Finances fédérales 1995
2308
N
14 décembre 1994
Elfte Sitzung - Onzième séance
Mittwoch, 14. Dezember 1994, Vormittag Mercredi 14 décembre 1994, matin
08.00 h Vorsitz - Présidence: Frey Claude (R, NE)
Sammeltitel - Titre collectif
Bundesfinanzen 1995 Finances fédérales 1995
94.090
Dringliche Entlastungen im Voranschlag 1995 Mesures urgentes d'assainissement au budget 1995
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 2262 hiervor - Voir page 2262 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 13. Dezember 1994 Décision du Conseil des Etats du 13 décembre 1994
A. Bundesbeschluss über Sanierungsmassnahmen in der Arbeitslosenversicherung A. Arrêté fédéral sur les mesures d'assainissement concernant l'assurance-chômage
Bührer Gerold (R, SH), Berichterstatter: Die Finanzkommis- sion hat gestern noch einmal getagt. Zur neuen Ausgangslage kann ich Ihnen folgendes sagen:
Was Artikel 4 Absatz 2 anbelangt, hat sich der Ständerat unse- rer Fassung (= Beschluss vom 29. November 1994 gemäss Antrag Spoerry; AB 1994 N 2032) angeschlossen, d. h., dass der zwei Lohnprozente übersteigende Anteil - bei einem Bei- tragssatz von höchstens 3 Prozent-ab dem 1. Januar 1996 zur Tilgung der aufgelaufenen Schulden beim Ausgleichsfonds verwendet werden muss. Hier besteht keine Differenz mehr.
Bei Artikel 18 Absatz 1ter (Abfederung der Karenzfrist), wo un- sere Kammer mehrheitlich der Variante monatliche Einkom- mensgrenze 3000 Franken zugestimmt hatte, hat der Stände- rat beschlossen festzuhalten (= streichen), also keine Abfede- rung. Die Finanzkommission hat gestern mit 12 zu 8 Stimmen beschlossen, Ihnen zu beantragen, am ursprünglichen Be- schluss unserer Kammer festzuhalten.
Noch einmal zu den Zahlen: Die ursprüngliche Variante (Fr. 3500) hätte, nach den Annahmen gerechnet, 70 Millionen Franken Einbusse beim Sparpotential bedeutet, die neue Vari- ante mit 3000 Franken rund 40 Millionen Franken.
Bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (Art. 76 bzw. Art. 85b) schlägt Ihnen die Finanzkommission mit 11 zu 9 Stimmen vor, am ursprünglichen Beschluss (gemäss Antrag Bonny) festzuhalten. Der Ständerat hat seinerseits beschlos- sen, an seinem ursprünglichen Beschluss festzuhalten und diese Bestimmungen nicht in diesen dringlichen Bundesbe- schluss aufzunehmen.
Sonst bestehen keine weiteren Differenzen mehr.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: Concernant d'abord la loi sur l'assurance-chômage, nous avons réglé la première diver- gence qui se trouvait à l'article 4 alinéa 2 en vous proposant d'adhérer à la décision du Conseil des Etats.
A l'article 18 alinéa 1ter, le Conseil des Etats a décidé, par 21 voix contre 16, de maintenir sa décision; la commission propose, par 12 voix contre 8, de maintenir la décision qui ré- sultait de notre dernière délibération. Je rappelle qu'il s'agit là d'une mesure en faveur des bas salaires. Notre Conseil a dé- cidé que le délai d'attente ne doit pas s'appliquer aux person- nes qui ont un gain assuré inférieur à 3000 francs par mois, plus 500 francs par enfant. De l'avis de la majorité de la com- mission, il s'agit d'une mesure sociale minimum.
Aux articles 85b et 85c, nous proposons là aussi, par 11 voix contre 9, de maintenir la décision de notre Conseil et nous vous invitons à en faire de même.
