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schaftlichen Leistungen werden noch 479 Millionen Franken erreichen, gegenüber 542 Millionen im laufenden Jahr. Erst- mals wird im nächsten Jahr im Rahmen des sogenannten Drit- telmodells eine Abgeltung von 75 Millionen Franken aus dem Budget des EVED transferiert, zugunsten der verbilligten Zeit- ungsbeförderung durch die PTT-Betriebe.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der PTT geht schon dar- aus hervor, dass es sich um den grössten Arbeitgeber der Schweiz handelt, aber auch daraus, dass ihre Investitionstätig- keit und ihre gesamte Beschaffung im Inland für die ganze Wirtschaft von grosser Bedeutung sind. Die Bruttowertschöp- fung der PTT wird im nächsten Jahr um rund 10 Prozent, von 9,5 Milliarden auf über 10,4 Milliarden Franken, ansteigen, das ist ein massgeblicher Beitrag zugunsten unserer ge- samten schweizerischen Volkswirtschaft. Er zeugt von der Lei- stungsfähigkeit dieses Regiebetriebes, der sich bewusst auf den Markt ausgerichtet hat, der seine Führungsstrukturen op- timiert hat und nun daran ist, sich zukunftsgerichtete unterneh- merische Strukturen zu geben. Diese Fragen werden uns in Zukunft vor allem im Zusammenhang mit der Totalrevision des Postverkehrsgesetzes noch intensiv beschäftigen. In der Zwi- schenzeit geben wir mit der Verabschiedung dieses Budgets der PTT-Führung das Signal, auf ihrem erfolgversprechenden Kurs zu bleiben.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, das Budget zu genehmigen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Herr Schüle hat praktisch alles gesagt, was es zu diesem doch recht erfreulichen Budget der PTT für 1995 zu sagen gibt. Ich möchte ihm und der Kommission für die mehrheitlich lobenden Worte an die Adresse der PTT dan- ken. Ich werde sie umgehend weiterleiten - selbstverständlich mit A-Post!
Zu den einzelnen Punkten, die Herr Schüle erwähnt hat, möchte ich noch folgendes ergänzen: Beim Ergebnis ist zu sagen, dass hier der Bundesrat eine Korrektur vorgenommen hat, wodurch der budgetierte Gewinn erhöht wird. Für 1995 wurden bei den ausserordentlichen Abschreibungen vom Bundesrat 50 Millionen Franken weniger bewilligt - für 1996 sind es 80 Millionen Franken und für jenes von 1997 dann 90 Millionen Franken weniger. Für die drei Jahre verbleibt aber immer noch ein Betrag von 2,45 Milliarden Franken, was doch - gleichwohl - sehr beträchtlich ist. Aber diese ausser- ordentlichen Abschreibungen sind dringend notwendig.
In bezug auf die Verkehrsentwicklung und die Tarife möchte ich lediglich festhalten, dass 1995 bei der Post eine Nachfrage- steigerung von 0,7 Prozent und bei der Telecom eine solche von 2,6 Prozent erwartet wird.
Am 2. November dieses Jahres hat der Bundesrat bekanntlich die Tarifmassnahmen 1995 gutgeheissen, und ab dem 1. Ja- nuar 1995 werden alle Dienstleistungen der Telecom sowie gewisse Dienstleistungen der Post - wie das Herr Schüle ge- sagt hat - der Mehrwertsteuer unterstellt.
In bezug auf das Personal ist es wichtig festzustellen, dass der Personalbestand ohne Lehrlinge in Biga-Berufen um weitere 2346 Stellen abnimmt. Der Totalbestand der PTT umfasst demzufolge 58 400 Personen. Der Stellenabbau wird aber so- zialverträglich durchgeführt, und ich erwähne auch hier die «Aktion Solidarität» der PTT. Hier ist es interessant zu wissen, dass gegen 3000 Beschäftigte im Alter von 60 bis 65 Jahren von der Möglichkeit des flexiblen Altersrücktritts Gebrauch ge- macht haben. Stellen, die man nicht mehr braucht, zu erhalten wäre verantwortungslos.
Zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen nur folgendes: Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, also Zeitungstransport, Postautodienst, See- und Flugfunk, werden mit 479 Millionen Franken veranschlagt. Das ist ein sehr grosser Betrag. Beim Zeitungstransport ist für 1995 ein Abgeltungsbetrag des Bun- des von 75 Millionen Franken vorgesehen, aber die Vorausset- zung dafür ist, dass die Revision von Artikel 10 des Postver- kehrsgesetzes durchkommt; ich hoffe, dass die Vorlage mor- gen im Nationalrat behandelt werden kann.
In bezug auf den Finanzplan 1996/97 belaufen sich die vorge- sehenen Unternehmensergebnisse schliesslich auf 334 Mil- lionen Franken für 1996 und auf 394 Millionen Franken für
Noch ein letztes Wort zur Gewinnablieferung: Obwohl das mit dem Budget 1995 der PTT nicht direkt zu tun hat, halte ich es für einen wichtigen Punkt 1995 ist im Bundesbudget eine Ge- winnablieferung der PTT von 270 Millionen Franken vorgese- hen. Das zu erwartende Ergebnis 1994 der PTT erlaubt die Pro- gnose, dass die PTT dieses Ziel erreichen werden. Das bringt uns zu folgendem Rechnungsstand: Von 1978 bis 1994 wer- den die PTT dem Bund insgesamt 2,445 Milliarden Franken abgeliefert haben.
Ich glaube, das darf man auch einmal sagen, denn es ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, nicht nur für die PTT, dass sie die- sen Betrag abliefern können, sondern sicher auch für die Bun- desfinanzen.
Schüle Kurt (R, SH), Berichterstatter: Ich habe nur beizufü- gen, dass mit einer Teuerung von 0 Prozent budgetiert worden ist. Im Gegensatz zu den SBB, wo wir noch Anpassungen vor- nehmen müssen, ist diese nachträgliche Massnahme des Bundesrates hier bereits berücksichtigt.
Bundesbeschluss über den Finanzvoranschlag der PTT- Betriebe für das Jahr 1995 Arrêté fédéral concernant le budget financier de l'Entre- prise des PTT pour l'année 1995
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-4 Titre et préambule, art. 1-4
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
94.071
SBB. Voranschlag 1995 CFF. Budget 1995
Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. Oktober 1994 (BBI V 742)
Message et projet d'arrêté du 19 octobre 1994 (FF V 726) Voranschlag 1995 und Mittelfristplan 1996-2000 der SBB vom 15. September 1994 Budget 1995 et plan à moyen terme 1996-2000 des CFF du 15 septembre 1994
Bezug bei der Generaldirektion SBB, Hochschulstrasse 6, 3030 Bern
S'obtiennent auprès de la Direction générale des CFF, Hochschulstrasse 6, 3030 Berne
Gemperli Paul (C, SG), Berichterstatter: Zum Budget der SBB ist vorerst eine grundsätzliche Feststellung zu machen, die erfreulich ist: Das Unternehmen hat die Aufwandentwicklung recht gut im Griff. Man hat den Eindruck, dass sich die Ver- antwortlichen sehr bemühen, die Defizite nicht ausufern zu lassen.
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Zur Illustration kann in bezug auf die Bundesleistungen auf fol- gende Fakten hingewiesen werden: Die Abgeltung für den re- gionalen Personenverkehr erfordert 1995 noch 700 Millionen Franken gegenüber 725 Millionen im Jahre 1994. Ohne dass ein Leistungsabbau erfolgt ist, konnten Effizienzsteigerungen erzielt werden. Die Abgeltung des Huckepackverkehrs steigt 1995 nur leicht, 110 Millionen anstelle von 105 Millionen 1994. Die Infrastrukturleistungen des Bundes für 1995 ma- chen 1428 Millionen gegenüber 1418 Millionen Franken aus. Die Investitionssumme erreicht 1995 brutto 2172 Millionen Franken gegenüber 2207 Millionen Franken 1994. Die ge- samten Bundesleistungen nach Budget 1995 machen ohne Berücksichtigung des Fehlbetrages 2238 Millionen Franken gegenüber 2248 Millionen Franken im Vorjahr aus. Das ist in- dessen nicht die Folge eines ungezügelten Ausgabenwachs- tums, sondern des stagnierenden Ertrages und des leicht stei- genden Aufwandes der Erfolgsrechnung. Ich komme darauf zurück.
