Postulat Gross Andreas
2475
Unter Berufung auf die für ihn entscheidwesentliche, seines Erachtens grosse Wahrscheinlichkeit eines Krebsrisikos der Russpartikelemissionen von Dieselmotoren beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
In der Folge führte die Urek am 17. Mai 1994 mit verschiede- nen Experten Hearings zu dieser Frage durch. Trotz der gros- sen Vorteile sowohl in energetischer Hinsicht wie im Hinblick auf die Reduktion der CO2-Emissionen zog die Urek den Vor- stoss zurück, weil die Bedenken bezüglich der Kanzerogenität nicht zerstreut werden konnten. Offen blieb dabei die wissen- schaftlich noch ungenügend geklärte Frage, ob eine Wir- kungsschwelle vorhanden sei, so dass unterhalb einer gewis- sen Konzentration (d. h. unterhalb der bestehenden oder al- lenfalls zu verschärfenden Partikelgrenzwerte) von einem Krebsrisiko nicht mehr gesprochen werden könnte.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. November 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 novembre 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
94.3434 Postulat Fehr Drogentherapie. Studie zur Langzeitentwicklung Toxicothérapie. Etude à long terme
Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, eine vertiefte Studie zur Lang- zeitentwicklung von Therapieabsolventen durchzuführen.
Texte du postulat du 6 octobre 1994 Le Conseil fédéral est prié d'effectuer une étude approfondie sur l'évolution à long terme des personnes ayant suivi une toxi- cothérapie.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Bortoluzzi, Cavadini Adriano, Chevallaz, Dreher, Eggly, Fischer-Sursee, Hess Otto, Kühne, Loeb François, Maeder, Meier Hans, Miesch, Müller, Narbel, Neuenschwander, Oehler, Philipona, Pidoux, Raggen- bass, Rutishauser, Rychen, Sandoz, Scherrer Werner, Schmid Samuel, Schwab, Sieber, Stalder, Stamm Luzi, Steiner Rudolf, Vetterli, Wittenwiler, Wyss William (33)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Zurzeit fehlt eine gültige Langzeitstudie im Bereich der Dro- gentherapie, die eine optimale Transparenz und Erfolgsquote innerhalb der verschiedenen Therapieangebote ermöglichen könnte.
Es ist deshalb notwendig, statistisch verwertbare Angaben über Verfügbarkeit, Therapiemethoden, Finanzierungsart, Drogenfreiheit sowie soziale Integration über ein, drei bzw. fünf Jahre nach Entlassung aus einer stationären Institution zu erstellen, und zwar auf kommunaler, kantonaler oder privater Basis. Diese statistischen Angaben sollten ebenfalls Auf- schluss über die jährliche Belastung der öffentlichen Hand in Gemeinden und Kantonen geben, die durch die Kosten sol- cher Therapieplätze entsteht, aufgeschlüsselt auch auf die Ko- sten, welche die Sozialversicherungen bzw. private Kranken- kassen übernehmen.
Damit würden eine solide Übersicht und ein Vergleich über die verschiedenen Therapiemethoden ermöglicht, die gleichzei- tig auch Auskunft über Langzeitentwicklungen in bezug auf Therapiemethoden und deren Erfolge geben könnten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. November 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 novembre 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen.
Überwiesen - Transmis
94.3261
Postulat Gross Andreas Lage der Schweizer Städte. Bericht Situation des villes suisses. Rapport
Wortlaut des Postulates vom 16. Juni 1994
Die grösseren Städte der Schweiz leiden unter grossen sozia- len und finanziellen Lasten, welche die Folgen sind sowohl von Aufgaben, mit deren Vollzug sie von Bund und Kantonen betraut worden sind, als auch von Unterlassungen des Bun- des. Bei der Bewältigung ihrer durch die Rezession massiv er- höhten Probleme fühlen sich die meisten Grossstädte aller- dings alleine gelassen, denn die Entscheidungsorte und Pro- blemorte sind nicht die gleichen.
Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht die Lage der grösseren Städte zu analysieren und insbesondere Wege auf- zuzeigen, wie der Bund den Städten - eventuell auf der Grund- lage eines neuen «Stadtartikels» in der Bundesverfassung - unmittelbarer bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben im Interesse des ganzen Landes behilflich sein und dies als natio- nale Aufgabe wahrnehmen könnte. Der Bericht sollte insbe- sondere die Diskrepanz berücksichtigen zwischen den Erbrin- gern von Zentralitätsleistungen und deren Nutzniessern ebenso wie die Distanz zwischen jenen, welche die Entschei- dungsbefugnisse haben, und jenen, welche die Konsequen- zen davon tragen.
