633
Direkte Bundessteuer (DBG). Bundesgesetz. Änderung
Al. 2
Il est valable jusqu'à l'entrée en vigueur de l'arrêté fédéral en faveur des zones économiques en redéploiement, mais au plus tard jusqu'au 30 juin 1996.
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Die Kommis- sion ist bei Artikel 17 Absatz 1 mit dem Nationalrat dafür, den Bundesbeschluss als dringlich zu erklären. In Absatz 2 möchte sie jedoch, dass der Bundesbeschluss längstens zwei Jahre in Kraft bleiben kann. Sollte der neue Bundesbeschluss bereits vorher in Kraft treten können, soll der vorliegende Bun- desbeschluss sofort ausser Kraft treten.
Präsident: Über die Dringlichkeitsklausel in Absatz 1 werden wir später separat abstimmen.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
30 Stimmen 4 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.3046
Interpellation Cavadini Jean Wie weiter nach dem Bonny-Beschluss? Quelle suite à l'arrêté Bonny?
Wortlaut der Interpellation vom 28. Februar 1994
Am heutigen Tag läuft der Bonny-Beschluss aus. Dieses In- strument der Wirtschaftsförderung, welches wirtschaftlich schwachen Regionen die Bewältigung eines Teils ihrer Pro- bleme ermöglichen sollte, muss weitergeführt werden; der Bundesrat kann die Unruhe in den von der Aufhebung dieser Massnahme betroffenen Regionen nicht ignorieren.
Die Auswirkungen des Bundesbeschlusses sind evaluiert wor- den. Im Laufe von 15 Jahren wurden 10 330 neue Arbeits- plätze geschaffen, und 502 Projekte mit einem Gesamtkosten- umfang von 2,535 Milliarden Franken wurden in den wirt- schaftlich schwächsten Regionen unseres Landes verwirk- licht.
Wir ersuchen den Bundesrat deshalb um Beantwortung fol- gender Fragen:
Wann wird dem Parlament ein neuer Erlass unterbreitet, der den abgelaufenen Bonny-Beschluss ersetzt?
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um zwischen dem 1. März 1994 und dem Inkrafttreten einer neuen Regelung für eine annehmbare Übergangslösung zu sorgen?
Welche Prinzipien liegen den neuen Bestimmungen zu- grunde, die den Bonny-Beschluss ersetzen sollen?
Texte de l'interpellation du 28 février 1994
C'est aujourd'hui même qu'arrive à échéance l'arrêté Bonny. Cet instrument de promotion économique créé pour permet- tre aux régions économiquement faibles de surmonter une partie de leurs difficultés doit trouver un prolongement; le Conseil fédéral ne saurait ignorer l'inquiétude des régions concernées par cette mesure.
On a pu évaluer les effets de cette disposition. En 15 ans, 10 330 emplois ont été créés, et 502 projets d'un coût total de 2,535 milliards ont été réalisés dans les régions les plus fragi- les du pays.
Nous demandons donc au Conseil fédéral de bien vouloir ré- pondre aux questions suivantes:
Quand le Parlement sera-t-il saisi d'une nouvelle disposition remplaçant l'arrêté Bonny venu à échéance?
Quelles mesures entend-il prendre pour assurer une transi- tion acceptable entre le 1er mars 1994 et l'entrée en vigueur d'une nouvelle réglementation?
Quels seront les principes proposés dans les nouveaux ins- truments destinés à remplacer l'arrêté Bonny?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Flückiger, Martin Jacques, Petitpierre, Reymond, Roth (6)
Zurückgezogen - Retiré
93.029
Direkte Bundessteuer (DBG). Bundesgesetz. Änderung Impôt fédéral direct (LIFD). Modification de la loi
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 309 hiervor - Voir page 309 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 1. Juni 1994 Décision du Conseil national du 1er juin 1994
Art. 20 Abs. 1 Bst. a; 205a Antrag der Kommission Festhalten
Art. 20 al. 1 let. a; 205a Proposition de la commission Maintenir
Schüle Kurt (R, SH), Berichterstatter: Der Ihnen bekannte Streit um Worte geht hier über die Frage weiter, wie die heute steuerfreien Kapitalversicherungen, die auf der Basis von Ein- maleinlagen abgeschlossen wurden, in Zukunft besteuert werden sollen.