Dem Voranschlag der SBB liegt für 1995 erstmals auch der Voranschlag der Sonderrechnung Alptransit mit einem ge- planten Aufwand von 175 Millionen Franken bei.
Im einzelnen ist auf folgendes zu verweisen:
Zu den wichtigsten Positionen der Unternehmenserfolgsrech- nung ist folgendes festzuhalten: Die verzögerte wirtschaftliche Erholung wirkt sich auf die Nachfrageentwicklung im Perso- nenverkehr aus. Es konnte im Personenverkehr lediglich mit einem Mehrertrag von 1 Prozent gerechnet werden. Im Güter- verkehr sind trotz steigenden Transportmengen kleinere Er- träge zu erwarten. Dies ist unter anderem auf den Ertragsaus- fall beim Cargo Domizil als Folge des Übergangs dieses Ver- kehrszweiges an die CDS AG sowie auf grosse Überkapazitä ten und starken Preisdruck zurückzuführen.
Am 1. Januar 1995 übernimmt die CDS Cargo Domizil AG den Stückgutverkehr der SBB. Das neue Konzept führt - mittelfri- stig - zu einer Verbesserung des Unternehmensergebnisses der SBB. Die Massnahme ermöglicht den SBB, in den näch- sten Jahren den Personalbestand um 1200 Mitarbeiter zu re- duzieren. Davon können kurzfristig durch Pensionierungen und natürliche Abgänge rund 400 Stellen abgebaut werden. 470 Mitarbeiter werden von den SBB an die CDS detachiert Sie werden dort beschäftigt, so dass vorübergehend noch 330 Mitarbeiter in anderen Funktionen weiterbeschäftigt wer- den. Das ist das sogenannte freigesetzte Personal. Mittelfristig werden sich die Ergebnisse noch verbessern, weil der Auf- wand für das freigesetzte Personal sukzessive wegfällt, ein Aufwand von rund 32,2 Millionen Franken.
Zusätzlich werden sich heute noch nicht quantifizierbare Ein- sparungen durch die Abnahme von Betriebsleistungen und durch Mehrerträge aus der Vermittlung freigewordener Räum- lichkeiten ergeben.
Die SBB sind jedenfalls zuversichtlich, dass diese erste grosse Privatisierungsaktion allen Beteiligten schliesslich zum Vorteil gereichen wird.
Der Personalaufwand erhöht sich gegenüber 1993 um 19,8 Millionen Franken oder um 0,6 Prozent. Der stark abneh- mende Personalbestand führt erstmals zu einer Zunahme des Aufwandes, die weit unter der Teuerung der beiden Jahre 1994/95 liegt. Gegenüber 1993 - hier sieht man die Anstren- gungen der SBB - ist der Personalbestand um 2507 Mitarbei- ter oder 6,7 Prozent abgebaut worden.
Die Einführung der Mehrwertsteuer bedingt entsprechende Tarifanpassungen. Das Massnahmenpaket umfasst eine Er- höhung des Grundtarifs im Personenverkehr um 3,6 Prozent sowie gezielte Preisanpassungen bei verschiedenen Fahraus-
weisen. Halbtaxabonnements und Familienkarten bleiben von der Preiserhöhung verschont Aufgrund der Marktsituation sind die SBB der Ansicht, dass die Mehrwertsteuer nicht in vol- lem Umfang auf die Kunden überwälzt werden kann. Es stellt sich hier einfach das berühmte Problem: «Was gibt der Markt noch her?» Die SBB haben die Voraussetzungen sehr gut ge- prüft und sind der Ansicht, dass die Mehrwertsteuer im Perso- nenverkehr nicht voll überwälzt werden kann.
