N
12 décembre 1994
2244
Gatt/Cycle d'Uruguay
Sammeltitel - Titre collectif Gatt/Uruguay-Runde Gatt/Cycle d'Uruguay
94.080 Gatt/Uruguay-Runde. Gesetzesänderungen Gatt/Cycle d'Uruguay. Modification de lois
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 2209 hiervor - Voir page 2209 ci-devant
Ordnungsantrag Bundi Behandlung der Vorlage 94.080-04 in Kategorie III
Motion d'ordre Bundi Traiter le projet 94.080-04 en catégorie III
Bundi Martin (S, GR): Ich beantrage Ihnen, das Bundesgesetz betreffend die Erfindungspatente statt in Kategorie IV in Kate- gorie III zu beraten. Mindestens bei einer Gesetzesvorlage, bei der bereits in der Kommission eine wesentliche Differenz be- stand und zu der weitere Anträge gestellt worden sind, sollte eine Debatte ermöglicht werden; vor allem sollten die entspre- chenden Anträge auch mündlich begründet werden können. Wir haben in der Detailberatung des Budgets eine erste Übung durchgeführt. Dort konnte man das Verfahren noch einigermassen akzeptieren, obwohl es auch problematisch war. Aber immerhin konnten wir dadurch einige Tage Zeit gewinnen. Hier ist es aber meines Erachtens das erste Mal, dass das Parlament als Legislative bei einem Gesetz, bei dem eine wichtige Differenz besteht, hingeht und sich selber einen Maulkorb anlegt. Das ist wohl ein erster Schritt in Rich- tung Selbstbeschränkung des Parlaments, den wir so nicht hinnehmen dürfen.
Es ist so, dass es beim Minderheitsantrag und bei den übrigen Anträgen um relativ wichtige materielle Fragen geht. Es geht um die Materie Patentschutz oder Patentierung von Leben. Bei dieser Frage darf man meines Erachtens nicht immer wieder vertrösten, immer wieder auf eine nächste Gesetzesrevision verweisen, insbesondere hier nicht, weil diese Gatt-Vorlage auch eine europäische und internationale Dimension hat. Die Vorlage hat sehr viel zu tun mit dem Europäischen Patentüber- einkommen, und sie hat auch zu tun mit dem internationalen Trips-Abkommen, dem Abkommen über das geistige Eigen- tum. Ich meine, dass man in diesem Zusammenhang mindest- ens eine erste Diskussion zulassen sollte.
In diesem Sinn beantrage ich Ihnen, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen.
Reimann Maximilian (V, AG), Berichterstatter: Ich möchte Sie namens der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen, die diesen Teil der Gattlex vorberaten hat, bitten, den Ordnungs- antrag Bundi abzulehnen. Die Kommission für Rechtsfragen hat sich mit 11 zu 9 Stimmen für Kategorie IV und gegen Kate- gorie III entschieden. Der Grund: Gattlex ist der falsche Ort, um eine breite Debatte über die künftige Handhabung der Gentechnologie zu führen. Die Gelegenheit dazu wird kom- men, wenn wir die Genschutz-Initiative behandeln werden. Für die Gatt-Debatte wird es uns genügen, eine Erklärung des Bundesrates über die Kompatibilität von Trips-Abkommen
und Genschutz-Initiative zu erhalten. Ich werde als Berichter- statter darum besorgt sein, dass diese bundesrätliche Stel- lungnahme am nächsten Mittwoch auch hier vor dem Plenum abgegeben wird. Dafür genügt aber Kategorie IV.
Deshalb bitte ich Sie, belassen Sie es bei Kategorie IV, sie wurde wohlweislich vom Büro und von der Mehrheit der Kom- mission für Rechtsfragen so festgelegt.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Bundi Dagegen
46 Stimmen 69 Stimmen
94.080-09
Gatt/Uruguay-Runde. Gesetzesänderungen. Landwirtschaftsgesetz Gatt/Cycle d'Uruguay. Modification de lois. Loi sur l'agriculture
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 2209 hiervor - Voir page 2209 ci-devant
Art. 23c Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Baumann Ruedi, Hämmerle, Ledergerber, Strahm Rudolf, Thür)
... erhoben worden sind. Der zweckgebundene Teil der Zoll- erträge wird ausschliesslich zur Finanzierung der landwirt- schaftlichen Direktzahlungen verwendet
Entsprechend müssen die Formulierungen betreffend die Ver- wendung der zweckgebundenen Anteile an den Zollerträgen in den folgenden Artikeln geändert werden: Landwirtschafts- gesetz Artikel 19 Absatz 1bis, Artikel 19f Absatz 3, Artikel 20e, Artikel 21 Absatz 2, Artikel 24 Absatz 2, Artikel 25 Absatz 1, Ar- tikel 26 Absatz 1bis; MWB Artikel 1 Absatz 1; Zuckerbeschluss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a.
Art. 23c Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité (Baumann Ruedi, Hämmerle, Ledergerber, Strahm Rudolf, Thür)
.... de la présente réglementation. La part affectée du produit des droits de douane n'est destinée qu'au financement des paiements directs agricoles.
En conséquence, il y a lieu de modifier les dispositions relati- ves à l'utilisation des parts affectées du produit des droits de douane figurant dans les articles suivants: article 19 alinéa 1bis, article 19f alinéa 3, article 20e, article 21 alinéa 2, article 24 alinéa 2, article 25 alinéa 1, article 26 alinéa 1bis de la loi sur l'agriculture; article 1 alinéa 1 AEL; article 10 alinéa 2 lettre a de l'arrêté sur le sucre.
Baumann Ruedi (G, BE), Sprecher der Minderheit: Ich spre- che zu Artikel 23c, 4. Zweckbindung. Bei diesem zweckge- bundenen Teil der Zollerträge geht es meines Erachtens um ein altrechtliches, längst überholtes, nicht mehr überblickba- res «Kässeli-System». Finanzpolitisch müsste man eigentlich gegen jegliche Zweckbindung sein, wie das Herr Strahm Ru- dolf in seinem Rückweisungsantrag gefordert hat
i
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Sammeltitel Gatt/Uruguay-Runde Titre collectif Gatt/Cycle d'Uruguay
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
12.12.1994 - 14:30
Date
Data
Seite
2244-2244
Page
Pagina
Ref. No
20 024 874
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.