E 30 novembre 1994
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Gatt/Cycle d'Uruguay
94.080-11 Gatt/Uruguay-Runde. Gesetzesänderungen. Bundesgesetz über die Brotgetreideversorgung des Landes Gatt/Cycle d'Uruguay. Modification de lois. Loi fédérale sur l'approvisionnement du pays en blé
Botschaft und Gesetzentwurf vom 19. September 1994 (BBI IV 950) Message et projet de loi du 19 septembre 1994 (FF IV 995)
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Wir kommen zu einigen Vorlagen, die wahrscheinlich weniger Zeit beanspru- chen werden, da sie lediglich in der Folge des Landwirt- schaftsgesetzes angepasst werden müssen.
Das Bundesgesetz über die Brotgetreideversorgung des Lan- des hat zum Zweck, die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Brotgetreide zu gewährleisten. Zu diesem Zweck besteht ein Backmehleinfuhrmonopol. Es soll inländische Müller vor allzu grosser ausländischer Konkurrenz schützen und damit auch eine Autarkie der Schweiz gewährleisten. Generell hat die vorliegende Gesetzesanpassung keine Auswirkung auf die heutige Brotgetreideordnung. Das Einfuhrmonopol des Bundes bleibt erhalten. Mit dem weiterhin bestehenden Bewil- ligungsverfahren erfüllt der Bund auch seinen versorgungspo- litischen Auftrag.
Wenn Sie einverstanden sind, möchte ich auch noch eine ein- zige Änderung begründen. Die Änderung finden Sie in Arti- kel 23, in den Absätzen 2 und 3, und zwar kann neu jeder- mann Einfuhren vornehmen, auch zu herabgesetzten Zollan- sätzen (Abs. 3) - gewöhnliche Einfuhren von Backmehl. Bis- her war das nur für die Industrie möglich. Das ist die materielle Änderung in diesem Geschäft
Bei den Artikeln 35 und 39 handelt es sich lediglich um techni- sche Anpassungen.
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Ziff. I, II Titre et préambule, ch. I, II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
29 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.080-12 Gatt/Uruguay-Runde. Gesetzesänderungen. Zuckerbeschluss Gatt/Cycle d'Uruguay. Modification de lois. Arrêté sur le sucre
Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. September 1994 (BBI IV 950) Message et projet d'arrêté du 19 septembre 1994 (FF IV 995)
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2 Abs. 2 Antrag der Kommission Aufheben
Art. 2 al. 2 Proposition de la commission Abroger
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Sie sehen auf der Fahne, dass die Kommission bereits bei Artikel 2 Absatz 2 eine Änderung vorgenommen hat, obwohl dieser Artikel nicht in der bundesrätlichen Vorlage für die Gesetzesanpassungen figuriert hat. Es geht bei diesem Absatz um die vertragliche Gesamtmenge, die produziert werden darf. Bis heute ist diese auf 850 000 Tonnen plafoniert. Die Kommission hat beschlos- sen, zu beantragen, diese Plafonierung zu eliminieren.
Es ist aufgrund der Entwicklung mit sinkenden Preisen für Zuckerrüben zu rechnen. Die Mengenausweitung ist eine der Möglichkeiten, den Bauern etwas Manövrierfähigkeit zu ge- ben, indem sie die Menge ausweiten und so die sinkenden Preise etwas kompensieren können.
Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb, hier diese Aufhe- bung vorzunehmen. Allerdings liegt gemäss dem nächsten Absatz die Kompetenz nach wie vor beim Bundesrat, die effek- tiven Mengen jährlich festzulegen; er ist einfach nicht mehr an diesen Plafond von 850 000 Tonnen gebunden.
Weber Monika (U, ZH): Die Erhöhung der Zuckermenge war ja Gegenstand einer Volksabstimmung Ende der achtziger Jahre. Damals sprach man über eine Erhöhung der Zucker- rübenmenge von 850 000 Tonnen auf 1,1 Millionen Tonnen. Diese Linie wurde vom Volk nicht akzeptiert, und so ist diese Menge von 850 000 Tonnen im Gesetz geblieben.
Nun wollen wir die Limite aufgeben, d. h., wir wollen die Kom- petenz dem Bundesrat übergeben; das Volk hätte hier keine Möglichkeit mehr einzugreifen. Ich kann verstehen, dass die Zuckerfabriken aus Betriebsoptimierungsgründen natürlich so argumentieren. Ich stemme mich auch nicht einfach dage- gen. Ich möchte drei Bemerkungen dazu machen und absi- chern, dass sie zutreffen.