Der Nationalrat hat unsere Lösung - Steuerfreiheit nach min- destens zehnjähriger Laufzeit oder alternativ nach Erreichen des 60. Altersjahres - mit 82 zu 60 Stimmen abgelehnt. Er hat, relativ knapp, mit 75 zu 68 Stimmen auch eine Zwischenlö- sung abgeblockt, die von einer Minderheit Kühne vorgeschla- gen wurde und als Verständigungs- oder Kompromissformel wohl zweckmässig gewesen wäre. Wenn wir jetzt in diesem Stadium der Differenzbereinigung noch eine Lösung wollen, die vom bundesrätlichen Konzept abweicht und in jene Rich- tung geht, die wir bereits früher eingeschlagen haben - wir ha- ben diesen Entscheid bereits mehrfach bestätigt, letztmals am 28. Februar 1994 -, führt der Weg zwingend über eine Eini- gungskonferenz. Dort wird auch eine Zwischenlösung im Sinne der Minderheit Kühne zu diskutieren sein, die von einer minimalen Vertragsdauer von fünf Jahren für die über Sechzig- jährigen und im übrigen von einer mindestens zehnjährigen Vertragsdauer ausgeht Kommt keine Verständigung zu- stande, bleibt es bei der heutigen, unbefriedigenden Geset- zesformulierung. Wir würden es dem Bundesgericht überlas- sen, die strittigen Fragen zu klären. Noch glauben wir jedoch an ein positives Ergebnis in der Einigungskonferenz.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die WAK mit 8 zu 4 Stimmen, an unseren Beschlüssen festzuhalten. Nachdem wir materiell die zum Entscheid anstehenden Fragen hier im Saal mehrfach diskutiert haben, verzichte ich auf weitere Begründungen und verweise auf mein Votum vom 28. Februar 1994. Ich würde diese Begründungen jedoch nachholen, sollte es die Diskus- sion erforderlich machen.
Der Fahne konnten Sie entnehmen, dass kein formeller Min- derheitsantrag gestellt worden ist. Es besteht offenbar wenig-
Impôt fédéral direct (LIFD). Modification de la loi
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E 13 juin 1994
stens in dem Sinne Übereinstimmung, dass wir jetzt entschei- dungsreif sind und in einer Abstimmung die Frage eines Fest- haltens bei den Artikeln 20 und 205a des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer entscheiden könnten.
Gemperli Paul (C, SG): Ich möchte Sie bitten, sich der Fas- sung des Nationalrates anzuschliessen. Ich habe das letzte Mal den Standpunkt ausführlich begründet, und ich muss diesmal auf die materielle Seite der Sache nicht mehr detail- liert eintreten.
Es geht, wie Sie wissen, um die sogenannte Einmaleinlage. Gemäss Beschluss des Ständerates ist diese Einmaleinlage keine Altersvorsorge, sondern was damit ermöglicht wird, ist grundsätzlich eine Kapitalanlage, die vom Banksparen nicht verschieden ist. Wenn Sie hier, bei Versicherungen, diese Ein- maleinlagen von der Besteuerung ausnehmen, dann schaffen Sie ganz eindeutig eine Ungleichbehandlung der verschiede- nen Sparformen.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, sich der Fassung des Nationalrates anzuschliessen.
Die Fassung des Nationalrates geht davon aus, dass jemand sein Geld ohne steuerliche Folgen zurückziehen kann, wenn die ganze Einmaleinlage 10 Jahre gebunden war und wenn er als zusätzliche Bedingung 60 Jahre alt gewesen ist, aber nicht vorher. Wenn jemand aber mit 40 Jahren eine Einmaleinlage macht und sie mit 50 Jahren wieder ohne steuerliche Bela- stung zurückziehen kann, wie das nach der Fassung des Stän- derates möglich ist, dann macht er grundsätzlich keine Alters- vorsorge, sondern eine Kapitalanlage, die der Besteuerung unterliegen sollte.
Mit diesen Überlegungen bitte ich Sie, sich der Fassung des Nationalrates anzuschliessen.
Frick Bruno (C, SZ): Ich möchte Sie bitten, der Kommission zu folgen, und zwar aus einer einfachen Überlegung heraus, die ich zusätzlich einbringen möchte.
Wir haben in den letzten beiden Wochen sehr viel über die Glaubwürdigkeit und die gerade Linie des Parlamentes ge- sprochen. Wenn wir nun hier gegenüber der klaren Fassung und dem klaren politischen Entscheid, den wir vor Jahren ge- troffen und wiederholt bestätigt haben, eine völlige Kehrt- wende machen, dann ist das auch in der Öffentlichkeit unver- ständlich. Ich bin froh, dass der Kommissionssprecher klar dargelegt hat, welches der praktische Ausweg aus unserem Dilemma ist: Es wird eine Einigungskonferenz stattfinden, und dann ist der Weg offen zu einer Lösung, wie sie bereits signali- siert ist. Es ist wohl auch der ökonomischste Weg für unser Parlament, dass wir festhalten und dann sehr rasch eine Kon- senslösung in der Einigungskonferenz finden. Das Mehr des Nationalrates kam ja nur zufällig zustande.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.
