Eidgenössische Versicherungskasse
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93.049
Verkehr mit Edelmetallen und Edelmetallwaren. Bundesgesetz. Revision Loi sur le contrôle des métaux précieux. Révision
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 380 hiervor - Voir page 380 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 1994 Décision du Conseil national du 9 juin 1994
Art. 6 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 6 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Es besteht le- diglich eine Differenz zum Nationalrat, und zwar bei Arti- kel 6 Absatz 2. Hier geht es um die Einführung einer zusätzli- chen Deklarationspflicht in der Werbung. Gegenstände aus Edelmetallen müssen ohnehin gestempelt, also bezeichnet sein; das ist nicht bestritten. Die Frage ist, ob der Bundesrat verpflichtet werden soll, Bestimmungen über die in Werbung und Information verwendeten öffentlichen Anpreisungen zu erlassen.
Der Artikel hat einen etwas merkwürdigen Parcours hinter sich: In der bundesrätlichen Vorlage war er nicht vorhanden; der Nationalrat hat dann eine Kann-Bestimmung eingefügt; der Ständerat hat sie zu einer verpflichtenden Bestimmung verschärft, und im nächsten Umgang hat der Nationalrat in ei- ner Kehrtwendung seine eigene Kreation desavouiert und Streichung beschlossen.
Die WAK des Ständerates, die heute nachmittag getagt hat, hatte für dieses Vorgehen nicht allzuviel Sympathie, war je- doch andererseits auch nicht der Meinung, dass es sich hier um einen Kernpunkt der Vorlage handle. Nach Abwägen zwi- schen Deregulierungsbedürfnis einerseits und Informations- bedürfnis der Konsumenten und Schutzwünschen der Bijou- teriebranche andererseits hat sie sich für die Deregulierung entschieden und mit 3 zu 3 Stimmen, mit Stichentscheid der Präsidentin, beschlossen, diese einzige Differenz zu beseiti- gen und sich dem Nationalrat anzuschliessen.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
Sammeltitel - Titre collectif
Eidgenössische Versicherungskasse Caisse fédérale d'assurance
94.3013
Interpellation FK-SR Situation und derzeitige Mängel der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) Interpellation CdF-CE Situation et difficultés actuelles de la Caisse fédérale d'assurance (CFA)
Wortlaut der Interpellation vom 8. Februar 1994
Am 24. November 1993 hat eine von den Finanzkommissio- nen eingesetzte und beauftragte Arbeitsgruppe ihren internen Bericht über die Ergebnisse ihrer vertieften Inspektion bei der EVK vorgelegt.
Der Bericht dieser Arbeitsgruppe weist auf eine in mehrfacher Hinsicht beunruhigende Lage bei der EVK hin.
Tatsächlich konnte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) seit 1988 die Ordnungsmässigkeit der Rechnung gestützt auf die bestehenden Regeln und gemäss geltender Praxis nicht mehr bestätigen.
Darüber hinaus stellt die EFK noch bis zum heutigen Zeitpunkt gewichtige Rückstände bei der Behandlung der Versicherten- dossiers fest. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat über diese Probleme in ihren vergangenen jährlichen Tä- tigkeitsberichten berichtet.
Einige der festgestellten Mängel rühren daher, dass die der EVK von den Dienststellen der Bundesverwaltung übermittel- ten Lohndaten nicht vereinheitlicht wurden.
In Anbetracht der erwähnten Feststellungen fordert die Fi- nanzkommission den Bundesrat auf, das Parlament über die derzeitigen Probleme der EVK umfassend zu unterrichten.
Der Bundesrat wird eingeladen, insbesondere und detailliert aufzuzeigen:
bis zu welchem Zeitpunkt er die Lage der EVK derart zu be- reinigen gedenkt, dass die Ordnungsmässigkeit der Rech- nung der EVK wieder durch die EFK bestätigt werden kann;
ob die Verstärkung des mittleren Kaders in Betracht gezo- gen werden muss und wie die Verantwortlichkeiten in dieser Hinsicht zugeordnet sind;
welche Massnahmen er angeordnet hat, damit die Dienst- stellen des Bundes die nötigen Lohndaten inskünftig in einer gebührend vereinheitlichten Form übermitteln;
ob die Einführung des Informatiksystems Supis abgeschlos- sen ist und, wenn nicht, ob die Funktionstüchtigkeit des Sy- stems inskünftig gewährleistet werden kann;
ob diese Situation zu zusätzlichen Kosten für den Bund führt.
Texte de l'interpellation du 8 février 1994
Le 24 novembre 1993, un groupe de travail constitué et man- daté par les Commissions des finances a rendu son rapport in- terne sur les résultats de son inspection approfondie de la CFA
Le rapport de ce groupe de travail fait état d'une situation in- quietante à bien des égards dans la CFA
En effet, depuis 1988, le Contrôle fédéral des finances (CDF) n'a plus pu attester que la comptabilité de la CFA était conforme aux règles et usages en la matière.
33-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Verkehr mit Edelmetallen und Edelmetallwaren. Bundesgesetz. Revision Loi sur le contrôle des métaux précieux. Révision
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1994
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.049
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.06.1994 - 17:15
Date
Data
Seite
635-635
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Pagina
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20 024 331
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