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Doch was ist ein Ausverkauf oder eine ausverkaufsähnliche Veranstaltung überhaupt? Vier Bedingungen müssen kumula- tiv erfüllt werden:
Es muss sich um Veranstaltungen des Detailverkaufes handeln.
Es muss eine öffentliche Ankündigung erfolgen.
Es muss eine besondere Vergünstigung gewährt werden.
Diese besondere Vergünstigung muss vorübergehenden Charakter haben.
Wir unterscheiden zwischen Total- und Teilausverkäufen ei- nerseits und Sonderverkäufen anderseits. Alle diese Katego- rien unterliegen je wieder ganz verschiedenen Vorschriften. Die wichtigste Rolle in der sehr dichten Regulierung spielt der Faktor Zeit. Man kann einen Aus- oder Sonderverkauf nicht ir- gendwann stattfinden lassen, vor allem nicht einfach dann, wenn er vom Geschäftsgang her angezeigt wäre. Totalausver- käufe finden zur Räumung aller Warenbestände wegen Ge- schäftsaufgabe statt, Teilausverkäufe zur Räumung bestimm- ter Warengattungen oder wegen Brand- und Wasserschäden. Sonderverkäufe dürfen nur in den Monaten Januar und Fe- bruar sowie Juli und August abgehalten werden.
Kurz, der Regelungen sind sehr viele. Es dürfen z. B. keine Waren mit einbezogen sein, die im Hinblick auf den Ausver- kauf erworben oder während des Ausverkaufes aus einer an- deren Filiale herbeigeschafft wurden.
Es ist klar, dass solche engen Regelungen den wirtschaftli- chen Notwendigkeiten von heute nicht mehr entsprechen. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass selbst Gewerbe- treibende, zu deren Schutz die Bestimmungen einmal aufge- stellt worden waren, nicht mehr an ihnen hängen. Heute ist Flexibilität gefragt. Die Lagerhaltung wird nach Möglichkeit op- timiert, «just in time» gilt auch hier. Der Unternehmer will keine grossen Lager, und er will sie vor allem abbauen, wenn es für seinen Betrieb am besten ist.
Die geltende Ordnung erschwert zudem den Marktzutritt für neue Produkte und Anbieter, da zeitlich befristete Einfüh- rungsangebote ausserhalb der Sonderverkaufsperioden - also Januar/Februar oder Juli/August - nicht erlaubt sind.
Aus all dem ersehen Sie, dass eine solche Gesetzgebung völ- lig verkehrt in der Landschaft liegt. Zu den wirtschaftlichen Nachteilen kommen rechtliche Gründe. Die Beurteilung der In- serate, beispielsweise, was noch tolerierbar sei und was nicht, ist eine Ermessensfrage. Sie finden ein paar Müsterchen zur II- lustration auf den Seiten 9, 11 und 12 der Botschaft.
Der Vollzug der Vorschriften ist nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand zu erreichen, und die Vorschriften werden auf mannigfaltige Weise umgangen und Grauzonen ausge- nutzt. Auch dies ist mit ein Grund, weshalb die Akzeptanz der Gesetzgebung bei den zu Schützenden nicht mehr gewaltig ist. Die Konsumentinnen und Konsumenten ihrerseits sind in- zwischen derart an verschiedenste Aktionen, Sonderange- bote, Preisbrecher und wer weiss noch was alles gewöhnt, dass sie den Unterschied zwischen diesen Angeboten und den eigentlichen Ausverkäufen längst nicht mehr kennen. Vor Irreführung geschützt werden sie auch nicht mehr durch die Ausverkaufsartikel, sondern durch den allgemeinen Teil des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und durch die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen. Diese Bestimmungen reichen aus, um den Wegfall der beiden Ausverkaufsartikel zu kompensieren, dies um so mehr, als seit dem 1. April 1994 mit Artikel 13a des UWG auch die Umkehr der Beweislast gilt.
Mit der Abschaffung dieser beiden Ausverkaufsartikel tun wir einen längst fälligen, wenn auch nicht übermässig grossen Schritt in Richtung Deregulierung und Liberalisierung.
Die einstimmige Kommission für Wirtschaft und Abgaben empfiehlt Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung. Bei Artikel 21 geht es um die Bewilligungspflicht für Ausver- käufe und ähnliche Veranstaltungen und bei Artikel 22, daraus abgeleitet, um die Befugnisse der Kantone. Das betrifft den 2. Abschnitt des UWG. Artikel 25 ist eine rein redaktionelle Folge aus der Aufhebung der Artikel 21 und 22, und Artikel 27 Absatz 2 ebenso.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Ziff. I, II Titre et préambule, ch. 1, Il
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Militärische Bauten (Bauprogramm 1994) Ouvrages militaires (Programme de constructions 1994)
Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. März 1994 (BBI II 569) Message et projet d'arrêté du 23 mars 1994 (FF II 549)
Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 1994 Décision du Conseil national du 17 juin 1994
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Ziegler Oswald (C, UR), Berichterstatter: Mit der Botschaft vom 23. März 1994 beantragt der Bundesrat für militärische Bauten im Rahmen des Bauprogramms 1994 die Bewilligung von Verpflichtungskrediten von insgesamt 195,48 Millionen Franken.
Am 23. Juni 1994 hat sich die Sicherheitspolitische Kommis- sion in vier Unterkommissionen die Projekte fast aller gemäss Bauprogramm 1994 geplanten Bauten vor Ort vorstellen und erläutern lassen. Am 24. Juni 1994 hat die Gesamtkommission die Berichte der Subkommissionen angehört und diskutiert sowie die Vorlage beraten.
Das Bauprogramm 1994 war in der Kommission unbestritten. Einstimmig beantragt die Kommission deshalb, auf den Ent- wurf zum Bundesbeschluss über militärische Bauten (Baupro- gramm 1994) einzutreten und ihm zuzustimmen.
Der Ständerat ist Zweitrat. Der Nationalrat hat dem Bundesbe- schluss ohne irgendeine Änderung am 17. Juni 1994 mit 116 zu 7 Stimmen zugestimmt.
Das Bauprogramm 1994 beinhaltet:
Arbeiten für die Werterhaltung von Kampf- und Führungs- bauten: 11 Millionen Franken. Kampf- und Führungsbauten brauchen wir selbstverständlich auch bei der «Armee 95».
Neu- und Umbauten sowie den Erwerb von Liegenschaften für die Logistik: 70,05 Millionen Franken.
Bauten für die Ausbildung inklusive Sanierung von Trup- penunterkünften: 92,47 Millionen Franken.
Bauten für die Rüstungstechnik: 12,96 Millionen Franken.
