Einfache Anfragen - Questions ordinaires
94.1135
Einfache Anfrage Fehr Allgemeine Drogenabgabe zur Senkung der Drogenkriminalität Question ordinaire Fehr Distribution générale de drogue. Effet sur la criminalité
Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 6. Oktober 1994
Der Bundespräsident hat verschiedentlich - erstmals zum Auf- takt seiner Amtszeit - in der Boulevardpresse eine über die ge- genwärtigen Versuche hinausgehende kontrollierte Drogen- abgabe gefordert. Für Zürich hätte er beispielsweise eine Ab- gabe an «alle Süchtige, die dort niedergelassen sind, be- grüsst .... dann werden wir sehr rasch zumindest keine Dro- genkriminalität mehr haben. Im Gegenteil: Ein Teil der Süchti- gen könnte bei vernünftiger Handhabung vermutlich sogar in den Arbeitsprozess zurückkehren.» Diese und ähnliche Aus- sagen des Bundespräsidenten, die auf eine allgemeine kon- trollierte Heroinabgabe durch den Staat zielen, sind in Fach- kreisen auf nationaler und internationaler Ebene auf Unver- ständnis gestossen, weil damit ein falsches Signal gesetzt wird und der Eindruck entstanden ist, dass der Bundespräsi- dent in Unkenntnis der Fakten und Konsequenzen falsche Er- wartungen und Hoffnungen in der Bevölkerung weckt.
Kennt der Bundespräsident die Beurteilung der Eidgenössi- schen Betäubungsmittelkommission, wonach mit der kontrol- lierten Heroinabgabe in England «die anfänglichen Hoffnun- gen in diese Behandlungsmethoden nicht erfüllt worden sind» (1989)? Weiss er, dass durch die Verantwortlichen des «Liver- pooler Modells», das ein Relikt aus der Zeit der englischen Ver- suche zu Beginn der siebziger Jahre darstellt, bis heute keine wissenschaftlich verwertbaren Angaben veröffentlicht wer- den? Weiss er, dass das für die Heroinverschreibung zustän- dige British Home Office betont, dass die Verschreibung von Heroin an Drogenabhängige in England traditionell zwar zu- lässig sei, dass dies aber von der Ärzteschaft wegen der gros- sen Risiken kaum praktiziert werde? Wie bewertet er diese Tat- bestände?
Kennt der Bundespräsident die eingehende Begründung des deutschen Bundesgesundheitsamtes, mit der der Stadt Frankfurt versuchsweise Abgabe von Heroin - analog zu den Schweizer Versuchen - verweigert wird, und wie bewertet er die Argumente, die von den deutschen Behörden dagegen angeführt werden?
Kennt der Bundespräsident die Fragen, die im Jahresbe- richt 1992 des International Narcotics Control Board (INCB) an jene verantwortlichen Regierungsstellen gerichtet werden, die Drogen auf breiter Ebene abgeben wollen, um zum Beispiel auch jene nichtmedizinischen Zwecke zu verfolgen, die auch von ihm begrüsst werden? Hat er Antworten auf diese Fragen? 4. Warum argumentiert der Bundespräsident öffentlich mit dem unbeholfenen Vergleich der US-Alkoholprohibition in den dreissiger Jahren, um das Versagen der Drogenrepres- sion dieser Tage zu belegen? Macht es nicht einen Unter- schied in der Ausgangslage, wenn man zum einen versucht, einen bestehenden, strukturell und distributiv flächendecken- den Markt per Gesetz zum Verschwinden zu bringen oder wenn ein Markt mit noch kleinen, begrenzten strukturellen An- sätzen bekämpft werden soll? Macht es nicht einen Unter- schied, wenn man mit Verboten gegen ein kulturell veranker- tes Genussmittel vorgehen will oder wenn man ein Rausch- oder Betäubungsmittel mit hohem Suchtpotential durch Re- pression bekämpft? Kennt der Bundespräsident das erfolgrei-
che Repressionsbeispiel des Absinth-Verbots nicht, mit dem in der Schweiz aus Gründen der Volksgesundheit der Absinth- konsum praktisch zum Verschwinden gebracht werden konnte?
Warum glaubt der Bundespräsident, dass ein staatlich kon- trollierter Markt aufgrund eines Drogenmonopols in der Schweiz zu besseren Resultaten führen soll als die nun end- lich als überwunden geglaubten Zustände der sozialistischen Staatsmonopole mit ihren geradezu sprichwörtlichen Schwarzmärkten?
Ist der Bundespräsident der Auffassung, dass bei kontrol- lierter Heroinabgabe Drogenabhängige, die sich in den Ar- beitsprozess integrieren lassen, Zugang zu allen Berufen ha- ben sollen? Soll es ein Berufsverbot für gewisse sensible Be- rufszweige geben, bei denen durch ein in der Sucht begründe- tes Fehlverhalten grosser Schaden und viel menschliches Leid angerichtet werden könnte? Wie glaubt er, dass sich die Haftungsfrage stellt, wenn der Staat die kontrollierte Heroinab- gabe verantwortet? Hätten verantwortungsbewusste Arbeitge- ber nicht ein Anrecht auf eine öffentlich einsehbare Karte, in der die in den Arbeitsprozess integrierten Heroinkonsumen- ten registriert wären?
