Fonds monétaire international
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6 décembre 1994 E
Au moment des délibérations de la commission, la convention n'était pas encore signée. La commission a approuvé le projet d'arrêté sous réserve de la signature, qui a eu lieu le 2 novembre 1994 à New Dehli.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, dem Bundesbe- schluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien zuzustimmen.
Proposition de la commission
La commission propose, à l'unanimité, d'entrer en matière et d'adopter l'arrêté fédéral approuvant une convention de dou- ble imposition avec l'Inde.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.065
Internationaler Währungsfonds (Esaf II). Beteiligung der Schweiz Fonds monétaire international (FASR II). Participation de la Suisse
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 29. Juni 1994 (BBI III 1397) Message et projets d'arrêté du 29 juin 1994 (FF III 1381)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Bloetzer Peter (C, VS), Berichterstatter: Mit der vorliegenden Botschaft beantragt Ihnen der Bundesrat die Gewährung ei- nes Darlehens und eines Beitrags à fonds perdu an die verlän- gerte Erweiterte Strukturanpassungsfazilität (Esaf II) des Inter- nationalen Währungsfonds (IWF).
Die Schweiz hatte sich bereits an der ursprünglichen Esaf von 1988 mit einem zinslosen Darlehen von 200 Millionen Sonder- ziehungsrechten bzw. 400 Millionen Franken beteiligt. Ob- wohl die Schweiz damals noch nicht Mitglied der Bretton- Woods-Institution war und demzufolge nicht mitentscheiden konnte, zieht der Bundesrat aufgrund der im Frühjahr 1993 ge- machten ersten Programmauswertung insgesamt eine posi- tive Bilanz
Im Vergleich zur Periode vor Programmbeginn stieg das durchschnittliche Wachstum in den Ländern, welche Anpas- sungsprogramme durchführten, an, und deren Exporte wie- sen markante Zuwachsraten auf. Auch die Währungsreserven und die Investitionen erhöhten sich beträchtlich. Die Inflations- raten sind zwar weiterhin auf einem hohen Niveau; sie konnten aber immerhin gesenkt werden.
In seiner Evaluation stellt der IWF zudem fest, dass die Rolle des Staates in den Volkswirtschaften dieser Länder funda- mental neu definiert worden ist. Die hauptsächlichen Verän- derungen erfolgten in der Liberalisierung des Handels, der Wechselkursregime, der Landwirtschaft und der Zinssätze. Weniger umfassend verliefen jedoch die Reformen bei der Restrukturierung des Bankensektors und der staatlichen Un- ternehmungen.
Zusammenfassend kann aufgrund der Evaluation gesagt wer- den, dass die Esaf-Programme einer grossen Zahl von Län- dern helfen, ihre Volkswirtschaften zu stabilisieren und neu zu strukturieren, ohne dabei auf Kredite angewiesen zu sein, de- ren Schuldendienst sie schwer belasten würde. Aufgrund der positiven Bilanz des ersten Esaf-Programms beantragt Ihnen der Bundesrat nun eine Verlängerung des Anschlusspro- gramms, welches der IWF am 15. Dezember 1993 beschlos- sen hat.
Die schweizerische Beteiligung wird sich auf einen Dreissig- stel der von allen Ländern insgesamt zugesagten Beiträge be- laufen. Der schweizerische Kreditbeitrag von höchstens 167 Millionen Sonderziehungsrechten oder 335 Millionen Franken wird von der Nationalbank zur Verfügung gestellt; der Bund übernimmt die Rückzahlungsgarantie. Der Beitrag an das Zinsverbilligungskonto wird die Finanzrechnung während der kommenden zehn Jahre jährlich mit rund 10 Millionen Franken belasten.
Der IWF verfügt als Treuhänder über die Mittel des Esaf. Die Zahlungsbilanzkredite werden für eine Dauer von zehn Jahren zu einem Zinssatz von 0,5 Prozent und einer Rückzahlung in zehn halbjährlichen Tranchen gewährt, beginnend nach fünf- einhalb Jahren.
Das Esaf-II-Programm dauert bis zum 31. Dezember 2009. Um eine allfällige Programmverzögerung zu berücksichtigen, hat der Bundesrat beschlossen, die Beteiligung der Schweiz bis zum 31. Dezember 2011 zu verlängern.
