Renforcement des structures économiques régionales
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Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität der Schweiz
Renforcement des structures économiques régionales et du rayonnement de la Suisse
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 27. April 1994 (BBI III 353) Message et projets d'arrêté du 27 avril 1994 (FF III 357)
Antrag der Kommission Entwürfe A, D Mehrheit Eintreten Minderheit (Schüle, Kündig, Rüesch, Uhlmann) Nichteintreten
Entwürfe B, E Mehrheit Eintreten Minderheit (Schüle, Kündig, Reymond, Rüesch, Uhlmann) Nichteintreten
Entwürfe C, F Nichteintreten
Antrag Simmen Entwürfe C, F Eintreten
Proposition de la commission Projets A, D Majorité Entrer en matière Minorité (Schüle, Kündig, Rüesch, Uhlmann) Ne pas entrer en matière
Projet B, E Majorité Entrer en matière Minorité (Schüle, Kündig, Reymond, Rüesch, Uhlmann) Ne pas entrer en matière
Projets C, F Ne pas entrer en matière
Proposition Simmen Projets C, F Entrer en matière
Büttiker Rolf (R, SO), Berichterstatter: Zu Beginn fasse ich die Ideen, die diesen Vorlagen zugrunde liegen, zusammen: Es kann der lupenreinste Marktwirtschafter nicht im ordnungspo- litischen Frieden leben, wenn der böse Nachbar als Standort- konkurrent es nicht will.
In der letzten Sommersession haben Sie mit grossem Mehr, mit 30 zu 4 Stimmen, der Fortführung des sogenannten Bonny-Beschlusses zugestimmt. Sie haben damit den Willen zum Ausdruck gebracht, die wirtschaftlich bedrohten Regio-
nen unseres Landes mit ihren Problemen nicht allein zu las- sen. Sie wollten nicht hinnehmen, dass ein wertvolles Instru- ment des Bundes zur Förderung von Innovation und Ansied- lungen, also zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit be- nachteiligter Regionen, einfach wegfällt. Die Verlängerung des Erlasses wurde mit Dringlichkeitsrecht beschlossen, aber auf maximal zwei Jahre befristet, da der Bundesrat ein eigenes Anschlussprogramm vorgelegt hatte, welches das Parlament jedoch nicht unter Zeitdruck verabschieden wollte.
Heute liegt dieses Programm mit dem Titel «Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Stand- ortattraktivität der Schweiz» zur Beratung vor. Die WAK hat sich eingehend mit den Vorschlägen befasst und dabei auch recht ausgedehnte Hearings durchgeführt. Die Vorlagen des Bun- desrates beinhalten grundsätzlich drei Massnahmen:
einzelbetriebliche Förderung in wirtschaftlichen Erneue- rungsgebieten;
Koordination der Standortpromotion im Ausland;
Teilnahme an internationalen KMU-Programmen, insbe- sondere Konsolidierung der Beteiligung am Netz der Euro Info Centres (EIC).
Zum Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneue- rungsgebiete (Vorlage A) und zum entsprechenden Finanzbe- schluss (Vorlage D): Dieser Erlass ist die eigentliche Nachfol- geregelung des bewährten Bonny-Beschlusses. Projekte, welche die Wirtschaftsstruktur der dem Bundesbeschluss un- terstellten Regionen verbessern - also Neuansiedlungen, Neugründungen, aber auch Innovationsvorhaben ansässiger Betriebe -, sollen auch künftig vom Bund gefördert werden. Dabei werden neben industriellen Projekten künftig ebenfalls produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe anvisiert. Mit dem Erlass wird also alles andere als Strukturerhaltung betrieben. Es werden auch nicht Mittel im Giesskannenverfahren ausge- richtet. Die Erfahrung mit 15 Jahren Bonny-Beschluss zeigt, dass im Zusammenspiel zwischen Banken und Kantons- und Bundesbehörden ein selektiver Einsatzmechanismus ent- wickelt wurde. Dieser erlaubt eine gezielte Anwendung auf Projekte, die zur wirtschaftlichen Erneuerung der dem Bun- desbeschluss unterstellten Regionen effektiv etwas beitragen. Bezüglich der Instrumente hat der Bundesrat den neuen Er- lass sehr knapp gehalten. Er verzichtet vor allem aus finanzpo- litischen Gründen auf die Zinskostenbeiträge und hat auch die Förderung der Innovationsberatungsstellen fallengelassen. Der örtliche Geltungsbereich wird ähnlich umschrieben wie bei der Fortführung des Bonny-Beschlusses. Entscheidend ist nicht mehr der monostrukturelle Charakter einer Region, son- dern entscheidend sind die Arbeitslosigkeit und die Arbeits- platzentwicklung.
Hat sich gegenüber letztem Juni Wesentliches geändert, das eine grundsätzliche Neubeurteilung dieser Massnahme recht- fertigen würde? Die Kommissionsmehrheit meint nein. Der in- ternationale Wettbewerb bleibt äusserst hart, der strukturelle Wandel schreitet voran. Die Rezession scheint zwar überwun- den zu sein, die Arbeitslosigkeit ist aber nur wenig zurückge- gangen. Wenn wir die Arbeitslosenquoten differenziert an- schauen, können wir ein weiteres Auseinanderklaffen zwi- schen den Landesteilen feststellen. Insbesondere in der Ro- mandie und im Tessin hat die Arbeitslosigkeit seit letztem Juni nicht nur relativ, sondern auch absolut noch zugenommen. Die Notwendigkeit, gerade in diesen Räumen Neues zu för- dern, ist gross. Unser Bundesstaat verkraftet es auf die Dauer nicht, wenn im Bereich der Beschäftigung solche Diskrepan- zen mit all ihren sozialen Folgen bestehenbleiben.
Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb (mit 5 zu 3 Stim- men), dem Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Er- neuerungsgebiete in der vom Bundesrat unterbreiteten Fas- sung zuzustimmen, ebenso dem dazugehörenden Finanzbe- schluss.
Der Finanzbeschluss sieht einen Finanzbetrag der offenen Bürgschaftsverpflichtungen von maximal 300 Millionen Fran- ken vor, also gleich viel wie im alten Bonny-Beschluss.
Zum Bundesbeschluss zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (Vorlage B): Neue Unter- nehmen, die zusammen mit Innovationen bereits bestehender Betriebe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktu-
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ren dringend nötig sind, kommen nicht von selbst in unser Land, wir müssen etwas dafür tun. Natürlich müssen wir in er- ster Linie die Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandortes Schweiz verbessern. Viele gute Ansätze dazu bestehen be- reits oder sind in Vorbereitung, aber wir alle wissen, dass die Umsetzung der theoretischen Vorstellungen in der politischen Realität nicht einfach ist und erdauert werden muss. Wir dürfen in diesen Anstrengungen nicht nachlassen, aber wir müssen die Fortschritte in der Verbesserung der Standortfaktoren auch «verkaufen». Mit der Globalisierung der Wirtschaft ist vie- les in Bewegung geraten. Wir müssen im Ausland Flagge zei- gen, sonst werden wir als Standort vergessen. Zwar unterneh- men manche Kantone schon seit Jahren beachtliche Anstren- gungen, ebenso wie private Organisationen, Handelskam- mern usw. Wichtig ist aber, dass diese guten Ansätze nicht konzeptlos verpuffen, sondern koordiniert werden, dass un- sere Aussenvertretungen vermehrt aktiv werden, dass gezielt eine zusätzliche Förderung durch den Bund erfolgt, damit echte Synergien entstehen können. Davon kann das ganze Land profitieren, im besonderen Masse aber jene Kantone und Regionen, die beim Feinentscheid mit einer eigenen Wirt- schaftsförderungspolitik ihre spezifischen Vorzüge ins Spiel zu bringen verstehen.
Mit dem Bundesbeschluss zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz wird endlich die ge- setzliche Grundlage für ein koordiniertes und verstärktes Vor- gehen in der Promotion des Standortes Schweiz geschaffen. Auch bei diesem Erlass beantragt Ihnen die Mehrheit der Kom- mission für Wirtschaft und Abgaben (mit 5 zu 4 Stimmen), dem Entwurf des Bundesrates unverändert zuzustimmen, ebenso dem entsprechenden Finanzbeschluss (Vorlage E). Der Fi- nanzbeschluss beinhaltet einen Rahmenkredit von 24 Millio- nen Franken für eine Laufzeit von zehn Jahren.
Zum Bundesbeschluss über die Teilnahme an internationa- len Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (Vorlage C): In der EU ist man sich bewusst, dass die Schaffung des gros- sen einheitlichen Binnenmarktes die kleinen und mittleren Unternehmer nicht unbedingt bevorzugt. Man hat deshalb eine eigentliche KMU-Politik mit Schwerpunkt auf Informa- tions-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen entwickelt. Die KMU sollen die Vorteile der grossen Märkte möglichst nutzen können. Diese Programme sind teilweise ebenfalls für Drittstaaten offen.
Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf möchte der Bundes- rat die rechtliche Grundlage für die Beteiligung an solchen Programmen schaffen. Im Vordergrund steht dabei die Kon- solidierung der Beteiligung am Netz der EIC (Euro Info Cen- tres), über das wir in diesem Rat schon verschiedentlich be- raten haben.
Die Kommission beantragt, auf die Vorlage C - mit 5 zu 1 Stim- men - und auf den entsprechenden Finanzbeschluss (Vorla- ge F) - mit 4 zu 1 Stimmen - nicht einzutreten. Die Diskussion in der Kommission zu diesen Erlassen war sehr kurz. Die Argu- mente gegen diese Erlasse waren: ordnungspolitische, fi- nanzpolitische Bedenken; neue Prioritätensetzung; es gibt wichtigere, dringlichere Aufgaben; ebenfalls die Sparpolitik. Die Kommission lehnt damit also auch den Finanzbeschluss ab, der einen Rahmenkredit von 20 Millionen Franken für eine Laufzeit von zehn Jahren vorsieht.
Wir sind uns alle bewusst, dass dem regionalen Ausgleich in unserem föderalistischen Staatswesen grösste Bedeutung zu- kommt. Mit den Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität der Schweiz sollten wir nun dringend etwas tun, das der Wirtschaft direkt zugute kommt und im speziellen die Erneuerung in den Räumen mit dem grössten Umstrukturierungsbedarf voran- treibt.
Den Gegnern der Massnahmen - es liegen Nichteintretensan- träge vor, deren Urheber besonders auf die Lage der Bundesfi- nanzen verweisen - möchte ich sagen, dass ihre Optik keine umfassende ist. Die Mittel, die wir für diese Wirtschaftsförde- rung auslegen, holen wir rasch wieder herein. Wenn wir damit neue Betriebe in unserem Land ansiedeln können und beste- hende bei der Wiedererlangung der Konkurrenzfähigkeit un-
terstützen, gewinnen unsere ganze Volkswirtschaft und damit auch der Fiskus viel. Die derart reüssierenden Unternehmen zahlen Löhne, bringen Aufträge für die lokale Wirtschaft, erzie- len Gewinne, zahlen über kurz oder lang Steuern. Die neuen Arbeitsplätze, die mit den geförderten Projekten verbunden sind - mit dem Bonny-Beschluss sind immerhin insgesamt über 11 000 Arbeitsplätze geschaffen worden -, entlasten di- rekt oder indirekt nicht nur die Arbeitslosenversicherung, son- dern bringen via Löhne bzw. Steuern dem Staat zusätzliche Einnahmen. Untersuchungen bestätigen, dass sich eine Wirt- schaftsförderung, die auf Strukturanpassung, nicht Strukturer- haltung, ausgerichtet ist, sehr bezahlt macht.
