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SRG. Kulturauftrag
soll nicht zu einem Minderheitensender werden. In diesem Sinne sind die Einschaltquoten nicht bloss des Teufels - ent- schuldigen Sie diesen Ausdruck. Sie sind auch zu beachten, und trotzdem darf die Kultur nicht zu kurz kommen. Im Ver- gleich zu ihrer Konkurrenz hat die SRG immer noch sehr viele kulturelle Programmanteile. Sie soll aber nicht nachlassen - das habe ich jetzt gehört und habe Ihren Unmut zur Kenntnis genommen. Deshalb wird der Bundesrat den Dialog suchen und nicht klein beigeben, Herr Onken, aber wir haben uns an die Gegebenheiten zu halten. Deshalb haben wir diesen Be- richt angefordert, deshalb werden wir das Thema weiterverfol- gen, nicht zuletzt deshalb haben wir das RTL-Gesuch abge- lehnt. Der Entscheid des Bundesrates, Herr Danioth, ist und war die logische Folge der bisherigen Medienpolitik des Bun- desrates. Es ist ein Entscheid über unser medienpolitisches System, nämlich eine Antwort auf die Frage: Soll der Bundes- rat - deshalb bin ich etwas von Ihrer Mimik überrascht, Herr Danioth - die Expansion ausländischer Medienunternehmen in der Schweiz aktiv fördern, indem er Programmfenster zu- lässt? Der Bundesrat hat also hier einen Grundsatzentscheid getroffen, der für die schweizerische Medienpolitik von gros- ser Bedeutung ist. Wenn ich die Entwicklung in der Schweiz beurteile, dann ist dieser Entscheid, Herr Onken, ein sehr ver- nünftiger, um nicht zu sagen ein sehr intelligenter Entscheid gewesen. Der hier erwähnte Generalintendant des ORF, Gerd Bacher, hat diesbezüglich Klartext gesprochen und hat uns gratuliert; auch andere Leute aus dem deutschsprachigen Raum haben dies getan. Aber es geht nun darum, dass die SRG diese Chance packt. Es geht auch darum, dass die SRG versucht, sich in diesem Konkurrenzkampf zu behaupten. Herr Onken, bei der Sendernetzplanung hat der Bundesrat dem Sprachaustausch zwischen den Regionen hohe Priorität eingeräumt. Es sollen dort, wo sie vorhanden sind, Frequen- zen zur Übertragung der Programme aus anderen Sprachre- gionen eingesetzt werden. Der Bundesrat hat gerade die heute gemachten staatspolitischen Überlegungen beim RTL- Entscheid berücksichtigt und umgesetzt, gegen harte Kritik - ich muss Ihnen das noch einmal sagen. Aber er hat einen sehr wichtigen Entscheid für die Zukunft getroffen. Die Zentralisie- rung der Produktion muss nicht den Kulturauftrag gefährden. Die Mobilität ist heute sehr gross, und auch die Einsatzteams haben diesbezüglich neue Möglichkeiten. Die Darstellung al- ler Regionen im Fernsehen und im Radio darf nicht gefährdet werden. Die Kultur hat ihre Fürsprecher im EVED, und sie hat sie auch im Bakom, Herr Onken, und sie hat sie auch im Bun- desamt für Kultur. Wir pflegen auch einen regen Austausch mit diesem Bundesamt, gerade zum Thema des Kulturauftrags der SRG.