Sanierung von Pachtgütern des Bundes auf Waffen- und Schiessplätzen: 7 Millionen Franken.
Bei den geplanten Bauten und beim Erwerb der Liegenschaf- ten ist insbesondere geprüft worden:
ob sie auf die Bedürfnisse der «Armee 95» ausgerichtet sind, d. h., ob sie in der «Armee 95» tatsächlich benötigt werden und deren Anforderungen auch entsprechen;
ob die Bauten den im Armeeleitbild 95 aufgestellten Grund- sätzen und Richtlinien für militärische Bauten entsprechen;
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Militärische Bauten (Bauprogramm 1994)
Für 1994 legt der Bundesrat ein relativ kleines Programm für militärische Bauten vor. Der finanzielle Rahmen liess es nicht zu, in dieses Bauprogramm alle notwendigen, ja sogar nur die dringenden Vorhaben aufzunehmen. Für alle notwendigen Vorhaben wäre ein Verpflichtungskredit von insgesamt etwa 300 Millionen Franken erforderlich gewesen. Zu den Prüfungen:
Das Bauprogramm 1994 enthält nur Bauvorhaben, welche von der «Armee 95» unbedingt benötigt werden. Sie entspre- chen und genügen den Anforderungen der «Armee 95». Die Kommission ist mit dem Bundesrat der Meinung, dass es rich- tig ist, trotz der knappen finanziellen Mittel, dass bezüglich Bauten für die Ausbildung, insbesondere auch für Truppenun- terkünfte, ein Schwergewicht gesetzt und versucht wird, dies- bezüglich den recht grossen Nachholbedarf abzubauen.
Die geplanten Bauten entsprechen den im Armeeleitbild 95 für militärische Bauten aufgestellten Grundsätzen und Richtli- nien. «Entsprechen» heisst: Sie genügen nicht nur diesen Richtlinien, sondern diese Richtlinien werden auch nicht un- nötig überschritten. Die Gefahr besteht ja hie und da, dass man doch noch etwas Perfekteres machen will, als es die Anlage und die Verwendung der Anlage brauchen. Dass die Richtlinien und Grundsätze eingehalten worden sind, gilt auch - obwohl es sich eigentlich nicht um militärische Bauten handelt - für die Sanierung der Pachtgüter und der Gebäulich- keiten auf den Pachtgütern auf Waffen- und Schiessplätzen.
Die Kommission darf bestätigen, dass mit den finanziellen Mitteln sorgfältig und sparsam umgegangen wird. Ob beim EMD weiteres Sparpotential vorhanden ist, haben wir nicht speziell geprüft. Das scheint aber auch nicht nötig zu sein, denn bezüglich Sparen steht der Chef EMD - offensichtlich nicht nur im Zusammenhang mit diesem Bauprogramm, son- dern schon seit einigen Jahren - ganz oben auf dem Podest. Er spart so, dass bei verschiedenen Mitgliedern der Kommis- sion die Meinung herrscht, der Sparwille gehe hie und da et- was zu weit. Die Kommission war und ist auf jeden Fall der Mei- nung, dass bei Ausbildungsbauten nicht noch mehr gespart werden darf. Zudem darf zufolge Sparens die Einführung der «Armee 95» nicht verzögert oder gar in Frage gestellt werden. Noch einige Bemerkungen zu folgenden Punkten:
Bauten für den F/A-18: Im Rüstungsprogramm 1992, Sie er- innern sich zweifellos, wurden die Folgebauten für die neuen Kampfflugzeuge auf 250 Millionen Franken beziffert. Im Bau- programm 1994 ist eine erste Tranche von 62,35 Millionen Franken enthalten. Der Flugplatz Payerne wird wichtige Aus- bildungsbasis und Einsatzflugplatz für die neuen Kampfflug- zeuge sein. Es soll in erster Dringlichkeit die Infrastruktur für die Wartung und den Einsatz der F/A-18-Flugzeuge erstellt werden.
Dach des Simulatorgebäudes in Payerne: Der Bau des Si- mulatorgebäudes für den F/A-18 ist nicht bestritten und war es nie. Die Frage stellt sich nur, ob das Dach das richtige sei, bzw. noch klarer gefragt, ob das Militär die geplante Photovoltaik- anlage tatsächlich benötigt. Ursprünglich sollten nämlich die Erstellungskosten für diese Photovoltaikanlage - sie ist in der Botschaft abgebildet, ein kompliziertes Gebilde - teilweise oder ganz über den Kredit «Energie 2000» finanziert werden. Die ersten Projektvorstudien für dieses Bauvorhaben sind be- reits 1990 erstellt und diskutiert worden, doch musste die Pla- nung wegen der bekannten Verschiebungen der Rüstungsbe- schaffung im Zusammenhang mit den F/A-18-Kampfflugzeu- gen mehrmals unterbrochen und phasenweise zurückgestellt werden. Aus diesen Gründen konnten für dieses Projekt sei- nerzeit keine verbindlichen Kreditzusagen zu Lasten «Ener- gie 2000» gemacht werden.
Da zwischenzeitlich verschiedene Photovoltaik-Pilotanlagen realisiert worden sind, werden keine weiteren Anlagen dieser Art mehr über «Energie 2000» finanziert.
Die Kommission hat nach Kenntnisnahme von Zusatzberich- ten und nach der Zusicherung, dass mindestens 1 Million Franken doch noch aus der Kasse «Energie 2000» für die Pho- tovoltaikanlage bezahlt werde, dem Projekt zugestimmt. Es kommt demzufolge zu keiner Kürzung des Verpflichtungskre-
dites gemäss Botschaft, sondern dem Amt für Bundesbauten wird dann lediglich ein Kredit eröffnet, der um 1 Million kleiner ist. Ich nehme an, dass diesbezüglich auch Herr Bundesrat Vil- liger noch klar Stellung nehmen wird.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Rhyner Kaspar (R, GL): Es gibt oft Zufälle im Leben, und es gibt oft eigenartige Zufälle im Parlament. Das ist heute der Fall. In den ersten zwei Geschäften auf der Traktandenliste von heute haben wir uns mit dem Tierschutz befasst, und der Rat hat beiden Vorlagen einstimmig und - wie ich gesehen habe - ohne Enthaltungen zugestimmt.
Auf Seite 45, Ziffer 321, der Botschaft, die wir heute miteinan- der behandeln, ist ein Kredit für den Neubau einer Kantine auf dem Panzerschiessplatz Wichlen erwähnt. 1991 wurde in der damaligen Baubotschaft auch ein Kredit für die Kantine auf dem gleichen Schiessplatz gesprochen. Aber damals befass- te man sich mit einem Umbau der vorhandenen Anlage.