Texte du postulat du 16 juin 1994
Les villes de Suisse, grandes ou moyennes, plient sous les charges sociales et financières qui résultent aussi bien des tâ- ches que les cantons et la Confédération leur ont attribuées que de celles que la Confédération a omis de prendre en charge ou de déléguer. La plupart d'entre elles se sentent sou- vent bien seules lorsqu'elles sont confrontées aux problèmes gigantesques qui sont nés de la récession économique, car les lieux où sont prises les décisions et ceux où prevalent les problèmes ne sont pas les mêmes.
Je prie le Conseil fédéral d'analyser dans un rapport la situa- tion des villes de notre pays, grandes ou moyennes, et de montrer comment la Confédération - en considérant qu'il s'agit là d'une tâche nationale et en s'appuyant au besoin sur un article constitutionnel spécifique - peut les aider plus direc- tement à remplir les nombreuses tâches dont elles s'acquit- tent dans l'intérêt du pays tout entier. Ledit rapport tiendra no- tamment compte du fossé qui existe entre ceux qui fournissent des services qu'on ne trouve que dans les centres urbains et ceux à qui ils profitent, qui existe encore entre ceux qui pren- nent les décisions et ceux que ces décisions concernent direc- tement.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bodenmann, Bühl- mann, Caspar-Hutter, de Dardel, Eymann Christoph, Goll, Hafner Ursula, Herczog, Hubacher, Jöri, Ledergerber, Leuen- berger Moritz, Nabholz, Rebeaud, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Suter, Thür, Tschopp, Vollmer, Weder Hansjürg, Wyss Paul
(24)
N
16 décembre 1994
2476
Postulat Bischof
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. September 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 septembre 1994
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der im Postulat aufge- worfenen Probleme bewusst. Es ist unbestreitbar, dass ge- wisse Probleme, mit denen die Städte heute konfrontiert sind, eine Tragweite angenommen haben, welche Lösungen erfor- dern, die häufig den regionalen oder lokalen Rahmen über- steigen. Im übrigen ist es eine allgemein anerkannte Tatsache, dass der Bund indirekt oder manchmal direkt die Städte und Gemeinden beauftragt, eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen, namentlich in den Bereichen der Raumplanung, des Umwelt- schutzes und der Verkehrspolitik, ohne dass diese Körper- schaften im Zeitpunkt der Festlegung dieser Politik mitwirken können. Schliesslich muss anerkannt werden, dass das de- mographische Gewicht der Städte und Agglomerationen im Vergleich zu dem der ländlichen Gebiete seit dem letzten Jahr- hundert stark zugenommen hat, während die politischen Strukturen seit 1848 nicht geändert wurden.
Diese Feststellungen haben bereits mehrere Dienststellen der Bundesverwaltung bewogen, die Probleme der Städte in ihre Überlegungen einzubeziehen. Verschiedene Arbeiten sind im Gang, die eine bessere Berücksichtigung der Probleme der Städte auf Bundesebene anstreben.
So bilden die Sorgen um die Zukunft der Städte den Hintergrund für den Bericht über die Grundzüge der Raumplanung, welchen das EJPD im Herbst 1994 den Kantonen und interessierten Krei- sen zur Stellungnahme zu unterbreiten beabsichtigt Dieser Be- richt wird namentlich die folgenden Fragen behandeln:
die Rolle der Städte bei der Raumplanung;
die Möglichkeiten des Bundes, die Städte bei der Ausübung seiner Aufgaben besser zu berücksichtigen;
die Voraussetzungen für einen Dialog zwischen dem Bund, den Kantonen und den Städten.
Als konkretere Massnahme kann namentlich erwähnt werden, dass der Bund für den öffentlichen Verkehr in den Agglomera- tionen schon heute Investitionsbeiträge für die Entflechtung des Verkehrs ausrichtet (Erstellung von eigenen Gleiskörpern für Strassenbahnen). Es handelt sich um Beiträge, welche aus den Einnahmen der Treibstoffzölle finanziert werden.
Das vor kurzem erfolgte Treffen zwischen Vertretern des Bun- desrates, des Kantons und der Stadt Zürich, welches Lösun- gen für das Drogenproblem im Quartier Letten anstrebte, zeigt ebenfalls, dass der Bund sich der Notwendigkeit bewusst ist, die gegenseitige Abstimmung und die Zusammenarbeit mit al- len Ebenen der öffentlichen Körperschaften anzustreben, so- weit die Umstände es erfordern.