Zur Mehrwertsteuer noch ein weiterer Hinweis: Entscheidend für die SBB ist der neue Artikel 26 Absatz 6 Buchstabe b der Verordnung über die Mehrwertsteuer: Subventionen und an- dere Beiträge der öffentlichen Hand - das sind z. B. die Lei- stungen des Bundes an die SBB - sind von der Mehrwert- steuer ausgenommen, was eine Reduktion des Vorsteuerab- zuges auslöst. Das ist heute für die SBB die Krux, dass sie nicht den vollen Vorsteuerabzug geltend machen können, weil die Leistungen, die sie von der öffentlichen Hand erhalten, ih- rerseits nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Als die Kommis- sion tagte, waren hier noch nicht alle Fragen über die Art und Weise der Berechnung und damit auch über die Kürzung des Vorsteuerabzuges geklärt. Hier werden noch Probleme zu lö- sen sein.
Die Infrastrukturerfolgsrechnung: Der gesamte Infrastruk- turaufwand steigt um 152,7 Millionen Franken auf brutto 1504,6 Millionen Franken an. Steigende Tendenz weisen die Abschreibungen, die Zinsen, der ordentliche Unterhalt und die nichtaktivierbaren Investitionsaufwendungen auf. Dies ist natürlich immer eine Folge der früheren Investitionen. Je hö- her die Investitionen sind, um so höher sind in der Folge der Zinsaufwand und die Abschreibungen. Die Infrastrukturlei- stungen von insgesamt netto 1436 Millionen Franken sind vollumfänglich vom Bund aufzubringen.
Investitionsrechnung ohne Alptransit: Der auf die langfristi- gen unternehmerischen Zielsetzungen abgestützte Voran- schlag der Investitionsrechnung enthält die laufenden und die neu zur Ausführung gelangenden Bauten und Anschaffungen von brutto 2216,5 Millionen Franken. Der ordentliche Voran- schlag weist ein Nettoinvestitionsvolumen von 1615 Millionen Franken aus. Ausserhalb des ordentlichen Voranschlages sind für 1995 Aufwendungen von 506,9 Millionen Franken vor- gesehen, und zwar für «Bahn 2000» 313 Millionen Franken, Liegenschaften und künftige Projekte 41 Millionen Franken, Huckepackkorridor Gotthard 58 Millionen Franken, Hucke- packkorridor Lötschberg 26 Millionen Franken, Lärmschutz Huckepack-Doppelkorridore 15 Millionen Franken, kommer- zielle Nutzung 41 Millionen Franken und Informatikgeräte an Bahnhöfen 0,5 Millionen Franken.
Zu erwähnen ist, dass innerhalb dieses Voranschlages ein Be- trag von 289 Millionen Franken für die Verbesserung der Be- triebssicherheit eingeplant ist. Die SBB legen grossen Wert auf die Verbesserung der Betriebssicherheit, und im Voranschlag 1995 sind entsprechende Beträge eingeplant. Nach Auffas- sung der Kommission ist dieser Investitionsplan ausgewogen. Er bewegt sich insgesamt, was für die Bundesrechnung er- freulich ist, innerhalb des Rahmens des Voranschlages. Die Sonderrechnung Alptransit finden Sie auf Seite 43 des Voran- schlages.
Noch ein Wort zum Mittelfristplan 1996-2000: Der aktualisierte Mittelfristplan 1996-2000 trägt den prekären finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Bundes Rechnung. Die eingeleite- ten Rationalisierungs- und Restrukturierungsmassnahmen sollen wirksam werden. Die Planung der SBB erwartet, dass sich das Unternehmensergebnis binnen fünf Jahren wesent- lich verbessern wird. Natürlich immer unter den Voraussetzun gen der Rahmenbedingungen und der entsprechenden Bun- dessubventionen.
Die Annahme geht weiter von einem Abbau des Personalbe- standes um jährlich durchschnittlich 700 Personen, von Ein- sparungen bzw. Umlagerungen auf die Kantone beim regio- nalen Personenverkehr und von einer leichten Steigerung der Güterverkehrserträge aus. Gemäss Mittelfristplan 1996-2000 dürfte das Wachstum der Bundesleistungen an die SBB von durchschnittlich 11 Prozent in den Jahren 1989 bis 1993 auf rund 3 Prozent sinken, was in etwa im Rahmen des Wachs- tums des BIP liegen würde.
