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16 décembre 1994
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Interpellation Sieber
fonds der Vereinten Nationen), der Weltgesundheitsorganisa tion (WHO) sowie schweizerischer Nichtregierungsorganisa- tionen (Pestalozzi-Stiftung/Hilfe für die Kinder in der Dritten Welt, Kinder der Welt, Fondation Terre des hommes). In Bangladesch unterstützt sie beispielsweise das «Bangladesh Rural Advancement Committee» (Brac), eine Nichtregierungs- organisation, welche sich der Arbeit auf den Gebieten der Schulung, der Gesundheit von Mutter und Kind, der Impfkam- pagnen und der Achtung der Rechte von Minderjährigen wid- met. Brac ist zum Vorbild für viele ähnliche Organisationen in zahlreichen Entwicklungsländern geworden.
Im Rahmen ihrer multilateralen Entwicklungszusammenarbeit leistet die DEH einen gewichtigen Beitrag an Unicef (1991: 18 Millionen Schweizerfranken). Der Kinderhilfsfonds der Verein- ten Nationen bezweckt, die Gesundheit von Müttern und Kin- dern durch eine Reihe von Massnahmen zu verbessern: Impf- programme, verbesserte Ernährung, Trinkwasserzugang, Grundschulung, günstigere Rahmenbedingungen für Stadtkin- der, bessere gesundheitliche Voraussetzungen für die Mütter.
Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
94.3276
Interpellation Sieber Tabak- und Alkoholmissbrauch. Prävention Prévention de la tabagie et de l'alcoolisme
Wortlaut der Interpellation vom 17. Juni 1994
Im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 1993 über die Volksinitiative zur Verminderung der Alkoholprobleme und die Volksinitiative zur Verminderung der Tabakprobleme (Zwillings-Initiativen) wurde von Geg- nern - zu denen auch der Bundesrat gehörte - erklärt, dass Präventionsmassnahmen zur Verminderung der in diesen Vor- lagen aufgeworfenen Probleme unbestritten und notwendig seien. Ich stelle dem Bundesrat darum folgende Fragen:
Welche Massnahmen hat der Bundesrat seit der Volksab- stimmung über die Zwillings-Initiativen zur Unterstützung von Massnahmen gegen den Alkohol- und Tabakmissbrauch er- griffen?
Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den ent- sprechenden Fachorganisationen eine umfassende Kampa- gne zu starten, welche sich in ihrer Breitenwirkung an die Kam- pagne gegen die Immunschwächekrankheit Aids anlehnt? Falls ja, wann ist mit einer solchen Kampagne zu rechnen? 3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine Null-Promille- Grenze eine der wirksamsten Massnahmen gegen Verkehrs- unfälle unter Alkoholeinfluss darstellt?
Texte de l'interpellation du 17 juin 1994
Durant la campagne précédant la votation populaire du 28 novembre 1993 sur l'initiative populaire pour la prévention des problèmes liés à l'alcool et l'initiative populaire pour la pré- vention des problèmes liés au tabac (initiatives jumelles), les opposants, dont le Conseil fédéral faisait partie, ont déclaré que nul ne contestait la nécessité de prendre des mesures pré- ventives afin d'atténuer les problèmes évoqués dans ces deux initiatives.
Quelles mesures le Conseil fédéral a-t-il prises depuis la vo- tation populaire pour lutter contre l'abus de tabac et d'alcool? 2. Est-il prêt à lancer, en association avec les organisations spécialisées, une vaste campagne, d'une aussi grande portée que la campagne contre le Sida? Si oui, quand compte-t-il le faire?
Ne pense-t-il pas qu'un taux d'alcoolémie limité à 0 pour mille au volant est la mesure la plus efficace contre les acci- dents dus à l'alcool?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Daepp, Gross An- dreas, Maeder, Meier Samuel, Scherrer Werner, Stalder, Stef- fen, Steiger Hans, Weder Hansjürg, Zwygart (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. September 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 26 septembre 1994
Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum gehören für den Bun- desrat zu den wichtigsten aktuellen Gesundheitsproblemen (siehe Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995, S. 110ff.), vor allem wegen deren gesundheitsschädigenden Wirkung und der damit verbundenen Sterblichkeit. In der Schweiz sind jährlich mehr als 13 000 Todesfälle darauf zu- rückzuführen (10 000 allein auf das Rauchen, die wichtigste vermeidbare Todesursache). Die Gesamtzahl der Todesfälle durch illegale Drogen, Aids, Suizid und Verkehrsunfälle wird damit überstiegen.
Bei der Prävention der alkoholbedingten Probleme sollten sich die Massnahmen grundsätzlich auf die Herabsetzung des problematischen Konsums, insbesondere auf die Verminde- rung des chronischen und unangemessenen Alkoholgenus- ses, ausrichten (z. B. am Steuer oder am Arbeitsplatz).