Ohne Gegenstimme hat die Kommission Eintreten auf beide Beschlussentwürfe beschlossen. Der erste Bundesbeschluss betrifft die Beteiligung der Schweiz am verlängerten Esaf-Pro- gramm, der zweite regelt die Finanzierung der verlängerten Er- weiterten Strukturanpassungsfazilität beim Internationalen Währungsfonds.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und den beiden Beschlussentwürfen zuzu- stimmen.
Onken Thomas (S, TG): Ich bin Mitglied der Kommission und habe diesen Beschlussentwürfen ebenfalls zugestimmt Wie es Herr Bloetzer ausgeführt hat: Es war ein Entscheid der ein- stimmigen Kommission.
Was ich hier aber doch noch anmerken möchte, ist, dass ich der Überzeugung bin, dass der beschrittene Weg nicht die opti- male Lösung für den Schuldendienst dieser Länder ist. Wir wis- sen, dass sich der Fluss von Mitteln aus der industrialisierten Welt in die Entwicklungsländer umgekehrt hat: Es werden über den Schuldendienst mehr Mittel aus der Dritten Welt abgezo- gen, als neue Entwicklungsgelder in diese Länder fliessen. Wir müssen auch hier, im multilateralen Bereich, zu einem Er- lass von Schulden kommen. Der IWF hat sich bisher im Ge- gensatz zu einzelnen Ländern oder auch Banken, die zugun- sten der Entwicklungsländer echte Schuldenerlasse gewährt haben, ausgenommen. Der IWF hat stets einen privilegierten Gläubigerstatus für sich beansprucht. Es gibt nun grosse An- strengungen, um auch den IWF so weit zu bringen, dass er Schulden erlässt, statt nur über die Esaf wieder den Schulden- dienst selber zu erleichtern. Der Weg echter Verzichtleistun- gen muss in Zukunft beschritten werden.
Die Aussenpolitische Kommission hat im übrigen bereits ver- einbart, dass sie sich an einer nächsten Sitzung einmal vertieft mit der Schuldenproblematik der Drittweltländer beschäftigen wird. Für heute stimmen wir dem Entwurf sicher zu. Für die Zu- kunft jedoch bin ich der Überzeugung, dass neue Lösungen auch vom IWF gefunden werden müssen, denn sonst wird man nicht ans Ziel gelangen.
Die Botschaft beschönigt natürlich auch oder blendet gar aus, was vielfach an sozialen Auswirkungen mit diesen Anpas-
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Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung
sungsprogrammen und mit diesem unerbittlichen Schulden- dienst verbunden ist. Die Strukturanpassungsprogramme bringen teilweise auch Härten, die unzumutbar sind. Dass das verschwiegen wird, dass man eine so beschönigende Bilanz zieht, kreide ich der Botschaft an. Sie ist in dieser Beziehung nicht sehr differenziert.
Wie gesagt, beide Einwände gehen jedoch nicht so weit, dass ich grundsätzlich Opposition machen wollte. Auch ich stimme der Vorlage so, wie sie uns vom Bundesrat unterbreitet wor- den ist, zu.
Villiger Kaspar, Bundesrat: Ich muss nicht wiederholen, was Ihr Kommissionssprecher bereits gesagt hat. Er hat die Sach- verhalte ausführlich geschildert. Ich bitte Sie, der Vorlage zu- zustimmen.