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Fazit: Die Kommission hat sich davon überzeugt, dass die SBB erhebliche Anstrengungen zur Eindämmung der Fehlbe- träge unternehmen. Der ganzen Übung sind allerdings Gren- zen gesetzt; man kann gewisse Grenzen nicht ohne weiteres überspringen. Diese Grenzen liegen vor allem im Bereiche der Investitionen. Investitionen haben Folgekosten; sie lassen die Bundesleistungen ansteigen, wenn wir den Abschreibungs- bedarf und die gestiegenen Zinsen berücksichtigen. Wenn aber auf der anderen Seite die Investitionen nicht getätigt wer- den können, dann bleibt die Bahn zurück; sie kann modernen Anforderungen nicht mehr genügen.
Lediglich eine Zahl zur Illustration: Der Zinsaufwand macht 655 Millionen Franken gemäss Budget für das Jahr 1995 aus. Bis zum Jahre 2000 würden gemäss Finanzplanung 1024 Mil- lionen Franken eingesetzt, dies aufgrund der in diesem Zeit- raum zu tätigenden Investitionen.
Die Kommission beantragt Ihnen, dem Entwurf des Bundes- beschlusses über den Voranschlag der Schweizerischen Bun- desbahnen für das Jahr 1995 zuzustimmen. Sie haben eine Fahne verteilt erhalten; in Artikel 2 Absatz 2 sehen Sie kleine Abweichungen zur gedruckten Botschaft, die Sie vorher erhal- ten haben. Diese Abweichungen sind ausschliesslich eine Folge der Teuerungszulage. Auch dem Personal der SBB wird der Teuerungsausgleich für 1995 nicht gewährt werden. Nach- dem die entsprechenden Vorschläge bei der Bundesverwal- tung bekannt waren, haben die SBB erforderliche Korrekturen vorgenommen. Diese Korrekturen sind somit eine Folge der Rücknahme der im ursprünglichen Beschlussentwurf einge- planten Teuerungszulage an das Personal.
Im Auftrage der Kommission bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesbeschlusses über den Voranschlag der Schweizeri- schen Bundesbahnen für 1995 zuzustimmen.
Jagmetti Riccardo (R, ZH): Wenn ich ein sektorielles Problem herausgreife, möchte ich vorweg bemerken, dass das nichts an meiner grundlegenden Sympathie für die SBB ändert.
Im SBB-Budget für das nächste Jahr sind erstmals 15 Millio- nen Franken für Lärmschutzmassnahmen vorgesehen. Aus dem Mittelfristplan ergibt sich, dass für die Einhaltung der Lärmschutzverordnung insgesamt 3 Milliarden Franken not- wendig wären. Mit anderen Worten: Die Sanierungsfrist würde 200 Jahre betragen. Nach dem Mittelfristplan sollen diese Be- träge für den Lärmschutz ansteigen, am Schluss der Pla- nungsperiode auf 60 Millionen Franken; das ergibt eine Sanie- rungsfrist von 50 Jahren. Nach der Lärmschutzverordnung beträgt die Sanierungsfrist aber 15 Jahre. Nun wird im Mittel- fristplan erklärt, Geschäftsleitung und Verwaltungsrat würden sich dezidiert, mit Entschiedenheit, dagegen zur Wehr setzen, ihre Investitionsrechnung mit solchen Aufwendungen zu bela- sten. Vom eisenbahntechnischen Standpunkt aus verstehe ich das, aber es erfüllt mich mit Sorge. Die Lärmschutzverord- nung ist vom Bundesrat beschlossen worden, einschliesslich des Anhangs über die Belastungsgrenzwerte durch den Ei- senbahnlärm.