Der Bereich der Kultur ist wichtig. Gerade deshalb wollen wir ja das Problem profund analysieren und dann auch - sofern nö- tig - Massnahmen treffen.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) will den Leistungsauftrag der SRG im kulturellen Bereich jetzt mit verschiedenen Massnahmen absichern. Wir nehmen diese Empfehlung an, aber ich muss vielleicht hier noch ein präzisierendes Wort anfügen. Ich habe aufgrund Ihrer Ausfüh- rungen zur Kenntnis genommen, dass eine Unzufriedenheit vorhanden ist, aber ich muss auch hier sagen, dass nicht je- des Mittel recht ist. Wenn der Vergleich mit Italien gemacht wurde, dann möchte ich zumindest sagen, dass das etwas übertrieben ist. Das Gesetz enthält klare Vorgaben, Herr On- ken. So kann der Bundesrat beispielsweise - ich muss Ihnen das sagen - nicht eine Gebührenerhöhung mit Auflagen ver- binden. Eine Gebührenerhöhung ist - Sie wissen es so gut wie ich - ein Rechtsetzungsakt, eine Verordnungsänderung, und das können wir nicht noch mit Auflagen und Forderungen ver- knüpfen. Es ist auch nicht Sache des Bundesrates, beispiels- weise ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG einzuleiten. Der Bundesrat ist zwar Konzessionsbehörde, doch hat er - das möchte ich hier auch einmal sagen - keinerlei direkte Auf- sichtsfunktion. Wenn es einen dringenden Verdacht gibt, dass die SRG ihren kulturellen Leistungsauftrag nicht mehr erfüllt, so wird die Aufsichtsbehörde die nötigen Massnahmen ergrei- fen müssen. Da ist zunächst das Bakom gefordert, und da wird auch der Bundesrat nicht in Reserve bleiben.
Mit diesen Vorbehalten kann die Empfehlung der WBK als Prü- fungsauftrag entgegengenommen werden, und Sie werden in dieser Angelegenheit auch wieder von uns hören, wenn der im Zusammenhang mit dem Postulat versprochene Bericht vor- liegt.
Postulat 94.3173 Überwiesen - Transmis
Empfehlung 94.3106 - Recommandation 94.3106 Überwiesen - Transmis
94.3321
Empfehlung WBK-SR Sicherung des Leistungsauftrages der SRG
Recommandation Csec-CE Mandat de prestations de la SSR. Garantie
Wortlaut der Empfehlung vom 6. September 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit der SRG:
a. die hängige Gebührenerhöhung nur mit Auflagen zu geneh- migen, welche die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Lei- stungsauftrags namentlich im Bereich der Kultur und Verstän- digung sicherstellen;
b. aufgrund der Feststellungen der Unabhängigen Beschwer- deinstanz für Radio und Fernsehen in ihrem Jahresbericht 1993 in einem förmlichen Verfahren zu untersuchen, ob und wie der Leistungs- und Kulturauftrag erfüllt wird;
c. abzuklären, ob über die Reservebildung der SRG und deren Verwendung eine Quersubventionierung des Fernsehens durch Radiogebühren erfolgt.
Texte de la recommandation du 6 septembre 1994
Le Conseil fédéral est invité, compte tenu du statut indépen- dant de la SSR, à:
a autoriser l'augmentation de la redevance en suspens seule- ment par des charges qui garantissent une exécution du man- dat de prestations conforme aux dispositions constitutionnel- les, notamment dans le domaine de la culture et de la compré- hension;
b. examiner par la voie d'une procédure formelle, sur la base des constations de l'Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision dans son rapport an- nuel 1993, si et comment le mandat de prestations, notam- ment en ce qui concerne le mandat culturel, est exécuté;
c. déterminer si de la constitution de la réserve SSR et de son affectation découle, grâce à la redevance radio, une subven- tion croisée de la télévision.
Iten Andreas (R, ZG), Berichterstatter: Zu den vorhergehen- den Geschäften nur zwei Bemerkungen:
Ich glaube, Herr Bundesrat, Sie haben Herrn Onken falsch verstanden. Er hat ja gerade das, was in Italien passiert, als Mahnung in den Raum gestellt.
Es wäre sehr wichtig - ich möchte an die Bemerkung von Herrn Onken anknüpfen -, dass bei den Fragen, die der SRG gestellt wurden und zu denen sie Bericht erstatten wird, auch das Bundesamt für Kultur mitsprechen könnte, um diese Ant- worten zu beurteilen.
Nun kurz zur Begründung dieser Empfehlung: Ich kann alle Ausführungen zum Postulat 94.3173 der WBK und zur Emp- fehlung Simmen mehr oder weniger als eingehende Begrün- dung der Empfehlung 94.3321 stehenlassen. Was dort gesagt wurde, dient ja als Ausgangspunkt auch für diesen Vorstoss, nämlich für die Empfehlung der WBK
E 29 septembre 1994
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SSR. Mandat culturel
Es sind drei Punkte, die wir empfohlen haben. Zu Buchstabe a haben Sie, Herr Bundesrat Ogi, vorher schon Ausführungen gemacht Ich erlaube mir aber, diesen Punkt trotzdem noch einmal kurz zusammenzufassen.