Bei der Prävention des Tabakkonsums sollten die Massnah- men bezwecken, dass die Anzahl neuer Raucherinnen und Raucher gesenkt und die Nichtraucher und Nichtraucherin- nen vor unfreiwilliger Beeinträchtigung geschützt werden. Fer- ner sollte die Zahl der Raucherinnen und Raucher, die das Rauchen aufgeben, erhöht werden.
Zudem hat der Bundesrat mit Beschluss vom 27. April 1994 entschieden, die Revision von Artikel 32bis der Bundesverfas- sung sowie aller anderen Bestimmungen der Bundesverfas- sung, bei denen Suchtmittel betroffen sind, an die Hand zu nehmen (Absinthverbot, Kleinhandelsbeschränkungen durch die Kantone, Verteilung des Reinertrages der Eidgenössi- schen Alkoholverwaltung usw.). Ziel dieser Revision ist es, eine auf die Zukunft gerichtete Verfassungsgrundlage im Suchtmittelbereich zu erarbeiten.
Heute verfügt das BAG zur Prävention von Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum über einen jährlichen Budgetbetrag von rund einer Million Franken (alle Massnahmen eingeschlos- sen: primäre, sekundäre und tertiäre Prävention sowie Kam- pagnen). Infolge dieser sehr knapp bemessenen Finanzen und des zu geringen Personalbestandes in den Bereichen Al- kohol und Tabak, ist es derzeit nicht möglich, gegen Alkohol- missbrauch und Tabakkonsum eine ähnliche nationale Medi- enkampagne wie diejenige gegen Aids durchzuführen.
Medienkampagnen sind auch nur Teil der Prävention; sie ge- nügen allein noch keinesfalls. Trotz seines bescheidenen Handlungsspielraumes hat der Bundesrat bereits heute ver- schiedene Massnahmen (Finanzierungsbeiträge) zur Präven- tion des Tabakkonsums und der alkoholbedingten Probleme getroffen. Diese Massnahmen wurden in enger Zusammen- arbeit mit zahlreichen Partnern entwickelt, um so die be-
Interpellation Schmied Walter
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schränkten Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes zu kom- pensieren.
Im Bereich der Prävention des Alkoholmissbrauchs sind fol- gende Massnahmen zu erwähnen:
Kampagnen gegen Alkohol am Steuer wie z. B. die «Opéra- tion Nez rouge». Bei dieser in der Romandie lancierten Aktion - sie soll demnächst auf die Deutschschweiz ausgedehnt wer- den - geht es darum, dass während der Festtage zwischen Weihnachten und Neujahr Fahrzeuglenker, die dies wünschen, von einem «Taxidienst» mitsamt ihrem Fahrzeug nach Hause gebracht werden.
Kampagnen, die darauf abzielen, den Konsum alkoholfreier Getränke zu fördern, wie z. B. die Aktion «Spass im Glas». Sie wird momentan nur im Kanton Bern in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Wirteverband durchgeführt und zielt darauf ab, in allen Cafés und Restaurants (Mitglieder des bernischen Wirtevereins) vier bis fünf Getränke anzubieten, die billiger sind als Alkohol.
Im Bereich der Prävention des Tabakkonsums sind folgende Massnahmen zu erwähnen:
Nationale Kampagne mit dem Ziel, den Jugendlichen eine positive Gesundheitsbotschaft zu vermitteln. Diese richtet sich unter dem Namen «Neue Lust - Nichtrauchen» an Jugendli- che im Alter von 14 bis 18 Jahren. Sie vermittelt das positive Bild eines gesunden Verhaltens ohne Tabakkonsum. Dieses Ziel soll via Sponsoring von Disco-Abenden und Sportveran- staltungen erreicht werden.
Allgemeine Kampagne zur Sensibilisierung der Bevölke- rung für die Problematik des Tabakkonsums, z. B. «Tag des Nichtrauchens> am 31. Mai, der jährlich unter ein neues Motto gestellt wird.
Zudem sind zahlreiche Präventionsmassnahmen auf die Schule ausgerichtet, wie z. B. die Verbreitung von didakti- schem Material (Software «Café Saigon») oder die Ausbildung von Schülern, die als sogenannte Multiplikatoren Informatio- nen zur Gesundheit bei ihren Mitschülerinnen und -schülern weiterverbreiten (Programm «Smat, Schüler - Multiplikatoren Alkohol und Tabak»). Ferner ist eine breitgefächerte Informa- tionskampagne über gesundheitsfördernde Massnahmen im Gange, die sich an die in der Schweiz lebende ausländische Bevölkerung richtet.
Unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips erklärt sich der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den Kanto- nen sowie privaten und halbprivaten Partnerorganisationen nationale Kampagnen im Bereich der Prävention des Tabak- konsums und der alkoholbedingten Probleme durchzufüh- ren. Dies allerdings unter Vorbehalt der finanziellen Möglich- keiten, wie sie sich aus der Entwicklung der Bundesfinanzen ergeben.
Die Trennung von Trinken und Fahren ist an sich sehr geeig- net, Verkehrsunfälle zu verhüten. Dagegen erachtet der Bun- desrat eine gesetzliche Null-Promille-Limite als politisch un- realistisch und praktisch nicht durchsetzbar. Auch mit Blick auf Europa scheint ihm diese Massnahme nicht opportun. Frankreich hat kürzlich die Promillegrenze von 0,8 auf 0,7 re- duziert. Sollte dies während einer einjährigen Testphase zu ei- nem nennenswerten Rückgang der alkoholbedingten Unfälle führen, soll Alkohol am Steuer bereits mit 0,5 Promille strafbar werden. In fast sämtlichen übrigen Ländern des EU/EWR- Bereichs beträgt die entsprechende Limite gegenwärtig 0,5 oder 0,8 Promille. Der Bericht «Sicherheit im Strassenverkehr» einer vom EJPD eingesetzten Expertengruppe enthält unter anderem die Empfehlung, die Promillegrenze in der Schweiz auf 0,5 herabzusetzen. Der Bundesrat hat deshalb am 20. April
1994 dem EJPD den Auftrag erteilt, die Frage im Einverneh- men mit den zuständigen Bundesstellen sowie den betroffe- nen Instanzen und Organisationen ausserhalb des Bundes zu prüfen und im gegebenen Fall Antrag zu stellen.
Der Bundesrat prüft zurzeit weitere Massnahmen zur Unfallver- hütung. Wer übermässig trinkt und trotzdem fährt, muss ins- künftig mit strengeren Sanktionen rechnen. Der Fahrzeugfüh- rer soll aber auch mit höherer Wahrscheinlichkeit damit rech- nen müssen, in eine Kontrolle zu geraten. Studien auf interna- tionaler Ebene haben klar gezeigt, dass eine Intensivierung der Kontrollen für die Verhütung alkoholbedingter Verkehrsunfälle ebenso wirksam ist wie die Verschärfung der Strafen. Die näch- ste Revision des Strassenverkehrsgesetzes, über die voraus- sichtlich im Frühjahr 1995 eine Vernehmlassung durchgeführt wird, sieht deshalb unter anderem auch eine Rechtsgrundlage für die systematische Durchführung von Atemlufttests vor.
Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
94.3466
Interpellation Schmied Walter Ursachen des Drogenabhängigkeit. Forschung
Recherche sur les causes de la toxicomanie
Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1994
Die kontrollierte Heroinabgabe steht zurzeit im Zentrum der Forschungsarbeiten über das Problem der Drogenabhängig- keit. Im Gegensatz dazu sind die Forschungsgrundlagen für eine Prävention, die auf nichtdrogenabhängige Personen aus- gerichtet ist, wenig bekannt oder fehlen sogar ganz.
Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
Kann der Bundesrat die genauen Ursachen (gesellschaftli- ches Umfeld, soziale Bedingungen usw.) und die persönli- chen Gründe nennen, die jemanden dazu bringen, Drogen zu nehmen?
Wieweit kann sich der Bundesrat bei der Beantwortung der ersten Frage auf wissenschaftliche Daten aus der Schweiz ab- stützen?
Wieweit beschäftigt sich die Forschung in der Schweiz mit den Ursachen der Drogenabhängigkeit?
Werden die Ergebnisse dieser Forschung bereits auf die Präventivmassmahmen angewendet? Kann man in diesem Sinne von einer Drogenbekämpfungspolitik sprechen, die sich an den Ursachen der Drogenabhängigkeit orientiert?
Die wissenschaftlichen Anstrengungen konzentrieren sich heute auf die kontrollierte Heroinabgabe. Bleibt unter dieser Voraussetzung noch genug Raum für die Ursachenfor- schung?
Texte de l'interpellation du 7 octobre 1994
La distribution contrôlée d'héroïne est actuellement au centre des travaux scientifiques sur le problème de la toxicomanie. En revanche, les bases scientifiques d'une prévention ciblée sur les toxicomanes sont peu connues ou font même totale- ment défaut.
Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- vantes:
Le Conseil fédéral peut-il décrire avec exactitude les causes (milieu, conditions sociales, etc.) et les motifs qui poussent une personne à commencer à prendre des drogues?
En répondant à la première question, dans quelle mesure le Conseil fédéral peut-il se fonder sur des données scientifiques suisses?
62-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Sieber Tabak- und Alkoholmissbrauch. Prävention Interpellation Sieber Prévention de la tabagie et de l'alcoolisme
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Jahr
1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3276
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Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1994 - 08:00
Date
Data
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