Postulat Loeb François
1906
N
7 octobre 1994
die bereits bestehenden Instrumente, die unserem Land für Gute Dienste und insbesondere humanitäre Hilfe zu Gebote stehen, auszubauen.
Was den vorgesehenen Beitrag der Armee zu friedensfördern- den Massnahmen anbetrifft, ist deshalb abzuklären, welche Möglichkeiten - über Blaumützen und Militärbeobachter hin- aus - zusätzlich in Frage kommen. Zu denken wäre unseres Erachtens insbesondere an den Ausbildungsbereich. So hört man, dass ausländische Staaten an Schweizer Offizieren inter- essiert wären, welche ihrem Armeekader die Kenntnisse des Kriegsvölkerrechtes vermitteln würden - eine Aufgabe, die zu erfüllen das Internationale Komitee vom Roten Kreuz sich mangels Geld und Fachleuten offenbar ausserstande sieht Desgleichen könnte man sich die Durchführung von Ausbil- dungskursen im Schutz- und Rettungswesen vorstellen.
Für das Schweizerische Katastrophenhilfekorps stellt sich die Frage, ob über direkte Rettungs- und Hilfsaktionen hinaus der Aufbau einer Task Force möglich wäre, welche beim Wieder- aufbau zerstörter Gebiete nach Katastrophenereignissen oder nach Beendigung kriegerischer Konflikte einen Beitrag leisten könnte. Allenfalls kämen für diese Aufgabe auch Truppen im Status von unbewaffneten Blaumützen in Frage. Im Sinne der Prävention wäre ferner die Bildung von Detachementen des Katastrophenhilfekorps zu prüfen, welche sich der Aufgabe annähmen, in bestimmten Gegenden im Osten Europas die Entsorgung von Schadstoffen und die Entgiftung ganzer Ge- biete fachkundig zu besorgen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 24. August 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 24 août 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
94.3239
Postulat Steinemann Beiträge an das Ausland und internationale Organisationen Contributions versées à l'étranger et aux organisations internationales
butions en tout genre (règlement des arriérés de la Républi- que de Macédoine à l'égard de la Banque mondiale pour une somme de 1,4 million de dollars, entretien des routes au Né- pal, etc.) qui ont été versées au système des Nations Unies ainsi qu'aux organisation privées ou semi-privées les plus di- verses ou à des pays étrangers. Ce rapport mentionnera en outre les bases légales applicables de même que les bénéfi- ciaires, les montants alloués et les motifs invoqués. Il serait par ailleurs intéressant de savoir si, pour ce qui est de certaines ru- briques, la Suisse paie plus qu'elle ne le devrait en vertu de la répartition des charges.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Borer Roland, Dreher, Gie- zendanner, Jenni Peter, Kern, Moser, Scherrer Jürg (7)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Anlässlich der Blauhelmabstimmungs-Diskussionen sind ver- schiedenste diesbezügliche Zahlen herumgeboten worden, welche nicht konkret ermittelt werden konnten. Parlamentarier und viele Bürger und Steuerzahler sind über diese Engage- ments nicht informiert, wollen darüber aber genauere Anga- ben. Die Unübersichtlichkeit der Engagements und die Fort- schreibungsmentalität müssen beleuchtet und überprüft wer- den, damit Nötiges und Sinnvolles von jenem, welches ange- sichts der prekären Finanzlage des Bundes gestrichen oder reduziert werden kann, getrennt wird. Die beantragte Liste wird Transparenz schaffen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 17. August 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 17 août 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
93.3447
Postulat Loeb François Beteiligung des Bundes an der Alpar AG Participation de la Confédération à l'Alpar SA
Wortlaut des Postulates vom 15. Juni 1994
Der Bundesrat wird gebeten, einen Gesamtbericht aus allen Departementen mit einer Liste im Anhang, über sämtliche Überweisungen des Bundes an internationale Organisatio- nen, an das Ausland (auch über schweizerische Organisatio- nen), Entwicklungshilfe, Subventionen, Beiträge aller Art (z. B. Regelung der Zahlungsrückstände der Republik Mazedonien gegenüber der Weltbank von 1,4 Millionen Dollar, Strassenun- terhalt in Nepal usw.), an die Uno und ihrer Organisationen so- wie an private und halbprivate Organisationen jeglicher Art ans Ausland oder zugunsten des Auslandes zu veröffentli- chen. Darin soll die Rechtsgrundlage ersichtlich sein, ebenso an wen, wieviel und wofür bezahlt wird. Interessant zu wissen wäre auch, ob die Schweiz in einzelnen Positionen mehr be- zahlt, als sie es gemäss Lastenaufteilung müsste.