Die neuen Massnahmen belasten die Ausgabenseite des Bun- deshaushaltes nicht stärker als die alten Massnahmen ge- mäss Bonny-Beschluss, per saldo sogar etwas weniger. Dies deshalb, weil die Zinskostenbeiträge und die Beiträge an die Innovations-Beratungsstellen, die in den vergangenen Jahren zumeist zwischen 4 und 5 Millionen Franken jährlich betragen haben, neu wegfallen. Dem stehen gemäss Entwurf des Bun- desrates knapp gleich hohe Ausgaben für die Standortpromo- tion und die KMU-Programme gegenüber. Für 1996 betragen diese Positionen gemäss Finanzplanung 2 Millionen Franken für die Standortpromotion und 1,7 Millionen Franken für KMU/EIC.
Manche Befürworter der Vorlage - ich zähle mich dazu - fin- den, die Instrumente und die finanzielle Ausgestaltung der Massnahmen seien ein Kompromiss an der untersten Grenze des noch Vertretbaren. Nehmen wir heute die Chance wahr, wenigstens dieser bescheidenen Lösung zuzustimmen!
Schüle Kurt (R, SH), Sprecher der Minderheit: Wir bitten Sie, auf alle vorgeschlagenen Beschlussentwürfe nicht einzutre- ten, um damit zu dokumentieren, dass es jetzt diesen finanz- politischen Marschhalt braucht, dass wir eben tatsächlich Wünschbares von Zwingendem trennen, dass wir konsequent den Bund von allen nicht zwingenden Ausgaben entlasten.
Diese Vorlage ist geradezu der Prototyp einer nicht zwingen- den Massnahme. Darum sollten wir auf die neuen Bürgschaf- ten von 300 Millionen und auf die neuen Kredite von total 44 Millionen Franken verzichten. Es handelt sich hier um eine typische Aufgabe, von der wir den Bund entlasten können, von der wir den Bund aus finanzpolitischen und ordnungspoliti- schen Gründen entlasten müssten. Die angehörten zehn Ex- perten - Sie haben richtig gehört, zehn Experten haben wir zu diesem Geschäft angehört - haben dies, zumindest aus der Sicht der Kommissionsminderheit, nicht widerlegt, gerade weil wir versuchen, dieses Geschäft aus einer umfassenden Optik zu betrachten.
Es sind im Grunde genommen vier Argumente:
diese Vorlage widerspricht jedem liberalen Credo;
die Ablehnung der Vorlage bedeutet nicht eine Absage an eine effiziente Regionalpolitik;
die beste Wirtschaftsförderung ist eine Verbesserung, eine Wiederherstellung der Standortattraktivität unseres Landes;
wir haben diesen völligen Widerspruch zu den heutigen fi- nanzpolitischen Erfordernissen.
Zum Rollenverständnis zwischen Staat und Wirtschaft: Wir ha- ben es ganz klar mit einem Eingriff in die Wirtschaft und damit mit einem Dirigismus zu tun, obwohl die Vorlage den hochtra- benden Titel «Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirt- schaftsstrukturen und der Standortattraktivität der Schweiz» trägt.
Der Inhalt wird dem Titel sicher nicht gerecht - ich gehe nicht soweit, von einem Etikettenschwindel zu sprechen. Es ist sym- ptomatisch, dass im Bericht des Bundesrates vom Juni 1994 «über weitere Reformen im Zeichen der marktwirtschaftlichen Erneuerung» diese Vorlage mit keinem Wort erwähnt ist. Ich bitte Sie, dort auf der letzten Seite wieder einmal nachzulesen, welches tatsächlich die Elemente für eine konsistente Wirt- schaftspolitik sind, die uns zu einer Revitalisierung unseres Landes führen.
Ich habe gesagt, es handle sich um Eingriffe in die Wirtschaft. Jeder einzelbetrieblichen Förderung in dieser Weise haftet die staatliche Willkür an, weil sie eben vor allem auch alle anderen, nichtgeförderten Unternehmen benachteiligt.
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Wir müssen sehen, dass die heutige Vorlage nicht mehr dem Bonny-Beschluss entspricht, der zur raschen Hilfe an die Kri- senregionen, in der Uhrenindustrie und in der Textilindustrie, geschaffen worden ist. Man wollte damals Impulse geben. Aber nun wird aus dieser gezielten regionalen Unterstützung eine Daueraufgabe, ein allgemeines, dirigistisches, wirt- schaftspolitisches Instrument. Der seinerzeitige befristete Im- puls wird also durch eine Daueraufgabe abgelöst, und das scheint nun das Schicksal jeder Massnahme zu sein, die der Staat in einer aktuellen Situation ergreift. Das entsprechende Büro ist dann da, muss beschäftigt werden und wird sich be- schäftigen.
Ich verweise auf das Prozedere, das im ersten Beschluss dar- gestellt ist, im Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete, wo der Gesuchsteller über den Kanton hinauf an den Bund gelangen muss, und dann geht das wie- der «die Treppe» hinunter, und am Schluss ist der Entscheid des Bundesamtes auch noch beschwerdefähig. Mit liberalem Credo, Kollege Büttiker, ist dieser Beschluss nicht zu verein- baren.
Ich habe gesagt, das Ganze sei keine Absage an eine effizi- ente Regionalpolitik. Wir haben hier wirksame allgemeine In- strumente zur Verfügung, insbesondere das, was wir an öffent- licher Infrastruktur bereitstellen, dann die gesamte Berufsbil- dung; auch mit der Arbeitslosenversicherung - gerade wie wir sie heute wieder in die Wege geleitet haben - sorgen wir für den regionalen Ausgleich. Ich habe auf den Finanzausgleich - den direkten und indirekten - zu verweisen, damit wird tat- sächlich Regionalpolitik betrieben. Aber auch mit der allge- meinen Staatstätigkeit, mit den Arbeitsplätzen des Bundes und ihrer Verteilung im Lande, haben wir regionale Wirkun- gen, ganz besonders natürlich in der Landwirtschaftspolitik, aber auch bei den Regiebetrieben mit deren Investitionstätig- keit, mit deren Auftragsvergabe.
Ich habe gesagt, was die beste Wirtschaftsförderung ist: Ver- besserung der Rahmenbedingungen, solide Staatsfinanzen, niedrige Staatsquote, günstige Steuern, ein stabiler Geldwert und damit auch ein möglichst stabiler Schweizerfranken und ein vernünftiges regulatorisches Umfeld. Ich habe auch er- wähnt, dass diese Vorlage zu den finanzpolitischen Erforder- nissen und zur Haushaltlage des Bundes in völligem Wider- spruch steht. Der Bund hat kein Geld, er steckt tief im Morast seiner Defizite, aber statt dass wir uns mit den Sanierungs- massnahmen auseinandersetzen, sind wir drauf und dran, neue Ausgaben zu beschliessen.
Damit habe ich das Nichteintreten zum Entwurf zum Bundes- beschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete be- gründet. Ich möchte noch ganz kurz zum Bundesbeschluss zur Förderung der Information über den Unternehmensstand- ort Schweiz (Vorlage B) etwas sagen.
Diese Vorlage hat «die Hürde» in der Kommission nur mit dem Stichentscheid des Kommissionspräsidenten genommen, weil sich in der ganzen Kommission grosse Zweifel an der Wirksamkeit einer solchen Standortwerbung breitgemacht ha- ben. Auch hier ist zu sagen: Die Verbesserung der Standortbe- dingungen führt weiter als eine solche staatliche Werbung für den Standort Schweiz, der an seinen effektiven Taten gemes- sen wird. Es kommt dazu, dass der Bund unweigerlich in Loya- litätskonflikte gerät, wenn er dann wirklich konkrete Standort- werbung machen soll. Mit einem solchen Bundesbeschluss benachteiligte oder begünstigte er einzelne Regionen, und darum ist es viel besser, wenn sich allenfalls Kantone oder Re- gionen zu einer solchen Standortwerbung entschliessen, wie sie in der Tat auch schon da und dort gemacht wird.
Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass wir ja in ausreichen- dem Mass Strukturen haben, um diese internationalen Kon- takte zu knüpfen. Wir haben die Osec, die Schweizerische Ver- kehrszentrale, wir haben die Schweizerischen Handelskam- mern im Ausland, und wir haben vor allem die Botschaften und Konsulate. Hier haben wir ein unausgeschöpftes Potential an Ressourcen, die wir für die Werbung für den Wirtschaftsstand- ort Schweiz besser ausnützen können.
Zum dritten Bundesbeschluss: Ihre Kommission beantragt Ih- nen, darauf nicht einzutreten. Der Berichterstatter hat diese Haltung nicht mit viel Nachdruck vertreten. Es ist aber doch
darauf zu verweisen, dass wir bereits bei der Aufstockung des Osec-Beitrags für diese Finanzierung der Euro Info Centres (EIC) gesorgt haben.
Eigentlich sind wir ja hier, um die Bundesfinanzen zu sanieren. Darum - und nur darum - ist diese Sondersession angesetzt worden. Der Nationalrat hat letzte Woche das Sparpaket «zer- zaust». Wir haben das prioritäre Thema, wie wir unseren Bun- deshaushalt sanieren wollen, in die Frühjahrssession verscho- ben. Dafür wird heute nach Sitzungsschluss die Finanzkom- mission zusammentreten, um die nächste Sparmotion zu for- mulieren und dem Bundesrat in dieser Richtung neue Auf- träge zu erteilen.
Tun wir also nicht das pure Gegenteil von dem, was wir uns für diese ausserordentliche Session vorgenommen haben! Es steht uns nun eine Nagelprobe bevor: Sind wir noch fähig, grosse Worte in kleine Taten umzusetzen? Ich hoffe es.
Simmen Rosmarie (C, SO): Der Grund, weshalb Sie meinen Antrag hier als Einzelantrag finden und nicht als Antrag der Minderheit der Kommission, liegt darin, dass ich verhindert war, an der betreffenden Kommissionssitzung teilzunehmen. Ich möchte zum Eintreten auf alle Vorlagen sprechen, wie das meine Vorredner auch getan haben.
