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Stef- fen, Steinegger, Steiner Rudolf, Suter, Theubet, Tschopp, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Wick, Wiederkehr, Zwygart (89)
Dagegen stimmen - Rejettent le projet: Aguet, Brunner Christiane, de Dardel, Ruffy, Weder Hansjürg (5)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent:
Bär, Bäumlin, Béguelin, Bühlmann, Fankhauser, Goll, Gon- seth, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hollenstein, Jeanprêtre, Leemann, Misteli, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Tschappat Alexander, Vollmer (19)
Abwesend sind - Sont absents:
Allenspach, Aregger, Aubry, Baumann, Bezzola, Binder, Blo- cher, Bodenmann, Borel François, Borradori, Brügger Cyrill, Bühler Simeon, Bührer Gerold, Bundi, Camponovo, Carobbio, Caspar-Hutter, Cavadini Adriano, Columberg, Danuser, Dar- bellay, Diener, Dreher, Ducret, Eggly, Engler, Epiney, von Fel- ten, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Gardiol, Giger, Gros Jean-Michel, Hämmerle, Heberlein, Hegetschweiler, Herczog, Hess Peter, Jenni Peter, Keller Rudolf, Ledergerber, Lepori Bonetti, Leuen-
berger Ernst, Leuenberger Moritz, Maitre, Marti Werner, Mas- poli, Matthey, Mauch Rolf, Mauch Ursula, Maurer, Meyer Theo, Miesch, Müller, Narbel, Oehler, Pidoux, Poncet, Raggenbass, Rechsteiner, Robert, Rohrbasser, Ruf, Rutishauser, Rychen, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Schweingruber, Sieber, Spielmann, Stamm Luzi, Steinemann, Stucky, Thür, Wittenwi- ler, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, Zölch, Züger, Zwahlen (86)
Präsidentin, stimmt nicht - Présidente, ne vote pas: Haller (1)
D. Bundesbeschluss über die Realisierung der Organisation der «Armee 95» D. Arrêté fédéral sur la réalisation de l'organisation de l'«Armée 95»
Titel und Ingress, Art. 1-5 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1-5 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 6 Antrag der Kommission Abs. 1 Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Bürgi, Cincera, Gobet, Grossenbacher, Schnider) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 6 Proposition de la commission Al. 1 Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité (Bürgi, Cincera, Gobet, Grossenbacher, Schnider) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2 Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abs. 1 - Al. 1
Bürgi Jakob (C, SZ), Sprecher der Minderheit: Bei Artikel 6 hat die Kommissionsmehrheit eine Differenz zum Ständerat ge- schaffen. Die Minderheit beantragt Ihnen, dem Ständerat zu- zustimmen.
Es lohnt sich nicht, hier eine Differenz zum Ständerat zu schaf- fen. Wir haben schliesslich die kantonalen Truppen bejaht. Bundesrat und Mehrheit beantragen Ihnen die Formulierung « .... nach Anhören der betreffenden Kantone .... », der Stände- rat und die Minderheit der Kommission haben die Formulie- rung « .... im Einvernehmen mit den betreffenden Kanto- nen .... » vorgezogen. Dieser Antrag ist eindeutig kantons- freundlicher.
Ständerat und Kommissionsminderheit möchten den Stellen- wert der Kantone etwas aufwerten. Zwischen Bund und Kanto- nen soll auch in Zukunft eine gute Zusammenarbeit gewährlei- stet sein. Mit der Annahme des Minderheitsantrages kann das gute Verhältnis zwischen Bund und Kantonen nur verstärkt werden.
Ich bitte Sie, der Minderheit und dem Ständerat zuzustimmen und damit die einzige Differenz, die im Beschlussentwurf D entstehen würde, nicht zu schaffen.
39-N
Organisation de l'armée et administration militaire
306
N 10 mars 1994
Meier Hans (G, ZH), Berichterstatter: Das wäre natürlich nicht die einzige Differenz; es wurde vorhin nur nicht bemerkt. Ge- mäss Seite 2 der Fahne bzw. unseren Beschlüssen hat es noch eine Differenz. Wir werden also auf alle Fälle eine Diffe- renzbereinigung durchführen müssen; doch das geht ja schnell.
Die Kantone wollen ihre Stellung verstärken, das ist eindeutig. Der Bundesrat will selbstverständlich Einvernehmen, und er wird dieses Einvernehmen in 90 Prozent aller Fälle auch schaf- fen. Aber wenn's hart auf hart geht, soll der Bund entscheiden, nicht die Kantone.
Diesem Antrag - er wurde in der Kommission von Herrn Tschuppert Karl gestellt - wurde mit 13 zu 5 Stimmen stattge- geben.
Präsidentin: Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dass sie für den Minderheitsantrag stimmen wird.