Zu Buchstabe a: Wenn die SRG zusätzliche Gebühren fordert, so sind diese vorab im Sinne des Leistungsauftrages und zu seiner Sicherung zu verwenden. Die Aufsichtsbehörde sollte deshalb vor dem Gebührenentscheid eine Offerte der SRG einholen, was für Massnahmen sie vorzukehren gedenkt, um mit den erhöhten Gebühren den Leistungsauftrag zu erfüllen. Diese Massnahmen sollten zusammen mit der Gebührenerhö- hung der SRG als Auflagen und Bedingungen verfügt werden. Nun haben Sie bereits gesagt, das sei nicht so einfach. Aber wir wollten dies hier in der Empfehlung festhalten.
Zu Buchstabe b: Der Aufruf der Unabhängigen Beschwerdein- stanz für Radio und Fernsehen in ihrem Jahresbericht 1993 über die Gefahren eines quantitativen Programmangebotes für die Berücksichtigung der Vielfalt von Minderheiten und von kulturellen Anliegen in Radio und Fernsehen schafft eine neue Situation. Sie erfordert ein Handeln der Aufsichtsbehörde. Der Bundesrat soll deshalb in einem förmlichen Aufsichtsverfah- ren die Art und Weise der Erfüllung des Leistungsauftrags durch die SRG abklären lassen.
Zu Buchstabe c: Die SRG hat im Jahre 1993 eine Reserve von mehr als 80 Millionen Franken gebildet. Zur Äufnung dieses Betrages musste z. B. auch Radio DRS 2 mit Abstrichen zwi- schen 3,6 und 5,5 Millionen Franken beitragen. Diese Abstri- che führten jedoch zu einem massiven Abbau der kulturellen Programme. Es ist heute hier erwähnt worden. Andererseits wurden aus den Reserven 30 Millionen Franken, beziehungs- weise ein höherer Betrag, dem vierten Fernsehkanal S Plus zugewiesen.
Der Bundesrat hat der SRG bei der letzten Gebührenerhö- hung die Zuwendung von Werbegeldern des Fernsehens an das Radio untersagt, angeblich um eine unerwünschte Quer- subventionierung aufzuheben. Allerdings hatte diese Über- weisung von Fernsehmitteln den Verzicht von Radio DRS auf Radiowerbung abgegolten. Der Bundesrat soll abklären, ob durch die Kürzungen bei den SRG-Radiosendern und den Ausbau der vierten Fernsehkette nun nicht eine sachfremde Quersubventionierung in umgekehrter Richtung stattfindet. Das ist die kurze Begründung zu den drei Punkten der Emp- fehlung.
Onken Thomas (S, TG): Einen Satz noch: Das Parlament muss darauf bestehen, dass seine Vorstosse in ihrem Wortlaut ernst genommen und umgesetzt werden. Wenn der Bundes- rat unseren Vorstoss nicht annehmen will, soll er es sagen. Aber die Interpretation «Wir nehmen ihn entgegen im Sinne von .... » und Relativierungen wie «aber das nicht .... » usw., das geht meines Erachtens nicht an. Sie haben hier eine Empfeh- lung, Herr Bundesrat, die in ihrem Wortlaut wohl bedacht ist, und sie sollte so, wie sie formuliert ist - auch in Litera a -, ent- gegengenommen werden.
Ogi Adolf, Bundesrat: Ich möchte festhalten, dass es eine Empfehlung ist. Deshalb habe ich mir gestattet, aufgrund der Wortbedeutung gemäss Duden etwas beizufügen, damit die Erwartungen von Herrn Onken nicht allzu hoch sind; dies, nachdem er schon die Einfache Anfrage Piller erwähnt hat. Hätten Sie ein Postulat eingereicht, dann hätte ich ja oder nein gesagt. Ich nehme Ihre Ausführungen zur Kenntnis, aber das nächste Mal ist es dann vielleicht ein Postulat und keine Emp- fehlung.
Überwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr La séance est levée à 12 h 00
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Empfehlung WBK-SR Sicherung des Leistungsauftrages der SRG Recommandation Csec-CE Mandat de prestations de la SSR. Garantie
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Jahr
1994
Année
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Band
III
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3321
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
971-972
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20 024 749
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