Die Stadt Opfikon, die von drei SBB-Linien durchfahren wird - mit hoher Frequenz -, hat uns informiert und gezeigt, wie viele der Wohnbauten in einer Zone liegen, bei der die Alarmwerte überschritten werden. Weitere Bauten liegen in einer Zone, in der die Immissionsgrenzwerte überschritten sind. Wenn wir ein Budget eines Staatsbetriebes genehmigen, das den Anfor- derungen der Rechtsordnung in dieser Beziehung nicht Rech- nung trägt, sind wir und der Bundesrat gefordert.
Ich erwarte nicht eine rasche Antwort, und ich erwarte auch keine beruhigende Antwort. Ich erwarte insbesondere keine Erfolgsmeldung, sondern ich erwarte jetzt die Zusicherung, dass sich der Bundesrat mit der Frage auseinandersetzt. Wie können wir das, was wir rechtlich vorgeben und für richtig hal- ten, bei der Staatstätigkeit auch in die Wirklichkeit umsetzen? Wir können nicht gross auftreten uns sagen, die Schweiz sei ein Vorbild im Umweltschutz, wenn wir gleichzeitig sagen: Wir halten uns nicht daran. Das ist ein Problem, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen, wir als Parlament, aber auch der Bundesrat als Behörde, von der diese Verordnung stammt. Ich hätte gerne eine Zusicherung, Herr Bundesrat, dass das geschehen wird. Dass Sie mir heute nicht sagen
können: In Opfikon machen wir das so oder so, und wir lösen das generelle Problem so oder so, das verstehe ich. Der Bun- desrat sollte uns aber zeigen, dass er die Frage ernst nimmt: die Frage des Auseinanderklaffens zwischen dem, was wir für richtig halten - wir als Parlament und der Bundesrat als Ver- ordnungsbehörde -, und dem, was nachher im Staatsbetrieb selbst geschieht. Das ändert nichts an meiner Sympathie für die SBB und an der Anerkennung ihrer Leistungen, aber mit diesem Dilemma sind wir gefordert, und ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Ich möchte zunächst dem Sektionsprä- sidenten, Herrn Gemperli, für seine Ausführungen danken. Er hat zum Budget der SBB für 1995 praktisch alles gesagt.
Sie werden heute morgen noch das Budget der Eidgenossen- schaft für das Jahr 1995 behandeln. Wenn ich nun die Situa- tion auf die SBB übertrage, dann muss ich folgendes sagen: Alle reden vom Sparen. Alle wollen, dass man auch bei den SBB spart. Alle wollen, dass die SBB bald ein ausgeglichenes Budget präsentieren. Und was dann? Das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Die Kantone - Sie stehen ja den Kantonen sehr nahe - verlangen 9300 Kilometer Mehrleistungen im neuen Fahrplan 1995-1997. 358 Begehren wurden einge- reicht, 188 davon im Regionalverkehr, obwohl dieser nicht ab- gebaut wird. Er wird auf einem hohen Niveau, wenn Sie wol- len, eingefroren. Es werden 3600 Kilometer Mehrleistungen verlangt, und es wurden 140 Begehren eingereicht, die den Fernverkehr betreffen oder - anders ausgedrückt - 5720 Kilo- meter für IC- und für Schnellzüge.
Weiter - es ist noch nicht fertig - wurden 111 zusätzliche Inter- city- und Eurocity-Halte gefordert und schliesslich - diese Wunschliste ist immer noch nicht fertig - 217 zusätzliche Schnellzugshalte verlangt
Wenn ich höre, was die kantonalen Finanzdirektoren von uns verlangt haben, und wenn ich höre, was Sie von uns verlan- gen, muss ich sagen: Es ist schon etwas eigenartig, die Koor- dination ist sicher nicht vorhanden. C'est le moins qu'on puisse dire.
Noch einmal: 358 Begehren, 9300 Kilometer Mehrleistungen im neuen Fahrplan 1995-1997.