Während das vorangehende Geschäft, Interreg II, sich mit den grenzüberschreitenden Regionen befasste, geht es hier nun um die Stellung der Regionen im Landesinnern. Es ist nicht zu übersehen, dass die Wirtschaftskraft in den verschiedenen Re- gionen der Schweiz nach wie vor sehr unterschiedlich ist. Ne- ben dem goldenen Dreieck oder der Region Zürich finden sich Regionen, in deren Wirtschaft aus den verschiedensten Grün- den ein sehr rauher Wind bläst. Die in Zukunft verstärkte Libe- ralisierung, die sich öffnenden Grenzen und der dadurch stär- ker werdende Konkurrenzdruck verschärfen die Situation zu- sätzlich. Nicht alle Regionen werden sich diesem verschärften Wettbewerb mit gleichen Chancen stellen können. Wenn wir nicht wollen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in Zukunft immer mehr auf die Ballungszentren beschränkt wird, ist es unabdingbar, für jene Regionen, die schon heute einen schweren Stand haben, auch in Zukunft gewisse positive Massnahmen vorzusehen.
Ein solches Massnahmenpaket liegt nun heute vor. Es ist kein grosses Programm, das sei zugegeben, andere Länder tun für ihre Wirtschaft und für ihre Regionen bedeutend mehr - das entnehmen Sie auch der Botschaft -; es ist auch kein Paket, das schlagartig sämtliche Rahmenbedingungen der Schwei- zer Wirtschaft verbessern würde. Es erhebt diesen Anspruch auch nicht, sondern es bietet gezielte Hilfe, die dort, wo Eigen- initiative bereits vorhanden ist, einiges bewirken kann.
Die vorliegenden Massnahmen bilden ein Ganzes und sollen daher auch als Ganzes betrachtet werden.
Der Bundesbeschluss A zugunsten wirtschaftlicher Erneue- rungsgebiete bezweckt, wie der Zweckartikel es sagt, Hilfe zur Selbsthilfe, indem Vorhaben der privaten Wirtschaft vom Bund unterstützt werden können. Da es sich ausschliesslich um Bürgschaften und Steuererleichterungen handelt, kann wohl nicht im Ernst von ordnungspolitischen Bedenken gespro- chen werden. Zinsbeihilfen figurieren in den Massnahmen nicht mehr, ebensowenig wie die Innovationsberatungsstel- len, was ich persönlich ausserordentlich bedaure. Wir haben gerade in unserem Kanton mit dieser Innovationsberatungs- stelle ausgezeichnete Erfahrungen gemacht, und nur die Sorge um das Schicksal der gesamten Vorlage hat mich da- von abgehalten, hier einen Antrag auf Wiedereinführung die- ser Innovationsberatung zu stellen. Die Massnahmen sollen im übrigen nicht, wie das etwa gesagt wird, der Strukturerhal- tung dienen, sondern - auch das steht im Zweckartikel - sie sind auf Neuausrichtung von Arbeitsplätzen ausgerichtet, ne- ben der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Sie sollen sich auf zu- kunftsträchtige Produkte und Verfahren konzentrieren, die ge- rade nicht strukturerhaltend wirken. Die Orientierung der För- derungswürdigkeit am Doppelkriterium Arbeitslosigkeit einer- seits und Entwicklungspotential, also regionales Pro-Kopf- Einkommen, andererseits gewährt Flexibilität, um zu verhin- dern, dass während längerer Zeit Regionen in diesem Pro- gramm berücksichtigt werden, die unterdessen wirtschaftlich
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so weit erstarkt sind, dass sie wieder völlig auf eigenen Füssen stehen können.
Der Bundesbeschluss B befasst sich mit dem Unternehmens- standort Schweiz. Wie wichtig und wie schwierig der Kampf um diesen Unternehmensstandort ist, wissen wir nicht erst seit der Entscheidung über den Herstellungsort des Swatchmo- bils. Welchen Standort ein Unternehmer wählt, hängt von den verschiedensten Gründen ab. Ein Grund aber ist immer dabei: Der Unternehmer, der einen Standort sucht, muss die Schweiz und ihr Angebot überhaupt kennen. Wir üben uns momentan im «aufrechten Alleingang», d. h., wir sind nirgends automa- tisch und selbstverständlich mit dabei, sondern nur dort, wo wir uns aktiv und hartnäckig immer wieder in Erinnerung rufen. Die Information über den Unternehmensstandort Schweiz ist ein absolutes Muss. Wir können nicht einerseits den Allein- gang wollen und andererseits dann erst noch meinen, die an- deren kämen völlig ungerufen zu uns herbeigeströmt. Auf ei- nem so hart umkämpften Markt, wie das der Standortmarkt ist, herrscht das Bring-Prinzip für Informationen. Wir sind in der Lage Trümpfe anzubieten, aber anbieten müssen wir sie, das nimmt uns keiner ab.
Damit komme ich zum Bundesbeschluss C: Ich beantrage, auf diese Vorlage einzutreten. Ich habe mich gewundert, dass in der Kommission praktisch ohne Diskussion der Antrag auf Nichteintreten beschlossen wurde. Das Protokoll jedenfalls gibt sich in dieser Beziehung sehr lakonisch. Ich weiss nicht, ob es am langen Titel gelegen hat. Der Inhalt kann es kaum gewesen sein, denn Information, Vermittlung und Beratung sind etwas Wichtiges und Unbestrittenes.
Bei dieser Information, Vermittlung und Beratung geht es ein- mal um die Euro Info Centres (EIC), die in der Schweiz bereits seit mehr als einem Jahr im Einsatz sind, und dies zur vollen Zufriedenheit, wie die hohen Benutzerzahlen zeigen. Die Cen- tres sind zu eigentlichen Anlaufstellen für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU) in bezug auf europäisches Recht, auf Binnenmarkt und ähnliche Fragen geworden. Was Gross- unternehmen mit eigenen Abteilungen erledigen, ist für klei- nere Betriebe ein Problem. Die Hunderten von erledigten An- fragen, von der einfachen telefonischen Auskunft bis zum an- spruchsvollen Dossier, belegen einen solchen Bedarf ein- drücklich.
Eine andere, ebenso wichtige Funktion ist die Drehscheiben- funktion, welche diese Euro Info Centres zwischen der schweizerischen Wirtschaft einerseits und den über 200 Euro Info Centres und Korrespondenzzentren im übrigen Europa und im Mittelmeerraum andererseits einnehmen. Eine Schliessung der heute bestehenden Euro Info Centres in der Schweiz wäre ein klassisches Eigengoal, und die Anforde- rungen und Schwierigkeiten, welche vielen kleineren Betrie- ben heute aus der Stellung der Schweiz erwachsen, würden völlig unnötigerweise vervielfacht. Es ist nicht so, dass der Betrieb dieser Euro Info Centres gesichert wäre, sondern es ist lediglich eine Übergangsfinanzierung gesichert; diese Übergangsfinanzierung haben wir in der letzten Session be- schlossen.
Die KMU-Politik der EU umfasst eine ganze Reihe von Mass- nahmen und Programmen - sei das Zulieferförderung, sei das Kooperationspartnervermittlung -, und einige dieser Pro- gramme und Projekte stehen auch Drittstaaten offen. Es wäre bedauerlich, und es wäre unklug, wenn wir auf Angebote der EU, zum Beispiel an bestimmten Pilotprojekten teilzunehmen, nur mit Ablehnung reagieren könnten.
Ich bitte Sie dringend, auf den Entwurf zum Bundesbe- schluss C und auf den dazu gehörigen Entwurf zum Finanzbe- schluss F einzutreten. Sie entnehmen meinem Antrag, dass ich Ihnen in Artikel 1 des Bundesbeschlusses F eine Kürzung der Laufzeit und somit des finanziellen Beitrages vorschlage. Die Situation der Schweiz in Europa wird sich in den nächsten Jahren mit Sicherheit verändern; in welche Richtung wissen wir allerdings nicht. Aber es scheint mir, dass eine fünfjährige Laufzeit den sich rasch wechselnden Bedingungen ange- passt ist und der entsprechende Betrag hier angepasst wer- den könnte.
Ich bitte Sie, dem so modifizierten Entwurf zuzustimmen und nebenbei auch noch die 10 Millionen Franken zu sparen.
Reymond Hubert (L, VD): Les conditions-cadres d'exercice d'une activité industrielle et commerciale se sont incontesta- blement resserrées en Suisse ces dernières années. Nos coûts de production, nos prix à la consommation, nos services sont devenus onéreux et rien ne laisse entrevoir ou supposer une correction à moyen terme. Même notre fiscalité n'attire plus beaucoup. Les récentes statistiques de la Banque natio- nale suisse relatives aux investissements étrangers en Suisse et suisses à l'étranger sont révélateurs d'une situation désor- mais difficile.
A ces conditions-cadres générales, on peut ajouter le fait que les marges brutes des entreprises, surtout des PME, s'ame- nuisent du fait de la décartellisation et de la concurrence ac- crue, du fait aussi que la recherche et le développement de nouveaux produits ou de nouvelles activités se tarissent dans ces mêmes PME, le fait enfin - et le Gatt le confirmera ou l'ac- centuera - que la concurrence étrangère rend plus difficile la conquête des marchés.
Force nous est de constater en conséquence que les entrepri- ses en place les plus solides, les premières, les grandes, les puissantes, font elles aussi des efforts importants de rationali- sation des processus de fabrication par l'automation et la com- pression des effectifs. Souvent, elles ne remplacent pas les emplois vacants, au pire, elles provoquent des licenciements, au pire encore, elles délocalisent à l'étranger où elles trouvent des conditions adéquates et indispensables, nécessitées par les marchés qui sont les leurs.
C'est sur cette toile de fond, qui laisse entrevoir la grande diffi- culté que nous aurons à résorber notre taux élevé de chô- mage, que vient se greffer le projet du Conseil fédéral concer- nant les mesures visant à renforcer les structures économi- ques régionales et le rayonnement de la Suisse, problème qui concerne les PME beaucoup plus que les géants industriels, et problème qui concerne les régions périphériques.
Il faut le relever d'emblée: ces mesures n'amélioreront pas les conditions-cadres générales susceptibles d'attirer les gros in- vestisseurs et entrepreneurs dans notre pays. Il convient donc de ne pas se bercer d'illusions. Les conséquences de l'inter- vention de la Confédération, grâce au projet que nous exami- nons aujourd'hui, ne seront, ne peuvent pas être très impor- tantes.
La politique économique régionale de la Confédération a long- temps été critiquée par les milieux de l'économie privée, les- quels considéraient, c'est d'ailleurs encore le cas, qu'il n'ap- partenait pas à l'Etat d'intervenir dans un domaine relevant de l'économie libre et de la concurrence.
Pourtant, il faut bien reconnaître qu'il existe dans notre pays, surtout depuis quelques années, des disparités régionales im- portantes qui se traduisent à travers deux données: le taux de chômage, d'une part, et le revenu moyen, d'autre part. Or, ces disparités-là, contrairement à ce que prétendent parfois les doctrinaires de l'abstention de l'intervention de l'Etat dans ce domaine, ne constituent pas des conditions-cadres plus favo- rables pour les régions concernées. C'est même le contraire, car ce sont dans ces régions-là que la main-d'oeuvre est la moins adaptée et qu'une certaine infrastructure attractive fait défaut.