Ich habe schon einmal erwähnt, dass die Kantine ein umge- bauter Kuhstall ist und die Soldaten sich nach 24 Jahren Waf- fenplatzbetrieb immer noch mit dieser Kantine begnügen müssen. Nach 24 Jahren wird sich heute unser Rat als Zweit- rat - davon bin ich überzeugt - wohl für diesen Kredit ent- schliessen.
Ich möchte den Bauorganen dafür danken, dass sie die ganze Angelegenheit umgeplant haben und dass in dieser Angele- genheit ein Umdenken stattgefunden hat. Ich bin überzeugt, dass ich nicht nur in meinem Namen danke, sondern sicher auch im Namen vieler Wehrmänner, die fast ihre ganze Dienst- zeit auf diesem Waffenplatz verbringen. Das lange Drängen hat sich also gelohnt. Das zum ersten Anliegen im Sinne einer Anerkennung für diese Wende.
Das zweite Anliegen: Auf den Seiten 46 und 47, Ziffer 6, der Botschaft ist von Natur- und Umweltschutz die Rede. Man kann es nachlesen, ich brauche es nicht zu zitieren. Der Be- trieb auf dem Waffenplatz Wichlen entspricht aber in keiner Art und Weise dem, was auf diesen beiden Seiten steht und im Umweltschutzgesetz - auch für den Bund - verbindlich gere- gelt ist. Das betrifft die Situation auf den Panzerpisten in einem Sommer wie dem vergangenen, mit relativ vielen heftigen Ge- wittern - die für die entsprechende Schlammbildung auf den Pisten gesorgt haben -, abgelöst von schönem, warmem Sommerwetter, das aber zu einer enormen Staubbildung bei- getragen hat. Das ist für den Betrieb, für die Mannschaft, aber auch für die hochsensiblen elektronischen Geräte schädlich. Das Bild verschlechtert sich markant, wenn ich z. B. an den 7. September dieses Jahres denke, an den Rückmarsch einer ganzen Panzereinheit, die am 6. September bis spätabends noch voll beübt worden ist - am 7. September durften sie nicht mehr schiessen, da geht die Jagd los, und dann hat nur eine Gilde zu schiessen, aber nicht die Schweizer Armee.
Die Truppe hatte offensichtlich keine Zeit, die Panzer zu reini- gen. Es ist ja auch zeitraubend, weil die Truppe auf dem Platz weder Geräte noch Anlagen hat, um dies effizient bewerkstelli- gen zu können. Beim Rückmarsch auf der 20 Kilometer lan- gen Strecke das Tal hinaus zum Bahnhof, wo die Panzer verla- den werden können, hat sich eine Staubschicht auf der Strasse gebildet, die sich nach einem kurzen, intensiven Re- gen in eine aalglatte Schicht verwandelt hat, was für zivile Ver- kehrsteilnehmer gefährlich ist. Am anderen Tag trocknete diese Schicht aus, und anschliessend hat sich über dem gan- zen Tal eine Staubwolke gebildet.
Kredite für Bauten, welche die erwähnten Missstände behe- ben würden, sind schon lange als Verpflichtungskredite ge- sprochen. Aber die Ausführungen werden Jahr für Jahr wieder hinausgeschoben. Ich weiss, Herr Bundesrat Villiger, dass
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dies nicht in erster Linie eine Angelegenheit des Militärdepar- tementes ist, sondern mit dem Dauerthema Finanzen zusam- menhängt. Das kann aber nicht mehr weiter hingenommen werden.
Das Verhältnis der zivilen Bevölkerung zum Militär wird in un- serem Tale nicht nur sehr oft, sondern immer als mustergültig und beispielhaft dargestellt. Das sind nicht nur Lippenbe- kenntnisse. Wenn aber solche Situationen nicht rasch beho- ben werden, wird ein solches Verhältnis belastet. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, dafür zu sorgen, dass diesbezüglich die Kre- dite nicht reduziert werden. Ich bin so egoistisch und sage: Dann muss in anderen Bereichen, meinetwegen auch bei Mili- tärbauten, gespart werden, damit dieser 25jährige Missstand endlich behoben wird.
Eine Situation, wie sie am 7. September dieses Jahres im gan- zen Sernftal zu beobachten war, darf nicht mehr vorkommen. Ich mache der Truppe nur einen kleinen Vorwurf. Am 6. Sep- tember musste noch ein grosser Kommandant verabschiedet werden. Deshalb war die Truppe bis spätabends im Einsatz. Die Verladezeit auf dem nächstmöglichen Bundesbahnhof ist ja auch vorgegeben. Ich wiederhole es, ich mache der Truppe nur einen kleinen Vorwurf, dass sie keine Zeit mehr hatte, die Panzer zu reinigen. Aber ich wiederhole es nochmals: Dieser Missstand muss nun behoben werden; die Verpflichtungskre- dite sind gesprochen. Und nun muss der Baubeginn - ich spreche nicht einer bestimmten Branche das Wort - erfolgen. Zwei Jahre lang ist es bereits verschoben worden, und das nur aus finanziellen Gründen.
Die geschilderten Fakten entsprechen weder der Natur- noch der Umweltschutzgesetzgebung. Ich ersuche Sie, Herr Bun- desrat, mit Ihrer bekannten Kraft dahin zu wirken, dass das gute Verhältnis nicht wegen solchen marginalen Dingen geop- fert werden muss.
Martin Jacques (R, VD): J'aimerais saluer, dans un premier temps, la rapidité avec laquelle le Département militaire fédé- ral et l'Office des constructions fédérales ont mis sur pied le programme de constructions pour l'introduction du F/A-18 et, dans un deuxième temps, le nouveau concept d'instruction basé sur la simulation et l'entraînement au sol.
Cette nouvelle méthode d'instruction introduite progressive- ment, en relation bien sûr avec la complexité de nouveaux sys- tèmes d'armement, s'inscrit aussi dans la volonté de réduire les dépenses de fonctionnement du Département militaire fé- déral. Si l'on admet cette nouvelle manière de faire, il faudra aussi que l'on soit conscient que les investissements y relatifs sont et seront plus élevés. Cette logique est facilement explica- ble, le Conseil fédéral l'a fait dans son message.
Présidant la sous-commission responsable d'examiner le pro- jet de Payerne, j'aimerais, en son nom, faire quelques remar- ques. Je relèverai tout d'abord qu'appliquant une politique ex- trêmement favorable à l'environnement le DMF a consacré une somme importante pour souscrire à cet objectif.
