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Asylverfahren. Verlängerung des Bundesbeschlusses
wünscht. Aber eine solche europäisch harmonisierte Lösung steht nicht vor den Toren. Herr Miesch, Sie müssen nicht den Kopf schütteln. Im Ausland sind die Tempolimiten ja eher hö- her. Von Europa haben Sie also nichts zu befürchten. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Kommissionsmehr- heit und dem Ständerat zuzustimmen und dieser Initiative keine Folge zu geben.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (keine Folge geben) Für den Antrag der Minderheit (Folge geben)
79 Stimmen
41 Stimmen
94.105
Asylverfahren. Verlängerung des Bundesbeschlusses Procédure d'asile. Prorogation de l'arrêté fédéral
Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. Dezember 1994 (BBI 1995 | 373) Message et projet d'arrêté du 21 décembre 1994 (FF 1995 | 381) Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
David Eugen (C, SG), Berichterstatter: Wie Sie wissen, wurde das Asylgesetz am 22. Juni 1990 durch den Bundesbeschluss über das Asylverfahren in wesentlichen Teilen materiell er- gänzt und geändert. Dieser Bundesbeschluss wurde damals auf den 31. Dezember 1995 befristet. Der Bundesrat hat dann eine Totalrevision des Asylgesetzes an die Hand genommen, hat diesen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt und die Vernehmlassungsfrist seinerzeit auf den 15. November 1994 angesetzt. In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass diese Vernehmlassung erstreckt werden muss, dass also die Zeit nicht ausreicht, diese Totalrevision des Asylgesetzes bis zur gesetzten Frist vom 31. Dezember 1995 durchzuführen. Aus diesen Gründen schlägt der Bundesrat vor, das geltende Recht zu verlängern, und zwar bis zum 31. Dezember 1997. Die Kommission ist dem Bundesrat in seinen grundsätzlichen Überlegungen gefolgt.
Ich benütze jetzt beim Eintreten, das wahrscheinlich unbestrit- ten sein dürfte, auch gerade die Gelegenheit, den Antrag der Mehrheit bezüglich der Verlängerung dieses Bundesbe- schlusses zu begründen: Die Mehrheit beantragt, die Verlän- gerung bis zum 31. Dezember 1998 statt nur bis zum 31. De- zember 1997 vorzunehmen, mit anderen Worten: Die Mehrheit ist der Meinung, der Bundesbeschluss sollte noch um ein wei- teres Jahr verlängert werden. Die Gründe dafür sind folgende: Die Mehrheit steht auf dem Standpunkt, dass wir in dieser und auch in der vorangegangenen Legislatur betreffend die Aus- länder- und Asylgesetzgebung eine sehr hektische Zeit hatten und dass es insbesondere bezüglich weiterer Volksabstim mungen notwendig ist, jetzt eine gewisse Ruhe einkehren zu lassen. Wir wollen die materiellen Gesetzesgrundlagen, die wir haben und die sich, was diesen Bundesbeschluss über das Asylverfahren anbelangt, auch über weite Strecken be- währt haben, für einige Zeit so gelten lassen und nicht sofort die Gesetzesmaschinerie wieder in Gang setzen. Dies gibt dem Bundesrat auch Gelegenheit, die Vernehmlassung sehr sorgfältig durchzuführen, die Vernehmlassungsergebnisse sorgfältig zu würdigen, im Vorfelde der Gesetzgebung die poli-
tische Absicherung dieser Totalrevision in diesem Parlament zu prüfen und nicht ein Asylgesetz vorzulegen, das nachher in einer Referendumsabstimmung wieder hohe Wogen wirft, weil die Meinungen weit auseinandergehen. Solche Abstimmun- gen haben wir in der Vergangenheit eher genug, wenn nicht zu viele gehabt.
