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Europäisches Büro für Funkangelegenheiten
Verträge bereits genehmigt. Die Kredite sind rechtskräftig. Der Bund kann sich darauf verlassen, dass er nur etwa 24 Millio- nen Franken bezahlen muss.
Ich bitte Sie, diesen Staatsvertrag mit Frankreich betreffend den Ausbau der Schiffahrtsanlagen Kembs und dessen Finan- zierung zuzustimmen und dann anschliessend auch den Kre- dit von 24 Millionen Franken zu genehmigen und damit das letzte Nadelöhr am Oberrhein zu beseitigen.
Ich erinnere Sie daran, dass Sie ja die gute und richtige Ge- wohnheit haben, jeweilen leichten Herzens ziemlich grosse Kredite für eine andere randständige Stadt, nämlich Genf, zu bewilligen, immer dann, wenn es darum geht, für die Gebäude internationaler Organisationen Kredite zu sprechen. Sie tun dies im Wissen, dass zwar einerseits die beiden Städte Basel und Genf gewiss von Ihrer Grosszügigkeit profitieren, dass aber andererseits sowohl der internationale Charakter von Genf wie auch der Charakter von Basel als dem berühmten goldenen Tor zur Schweiz zwei Eigenschaften und zwei Repu- tationen sind, die es verdienen, im Interesse der ganzen Schweiz erhalten zu bleiben.
Ogi Adolf, Bundesrat: Als «Auch-Bergler» möchte ich zu die- sem Geschäft kurz in sechs Punkten Stellung nehmen. Ich bin der Meinung, dass uns diese Vorlage die Möglichkeit gibt, die Bedeutung der Rheinschiffahrt für unser Land wieder etwas in den Vordergrund zu rücken.
Die Rheinschiffahrt spielt in der schweizerischen Verkehrs- politik eine bedeutende Rolle. Wir haben es leider ein wenig vergessen. Rund 15 Prozent des gesamtschweizerischen Aussenhandels werden über den Rhein abgewickelt. Wir ha- ben auch das vergessen. Die Rheinschiffahrt bildet einen wichtigen Bestandteil des kombinierten Verkehrs als Zubrin- ger und Abnehmer der Bahn und des Strassenverkehrs. Herr Plattner hat bereits darauf hingewiesen. Die Rheinschiffahrt ist umweltfreundlich. Wir vergessen auch das immer wieder. Ich bin mit Herrn Danioth absolut einverstanden: Der Rhein ist un- sere schlafende Prinzessin, wir sollten sie nur wachküssen. Jährlich passieren 20 000 Schiffe mit einem Frachtvolumen von etwa 10 Millionen Tonnen die sechzigjährige Schiffahrts- anlage, die wir nun anpassen und modernisieren möchten.
Es wurde bereits erwähnt: Kembs verfügt im Gegensatz zu den übrigen Staustufen lediglich über eine lange Schleuse. Ihre Länge beträgt 183 Meter. Moderne, über 100 Meter lange Schiffe können in der kleinen Schleuse, die 97 Meter lang ist, nicht geschleust werden. Davon sind beispielsweise Contai- nerschiffe betroffen, und diese fassen bis zu 220 Container oder 2500 Tonnen Nutzlast. Wenn Sie sich das vorstellen und diese Zahlen übertragen, sind das sechs Güterzüge à zehn Waggons oder 90 28-Tonnen-Lastwagen. Damit sind natürlich bei der Schleuse Kembs Wartezeiten programmiert, und bei Sperrung der Schleuse gibt es grosse Schwierigkeiten. Wir können mit diesen Schwierigkeiten nicht mehr weiterleben. In diesem Sinne ist eine Korrektur notwendig.