Texte du postulat du 15 juin 1994
Le Conseil fédéral est prié de publier un rapport couvrant tous les départements et comprenant, en annexe, une liste indi- quant l'ensemble des montants versés par la Confédération à des organisations internationales et à des pays étrangers (aussi par le biais d'organisations suisses); cette liste indi- quera notamment les montants qui ont été versés au titre de la coopération au développement, les subventions et les contri-
Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1993 Der Bundesrat wird gebeten, anlässlich der nächsten Kapital- erhöhung der Berner Flughafengesellschaft Alpar AG eine Be- teiligung des Bundes am Aktienkapital im Umfange von 3 Mil- lionen Franken zu prüfen.
Texte du postulat du 4 octobre 1993
Une augmentation de capital de la société exploitant l'aéro- port de Berne, Alpar SA, étant prévue prochainement, le Conseil fédéral est prié d'étudier la possibilité d'une participa- tion de la Confédération au capital-actions de cette société à hauteur de 3 millions de francs.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine -- Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Alpar AG ist Konzessionsnehmerin auf dem Flughafen Bern-Belp. Im Jahre 1986 wurde sie durch eine Kapitalerhö- hung aus den Kreisen der Berner Wirtschaft privatisiert. Als einziger konzessionierter Flughafen kommt sie ohne Subven- tionen durch die öffentliche Hand aus, da im Kanton und in der Stadt Bern entsprechende Rechtsgrundlagen fehlen.
Die Alpar AG hat in den vergangenen Jahren über 3 Millionen Franken in die Erneuerung der technischen Anlagen des Flug-
1907
Postulat Pini
hafens investiert. Noch nicht ersetzt wurden die veralteten, in keiner Weise mehr zweckdienlichen oder repräsentativen Ge- bäulichkeiten. Die Mehrheit von ihnen ist in leichter Holzbau- weise gefertigt und weist ein Alter von 40 bis 50 Jahren auf. Ins- besondere der für den Eindruck auf ankommende Passagiere wichtige Terminal besteht aus Baracken aus dem Zweiten Weltkrieg.
Die Alpar AG beabsichtigt, in den nächsten Jahren die veralte- ten Gebäulichkeiten durch zweckdienliche moderne Bauten zu ersetzen. Sie erwartet einen Investitionsrahmen von 18 Mil- lionen Franken. Voraussetzung dazu bildet eine Erhöhung des Aktienkapitals von heute 3,065 Millionen Franken auf 8 bis 9 Millionen Franken. Kommt eine solche Kapitalerhöhung nicht oder nur unvollständig zustande, so hat die Alpar AG er- klärt, sie werde bloss technische Gebäulichkeiten erstellen und auf einen neuen Passagierterminal verzichten. Gerade aber der Passagiertrakt ist für das Image eines Flughafens und des damit verbundenen Landes von entscheidender Bedeu- tung. Denn die Flughafengebäude stellen den ersten Kontakt eines anreisenden Gastes zu einem Land dar. Aus Kreisen des diplomatischen Korps wurde denn auch immer wieder auf das negative Image hingewiesen, welches die Berner Flughafen- bauten der Schweiz verpassen.
Angesichts dieser Ausgangslage, des besonderen Interesses der Eidgenossenschaft am Zustand des Berner Flughafens für Staatsbesuche, aber auch für normalen diplomatischen Rei- severkehr - insbesondere in den kommenden Jahren, in de- nen durch die Integration Europas dieser Reiseverkehr we- sentlich intensiviert werden wird - drängt sich eine Anwen- dung von Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes auf, welcher dem Bund die Kompetenz gibt, sich an Flughafengesellschaften zu beteiligen.
In der Annahme, dass auch die bernische Privatwirtschaft an einer Aktienkapitalerhöhung mitmacht, kann mit einem Bei- trag von 3 Millionen Franken eine Beteiligung von ungefähr 33 Prozent an der Flughafengesellschaft erworben werden. Damit werden die finanziellen Voraussetzungen zu einer modernen Infrastruktur auf dem Flughafen Bern-Belp gesetzt. Mittelfristig dürfte sich zudem die Investition wegen der zu er- wartenden Dividenden auch kommerziell bezahlt machen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1994
Das Luftfahrtgesetz sieht in Artikel 102 vor, dass sich der Bund an Flugplatzunternehmungen beteiligen kann, wenn dies im allgemeinen Interesse liegt. Von dieser Bestimmung wurde je- doch bis heute nie Gebrauch gemacht. Hingegen wurden, ge- stützt auf einen inzwischen aufgehobenen Bundesbeschluss vom 22. Juni 1945, für den Ausbau der Zivilflugplätze Bundes- beiträge à fonds perdu (Subventionen) bis 35 Prozent der Baukosten gewährt. Die drei Landesflughäfen, Basel-Mülhau- sen, Genf und Zürich, haben mit diesem Subventionssystem rund 665 Millionen Franken Subventionen erhalten. Neben den Landesflughäfen wurden auch den Regionalflugplätzen Ecuvillens, Les Eplatures (La Chaux-de-Fonds), Grenchen und Sitten Beiträge gewährt. Die Bundesbeiträge an die Infra- struktur des Flughafens Bern-Belp beschränken sich auf eine einmalige Leistung von 200 000 Franken an dessen Bau im Jahre 1929.