Man kann daraus vielleicht folgendes Fazit ziehen. Diese - ich kann es nicht anders formulieren - Anspruchsmentalität steht eben diametral im Widerspruch zu den Forderungen, die Sie immer wieder an die SBB stellen, an das Budget, das ausgegli- chen werden soll, und an die Rechnung, die in diesem Saale - Herr Coutau - auch schon zurückgewiesen werden sollte. Wir versuchen den Spagat, aber wir können ihn nicht machen. Ich glaube, es ist dringend notwendig, dass man mit dem Leitbild der SBB einmal den klaren Auftrag an die SBB formuliert Und ich bitte Sie darum, an diese Zahlen zu denken, wenn es dann darum geht, im kommenden Jahr eben das Leitbild und die Konsequenzen daraus zu diskutieren. Sparen tut immer weh. Sparen setzt aber auch Grenzen.
Herr Gemperli hat in bezug auf die Sicherheit einiges gesagt. Ich möchte hier auch in Ergänzung dessen, was er gesagt hat, noch folgendes beifügen: Die Sicherheit hat in meinem Depar- tement absolute Priorität Die Unfälle in diesem Jahr haben uns sehr beschäftigt Sie sind zu bedauern. Jeder einzelne Un- fall wird untersucht. Zu Unrecht wurde festgehalten, diese Un- fälle seien auf den Personalabbau zurückzuführen. Ich habe die SBB beauftragt, einen Sicherheitsbericht vorzulegen. Ich erwarte, dass dieser Sicherheitsbericht im zweiten Quartal des Jahres 1995 vorliegen wird. Trotz knapper Mittel darf die Si- cherheit, wie das von Herrn Gemperli zum Ausdruck gebracht wurde, bei den SBB nicht vernachlässigt werden. Trotz knap- per Mittel hat die Sicherheit allerhöchste Priorität. Deshalb se- hen die SBB bis ins Jahr 2000 Investitionen in die Sicherheit von 1,5 Milliarden Franken oder 16 Prozent der gesamten In- vestitionen vor. Aber heute zu sagen, bevor alles abgeklärt ist, die Unfälle seien auf mangelndes Personal zurückzuführen, das stimmt nicht, zumindest aufgrund dessen nicht, was wir zum heutigen Zeitpunkt wissen.
Die Belastung des Bundes durch die SBB ist hoch. Doch der vorhandene Nutzen ist auch gross. Was wäre, volkswirtschaft- lich gesehen, wenn die SBB nicht wären? Wenn der Strassen-
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verkehr weiterhin so zunimmt, werden wir noch einmal mehr Freude an den SBB haben. Staatspolitisch sind die SBB von grosser Bedeutung, und sie werden noch an Bedeutung ge- winnen, wenn wir «Bahn 2000» und die Neat bauen können. Umweltpolitisch haben die SBB eine grosse Bedeutung. Man kann nicht immer nur vom Umweltschutzgesetz reden, vom Luftreinhalte-Konzept, vom Lärmschutz und dann die SBB ir- gendwie kümmerlich behandeln. Auch europapolitisch haben die SBB heute eine grosse Bedeutung, und sie werden in den bilateralen Verhandlungen eine noch grössere haben, weil sie dort unser Pfand in der Hand sind, das wir zum richtigen Zeit- punkt ausspielen müssen. Aber wir dürfen hier nicht weiter ver- unsichern, und wir dürfen nicht weiter das in Frage stellen, was das Volk im September 1992 immerhin klar und deutlich - mit 63 Prozent - bestätigt hat.
Wir müssen uns bewusst werden, welche anderen Kosten auf den Staat zukommen würden, wenn die SBB nicht existierten. So gesehen, bringen wesentliche Abstriche bei den SBB per saldo keine positiven Effekte für den Bundeshaushalt. Ande- rerseits stellen wir fest, dass die eingeleiteten Rationalisie- rungs- und Restrukturierungsmassnahmen mittelfristig be- reits ergebniswirksam werden; Herr Gemperli hat sie erwähnt, ich trete nicht weiter darauf ein. Dennoch müssen die SBB auch weiterhin nach zusätzlichen und weiteren griffigen Ein- sparungen suchen, aber die Luft können wir den SBB nicht ab- stellen. Auch in dieser schwierigen Finanzlage dürfen wir die Investitionen nicht vernachlässigen, Investitionen, die das Brot von morgen sind. Wenn der Strassenverkehr weiterhin so zunimmt, wird es nicht mehr möglich sein, sich in vernünftigen Zeiten von A nach B zu bewegen, und deshalb müssen wir heute die Weichen in die richtige Richtung stellen. Verkehrs- politik kann nicht kurzfristig verbessert, angepasst oder er- gänzt werden.
