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16 décembre 1994
2476
Postulat Bischof
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. September 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 septembre 1994
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der im Postulat aufge- worfenen Probleme bewusst. Es ist unbestreitbar, dass ge- wisse Probleme, mit denen die Städte heute konfrontiert sind, eine Tragweite angenommen haben, welche Lösungen erfor- dern, die häufig den regionalen oder lokalen Rahmen über- steigen. Im übrigen ist es eine allgemein anerkannte Tatsache, dass der Bund indirekt oder manchmal direkt die Städte und Gemeinden beauftragt, eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen, namentlich in den Bereichen der Raumplanung, des Umwelt- schutzes und der Verkehrspolitik, ohne dass diese Körper- schaften im Zeitpunkt der Festlegung dieser Politik mitwirken können. Schliesslich muss anerkannt werden, dass das de- mographische Gewicht der Städte und Agglomerationen im Vergleich zu dem der ländlichen Gebiete seit dem letzten Jahr- hundert stark zugenommen hat, während die politischen Strukturen seit 1848 nicht geändert wurden.
Diese Feststellungen haben bereits mehrere Dienststellen der Bundesverwaltung bewogen, die Probleme der Städte in ihre Überlegungen einzubeziehen. Verschiedene Arbeiten sind im Gang, die eine bessere Berücksichtigung der Probleme der Städte auf Bundesebene anstreben.
So bilden die Sorgen um die Zukunft der Städte den Hintergrund für den Bericht über die Grundzüge der Raumplanung, welchen das EJPD im Herbst 1994 den Kantonen und interessierten Krei- sen zur Stellungnahme zu unterbreiten beabsichtigt Dieser Be- richt wird namentlich die folgenden Fragen behandeln:
die Rolle der Städte bei der Raumplanung;
die Möglichkeiten des Bundes, die Städte bei der Ausübung seiner Aufgaben besser zu berücksichtigen;
die Voraussetzungen für einen Dialog zwischen dem Bund, den Kantonen und den Städten.
Als konkretere Massnahme kann namentlich erwähnt werden, dass der Bund für den öffentlichen Verkehr in den Agglomera- tionen schon heute Investitionsbeiträge für die Entflechtung des Verkehrs ausrichtet (Erstellung von eigenen Gleiskörpern für Strassenbahnen). Es handelt sich um Beiträge, welche aus den Einnahmen der Treibstoffzölle finanziert werden.
Das vor kurzem erfolgte Treffen zwischen Vertretern des Bun- desrates, des Kantons und der Stadt Zürich, welches Lösun- gen für das Drogenproblem im Quartier Letten anstrebte, zeigt ebenfalls, dass der Bund sich der Notwendigkeit bewusst ist, die gegenseitige Abstimmung und die Zusammenarbeit mit al- len Ebenen der öffentlichen Körperschaften anzustreben, so- weit die Umstände es erfordern.
Der Bundesrat ist bereit, diesen Weg weiter zu beschreiten. Die institutionellen Fragen, die im Postulat Gross Andreas und im Schreiben des Schweizerischen Städteverbandes vom 4. Juli 1994 an den Bundesrat aufgeworfen werden, könnten im Zusammenhang mit der Totalrevision der Bundesverfas- sung sowie anlässlich der zweiten Etapppe der Regierungsre- form (föderative Führungsstrukturen) geprüft werden. Im Be- reich der Regionalpolitik sollte der Akzent in Zukunft vermehrt auf die Berücksichtigung der Städte als Entwicklungszentren gelegt werden, sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Kantone. Was die finanziellen Aspekte betrifft, sind sie zurzeit Gegenstand einer Überprüfung im Rahmen der Revision des Finanzausgleichssystems.
Bei dieser Ausgangslage ist der Bundesrat der Auffassung, dass sich die Ausarbeitung eines besonderen Berichts über die Situation der Städte zurzeit nicht aufdrängt, dies um so we- niger, als die finanziellen und personellen Kapazitäten des Bundes gegenwärtig sehr begrenzt sind.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat im Sinne obiger Erwä- gungen anzunehmen.
Le président: Mme Sandoz combat cette intervention. La dis- cussion est renvoyée.