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dem Bund übertragen möchten. Die Restschuld des Zucker- ausgleichsfonds möchte die Zuckerwirtschaft nicht selber tra- gen. Ich muss ganz deutlich sagen, dass es nicht angeht, die Restschuld des Zuckerausgleichsfonds auf den Bund abzu- wälzen. Es geht nicht an, dass der Negativsaldo nun einfach zu Lasten des Bundes geht.
Ich möchte klar sagen: Die Erhöhung der Zuckermenge muss wahrscheinlich gestaffelt werden, darf dem Bund jedoch keine Mehrkosten bringen.
Ich muss zu dem, was Herr Uhlmann gesagt hat, etwas er- gänzen; es geht zwar nicht in die gleiche Richtung. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass wir bis heute davon ausgegan- gen sind, nur Gatt-konform zu sein, wenn der Inlandanteil der Zuckerproduktion einen gewissen Prozentsatz nicht über- schreitet. Bundesrat Delamuraz hat vorher schon gegenüber Frau Simmen bejaht, dass man die Entwicklungsländer im Auge behalte. Ich muss sagen, dass man vor ungefähr 15 Jah- ren noch davon gesprochen hat, dass die Inlandproduktion nicht mehr als 47 Prozent ausmachen sollte. Heute ist man bei weit über 50 Prozent, bei etwa 60 Prozent. Ich weiss, dass von der Zucker- und von der Zuckerrübenwirtschaft gewünscht wird, die Menge auf 70 Prozent des Inlandbedarfs anzuheben. Ich finde, wir sollten auch volkswirtschaftliche Vernunft walten lassen und nicht übertreiben. Die 170 000 Tonnen Zucker, die vorgesehen sind, beinhalten eine Erhöhung, und das bedeu- tet, dass in den Zuckerfabriken eine Betriebsoptimierung ein- geführt werden kann; dagegen bin ich nicht. Ich möchte je- doch keine Mehrkosten für den Bund; das ist mein Anliegen. Deshalb muss das Ganze so gestaffelt werden, dass dem Bund durch diesen zusätzlichen Rübenanbau keine Mehrko- sten erwachsen.
Piller Otto (S, FR): Es gäbe hier natürlich eine grosse Diskus- sion zu führen, unter Einbezug entsprechend der Diskussion, die wir geführt haben, und unter Einbezug der Abstimmung zum Zuckerbeschluss.
Ich muss Ihnen einfach sagen, was ich hier nicht verstehe: Es wurde heute morgen beim Landwirtschaftsgesetz gesagt - auch Herr Bundesrat Delamuraz hat es gesagt -, wir würden nur die Änderungen machen, die Gatt-bedingt zwingend seien. Die gleichen Leute, die gesagt haben, wir dürften nur das anpassen, was aufgrund des Gatt wirklich zwingend sei, die kommen jetzt und wollen hier diese Bestimmung aufhe- ben, die ja dank einer Volksabstimmung hineingekommen ist. Und nun frage ich Sie allen Ernstes: Hätte das nicht auch war- ten können bis 1996? Warum vertröstet man uns in bezug auf die Zollkontingentszuteilung jahrelang und sagt, das komme dann 1996? Ausgerechnet hier beim Zuckerbeschluss - nach einer erfolgreichen Volksabstimmung - kommt man jetzt, macht mit einem Federstrich Tabula rasa und sagt, wir geben das frei!
Für mich wäre es gut gewesen, wenn man das vertiefter hätte diskutieren können, aber ich möchte jetzt nicht vor der wohl- verdienten Wahlfeier unseres verehrten Präsidenten diese Dis- kussion auch aus entwicklungspolitischer Sicht noch einmal beginnen. Ich bin einfach enttäuscht, dass man hier etwas ge- macht hat, was mit dem Gatt gar nichts zu tun hat.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr La séance est levée à 12 h 00
B-S
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Gatt/Uruguay-Runde. Gesetzesänderungen. Zuckerbeschluss Gatt/Cycle d'Uruguay. Modification de lois. Arrêté sur le sucre
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1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance Seduta
Geschäftsnummer
94.080-12
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
30.11.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
1138-1139
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Ref. No
20 025 104
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