Art. 18 Abs. 1ter
Antrag der Kommission Mehrheit
Festhalten Minderheit
(Fischer-Hägglingen, Bühler Simeon, Bührer Gerold, Campo- novo, Dreher, Frey Walter, Suter, Wanner)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 18 al. 1ter Proposition de la commission Majorité Maintenir Minorité
(Fischer-Hägglingen, Bühler Simeon, Bührer Gerold, Campo- novo, Dreher, Frey Walter, Suter, Wanner)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Fischer-Hägglingen Theo (V, AG), Sprecher der Minderheit: Ich glaube, es hat keinen grossen Sinn mehr, die Argumente, die für oder gegen eine Karenzfrist von 5 Tagen sprechen, nochmals gegenseitig auszutauschen. Sie wurden sowohl in der Herbstsession, als es um die Teilrevision des Arbeitslosen- versicherungsgesetzes ging, als auch in den letzten Tagen eingehend erläutert. Es geht heute vielmehr darum, Bilanz und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Wir haben ein Defizit von mehr als 6 Milliarden Franken und eine Arbeitslosenversicherung, die immer noch stark defizitär ist. Primäre Aufgabe unseres Rates ist es, den Haushalt in Ord- nung zu bringen, die Arbeitslosenversicherung zu sanieren und Missbräuche zu unterbinden. Dies erwartet das Volk von uns; wir müssen dem Volk zu erkennen geben, dass es uns ernst ist und dass wir auch vor unpopulären, aber gerechtfer- tigten Entscheiden nicht zurückschrecken. Ein gesunder Bun- deshaushalt ist das A und O - auch für eine gesunde Volkswirt- schaft.
Unser Rat hat - verhältnismässig knapp - zweimal die soge- nannte soziale Abfederung, die in Wirklichkeit keine ist, abge- lehnt. Der Ständerat hat zweimal die Einführung einer Limite für die Nichtauszahlung des Arbeitslosengeldes klar abge- lehnt. Er steht in Übereinstimmung mit dem Bundesrat. Bei dieser Ausgangslage ist es angebracht und auch klug, sich dem Ständerat und dem Bundesrat anzuschliessen.
Ich möchte vor allem die Mitglieder der CVP-Fraktion einladen, sich dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen.
Wir drei bürgerlichen Bundesratsparteien sind in der Finanz- kommission mit dem Willen angetreten, das Defizit unter 6 Mil- liarden Franken zu bringen. Wir haben das Ziel noch nicht er- reicht. Wenn wir uns dem Ständerat anschliessen, kommen wir dem uns selber gesetzten Ziel ziemlich nahe. Ich möchte Sie deshalb bitten, beim Beschluss über die Karenzfrist diese übergeordneten Ziele nicht zu vergessen.
Ein Verzicht auf eine untere Limite lässt sich auch aus sozialer Sicht rechtfertigen. Unser soziales Netz ist so eng geknüpft, dass niemand ins Nichts fällt. Schliessen wir uns deshalb dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständera- tes an.
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Bundesfinanzen 1995
David Eugen (C, SG): Die CVP-Fraktion hält an unserem Be- schluss aus der letzten Runde (12. Dezember) fest, das heisst, sie ist der Meinung, dass die Karenzfrist mit diesem dringli- chen Bundesbeschluss eingeführt werden soll. Dazu stehen wir.
Es ist richtig, dass wir in der gegebenen Finanzsituation nicht nur von den Beitragszahlerinnen und -zahlern, sondern auch von den Arbeitslosen, d. h. von den Betroffenen, eine Eigenlei- stung in Form eines Selbstbehalts an die Leistung dieser Ver- sicherung verlangen müssen. Wir sind jedoch der Meinung, dass wir diesen Selbstbehalt dort verlangen müssen, wo er verkraftet werden kann. Es ist eine untere Grenze zu ziehen, und die untere Grenze, die gemäss unserem Beschluss bei 3000 Franken plus 500 Franken pro Kind liegt, ist unseres Erachtens eine Subsistenzgrenze.
Weil wir diese Massnahmen mit einem dringlichen Bundesbe- schluss auf den 1. Januar 1995 einführen, können sich die Be- troffenen nicht darauf vorbereiten, dass sie mit einer Karenz- frist rechnen müssen. Sie müssen an jene Leute mit kleinen Einkommen denken, die auf Ende Dezember entlassen wer- den und für die diese Karenzfrist sofort gilt Für Familien mit Kindern und kleinem Einkommen ist eine Untergrenze nötig. Weil die Karenzfrist mit dem dringlichen Bundesbeschluss be- reits auf den 1. Januar 1995 eingeführt werden soll, müssen wir nach unserer Überzeugung die soziale Abfederung vorse- hen. Ich bitte Sie, daran festzuhalten und dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: Il faut se rappeler que, dans le cadre des débats sur l'assurance-maladie, nous avons choisi comme philosophie de cibler notre aide vers celles et ceux qui en ont particulièrement besoin.
Il s'agit ici d'adopter la même philosophie, autrement dit de ve- nir en aide aux plus démunis d'entre nous. Même s'il s'agit d'un arrêté fédéral urgent qui, d'ailleurs, est peut-être destiné à vivre plus longtemps qu'on ne l'imagine dans cette salle, étant donné qu'il est probable qu'au Conseil des Etats il y ait passablement de complications au niveau de l'assurance- chômage, il est normal dès lors que, même dans le cadre de cet arrêté fédéral urgent, nous puissions venir en aide à celles et ceux qui en ont véritablement besoin.