Als Verbesserungsmassnahmen sind zwei alternative Lö- sungen denkbar: Bau einer dritten Schleuse oder Verlänge- rung der kleinen Schleuse von 97 Meter auf 190 Meter. Die ein- gehende Abklärung hat gezeigt, dass der Bau einer dritten Schleuse schlicht und einfach zu teuer wäre. Die Verhandlun- gen mit Frankreich - wir sind den französischen Behörden sehr dankbar, dass sie uns so viel Verständnis entgegenge- bracht haben - haben gezeigt, dass die Verlängerung der klei- nen Schleuse von 97 Metern auf 190 Meter und die Moderni- sierung der bestehenden Anlage die beste Lösung darstellt. Die Gesamtkosten werden zwischen der Schweiz und Frank- reich im Verhältnis 60 zu 40 aufgeteilt.
Die technischen und finanziellen Modalitäten des Ausbaus sind, wie das Herr Danioth gesagt hat, im Staatsvertrag gere- gelt. Dieser wurde bereits am 14. März 1994 auf Kreta unter- zeichnet.
Die Gesamtkosten liegen in der Grössenordnung von rund 200 Millionen französischen Francs, also rund 50 Millionen Franken. Der schweizerische Kostenbeitrag beträgt 60 Pro- zent und dürfte somit ohne Teuerung rund 30 Millionen Fran- ken ausmachen. Vom schweizerischen Kostenbeitrag werden die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft pauschal
je 3 Millionen Franken übernehmen. Ich möchte den beiden Ständen für ihr Entgegenkommen danken. Es zeigt, wie be- deutungsvoll diese Schleuse für die beiden Stände ist.
Ich bitte Sie, dieser wichtigen Vorlage, wenn möglich einstim- mig, zuzustimmen. Es ist eine wichtige Angelegenheit für die Zukunft der Schweiz und für die Rheinschiffahrt.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.047
Europäisches Büro für Funkangelegenheiten. Übereinkommen Bureau européen des radiocommunications. Convention
Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. Mai 1994 (BBI III 501) Message et projet d'arrêté du 11 mai 1994 (FF III 504)
Gadient Ulrich (V, GR) unterbreitet im Namen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) den folgenden schrift- lichen Bericht:
Die Schweiz, seit 1959 Mitglied der CEPT, die 36 europäische Länder umfasst, spielt eine nicht unwesentliche Rolle inner- halb dieser Organisation, zählt sie doch zu den fünf Ländern, die bei Beschlussfassungen am meisten Gewicht haben. Das ERO dient als fachliches Beratungsorgan, das technische Probleme und Verwaltungsfragen untersucht. Es ist ein ständi- ges Fachzentrum für Funkangelegenheiten mit der Aufgabe, langfristige Analysen des Frequenzbedarfs auf europäischer Ebene durchzuführen und die Verbindungen mit nationalen Behörden und internationalen Organisationen aufrechtzuer- halten.
29 septembre 1994
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Interpellation Simmen
Mit dem vorliegenden Übereinkommen wird das ERO zu einer ständigen internationalen Organisation mit Sitz in Kopenha- gen (Dänemark).
Das Übereinkommen, von der Schweiz am 20. Oktober 1993 vorbehaltlich Ratifizierung unterzeichnet, wird voraussichtlich Ende 1994 in Kraft treten.
Gadient Ulrich (V, GR) présente au nom de la Commission des transports et des télécommunications (CTT) le rapport écrit suivant:
La Suisse a adhéré en 1959 à la CEPT qui regroupe 36 pays européens et elle y joue dès lors un rôle non négligeable, puisqu'elle compte parmi les cinq pays qui ont le plus de poids dans la prise des décisions.
Le BER est donc conçu comme un organe de conseil et d'ex- pertise pour les questions de nature technique et administra- tive. Il constitue un centre permanent de compétences techni- ques en matière de radiocommunications qui est chargé d'entreprendre des analyses à long terme sur les besoins en fréquence à l'échelle européenne et d'assurer la liaison avec les autorités nationales compétentes ainsi qu'avec d'autres or- ganisations internationales.