L'intervention de la Confédération dans la projection de l'arrêté Bonny, avec seulement des cautionnements-et les cautionne- ments, ce n'est pas un gros engagement financier -, me paraît donc justifiée. C'est pourquoi j'ai soutenu en commission l'arrêté A en faveur des zones économiques en redéploiement. Je vous recommande de l'accepter, en soulignant trois de ses éléments positifs: premièrement, la nouvelle définition de ces zones économiques en redéploiement à l'article 2, où le cri- tère du taux de chômage de la région par rapport à la moyenne nationale me paraît primordial et excellent. Deuxièmement, la Confédération n'octroiera, je l'ai dit, que des cautionnements; il n'y a plus de subventions directes, comme c'était le cas avec l'arrêté Bonny. Troisièmement, les allègements fiscaux sont repris; ils occupent, pour les régions concernées, une place nécessaire dans l'encouragement à l'implantation d'entrepri- ses nouvelles.
En conclusion, même si ces mesures peuvent occasionner de temps en temps certaines atteintes à la libre concurrence, je
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crois que, compte tenu de la situation générale de la Suisse et de celle des régions défavorisées en particulier, cet arrêté se justifie et doit être accepté.
En ce qui concerne l'arrêté B concernant la promotion de l'in- formation sur la place économique suisse, je considère que les impératifs financiers actuels, de même d'ailleurs que les in- frastructures existantes, devraient suffire, avec l'apport des mi- lieux de l'économie privée et avec tout ce que nous avons, au- jourd'hui déjà, sur le plan des institutions publiques à l'étran- ger, à l'effort souhaitable. Je m'y opposerai donc.
Quant à l'arrêté C, je crois utile de rappeler qu'il a été abordé par notre commission le 4 novembre 1994. Nous étions à ce moment-là dans une situation très particulière. Le Conseil des Etats avait en effet accepté le 15 juin 1994 à l'unanimité l'amen- dement de M. Buttiker portant sur une contribution annuelle de 1,3 million de francs dès le 1er janvier 1995 pour le finance- ment des Euro Info Centres.
Le Conseil national s'est rallié à cette décision après un pre- mier vote négatif lors de l'élimination des divergences, cela dans la session d'hiver 1994. Dans ces circonstances, je con- çois mal qu'on s'oppose aujourd'hui - je reconnais que je l'avais fait en commission - à l'entrée en matière. C'est pour- quoi, personnellement, je voterai la proposition Simmen.
Mon hésitation, en revanche, concernant le crédit de pro- gramme correspondant demeure. En le fixant à 20 millions de francs pour 10 ans, on double ni plus ni moins le montant an- nuel octroyé transitoirement pour 1995. Sous réserve des ex- plications que pourrait me donner le Conseil fédéral à ce sujet, à savoir comment est-ce qu'on passe de 1,3 million de francs dans la période transitoire (pour 1995) à 10 millions de francs sur cinq ans, c'est-à-dire 2 millions de francs par année dans le crédit-cadre qui nous est demandé, je suis donc encore hé- sitant pour le vote sur l'arrêté F.
C'est dans ces circonstances que je vous invite à vous pro- noncer.
Gemperli Paul (C, SG): Ich beantrage Ihnen Eintreten auf den Entwurf zum Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Er- neuerungsgebiete (Vorlage A). Das ist der Beschluss, der am meisten umkämpft ist, mit dem Argument des liberalen Cre- dos, das Herr Kollege Schüle vorhin angeführt hat.
Dieser Beschluss ist die Fortführung des seinerzeitigen Bonny-Beschlusses. Wir haben schon im Rahmen der dringli- chen Massnahmen eine Grundsatzdiskussion geführt. Ich halte noch einmal fest, dass die Früchte des Bonny-Beschlus- ses nicht unterschätzt werden dürfen. Wenn man in der Praxis gestanden ist, in einem Kanton, der wirtschaftlich bedrohte Regionen aufgewiesen hat, hat man feststellen können, dass man mit Bezug auf das Gewinnen neuer Betriebe gewisse Vor- teile hat ausspielen können. Ich glaube, es ist möglich gewe- sen, dank dieses Bonny-Beschlusses Unternehmen in wirt- schaftlich bedrohte Regionen zu bringen und dort neue Ar- beitsplätze zu schaffen. Das darf man nicht geringschätzen, das muss man positiv werten.
Jetzt stehen wir an der Grenze zur Erneuerung des Be- schlusses. Bezüglich dieses Beschlusses kann ich finanziell beim besten Willen keine Bedenken finden. Sie alle wissen, dass ich finanzpolitisch auch ein kritischer Geist bin. Ich habe letzte Woche Herrn Bundesrat Delamuraz gesagt, dass es zweifellos nicht richtig sei, auf der einen Seite des Hauses «Verrenkungen und Sparübungen» auszuführen und auf der anderen Seite wieder neue Aufgaben und Ausgaben zu über- nehmen.
Aber überlegen wir, was wir hier machen. Das Wesentliche, das wir tun, ist, Bürgschaftsverpflichtungen zu beschliessen, die der Bund eingeht. Bürgschaften, wenn sie vernünftig ein- gegangen werden, sollten nicht zu einer Risikomanifestation führen, sondern sie sollten dazu dienen, jemandem Geld zu vermitteln, damit er seine Aufgabe erfüllen kann; und jemand hat für dieses Geld geradezustehen. Beim Bund hat man da- mit gute Erfahrungen gemacht. Es sind sehr wenige Verluste unter dem früheren Beschluss eingetreten. Und man hat auch neuerdings Kautelen eingebaut: Die Kantone müssen die Hälfte des Verlustes übernehmen. Da ist es klar, dass die Kan- tone an Ort und Stelle vorsichtig sind. Sie wollen schliesslich
nicht am Verlust partizipieren, an der «societas leonina», son- dern sie wollen schlussendlich mit diesem Unternehmen et- was verdienen. Es soll ihnen etwas bringen.
Ich bin überzeugt, dass wir praktisch mit wenig Aufwand ein Instrument zur Verfügung haben, um wieder Unternehmen anzusiedeln. Ich finde beim besten Willen auch keinen staatli- chen Interventionismus. Nicht der Staat bringt das Geld, son- dern das Geld muss von einer Bank zu marktüblichen Bedin- gungen und mit dem Diskont, der mit der Bürgschaft verbun- den ist, zur Verfügung gestellt werden. Das Geld ist etwas si- cherer, wenn es die Schweizerische Eidgenossenschaft ver- bürgt, wiewohl wir für die Zukunft gewisse Bedenken haben müssen. Aber zurzeit ist es noch so, dass das Geld etwas bil- liger in das Unternehmen kommt, wenn die Schweizerische Eidgenossenschaft dahintersteht. Ausländische Unter- nehmer passen auf, und solche kleinen Sachen können da- für entscheidend sein, sich in einer solchen Region nieder- zulassen.
Die Bürgschaftsverpflichtungen sind auch nicht für alle Zeiten gedacht. Sie sind eine temporäre Hilfe für acht Jahre. Nachher fallen sie weg, und das Unternehmen muss auf den eigenen Beine stehen. Das ist doch kein staatlicher Interventionismus, sondern einfach ein Beistand, den der Staat leistet, damit ein Unternehmen besser über die Runden kommt.
Es sind nicht nur alte Unternehmen, sondern auch neue Unter- nehmen, die Risikokapital suchen, und diesen Unternehmen soll man doch auf diese Art und Weise helfen können. Da- durch wird weder staatlich interveniert noch der Wettbewerb in grundlegender Weise verfälscht.
Mit den Steuerbefreiungen ist die Situation etwas anders. Ich bin kein Anhänger langdauernder Steuerbefreiungen, das sage ich offen, und das habe ich auch nie praktiziert. Aber es kann vorübergehend trotzdem notwendig sein, dass man je- mandem eine gewisse Steuererleichterung ermöglicht: damit er besser kalkulieren und vielleicht auch einmal einen Gewinn, den er in einem Jahr erzielt, nachher wieder in ein neues Unter- nehmen investieren kann. Dies, um besser über die Runden zu kommen.
Das möchte ich Herrn Bundesrat Delamuraz sagen: Man soll mit diesem Instrument karg umgehen. Es ist so, dass man mit Steuererleichterungen Subventionen verteilt, und zwar teil- weise nach etwas ungleichen Kriterien. Deswegen muss man sorgfältig damit umgehen! Aber das Instrument als solches, auf das möchte ich nicht verzichten, das soll auch der Bund zur Verfügung haben. Die Kantone haben es ja ohnehin, sie können damit arbeiten, und sie haben miteinander ein ent- sprechendes Konkordat abgeschlossen; sie können das in ei- gener Kompetenz machen. Es geht nur noch darum, ob sich der Bund zugunsten bedrohter Regionen anschliessen kann. Und nun zum Entwurf B betreffend den Bundesbeschluss zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz. Natürlich gibt es sehr viele Institutionen, die das auch machen, aber ich glaube, auch die Eidgenossenschaft hat ein Interesse daran, gewisse Steuerungsfunktionen zu übernehmen.
Der Betrag, den wir hier zur Verfügung stellen, beläuft sich in zehn Jahren auf 24 Millionen Franken. Das wirft das Budget grundsätzlich nicht über den Haufen. Aber wir stellen fest, dass wir auf den Märkten präsent sein müssen. Wenn Sie an einer grossen Messe, z. B. der Hannoveraner Messe, nicht schweizerische Innovationen zeigen können, sind Sie weg vom Fenster. Und wenn man davon redet, dass die Märkte glo- balisiert worden sind, dann ist hinzuzufügen, dass wir auf die- sen Märkten präsent sein müssen. Deswegen ist es auch rich- tig, dass einmal in der Anfangsphase ein gewisser Schub auch von seiten des Bundes kommt, um hier mitzuhelfen, da- mit es dann wirklich zu einer Verbesserung der Situation kommt.
Zum Entwurf C betreffend den Bundesbeschluss über die Teil- nahme an internatonalen Informations-, Vermittlungs- und Be- ratungsprogrammen. Da muss ich Ihnen offen sagen: Ich habe auch Mühe, darauf einzutreten. Ich weiss von sehr vielen Gegenden, dass schon die Berufsverbände hingegangen sind und solche Informationszentren geschaffen haben. Da wurde auf Eigeninitiative dieser Verbände hin meines Erach-
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Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen
tens schon sehr viel geschaffen. Man sollte den Verantwortli- chen dieser Initiative nicht in den Rücken fallen, sondern in dieser Richtung weiterarbeiten und die Initiative Gewerbever- band, Industrieverband, den Kantonen überlassen. Ich bin überzeugt davon, dass man dann weiterkommt. Wenn es dann nicht so ist, Herr Bundesrat, kann der Bund immer noch intervenieren.
Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass man auf diesen Beschluss nicht eintreten soll.
Ruesch Ernst (R, SG): Ich möchte die Nichteintretensanträge der Minderheit Schüle aus finanz- und ordnungspolitischen Gründen unterstützen.