Ici, il ne s'agit pas du tout de faire de l'«arrosage», mais bien au contraire de cibler cette aide en fonction de cette philosophie que nous avons établie dans le cadre de la loi sur l'assurance- maladie. Je crois qu'il est logique qu'il n'appartienne pas au Parlement de rétablir des finances fédérales saines sur le dos précisément de celles et ceux qui sont déjà pénalisés par une situation de chômage qu'ils n'ont pas appelée de leurs voeux
Stich Otto, Bundespräsident: Ich bin der Auffassung, dass Ih- nen der Bundesrat in beiden Fällen das Richtige vorgeschla- gen und der Ständerat das Richtige entschieden hat.
Aber wir sind jetzt in der Differenzbereinigung und sollten gele- gentlich Lösungen finden. Als Finanzminister ist es mir lieber, im nächsten Jahr 1,8 Milliarden Franken zusätzliche Einnah- men für die Arbeitslosenversicherung zu erzielen, als dass die Vorlage wegen einer dieser Fragen in diesem Saal scheitert, wenn es um die Dringlichkeit geht. Das müssen Sie sich sehr wohl und sehr gut überlegen.
Differenzbereinigungsverfahren heisst immer, dass einmal dieser Rat nachgibt und einmal der andere. Wenn das so ist, würde ich Ihnen sagen: Bleiben Sie hier hart, geben Sie lieber hier nicht nach als bei der anderen Differenz. Dort wollen Sie eine neue Massnahme auf den 1. Januar 1995 einführen, was für die Kantone nicht zumutbar ist.
Wenn man bei diesen beiden Differenzen die Aufteilung beim Entgegenkommen macht, dann würde ich sagen: Halten Sie bei der ersten Differenz fest, und geben Sie bei der zweiten nach - damit man eine Lösung findet, damit wir am Schluss die absolute Mehrheit bekommen. Sonst nützt uns die ganze Diskussion nichts.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
83 Stimmen 74 Stimmen
Art. 76 Abs. 1, 85b, 85c, 92 Abs. 7 Antrag der Kommission Festhalten
Art. 76 al. 1, 85b, 85c, 92 al. 7 Proposition de la commission Maintenir
Hess Peter (C, ZG): In Sinne auch des Vorschlags von Bun- despräsident Stich bitte ich Sie, bei diesem ganzen Komplex der Arbeitsvermittlung dem Ständerat zuzustimmen - entge- gen dem Antrag der Kommission.
Bührer Gerold (R, SH), Berichterstatter: Herr Bundespräsi- dent Stich hat erwähnt, dass dieses Differenzbereinigungsver- fahren ein Prozess des Gebens und des Nehmens sei. Die Fi- nanzkommission hat gestern mit 11 zu 9 Stimmen entschie- den, an diesem Antrag betreffend die regionalen Arbeitsver- mittlungszentren festzuhalten. Es ist vielleicht wichtig zu wis- sen, dass der Ständerat sehr knapp entschieden hat, und zwar hat er seinerzeit mit Stichentscheid des Präsidenten (18 zu 17 Stimmen) beschlossen, festzuhalten.
Materiell waren wir der Überzeugung, dass diese regionale Ar- beitsvermittlung etwas bringt, dass es eine Investition ist, die im Bereich der Arbeitsvermittlung mittelfristig Vorteile bringt. Wir hatten Fragezeichen bezüglich der Implementierung ge- setzt. Aber namens der Kommission empfehle ich Ihnen Fest- halten am ursprünglichen Beschluss.
Stich Otto, Bundespräsident: Ich habe schon gesprochen. Sie sollten hier dem Ständerat zustimmen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag des Bundesrates Für den Antrag der Kommission 85 Stimmen 73 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
94.074
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1995 Budget de la Confédération 1995
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 2075 hiervor - Voir page 2075 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 13. Dezember 1994 Décision du Conseil des Etats du 13 décembre 1994
A. Finanzrechnung A. Compte financier
Departement des Innern - Département de l'intérieur
311 Meteorologische Anstalt Antrag der Kommission Ausgaben Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
311 Institut de météorologie Proposition de la commission Dépenses Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
40-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Dringliche Entlastungen im Voranschlag 1995 Mesures urgentes d'assainissement au budget 1995
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Dans
In
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Jahr
1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.090
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Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1994 - 08:00
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Data
Seite
2308-2309
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