La convention dont il est question ici a pour but de donner un statut permanent au BER qui est une organisation internatio- nale dont le siège est à Copenhague (Danemark).
La Suisse a signé la convention le 20 octobre 1993 sous ré- serve de ratification et son entrée en vigueur est prévu pour la fin de l'année 1994.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, den Bundesbe- schluss, mit dem der Bundesrat zur Ratifikation des Überein- kommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkan- gelegenheiten ermächtigt wird, anzunehmen.
Proposition de la commission
La commission propose, à l'unanimité, d'accepter l'arrêté fé- déral autorisant le Conseil fédéral à ratifier la Convention pour la création du Bureau Européen des Radiocommunications.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 21 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.3095
Interpellation Simmen UKW-Sendernetzplanung Plan des réseaux d'émetteurs OUC
Wortlaut der Interpellation vom 9. März 1994
Regionalsender tragen, zusammen mit regionalen Zeitungen, wesentlich zur Schaffung und Erhaltung regionaler und kanto- naler Identität bei. Je nachdem, wie die Sendegebiete einge- teilt sind, werden historisch gewachsene Einheiten gestärkt oder geschwächt. Vor allem Kantone mit langen Grenzen und schmaler Form wie z. B. der Kanton Solothurn laufen Gefahr, von verschiedenen Seiten zugedeckt zu werden.
Die UKW-Sendernetzplanung hat deshalb eine Bedeutung, die weit über blosse Organisationsmassnahmen hinausgeht. Die laufende Planung befasst sich in einer Phase I mit der Süd- und Westschweiz. Diese Phase I hat jedoch auch grosse Aus- wirkungen auf die Phase II, indem verschiedene Sender über die Ränder des zu regelnden Gebietes hinausstrahlen. Damit wird die spätere Verteilung präjudiziert.
Ich stelle deshalb folgende Fragen: Ist der Bundesrat bereit,
für solothurnische Gebiete eine A-Versorgung durch ein so- lothurnisches Radio zu garantieren, insbesondere für jene Ge- biete, in denen Überschneidungen mit Gebieten der Regionen Biel und Bern nicht zu vermeiden sind;
in Phase II der UKW-Sendernetzplanung das Gebiet des Ju- rasüdfusses als einheitlichen Kommunikationsraum zu be- handeln, welcher die Gebiete innerhalb der solothurnischen Kantonsgrenzen von Grenchen bis Schönenwerd umfasst;
diesen Kommunikationsraum als Versorgungsgebiet im Sinne von Artikel 22 Buchstabe a RTVG zu definieren;
für das Schwarzbubenland ein Gebiet mit A-Versorgung festzulegen, das die Bezirke Dorneck und Thierstein umfasst?
Texte de l'interpellation du 9 mars 1994
Les émetteurs régionaux, comme les journaux régionaux d'ail- leurs, contribuent de manière déterminante à forger et à mainte- nir l'identité d'une région et d'un canton. En fonction de la répar- tition des zones desservies, les entités historiques se trouvent soit renforcées soit affaiblies. Ce sont surtout les cantons de forme étroite et allongée comme le canton de Soleure qui cou- rent le risque d'être desservis par plusieurs émetteurs à la fois. La planification des réseaux des émetteurs OUC a donc une importance qui dépasse les seules mesures d'organisation. La planification en cours porte sur la phase I (ouest et sud de la Suisse). Cette phase I a cependant de grandes répercussions sur la phase II, en ce sens que plusieurs émetteurs émettent au-delà des régions dont il faut régler la couverture. Par consé- quent, la répartition ultérieure en pâtira.
Voici les questions que j'adresse au Conseil fédéral: Est-il disposé:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Europäisches Büro für Funkangelegenheiten. Übereinkommen Bureau européen des radiocommunications. Convention
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.047
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
963-964
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Pagina
Ref. No
20 024 744
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