Totalrevision der Bundesverfassung
2439
Fünfzehnte Sitzung - Quinzième séance
Freitag, 16. Dezember 1994, Vormittag Vendredi 16 décembre 1994, matin
08.00 h Vorsitz - Présidence: Frey Claude (R, NE)
Sammeltitel - Titre collectif Totalrevision der Bundesverfassung Révision totale de la Constitution fédérale
93.3218
Motion des Standerates (Meier Josi) Totalrevision der Bundesverfassung Motion du Conseil des Etats (Meier Josi) Révision totale de la Constitution fédérale
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1644 hiervor - Voir page 1644 ci-devant
Antrag Zbinden Ablehnung der Motion
Proposition Zbinden Rejeter la motion
92.3498
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Totalrevision der Bundesverfassung Interpellation du groupe socialiste Révision totale de la Constitution fédérale
Diskussion (Fortsetzung) - Discussion (suite)
Siehe Seite 1645 hiervor - Voir page 1645 ci-devant
Zbinden Hans (S, AG): Es tut mir leid, dass ich schon frühmor- gens als Rufer in der Wüste oder als Störenfried auftreten muss. Aber ich bin nach persönlicher Auseinandersetzung mit der Frage der Totalrevision der Bundesverfassung, vor allem auch mit der Geschichte unserer Totalrevisionen und Revisio- nen, zur Überzeugung gelangt, dass im Augenblick, in dieser Situation, in der sich die Schweiz jetzt befindet, eine Totalrevi- sion fehl am Platze ist. Ich möchte Ihnen kurz erklären, wes- halb:
Eine Totalrevision, d. h. eine umfassende Auseinanderset- zung des Landes mit sich selbst, ist, wenn man die Geschichte betrachtet, nur unter drei Voraussetzungen möglich:
Die erste Voraussetzung ist die, dass sich eine Gesellschaft oder ein Land durch interne oder externe Ereignisse in einer Phase der Erschütterung befindet, dass die Menschen dieser Gesellschaft durch diese Ereignisse gezwungen werden, sich selbst mit der Situation - mit der Vergangenheit, mit der Ge- genwart und mit der Zukunft - auseinanderzusetzen. Es ver- langt, ich sage das ein bisschen vereinfacht, eine plastische Gesellschaft, eine Gesellschaft, die in Bewegung ist.
Die zweite Voraussetzung ist die, dass diese Gesellschaft nach diesen Erschütterungen und Verwerfungen eine Per- spektive entwickelt, dass sie sich darauf besinnt, neue Werte zu bestimmen, einen Weg zu suchen, dass sie versucht, Klar- heit über die Zukunft zu erreichen.
Die dritte Voraussetzung ist die - das sieht man aus der Ge- schichte, wenn man nicht «geschichtsblind» ist -, dass dieses Land handlungsbereit ist, dass es sich verändern will, dass es sich nicht mit dem Status Quo, mit einer praktisch eingefrore- nen Situation, abfindet.
Schauen wir mal selbstkritisch dieses Land an! Meiner Mei- nung nach sind diese drei Voraussetzungen alle nicht erfüllt. Das Land ist verunsichert, das Land ist in den Auffassungen zersplittert, es gibt keinen Konsens darüber, wie es weiterge- hen soll, ich denke z. B. an die Europafrage. Daher ist dieses Land objektiv gesehen wirklich nicht in einer Situation, in der es sich total erneuern kann.
Ein kurzer Blick auf unsere beiden bisherigen grundsätzlichen Verfassungsrevisionen, von 1848 und 1874: Zu diesen Zeiten fanden vorher grosse interne Auseinandersetzungen statt, zum Teil kriegerischer Art, der Sonderbundskrieg und der Kul- turkampf. In beiden Fällen musste das Land in grossen Aus- einandersetzungen materiell und ideell Gestaltungsfragen klären. Zum Beispiel die Gestaltungsfrage - föderalistischer oder zentralistischer Aufbau? - , die Frage der Konfessionen, die Frage des Verhältnisses Stadt/Land und die Frage der Auf- gabenteilung zwischen den verschiedenen politischen Ebe- nen. Erst nach diesen Klärungen war das Land bereit, über eine Totalrevision den Weg der Zukunft zu gehen.
Ein drittes Argument: Diese Totalrevision, die im Prinzip keine Totalrevision ist, soll paketweise, modulartig, entwickelt wer- den. Fünf Module kennen Sie, die sind bereits bekannt. Mit dem Prinzip des bausteinartigen Aufbaus kann man nur arbei- ten, wenn man die Gestalt, die Kontur des zukünftigen Staa- tes, der zukünftigen Gesellschaft im Auge hat. Gerade die ha- ben wir aber nicht im Auge. Die Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler, die bereits jetzt an der Arbeit sind - wir ent- scheiden uns notabene heute für etwas, das ja bereits läuft, wir
Révision totale de la Constitution fédérale
2440
N
16 décembre 1994
müssen ein Signal für einen Zug stellen, der bereits angefah- ren ist -, sind von ihrer Aufgabe her nicht geeignet, sich mit der Zukunft zu befassen. Die Leute, die sich in diesem Land pro- fessionell mit der Zukunft auseinandersetzen, sind bis jetzt alle noch nicht berücksichtigt worden.
Die nächste zentrale Frage, die wir in diesem Land zu klären haben, ist die Europafrage. Je nachdem, welchen Weg wir ge- hen, den Alleingang oder den Weg in die EU, sieht die Verfas- sung völlig anders aus. Ich bin der Überzeugung, dass man die Verfassungsrevision dann in Angriff nehmen muss, wenn man sich Klarheit über die europäische Dimension verschafft hat. Wir können doch jetzt nicht eine Totalrevision angehen, wenn wir diese zentrale Frage nicht gelöst haben.
Wer im Volk interessiert sich im Moment für diese Verfassung, die ohne Enthusiasmus entwickelt wird? Niemand, es herrscht ausser im Parlament oder im Bundesrat mehr oder weniger Grabesstille in dieser Frage. Eine Verfassung, eine Totalrevi- sion, kann man nicht von oben, am grünen Tisch, bestimmen, da braucht es eine Bewegung im Lande selbst, und die ist nicht da.
Ich sage Ihnen, diese Verfassungsrevision wird der nächsten Verfassungsrevision im Wege stehen. Es wird in fünf, sechs Jahren, wenn sich das Land «bewegen» wird, plötzlich die Si- tuation auftauchen, dass wir keine Totalrevision der Bundes- verfassung mehr machen können, weil wir ihr heute eine lau- warme Verfassungsrevision in den Weg stellen.
Ich appelliere an Sie, stoppen Sie diesen Zug - so weit ist er noch nicht gefahren -, und geben Sie einer neuen, lebendigen Verfassung in etwa drei, vier Jahren eine Chance!
Stamm Judith (C, LU): Die Bundesverfassung widerspiegelt die politische Geschichte unseres Landes. Sie wird punktuell immer wieder revidiert. Angeblich enthält sie 123 Artikel; in Wirklichkeit sind es viel mehr, weil im Verlaufe der Jahre im- mer neue Artikel eingeschoben wurden. Lesbarer ist sie da- durch nicht geworden. Die Bundesverfassung ist reformbe- dürftig.
Es gibt heute geschriebenes und ungeschriebenes Verfas- sungsrecht. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssen ne- ben dem Verfassungstext noch die Bundesgerichtspraxis kon- sultieren, wenn sie sich über die Verfassung informieren wol- len. Auch das macht unsere Verfassung zum undurchsichti- gen Gebilde. Wollen wir das?
Zudem bestehen Bereiche mit eigentlichem Reformstau, sie sind hier im Haus und in der Öffentlichkeit schon mehrfach genannt worden: Volksrechte, Justiz, Regierungsreform, Par- lamentsreform, aber auch das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen und - das wurde von Herrn Zbinden angespro- chen - das Verhältnis der Schweiz zum Rest der Welt.
Die Bundesverfassung ist aber auch - das finde ich sehr wich- tig und bedenkenswert - anfällig für politischen Missbrauch. Das Argument der Verfassungswidrigkeit wird in Abstim- mungskämpfen vermehrt eingesetzt, um eine Vorlage vor dem Volk zum Scheitern zu bringen. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können das schwer überprüfen, und Staats- rechtslehrer, die es angeblich ja wissen müssten, scheuen häufig die Niederungen der politischen Auseinandersetzun gen. Es ist schlecht für eine Demokratie, wenn sich Stimmbür- gerinnen und Stimmbürger nicht selbst ein Bild über die Ver- fassungsmässigkeit einer Vorlage machen können. Wir benö- tigen einen klaren Text, den alle lesen und verstehen können. Die CVP-Fraktion ist daher der Meinung, dass die 30jährige Ar- beit an der Verfassungsrevision nun in einem Verfassungstext konkretisiert werden soll. Darüber soll eine Vernehmlassung durchgeführt werden; darüber sollen das Parlament und dann Volk und Stände abstimmen können.
Herr Zbinden, wir erwarten nicht eine totalrevidierte Verfas- sung, die auf neuen Ideen und Visionen gründet, sondern - denn diesen Auftrag hat das Parlament dem Bundesrat gege- ben - eine nachgeführte, lesbare und verständliche Verfas- sung; und wir erwarten in Form von Varianten Vorschläge für Bereiche, in denen ein Reformstau besteht.