Als ich beim letzten Traktandum die 24 Millionen Franken be- kämpft und die Frage gestellt habe: «Meine Damen und Her- ren, wollen Sie so weiterfahren?», hat Herr Bloetzer in einem Zwischenruf geantwortet: «Ja.» Aber leider so kleinlaut, dass es nicht ins Protokoll aufgenommen worden ist. Hiermit wäre er drin.
Nun, wir fahren so weiter. Das Ja von Herrn Bloetzer hat sich bestätigt. Blicken Sie doch einmal auf diese Session zurück! Sie hat nur eine Woche und gut einen Tag gedauert. Was ha- ben wir alles an finanziellen Beschlüssen von weitgehender Tragweite gefasst? Wir haben dem Fachhochschulgesetz zu- gestimmt. Das wird uns über einen bestimmten Zeitraum 650 Millionen Franken kosten. Dieses habe ich auch unter- stützt. Das sind Saatkartoffeln, die wir kaufen mussten! Aber darüber hinaus haben Sie gleich noch mit der Kann-Formulie- rung weitere 650 Millionen Franken angepeilt. Ab dem Jahre 2003, hat der Bundesrat gesagt, werde man auch noch mit der Unterstützung der Fachhochschulen der anderen pädagogi- schen Bereiche beginnen. Dann haben Sie mit dem Pro- gramm Interreg II 24 Millionen Franken beschlossen, und hier sind es wiederum 44 Millionen Franken, die Sie beschliessen. Die 44 Millionen Franken, die Sie beschliessen wollen, sind Kosten, die innerhalb von zehn Jahren anfallen. Und so geht das weiter.
Im Nationalrat ist gestern ein Postulat überwiesen worden, dessen Realisierung nach Auskunft des Bundesrates auch wieder 30 Millionen bis 40 Millionen Franken kostet. Ja, es geht so weiter. Ja, ja, meine Damen und Herren! Deshalb ist auch hier aus finanzpolitischen Gründen ein Fragezeichen zu setzen.
Ordnungspolitisch läuft die ganze Geschichte auf die Förde- rung einzelner Betriebe hinaus. Ich bin der Meinung, dies sei marktwirtschaftlich grundsätzlich abzulehnen. Ob diese För- derung auch wirksam sei, darüber gehen die Meinungen ge- waltig auseinander. Eine Umfrage hat ergeben, dass beim letzten Bonny-Beschluss etwa 15 Prozent der Empfänger of- fen zugegeben haben, dass sich ihre Betriebe auch ohne diese Gabe genau gleich entwickelt hätten. 15 Prozent haben das offen zugegeben, und Sie können noch mit einer erkleckli- chen Dunkelziffer rechnen. Es war wohl die konjunkturelle Ent- wicklung der achtziger Jahre, die uns vorwärtsgebracht hat, und nicht der Bonny-Beschluss.
Die gezielte Förderung einzelner Betriebe haben wir einmal mit dem sogenannten Bundesbeschluss für die Emser Werke angepeilt. Vor 40 Jahren, Ende der fünfziger oder Anfang der sechziger Jahre, ging es den Emser Werken miserabel, und es wurde damals in diesem Saale von unseren Vorgängern ins Feld geführt, wenn der Bund die Emser Werke nicht mit einer Bundesfinanzspritze rette, sterbe der ganze Kanton Graubün- den wirtschaftlich ab. Das Parlament bewilligte diese 25 oder 30 Millionen Franken. Es war ein referendumspflichtiger Bun- desbeschluss. Irgendeine Splittergruppe ergriff das Referen- dum. Das Schweizervolk verwarf den Beschluss haushoch, und daraufhin blühten die Emser Werke auf! Sie begannen zu rentieren, und sie blühen bis heute. Nicht nur wegen des heuti- gen Besitzers, sie haben vorher schon geblüht. Das muss auch gesagt werden.
Wenn Sie ins Ausland blicken: Welch schlechte Erfahrungen macht man mit den Finanzspritzen für die Automobilindustrie, für den Bergbau, für die Schiffbauindustrie! Überall, wo man versucht, mit staatlichen Finanzspritzen Strukturpolitik zu be- treiben, misslingt dies.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die beste Wirtschafts- politik eine Politik der besseren Rahmenbedingungen wäre, eine bessere Steuerpolitik; bessere Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft und nicht eine solche Pflasterlipolitik, die nicht in unser System passt.
Für die Regionalpolitik haben wir genügend Instrumente (In- vestitionshilfe für die Berggebiete, Wohnbausanierungen im Berggebiet). Ich habe mich immer dafür eingesetzt. Als wir «noch Geld hatten», stellte ich sogar Anträge, die Kredite zu er- höhen. Das war vielleicht auch ein Sündenfall, aber damals «hatten wir noch Geld».
Wir haben die Instrumente der Regionalpolitik, die notwendig sind. Um diese kommen wir nicht herum. Das Beste, was wir in der Regionalpolitik noch machen könnten, wäre, endlich eine Neuordnung des Finanzausgleichs zu schaffen, welche die Kantone nicht projektbezogen, sondern generell in ihrer Fi- nanzkraft stärken würde: damit sie ihre Aufgaben wieder sel- ber lösen und ihre Mittel, gestützt durch den Bund, auch effizi- ent einsetzen könnten. Das haben wir bis heute nicht fertigge- bracht. Hier müssen wir ansetzen.
Darum unterstütze ich den Antrag der Minderheit Schüle.
Bisig Hans (R, SZ): Die vorliegenden Bundesbeschlüsse A bis F wurden im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens mehr oder weniger von sämtlichen Kantonen begrüsst. Das mag ja verständlich sein, rechtfertigt aber keineswegs eine unkriti- sche Betrachtungsweise, auch für uns Standesvertreter nicht. Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz hängt nicht von wenigen Millionen Franken Unterstützungsgeldern ab, sondern von einer gesamtheitlichen und unvoreingenomme nen Lagebeurteilung und dann von der Behebung der erkann- ten strukturellen Mängel. Die Wirtschaftspolitik des Bundes hat die föderalistischen Strukturen und die finanziellen Gren- zen zu beachten und sich auf das zu konzentrieren, was ihre eigentliche Aufgabe ist. Dabei hat sie natürlich auch die Wett- bewerbsneutralität der Massnahmen zu berücksichtigen. Der Staat kann nun einmal nicht alles. Das generelle Scheitern der zentralen Planwirtschaft muss endlich zur Kenntnis genom- men werden. Das muss ich auch an die Adresse von Herrn Kol- lega Gemperli sagen.
Wir bewegen uns unübersehbar in Richtung einer Zweidrittel- gesellschaft, in der sich die erfolgreiche Mehrheit von der schlechtergestellten Minderheit immer mehr abgrenzt und diese ihrem Schicksal überlässt. Hier gilt es, Korrekturen anzu- bringen, um den «Absturz» der benachteiligten Regionen zu bremsen. Was für den Einsatz unserer Entwicklungshilfemittel gilt, dürfte auch für die Mittel für die benachteiligten Regionen in der Schweiz Gültigkeit haben, nämlich Hilfe zur Selbsthilfe. Vor allem bedeutet dies: Abbau von zentralstaatlichen Behin- derungen. In den Vernehmlassungen wird darum auch immer wieder zu Recht von einer Verbesserung der Rahmenbedin- gungen gesprochen. Im Zusammenhang mit einer Neuorien- tierung der Regionalpolitik ist eine Gesamtschau erforderlich, wie sie auch in der Motion des Nationalrates «Geamtheitliche Regionalpolitik», die wir als nächstes Geschäft behandeln, ge- fordert wird. Einzelbeschlüsse können sich sehr wohl kontra- produktiv auswirken. Wichtiger als punktuelle Hilfestellungen sind eine Optimierung der öffentlichen Infrastruktur, eine An- passung der Bildungs-, Forschungs-, Finanz-, Verkehrs- und Raumordnungspolitik und die Tourismusförderung. Diese Ge- samtsicht wird immer wieder sträflich vernachlässigt. Ich erin- nere in diesem Zusammenhang etwa an die Alpen-Initiative oder auch an den unübersehbaren Rückzug des Bundes aus den Aufgaben des Regionalverkehrs. Mit Trostpflästerchen - mein Nachbar hat es schon erwähnt - werden keine klaffen- den Wunden geheilt.
So werden auch im Bericht der GPK des Nationalrates vom 5. Mai 1994 über die Beurteilung der gegenwärtigen regional- politischen Koordination des Bundes zahlreiche und schwer- wiegende Mängel bezüglich Regionalpolitik des Bundes fest- gestellt. Regionalpolitik ist mehrdimensional und darf nicht einseitig auf die Wirtschaftsförderung ausgerichtet sein. Diese Mehrdimensionalität hat im Zuge von jüngeren gesellschafts- politischen Entwicklungen an Bedeutung noch gewonnen. Neben den markanten Veränderungen im internationalen Um-
Renforcement des structures économiques régionales
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feld sind unter anderem der Strukturwandel in der Landwirt- schaft, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die Überlastungstendenzen in den Städten und auch in den Ag- glomerationen und das weiterhin zunehmende Bedürfnis nach Mobilität zu nennen.
Eine Neuorientierung der Regionalpolitik und der Begleitpoliti- ken, wie etwa des Finanzausgleichs, ist dringend angezeigt. Eine breitangelegte Diskussion über die Zukunft des Lebens- raumes Schweiz ist notwendiger denn je. Die negative Spirale von Betriebsschliessungen, Abwanderungen sowie Kompe- tenz- und Imageverlusten muss endlich gestoppt werden. Es braucht eine minimale Existenzsicherung für die benachteilig- ten Regionen.
Ob das allerdings mit den vorliegenden, vom Inhalt her be- scheidenen Bundesbeschlüssen erreicht wird, wage ich sehr zu bezweifeln. Ich habe von der Zweidrittelgesellschaft ge- sprochen. Die Berg- und Randregionen sehen sich immer mehr ins dritte Drittel abgedrängt. Man überlässt ihnen die wirtschaftlich uninteressanten Aufgaben und speist sie dann mit Almosen ab. Die heile Welt beschränkt sich aber nicht auf die Natur und Landschaft. In ihr müssen Menschen Platz fin- den und angemessen leben können.
Ich bleibe daher bei meiner Forderung nach einer gesamtheit- lichen Regionalpolitik und muss folgerichtig die Bundesbe- schlüsse A und B, aber auch die Rahmenkredite als Ausweich- manöver ablehnen. Einzig dem Bundesbeschluss C kann ich noch eine gewisse Sympathie entgegenbringen.
Neue Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschafts- strukturen sind notwendig. Sie müssen aber in allen Bereiche der Politik Eingang finden und dürfen sich nicht nur auf eine Abgeltung der mehr oder weniger aufgezwungenen Nachteile beschränken. Oder etwas vereinfacht ausgedrückt: Es braucht Hilfe zur Selbsthilfe und keine Almosen.
Danioth Hans (C, UR): Ich unterstütze das vom Bundesrat vor- gelegte Förderungskonzept. Das gilt insbesondere für den Beschluss A.