Mit dem Bundesgesetz über die Sparmassnahmen 1984 wurde der Bundesbeschluss von 1945 aufgehoben und die Subventionsregelung mit einer befristeten Übergangsbestim- mung durch ein Darlehenssystem ersetzt. Nachdem dieses mit dem vom Schweizervolk am 20. Februar 1994 angenom- menen revidierten Luftfahrtgesetz übernommen wurde, kann der Bund weiterhin günstige Darlehen bis zu 25 Prozent der Baukosten für die Verbesserung oder Erweiterung gewisser Infrastrukturanlagen der Luftfahrt gewähren.
Bern-Belp dient seit seiner Gründung als Stützpunkt für die Flugzeuge und Helikopter des EVED und des EMD, und der Flughafenhalter ist seit jeher verpflichtet, die dauernde Benüt- zung des Flughafens für die Zwecke des Bundes sicherzustel len. Für dringende Flüge, namentlich Flüge des Such- und
Rettungsdienstes, Flüge in Zusammenhang mit Flugunfallun- tersuchungen, Flüge in Krisensituationen und dringende Transportflüge, muss der Flughafenhalter überdies mit einem Pikettdienst sicherstellen, dass die Benutzung auch ausser- halb der normalen Öffnungszeiten, gegebenenfalls auch nachts, möglich ist. Der Bund entrichtet dem Flughafen Bern- Belp eine jährliche Benützungsentschädigung. Diese soll auch die besonderen Leistungen des Flughafens für die Re- gierungs- und Verwaltungstätigkeit des Bundes abgelten. Ne- ben dieser Benützungsentschädigung ist in Betracht zu zie- hen, dass dem Flughafen Bern-Belp am 12. September 1990 für die in Planung stehenden Ersatzbauten ein zinsgünstiges Darlehen bis 3,5 Millionen Franken zugesichert wurde.
Berücksichtigt man die finanziellen Leistungen, die der Bund für den Flughafen Bern-Belp bereits heute erbringt, die gegen- wärtig prekäre Lage der Bundesfinanzen und die angestrebte Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen einschliess- lich der Flugplätze, dann ist eine Bundesbeteiligung im Sinne von Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes nicht angezeigt, auch wenn es dabei um den Flughafen der Bundesstadt geht.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Loeb François (R, BE): Ich habe dieses Postulat vor drei Jah- ren schon einmal eingereicht. Es ist aus Abschied und Trak- tanden gefallen; damals wollte es der Bundesrat entgegen- nehmen. Jetzt ist er nicht bereit, es entgegenzunehmen. Ich verstehe das im Hinblick auf die Lage der Bundesfinanzen, bin aber froh, dass der Bundesrat bereit ist, einerseits die heute geleistete Pauschalabgabe für die Benutzung des Flughafens nicht nur bei der Anzahl der Bewegungen des Bundes abzu- gelten, sondern der besonderen Leistung des Flughafens für die Bundestätigkeit Rechnung zu tragen. Es geht hier insbe- sondere um längere Öffnungszeiten und um die Infrastruktur bei Staatsempfängen. Ebenfalls möchte ich dem Bundesrat für seine Bereitschaft danken, für die in Planung stehenden Er- satzbauten ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 3,5 Millio- nen Franken zu gewähren.
Abgelehnt - Rejeté
94.3192
Postulat Pini SBB-Kraftwerk am Ritomsee. Konzessionserneuerung
Postulato Pini Rinnovo concessione forze idriche FFS lago Ritom
Postulat Pini Concession des forces motrices des CFF au lac Ritom
Wortlaut des Postulates vom 31. Mai 1994
Gestützt auf die entsprechenden Bestimmungen des Ge- schäftsverkehrsgesetzes ersuche ich den Bundesrat, im Zu- sammenhang mit der Erneuerung der Konzession an das SBB-Kraftwerk am Ritomsee folgende Anliegen eingehend zu prüfen:
a. Erhaltung der Standseilbahnverbindung zwischen Piotta und dem Gebiet von Piora (etwa 1800 m. ü. M.) für den öffentli- chen Verkehr;
b. Erhaltung der bestehenden Arbeitsplätze bei der Ritom- Standseilbahn;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Loeb François Beteiligung des Bundes an der Alpar AG Postulat Loeb François Participation de la Confédération à l'Alpar SA
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3447
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.10.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
1906-1907
Page
Pagina
Ref. No
20 024 575
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.