Es ist wahrscheinlich eine Frage des Temperamentes, ob man alle Fragen zuerst im abstrakten politischen Raum klären soll - die Frage ist dann noch, ob man das kann - oder ob man an-
hand eines verständlichen Textes, der das enthält, was unsere Verfassung umfasst, die Fragen klärt, wo allenfalls Korrekturen greifen sollen. Sie sagen jetzt, dass wir zuerst die Europafrage klären müssten. Ich sage Ihnen, dass es uns wahrscheinlich guttut, uns zuerst einmal zu überlegen, wo wir stehen, was wir wollen und wie unsere Zukunft, nicht zuletzt aufgrund unserer Vergangenheit, aussehen soll. Herr Zbinden, ich denke, dass der Begriff «Unabhängigkeit», der jetzt in unserer Verfassung steht, auch in Zukunft in unserer Verfassung stehen wird. Aber ich hoffe, dass wir uns darüber unterhalten werden, was wir mit dem Begriff «Unabhängigkeit» eigentlich meinen. Heisst das, dass wir uns auf nichts und niemanden einlassen, oder heisst es, dass wir überall dort mitmachen, wo auch über das Schick- sal unseres Landes entschieden wird? Ich denke also, dass das Gespräch, die Diskussion über den nachgeführten Text, uns sehr wohl dazu dienen wird, uns über diese Fragen klar zu werden.
Die CVP-Fraktion begrüsst daher die Absicht des Bundesra- tes, in der zweiten Hälfte des Jahres 1995 einen Entwurf in die Vernehmlassung zu schicken und dem Parlament 1996 eine Botschaft zuzuleiten.
Wir bitten Sie, die Motion des Ständerates (Meier Josi) zu über- weisen.
Leuba Jean-François (L, VD): Le groupe libéral soutiendra, ou plutôt ne s'opposera pas à la transmission de la motion du Conseil des Etats (Meier Josi).
Il partage en effet l'analyse de Mme Meier selon laquelle notre constitution, qui n'est pas mauvaise en soi, a pourtant besoin d'un sérieux coup de balai, non seulement pour y mettre un peu d'ordre, mais pour en enlever certaines scories et pour nous poser un certain nombre de questions aussi bien sur le fonctionnement de nos institutions - et je pense ici, par exem- ple, à l'organisation du gouvernement ou aux droits populai- res - que sur les objectifs mêmes de notre Etat fédéral. Une nouvelle constitution ne serait-elle pas l'occasion de repenser sérieusement la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons, ce qui impliquerait peut-être une nouvelle ré- partition des ressources et, pourquoi pas, la suppression de l'impôt fédéral direct - ce qui nécessite effectivement que l'Etat central soit déchargé de certaines tâches et, bien sûr, de certaines compétences? Nous sommes certains que nous pourrions faire ici, dans le domaine politique, un effort de revi- talisation correspondant à celui que nous tentons, à grand peine, dans le domaine économique.
Nous approuvons aussi comme fort intéressante votre idée, Monsieur le Conseiller fédéral, de procéder à une révision pu- rement formelle - et nous attirons votre attention sur les mots «purement formelle» - tout en vous réservant de présenter des variantes du point de vue matériel dont le rejet éventuel n'en- traînerait pas le rejet de l'ensemble. Cette manière de procé- der nous paraît une condition nécessaire à la réussite de l'entreprise. Mais cette condition est-elle suffisante?
Après les éléments positifs, permettez-moi d'agiter la douche froide et, sur certains points, de rejoindre ici les propos tenus par M. Zbinden. Nous ne pensons pas que ce soit une condi- tion suffisante. La Suisse est une composition subtile d'oppo- sitions diverses, d'intérêts divers aussi, qui ne tiennent pas seulement à des différences de situation sociale ou même de conception, mais qui relèvent de la nature fondamentalement différente des peuples qui composent la Confédération. A cet égard, l'exemple assez impressionnant, au premier abord, des cantons qui ont récemment modifié leur constitution n'est guère utile, car, contrairement aux cantons qui ont une subs- tance relativement unitaire, la Confédération helvétique n'a pas cette unité. Dans un canton, il peut y avoir une opposition entre conservateurs et progressistes. En Suisse, cette opposi- tion se superpose à de multiples autres oppositions, ce qui rend difficile la solution d'un seul coup de problèmes com- plexes. On l'a bien vu avec l'échec des conceptions globales des années quatre-vingt.
Nous ne croyons pas, ensuite, que notre peuple et nos can- tons qui vont nécessairement être consultés, ressentent comme les politiciens et, éventuellement, les juristes, la néces- sité de bouleverser ou même de rénover notre constitution. Ce
Totalrevision der Bundesverfassung
2441
qui intéresse nos concitoyens, c'est leurs rentes AVS et leurs assurances sociales en général, notre position face à l'Europe et aux étrangers, peut-être l'avenir de notre armée, sûrement leurs impôts - regardez les objets des dernières votations fé- dérales. Nous n'avons pas en Suisse, et en Suisse alémani- que moins encore qu'en Suisse latine, de goût prononcé pour les grands débats d'idées. C'est peut-être notre faute à nous, femmes et hommes politiques, mais c'est aussi la traduction du caractère composite de notre pays. Nos valeurs, à l'excep- tion d'un très petit nombre d'entre elles, ne sont pas identi- ques d'un bout à l'autre du pays. Sentez-vous, mes chers col- lègues, un frémissement puissant, un mouvement populaire profond, qui exige la révision totale de la constitution? Allons donc! C'est un souhait d'une classe politique qui ne perçoit peut-être pas très bien les vraies préoccupations de nos conci- toyens.
Enfin, nous croyons surtout qu'en Suisse plus qu'ailleurs, une révision totale de la constitution, aussi souhaitable qu'elle puisse paraître intellectuellement, doit être le résultat d'événe- ments extérieurs importants tels qu'un bouleversement politi- que ou social. Quant au bouleversement politique, les partis gouvernementaux largement majoritaires dans ce pays s'ac- crochent avec une énergie conservatrice désespérée à la for- mule magique; on n'est donc pas à la veille d'un bouleverse- ment politique. L'acceptation de l'Espace économique euro- péen et, plus encore, notre entrée dans l'Union européenne auraient pu ou pourraient être un bouleversement - et là je re- joins tout à fait M. Zbinden - qui donnerait une secousse à la Suisse et rendrait évident le besoin d'une nouvelle constitu- tion. Mais vous savez qu'il n'en est pas question pour le mo- ment. Et surtout, ce qui nous paraît le plus douteux dans la motion Meier Josi, c'est le délai de 1998. Je ne vois pas com- ment nous arriverions à tenir ce délai en consultant normale- ment tout le monde, sachant qu'il a fallu quinze ans pour me- ner à bien la 10e révision de l'AVS.
Ou alors, rêvons - le rêve est aussi permis -, rêvons d'une nou- velle constitution qui changerait complètement nos institu- tions, qui permettrait au gouvernement de gouverner, au Par- lement de faire peu de lois, mais efficaces, qui permettrait au peuple et aux cantons de se prononcer véritablement sur les questions fondamentales de l'avenir du pays, et qui éviterait que chaque loi adoptée par le Parlement soit ensuite soumise au référendum populaire, avec une toute nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons. Mais nous nous réveillerons très vite, parce qu'on a déjà fixé maintenant un cadre très étroit à la révision. A peine a-t-on souhaité la révi- sion que la plupart des milieux politiques entendent limiter for- tement les bouleversements.
C'est donc un oui fortement teinté de scepticisme que pronon- cera le groupe libéral. Essayez donc, si vous y croyez, mais que cela ne nous empêche pas de résoudre entre-temps les vrais problèmes qui se posent à notre pays.
Schmid Peter (G, TG): Wenn man sieht, wie mühsam und langwierig sich unsere Ratsverhandlungen auch bei margina- len Themen dahinziehen, kann man sich schon fragen, wie un- ter den gegenwärtigen Umständen eine Totalrevision der Bun- desverfassung vonstatten gehen kann. Verfolgt man die mo- mentanen Tendenzen, ist nicht zu erwarten, dass sich im dem- nächst neu zu wählenden Parlament die reformfreudigen und innovativen Kräfte verstärken werden.
In Anbetracht des allgemeinen Rückzugs ins geistige Schneckenhaus können wir aber nicht einfach auf bessere Zeiten warten. Ich staune da ein bisschen über Kollege Hans Zbinden: Wartet er auf den Hegelschen Weltgeist, der sich zu- nächst wieder melden soll, bis wir uns dann eben auf das ein- lassen sollen?
Ich glaube, eine günstigere Ausgangslage stellt sich auch nicht von selbst ein. Die Frage, ob der Zeitpunkt für eine Ver- fassungsrevision der richtige sei, wird jederzeit von irgendei- ner Gruppe bestritten. Wir müssen also durch aktive politische Arbeit den Willen zur Reform in breiten Kreisen der Bevölke- rung verstärken und damit den Boden für eine erspriessliche Reformarbeit vorbereiten, die den veränderten Verhältnissen und kommenden Problemen Rechnung trägt.
Die grüne Fraktion begrüsst grundsätzlich jedes Bemühen, das seit 1965 wiederholt ausgesprochene Begehren einer Ver- fassungsrevision ernsthaft an die Hand zu nehmen. Sie hat 1990 selbst eine Motion (90.450) in dieser Sache eingereicht. Wir sind allerdings der Meinung, das bundesrätliche Vorge- hen sei für die Anfangsphase allzustark durchorganisiert, ex- pertenlastig und männerdominant. Dadurch sind den Zielset- zungen von vornherein Fesseln angelegt, was sich etwa in der Bemerkung des Bundesrates, sekundiert vom Direktor des Bundesamtes für Justiz, darin äussert, man wolle die Revision rein induktiv, von unten nach oben, angehen. Wir Grünen stel- len uns aber auf den Standpunkt, dass man die deduktive und die induktive Arbeitsmethode nicht gegeneinander ausspielen darf. Eine echte Revision muss - immer auch unbelastet von Festgeschriebenem - grosse Linien zu entwerfen versuchen. Das ist aber nicht möglich, wenn man sich zu früh auf die De- tailarbeit einlässt und dann der Versuchung erliegt, das Beste- hende nur neu zu verpacken und im übrigen dann eine Ab- schreibungsübung zu veranstalten.