Villiger Kaspar, Bundesrat: Es handelt sich hier nicht um ei- nen «Schicksalsartikel». Im Prinzip suchen wir - wie das Ihr Kommissionssprecher gesagt hat - immer einvernehmliche Lösungen mit den Kantonen. Das ist nicht immer einfach, aber weil beiderseits bisher immer der gute Wille vorhanden war, haben wir immer einvernehmliche und für beide Seiten akzep- table Lösungen gefunden. Deshalb habe ich mich gegen die ständerätliche Formulierung nicht bis aufs Blut gewehrt; ich kann damit leben.
Nun ging der Bundesrat natürlich davon aus - darum hat er nur das «Anhören» und nicht das «Einvernehmen» vorgese- hen -, dass wir immerhin ein eidgenössisches Heer und keine kantonalen Heere haben. Bei späteren Reformen, wo es viel- leicht wieder weitere Eingriffe braucht und etwas schwieriger wird, wenn die Armee immer kleiner wird, könnte ein fakti- sches Vetorecht der Kantone gemäss Fassung des Ständera- tes nicht ohne Probleme sein. Allerdings würden solche Refor- men natürlich wiederum eine Änderung dieses Bundesbe- schlusses bedingen, so dass man auch dann wieder von die- sem Einvernehmen abrücken könnte.
In diesem Sinne handelt es sich also nicht um ein Problem von erstrangiger Bedeutung. Ich selber würde den Antrag der Mehrheit vorziehen, wüsste aber auch eine Differenz weniger zu schätzen. Ich überlasse Ihnen selber, wie sie's mit den Kan- tonen halten wollen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
52 Stimmen
50 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2 Angenommen - Adopté
Art. 7-11 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Aguet, Baumberger, Berger, Bircher Peter, Bischof, Blatter, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bürgi, Caccia, Chevallaz, Cincera, Comby, Couchepin, David, Deiss, Dettling, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Eymann Christoph, Fasel, Fehr, Fi- scher-Hägglingen, Fischer-Sursee, Früh, Giezendanner, Go- bet, Graber, Grendelmeier, Grossenbacher, Gysin, Hafner Ru- dolf, Hari, Hess Otto, Hildbrand, Hubacher, Iten Joseph, Jae- ger, Jäggi Paul, Jöri, Keller Anton, Kern, Kühne, Leu Josef, Leuba, Loeb François, Maeder, Mamie, Meier Hans, Meier Sa- muel, Moser, Mühlemann, Nabholz, Nebiker, Neuenschwan- der, Perey, Philipona, Pini, Rebeaud, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Rychen, Sandoz, Savary, Scheurer Rémy, Schmid
Peter, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Schwab, Seg- müller, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Steffen, Steinegger, Steiner Rudolf, Theubet, Tschopp, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Wick, Wiederkehr, Zölch, Zwygart (90)
Dagegen stimmen - Rejettent le projet: de Dardel, Ruffy, Weder Hansjürg (3)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent:
Bär, Béguelin, Brunner Christiane, Fankhauser, Goll, Gon- seth, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hollen- stein, Jeanprêtre, Leemann, Leuenberger Ernst, Misteli, Stei- ger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer (18)
Abwesend sind - Sont absents:
Allenspach, Aregger, Aubry, Baumann, Bäumlin, Bezzola, Bin- der, Blocher, Bodenmann, Borel François, Borradori, Brügger Cyrill, Bühler Simeon, Bühlmann, Bührer Gerold, Bundi, Cam- ponovo, Carobbio, Caspar-Hutter, Cavadini Adriano, Colum- berg, Daepp, Danuser, Darbellay, Diener, Dormann, Dreher, Ducret, Eggly, Engler, Epiney, von Felten, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Gardiol, Giger, Gros Jean-Michel, Hämmerle, Heberlein, He- getschweiler, Herczog, Hess Peter, Jenni Peter, Keller Rudolf, Ledergerber, Lepori Bonetti, Leuenberger Moritz, Maitre, Marti Werner, Maspoli, Matthey, Mauch Rolf, Mauch Ursula, Maurer, Meyer Theo, Miesch, Müller, Narbel, Oehler, Pidoux, Poncet, Raggenbass, Rechsteiner, Robert, Rohrbasser, Ruf, Rutishau- ser, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Schweingruber, Sieber, Spielmann, Stamm Luzi, Steinemann, Stucky, Suter, Thür, Wit- tenwiler, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden, Ziegler Jean, Zi- syadis, Züger, Zwahlen (88)
Präsidentin, stimmt nicht - Présidente, ne vote pas: Haller (1)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Präsidentin: Die Entwürfe A und B müssen zuerst vom Stän- derat beraten werden.
Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr La séance est levée à 12 h 50
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Militärorganisation und Truppenordnung. Totalrevision Organisation de l'armée et administration militaire. Révision totale
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.072
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.03.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
295-306
Page
Pagina
Ref. No
20 023 769
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.