Ce qui est moins logique, Monsieur le Conseiller fédéral, c'est que l'Office des constructions fédérales a mandaté un bureau spécialisé de Lucerne pour faire l'étude d'impact et prescrire un programme ad hoc. Or, dans le même secteur, le canton de Vaud, en collaboration avec l'Office fédéral des routes a mis au point tout un concept de mesures qui vont exactement dans le même sens. Il eût été à notre sens plus rationnel et plus logi- que d'intégrer l'étude d'impact et les mesures prévues dans le programme militaire relatif au programme vaudois. Peut-être n'est-ce pas trop tard pour le faire.
La sous-commission s'est étonnée en outre de l'important in- vestissement consenti en faveur d'un toit à cellules photovoltaï- ques destiné à fournir de l'énergie. La logique de cette philoso- phie se tient parfaitement, puisque nous aurons besoin dans le bâtiment du simulateur de beaucoup d'énergie pour le refroi- dissement des machines. Le coût de l'opération, en plus de l'architecture normale, est de l'ordre de 2 millions de francs. Ce qui nous paraissait moins logique, c'est que le Département militaire fédéral supportait seul cette dépense extraordinaire, alors qu'il était convenu dans ce Parlement que les dépenses expérimentales ou les dépenses en relation très directe avec «Energie 2000» seraient prises en charge par ce programme.
Après des discussions serrées, comme le président l'a rap- pelé tout à l'heure, nous avons décidé, au niveau de la com- mission, avec votre accord, que le programme «Energie 2000» prendrait à sa charge 1 million de francs de cette dépense extraordinaire. J'en suis très heureux, car il est normal que, dans une telle opération, chacun prenne sa part de la charge. Par conséquent, compte tenu de ces dispositions et de cette décision, je vous invite à entrer en matière et à voter en faveur du projet du Conseil fédéral.
Huber Hans Jörg (C, AG): Wenn ich mich daran erinnere, wie intensiv frühere Vorlagen der gleichen Art und Weise zu Dis- kussionen Anlass gaben, so beweist diese Debatte, wie sehr hier doch auf Sparflamme gekocht wird. Es ist in der Tat so, dass der Umfang dieser Botschaft über militärische Bauten, das Bauprogramm 1994, vom Umfang und von der Sache her an und für sich nicht zu besonderen Bemerkungen Anlass gibt und dass wir ihm durchaus zustimmen können.
Nun enthält aber dieses Bauprogramm interessanterweise noch etwas anderes. Es enthält nämlich - unter dem Titel «All- gemeines. Die militärischen Bauten im Armeeleitbild 95» - Konzeptionelles, d. h. ganz entscheidende Aussagen über die Kampfführung der «Armee 95» und über die Verwendung der Mittel, die der früheren Armee zur Verfügung gestanden ha- ben. Ich bin der Meinung, dass es diese Aussagen sind, die wir uns noch ganz kurz ansehen müssen und zu denen wir unter Umständen einige Bemerkungen machen sollten.
Eine erste Bemerkung ist die, dass eine Desinvestition im Be- reich militärischer Bauten stattfindet, die ganz ausserordentlich ist. Wenn ich feststelle, dass auf Seite 8, Ziffer 211, der Bot- schaft unter der Überschrift «Sammelkredit für die Werterhal- tung der Führungsinfrastruktur und der Kampfbauten» die Aus- sage steht: «Von den rund 20 100 permanenten Anlagen sollen zukünftig noch 6880 genutzt werden», dann zeigt das natürlich, welch gravierende Änderungen hier vor sich gehen. Dann zeigt das an, dass Konsequenzen aus dem strategischen und opera- tiven Leitsatz gezogen werden: eine bewegliche Kampfführung im Raum vornehmen und auf das Halten und Verzögern ver- zichten. Mit anderen Worten: Konzeptionell, aber auch im Be- reich der Desinvestition ist das, was getan wird, kongruent mit dem Armeeleitbild 95, das wir beschlossen haben.
Es entsteht jedoch ein ganz klarer Widerspruch, und das ist problematisch, wenn zum gleichen Thema, zu den militäri- schen Bauten im Armeeleitbild 95, in Ziffer 11, Seite 4, der Bot- schaft gesagt wird, dass das, was an Bauten vorhanden ist, den modernen Bedrohungsformen angemessen sein müsse. Das Beispiel, das dann gebracht wird, sind Investitionen im Bereich der Übermittlung. Ein beachtlicher Teil dieser Kampf- bauten war da für den Schutz der Truppe vor der Bedrohung durch Feuer, das die Truppe auszuhalten hatte, bevor sie ih- rerseits Aufträge erfüllen konnte.
Mein Anliegen geht dahin, dass trotz diesen Desinvestitionen für die Truppe eine faire Chance bestehen soll, in unterhalte- nen, tauglichen Kampfbauten zu überleben, bevor sie zum Einsatz kommt. Da, das muss ich Ihnen sagen, sind mir Solda- ten wichtiger als Übermittlungsanlagen, obwohl sie in ihrer Funktion nicht voneinander getrennt werden dürfen.
Der Schutz der Truppe darf durch die Desinvestitionen, die hier in verdankenswerter Weise in Zahlen klar aufgezeigt wer- den, nicht in Frage gestellt werden. Denn es ist nicht so, dass wir eine Armee bekommen, die den Schutz mit sich führt, an- ders gesagt, eine mechanisierte Armee, eine mechanisierte Artillerie. Sicher, die Akzente werden in diese Richtung ge- setzt, unsere Armee wird jedoch eine Infanteriearmee bleiben, die ihre besonderen Verletzlichkeiten hat, und vor diesen Ver- letzlichkeiten muss sie bewahrt werden.
Ich stelle unter meinem ersten Punkt fest, dass die Konzeption folgerichtig zu dem ist, was wir beschlossen haben, dass das EMD Konsequenzen zieht, dass diese aber so gezogen wer- den müssen, dass sie insbesondere der Truppe eine günstige Voraussetzung für das Überleben und das Erfüllen ihres Auf- trages geben.
Die zweite Bemerkung, die ich mir erlaube, ist eine, welche Ih- nen, Herr Villiger, bekannt ist und die ich nicht zum erstenmal hier vortrage:
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Militärische Bauten (Bauprogramm 1994)
Auf Seite 5, Ziffer 11, der Botschaft heisst es klar und deutlich: «keine neuen Sperrstellen mehr». Das ist eine zentrale Aus- sage. Das ist eine tiefgehende Veränderung im Kampfverfah- ren. Das ist eine klare Entwicklung hin zur «Armee 95». Es ist kein Widerspruch dazu, wenn auf Seite 9, Ziffer 211, für Sperr- stellen noch 2 Millionen Franken ausgestellt werden, denn es wird klar gesagt, dass diese 2 Millionen Franken nur benutzt werden, um Änderungen, die wegen den Bauarbeiten Dritter nötig werden, aufzufangen, also um den Bestand zu erhalten. In verschiedenen, operativ wichtigen Räumen unseres Lan- des sind Sperrstellen unverzichtbar. So beweglich die neue Armee auch sein wird, sie wird dennoch auf Sperrstellungen angewiesen sein, da sie nicht mehr den Anspruch erhebt, den ganzen Raum zu decken, sondern Räume bewusst offen lässt und sich allenfalls im beweglichen Kampf auf neue Positionen zurückzieht oder vorwagt. Je nachdem braucht sie Sperrstel- lungen.