Unser Wunsch ist es daher, dass mit der Überweisung der Mo- tion des Ständerates eine breitere Diskussion darüber einge- leitet wird, welches die grossen inhaltlichen Linien und Priori- täten politischer Anliegen sein müssten. Anschliessend ist die beinahe so wichtige Frage des Vorgehens noch einmal zu überdenken. Ich möchte mich zu beidem kurz äussern.
In Übereinstimmung mit den Staatsrechtsprofessoren Kölz und Müller möchten auch wir den Ausbau der demokratischen Mitwirkungsrechte und den Schutz der Umwelt ins Zentrum ei- ner Verfassungsrevision stellen. Die Grundrechte der Bürge- rinnen und Bürger sind darin abschliessend festzuhalten, die Freiheitsrechte auf ihre ursprüngliche Bedeutung zurückzu- führen und dem blossen Individualismus und Egoismus auf Kosten des Allgemeinwohls und künftiger Generationen Gren- zen zu setzen. Unsere Absicht geht dahin, die Volksrechte aus- zubauen und den verschiedenen Gruppen und Parteien allge- mein ausgeglichenere Chancen bei Wahlen und Abstimmun- gen zu geben. Das fakultative Referendum soll auf Ausgaben- beschlüsse ausgedehnt werden, und eine Volksinitiative soll auch für Gesetzesänderungen möglich sein.
Sie sehen, unsere Verwesentlichung der Demokratie sieht an- ders aus als der gegenwärtige Trend im Parlament und bei je- nen Galionsfiguren, die auch als Experten bei der Verfas- sungsrevision die Ehre und das Sagen haben werden, was eher auf eine Schwächung als auf eine Verwesentlichung der Demokratie hinausläuft.
Wir sind uns mit dem Bundesrat einig, dass zudem eine Re- form des Parlamentes und der Regierung überfällig ist. Aber auch da möchten wir uns nicht mit Retouchen zufriedenge- ben. Der Bundesrat soll ausreichend Zeit haben, über Grund- sätzliches nachzudenken, statt sich im Alltagskram zu verlie- ren. Den Parlamentsmitgliedern muss die Möglichkeit offen- stehen, unabhängig von beruflichen, wirtschaftlichen und ver- bandsmässigen Abhängigkeiten ihre Arbeit gründlich und fachkompetent zu verrichten.
Was immer man aber neu ins Zentrum einer Verfassungsrevi- sion stellt - wir betreten damit immer mehr oder weniger Neu- land, und das erzeugt Ängste, denn niemand kann die Konse- quenzen der beschlossenen Reformen bis in alle Einzelheiten absehen. Es braucht also Mut, den Aufbruch zu wagen, und den Mut bringen wir auf, wenn wir Vertrauen zueinander haben und letztlich davon überzeugt sind, dass etwas gut heraus- kommt, wo immer wir uns gemeinsam darum bemühen, selbst wenn dem ersten Anschein nach nicht alles schön aufgeht.
Lassen wir uns vom Teufel, der im Detail steckt, nicht allzusehr beirren und von den notwendigen Vorhaben abbringen. Es ist falsch, sich zuerst zu fragen, ob und wie etwas zu realisieren sei, um beim ersten Zweifel an seiner Durchführbarkeit die gu- ten Erkenntnisse wieder über Bord zu werfen. Eine Verfas- sungsrevision ist nicht in erster Linie eine juristische Knack- nuss. Sie setzt vorerst einmal Weitsicht und schöpferisches Denken voraus. Nur wer darüber verfügt, ist ein guter Verfas- sungsreformer, ein guter Jurist oder eine gute Juristin und ein wahrhaft politischer Mensch. Die Probleme unserer Zeit las- sen sich weder mit «dem Kopf» allein noch mit «dem Bauch» allein lösen. Wir benötigen die Offenheit und die Zuversicht
Révision totale de la Constitution fédérale
2442
N
16 décembre 1994
des Herzens. Die Fixierung auf ein Jubiläumsjahr ist hier nicht Impuls genug.
Die grüne Fraktion ist daher der Auffassung, es wäre besser, wenn die Totalrevision der Bundesverfassung nicht vom Parla- ment selbst, sondern von einem Verfassungsrat angegangen würde. Das brächte etwas frischen Wind und neue Ideen in die Ausarbeitung der Verfassung. Die beiden Räte sind mit den laufenden Geschäften bereits genug belastet und auf Detail- probleme und -anliegen derart fixiert, dass sie unmöglich in- nerlich frei und disponiert sind, ein wirklich zeitgemässes und zukunftsträchtiges Grundgesetz zu schaffen. Es sei denn - ge- statten Sie mir diese kleine Wortspielerei -, der Totalrevision der Bundesverfassung gehe eine Totalrevision der Bundes- versammlung voraus.
Wir sind für die Überweisung der Motion des Ständerates, möchten aber mit dem grundsätzlichen Einverständnis nicht auch das derzeitige Vorgehen schon absegnen.
Gross Andreas (S, ZH): Was wir hier abliefern, ist wahrschein- lich kein Prunkstück parlamentarischer Arbeit. Rein formell be- schliessen wir über einen Entscheid, auf dessen Basis - in der Annahme, dass wir zustimmen - seit mehr als einem halben Jahr schon gearbeitet wird.
Die erste Expertenkommission hat ihren ersten Bericht bereits abgegeben, und wir werden gefragt, ob sie sich überhaupt an die Arbeit begeben dürfe. Wir reden darüber, ob der Zug von Zürich nach Bern abfahren darf, zu einem Zeitpunkt, an dem dieser Zug bereits in Zollikofen eingefahren ist. Wer hier nein sagt, tut so, als ob man diesen Zug einfach wieder zurück- schieben könne und über die Abfahrt neu beschliessen dürfe, obwohl in der heutigen Zeit kein anderes Geleise zur Verfü- gung steht. Deshalb ziehen wir es vor, ihn nicht zu stoppen, um zu schauen, was der Bundesrat mit seinem Fahrplan, sei- ner Anlage zustande bringt. Dieses Produkt wollen wir dann genau unter die Lupe nehmen und fragen, ob die Antworten des Bundesrates den Problemen und Fragen unserer Zeit wirklich entsprechen. Aber rein formell, Herr Koller, glaube ich schon, dass unsere 120jährige Bundesverfassung, die viele Belastungen ausgehalten hat und sich als tragfähig erwiesen hat, etwas Besseres verdient hätte als dieses Vorgehen. Das wäre der erste Punkt.
Auch inhaltlich bieten wir ein seltsames Unterfangen. Ein Staatsrechtler hat kürzlich geschrieben: «Das Unterfangen der Totalrevision, an dem sich die Schweizerinnen und Schweizer seit 30 Jahren bemühen, ist bislang an seiner eigenen Parado- xie gescheitert. » Weshalb an seiner eigenen Paradoxie? Eine Totalrevision hiesse doch eigentlich, unsere Verfassung von Grund auf zu erneuern. Gleichzeitig aber soll sie auch eine Kontinuität der alten Ordnung aufrechterhalten. Das ist doch eigentlich paradox. Zudem sind wir uns gar nicht einig dar- über, was geändert werden soll. Die einen wollen das ändern, die anderen jenes, dritte wiederum etwas anderes, und die vierten wollen etwas wieder anders formulieren als diejenigen, die das auch ändern wollen.
Totalrevisionen sind eigentlich Kinder von Umbruchphasen und tiefen Legitimationskrisen. Sie sind Ausdruck des Auf- schwungs nach einer solchen Krise, weil viele sich zusam- mengefunden haben und der Meinung sind, sie wüssten, nach welchen neuen Horizonten man aufbrechen solle, mit welchen neuen Perspektiven man den Umbruch bewältigen könne. Der Umbruch aber muss schon stattgefunden haben. Die Totalrevision kann also nicht den Wandel ersetzen, son- dern muss den Wandel, welcher der Totalrevision vorausgeht, zum Ausdruck bringen und sozusagen die neue Idee in eine adäquate Form bringen.
Das war 1848 der Fall, immerhin die einzige erfolgreiche bür- gerliche Revolution in Europa - Herr Schmid Samuel, da müs- sen Sie nicht den Kopf schütteln, wenn Sie den Kopf gebrau- chen, müssen Sie zugeben, dass das stimmt. Und 1874 war es Ausdruck des Bemühens, die Armee zu vereinheitlichen und der Nation eine Armee zu geben - Sie wissen, dass das der Slogan war. Eine Jahreszahl, auch wenn es der 150. Geburts- tag dieser liberalen Revolution war, kann einen solchen Um- bruch, kann eine solche Bewältigung eines gemeinsamen neuen Aufbruchs nicht ersetzen. Die Jahreszahl schafft keine
ausreichende Grundlage für eine wirklich neue Totalrevision. Und heute fehlt der Wille einer ausreichenden Zahl, und es fehlt der gemeinsame Horizont, damit wir wüssten, in welche Richtung wir gemeinsam vorangehen möchten, und es fehlt sehr wahrscheinlich auch der Wille einer genügenden Zahl von Menschen, in der gleichen Richtung reformerisch wirken zu wollen.
Wie reagieren wir auf diese Paradoxie? Wir beginnen die Titel auszuwechseln. Viele reden nämlich jetzt nicht mehr von ei- ner Totalrevision, sondern sagen, es ginge um eine Nachfüh- rung der Verfassung und es werde nur in gewissen Berei- chen revidiert.