Verschoben - Renvoyé
94.3331
Postulat Bischof Abgastest für Motorfahrzeuge der Grenzgänger Véhicules des frontaliers. Contrôle des gaz d'échappement
Wortlaut des Postulates vom 19. September 1994
Gemäss Hochrechnung der Eidgenössischen Zollverwaltung entfallen 27,6 Millionen Einfahrten von Motorfahrzeugen über die Schweizergrenze für das Jahr 1991 auf ausländische Ar- beitnehmer, welche in unserem Lande als Grenzgänger arbei- ten. Sie kommen aus Nachbarländern, welche für Motorfahr- zeuge unbefriedigende Abgasnormen kennen.
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob eine Unterstel- lung dieser Motorfahrzeuge unter unsere gesetzlichen Abgas- normen möglich ist und ob von diesen Fahrzeughaltern ein Abgastest für ihr Motorfahrzeug nach Schweizer Normen ver- langt werden kann.
Texte du postulat du 19 septembre 1994
Selon une estimation de l'Administration fédérale des doua- nes, en 1991, 27,6 millions de véhicules à moteur entrés en Suisse étaient conduits par des étrangers travaillant chez nous en tant que frontaliers. Ces personnes viennent de pays limi- trophes, dont les normes en matière de gaz d'échappement des véhicules à moteur sont insuffisantes.
Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il serait possible de soumettre ces véhicules à la législation suisse en matière de gaz d'échappement et d'exiger de leurs détenteurs un test ef- fectué selon les normes suisses.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 novembre 1994
Der Bundesrat hat die Forderungen des Postulates bereits auf- grund von früheren parlamentarischen Vorstössen geprüft
Der Einführung eines Abgastests für im Ausland zugelassene Motorfahrzeuge der Grenzgänger steht das auch für die Schweiz geltende internationale Abkommen über den Stras- senverkehr entgegen (SR O.741.10). Danach gewähren die Fahrzeugzulassungsscheine, die von den Behörden eines Vertragsstaates ausgestellt sind, freie Zulassung zum Verkehr in allen anderen Vertragsstaaten, wenn das Fahrzeug die tech- nischen Anforderungen des Abkommens erfüllt Da dieses keine Mindeststandards betreffend Abgasverhalten enthält, kann die Schweiz für hier verkehrende ausländische Motor- fahrzeuge auch keinen Abgastest verlangen, der darauf ab- zielt, die für in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge vorgeschriebenen Abgasstandards zu bewahren. Dem ent- spricht der Geltungsbereich der nationalen Bau- und Ausrü- stungsvorschriften für Strassenfahrzeuge (vgl. Art. 1 Abs. 4 der einschlägigen Verordnung; SR 741.41).
2477
Postulat Pini
Eine erneute Prüfung des Begehrens ist, da sich in der Zwi- schenzeit an der massgeblichen Sachlage nichts geändert hat, nicht erforderlich.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzu- schreiben.
Abgeschrieben - Classé
94.3382
Postulat Seiler Hanspeter F/A-18. Kompensationsgeschäfte F/A-18. Affaires compensatoires
Wortlaut des Postulates vom 29. September 1994 Nachfragen haben ergeben, dass der Tourismus unverständli cherweise im Katalog der Kompensationsgeschäfte, die im Zusammenhang mit der F/A-18-Beschaffung stehen, nicht enthalten ist. Der Bundesrat wird deshalb ersucht zu prüfen, ob und in welchem Rahmen der Tourismusbereich ebenfalls in die Liste der möglichen Kompensationsgeschäfte aufge- nommen werden kann.
Texte du postulat du 29 septembre 1994
Des demandes de renseignements ont permis d'apprendre que le tourisme ne figure pas dans la liste des affaires compen- satoires liées à l'acquisition des F/A-18, ce qui est incompré- hensible. Le Conseil fédéral est prié d'examiner dans quelle mesure le tourisme peut être inclus dans les listes des affaires compensatoires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Berger, Bezzola, Binder, Blatter, Bonny, Bühler Simeon, Bundi, Columberg, Hari, Hild- brand, Philipona, Rohrbasser, Rychen, Schmid Samuel, Schmidhalter, Scherrer Werner, Schnider, Schwab, Stalder, Strahm Rudolf, Vetterli, Weder Hansjürg, Weyeneth, Wyss Wil- liam, Zwygart (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Ein Grossteil des Tourismus ist ebenfalls der schweizerischen Exportwirtschaft zuzuordnen. Er ist damit den Exportwirt- schaftszweigen, die auf der Liste der Kompensationsge- schäfte aufgeführt sind, grundsätzlich gleichgestellt. Eine Auf- listung des Tourismus ist auch im Blick auf die gesamtwirt- schaftliche Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges absolut ge- rechtfertigt.