Der Bundesrat ist bereit, diesen Weg weiter zu beschreiten. Die institutionellen Fragen, die im Postulat Gross Andreas und im Schreiben des Schweizerischen Städteverbandes vom 4. Juli 1994 an den Bundesrat aufgeworfen werden, könnten im Zusammenhang mit der Totalrevision der Bundesverfas- sung sowie anlässlich der zweiten Etapppe der Regierungsre- form (föderative Führungsstrukturen) geprüft werden. Im Be- reich der Regionalpolitik sollte der Akzent in Zukunft vermehrt auf die Berücksichtigung der Städte als Entwicklungszentren gelegt werden, sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Kantone. Was die finanziellen Aspekte betrifft, sind sie zurzeit Gegenstand einer Überprüfung im Rahmen der Revision des Finanzausgleichssystems.
Bei dieser Ausgangslage ist der Bundesrat der Auffassung, dass sich die Ausarbeitung eines besonderen Berichts über die Situation der Städte zurzeit nicht aufdrängt, dies um so we- niger, als die finanziellen und personellen Kapazitäten des Bundes gegenwärtig sehr begrenzt sind.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat im Sinne obiger Erwä- gungen anzunehmen.
Le président: Mme Sandoz combat cette intervention. La dis- cussion est renvoyée.
Verschoben - Renvoyé
94.3331
Postulat Bischof Abgastest für Motorfahrzeuge der Grenzgänger Véhicules des frontaliers. Contrôle des gaz d'échappement
Wortlaut des Postulates vom 19. September 1994
Gemäss Hochrechnung der Eidgenössischen Zollverwaltung entfallen 27,6 Millionen Einfahrten von Motorfahrzeugen über die Schweizergrenze für das Jahr 1991 auf ausländische Ar- beitnehmer, welche in unserem Lande als Grenzgänger arbei- ten. Sie kommen aus Nachbarländern, welche für Motorfahr- zeuge unbefriedigende Abgasnormen kennen.
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob eine Unterstel- lung dieser Motorfahrzeuge unter unsere gesetzlichen Abgas- normen möglich ist und ob von diesen Fahrzeughaltern ein Abgastest für ihr Motorfahrzeug nach Schweizer Normen ver- langt werden kann.
Texte du postulat du 19 septembre 1994
Selon une estimation de l'Administration fédérale des doua- nes, en 1991, 27,6 millions de véhicules à moteur entrés en Suisse étaient conduits par des étrangers travaillant chez nous en tant que frontaliers. Ces personnes viennent de pays limi- trophes, dont les normes en matière de gaz d'échappement des véhicules à moteur sont insuffisantes.
Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il serait possible de soumettre ces véhicules à la législation suisse en matière de gaz d'échappement et d'exiger de leurs détenteurs un test ef- fectué selon les normes suisses.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 novembre 1994
Der Bundesrat hat die Forderungen des Postulates bereits auf- grund von früheren parlamentarischen Vorstössen geprüft
Der Einführung eines Abgastests für im Ausland zugelassene Motorfahrzeuge der Grenzgänger steht das auch für die Schweiz geltende internationale Abkommen über den Stras- senverkehr entgegen (SR O.741.10). Danach gewähren die Fahrzeugzulassungsscheine, die von den Behörden eines Vertragsstaates ausgestellt sind, freie Zulassung zum Verkehr in allen anderen Vertragsstaaten, wenn das Fahrzeug die tech- nischen Anforderungen des Abkommens erfüllt Da dieses keine Mindeststandards betreffend Abgasverhalten enthält, kann die Schweiz für hier verkehrende ausländische Motor- fahrzeuge auch keinen Abgastest verlangen, der darauf ab- zielt, die für in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge vorgeschriebenen Abgasstandards zu bewahren. Dem ent- spricht der Geltungsbereich der nationalen Bau- und Ausrü- stungsvorschriften für Strassenfahrzeuge (vgl. Art. 1 Abs. 4 der einschlägigen Verordnung; SR 741.41).
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Gross Andreas Lage der Schweizer Städte. Bericht Postulat Gross Andreas Situation des villes suisses. Rapport
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Wintersession
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Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance Seduta
Geschäftsnummer 94.3261
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1994 - 08:00
Date
Data
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2475-2476
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20 024 966
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