Bundesrat Koller beginnt von einem Baukastenmodell zu sprechen. Im Computerzeitalter heissen diese Bauteile Mo- dule. Aber ohne klare Perspektive, Herr Koller, ohne zu wis- sen, welche Reformen wir wirklich einleiten und wie wir die Mo- dule zusammensetzen möchten, was das Gerüst sein müsste, können wir auch nicht gemäss Baukasten vorgehen, weil dann sozusagen das Fundament des Hauses, des Baues, fehlt.
Vielleicht, Herr Bundesrat Koller - das möchte ich Sie bitten, sich genau zu überlegen -, ist es gerade eine Stärke unserer Verfassung, dass wir eigentlich eine Verfassungskultur der permanenten Teilreformen haben. Dass Sie sich der Gefahr der permanenten Revisionsdiskussion, der permanenten Dis- kussion über die Revision von Teilen, aussetzen, könnte Ihnen allmählich zu mühsam werden. Es stört natürlich beim Regie- ren, wenn andere immer wieder den Schuh in die Türe halten können.
Wenn Sie hier also von Baukasten sprechen, ist die Gefahr des Flickwerks gross. Und die Gefahr ist gross, dass sozusagen technokratisch nachgeführt wird, dass Fragen angegangen werden, die nicht die Fragen sind, welche die Menschen wirk- lich verunsichern, und dass diese Unausgegorenheit die Men- schen noch mehr verunsichert, dass die Totalrevision also kein neues Vertrauen schafft, nicht Ausdruck von neuem Ver- trauen ist, sondern noch mehr Misstrauen schafft und so das Selbstvertrauen in wirkliche Reformen behindert.
Trotzdem, denke ich, wäre es falsch, jetzt zu meinen, man könne den Zug, der - wie gesagt - schon in Zollikofen ist, wie- der nach Zürich zurückschieben und neu beginnen. Das geht nicht. Es gäbe gute Gründe, sich wirklich zu überlegen, wie wir Fundamente der Zeit entsprechend neuer grundlegender Ver- schiebungen wieder festigen könnten - grundsätzlichere Gründe als das Malaise, das es seit 30 Jahren gibt. 1964 war ja die Schrift von Herrn Imboden einer der wesentlichen Antriebe für die erste Totalrevisionsmotion (Motion Dürrenmatt) in die- sem Saal. Wir sind immer noch in der Tradition dieses dreissig- jährigen Unternehmens.
Eine dieser neuen Herausforderungen bestünde beispiels- weise in der Notwendigkeit, sich als Schweiz, als Staat in einer Welt, die zunehmend suprastaatlich strukturiert ist, als natio- nale Gemeinschaft wirklich zu relativieren. Es ginge darum, zu lernen, dass wir unsere eigene Aufgabe in dieser Welt neu defi- nieren müssen, weil der Staat nicht mehr die Bedeutung und die Autonomie hat, über die er 1874, beim letzten geglückten Versuch einer Totalrevision, noch verfügte. Das wäre wirklich die Grundlage, die heute überdacht werden müsste. Ich weiss aber nicht, Herr Bundesrat Koller, ob Sie wirklich den Mut ha- ben, das zu tun.
Ich befürchte, dass Sie mit der direkten Demokratie gerade dort ansetzen, wo die Stärke dieser Verfassung liegt, dass Sie die Stärke in Frage stellen, die in der Bevölkerung auch als Stärke empfunden wird. Trotzdem stellt sich die sozialdemo- kratische Fraktion dem nicht entgegen. Wir hoffen, dass es Ih- nen gelingt, vor den Wahlen, wie versprochen im Juni - ich bitte Sie, zu bestätigen, ob der Termin Juni immer noch stimmt, es gehen Gerüchte in diesem Haus um, dass es eher Herbst wird -, ein Projekt auf den Tisch zu legen, damit wir vor den Wahlen über dieses Projekt diskutieren können.
Wir Sozialdemokraten werden sehr genau schauen, ob Sie die direkte Demokratie schmälern oder verfeinern möchten. Zu verfeinern, dieser Relativierung der Schweiz zu entsprechen, das ist die Aufgabe - und nicht die direkte Demokratie als Stö- renfried anzusehen, welche uns zu permanentem Überden-
N
2443
Totalrevision der Bundesverfassung
ken von Teilrevisionen zwingt! Das wird unsere Optik sein. Ich möchte Sie bitten, sich die Sache nicht zu einfach zu machen, weil Sie sonst dem Gedanken unserer Verfassungsgrundlage, dieser Verfassungskultur, die die Stärke der Schweiz aus- macht, nicht recht geben.
Ich glaube, es ist falsch, jetzt zu versuchen, den Zug zurückzu- schieben. Das wäre zu bequem. Es ist vielmehr richtig, die Dis- kussion aufzunehmen und sie kritisch, aber selbstbewusst zu begleiten und gegebenenfalls im nächsten Jahr entspre- chende neue Vorschläge, Alternativen zum Vorschlag des Bundesrates, auf den Tisch zu legen. Wir brauchen eine Ver- fassungsdiskussion, aber eine, die der Herausforderung der Zeit entspricht, die nicht einfach technokratisch nachführt, was für Verfassungsästheten angebracht ist, sondern die wirkli- chen Probleme der Zeit und die Sorgen der Bürger aufnimmt.
Grendelmeier Verena (U, ZH): Unsere Fraktion stimmt der Überweisung der Motion des Ständerates (Meier Josi) zu. Ich möchte Sie bitten, noch einmal hinzusehen, worum es sich handelt. Es handelt sich nicht darum, dass wir uns heute ent- scheiden, ob diese Revision überhaupt in Gang gesetzt wer- den soll.
Frau Meier Josi hat nichts anderes gewollt, als diesen Prozess zu beschleunigen. Wir haben es x-fach gehört, er dauert bald 30 Jahre. Es geht darum, dass wir einen Termin finden, der aus einem bestimmten Grund zum Katalysator wird, zum Be- schleuniger eines Prozesses; nicht mehr und nicht weniger. Herr Zbinden, Ihre Argumentation hat viel für sich. Es ist ohne Zweifel so, dass es Impulse braucht, die meistens unange- nehme, sogar kriegerische Impulse sein können, Unruheim- pulse, die ein Land veranlassen, sich mit seinem Grundge- setz, mit seiner Verfassung, auseinanderzusetzen und eine neue Ordnung zu schaffen. Das war in der Schweiz bisher so, und es trifft auch in anderen Ländern zu. Es ist auch denkbar, dass der nächste Schock, der von aussen und von innen kommt, die europäische Debatte sein wird. Für mich gibt es aber trotzdem keinen Grund, die Sache nicht auch umgekehrt anzuschauen. Anstatt auf den Schock zu warten, kann man sich ein Ziel setzen und sagen: Bis dann und dann -in diesem Falle ist es der 150. Geburtstag des Bundesstaates - wollen wir unser Haus in Ordnung bringen. Denn was wir jetzt ma- chen, ist «managing by Bundesgericht». Das ist ja wohl auch nicht die Art der feinen Demokraten. Erfassen Sie deshalb die Gelegenheit, aufgrund eines nichtkriegerischen, sondern durchaus erfreulichen Anlasses, einer Geburtstagsfeier, die- sen «Schupf» zu geben und dem Stein, der in Zollikofen be- reits in Bewegung gebracht wurde, den letzten Stoss zu ge- ben, damit er ins Rollen kommt und rechtzeitig auf dem Bun- desplatz eintrifft. Das will diese Motion, nicht mehr und nicht weniger.
Wenn wir auch das nicht mehr zustande bringen, dann: Gute Nacht, Schweiz!
Ruf Markus (D, BE): Ein Teil der SD/Lega-Fraktion unterstützt die Motion des Ständerates und damit eine zügige Überarbei- tung der Bundesverfassung.
In der Tat ist die geltende Bundesverfassung vor allem aus sy- stematischen und formalen Gründen revisionsbedürftig. Zu- dem ist es für die Rechtsadressaten, die Bevölkerung, sicher- lich kein optimaler Zustand, wenn wesentliche Freiheitsrechte, wie namentlich die persönliche Freiheit, die Meinungsfreiheit oder die Versammlungsfreiheit, ungeschriebene verfassungs- mässige Rechte darstellen und im Verfassungstext nicht ent- halten sind. Die Aufgabe unseres Grundgesetzes sollte es vor allem auch sein, dem Volk die grundsätzlichen inhaltlichen Werte in verständlicher, leicht lesbarer Form zu vermitteln. Dies ist gerade in einer direkten Demokratie von wesentlicher Bedeutung.
Ein Teil unserer Fraktion unterstützt deshalb eine Totalrevision der Bundesverfassung, allerdings mit Schranken, nämlich im Rahmen des Bundesbeschlusses von 1987, der den Auftrag formulierte, das geltende geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht nachzuführen, es verständlich darzustellen, systematisch zu ordnen sowie Dichte und Sprache zu verein- heitlichen.
Der parlamentarische Auftrag ist klar. Es soll keine Umwäl- zung oder grundlegende Neuordnung der Verfassung erfol- gen, sondern ein A-jour-Bringen auf der Basis des geltenden Verfassungsrechts. Materielle Neuerungen sollen in Form von Varianten zur Diskussion gestellt werden können.
Auf dieser Grundlage wird die Nachführung der Bundesverfas- sung unseres Erachtens die Gelegenheit bieten, das geltende schweizerische Verfassungsrecht gesamthaft darzustellen und in eine verständliche, systematisch strukturierte, zeitge- rechte Form zu bringen. Die Verfassung - dies scheint mir ein entscheidender Punkt zu sein - soll einfacher, verständlicher und damit auch attraktiver und überzeugender werden.