Ich bitte Sie, den Voranschlag der SBB für das Jahr 1995 zu akzeptieren und dem Beschlussentwurf zuzustimmen.
Ich darf Herrn Jagmetti noch eine Antwort geben: Das Pro- blem ist erkannt. Der Bundesrat hat am 24. November 1993 dem Eidgenössischen Departement des Innern, dem Eidge- nössischen Finanzdepartement und meinem Departement den Auftrag gegeben, bis Ende 1995 Grundlagen für Lärmsa- nierungen der Eisenbahnen auszuarbeiten. Die Finanzierung ist ein wichtiger Bestandteil. Ihre Budgetentscheide müssen hier ebenfalls berücksichtigt werden. Es zeigt sich schon heute, dass die Einhaltung der Grenzwerte Investitionen in Mil- liardenhöhe - ich betone: in Milliardenhöhe - als Auswirkung haben wird. Dies sind Investitionen, welche den SBB keinen zusätzlichen Franken an Einnahmen bringen werden.
Der Bundesrat muss jetzt diesen Bericht abwarten. Übertrie- bene Forderungen sind kaum finanzierbar. Sie haben die Stadt Opfikon erwähnt, und Sie haben keine rasche und keine beruhigende Antwort von mir erwartet. Trotzdem kann ich Ih- nen folgendes sagen: Die Ortschaften entlang der Neat-Linie werden, sobald wir beschliessen, diese Sanierungen seien in Angriff zu nehmen, in erster Priorität zum Zuge kommen.
Bundesbeschluss über den Voranschlag der Schweizeri- schen Bundesbahnen für das Jahr 1995 Arrêté fédéral concernant le budget des Chemins de fer fé- déraux pour 1995
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Danioth Hans (C, UR): Ich glaube, es ist richtig, dass sich die SBB hier auf diese Gratwanderung begeben, die einerseits vom Leistungsauftrag gesetzt wird und andererseits die Ko- stenfrage mit berücksichtigt. Ich habe ebenfalls mitbekom- men, dass sehr viele Fahrplanbegehren für die Periode 1995 bis 1997 angemeldet worden sind, es wird die Zahl von 9000 Kilometern genannt. Ich meine aber, dass es eine fal- sche Politik ist - und das hat nichts mit Anspruchsmentalität zu tun -, wenn die SBB auf der nach wie vor wichtigen Gotthardli- nie derart massiv Schnellzugshalte abbauen. Wir verlangen keine zusätzlichen Fahrkilometer. Wenn Sie sagen, dass die SBB keine Linie aufgaben, die nicht schon vorher vom Publi-
kum aufgegeben worden sei, ist das natürlich ein Teufelskreis. Wenn die Zugshalte nicht mehr bestehen, wird der Zug auch nicht mehr benützt Ich habe mir sagen lassen, dass sich die Kantone Tessin, Schwyz und Uri generell gegen einen ganz massiven Abbau der Schnellzugshalte gewehrt haben. Ich möchte Sie hier, Herr Bundesrat, eindringlich bitten: Nehmen Sie die marktwirtschaftliche Korrektur vor, auch im Sinne des Bekenntnisses zu diesen Bahnen, das wir ja bei verschiede- nen Gelegenheiten abgelegt haben und in das ich ebenfalls einstimme.
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2
... einem Aufwand von 6720 Millionen Franken und einem Ertrag von 6408 Millionen Franken mit einem Fehlbetrag von 312 Millionen Franken ...
Abs. 3 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 2 Proposition de la commission Al. 1 Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 2
.... un déficit de 312 millions de francs, les charges atteignant 6720 millions et les produits 6408 millions de francs. AI. 3 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 3, 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Consiglio
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13.12.1994 - 08:00
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