Stich Otto, Bundespräsident: Ich bitte Sie, dem Antrag Gem- perli und damit natürlich auch dem Bundesrat zu folgen. Herr Frick, man kann über die Glaubwürdigkeit diskutieren. Ich glaube, das ist ein Thema, das wir in diesem Saal gelegent- lich aufnehmen müssen. Wenn ich an den letzten Sonntag denke, als wahrscheinlich trotz allem die Glaubwürdigkeit eine wesentliche Rolle gespielt hat - die Glaubwürdigkeit, die vom Bundesrat, vom Parlament, von den politischen Parteien, von den Medien nicht ganz garantiert ist -, dann sollten wir uns ge- nau überlegen, was wir hier tun.
Hier gibt es unseres Erachtens eine klare Verfassungsbestim- mung, die das Sparen nur als Altersvorsorge privilegiert und sonst als nichts. Es ist klar, dass es mit Altersvorsorge nichts zu tun hat, wenn Sie - es ist gesagt worden - mit 40 Jahren steuerfrei Gelder beziehen können, es geht dann nur darum, Steuern einzusparen. Ich denke, der Minderheitsantrag, der im Nationalrat gestellt worden ist, ist hier auch nicht sehr hilf- reich, denn angesichts einer Vertragsdauer von fünf Jahren handelt es sich um eine Kapitalanlage und nicht um eine Vor- sorge. Man muss auch hier sagen, dass eine solche Lösung eine Privilegierung derjenigen ist, die Geld haben, um es anzu- legen, mehr nicht.
Ich bitte Sie, es nicht zu einer Einigungskonferenz kommen zu lassen, sondern hier eine klare Linie zu verfolgen und zu ver- hindern, dass Leute via Versicherungen Steuern einsparen können. Sie wissen, wir haben in der zweiten und dritten Säule ohnehin sehr viele Vorteile geschaffen. Diese Vorteile, auch steuerliche Vorteile, sollten eigentlich genügen. Ich muss auch sagen - ich habe zeitweise die vorangehende Diskus- sion verfolgt -: Das Parlament ist offensichtlich bereit, wieder sehr viel Geld zusätzlich auszugeben; dann muss man auch bereit sein, dafür zu sorgen, dass der Bund zu Geld kommt. Ich bitte Sie also, dem Antrag Gemperli und dem Bundesrat zuzustimmen.
Präsident: Um Missverständnissen vorzubeugen: Wir haben zwar über dieses Thema schon bei früheren Gelegenheiten debattiert; diese Beratung ist aber erst die zweite. Falls Diffe- renzen bestehenbleiben, findet also noch keine Einigungs- konferenz statt. Eine solche würde allenfalls nach der dritten Beratung nötig.
Schüle Kurt (R, SH), Berichterstatter: Diese Feststellung blieb in der Kommission unbestritten, und ich war als Berichterstat- ter bestimmt und habe das so übernommen.
Ich appelliere an Sie, eben trotzdem auf unserer Linie zu blei- ben, damit die Sache im Nationalrat nochmals behandelt wer- den kann.
Ich möchte materiell noch etwas sagen: Vorsorge ist nicht nur auf dieses Altersjahr 65 ausgerichtet. Es gibt auch für Junge eine Vorsorge, vor allem für junge Familien, die einen gezielten Vorsorgeschutz benötigen. Das ist etwa bei Auslandtätigkei- ten mit Blick auf die künftigen Ausbildungskosten der Kinder sinnvoll, das ist auch mit Blick auf den Erwerb von Wohneigen- tum sinnvoll, wo man dann weniger BVG-Mittel heranziehen muss, die künftige BVG-Rente intakt lassen kann. Es gibt eben doch einen Unterschied zwischen Versicherungs- und Bank- sparen, Herr Gemperli. Wir können das einander nicht einfach gleichsetzen. Während Bankeinlagen ungebunden und ver- fügbar bleiben, bedeutet Versicherungssparen Absicherung von Risiken. Und dafür ist auch eine Prämie zu entrichten. Es geht nicht nur um das Risiko Alter, sondern auch um Invalidität und Tod. Dort sollen im Rahmen der freien Vorsorge auch auf längere Sicht Möglichkeiten bestehen.
Ich möchte an dieser Stelle auch auf einen der jüngsten Bun- desgerichtsentscheide verweisen. Das Bundesgericht hat die- sen Unterschied zwischen Versicherungs- und Banksparen eben erst, am 1. Oktober 1993, in Sachen Kanton Basel-Land- schaft betreffend die Beschränkung des steuerprivilegierten Bausparens auf die Sparrücklagen bei den Banken, bestätigt Damit der Nationalrat nochmals über die Bücher gehen kann, sollten wir auch aus diesem Grund an unserem Entscheid fest- halten.
Art. 20
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Gemperli
23 Stimmen 10 Stimmen
Art. 205a
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Gemperli
21 Stimmen 9 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Direkte Bundessteuer (DBG). Bundesgesetz. Änderung Impôt fédéral direct (LIFD). Modification de la loi
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1994
Anno
Band
II
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.029
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.06.1994 - 17:15
Date
Data
Seite
633-634
Page
Pagina
Ref. No
20 024 330
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