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Interpellation Bonny
Le président: Ainsi, vous avez rejeté le renvoi au Conseil fédé- ral. Nous votons maintenant sur les propositions de renvoi à la commission.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der SP-Fraktion Für den Antrag der SVP-Fraktion
71 Stimmen 70 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der SP-Fraktion Dagegen
89 Stimmen 74 Stimmen
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
93.3461
Interpellation Bonny Bundestätigkeiten. Verzicht, Vereinfachung und Rationalisierung Activité de l'administration fédérale. Politique de restriction.
Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1993
Ist der Bundesrat bereit, die gesamten Bundestätigkeiten auf ihre Notwendigkeit und Effizienz kritisch zu überprüfen und die nötigen Massnahmen zu treffen (Verzicht auf Tätigkei- ten bzw. Vereinfachung von Tätigkeiten)?
Ist der Bundesrat bereit, die Bundesverwaltung - gerade auch im Zusammenhang mit Frage 1 - energisch zu rationali- sieren und zu reorganisieren (z. B. Zusammenlegung von Bundesämtern)?
Ist der Bundesrat bereit, der in den letzten zehn Jahren er- folgten Aufblähung und Aufstockung der Stabsstellen auf De- partements- und Ämterebene entgegenzutreten und diese zu reduzieren?
Ist der Bundesrat bereit, innert nützlicher Frist eine Gesamt- überprüfung aller Subventionssätze vorzunehmen und den Verzicht bzw. die Reduktion der Subventionen voranzu- treiben?
Ist der Bundesrat bereit, den in der Regel übertrieben hohen Standard der Normen in verschiedenen Bereichen (z. B. bei Installationen und Bauten) zu überprüfen und, wo möglich, zu reduzieren?
Texte de l'interpellation du 5 octobre 1993
Le Conseil fédéral est-il prêt à contrôler la rationalité et l'effi- cacité de la totalité de l'activité de la Confédération et à pren- dre les mesures nécessaires (suppressions ou simplifica- tions)?
En relation avec cette première question, est-il prêt à ratio- naliser et réorganiser radicalement l'administration fédérale, par exemple en regroupant des offices?
Est-il prêt à enrayer la tendance au gonflement des services d'état-major des départements et des offices, à laquelle on as- siste depuis une dizaine d'années, et à réduire le nombre et l'effectif de ces services?
Est-il prêt à examiner rapidement l'ensemble des taux de subvention et à pousser à la suppression et à la réduction de ces subventions?
Est-il prêt à revoir les normes, généralement trop sévères, dans divers domaines (p. ex. les installations et les construc- tions) et, si possible, à les réduire?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry, Bezzola, Bischof, Blocher, Borer Roland, Borradori, Borto- luzzi, Bührer Gerold, Camponovo, Cavadini Adriano, Cheval- laz, Comby, Couchepin, Dettling, Dreher, Eggly, Etique, Ey- mann Christoph, Fehr, Fischer-Hagglingen, Fischer-Seen- gen, Frey Claude, Fritschi Oscar, Giger, Gros Jean-Michel, Gy- sin, Hegetschweiler, Kern, Leuba, Loeb François, Mamie, Mauch Rolf, Miesch, Moser, Mühlemann, Neuenschwander, Pidoux, Pini, Poncet, Reimann Maximilian, Savary, Scherrer Jürg, Scheurer Rémy, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steineg- ger, Steinemann, Steiner Rudolf, Stucky, Tschopp, Vetterli, Wyss Paul (55)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Jahr 1992 habe ich den Bundesrat ersucht, bis Ende 1993 unter Beizug ausserhalb des Bundes stehender Fachleute eine umfassende Expertise zu veranlassen und einen Bericht zu erstatten, der Auskunft gibt über Möglichkeiten und Zweck- mässigkeit, gewisse Bereiche der Bundesverwaltung und der Regiebetriebe des Bundes aus Gründen der Rationalisierung, Effizienz und Kosteneinsparungen zu privatisieren. Diese Mo- tion wurde auf Vorschlag des Bundesrates in ein Postulat um- gewandelt. Trotz dem in der Antwort gezeigten Verständnis ist in der Zwischenzeit viel zu wenig geschehen. Zum Teil hat sich die Situation sogar noch verschlimmert.