Die öffentliche Diskussion über den Verfassungsentwurf wird Anlass bieten, den Grundkonsens des Schweizervolkes, auch aus Anlass des 150-Jahr-Jubiläums des Bundesstaa- tes, wieder zu stärken. Der Verfassungsentwurf darf jedoch unseres Erachtens die Unabhängigkeit und die direkte De- mokratie als Grundpfeiler unseres Staates nicht antasten. Die Volksrechte dürfen ganz klar nicht beschnitten werden. Wir verschliessen uns jedoch punktuellen oder allenfalls auch grundsätzlichen Alternativen - ich denke namentlich an die Justizreform und an die mögliche Einführung einer Verfas- sungsgerichtsbarkeit - nicht a priori. Diese Neuerungen ha- ben sich jedoch im Rahmen der genannten Eckwerte zu be- wegen.
Variantenabstimmungen werden dem Volk Gelegenheit bie- ten, die erforderlichen Entscheidungen über allfällige Neue- rungen selbst zu treffen, ohne die Revision grundsätzlich in Frage stellen zu müssen.
Ich bin überzeugt, dass zu weit gehende Reformvorschläge, namentlich solche, welche die direktdemokratischen Volks- rechte beschneiden wollten, vor dem Souverän keine Gnade finden würden. Diesbezüglich mache ich mir wenig Sorgen. Die Projektorganisation des Bundesrates und das beabsich- tigte Verfahren, das Variantenabstimmungen ausdrücklich vorsieht, sind deshalb zu begrüssen.
Wir erachten schliesslich die Einsetzung eines Verfassungsra- tes, wie sie zur Diskussion gestellt worden ist, nicht als notwen- dig. Ein solcher Schritt ist in der geltenden Bundesverfassung für die Totalrevision nicht vorgesehen - diese hat auf dem Wege der Bundesgesetzgebung zu erfolgen. Beispiele aus Kantonen - ich denke namentlich an den Kanton Bern - zei- gen, dass Parlamente durchaus in der Lage sind, die nicht ein- fache Aufgabe der Totalrevision eines Grundgesetzes gut zu lösen und eine zeitgemässe Verfassung auszuarbeiten.
Ich empfehle Ihnen deshalb, die Motion zu überweisen und den Antrag Zbinden abzulehnen.
Keller Rudolf (D, BL): Der vorliegende Vorstoss für eine Revi- sion der Bundesverfassung tönt so schön harmlos. Man könnte meinen, wenn er angenommen würde, änderte sich fast nichts in unserer Verfassung. Dabei verbirgt sich Spreng- stoff dahinter - viel mehr, als manche heute zugeben wollen. Auch der Bundesrat will ja die Verfassung sogenannt renovie- ren, und dies im Eilzugstempo bis 1998, zum 150jährigen Be- stehen des heutigen Bundesstaates.
Sie müssen gar nicht so vornehm verstecken, was Sie wollen, Herr Bundesrat. Sagen Sie doch bitte offen, was Sie mit dieser Revision anstreben. Man nennt es mit einem schönen Aus- druck: «Verwesentlichung der Volksrechte und der Demokra- tie.» Für uns Schweizer Demokraten und die Lega dei Ticinesi heisst dies im Klartext: Abbau der Volksrechte. Sie wollen eine neue Verfassung, damit Sie machen können, was Sie wollen. Zu diesem Zweck wollen Sie Volk und Stände und deren Recht zurückstutzen. Das steckt doch hinter dieser Verfassungskos- metik. Der Bundesrat hat dies jüngst in einer Erklärung indirekt auch relativ deutlich gesagt. Sie mögen jetzt, heute, über meine Aussagen suffisant lächeln. Ich sage Ihnen aber, dass das Volk gegen diese geplante Demontage unserer Volks- rechte Widerstand leisten wird. Dies mit gutem Recht.
Im Oktober dieses Jahres erschienen in manchen Zeitungen Artikel, die das Kind beim Namen nannten. Diese Artikel zeig- ten uns Schweizer Demokraten, dass eine reine Kosmetik die- ser Verfassung nicht möglich sein wird, weil es Leute gibt, die nur darauf warten, unsere Verfassung zu internationalisieren.
Révision totale de la Constitution fédérale
2444
N
16 décembre 1994
Dem Gedanken der internationalen Integration und Solidarität sei in der neuen Verfassung mehr Gewicht zu geben, belehrte uns ein Schreiberling. Ein anderer hielt fest, man solle die Grenzen von Volksinitiativen in der Bundesverfassung veran- kern und gleich noch die Unterschriftenzahlen für Referenden und Initiativen erhöhen. Ein Staatsrechtler verlangte gar die Abschaffung des Ständemehrs, Kunststück, denn dieses Ständemehr ist das Hindernis für die Europafanatiker. Dazu stelle ich nur fest: Zum Glück haben wir in unserer Verfassung ein solch föderalistisches Instrument wie dasjenige des Stän- demehrs. Es hat bisher mitgeholfen, unser vielsprachiges und vielfältiges Land zusammenzuhalten. Andere wiederum wol- len das föderalistische System mit dieser Revision schlicht auf den Kopf stellen und visieren einen schweizerischen Zentralis- mus an. Eine Volksabstimmung über eine Verfassungsrevi- sion würde unser Land einmal mehr in zwei Teile spalten, und seien Sie sich nicht so sicher, dass Sie diese Abstimmung ge- winnen können.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Tici- nesi wird jedenfalls dagegen kämpfen, und ich bin sicher, an- dere auch. Diesen Vorstoss gilt es heute bachab zu schicken. Wenn Sie dies nicht tun, sind tiefgreifende Auseinanderset- zungen zu diesem Thema vorprogrammiert.
Lassen Sie sich von einem positiven Abstimmungsresultat in diesem Saal nicht täuschen.
Dreher Michael (A, ZH): Um es gleich vorwegzunehmen: Die Fraktion der Freiheits-Partei unterstützt den Antrag Zbinden, die Motion nicht zu überweisen. Die Gründe will ich Ihnen kurz darlegen.
Wo immer auf der Welt in einem Einparteienstaat ein neuer Häuptling die Macht übernimmt, wird eine neue Verfassung etabliert. Der schmutzigste Mörderstaat Europas, die Deut- sche Demokratische Republik, beliebtes Reiseziel gewisser Mitglieder von Regierungskoalitionsparteien in diesem Lande, hatte eine perfekte Verfassung nach der grossen Tradition der deutschen Verfassungs- und Staatsrechtskunst geschrieben, ausformuliert, systematisch alle Rechte des Volkes in der Theorie festgehalten und den Aufbau des Sozialismus be- schworen. Und dem haben wir unser Schweizer Verfassungs- werk entgegenzustellen: mit der Axt gezimmert, ein Spiegel- bild von 150 Jahren politischer Wirklichkeit, ein Spiegelbild der Volksrechte, von angenommenen Volksinitiativen, von neuen Staatseingriffen, von Streichungen von Staatseingrif- fen, eine Verfassung, mit der die Schweiz nach wie vor, was die Volksrechte betrifft, zu den allerersten Staaten der Welt gehört. Wer will denn diese Verfassung ändern? Es sind die Staats- rechtler, es sind die Verfassungsrechtler, es sind Teile der Ver- waltung, und es sind auch gewisse Politiker. Ich weiss zwar nicht warum, aber im Volk kann zumindest ich - und ich sage das, weil man mir ja die Etikette des Populisten anzuhängen beliebt - nicht feststellen, dass die Leute drängen und sagen: «Ändert doch endlich einmal die Verfassung! Macht doch ein- mal eine Totalrevision, diese Verfassung ist ja verschachtelt, und da kommt man nicht draus, wenn man keine juristische Ausbildung hat!» Das habe ich bis jetzt aber wirklich noch nie gehört.
Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten von Amerika und im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland reden wir doch nicht den ganzen Tag vom Grundgesetz. Wir haben auch kei- nen Verfassungsschutz wie in Deutschland, wo man schon die Verfassung in Gefahr sieht, wenn irgendein Gestörter mit der Reichskriegsflagge herumrennt. Diese Dinge kennen wir bei uns nicht. Also bin ich der Meinung, dass es absolut unnötig sei, hier weitere Anstrengungen zu unternehmen und bei lee- rer Bundeskasse noch mehr Papier zu produzieren, zumal - bei einer Volksabstimmung - doch mit einiger Sicherheit ge- sagt werden kann, dass das Werk im Papierkorb landen wird und alle vom Scherbenhaufen reden werden.
Ich gebe gerne zu und bin durchaus der Meinung, dass die heutige Verfassung nicht allzu systematisch ist. Das wäre tö- richt, so etwas zu behaupten. Aber es kommt doch auf den Geist der Verfassung an. Es kommt darauf an, ob das Volk hin- ter den verfassungsmässigen Organen steht. Die Krise ist doch nicht da, weil die Verfassung schlecht zu lesen ist.
Ich finde es daher weit zweckmässiger, wenn sich Bundesrat und Parlament vermehrt an die Verfassung halten, wie sie ist. Leben Sie den Bestimmungen dieser Verfassung im politi- schen Alltag dieses Landes nach. Ich erinnere Sie zum Bei- spiel an Artikel 42bis der Bundesverfassung. Da steht klipp und klar und seit Jahren drin: «Der Fehlbetrag der Bilanz des Bundes ist abzutragen.» Und was machen Sie? Sie türmen Schulden über Schulden auf. Von Abtragen kann doch nicht die Rede sein. Warum ist das passiert? Weil Sie sich zähneknir- schend - zähneknirschend, Herr Steinegger, aber doch im- mer wieder - über die Verfassung hinwegsetzen, weil Sie sa- gen: «Wir können halt nicht anders.» Da liegt doch das Pro- blem, dass das Volk Ihnen nicht mehr folgt, wenn Sie sich of- fensichtlich verfassungswidrig benehmen.