Sperrstellungen sind für den Infanteristen und den Soldaten generell die Voraussetzung zur Erfüllung ihres Auftrages. Die Felddivisionen brauchen in ihren Einsatzräumen, im Raume zwischen den Grenzen und den Alpen, eine Anzahl von Sperr- stellungen, an «Passages obligés», die nicht beseitigt werden dürfen und die unter allen Umständen zu erhalten sind. Ich persönlich habe festgestellt, dass diese Modernisierungs- und Unterhaltsarbeiten vorgenommen werden. Ich bin dank- bar dafür, dass es getan wird, weil es sachlich notwendig ist. Diese Botschaft ist nicht nur bedeutsam, weil sie Notwendiges bringt. Sie ist auch bedeutsam, weil sie konzeptionelle Aussa- gen enthält.
Ich habe mir erlaubt, zwei Bemerkungen zu machen, nämlich zu diesen permanenten Anlagen und zu den Sperrstellungen, deren Notwendigkeit für mich unbestritten ist und für die die Grundphilosophie des Nicht-mehr-Errichtens von neuen Sperrstellungen gelegentlich doch wieder überprüft werden muss.
Villiger Kaspar, Bundesrat: Der Verpflichtungskredit von rund 195 Millionen Franken, den wir Ihnen beantragen, ist wieder etwas höher als im letzten Jahr. Das letztjährige Programm war ein Minimalprogramm, weil wir damit das Ungleichge- wicht zwischen den aufgelaufenen Verpflichtungskrediten und den noch zur Verfügung stehenden Zahlungskrediten wieder einigermassen beheben wollten. Das Verhältnis zwi- schen diesen beiden Kreditarten muss nach unserer Erfah- rung etwa bei dreieinhalb liegen, damit wir die neuen Bauten jeweils zügig in Angriff nehmen können.
Wir haben ja vor rund zwei Jahren alte Verpflichtungskredite von 80 Millionen Franken unbenutzt abgeschrieben, um eben dieses Verhältnis an die neuen, zur Verfügung stehenden Mit- tel anzupassen. Jetzt können wir wieder etwas höher gehen, nach den jetzigen Finanzplanperspektiven, von denen wir hof- fen, dass sie vielleicht doch gelegentlich einmal eine gewisse Planungssicherheit ergeben, aber sicher ist man in diesem Bereich ja nie.
Diese Zahlungskredite liegen mittelfristig auf einem Niveau, das mir Sorge macht. Ich bin nicht sicher, ob sich nicht doch gelegentlich ein Investitionsstau ergeben könnte, der kaum mehr abzubauen sein wird.
Das führt mich zu ein paar Bemerkungen im Zusammenhang auch mit dem, was Herr Ziegler Oswald gesagt hat - Herr Hu- ber hat es auch angedeutet -, zur Frage nämlich, ob das Spa- ren eigentlich nicht schon zu weit gehe. Sie kennen ja die ganze Diskussion um das nächstjährige Budget, um die Spar- programme usw., und es stellt sich immer wieder die Frage, wieviel die Armee hier beizutragen hat oder schon beigetra- gen hat.
Der Spardruck ist enorm. Ich habe immer gesagt, dass ich aus zwei Gründen der Meinung bin, dass die Armee durchaus spa- ren kann. Zum ersten ist es sicherheitspolitisch vertretbar, weil sich «die Grosswetterlage» doch verändert hat, das Wettrüsten nicht mehr stattfindet; und es ist zweitens staatspolitisch nötig, weil der Bund Aufgaben mit ungedeckten Schecks erfüllt, d. h., der Bürger bezieht staatliche Leistungen, die er nicht be- zahlt Das müssen wir nun wieder in ein gewisses Gleichge- wicht bringen.
Ich glaube, dass wir bei der Armee und im EMD unsere Haus- aufgaben gut gemacht haben. Dies zeigt sich auch darin, dass ich nun mehr und mehr Kritik von armeefreundlichen Kreisen hören muss, die sich die Frage stellen: Geht man nicht zu weit, baut man nicht zu viel ab? Es gibt hier natürlich keine klar defi- nierbare Grenze, aber das Resultat ist bisher beachtlich. Wenn ich einbeziehe, dass wir innerhalb der Staatsrechnung ge- wisse Verschiebungen hatten - z. B. Bauunterhalt vom EDI in mein Departement - oder dass wir neu auch den Benzinzoll für den Treibstoff der Armee bezahlen müssen, dann kommen wir im Budget 1995, im Vergleich zur Rechnung 1990, auf einen realen Abbau von etwa 20 Prozent. Das macht jedes Jahr eini- ges über 1 Milliarde Franken aus, die wir sparen. Wenn ich die Finanzplanperiode nach den neuesten Bundesratsbeschlüs- sen bis 1998 ausdehne, findet gegenüber dem Normaljahr 1990 ein Realabbau des gesamten EMD-Ausgabenplafonds von etwa 22 Prozent statt. Wenn ich mit den Vergleichsjahren weiter zurückginge, würde es sich ergeben, dass der Realab- bau noch höher ist. Die «Halbierungs-Initiative» ist also nahezu zur Hälfte schon erfüllt.
Damit besteht das Risiko der technischen Auszehrung. Es be- steht das Risiko, dass wir vor allem bei den Investitionen spa- ren, und zwar deshalb, weil es dort am einfachsten ist. Man streicht im Budget ein bisschen etwas und baut nicht oder kauft etwas nicht, und damit ist diese Sache erledigt.
