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Motion Vollmer
Die Problematik der gestörten psychosozialen Bedingungen, u. a. der beeinträchtigten zwischenmenschlichen Beziehun- gen, wurde in dieser Befragung ebenfalls berücksichtigt: 26 Prozent der befragten Erwerbstätigen hatten mehr oder we- niger beeinträchtigte Beziehungen zu ihren Vorgesetzten. Die zwischenmenschlichen Beziehungen zu Arbeitskollegen wur- den von 15 Prozent und diejenigen zu anderen Kontaktperso- nen am Arbeitsplatz von 13 Prozent der Erwerbstätigen als un- angenehm empfunden. Von den befragten Erwerbstätigen, die sich über mehrfache psychosoziale Störfaktoren am Ar- beitsplatz beklagten, wiesen auch ausserordentlich hohe Quoten gestörte zwischenmenschliche Beziehungen auf: 67 Prozent zu Vorgesetzten, 38 Prozent zu Arbeitskollegen, 31 Prozent zu verschiedenen Kontaktpersonen am Arbeits- platz.
Was das schweizerische Recht betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass diesbezüglich keine Lücken bestehen. Der Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers nach Arbeitsvertragsrecht beinhaltet als spezifische Schutzpflicht des Arbeitgebers auch das Recht auf Schutz vor «Mobbing». Verstärkt wird dieser Schutz durch entsprechende Bestimmungen des Arbeitsge- setzes und dessen Verordnung 3, welche den Arbeitgeber ver- pflichten, alle Massnahmen zu treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern sowie die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Problematik der Belastungen am Arbeitsplatz im Gesamtzusammenhang aller Arbeitsbedingungen, mit welchen Menschen konfrontiert sind, analysiert und gelöst werden muss. Eine isolierte Be- trachtung einzelner Belastungsfaktoren (darunter «Mob- bing»), wie sie häufig in der arbeitswissenschaftlichen For- schung betrieben wird, vermag nicht, das Zusammenwirken unterschiedlicher Belastungsarten (gesellschaftlich-ökonomi- sche Rahmenbedingungen, Arbeitsorganisation und Arbeits- inhalt, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze, Arbeitsumgebung, so- ziale Beziehungen) sowie deren Folgen für den arbeitenden Menschen zu erklären. Der Bundesrat möchte deshalb davon absehen, das Problem «Mobbing» losgelöst von anderen Ein- flussfaktoren einer kostspieligen Untersuchung zu unterzie- hen, wie es die Motion verlangt. Das Biga wird weiterhin der ganzen Palette psychosozialer Probleme am Arbeitsplatz die nötige Aufmerksamkeit schenken, sei es durch eigene Unter- suchungen, sei es durch die Förderung externer Forschungs- vorhaben auf diesem Gebiet. Im übrigen ist das Biga gegen- wärtig daran, eine Wegleitung zur oben erwähnten Verord- nung 3 zu erarbeiten. Es ist vorgesehen, darin auch auf das Problem «Mobbing» einzugehen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
94.3356
Motion Vollmer IAO-Sozialklauseln. Ratifizierung durch die Schweiz Clauses sociales de l'OIT. Ratification par la Suisse
men. Die Schweiz könnte die Gatt-Sozialklauseln glaubwürdi- ger vertreten, wenn sie selbst alle damit zusammenhängen- den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) unverzüglich ratifizieren würde.
Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgenössischen Räten unverzüglich die für die Schweiz noch nicht verbindlichen So- zialkonventionen der IAO zur Ratifikation vorzulegen:
Konvention 98 (enthaltend das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und auf Vertragsverhandlungen);
Konvention 138 (Kinderarbeit. Mindestalter der Beschäftig- ten).
Texte de la motion du 21 septembre 1994
La nouvelle Organisation mondiale du commerce, qui a suc- cédé au Gatt à l'issue du sommet de Marrakech, a reçu pour mandat de se pencher sur les droits sociaux et syndicaux. La Suisse pourrait donner tout leur poids aux clauses sociales du Gatt si elle ratifiait au plus vite toutes les conventions de l'Orga- nisation internationale du travail (OIT) en la matière.
Je charge donc le Conseil federal de présenter sans tarder aux Chambres, pour ratification, les conventions sociales de l'OIT qui ne lient pas encore notre pays, à savoir:
la Convention 98 (qui traite du droit de se constituer en orga- nisation syndicale et du droit de mener des négociations contractuelles); et
la Convention 138 (Travail des enfants. Age minimal des tra- vailleurs).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Boden- mann, Brunner Christiane, Bundi, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Häm- merle, Herczog, Hubacher, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leu- enberger Ernst, Rechsteiner, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Ru- dolf, Ziegler Jean (23)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 novembre 1994
Die internationale Gemeinschaft hat bislang weder den Inhalt dessen definiert, was man gemeinhin mit Sozialklausel be- zeichnet, noch die Mittel zu deren Umsetzung. Es ist deshalb verfrüht, davon auszugehen, es bestehe Konsens darüber, dass die Ratifizierung der Übereinkommen Nummern 98 und 138 eine Vorbedingung sei, um überhaupt über die Sozialklau- sel zu diskutieren.
Der Bundesrat hat dem Parlament in seinen Berichten über die 32., 57. und 58. Tagung der Internationalen Arbeitsorganisa- tion die Übereinkommen Nummern 98 und 138 unterbreitet und seine Beweggründe erläutert, weshalb ihm zu jenem Zeit- punkt eine Ratifizierung nicht möglich erschien (BBI 1950 Il 845 und BBI 1974 | 1633). Inzwischen sind über 20 Jahre vergangen, und die Entwicklung unseres positiven Rechts könnte nun eventuell eine Ratifizierung erlauben. Der Bundes- rat ist deshalb bereit, so rasch als möglich die Analyse des heute geltenden Rechts im Hinblick auf eine Ratifizierung der erwähnten Übereinkommen vorzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Wortlaut der Motion vom 21. September 1994
Die neue Welthandelsorganisation WTO, die nach dem Marra- kesch-Gipfel die Gatt-Nachfolge antritt, hat den Auftrag erhal- ten, sich sozialen und gewerkschaftlichen Rechten anzuneh-
60-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Vollmer IAO-Sozialklauseln. Ratifizierung durch die Schweiz Motion Vollmer Clauses sociales de l'OIT. Ratification par la Suisse
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3356
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1994 - 08:00
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Data
Seite
2469-2469
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20 024 957
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