Betreiben Sie eine Politik, in der sich der Souverän erkennt! Gehen Sie in der politischen Beurteilung der Geschäfte so vor, dass das Volk sagt: «Wir kennen zwar die Verfassung nicht auswendig, aber es ist recht, es ist gut, was unsere Poli- tiker in Bern beschliessen.» Und leben Sie der Verfassung nach! Es steht alles sehr schön drin geschrieben, die wichti- gen Verfassungsartikel sind da. Sie können sie nachlesen: Artikel 2, Artikel 3, Artikel 4; da müssen Sie nicht viel ändern. Und Sie ändern auch die Stimmung im Lande nicht, wenn Sie statt die Eidgenossen «die Eidgenossinnen und die Eid- genossen» schreiben oder andere Konzessionen an den Zeitgeist machen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Motion des Stände- rates eine Abfuhr zu erteilen. Es ist jetzt wirklich eine unnötige Übung, auch wenn es seit 1848 bald 150 Jahre her sind. Be- treiben Sie lieber eine Politik, die diesem alten Verfassungs- werk, diesem unsystematischen Verfassungswerk, diesem lebendigen Verfassungswerk, entspricht. Dann folgt Ihnen nämlich das Volk. Das Volk will nicht irgendein staatsrechtlich ausformuliertes Papier. Damit werden Sie Schiffbruch erlei- den. Und einmal mehr werden dann die Neinsager wieder auf der Siegerseite sein, und das würde Ihnen doch sicher nicht passen.
Borel François (S, NE): Les Commissions des institutions poli- tiques du Conseil des Etats et du Conseil national ont institué une sous-commission commune chargée de suivre le dossier et de faire des propositions à notre Parlement en matière de révision totale de la constitution. Cette sous-commission que je préside m'a demandé de faire une brève intervention à la suite d'un entretien que nous avons eu avec M. Koller, conseil- ler fédéral.
J'ai deux choses à vous dire. La première, c'est que, sur le principe de la motion Meier Josi et sur le principe de la démar- che du Conseil fédéral, cette sous-commission vous encou- rage à les soutenir. La deuxième, c'est que nous avons abordé la question de l'examen parlementaire d'une révision totale de la constitution. Il y a deux possibilités: créer une assemblée constituante élue indépendamment de notre Parlement, ou bien suivre la procédure prévue dans notre constitution: pas- ser par le Parlement, c'est-à-dire par le Conseil des Etats et par le Conseil national.
Nous estimons, d'une part pour des raisons de fond et, d'autre part, pour des raisons de calendrier proposé par la motion Meier Josi, que notre soutien à la motion sous-entend que nous approuvons la procédure envisagée à l'heure actuelle par le Conseil fédéral, c'est-à-dire renoncer à une assemblée constituante et soumettre le projet au Parlement.
Ruckstuhl Hans (C, SG), Berichterstatter: Die Behandlung dieses Geschäftes in diesem Rat scheint der beste Beweis da- für zu sein, dass wir die Motion des Ständerates überweisen sollten. Offenbar geht es bei derartigen Geschäften nicht ohne einen bestimmten Zeitrahmen. Niemand drängt darauf, nie- mand hat einen persönlichen Vorteil oder eine Erleichterung durch die Totalrevision der Bundesverfassung, und deshalb müssten wir wahrscheinlich noch lange auf eine Volksbewe- gung warten, bis wir dank dieser tatsächlich an die Revision herangehen könnten. Wenn einzelne Sprecher glauben, diese Bewegung müsse noch mehr von unten nach oben kommen, scheint mir, dass mit den vielen Kantonsverfassungen, die in
Totalrevision der Bundesverfassung
2445
der Vergangenheit revidiert worden sind, doch ein Zeichen von unten nach oben gesetzt wurde und dass Revisionsbe- dürftigkeit besteht. Wenn aber darauf hingewiesen wird, dass sich in Europa vieles wandelt, dass sich auch die Stellung der Schweiz in Europa wandeln wird und dass aus diesem Grund unsere Verfassung, wenn sie einmal revidiert ist, schon bald nicht mehr brauchbar sein soll, kann ich dem nicht zustim- men. Ich bin überzeugt: Wenn dem Schweizervolk der EWR- Schritt schon zu weit gegangen ist, wird ein Schritt Richtung EU-Beitritt ohnehin so lange auf sich warten lassen, dass wir vorher die Verfassungsrevision angehen müssen.
Es scheint mir aber, dass die Vorarbeiten nicht so weit gedie- hen sind, wie das Herr Gross Andreas in seinen Ausführungen wahrhaben will. Die Aussage, der Zug sei abgefahren, scheint mir doch übertrieben zu sein. Aber der Zug ist nahe daran, ab- zufahren. Es gibt Güter, die nur noch schwer zugeladen wer- den können. Eines dieser Güter ist die Einsetzung eines Ver- fassungsrates. Mit der zeitlichen Vorgabe der ständerätlichen Motion werden wir bei der erstmöglichen Gelegenheit diesen Entscheid fällen müssen, wenn wir überhaupt auf diese Ange- legenheit eintreten wollen, wenn wir die Totalrevision nicht in diesem Saal durchziehen wollen.
Die Staatspolitische Kommission hat eingehend über diese Fragen gesprochen. Sie ist der Meinung, dass die Schweiz und ihr Umfeld seit 1874 wesentlich verändert worden sind. Die heutige Verfassung ist ein Bücherschrank mit vielen hori- zontalen Ablagen, mit Fussnoten und Ergänzungen. In der Kommission wurde kein Antrag auf Nichtüberweisung ge- stellt.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Motion zu überweisen.
Aubry Geneviève (R, BE), rapporteur: Depuis trente ans, il y a, dans notre Conseil, des interpellations, des motions deman- dant une révision totale de la constitution. Jusqu'à au- jourd'hui, rien n'a été fait, mais la motion du Conseil des Etats (Meier Josi) a été transmise par le Conseil des Etats à l'unani- mité, notre commission propose d'en faire de même, à l'unani- mité également.
Les groupes ont pu en discuter, se déterminer, et une question se pose: on a dit que rien n'était prêt, rien n'était préparé, mais, depuis 1965, le Département fédéral de justice et police a plan- ché sur divers projets de révision totale de la constitution. Nous ne sommes donc pas en retard, et je pense que la propo- sition de notre commission est la sagesse même. Elle nous permettra un large débat.
En ce qui concerne la proposition de renvoi Zbinden, on peut comprendre qu'une certaine crainte apparaisse actuellement, puisque le pays est dans une période d'insécurité - on l'a re- levé à cette tribune. Mais c'est souvent dans une période d'in- sécurité que le travail est fait en profondeur, et je pense que c'est rassembler les gens que de proposer une révision totale de la constitution.
Vous avez aussi dit, Monsieur Zbinden, que personne dans le peuple ne s'intéresse à cette modification de la constitution. Le groupe libéral, par la voix de M. Leuba, a aussi exprimé son scepticisme, et pense qu'il n'y a que les juristes et la classe po- litique qui s'intéressent à une révision totale de la constitution. C'est peut-être vrai, mais n'est-ce pas, dans le fond, à nous- mêmes de permettre au peuple de s'intéresser à une révision totale de la constitution, puisqu'au niveau cantonal onze can- tons ont déjà révisé leur constitution?
Nous n'avons pas discuté en commission, Monsieur Zbinden, de votre proposition de renvoi.
Je prie donc le Conseil de ne pas adopter la proposition de renvoi Zbinden, et, au nom de notre commission, je vous de- mande de transmettre cette motion, c'est-à-dire de voter oui. Ce n'est qu'une ouverture, ce n'est pas une décision formelle.
Koller Arnold, Bundesrat: Frau Meier Josi fordert in ihrer inzwi- schen vom Ständerat überwiesenen Motion, der Bundesrat habe die seit Jahren hängige Totalrevision der Bundesverfas- sung so in die Wege zu leiten, dass zum 150-Jahr-Jubiläum des Bundesstaates (1998) eine entsprechende Vorlage durch die Bundesversammlung verabschiedet werden könne.
Der Bundesrat ist bereit, diese Motion entgegenzunehmen. Er hat bereits in der Legislaturplanung 1991-1995 auf Ende der Legislatur einen entsprechenden Vorentwurf für eine revidierte Bundesverfassung in Aussicht gestellt. Ich kann gegenüber Herrn Gross Andreas ausdrücklich festhalten, dass es unser fester Wille ist, die Arbeiten so voranzutreiben, dass wir diesen Vorentwurf im nächsten Sommer einer grossen Volksdiskus- sion unterbreiten können.
Was den Termin 1998 anbelangt, muss ich allerdings klar fest- halten - Herr Fritschi Oscar hat es ebenfalls gesagt (AB 1994 N 1646) -: Mit diesem Termin setzen Sie sich als Parlament selber unter einen entsprechenden Leistungsdruck. Auch der Bundesrat ist der Meinung, angesichts der dreissigjährigen Verfassungsdiskussion werde es der Erledigung der Aufgabe nur dienlich sein, wenn sich Verwaltung und Bundesrat, aber auch das Parlament unter einen gewissen Zeitdruck setzen.