Sind die Aussagen des Bundespräsidenten so zu verste- hen, dass er der kontrollierten Heroinabgabe erste Priorität gibt, auch wenn diese in einem unauflösbaren Zielkonflikt zu den Erfordernissen von Prävention und Therapie stehen würde?
Antwort des Bundesrates vom 11. Januar 1995
Der Gesamtbundesrat verfügt über die nötigen Informationen, um seine Beschlüsse in der Drogenpolitik - insbesondere was die wissenschaftlichen Versuche zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln betrifft - zu fassen.
Die Erfahrungen aus England wurden bei der Konzeption und Realisation der Versuche berücksichtigt Das grosse Interesse der anderen Länder an den jetzt laufenden wissenschaftlichen Versuchen in der Schweiz zeigt, dass bis heute sehr wenig wis- senschaftlich erhärtete Fakten und Daten in diesem Bereich vorhanden sind.
Im übrigen sind die in der Schweiz durchgeführten Verschrei- bungsversuche bei den deutschen Behörden auf grosses In- teresse gestossen. Die Versuche sind am 23. Juni 1994 vom Direktor des Bundesamtes für Gesundheitswesen dem Aus- schuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages im Bei- sein einer Vertretung des deutschen Gesundheitsministers vorgestellt worden.
Einfache Anfragen
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Questions ordinaires
in bezug auf eine Ausweitung der Versuche. Es besteht beider- seits der Wunsch zu einem intensiven Informationsaustausch und einer engen Zusammenarbeit
Das INCB anerkannte im Jahresbericht 1993 den fachlich be- gründeten Anspruch der einzelnen Staaten, auf die Entwick- lungen in ihren Drogenszenen einzugehen und spezifische Programme zu entwickeln. Ausdrücklich nannte das INCB die Notwendigkeit von Risikoverminderung und Überlebenshilfe für die Drogenabhängigen. Es verband damit den deutlichen Appell, diese Anstrengungen nicht allein, sondern als Teil um- fassender Programme zur Verminderung der Nachfrage zu er- bringen. Dies sieht auch der Bundesrat in seinem Massnah- menpaket zur Bekämpfung der Drogenproblematik vor.
Der Vergleich mit der amerikanischen Alkoholprohibition in den dreissiger Jahren sollte Grenzen und Möglichkeiten einer ausschliesslich auf Prohibitionsmassnahmen aufbauenden Politik aufzeigen. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass die Probleme unter Berücksichtigung der unterschiedlichen geschichtlichen und soziokulturellen Zusammenhänge zu se- hen sind. Im Falle des Absinths war die Wirksamkeit der Prohi- bition auch darauf zurückzuführen, dass Ersatzprodukte in Form von anderen alkoholischen Getränken vorhanden wa- ren. Dies ist bei den heute zur Diskussion stehenden illegalen Drogen nicht der Fall. Der Drogenmarkt ist weder klein, noch weist er nur begrenzte strukturelle Ansätze auf. Er ist durch kri- minelle Organisationen auf globalem Niveau straff organisiert. Die Anstrengungen der schweizerischen sowie der internatio- nalen Behörden haben sie bisher nicht zerstören können.
Beispiele von kontrollierten Märkten und staatlichen Mono- polen sind auch in demokratischen Systemen anzutreffen und können auch positive Auswirkungen haben. Die Eidgenössi- sche Alkoholverwaltung, die skandinavischen Alkoholmono- pole oder das Staatsmonopol auf Tabakwaren und Streichhöl- zern in Frankreich sind einige Beispiele.
Die Versuche zur ärztlichen Verschreibung von Betäu- bungsmitteln haben die ärztliche und psycho-soziale Behand- lung von zu einer Randgruppe gehörenden Personen als Ziel. Wie jede Behandlung erfordern diese Versuche eine individu- elle klinische Untersuchung, in deren Rahmen auch die Ar- beitsfähigkeit beurteilt wird. Die durch den Drogenkonsum be- dingten Gefahren bei der Ausübung eines Berufes werden bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit individuell berücksichtigt 7. Die Bundesratsbeschlüsse zeigen, dass die ärztliche Ver- schreibung von Heroin Teil einer ganzheitlichen Politik bildet, die als «Modell auf vier Säulen» zu verstehen ist: Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Risikoverminderung, Repres- sion. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die in den vier Berei- chen ergriffenen Massnahmen so eingesetzt werden können, dass sich Widersprüche zwischen den verschiedenen Aktio- nen vermeiden lassen.