Seit Anfang 1992 hat sich zudem die Lage der Bundesfinanzen dramatisch verschlechtert. Es gibt dafür viele Erklärungen. Diese lassen sich alle auf eine Grundtatsache zurückführen: Der Bund hat in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren eindeutig über seine Verhältnisse gelebt. Wenn man an diesem Grund- tatbestand vorbeisieht, wird es sicher nie gelingen, der steten Aufblähung der Bundestätigkeit und Bundesverwaltung Ein- halt zu gebieten. Die Behörden aller Stufen tragen hier Verant- wortung. Diese Verantwortung trifft aber primär den Bundes- rat. Trotz aller Anstrengungen wird auch nach dem Voran- schlag 1994, dem zweiten Sanierungspaket und - im Falle ei- ner Annahme - nach der Einführung der Mehrwertsteuer das Loch in den Bundesfinanzen bei weitem nicht gestopft sein. Es bleiben Defizite in der Höhe von mehreren Milliarden Franken bestehen, die auf strukturelle Mängel in unserer Staatstätigkeit zurückzuführen sind. Es müssen daher ohne Verzug und ener- gisch Massnahmen mit langfristiger Wirkung eingeleitet wer- den, welche die Bundestätigkeiten und die Bundesverwaltung wieder auf ein verantwortbares Mass zurückführen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. November 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 17 novembre 1993
Die Interpellation erweckt den Eindruck, der Bundesrat leite zu wenig energisch Massnahmen ein, um einer Ausweitung der Bundestätigkeit und Bundesverwaltung Einhalt zu gebieten. Dies entspricht indessen nicht den Tatsachen.
In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren ist die Bundesverwal- tung einer Welle von Rationalisierungs- und Reorganisations- massnahmen unterzogen worden. Gegenwärtig laufen drei zugleich, nämlich die Querschnittsmassnahmen zur Effizienz- steigerung (Effi-QM-BV, Abschluss 1995), das Sparpaket 1993 sowie die Regierungs- und Verwaltungsreform, ferner eine ganze Reihe von Einzelprojekten.
Zu erinnern ist an die Tatsache, dass die Schweiz auch heute noch unter den westlichen Industrienationen mit dem klein- sten Prozentanteil der öffentlichen Angestellten (Bund, Kan- tone, Gemeinden) an der Gesamtheit der Erwerbstätigen figu- riert und dass auch die Staatsquote unter den OECD-Ländern einen der tiefsten Werte aufweist (Zwischenbericht des Bun- desrates vom 21. Januar 1991 an die GPK betreffend Effi- QM-BV).
Im übrigen ist sich der Bundesrat durchaus bewusst, dass die Verhinderung einer Ausweitung der Bundestätigkeit und Bun- desverwaltung sowie Einschränkungen eine permanente Auf- gabe darstellen, der er sich im Hinblick auf die Finanzlage wei- terhin prioritär zu widmen hat. Es handelt sich um aufwendige Detailarbeit. Der «grosse Wurf», den sich der Interpellant, unter anderem durch eine Privatisierungswelle, erhofft, ist unreali-
Interpellation Maitre
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N
26 janvier 1995
stisch. In dieser Hinsicht sind die Lehren aus Effi-QM-BV, das diesbezüglich völlig übertriebene Erwartungen aufkommen liess, gezogen worden.
Zu den einzelnen Fragen:
In der zitierten Antwort hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass auch die Einführung der periodischen Aufgabenüberprü- fung, die von der Firma Mckinsey, in anderer Form von der Verwaltungskontrolle (Bericht VKB, «Aufsicht des Bundesra- tes», vom 19. Februar 1993) und neuerdings von den Ge- schäftsprüfungskommissionen vorgeschlagen wird, geprüft wird.
Hinsichtlich Privatisierung oder Entlastung des Bundes auf an- dere Weise, zu der sich der Bundesrat im «Bericht über Privat- wirtschaft und Staatstätigkeit» vom 25. August 1982 (BBI 1982 III 81ff.) ausführlich geäussert hat, laufen verschiedene kon- krete Projekte auf Amtsstufe und bei den Regiebetrieben. Zu- dem wird die Verwaltungskontrolle gemäss dem vom Bundes- rat 1991 behandelten Grobkonzept eine Untersuchung über die diversen Möglichkeiten, Varianten, Vor- und Nachteile durchführen (VKB-Projekt Nr. 19, «Entlastung des Bundes»).
Dasselbe gilt hinsichtlich kleinerer laufender Reorganisations- massnahmen. Letztere werden im grösseren Rahmen gestützt auf das soeben vorgelegte Regierungs- und Verwaltungsorga- nisationsgesetz (RVOG) in Aussicht genommen, sofern das Parlament dem Bundesrat die benötigte Organisationsfreiheit einräumt (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Motion Su- ter, Straffung der Bundesverwaltung; AB 1993 N 1391).
Stabsstellen: Die mit zunehmender Komplexität notwendig gewordene Aufstockung der Stabsstellen wird vom Bundesrat und von den Departementen durchaus unter Kontrolle gehal- ten. Es sind dem Bundesrat keine unverhältnismässig «aufge- blähten» Stabsstellen bekannt.
Subventionen: Gemäss Artikel 5 des neuen Subventions- gesetzes hat der Bundesrat periodisch, mindestens alle sechs Jahre, alle Subventionsregelungen im Hinblick auf ihre Be- gründung, Zweckmässigkeit usw. zu überprüfen und dem Parlament hierüber Bericht zu erstatten. Das Eidgenössische Finanzdepartement bereitet zusammen mit den übrigen De- partementen eine solche Gesamtüberprüfung vor. Bericht und Anträge an die eidgenössischen Räte sind spätestens 1996 zu erwarten.