Natürlich muss man sich die Frage nach der Notwendigkeit und der Berufung unserer Zeit für die Verfassungsgebung stel- len. Aber ich war doch etwas überrascht, Herr Zbinden, dass ausgerechnet ein Vertreter des Kantons Aargau diese Beru- fung der Zeit für die Verfassungsgebung verneint. Hätte man in Ihrem Kanton auf diese drei Bedingungen abgestellt, so hätte der Kanton Aargau bis heute keine neue Verfassung. Gerade Ihr Kanton ist der lebendige Beweis, dass Verfassungsrevisio- nen auch in der heutigen Zeit ohne eine Grundwelle, ohne grundlegend neue Visionen des Staates, möglich sind.
Ich glaube auch, dass die Europafrage kein Gegengrund sein kann, im Gegenteil. Wenn uns die Europafrage nach dem Nein zum EWR heute weitgehend blockiert, scheint mir das gerade ein Grund dafür zu sein, diese Zeit zu nutzen, um unser eige- nes Haus zu bestellen. Ich darf Sie im übrigen daran erinnern, dass kein einziger EU-Mitgliedstaat - soweit es wenigstens mir bekannt ist - eine Totalrevision der Verfassung im Hinblick auf den EU-Beitritt oder im Nachgang zum EU-Beitritt realisiert hat. Es wäre deshalb verfehlt, wenn wir uns wegen der Blockie- rung in der Europafrage auch in der Verfassungsfrage blockie- ren lassen würden.
Was lehrt uns die Geschichte der Verfassungsrevisionen? Ver- fassungsrevisionen, von revolutionären Zeiten abgesehen, sind zunächst immer politische Führungsentscheide. Ich war sogar überrascht darüber - als ich jüngst in der Verfassungs- geschichte von Professor Kölz nachlas -, dass nicht einmal zur Zeit der Gründung unseres Bundesstaates eine eigentli- che Volkswelle für diesen damals revolutionären Vorgang zu- stande gekommen war. Die Schaffung unseres Bundesstaa- tes im Jahre 1848 war in hohem Ausmass ein Werk der politi- schen Führung, allerdings unter Zustimmung einer, wenn auch nicht überwältigenden, Mehrheit unseres Volkes. Es wäre daher falsch, heute auf eine Grundwelle zur Verfassungs- revision zu warten. Ich würde im Gegensatz sagen: Arbeiten wir doch so rechtzeitig, dass es nicht zu einer Grundwelle für eine revolutionäre Verfassungsrevision kommen muss. Was es jetzt braucht, ist der Wille der Bundesversammlung, der Wille des Bundesrates und der Parteien, diese Aufgabe an die Hand zu nehmen. Wir täuschen uns nicht, wenn wir feststellen, dass sich eine immer grössere Zahl von Bürgerinnen und Bür- gern in unserem Land doch fragt, ob unsere Institutionen, die im wesentlichen aus dem 19. Jahrhundert stammen, die Handlungsfähigkeit unseres Staates nach innen und nach aussen auch im 21. Jahrhundert wirklich noch gewährleisten. Dabei hängt bei dieser Frage der Berufung unserer Zeit für die Verfassungsgebung natürlich sehr viel davon ab, was wir unter einer totalrevidierten Verfassung verstehen. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass wir eine umfassende materielle Ver- fassungsrevision nötig haben. Ich werde darauf zurückkom- men. Ich glaube überhaupt, dass diese klassischen Einteilun- gen - Totalrevision, Partialrevision - eher zu relativieren sind, und dementsprechend gehen wir dieses Konzept der Verfas- sungsrevision heute auch anders an.
Wir sind dagegen der Meinung, dass gerade dieses Projekt Verfassungsrevision ein taugliches Mittel ist, um den dringend notwendigen Dialog zwischen politischen Führungsorganen einerseits und Bürgerinnen und Bürgern andererseits zu füh- ren. Der Bundesrat ist auf jeden Fall entschlossen, das nun seit 30 Jahren anstehende Projekt der Revision der Bundes-
57-N
Révision totale de la Constitution fédérale
2446
N
16 décembre 1994
verfassung wieder aufzugreifen. Es ist in der nächsten Legisla- tur zu entscheiden. Die entsprechenden Vorarbeiten sind heute voll im Gang. Wir werden Ihnen einen Vorentwurf vor den nächsten Wahlen unterbreiten, und es wird sich aufgrund dieser breit angelegten Volksdiskussion zeigen, ob das Werk tatsächlich eine Chance hat, auch in einer breiten Bevölke- rung anzukommen. Dass das nötig ist, ist auch dem Bundes- rat klar.
Warum dieser ambitiöse Zeitplan? Wir sind der Meinung, dass es auf keinem anderen Gebiete der Gesetzgebung so umfas- sende, in die Breite und Tiefe gehende Vorarbeiten gibt wie im Bereich der Verfassungsrevision. Ich erinnere an den Bericht von alt Bundesrat Wahlen. Ich erinnere an die Arbeiten der Kommission Furgler, an das sehr, sehr breite Vernehmlas- sungsverfahren dazu; dann an den umfassenden Bericht, den wir Ihnen im Jahre 1987 unterbreitet haben. Ich glaube, Vorar- beiten gibt es genug. Was jetzt nötig ist, ist Wille zu politischem Handeln.
Wie wollen wir diese Verfassungsrevision anpacken? Aus- gangspunkt ist der Beschluss der Bundesversammlung vom 3. Juni 1987. Sie haben uns im Jahre 1987 den Auftrag erteilt, Ihnen einen Entwurf für eine neue Bundesverfassung zu unter- breiten, der das geltende geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht nachführen, es verständlich darstellen und systematisch ordnen sowie Dichte und Sprache vereinheitli- chen soll. So lautet Ihr Auftrag. Es geht hier also zunächst ein- mal darum, das geltende Verfassungsrecht umfassend, ein- heitlich und verständlich darzustellen. Dabei sind wir uns voll- ständig bewusst, dass dieses A-jour-Bringen des geltenden Verfassungsrechtes keineswegs eine rein juristisch-techni- sche Arbeit ist, sondern, im Gegenteil, eine eminent politische. Das solchermassen überarbeitete geltende Verfassungsrecht wird Ihnen der Bundesrat daher als Haupttext unterbreiten. Sie haben uns aber bereits im Jahre 1987 ausdrücklich die Kom- petenz gegeben, auch materielle Neuerungen in Form von so- genannten Varianten vorzuschlagen. Wir streben also nicht eine rein formale Verfassungsrevision an, denn wir sind uns bewusst, dass eine rein formale Verfassungsrevision nieman- den zu befriedigen vermag. Wir werden Ihnen auf der einen Seite punktuelle materielle Neuerungen in Form von Varianten unterbreiten. Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang mittei- len, dass wir beispielsweise jüngst von der Nationalbank eine solche Variante auf dem Gebiete der Geldverfassung erhalten haben. Ich glaube, die demnächst anstehende Revision der PTT wird Ihnen zeigen, dass es auch hier von eminentem Vor- teil wäre, wenn wir eine à-jour-gebrachte Verfassung hätten. Gleiches gilt beispielsweise auch für die Frage der Änderung der Kantonsgebiete.
Wir möchten aber daneben auch eigentliche Reformbereiche angehen, weil wir zur Einsicht gekommen sind, dass gewisse Gebiete unseres staatlichen Rechts nur durch eine systemati- sche Neuerung einer vernünftigen Reform zugeführt werden können, wo punktuelle Änderungen nicht ausreichen oder zu kurz greifen. Es drängt sich in diesen Reformbereichen - hier haben wir in erster Priorität die Volksrechte und die Justiz ge- wählt - eine Alternative zum bestehenden Recht auf.
Diese beiden Bereiche sind daher vom Nachführungsauftrag getrennt und werden als getrennte Reformbereiche Ihnen zur Beratung - und allenfalls auch Volk und Ständen zur Abstim- mung - unterbreitet. Diese beiden Reformbereiche werden durch zwei verwaltungsexterne Expertenkommissionen unter der Leitung von Professor Jean-François Aubert und Profes- sor Walter Kälin zurzeit vorbereitet.
Hier geht es um wirkliche Innovationen. Die Grundidee unse- res Konzeptes ist, dass wir in einer Art «Baukastenprinzip» vor- gehen. Wir verstehen daher die Totalrevision der Bundesver- fassung nicht als etwas Einmaliges, total Abgeschlossenes, sondern als einen offenen Prozess. Der neue «Baukasten» wird durch diese nachgeführte Bundesverfassung gebildet. Die jeweiligen Reformbereiche könnten in Form von Modulen getrennt zur Abstimmung gelangen und dann in diesen neuen «Baukasten» eingeordnet werden.
Ich möchte Ihnen das anhand von einem Beispiel kurz aufzei- gen: Gerade im Bereich der Volksrechte, auf die wir ja zu Recht stolz sind, haben jüngste Volksentscheide einige Konfliktfel-
der aufgezeigt. Die Problematik der Vereinbarkeit unserer poli- tischen Rechte mit der internationalen Gesetzgebung haben Sie ja gerade diese Session bei der Beratung des Gatt erlebt: Auch einfache Bürgerinnen und Bürger vermögen heute im Grunde genommen nicht einzusehen, warum es Sinn machen sollte, einerseits die Möglichkeit eines Referendums gegen- über dem Gatt-Vertrag zu haben und dann auch noch 17 Refe- rendumsmöglichkeiten gegenüber den einzelnen Gattlex-Vor- lagen. Das macht doch wirklich nur dort Sinn, wo man, wie beim Landwirtschaftsgesetz, bewusst über die notwendigen Anpassungen des Gatt-Vertrages hinausgegangen ist.
