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Postulat Pini
Eine erneute Prüfung des Begehrens ist, da sich in der Zwi- schenzeit an der massgeblichen Sachlage nichts geändert hat, nicht erforderlich.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzu- schreiben.
Abgeschrieben - Classé
94.3382
Postulat Seiler Hanspeter F/A-18. Kompensationsgeschäfte F/A-18. Affaires compensatoires
Wortlaut des Postulates vom 29. September 1994 Nachfragen haben ergeben, dass der Tourismus unverständli cherweise im Katalog der Kompensationsgeschäfte, die im Zusammenhang mit der F/A-18-Beschaffung stehen, nicht enthalten ist. Der Bundesrat wird deshalb ersucht zu prüfen, ob und in welchem Rahmen der Tourismusbereich ebenfalls in die Liste der möglichen Kompensationsgeschäfte aufge- nommen werden kann.
Texte du postulat du 29 septembre 1994
Des demandes de renseignements ont permis d'apprendre que le tourisme ne figure pas dans la liste des affaires compen- satoires liées à l'acquisition des F/A-18, ce qui est incompré- hensible. Le Conseil fédéral est prié d'examiner dans quelle mesure le tourisme peut être inclus dans les listes des affaires compensatoires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Berger, Bezzola, Binder, Blatter, Bonny, Bühler Simeon, Bundi, Columberg, Hari, Hild- brand, Philipona, Rohrbasser, Rychen, Schmid Samuel, Schmidhalter, Scherrer Werner, Schnider, Schwab, Stalder, Strahm Rudolf, Vetterli, Weder Hansjürg, Weyeneth, Wyss Wil- liam, Zwygart (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Ein Grossteil des Tourismus ist ebenfalls der schweizerischen Exportwirtschaft zuzuordnen. Er ist damit den Exportwirt- schaftszweigen, die auf der Liste der Kompensationsge- schäfte aufgeführt sind, grundsätzlich gleichgestellt. Eine Auf- listung des Tourismus ist auch im Blick auf die gesamtwirt- schaftliche Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges absolut ge- rechtfertigt.
Die Unterstützung beim Verkauf und Marketing von Touris- musangeboten aus der «neuen Heimat des F/A-18» durch die Tochtergesellschaft der Herstellerfirma McDonnell Douglas, der McDonnell Douglas Travel Company, beansprucht bloss eine dienstleistungsmässige Mithilfe, die als Kompensations- geschäft kaum kostenwirksam sein dürfte und damit die ande- ren Exportzweige kaum konkurrenziert.
Mit relativ wenig Mitteln liesse sich damit ein Tourismusmarkt von rund 1,5 Millionen potentieller amerikanischer Touristen erschliessen. Voraussetzung dazu ist jedoch die Aufnahme dieser Tourismusbereiche in das Verzeichnis der Kompensati- onsgeschäfte.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1994 Ausgleichsgeschäfte, wie sie regelmässig im Zusammenhang mit der Beschaffung von Rüstungsmaterial im Ausland vom
betreffenden Lieferanten verlangt werden, sind Ausfluss unse- rer Rüstungspolitik.
Der Bundesrat hat in seinen Richtlinien für die Rüstungspolitik 1983 (BBI 1983 || 92) die diesbezüglichen Rahmenbedingun gen festgelegt. Ziel dieser Politik ist vorab eine wirtschaftliche Versorgung der Armee mit Rüstungsgütern. Zusätzlich wird der Erhalt eines industriellen Potentials im Inland angestrebt. Unsere Landesverteidigung ist zur Sicherstellung des Know- how im Hinblick auf Kampfwertsteigerungen, Unterhalt sowie für die Belange der Ausbildung auf industrielle Fähigkeiten im Inland angewiesen, die dem internationalen Anspruchsniveau genügen.
Zur Sicherstellung dieser Zielsetzungen ist es Aufgabe der Be- schaffungsstellen des EMD, alle direkten und indirekten Beteili- gungsmöglichkeiten auszuschöpfen, falls ein militärisches Be- dürfnis nicht mit angemessenem Aufwand durch eine Beschaf- fung im Inland gedeckt werden kann. Die vorstehend umschrie- bene Beteiligung ist somit klar auf industrielle Güter ausgerich- tet. Sie stellt damit nicht ein Instrument der allgemeinen Export- förderung dar. Aus diesem Grunde sind Dienstleistungen im Bereich des Tourismus, des Bankenwesens und der Versiche- rungen seit jeher von der indirekten Beteiligung ausgeschlos- sen worden. Auch Produkte aus dem Bereich der Nahrungsmit- telindustrie sowie der Landwirtschaft fallen ausser Betracht.
Zusätzlich kommt dazu, dass die verpflichteten ausländischen Industrieunternehmen in der Regel nicht über die erforderli- chen Beziehungen bzw. Absatzkanäle verfügen, um die zitier- ten Produkte bzw. Dienstleistungen vermitteln oder selber an- bieten zu können.
In der Praxis haben sich die skizzierten Einschränkungen be- währt und bisher ein gutes Niveau der getroffenen Geschäfts- kontakte garantiert. Der Einschluss der erwähnten Bereiche würde die ausländischen Firmen zwingen, für ihnen fremde Produkte und Dienstleistungen neue Kanäle zu finden, was die indirekte Beteiligung in die Nähe der auch vom Bundesrat als kritisch eingestuften Tausch- oder Bartergeschäfte führen müsste. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ant- wort des Bundesrates zum Postulat Jaggi vom 15. Januar 1986 (85.498).
Es besteht - zusammenfassend - kein Grund, die bisherige, bewährte Praxis zu ändern. Das EMD schliesst aber nicht aus, dass es sich fallweise unter dem Aspekt «goodwill> bei den ausländischen Firmen einsetzt, auch etwas für die touristische Exportförderung zu tun.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
94.3359
Postulat Pini Öffentliche Verkehrsmittel. Gratisbenutzung durch Militär
Postulato Pini Trasporti gratuiti per i militari tramite mezzi pubblici Postulat Pini Transports publics gratuits pour les militaires
Wortlaut des Postulates vom 21. September 1994
Mit dem vorliegenden Postulat möchte ich die zuständigen Bundesbehörden auf das Problem der Gratisbenützung der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Angehörigen der Armee aufmerksam machen.
61-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Seiler Hanspeter F/A-18. Kompensationsgeschäfte Postulat Seiler F/A-18. Affaires compensatoires
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Jahr
1994
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Band
IV
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Wintersession
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Session d'hiver
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Sessione invernale
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Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance Seduta
Geschäftsnummer 94.3382
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1994 - 08:00
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Seite
2477-2477
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20 024 968
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