Die Unterstützung beim Verkauf und Marketing von Touris- musangeboten aus der «neuen Heimat des F/A-18» durch die Tochtergesellschaft der Herstellerfirma McDonnell Douglas, der McDonnell Douglas Travel Company, beansprucht bloss eine dienstleistungsmässige Mithilfe, die als Kompensations- geschäft kaum kostenwirksam sein dürfte und damit die ande- ren Exportzweige kaum konkurrenziert.
Mit relativ wenig Mitteln liesse sich damit ein Tourismusmarkt von rund 1,5 Millionen potentieller amerikanischer Touristen erschliessen. Voraussetzung dazu ist jedoch die Aufnahme dieser Tourismusbereiche in das Verzeichnis der Kompensati- onsgeschäfte.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1994 Ausgleichsgeschäfte, wie sie regelmässig im Zusammenhang mit der Beschaffung von Rüstungsmaterial im Ausland vom
betreffenden Lieferanten verlangt werden, sind Ausfluss unse- rer Rüstungspolitik.
Der Bundesrat hat in seinen Richtlinien für die Rüstungspolitik 1983 (BBI 1983 || 92) die diesbezüglichen Rahmenbedingun gen festgelegt. Ziel dieser Politik ist vorab eine wirtschaftliche Versorgung der Armee mit Rüstungsgütern. Zusätzlich wird der Erhalt eines industriellen Potentials im Inland angestrebt. Unsere Landesverteidigung ist zur Sicherstellung des Know- how im Hinblick auf Kampfwertsteigerungen, Unterhalt sowie für die Belange der Ausbildung auf industrielle Fähigkeiten im Inland angewiesen, die dem internationalen Anspruchsniveau genügen.
Zur Sicherstellung dieser Zielsetzungen ist es Aufgabe der Be- schaffungsstellen des EMD, alle direkten und indirekten Beteili- gungsmöglichkeiten auszuschöpfen, falls ein militärisches Be- dürfnis nicht mit angemessenem Aufwand durch eine Beschaf- fung im Inland gedeckt werden kann. Die vorstehend umschrie- bene Beteiligung ist somit klar auf industrielle Güter ausgerich- tet. Sie stellt damit nicht ein Instrument der allgemeinen Export- förderung dar. Aus diesem Grunde sind Dienstleistungen im Bereich des Tourismus, des Bankenwesens und der Versiche- rungen seit jeher von der indirekten Beteiligung ausgeschlos- sen worden. Auch Produkte aus dem Bereich der Nahrungsmit- telindustrie sowie der Landwirtschaft fallen ausser Betracht.
Zusätzlich kommt dazu, dass die verpflichteten ausländischen Industrieunternehmen in der Regel nicht über die erforderli- chen Beziehungen bzw. Absatzkanäle verfügen, um die zitier- ten Produkte bzw. Dienstleistungen vermitteln oder selber an- bieten zu können.
In der Praxis haben sich die skizzierten Einschränkungen be- währt und bisher ein gutes Niveau der getroffenen Geschäfts- kontakte garantiert. Der Einschluss der erwähnten Bereiche würde die ausländischen Firmen zwingen, für ihnen fremde Produkte und Dienstleistungen neue Kanäle zu finden, was die indirekte Beteiligung in die Nähe der auch vom Bundesrat als kritisch eingestuften Tausch- oder Bartergeschäfte führen müsste. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ant- wort des Bundesrates zum Postulat Jaggi vom 15. Januar 1986 (85.498).
Es besteht - zusammenfassend - kein Grund, die bisherige, bewährte Praxis zu ändern. Das EMD schliesst aber nicht aus, dass es sich fallweise unter dem Aspekt «goodwill> bei den ausländischen Firmen einsetzt, auch etwas für die touristische Exportförderung zu tun.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
94.3359
Postulat Pini Öffentliche Verkehrsmittel. Gratisbenutzung durch Militär
Postulato Pini Trasporti gratuiti per i militari tramite mezzi pubblici Postulat Pini Transports publics gratuits pour les militaires
Wortlaut des Postulates vom 21. September 1994
Mit dem vorliegenden Postulat möchte ich die zuständigen Bundesbehörden auf das Problem der Gratisbenützung der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Angehörigen der Armee aufmerksam machen.
61-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Bischof Abgastest für Motorfahrzeuge der Grenzgänger Postulat Bischof Véhicules des frontaliers. Contrôle des gaz d'échappement
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3331
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
2476-2477
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20 024 967
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