Vielleicht noch eine Bemerkung zu Herrn Onken. Ich habe Ver- ständnis dafür, dass Sie die Härte der Auflagen beschäftigt. Anderseits sind die Erfolge der letzten Programme doch ermu- tigend. Herr Bloetzer hat auf die markant höheren Wachstums- raten, auf die Steigerung der Exporte, der Investitionen, der Währungsreserven und auch auf die niedereren Inflationsra- ten hingewiesen. Das zeigt, dass es manchmal nicht ohne eine gewisse Disziplin, nicht ohne gewisse Härten für das langfristige Wohle eines Landes geht. Das haben auch Länder der westlichen Hemisphäre, die sich anpassen mussten, weil ihr Finanzhaushalt nicht ganz im Gleichgewicht war, zu spüren bekommen. In dieser Hinsicht meine ich doch, dass wir in gu- ten Treuen hier etwas beitragen müssen und nochmals zu- stimmen dürfen.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und den Be- schlussentwürfen zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
A. Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der verlängerten Erweiterten Strukturanpassungsfazilität beim Internationalen Währungsfonds
A. Arrêté fédéral concernant la participation de la Suisse à la facilité d'ajustement structurel renforcée et prolongée du Fonds monétaire international
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-6 Titre et préambule, art. 1-6
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
24 Stimmen (Einstimmigkeit)
B. Bundesbeschluss über die Finanzierung der verlänger- ten Erweiterten Strukturanpassungsfazilität beim Interna- tionalen Währungsfonds
B. Arrêté fédéral concernant le financement de la facilité d'ajustement structurel renforcée et prolongée du Fonds monétaire international
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
24 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.075
Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1993/94 Régie des alcools. Gestion et compte 1993/94
Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. September 1994 Message et projet d'arrêté du 19 septembre 1994
Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, 3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, 3012 Berne
Beschluss des Nationalrates vom 1. Dezember 1994 Décision du Conseil national du 1er décembre 1994
Seiler Bernhard (V, SH), Berichterstatter: Ihre Geschäftsprü- fungskommission (GPK) beantragt Ihnen, auf den Geschäfts- bericht der Eidgenössischen Alkoholverwaltung 1993/94 ein- zutreten und diesen auch zu genehmigen. Über die Rechnung wird Ihnen von Herrn Coutau Antrag gestellt Ich beschränke mich deshalb in meinen Ausführungen auf den geschäftlichen Teil.
Am 6. Mai 1994 reichte die GPK des Nationalrates ein Postulat ein, das verlangt: «An der Stelle der heutigen Parallelität der Anliegen ist eine klare Hierarchie der Ziele zu schaffen.» (AB 1994 N 789) Der Bundesrat hat darauf bereits reagiert und dem Eidgenössischen Finanzdepartement den Auftrag erteilt, ein Konzept einer neuen Suchtmittelordnung zu erarbeiten. Neben dem Alkohol wären auch andere Suchtmittel in den ge- sundheitspolitischen Auftrag mit einzubeziehen. Gleichzeitig soll darauf hingewirkt werden, dass die heutigen Zielkonflikte zwischen gesundheitspolitischen, fiskalischen und agrar- und gewerbepolitischen Anliegen gelöst werden. An und für sich, dies gilt auch bis zur Revision der noch geltenden Alkoholord- nung, ist für die Eidgenössische Alkoholverwaltung die verfas- sungsmässig verankerte Priorität der Gesundheitspolitik un- bestritten.
In der GPK des Nationalrates ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob nicht mit der Revision gleich die alkoholfreie Kar- toffel- und Obstverwertung längerfristig als neue Aufgabe dem Bundesamt für Landwirtschaft zugeordnet werden solle. Als Sprecher der GPK Ihres Rates kann ich folgendes dazu sagen: 1. Ein Widerspruch in den drei Zielsetzungen der Eidgenössi- schen Alkoholverwaltung bestand von Anfang an. Über- schüsse von Obst- und Kartoffelernten zu verwerten hat immer etwas gekostet Damit konnte aber jeweils, im besonderen beim Obst, auch die Herstellung von Spirituosen und Schnaps einigermassen unter Kontrolle gehalten werden. In Erntere- kordjahren kann das tatsächlich Millionen von Franken ko- sten, das wird auch zukünftig so bleiben.
Wie sinnvoll eine weitere Flächenreduktion bei Kartoffeln in der Schweiz ist, darf man sich fragen, wenn man feststellt, dass die Ernte an Speisekartoffeln 1994, die diesjährige Ernte also, infolge ungünstiger Witterung, nicht ausreichen wird; und deshalb sehr wahrscheinlich höhere Einfuhren notwendig werden, um unsere Bevölkerung bis zur nächsten Ernte ver- sorgen zu können.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Internationaler Währungsfonds (Esaf II). Beteiligung der Schweiz Fonds monétaire international (FASR II). Participation de la Suisse
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Jahr
1994
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.065
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.12.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
1180-1181
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