Viel schwieriger ist es, im Bereich der Betriebskosten zu spa- ren. Wir haben alles Erdenkliche getan, um die Investitions- quote in dieser Armee hoch zu halten. Wenn die Investitions- quote zurückgeht, weil wir es uns einfach machen, und wir die Betriebskosten weiterlaufen lassen, haben wir in kurzer Zeit ein Armeemuseum und können das nie mehr aufholen. Es ist uns gelungen, obschon das Departement noch nicht verändert ist, die Betriebsausgaben für das nächste Jahr, also im Budget 1995, um 4,9 Prozent zu senken. Wir haben im gesamten EMD-Budget für nächstes Jahr noch ein Plus von 0,5 Prozent, weil im Budget bei den Kampfflugzeugen eine Zahlungsspitze von 150 Millionen Franken figuriert, die ungefähr schon zu 350 Millionen Franken längst «vor»kom- pensiert ist. Es handelt sich um einen einmaligen Betrag; wenn ich ihn wegnehme, haben wir im gesamten Departe- ment ein Minus von 2,4 Prozent. Das ergibt fast 5 Prozent, wenn Sie noch die erwartete Teuerung wegen der Mehrwert- steuer dazu nehmen.
Wir drücken also unsere Betriebsausgaben bis zum Geht- nichtmehr. Das geht langfristig nur dann, wenn wir strukturelle Eingriffe vornehmen. Deshalb müssen wir das Departement nicht nur aus militärtechnischen und Gründen der Armeere- form strukturell völlig verändern, sondern auch, weil wir sonst die Kosten nicht auffangen können. Wir gehen heute in der Re- strukturierung - Industriepotential, Fabriken usw. - sehr viel weiter, als wir militärisch müssten, wegen dem Finanzdruck. Aber es ist nötig, damit wir den Handlungsspielraum für die In- vestitionen einigermassen bewahren.
Ich bin Realpolitiker, aber ich wäre schon sehr enttäuscht, wenn in einer parlamentarischen Sparübung um Weihnachten herum gesagt würde, man müsse es dem Bundesrat noch zei- gen, und dann bei den Investitionen einfach wieder die Guillo- tine einsetzt, weil man sich in anderen Bereichen, wo es viel- leicht angebracht wäre, nicht zu sparen getraut.
Ich rede hier sehr offen: Wir haben das Maximum getan, wir sind bereit dazu, es geht unter Schmerzen, wir bauen Arbeits- plätze ab, wir werden wesentlich mehr Arbeitsplätze abbauen, als wir je geplant haben, vielleicht sogar Entlassungen vorneh- men müssen - aber das sollte dann letztlich nicht nochmals bestraft werden, wenn man im letzten Moment einfach noch einmal irgendwo -zig Millionen suchen muss. Das wollte ich Ihnen doch noch sagen.
Wir sind heute an der Grenze, wo «Armee 95>> mit den - aus demographischen Gründen - zu erwartenden Bestandesver- minderungen gerade noch realisierbar ist. Aber wenn das al- les weiter erodiert, dann muss ich irgend einmal sagen: Sie müssen sich überlegen, ob Sie noch eine Landesverteidigung wollen, die diesen Namen überhaupt verdient. Das ist eine po- litische Frage, die Sie beantworten müssen - und sonst sagen Sie zu mir: «Schlagen Sie uns einen anderen Auftrag vor, nach
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28 septembre 1994
dem uns halt jemand helfen muss, wenn es 'knallt', und ma- chen Sie uns Vorschläge, die billiger sind!» Sonst kann ich es nicht mehr verantworten. Ich sage Ihnen das ganz offen. In diesem Zusammenhang komme ich zu den Grundsatzfra- gen, die Herr Huber aufgeworfen hat. Dazu kann ich folgendes sagen: Es ist in der Tat so, dass der Abbau all dieser Objekte - vom kleinsten «Einmann-Unterständchen» aus irgendeiner früheren Zeit bis hin zu den grossen Festungswerken - von 20 000 auf 7000 der Tatbeweis für die gewaltigen strukturellen Veränderungen ist, die wir vornehmen wollen. Das ist tatsäch- lich gravierend. Aber Herr Huber hat zu Recht gesagt, dass die ganze Denkweise bei der Kampfführung anders geworden ist, dass wir in Kategorien des beweglichen Kampfes denken. Das ist auch deshalb vertretbar, weil die flächendeckenden Ar- meen, die von allen Seiten auf uns zukommen könnten - eine Vorstellung, die noch aus dem kalten Krieg stammt -, gar nicht mehr existieren. Alle Armeen verändern sich und müssen sich auf Schwerpunkte konzentrieren.
Aber ich gebe Herrn Huber durchaus recht, dass Sperrstellen nach wie vor unverzichtbar sind, weil es eine Art überzeitliche Militärgeographie gibt. Es gibt Schlüsselstellen, die bei allen Bedrohungsformen - weil die Geographie so ist und wir uns im eigenen Land verteidigen - ihre Bedeutung bewahren werden, und dort wollen wir nicht nachlassen. Wir haben die gesamten Sperrstellen überprüft. Wir desinvestieren bei Sperrstellen, die an Bedeutung verloren haben, aber die ei- gentlich wichtigen Räume wollen wir nicht entblössen, son- dern die dortigen Anlagen immer wieder erneuern. Sie wis- sen, dass z. B. Centurionbunker immer noch im Bau sind. Wir haben die letzte Tranche beschlossen, obschon wir lange darüber diskutiert haben, ob wir die ausgesprochenen Kre- dite ausnützen sollen oder nicht. Wir tun es. Auch 12-cm- Minenwerfer, die ebenfalls zu diesem Bereich gehören, sind noch im Bau. Es wird also nicht entblösst, sondern das We- sentliche beibehalten. Aber es muss einen gewissen Dissua- sionswert haben, und es können noch einmal Investitionen nötig sein. Die eigentlichen Sperrstellungen bleiben, aber das ganze Netz und die Einzelobjekte haben wir neu beurteilt und sind zum Schluss gekommen, man könne das eine oder andere aufheben.
In diesem Sinne liquidieren wir, Herr Huber, obsolete Kampf- bauten und nicht die Schutzbauten. Es ist uns völlig klar, dass Schutzbauten nach wie vor nötig sind. Es ist aber auch klar, dass Schutz in der beweglichen Kampfführung etwas anderes ist Deshalb wollen wir die Infanterie schrittweise mechanisie- ren; Sie haben das Problem angedeutet. Wenn ein nächster Reduktionsschritt der Armee in zehn Jahren verkraftbar sein soll, muss in der Zwischenzeit in bezug auf dieses Beweglich- machen der Armee einiges für den Schutz (sprich: Schützen- panzer) investiert werden, sonst ist es nicht zu verantworten. In diesem Sinn suchen wir die richtige neue Lösung, ohne Dinge aufzugeben, deren Verzicht nicht vertretbar ist
Zu Herrn Rhyner: Ich habe viel Verständnis für die Sernftaler; Sie wissen auch, dass ich es ausserordentlich zu schätzen weiss, dass das Volk in Ihrem Tal zu uns steht und bereit ist, die Armee aufzunehmen. Das hat die Armee-Abstimmung ge- zeigt. Sie selber haben sich nicht zuletzt in dieser Hinsicht viele Verdienste erworben.