Wir haben nun grundsätzliche Ausführungen von Finanzpoliti- kern und von Ordnungspolitikern gehört: Es kommt mir vor, als ob man den ordnungspolitischen Sündenfall immer dort entdeckt, wo es den anderen betrifft. Die neuen Erlasse, heisst es, stünden im Widerspruch zu den Bemühungen um Revitali- sierung und Deregulierung in der schweizerischen Wirtschaft. Es wird auch an der neuen Definition «wirtschaftliche Erneue- rungsgebiete» Kritik geübt und eine allzu starke Ausweitung der Anwendungsfälle befürchtet.
Doch mit Verlaub: Wenn behauptet wird, durch solche Förde- rungsmassnahmen entstünden unerwünschte Wettbewerbs- verzerrungen, wird übersehen, dass es gilt, Standortnachteile geographischer und arbeitsmarktmässiger Art auszuglei- chen. Da nun Herr Schüle andere Massnahmen ins Feld ge- führt hat, die wirkungsvoller wären, möchte ich auf einige kurz eingehen:
Zur öffentlichen Infrastruktur: Wir alle bedauern und stellen fest, dass es mit der Förderung des öffentlichen Verkehrs, vor allem des regionalen Personenverkehrs, im argen liegt. Zur- zeit verlangen Grossprojekte das Engagement, vor allem das finanzielle Engagement, des Bundes.
Zur Berufsbildung: Wir haben letzte Woche das Fachhoch- schulgesetz beraten. Ich habe dieser Vorlage mit Überzeu- gung zugestimmt. Wir müssen aber feststellen, dass die zehn bis zwölf Fachhochschulzentren nicht in Kantone zu liegen kommen, in denen es die Standortnachteile gibt und in denen Massnahmen ergriffen werden müssen, wie wir sie heute dis- kutieren.
Zum Finanzausgleich: Ich stelle fest, dass es trotz des sehr se- gensreichen Finanzausgleichs nicht gelungen ist, die Dispari- täten zwischen einzelnen Regionen, die nicht kleiner gewor- den sind, zu beheben.
Mit anderen Worten: Es braucht zusätzliche Massnahmen. Ich meine damit die Zuerkennung von Bürgschaften für Risikoka- pital und die Gewährung von Steuererleichterungen. Sie ge- hören akkurat zu jenen staatlichen Rahmenbedingungen, die effizient und zielgerichtet wirken, also nur dort, wo es gilt, standortbedingte Nachteile im härter werdenden Wirtschafts-
wettbewerb auszugleichen. Inwiefern - frage ich Sie - unter- scheiden sie sich grundsätzlich und strukturell von Massnah- men zugunsten der Exportindustrie, wie die Privilegierungen bei der Mehrwertsteuer oder die Exportrisikogarantie, wo der Staat ja auch Leistungen erbringt? Ich meine daher, was dem einen recht ist, soll dem anderen billig sein.
Die rein autarke und liberale Wirtschaft - Herr Kollege Schüle -, die allein auf Wettbewerb abgestützte Wirtschaft, gibt es nicht, weder hüben noch drüben. Massvolle Massnah- men als Rahmenbedingungen sind daher - ob wir es wollen oder nicht - unerlässlich.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlagen einzutreten.
Frick Bruno (C, SZ): Die Diskussion hat nun schon fast missio- narische Züge angenommen, und die Erdstösse aus dem libe- ralen Epizentrum um Herrn Schüle verlangen doch eine Erwi- derung an dieser Stelle.
Ihre ordnungspolitische Argumentation ist wohl interessant, aber sie hält den wirtschaftlichen Realitäten in der Schweiz ein- fach nicht stand. Die Praxis bestätigt Ihre Theorie nicht, son- dern straft sie Lügen. Ihre Theorie vernachlässigt eben, dass in der Schweiz nicht alle Regionen die gleichen Voraussetzun gen haben. Schauen Sie die Karte an, die auf Seite 79 in der Vorlage enthalten ist! Je dezentraler und je topographisch be- nachteiligter, desto wirtschaftlich schwächer ist eine Region. Diese Regionen erneuern wir nicht mit guten Ratschlägen und wirtschaftlichen Theorien, sondern mit den notwendigen Ta- ten. Die kleinen und mittleren Probleme in diesen Bereichen sind folgende:
Wir wissen, dass die Zentrumsnähe für die Standortwahl eine entscheidende Voraussetzung ist. Bereits darunter leiden diese Regionen.
Wer sich mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) be- fasst, weiss, dass diese u. a. zwei Probleme haben: erstens die Finanzierungsengpässe und das knappe Risikokapital und zweitens die steuerlichen Hemmnisse, die vor allem junge Unternehmer treffen.
Genau in diesen Problembereichen setzt der erste Beschluss ein, und darum ist er richtig. Mit kleinen Massnahmen wird eine grosse Wirkung erzielt. Herr Gemperli hat es dargelegt. Wir sprechen keine Zuschüsse, sondern lediglich Bürgschaf- ten. Das Risiko bleibt beim Unternehmer.
Nun muss ich doch noch fragen, Herr Kollege Rüesch: Mes- sen Sie tatsächlich mit zwei Ellen? Sie haben sich soeben, in dieser kurzen Sondersession, für die Exportrisikogarantie stark gemacht. Es gibt aber nicht nur eine Exportrisikogaran- tie, es gibt auch eine Standortrisikogarantie. Wenn Sie kon- sequent sind, dann decken Sie auch die Standortrisiken ein bisschen ab! Genau das wollen wir mit Beschlüssen er- reichen.
Eines Ihrer bedarf noch einer Erwiderung. Sie haben festge- stellt - ich habe das aus Zuschriften, die ich erhalten habe, auch entnommen -, dass 15 Prozent der Empfänger einge- räumt hätten, sie hätten auch ohne die Massnahmen des Bonny-Beschlusses investiert. Aber kehren Sie es um: Das heisst doch, dass 80 Prozent nicht investiert hätten! Genau für diese 80 Prozent in diesen wirtschaftlich benachteiligten Re- gionen machen wir etwas. Sehen wir das 80 Prozent Positive. Die 80 Prozent sind es wert, dass wir handeln.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum ersten Beschluss.
Bloetzer Peter (C, VS): Ja, Herr Rüesch, wir wollen so weiter- fahren. Wir wollen wie bisher eine vernünftige, massvolle und zweckmässige Regionalpolitik weiterführen und betreiben, so, wie das dieser Rat in dieser Legislatur wiederholt beschlos- sen und dokumentiert hat. Ich erinnere Sie daran, dass wir im September 1993 das Postulat der WAK-SR «Hilfe an finanz- schwache Kantone» behandelt haben (AB 1993 S 625). Herr Rüesch, Sie waren schon damals gegen dieses Postulat, und der Rat hat mit der Überweisung (22 zu 6 Stimmen!) ganz ein- deutig ein Signal gesetzt. Ich bin der Meinung, dass wir diese Politik weiterführen müssen, massvoll, zweckmässig. Es ent- spricht dies den Grundwerten unseres Staates - Föderalis- mus, Solidarität und Subsidiarität. Nur so können wir hier eine vernünftige Politik machen und in Zukunft einen minimalen
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Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen
Ausgleich und eine Gerechtigkeit unter den einzelnen Regio- nen sicherstellen. Ich ersuche Sie, im Sinne der bisherigen Politik, diesen Vorla- gen zuzustimmen.
Ruesch Ernst (R, SG): Leider ist Herr Frick nicht mehr hier. Vielleicht war er auch nicht da, als ich meine Motion zur Ex- portrisikogarantie begründete. Ich wäre ihm dankbar, wenn er in Zukunft meinen Voten zuhören würde. Ich habe damals im ersten Satz meines Votums gesagt: «Was ich nicht wünsche, sind Mehrausgaben für eine neue Ordnung.» Ich möchte das hier doch noch bekanntgeben.
Büttiker Rolf (R, SO), Berichterstatter: Ich möchte Herrn Schüle einfach sagen: Ich glaube, dieses Objekt ist ein denk- bar schlechtes, um die grosse ordnungspolitische Debatte zu führen, schon aus der Verhältnismässigkeit, der Grösse dieser Vorlage und den finanziellen Konsequenzen heraus. Ich glaube, ich habe als Berichterstatter dieser Kommission die Pflicht, die Mehrheit zu vertreten, und glaube, es kann nicht darum gehen, hier liberales Herzblut in die Vorlage einfliessen zu lassen.
Gestatten Sie mir noch drei Bemerkungen, die ich den Befür- wortern des Minderheitsantrages zu bedenken gebe.
Wir haben diesen Bonny-Beschluss in der Praxis 15 Jahre durchgezogen, bis heute. Wir haben ihn sogar mit klarer Mehr- heit verlängert. Jetzt muss ich die Herren Schüle und Ruesch einmal fragen, wie sie den Leuten in Grenchen oder Biel, wo die Arbeitslosigkeit über 10 Prozent beträgt, erklären wollen, warum ausgerechnet im Jahre 1995, bei den höchsten Ar- beitslosenzahlen, abgebrochen werden soll. Das werden Ih- nen diese Leute, die von dieser Arbeitslosigkeit betroffen sind, nicht mehr abkaufen.
Muss ich Ihnen sagen, dass wir die Vorlage nicht ausgebaut haben? Gegenüber dem jetzigen Bonny-Beschluss ist die Vor- lage entschlackt worden, sie ist schlanker, und es sind zum Teil Kompensationen vorgenommen worden.
Dieser Punkt scheint mir der wichtigste zu sein: Ich muss den Herren Schüle und Rüesch sagen, dass sie rein binnen- wirtschaftlich operiert haben, dass sie nur bis an die Landes- grenze geschaut haben. Ich war beim Kampf um den Standort für das Swatchmobil dabei, Herr Nordmann auch. Dort haben wir in jüngster Zeit wieder miterlebt, wie die ausländische Kon- kurrenz ordnungspolitische Bedenken in den Wind schlägt, wenn es beispielsweise um die Ansiedlung einer Grossinvesti- tion mit 2000 Arbeitsplätzen geht. Da werden Steuererleichte- rungen gewährt, Zinsverbilligungen, 30 Prozent der Anlage- kosten - Sie haben recht gehört -, da werden beim Swatchmo- bil etwa 200 Millionen Franken aufgetragen. Gegen eine sol- che ausländische Druckwelle müssen wir bestehen. Da nüt- zen Ihnen dann die guten Rahmenbedingungen nichts mehr. Gegen eine solche ausländische Druckwelle sind diese Vor- schläge ein «Zahnstocher»; sie sind ein kleines, laues Lüft- chen gegen diese starke ausländische Konkurrenz.
Ich bin dafür, dass man die Rahmenbedingungen verbessert, aber wir müssen auch sehen, was die ausländische Konkur- renz tut. Sie können, wenn Sie wollen, in ordnungspolitischer Schönheit sterben und zuschauen, wie uns die ausländische Konkurrenz in den Nachbarländern diese Betriebe weg- schnappt.