Zudem finden Einzeluntersuchungen und entsprechende An- passungen laufend statt. Zum Beispiel hat der Bundesrat auf- grund eines Berichts der Verwaltungskontrolle vom 31. März 1993 eine gezielte Überprüfung der Nationalstrassenbeiträge angeordnet.
Im Zusammenhang mit den Sanierungsmassnahmen 1993 hat zudem der Bundesrat die zuständigen Departemente be- auftragt, Normen und Standards in den Bereichen Hoch- und Strassenbau einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und bis Ende 1994 Vorschläge für mögliche Vereinfachungen und Einsparungen zu unterbreiten. Im Bereiche des Umwelt- schutzes soll auf eine konsequente Durchsetzung des Verur- sacherprinzips hingearbeitet werden; im Rahmen laufender
oder künftiger Gesetzesrevisionen sollen auch die Umwelt- schutznormen und -standards einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.
In den zitierten Vorkehren sind durchaus auch die vom Inter- pellanten geforderten Massnahmen mit langfristiger Wirkung enthalten, die indessen gerade wegen dieser Auswirkungen und wegen ihrer Komplexität einer besonders sorgfältigen Überprüfung mit entsprechendem Zeitaufwand bedürfen.
Abschliessend ist auf den Beitrag hinzuweisen, den das Parla- ment zur Vereinfachung und Rationalisierung der Bundestä- tigkeiten leisten könnte. Die Flut von Vorstössen und die Be- gehren in finanzieller und gesetzgeberischer Hinsicht tragen, wie der Bundesrat mehrfach ausgeführt hat, wesentlich zur Ausweitung der Staatstätigkeit und zur Regelungsdichte der Gesetze bei (vgl. u. a. die Stellungnahme zur parlamentari- schen Initiative über die Stellenplafonierung; BBI 1981 III 929).
Bonny Jean-Pierre (R, BE): Ich stecke in einem Dilemma. Ich habe an sich auf meine Interpellation eine sehr ausführliche, zum Teil gute Antwort bekommen. Aber ich muss einfach sa- gen: Mir fehlt etwas der Glaube, dass diese Reformen innert nützlicher Zeit umgesetzt werden. Wir haben gestern am Schluss der Beratungen über das Paket zur Sanierung der Bundesfinanzen gesehen, dass wir mit diesem System nicht mehr weiterkommen, dass dagegen grundlegende Änderun- gen in der Bundestätigkeit und in der Organisation der Verwal- tung unbedingt erforderlich sind. Das möchte ich hier klar zum Ausdruck bringen: Wir müssen einmal den Mut haben, die ganze Bundestätigkeit und die Bundesverwaltung von aussen her zu durchleuchten. Es ist sonnenklar, dass der Bundesrat und erst recht die Bundesverwaltung nicht den Ast absägen werden, auf dem sie selber sitzen und zum Beispiel die Exi- stenz von Bundesämtern, über die man zweierlei Meinung sein kann, in Frage stellen werden.
Ich erinnere zum Beispiel daran, welchen Luxus wir uns im Versicherungswesen leisten. Dort leisten wir uns nicht weniger als drei Bundesstellen: ein Bundesamt für Privatversiche- rungswesen, ein Bundesamt für Militärversicherung und die Suva Ich möchte nicht sagen, dass alle diese Stellen wegra- tionalisiert werden müssen. Aber es ist ganz klar, dass wir uns den heutigen Zustand, eine Verwaltung, deren Strukturen teil- weise noch aus dem 19. Jahrhundert stammen, nicht mehr lei- sten können, sonst werden wir uns ewig mit Sanierungspake- ten auseinandersetzen, die doch nicht zum Ziele führen.
Das Problem - wenigstens darüber herrschte in der Debatte über das Sanierungspaket Einigkeit - ist die strukturelle Pro- blematik. Wenn man die strukturelle Problematik - das gilt auch in der Privatwirtschaft - angehen will, dann muss man Massnahmen treffen, die auf dieses Problem abzielen. Das, was wir heute tun, erfüllt diese Bedingung nicht
93.3505
Interpellation Maitre
Drucksachenbestellungen des Bundes. Verteilung auf die Kantone
Commandes de la Confédération dans le secteur des arts graphiques. Répartition entre les cantons
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1994, Seite 659 - Voir année 1994, page 659
Maitre Jean-Philippe (C, GE): En développant cette interpella- tion, mon ambition était uniquement de proposer un cas test, celui des arts graphiques, et de réfléchir à certaines anomalies relatives aux commandes de la Confédération. Je suis pour
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Année
1995
Anno
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I
Volume
Volume
Session
Januarsession
Session
Session de janvier
Sessione
Sessione di gennaio
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3461
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.01.1995 - 08:00
Date
Data
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