Es haben sich in jüngster Zeit aber auch die Probleme des Vor- rangs des Völkerrechts, der Rückwirkung, der Einheit der Ma- terie sowie des Vorgehens bei mehreren zustande gekomme- nen Initiativen zum selben Gegenstand gestellt.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Fragen, die einer vertieften Klärung bedürfen, wie etwa die Einführung des Verwaltungsre- ferendums, des Finanzreferendums, eines konstruktiven Refe- rendums oder der Gesetzesinitiative. Es wird sich auch die Frage von Konsultativ- und Alternativabstimmungen stellen. Wichtig scheint mir, hier von allem Anfang an festzuhalten - diesbezüglich, Herr Keller Rudolf, möchte ich doch bitten, zu- nächst unseren Entwurf abzuwarten, bevor Sie ihn schon ver- teufeln -, dass es uns keineswegs darum geht, die Volks- rechte abzubauen. Im Gegenteil, es gilt, sie in ihrer Substanz zu erneuern und sie unter neuen Ausgangsbedingungen wie- der funktionell zu machen, damit die Handlungsfähigkeit un- seres Staates in der immer interdependenteren Völkergemein- schaft auch künftig sichergestellt ist.
Ähnliche Probleme stellen sich bei der Justizreform.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Abgrenzung der Verfassun- grevision gegenüber der Regierungsreform zweiter Phase und gegenüber der eingeleiteten Parlamentsreform. Diese beiden Reformprojekte werden unter eigener Regie vorange- trieben. Der Bundesrat hat aber jüngst, in Zusammenarbeit mit dem Parlament, mit der von Herrn Borel François geleiteten Kommission, die Koordination dieser Reformprojekte sicher- gestellt. Wir haben eine einheitliche Präsidentenkonferenz ge- schaffen, die die Koordination dieser verschiedenen Reform- projekte sicherstellt: die Reformprojekte, die in einer späteren Phase nach dem erwähnten «Baukastenprinzip» dann wieder zusammengefügt werden können und sollen. Dem Bundesrat ist klar, dass Fragen des Verfahrens und Vorgehens sehr wich- tig sein werden, wenn dieses ambitiöse Unternehmen Erfolg haben soll.
Zunächst wird sich Ihnen zweifellos die Frage stellen, ob die Verfassungsrevision, wie es die geltende Verfassung vorsieht, vom Parlament in Angriff genommen werden soll oder ob ein Verfassungsrat eingesetzt werden soll. Wenn Sie den Zeitplan der Motion des Ständerates (Meier Josi) einhalten wollen, kommt nach Ansicht des Bundesrates praktisch nur das gel- tende Verfassungsrecht, d. h. die Bearbeitung durch das im nächsten Jahr neugewählte Parlament, in Frage. Der Bundes- rat ist der Meinung, dass auch sonst die Spielregeln der Ver- fassungsrevision nicht geändert werden müssen, weil wir auf Gesetzesstufe genügend Bewegungsfreiheit haben, um die Voraussetzungen für Konsultativ- und Variantenabstimmun- gen oder auch für paketweise Abstimmungen zu schaffen.
Unsere Verfassung ist das juristische Spiegelbild unserer kul- turellen und politischen Identität. Wir können gewiss stolz dar- auf sein, dass es uns gelungen ist, seit 1874 unsere Verfas- sung 135mal zu revidieren und damit den veränderten Gege- benheiten und Anforderungen immer wieder anzupassen. Doch diese 135 punktuellen Änderungen, so notwendig sie auch waren, haben ein Flickwerk hinterlassen, das nicht nur der Verständlichkeit unserer Verfassung und ihrer Kohärenz geschadet hat, sondern ihr viel von ihrer ursprünglichen Über- zeugungskraft genommen hat Sie hat an Wert und an Wert- schätzung eingebüsst. In gewissen Bereichen, wie den Volks- rechten und der Justiz, sind wir nur schwer in der Lage, auf die heutigen Herausforderungen eine adäquate Antwort zu ge- ben. Die Verfassungsrevision entspricht daher, nach Auffas- sung des Bundesrates, einer politischen Notwendigkeit. Ziel muss es sein, handlungsfähige politische Strukturen und Ver- fahren auch für das nächste Jahrhundert zu ermöglichen. Es
2447
Motion des Ständerates
ist an der Zeit, der heutigen und der kommenden Generation die geschichtlich gewachsenen und verfestigten Werte und In- stitutionen unseres Bundesstaates neu verfasst zu vermitteln. Wir alle sind von den bleibenden Errungenschaften unserer Verfassungsgeschichte geprägt: den Ideen einer umfassen- den Garantie der Grundrechte; einer geeinten Eidgenossen- schaft, die sich auf selbständige Kantone stützt; einer gelebten Referendumsdemokratie sowie der sozialen Verantwortung unseres Gemeinwesens. Die Verfassungsrevision will dieses politische Erbe wieder neu zur Geltung bringen, das Be- währte, also unsere Identität, festigen, aber eben auch not- wendige Reformen kohärent verwirklichen.
Der Bundesrat ist daher überzeugt: Wenn es mit diesem ange- kündigten Entwurf gelingt, in unserem Land eine breite Verfas- sungsdiskussion auszulösen, dann ist das auch eine grosse Chance, unser Selbstverständnis, unsere Identität und unser Selbstbewusstsein zu stärken, und das gerade mit Blick auf die 150-Jahr-Feier unseres Bundesstaates. Nach Auffassung des Bundesrates besteht zwar in unserem Land glücklicher- weise keinerlei Bedarf für eine revolutionäre Verfassungsrevi- sion. Wir brauchen ein A-jour-Bringen. Wir brauchen aber vor allem auch eine Reform unserer Institutionen, die im wesentli- chen aus dem 19. Jahrhundert stammen und unseres Erach- tens nicht mehr tauglich sind, die Probleme unseres Staates im nächsten Jahrhundert zu lösen.
In diesem Sinne möchte ich Sie dringend bitten, die Motion des Ständerates (Meier Josi) zu überweisen.
Motion 93.3218
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
105 Stimmen 54 Stimmen
93.3391
Motion des Ständerates (Schmid Carlo) Haftvollzug Motion du Conseil des Etats (Schmid Carlo) Exécution des peines de détention
Wortlaut der Motion vom 8. März 1994
Der Vorsteher des EJPD hat die innere Sicherheit zum Schwer- punktthema seines Departements erklärt. Hierzu sind nicht nur neue Vorschriften des Bundes zum Schutze der Bevölke- rung vor Straftätern notwendig. Von grosser Bedeutung sind auch deren Vollzug wie auch die genaue Kenntnis über die Kri- minalität in unserem Land.
In diesem Sinne ersuche ich den Bundesrat, die polizeiliche Kriminalstatistik so zu verbessern, dass diese ein gesamt- schweizerisch verlässliches Bild über die Kriminalität in unse- rem Land vermitteln kann.
Texte de la motion du 8 mars 1994
Le chef du DFJP a déclaré que la sécurité intérieure était l'une des préoccupations essentielles de son département. Or, il ne suffit pas, en l'occurrence, d'édicter de nouvelles prescrip- tions fédérales pour protéger la population des malfaiteurs. Il faut aussi attacher une grande importance à l'exécution des peines ainsi que disposer d'informations détaillées sur la cri- minalité dans notre pays.
Le Conseil fédéral est chargé d'améliorer la statistique de la police criminelle de sorte que l'on puisse avoir une image pré- cise de la criminalité pour l'ensemble du pays.
Reimann Maximilian (V, AG) unterbreitet im Namen der Kommission für Rechtsfragen (RK) den folgenden schrift- lichen Bericht:
Am 20. September 1993 reichte Ständerat Carlo Schmid eine Motion zum Haftvollzug in der Schweiz ein. Punkt 1 der Motion wurde vom Ständerat am 8. März 1994 mit Zustimmung des Bundesrates überwiesen.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission für Rechtsfragen, welcher dieses Geschäft zur Beratung zugewiesen wurde, befasste sich am 16. August 1994 mit dieser Motion des Ständerates. Sie hält dazu mit dem Ständerat folgendes fest:
Bei der Behandlung der verschiedenen Vorlagen zum Thema «Geldwäscherei» hat sich gezeigt, dass die heutige polizeili- che Kriminalstatistik ungenügend ist. So liegt z. B. bei den Ausländern keinerlei Aufteilung in Kategorien vor. Für eine effi- ziente Verbrechensbekämpfung sind jedoch die genaue Kenntnis der Kriminalität in unserem Lande und deshalb eine Verbesserung der statistischen Grundlagen dringend und un- abdingbar.
Reimann Maximilian (V, AG) présente au nom de la Commis- sion des affaires juridiques (CAJ) le rapport écrit suivant:
Le 20 septembre 1993, M. Carlo Schmid, député au Conseil des Etats, a déposé une motion relative à l'exécution des pei- nes de détention en Suisse. Le point 1 de la motion a été adopté le 8 mars 1994 par le Conseil des Etats, avec l'aval du Conseil fédéral.
Considérations de la commission
La Commission des affaires juridiques, chargée de procéder à l'examen préalable de cet objet, a traité cette motion du Conseil des Etats le 16 août 1994.
Elle constate ce qui suit avec le Conseil des Etats:
Lors du traitement des divers projets liés au thème du blan- chissage d'argent sale, la statistique actuelle de la police cri- minelle s'est avérée insuffisante. Ainsi, les étrangers ne sont pas répartis en catégories. Or, pour lutter efficacement contre le crime organisé il est urgent et indispensable de disposer d'une connaissance précise de la criminalité dans notre pays, et par conséquent d'améliorer les bases statistiques en la matière.
Antrag der Kommission Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion zu über- weisen.
Proposition de la commission La commission propose, à l'unanimité, de transmettre la motion.
Überwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Sammeltitel Totalrevision der Bundesverfassung Titre collectif Révision totale de la Constitution fédérale
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
2439-2447
Page
Pagina
Ref. No
20 024 934
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.