Schmid Carlo (C, Al): Ich werde mich bei diesem Bundesbe- schluss der Stimme enthalten, und zwar habe ich nach dieser ganzen Debatte ein ausserordentlich schlechtes Gefühl.
Auf der einen Seite wird so getan, als ob es um «ordoliberale Grundsätze» ginge, die durch diesen Beschluss verletzt wer- den könnten. Auf der anderen Seite wird so getan, als ob die Regionalpolitik mit diesem Beschluss stehen und fallen würde. Weder das eine noch das andere ist der Fall. Wenn ich freisinnig wäre, würde ich mir überlegen, ob ich operieren würde wie Herr Schüle.
Schauen Sie einmal die Karte auf Seite 80 der Botschaft an: Mein Kanton, einer der finanzschwächsten und wirtschaftlich schwächsten Kantone, einer mit dem kleinsten wirtschaftli- chen Potential, auch hinsichtlich Zukunftsperspektive, gehört
nicht zu diesen Regionen. Zu diesen Regionen gehören ge- mäss Artikel 2 Absatz 1 des Beschlussentwurfes A jene, in de- nen «a. erhebliche, über dem Landesmittel liegende Arbeitslo- sigkeit besteht oder unmittelbar droht; oder b. ein starker Ver- lust an Arbeitsplätzen bereits eingetreten oder zu erwarten ist». Nicht dazu gehören jene Regionen, die vor dreissig, vier- zig, fünfzig Jahren, in der ersten und zweiten Textilkrise, derart tief in ein Loch gefallen und - es existierte noch kein Bonny- Beschluss - nie mehr herausgehoben worden sind. In den zehner und zwanziger Jahren hatten wir in der Ostschweiz Textilkrisen. Damals hat uns niemand geholfen. In den siebzi- ger Jahren hat man den Leuten am Jurasüdfuss - von Gren- chen bis Genf - geholfen.
Wir haben uns nie mehr aufgerappelt, nie mehr. Uns vergisst man hier. Sei dem aus ordnungspolitischen Gründen so. Aber ich traue es richtigerweise den Solothurnern, den Bernern, den Jurassiern, den Neuenburgern, den Waadtländern und den Genfern nicht zu, dass sie sich ohne Murren in ihr Schick- sal fügen. Richtigerweise sind wir solidarisch und helfen ih- nen. Aber das hat mit Ordoliberalismus und auch mit Regio- nalpolitik im strikten Sinne grundsätzlich nichts zu tun. Das ist eine sozialpolitische Solidaritätsgeste. Ich habe nichts gegen sie, aber sie überzeugt mich auch nicht.
Schüle Kurt (R, SH), Sprecher der Minderheit: Gerade mit die- ser Haltung, Herr Schmid Carlo, wären Sie prädestiniert, zu den Freisinnigen zu kommen. Wir üben Solidarität, aber wir wollen sicher sein, dass dieses Instrument auch Wirkung zeitigt.
Es wurde schon in der Kommission mit dem Swatchmobil-Pro- jekt argumentiert, und in der Zeit des verlängerten Bonny- Beschlusses sind jetzt die Weichen gestellt worden. Ich habe den «Bund» vom 24. Januar 1994 vor mir - auch den Präsiden- ten des Verwaltungsrates dieser Zeitung -, und hier steht in ei- nem Satz: «Grund (der Nichtansiedelung): Der starke Schwei- zerfranken.»
Was wir machen, ist ein Nullsummenspiel unter den Kanto- nen. Ich schaue sehr wohl über die Grenze hinaus und erzähle Ihnen ganz kurz ein Schlüsselerlebnis.
Als wir 1983 die Massnahmen zur Stärkung der Schweizer Wirtschaft diskutierten - damals ging es um ein Beschäfti- gungsprogramm und um die Innovationsrisikogarantie -, war die Kommission, mit dem damaligen Bundesrat Furgler als Volkswirtschaftsminister, im Raum Biel zu Besuch beim ersten Betrieb, der durch den Bonny-Beschluss gefördert worden war. Dort hat uns der Unternehmer in sehr guter deutscher Sprache erklärt, warum er dieses Unternehmen als Tochterbe- trieb seines deutschen Konzerns in Biel angesiedelt hatte. Er sagte, warum dies nicht in Solothurn, nicht in Schaffhausen geschehen war, sondern in Biel, und das machte mich hellhö- rig. «Dank den Bieler Behörden habe ich hier investiert. » Ich stellte ihm dann die Frage: «Warum sind Sie aber überhaupt auf den Gedanken gekommen, in die Schweiz zu kommen?» Dann ging es los, damit habe ich die Lawine losgetreten: «Schauen Sie einmal diese deutsche Politik an, insbesondere im Sozialbereich. Sie können nicht einmal mehr einen Arbeit- nehmer entlassen. Da ist es bei Ihnen doch noch so viel bes- ser.» Das war die Mentalität, die dazu führte, dass der Standort Schweiz eine Chance erhielt. Es ging dann nur noch um die Frage: Wo bekommt man etwas mehr Subventionen und Un- terstützung?
Machen Sie sich keine Illusionen über den Wert dieses Be- schlusses. Das ist mein liberales Credo: Wir brauchen auch einen regionalen Ausgleich unter den Kantonen. Aber das ist nicht der Weg dazu. Es gibt andere Mittel, die ich erwähnt habe. Ich bitte Sie, hier jetzt nicht in Interventionismus zu machen.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Le Conseil fédé- ral juge que, dans la situation de très haute compétitivité éco- nomique où nous sommes placés - une compétitivité dont l'âpreté s'augmente chaque jour quasiment -, les seules para- des, les seules solutions que nous puissions apporter au ni- veau de la responsabilité publique sont bien sûr de fournir les conditions-cadres les plus favorables à notre économie pour
Renforcement des structures économiques régionales
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que celle-ci, du côté de ses responsables privés, soit à même de jouer la compétition dans les meilleures conditions d'une économie de marché. J'aimerais le confirmer dans la mesure où on pourrait avoir des doutes.
Aujourd'hui et avec ces trois projets, nous parlons un peu de la périphérie des choses, nous ne parlons pas de l'essentiel qui est de tout faire pour que les conditions-cadres de ce pays soient les meilleures possibles. Mais cela n'exclut pas que nous ayons une politique régionale à tenir et que nous ayons, en collaboration étroite notamment avec les cantons et l'économie privée, à faire quelques interventions dans cette direction.
Je dois vous dire, mon cher coreligionnaire Schule, qu'à vous entendre, j'ai brusquement pâli, je me suis interrogé sur mes convictions libérales au plus profond de moi-même et je me suis demandé si j'étais en train d'accomplir un abominable for- fait contre la philosophie et la pensée libérale qui sont les mien- nes en osant vous présenter ces projets. J'en étais à ce point de doute que, Dieu merci, deux proclamations libérales, en parti- culier celle de M. Gemperli et celle de M. Frick, m'ont redonné confiance en moi-même. Il y a eu d'autres témoignages, celui de M. Büttiker aussi, et je commence à rerespirer. Je ne suis pas capable de forfaiture à l'égard de la philosophie profonde qui nous unit, mais il est évident que nous avons à tenir compte, dans la conduite de notre politique, de ces corrections régiona- les qu'il est indispensable d'apporter, et cela dans un esprit de parfaite ouverture et de non violation de l'égalité de la concur- rence à l'intérieur et entre les régions du pays.
Le Parlement, d'ailleurs, s'agissant de l'arrêté A, a confirmé en juin dernier l'importance qu'il accorde à cet instrument de poli- tique régionale. Votre Conseil a prorogé l'arrêté Bonny par 30 voix contre 5. Les régions bénéficiaires de ces mesures de solidarité auraient décidément une peine énorme, au- jourd'hui, quelques mois après cette décision, à comprendre que le Parlement trouve tout d'un coup une autre trajectoire, alors même que les conditions financières de la Confédération nous étaient largement connues l'été dernier, lorsque l'on a décidé dans ce sens, et ça n'est ni une nouveauté ni une sur- prise qui, aujourd'hui, nous assailliraient. Un refus dans cette direction serait véritablement un coup de poignard dans le dos, qui aurait, d'une part, déclenché l'arrêt d'une politique ré- gionale d'équité et de solidarité et qui, d'autre part, mettrait en péril non pas seulement des régions, mais des dizaines et des dizaines d'entreprises, donc d'emplois, en un temps où la Suisse ne crée presque plus d'emplois nouveaux. Sachons-le bien et répétons-le.
J'aimerais, s'agissant des problèmes financiers, ne pas ré- péter un seul mot du débat que nous avons eu en général sur cette question tout à l'heure, dans le cadre de l'objet précédent.
En revanche, s'agissant de l'aspect financier de ces arrêtés-là, il faut quand même que je précise un certain nombre de cho- ses. J'aimerais notamment que nous voyions que les sommes que nous consacrons à la promotion à l'étranger, et notam- ment à l'information des PME, sont des sommes modestes, étendues qu'elles sont sur une certaine durée de temps, et qu'il n'y a certainement pas là une politique de dilapidation fi- nancière.
En ce qui concerne l'arrêté A, je vous fais remarquer qu'il porte essentiellement et même exclusivement sur des cautionne- ments, Monsieur Schule: 300 millions de francs au maximum. Nous avons, par rapport à l'arrêté actuel qui comprend égale- ment un service de l'intérêt de la part de la Confédération, sup- primé cette mesure qui pouvait être une mesure dans la direc- tion que vous voulez éviter et, décidément, le risque que nous prenons avec cette mesure limitée est des plus réduits. Sous l'empire de l'ancien arrêté fédéral, les pertes pour la Confédé- ration ont été, en tout et pour tout, de 28 millions de francs en quinze années.
J'aimerais insister sur le fait que nous avons renoncé au sub- ventionnement des services d'information, que nous avons li- mité la validité de l'arrêté sur les aides financières à cinq ans, que nous avons réduit la durée maximale des cautionnements de dix à huit ans, et que nous avons, dès lors, tenu compte d'une situation qui, en effet, est préoccupante.
Je vous fais observer que le Parlement a été bien plus géné- reux que nous ne le sommes nous-mêmes, Conseil fédéral, aujourd'hui, puisqu'en juin dernier, à l'occasion de la proroga- tion de l'arrêté Bonny, vous avez débloqué un crédit de 20 millions de francs pour deux ans, alors qu'une enveloppe de 50 millions de francs avait suffi pour quinze ans.