Zum Problem der Staubentwicklung: Das Problem kennen wir; es läuft eine Studie hierzu; wir können das Problem leider nicht einfach mit Hartbelägen aus der Welt schaffen, da bei ei- nem solchen Belag die Gummipuffer an den Raupen derart abgenutzt würden, dass gewaltige Betriebskosten entstün- den, die wir uns nicht leisten können. Aber wir hoffen - ich gehe davon aus, dass wir nächstes Jahr einen Entscheid fäl- len können -, dass wir aufgrund der Studie Massnahmen ein- leiten können.
Zum Problem Werkstätten und Kantinen: Ich kann Ihnen zusi- chern, dass wir nächstes Jahr mit den Bauten beginnen wer- den; die Kredite sind gesprochen.
Nur kurz einige Akzente, ich will nicht das ganze Rüstungspro- gramm kommentieren. Zu den Kampfflugzeugbauten: Wir ha- ben Ihnen bei der Beratung der Botschaft zu den F/A-18 ver- sprochen, dass wir mit 250 Millionen Franken auskommen wollen. Dann sind die Wünsche im Departement sehr viel grös-
ser geworden, aber wir werden mit den 250 Millionen Franken durchkommen - das muss einfach möglich sein.
Wir wollen jetzt über eine erste Tranche (62 Millionen Franken) in einer ersten Dringlichkeit Einsatz und Wartung der F/A-18- Flugzeuge in Payerne - vor dem Eintreffen der ersten Exem- plare - sicherstellen können. Deshalb das Vorengagement, das diesmal weniger politischen Wirbel verursacht hat, als es auch schon der Fall war. Wir wollen mit dem Bau eines Flugsi- mulators für die Ausbildung unsere Anstrengungen hinsicht- lich einer besseren Ausbildung und einer Entlastung der Um- welt fortsetzen. Zusammen mit der Ausmusterung der Hunter sind so spürbare Entlastungen und Erleichterungen für die an- wohnende Bevölkerung möglich. Das ist für unser dichtbesie- deltes Land wichtig.
Kurz zur Photovoltaikanlage: Die Finanzierung dieser Anlage hat zu Diskussionen Anlass gegeben. Ich habe dafür Ver- ständnis. Herr Martin Jacques hat dazu Stellung genommen.
Zuerst muss ich festhalten - das muss ich ehrlich zugeben --: Diese Anlage rentiert nicht, und das EMD braucht sie nicht. Wenn der Bund aber schon Programme wie «Energie 2000» entwickelt, womit er in der Nutzung umweltfreundlicher Ener- gien vorbildlich sein will, ist es sicher vertretbar, dass er ge- wisse Schrittmacherfunktionen übernimmt. Deshalb habe ich seinerzeit dieser Investition zugestimmt. Ich muss Ihnen aller- dings gestehen: Es ist problematisch, unrentable Dinge mit Steuergeldern zu finanzieren. Aber mit «Energie 2000» haben Sie solchen Programmen zugestimmt. Dieses Programm wurde ja dafür geschaffen.
Ich bin Ihrer Kommission aber dankbar dafür, dass sie auf das Problem eingegangen ist und es uns immerhin ermöglicht hat, 1 Million Franken zu sparen; dieser Teil wird jetzt über das Akti- onsprogramm «Energie 2000» finanziert. Ich sichere Ihnen zu, dass wir bei den internen Kreditvergaben diese 1 Million Fran- ken sperren werden. Deshalb halte ich der Form halber hier fest, dass sich eine Veränderung des Bundesbeschlusses er- übrigt. Denn es wäre an sich nicht besonders attraktiv, wegen 1 Million Franken eine Differenz zum Nationalrat mit dem «gan- zen Hin und Her» zu schaffen und dann dort vielleicht noch einmal die ganze Diskussion über diese Photovoltaikanlage aufzugreifen.
Ich bin Ihrer Kommission dafür dankbar, dass sie diesen An- trag nicht gestellt hat und uns das Vertrauen schenkt, das kon- trollierbar so durchzuführen.
Zu den Ausbildungsanlagen: Das ist im Moment unsere Priori- tät Das muss nicht immer eine Priorität sein, aber im Moment ist es so. Wir können den Leistungsabfall im Zweijahresrhyth- mus nur vermeiden, wenn wir viel perfekter, professionell, aus- bilden können. Das braucht eine optimale Ausbildungsstruk- tur, und das wird auch in Zukunft weiter Kosten verursachen. Herr Martin Jacques hat die Frage des Geldes, das wir in den Umweltschutz investieren, angesprochen. Gerade bei den Folgebauten für den F/A-18, dem Flabschiessplatz Brigels und dem Panzerschiessplatz Hinterrhein haben wir Umwelt- verträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Wir investieren aus- serordentlich viel in die Umwelt, ohne dass es der Armee et- was nützt. Das müsste man bei den Sparmassnahmen auch noch berücksichtigen, denn das geht an die Substanz. Aber wir wissen, dass wir hier eine moralische Verantwortung ha- ben. Wir werden darauf achten, Herr Martin, dass betreffend der Umweltprobleme im Zusammenhang mit dem Autobahn- bau eine Absprache getroffen wird und dass wir hier nicht «doppelt moppeln», wie man auf deutsch sagt. Das ist auch durchaus möglich.
In diesem Sinne bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie den Objek- ten in diesem Bauprogramm zustimmen können.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
937
Konvention über die biologische Vielfalt. Ratifikation
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
28 Stimmen (Einstimmigkeit)
94.040
Konvention über die biologische Vielfalt. Ratifikation Convention sur la diversité biologique. Ratification
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1994 (BBI III 182) Message et projet d'arrêté du 25 mai 1994 (FF III 189) Beschluss des Nationalrates vom 21. September 1994 Décision du Conseil national du 21 septembre 1994
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Schmid Carlo Nichteintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Schmid Carlo Ne pas entrer en matière
Schüle Kurt (R, SH), Berichterstatter: Wie das Klima global, so ist auch die biologische Vielfalt in unserem Land in Gefahr. Es sind viele Pflanzen- und Tierarten verschwunden, es gingen artenreiche Lebensräume verloren. Ich verweise auf das inter- essante Kapitel «Situation in der Schweiz», Ziffer 122, in der Botschaft, wo auch zum Ausdruck gebracht wird, dass dieser negative Trend leider anhält. Die biologische Vielfalt ist auf der ganzen Welt in Gefahr; in den Industrieländern ist die Situation ähnlich wie in unserem Land, und in den Entwicklungsländern gefährden Armut, Übervölkerung und die Ausbeutung der Ressourcen diese biologische Vielfalt. Dort sind Tropenwäl- der, Korallenriffe usw. bedroht.