94.1140
Einfache Anfrage Dreher Einmischung von Bundesämtern in Abstimmungskämpfe Question ordinaire Dreher Campagnes précédant les votations. Immixtion des offices fédéraux
Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 30. November 1994 In zunehmendem Masse nehmen Bundesämter politische Po- sitionsbezüge im Zusammenhang mit Volksabstimmungen vor oder leisten weitgehende Argumentationshilfe.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Volksabstimmung über das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG) hat das Bun- desamt für Sozialversicherung auf Kosten des Bundes (also des Steuerzahlers) mehrere Publikationen herausgegeben, welche sich in Argumentation, Musterreferaten usw. den be-
fürwortenden Standpunkt in absolut einseitiger Form zu eigen machen und den Befürwortern wertvolle Hilfe leisten. Im ein- zelnen:
Dokumentation zum neuen Krankenversicherungsgesetz vom 5. September 1994 der EDI-Arbeitsgruppe «neues Kran- kenversicherungsgesetz» (ANK) Nr. 94.568;
Die Zeitschrift «Soziale Sicherheit» 5/1994, Seiten 199 bis 207, wo besonders auf Seite 206 auch die Argumente der Gegner abgetan werden, ohne dass diese sich hätten äussern können;
das Dokument Pressekonferenz vom 28. Oktober 1994, Nr. 94.692, wo ebenfalls in völlig einseitiger Form der Stand- punkt der Befürworter dargelegt wird; zudem wurde diese Pressekonferenz im Beisein einiger direkt interessierter Kran- kenkassen durchgeführt;
das Faltblatt «Damit die Gesundheit bezahlbar bleibt» Nr. 22798/1, wo in populärer Form und ebenfalls völlig einsei- tig der befürwortende Standpunkt vertreten wird. Dies führt zu folgenden Fragen:
Haben wir davon auszugehen, dass in Zukunft die Bundes- ämter durch völlig einseitige Information in diejenigen Abstim- mungskämpfe eingreifen, deren Ausgang der administrativen Wünschbarkeit (und den politischen Zielen der Chefs) ent- spricht?
Worin besteht die Rechtsgrundlage für die Verbreitung poli- tischer Propaganda wie im konkreten Fall KVG durch das Bun- desamt für Sozialversicherung?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass es rechts- widrig oder zumindest dem Ordre public widerspricht, wenn sich Bundesämter auf Kosten des Steuerzahlers in Abstim- mungskämpfe einmischen?
Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um diese Fehlentwicklung zu stoppen?
Antwort des Bundesrates vom 18. Januar 1995
Das neue Krankenversicherungsgesetz ist massgeblich von den eidgenössischen Räten gestaltet und verabschiedet worden. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat nicht ei- gene politische Ziele verfochten, sondern in demokratischer Loyalität über den Willen der Parlamentsmehrheit, also seines Oberaufsichtsorgans, informiert
Der Bundesrat ist zur dauernden Information der Öffentlich- keit über seine Absichten, Entscheide und Massnahmen ge- setzlich verpflichtet, soweit ein allgemeines Interesse daran besteht (VwOG Art. 8); dies gilt insbesondere auch für eidge- nössische Volksabstimmungen (BPR Art. 11 Abs. 2). Die von der Verwaltung erarbeiteten Argumentarien und Erläuterun- gen waren fachlich korrekt und können in keiner Art als «politi- sche Propaganda» bezeichnet werden.
Der Bundesrat hat - mit Unterstützung der Bundesverwal- tung - im Abstimmungskampf die Vorlage zu verteidigen. Im Rahmen der Abstimmungserläuterungen muss den Ansichten wesentlicher Minderheiten aber Rechnung getragen werden. Dies ist in der Broschüre zur Volksabstimmung vom 4. Dezem- ber 1994 geschehen: Die Seite 5 der Abstimmungserläuterun- gen stand ausschliesslich den Referendumskomitees zur Dar- legung ihres Standpunktes zur Verfügung, übrigens (und im Einklang mit dem Gesetz) auf Kosten der Steuerzahler. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat die Information vor der Abstimmung im üblichen Rahmen durchgeführt. Was den er- wähnten Faltprospekt betrifft, lag die redaktionelle Hoheit voll- umfänglich beim Amt, die Drucklegung wurde aber von priva- ter Seite finanziert (14 800 Schweizerfranken). Steuergelder, die den Informationsauftrag gesprengt hätten, wurden somit nicht beansprucht. Es versteht sich von selbst, dass die Infor- mationen von Amtsstellen nicht fehlerhaft oder irreführend sein dürfen; sonst würde die korrekte Bildung des Volkswil- lens beeinträchtigt.
Der Bundesrat würde dann Massnahmen ergreifen, wenn sich Amtsstellen tatsächlich unter Missachtung der vorge- nannten Grundsätze in den Abstimmungskampf einmischen würden. Diese Voraussetzung ist hier nicht erfüllt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Einfache Anfrage Fehr Allgemeine Drogenabgabe zur Senkung der Drogenkriminalität Question ordinaire Fehr Distribution générale de drogue. Effet sur la criminalité
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1995
Anno
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I
Volume
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Session
Januarsession
Session
Session de janvier
Sessione
Sessione di gennaio
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
Z
Séance Seduta
Geschäftsnummer 94.1135
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Datum 03.02.1995 - 08:00
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Data
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349-350
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Pagina
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20 025 313
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