Permettez-moi de vous dire, en ce qui concerne l'arrêté B, ce- lui concernant la promotion de l'information sur la place éco- nomique suisse, que les cantons ont compris qu'il ne suffit pas de disposer d'un très bon produit, de conditions-cadres qu'ils peuvent améliorer à leur niveau par rapport aux conditions- cadres de la Confédération, mais qu'il fallait encore le présen- ter aux investisseurs potentiels. Il est nécessaire de présenter, dans cette politique, d'abord la Suisse, et c'est cette nécessité de devanture nationale qui légitime une petite participation de la part de la Confédération à ces efforts. Il ne s'agit pas de concurrencer les cantons, nous n'en avons pas la prétention ni les moyens, mais il s'agit de coordonner les opérations d'in- formation, en mettant ensemble les partenaires principaux, précisément les cantons, nos ambassades, les chambres de commerce et l'Osec, tout cela est évidemment indispensable. A propos de l'arrêté C, celui sur la participation à des actions internationales d'information, d'entremise et de conseil en fa- veur des PME, même si différentes associations de l'économie disposent de contacts et de bons contacts à Bruxelles, il est important qu'un lien officiel puisse fonctionner entre l'Union européenne et nous, et qu'il puisse couvrir des besoins d'in- formation qui ne peuvent pas être rentabilisés immédiate- ment; cela n'est pas possible. La différence de nos ordres juri- diques, celui de l'Union européenne, d'une part, celui de la Suisse, d'autre part, impose des traductions, des études de droit comparé, des examens de compatibilité, dont nos entre- preneurs ont le plus vif besoin pour l'accomplissement de leurs tâches d'exportateurs ou d'importateurs.
Il est donc indispensable d'aider le réseau qui a été formé par l'Osec et par les Chambres de commerce de Suisse romande et du Tessin. Nous le précisons, c'est à l'attention de M. Gemperli, ce sont des chambres qui ont démontré leur inté- rêt pour le projet que nous présentons.
Je dirai à M. Reymond, qui m'interpelle aussi à propos de cet arrêté C, que le crédit alloué par le Parlement pour la première année était de 1,3 million de francs et que pour la période de dix ans, nous avons tablé sur une lente augmentation qui nous conduit à un total de 15 millions de francs pour dix ans. Le reste, Monsieur Reymond, c'est-à-dire 5 millions de francs ou 500 000 francs par an, est prévu pour financer notre participa- tion à d'autres programmes d'information, toujours en faveur des petites et moyennes entreprises.
Mais je n'entends pas tirer exagérément sur la corde. Je vous demande d'entrer en matière sur ces trois arrêtés principaux et les arrêtés concernant le financement qui y sont liés. J'ac- cepte cependant pour l'arrêté C la proposition que nous a faite Mme Simmen. Elle la développera probablement dans la dis- cussion de détail.
Pour abréger cette discussion, je dis que le Conseil fédéral se rallie à cette proposition d'entrée en matière sur l'arrêté C, et accepte la proposition Simmen de réduction des crédits pré- vus à l'arrêté F, qui est l'arrêté d'application.
Ainsi aurons-nous fait un travail cohérent, un travail en parfaite logique de correspondance avec la politique économique ex- térieure et intérieure que nous conduisons en général, et dont ce ne sont ici, je le répète, que certains aspects qui sont mis en valeur et en éclairage par ces trois arrêtés nécessaires à leur complètement.
A. Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete
A. Arrêté fédéral en faveur des zones économiques en redéploiement
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
25 Stimmen 8 Stimmen
135
Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-10 Titre et préambule, art. 1-10
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
25 Stimmen
6 Stimmen
B. Bundesbeschluss zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz B. Arrêté fédéral concernant la promotion de l'information sur la place économique suisse
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
18 Stimmen
10 Stimmen
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-6 Titre et préambule, art. 1-6
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
22 Stimmen
8 Stimmen
C. Bundesbeschluss über die Teilnahme an internationa- len Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogram- men zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen C. Arrêté fédéral sur la participation à des actions interna- tionales d'information, d'entremise et de conseil en faveur des petites et moyennes entreprises
Abstimmung - Vote Für den Antrag Simmen Für den Antrag der Kommission
16 Stimmen
9 Stimmen
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-4 Titre et préambule, art. 1-4
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
22 Stimmen 6 Stimmen
D. Bundesbeschluss über Bürgschaften für Investitionen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten D. Arrêté fédéral sur les cautionnements en faveur d'investissements dans les zones en redéploiement
Präsident: Eintreten ist gemäss der Abstimmung zum Ent- wurf A bereits beschlossen.
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
24 Stimmen 5 Stimmen
E. Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Förderung der Information über den Unternehmens- standort Schweiz E. Arrêté fédéral allouant un crédit de programme pour la promotion de l'information sur la place économique suisse
Präsident: Eintreten ist gemäss der Abstimmung zum Ent- wurf B bereits beschlossen.
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
21 Stimmen
6 Stimmen
F. Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für die Teil- nahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittle- rer Unternehmen
F. Arrêté fédéral allouant un crédit de programme pour la participation à des actions internationales d'information, d'entremise et de conseil en faveur des petites et moyen- nes entreprises
Präsident: Der Antrag der Kommission auf Nichteintreten ent- fällt nach der Annahme des Antrages Simmen zu Entwurf C. Damit ist Eintreten beschlossen.
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 2 Antrag Simmen Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 2 Proposition Simmen Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag Simmen wird ein Rahmenkredit von 10 Millionen Franken für eine Laufzeit von 5 Jahren bewilligt.
Art. 1 Proposition Simmen Un crédit de programme de 10 millions est accordé
Büttiker Rolf (R, SO), Berichterstatter: Der Antrag Simmen lag der Kommission nicht vor. Frau Simmen beantragt, den Be- trag und die Laufzeit zu halbieren: 10 Millionen Franken in fünf Jahren. Vielleicht kann sie damit erreichen, dass etwas mehr Beweglichkeit besteht und dass man nach fünf Jahren wieder darauf zurückkommen und einen neuen Weg einschlagen kann.
Simmen Rosmarie (C, SO): Ich habe bereits beim Eintreten darauf hingewiesen, dass die ganze Situation betreffend die Stellung der Schweiz innerhalb Europas momentan sehr im Fluss ist. Wir wissen nicht, wie sie sich entwickeln wird, wie die Lage in fünf Jahren sein wird.
Ich denke, dass es sich aus diesem Grunde und zugegebe- nermassen auch aus finanziellen Gründen rechtfertigen würde, auf eine Laufzeit von fünf Jahren zu gehen und den Be- trag entsprechend zu reduzieren.
Ich habe dieser Begründung nichts mehr beizufügen.
E 2 février 1995
136
Postulat Bloetzer
Abstimmung - Vote Für den Antrag Simmen Dagegen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.3159
Motion des Nationalrates (Seiler Hanspeter) Gesamtheitliche Regionalpolitik Motion du Conseil national (Seiler Hanspeter) Politique régionale. Vision globale
Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1994 Der Bundesrat wird ersucht,
die Regionalpolitik gesamtheitlich und umfassend zu über- prüfen und sie den neuen Gegebenheiten und Veränderun- gen anzupassen;
Massnahmen zu treffen, welche die Folgen des neu begon- nenen «Ausdünnungsprozesses» in den davon betroffenen Regionen unseres Landes mildern oder verhindern.
Texte de la motion du 17 juin 1994 Le Conseil fédéral est chargé
de procéder à un réexamen général et complet de la politi- que régionale, afin de l'adapter aux nouvelles données en te- nant compte des modifications de la situation;
de prendre des mesures visant à atténuer, sinon à éliminer, les conséquences des progrès de la marginalisation récem- ment constatée de certaines régions de notre pays.
Büttiker Rolf (R, SO), Berichterstatter: Herr Seiler Hanspeter hatte im Nationalrat eine Motion «Gesamtheitliche Regional- politik» eingereicht. Der Bundesrat war bereit, die Motion ent- gegenzunehmen, und der Nationalrat hat die Motion auch überwiesen.
Die WAK-SR konnte sich dem Beschluss des Nationalrates aber nicht anschliessen. Ich begründe kurz, aus welchen Gründen:
Die Formulierung der Motion war für die Kommission un- klar. «Überprüfen» und «Massnahmen treffen» sind als Auf- träge zu unverbindlich.
Es war der Kommission nicht klar, ob gemäss Motionstext ein bundesrätlicher Bericht vorgelegt werden soll oder spezifi- sche Gesetzesänderungen beantragt werden.
Die Kommission war sich darüber einig, dass die Regional- politik nicht im alleinigen Kompetenzbereich des Bundesrates liegt
Der Bundesrat hat vor der Kommission bestätigt, dass die Motion offene Türen einrenne: Er habe seinerseits frühzeitig den Auftrag erteilt, unter Berücksichtigung der sich dauernd ändernden nationalen und internationalen Rahmenbedingun gen eine Neukonzeption der schweizerischen Regionalpolitik auszuarbeiten.
Aus all diesen Gründen hat die Kommission in einer ersten Ab- stimmung mit 7 zu 0 Stimmen die Form des Postulates der Motionsform vorgezogen und in einer zweiten Abstimmung, mit 6 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Überweisung der Motion des Nationalrates (Seiler Hanspeter) als Postulat zuge- stimmt.
Die klare Mehrheit der Kommission beantragt dem Rat, die Motion des Nationalrates (Seiler Hanspeter) als Postulat zu überweisen.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: En ce qui concerne la motion Seiler Hanspeter, qui a été adoptée au Conseil national le 17 juin de l'an dernier, le Conseil fédéral n'émet pas de contre-indications devant votre Conseil et se- rait, par conséquent, prêt à la recevoir comme motion. Il est bien clair que si votre Conseil n'entend pas lui donner ce haut grade et préfère la transmettre au Conseil fédéral comme pos- tulat, il n'y aura plus de motion Seiler Hanspeter et le Conseil fédéral recevra un postulat de votre part. C'est vous qui êtes les patrons, c'est nous qui sommes à votre service. Je dis sim- plement que j'aurais été prêt à accepter la motion en tant que telle.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
94.3446
Postulat Bloetzer Für eine aktivere Tourismuspolitik Pour une politique plus active en matière de tourisme
Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1994
Die Untersuchungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Tourismus bisher unter- schätzt wurde. Die Tourismusbranche hat in der Wertschöp- fung der schweizerischen Wirtschaftszweige den fünften Platz; im Export steht sie an dritter Stelle.
Der Tourismus ist für das Berggebiet der wichtigste Wirt- schaftszweig und hat nach Ansicht der Fachleute ein bedeu- tendes Wachstumspotential. Die Voraussetzungen für dessen Realisierung sind die Sicherstellung von touristenfreundlichen Rahmenbedingungen und gezielte Förderung.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, ein nationales Touris- muskonzept mit folgenden Elementen zu erstellen und durch- zusetzen:
a. des geltenden Rechts;
b. der laufenden Gesetzgebung;
c. der Verwaltung in allen Sektoren.
a. Erhebung der landesweit nötigen Entscheidungsgrund- lagen;
b. gezielte Unterstützung der touristischen Verbesserungen im Berggebiet bei der Ausübung von Bundesaufgaben;
c. Nutzung der Synergien in allen sektoriellen Förderungstä- tigkeiten des Bundes.
23 Stimmen 2 Stimmen
25 Stimmen 4 Stimmen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität der Schweiz Renforcement des structures économiques régionales et du rayonnement de la Suisse
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1995
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Session
Januarsession Session de janvier
Sessione
Sessione di gennaio
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.039
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
02.02.1995 - 15:00
Date
Data
Seite
126-136
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Pagina
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