Ökologische, wirtschaftliche, aber vor allem ethische Gründe sprechen dafür, dass wir hier entschieden Gegensteuer ge- ben. Die Einsicht ist weltweit gewachsen, dass wir dieser un- heilvollen Entwicklung mit aller Kraft entgegentreten müssen, und die internationale Gemeinschaft ist glücklicherweise aktiv geworden. Es braucht diese gemeinsame Anstrengung.
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist, wie die Klimakonvention, das Ergebnis der Umwelt- und Entwick- lungskonferenz der Vereinten Nationen (Unced), die vom 3. bis 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro stattgefunden hat. Es ist von der Schweiz und von 155 weiteren Staaten am 12. Juni 1992 unterzeichnet worden. Heute haben 89 Staaten die Kon- vention ratifiziert. Als der Bundesrat im Mai dieses Jahres die Botschaft verabschiedete, waren es erst «mehr als 50».
Es geht um drei Zielsetzungen - Sie finden sie in Artikel 1 des Übereinkommens -: Es geht um die Erhaltung der biologi- schen Vielfalt; um die nachhaltige Nutzung dieser biologi- schen Vielfalt, und schliesslich vor allem auch um eine ausge- wogene Partizipation aller Länder an der Nutzung der geneti- schen Ressourcen. Das Übereinkommen bringt eine Pflicht für
innerstaatliche Strategien, die wir zu entwickeln haben. Es geht um die Inventarisierung, es geht darum, gefährdende Tendenzen zu erkennen und zu korrigieren, genetische Res- sourcen zu erhalten und geschädigte Ökosysteme wiederher- zustellen. Darüber hinaus verlangt das Übereinkommen von uns Massnahmen, damit wir die biologische Sicherheit im Be- reiche der genetisch veränderten Organismen gewährleisten und den Technologietransfer zugunsten der Entwicklungslän- der fördern. Das in knappen Worten, in knappen Zügen, der Inhalt dieser Konvention.
Glücklicherweise verfügen wir bereits über ein Instrumenta- rium - bzw. wir sind daran, und zwar unabhängig von diesem Übereinkommen, es zu schaffen -, um dieses Übereinkom- men in den zentralen Bereichen zu vollziehen. Wir haben das Natur- und Heimatschutzgesetz. Es gibt die Grundlage, um die biologische Vielfalt zu bewahren und zu nutzen. Wir revi- dieren das Umweltschutzgesetz, um die biologische Sicher- heit zu gewährleisten - auf der Basis von Artikel 24novies der Bundesverfassung, den wir 1992 aufgenommen haben und der die Gentechnologie betrifft.
Noch zu regeln bleibt der Bereich des Technologietransfers. Wir verpflichten uns, Technologien weiterzugeben, aber gleichzeitig sichern wir uns auch den Zugang zu den Ressour- cen der biologischen Vielfalt. Das ist für die Schweizer Indu- strie, für die Lebensmittelindustrie, die Pharmaindustrie und die Gentechnologie von grosser Bedeutung.
In diesem Zusammenhang hat sich der Bundesrat ganz klar für den Schutz des geistigen Eigentums ausgesprochen. Er hat bereits bei der Unterzeichnung eine interpretierende Erklä- rung vorgelegt, und diese Erklärung wurde in der Zwischen- zeit mit anderen Ländern koordiniert. Sie ist Bestandteil des Ih- nen vorgelegten Beschlussentwurfes und betont diesen Schutz des geistigen Eigentums und den Schutz der Eigen- tumsrechte. Sie präzisiert dadurch den Text des Abkommens. Es ist, nach Artikel 27 dieser Konvention, kein materieller Vor- behalt zulässig. Diese Konvention ist jedoch in den Punkten des geistigen Eigentums interpretationsbedürftig. Die Erklä- rung bringt also eine internationale Koordination, auch eine europäische Harmonisierung, womit wir auch der Interessen- lage der schweizerischen Wirtschaft Rechnung tragen.
Nun noch eine Bemerkung zum Vollzug. Dieses Abkommen entspricht unserer Politik, die nachhaltige Entwicklung zu för- dern, und zwar im In- und Ausland. Es geht darum, unsere Umwelt-, Entwicklungshilfe- und Wirtschaftspolitik in Einklang zu bringen, wie wir das gestern im Leitbild Nord-Süd noch be- kräftigt haben.
Aus dem Rahmenkredit von 300 Millionen Franken zugunsten des globalen Umweltschutzes, den wir im Jubiläumsjahr 1991 gesprochen haben, haben wir bereits in den letzten Jahren bi- lateral und multilateral Beiträge an die Erhaltung der Artenviel- falt geleistet, zum Schutz der Ozonschicht, zum Schutz der in- ternationalen Gewässer und im Klimabereich. Diese Mittel sind weiterhin vorhanden, um diese Bestrebungen nun im Rahmen der Konvention fortzuführen. Wir haben uns die Fi- nanzplanunterlagen geben lassen. Es geht hier um Beiträge in der Grössenordnung von 40 Millionen Franken pro Jahr. Da- mit wir ab dem Jahr 1997 die Verpflichtungen aus der Konven- tion weiterhin erfüllen können, werden wir, vor allem für die dritte Phase des vom Weltumweltfonds verwalteten Budgets, eine Vorlage zur Fortführung des Rahmenkredites von 1991 benötigen; diese ist für 1996 angekündigt worden.
Die finanziellen Verpflichtungen der Industrieländer wie auch der künftige Anteil der Schweiz stehen noch nicht im Detail fest. Ich verweise auf die Botschaft, Seite 20, Ziffer 441. Es be- steht da eine gewisse Unsicherheit; wir dürfen jedoch davon ausgehen, dass wir diese Anstrengungen im bisherigen Rah- men fortführen werden und müssen. Die Umsetzung der Kon- vention muss nach Meinung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) als prioritäres Vorhaben in die Finanzplanung unserer Aussen-, Umweltpolitik und Ent- wicklungshilfepolitik eingestellt werden. Hier muss für dieses Vorhaben Platz vorhanden sein, und die Kommission ist - eine Detailfrage - auch der Meinung, dass die zusätzliche Stelle für die internationalen Projekte im Rahmen des vorhandenen Per- sonaletats des Bundes bereitzustellen sei.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Militärische Bauten (Bauprogramm 1994) Ouvrages militaires (Programme de constructions 1994)
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.031
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 28.09.1994 - 08:00
Date
Data
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932-937
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Pagina
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20 024 731
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