Aus diesen Gründen ist die Kommissionsmehrheit der Mei- nung, es brauche etwas mehr Zeit, um diese Gesetzgebung ruhig durchzuführen, als sie der Bundesrat hier vorgesehen hat. Wir beantragen, diese Verlängerung bis zum 31. Dezem- ber 1998 vorzunehmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. I Ziff. IV Abs. 3bis Antrag der Kommission Mehrheit ... . aber bis zum 31. Dezember 1998 verlängert
Minderheit (Leuba, Aubry, Heberlein, Leu Josef, Fritschi Oscar, Nebiker, Schmied Walter, Segmüller, Steinemann, Wanner) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. I ch. IV al. 3bis Proposition de la commission Majorité
.... jusqu'au 31 décembre 1998. Minorité
(Leuba, Aubry, Heberlein, Leu Josef, Fritschi Oscar, Nebiker, Schmied Walter, Segmüller, Steinemann, Wanner) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Leu Josef (C, LU), Sprecher der Minderheit: In Vertretung des präsidierenden Kollegen François Leuba beantrage ich Ihnen, bei Ziffer IV Absatz 3bis der Minderheit und somit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Worum geht es? Es geht darum, dass der Bundesbeschluss über das Asylverfahren (AVB) gemäss Minderheit und Bun- desrat höchstens bis zum 31. Dezember 1997 verlängert wer- den soll. Die Kommissionsmehrheit hingegen möchte eine Verlängerung um drei Jahre, d. h. bis zum 31. Dezember 1998. Sie hat aus der Sicht der Minderheit folgende drei Sach- verhalte nicht berücksichtigt:
Das totalrevidierte Asylgesetz wird in der zweiten Hälfte 1997 in Kraft treten können. Die Arbeiten der Expertenkommis- sion können nächstens abgeschlossen werden. Die endgülti- gen Entscheidungen in den Räten sind im Herbst 1996 zu er- warten. Die materielle und zeitliche Koordination ist somit ge- währleistet.
Das Datenschutzgesetz schreibt vor, dass die besonderen Datenschutzbestimmungen im Asyl- und Ausländerrecht bis spätestens am 1. Juli 1998 in Kraft gesetzt sein müssen. Wenn nun nach den Vorstellungen der Kommissionsmehrheit der AVB um drei Jahre verlängert würde, hiesse das, dass die Da- tenschutzbestimmungen in einer separaten Vorlage bereits früher verabschiedet werden müssten.
Auch der Bundesbeschluss über Sparmassnahmen im Asyl- und Ausländerbereich vom 16. Dezember 1994 wäre mit der dreijährigen Verlängerung des AVB nicht kompatibel. Die- ser Bundesbeschluss über Sparmassnahmen ist nämlich auf den 31. Dezember 1997 befristet. Im Falle der dreijährigen Ver-
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längerung, d. h. bis zum 31. Dezember 1998, müsste auch dieser Bundesbeschluss in einer eigenen Vorlage angepasst werden.
Die Kommissionsminderheit trägt mit ihrem Antrag, dem Ent- wurf des Bundesrates und damit einer nur zweijährigen Ver- längerung des AVB zuzustimmen, diesen Fragen der zeitli- chen Koordination Rechnung. Die Kommissionsminderheit ist überzeugt, dass die zweijährige Verlängerung den vorbera- tenden Kommissionen und den beiden Räten eine seriöse und umfassende Behandlung garantiert. Es darf nicht uner- wähnt bleiben, dass die Kommissionsminderheit damit auch einen Beitrag zur Verfahrensökonomie leistet.
Ich bitte Sie also, der Minderheit und damit der Fassung des Bundesrates den Vorzug zu geben.
David Eugen (C, SG), Berichterstatter: Ich gestatte mir eine kurze Bemerkung zum Antrag der Minderheit: Es ist so, dass Absatz 3bis eine Maximalbefristung vorsieht, also «längstens bis 31. Dezember 1998». Es wird längstens bis zum 31. De- zember 1998 verlängert. Wenn der Bundesrat von sich aus diese Gesetzgebung und diese Totalrevision dem Parlament früher unterbreiten will, hat er das in der Hand. Wir stehen in der Gesetzgebung aber nicht unter Zeitdruck. Das ist die grundlegende Überlegung der Mehrheit der Kommission.
Koller Arnold, Bundesrat: Wir sind uns alle einig: Der Bundes- beschluss über das Asylverfahren (AVB) hat sich in den gut viereinhalb Jahren seit seinem Inkrafttreten - trotz einzelner gegenteiliger Behauptungen - sehr bewährt Hauptsächlich dank ihm konnte der grosse Pendenzenberg von seinerzeit über 50 000 Gesuchen allein im Bundesamt für Flüchtlinge auf heute unter 20 000 abgebaut werden, und die durchschnittli- che Verfahrensdauer konnte von über einem Jahr auf heute in der Regel drei Monate reduziert werden. Das sind im wesentli- chen Leistungen des AVB.
Wie Ihr Kommissionsreferent gesagt hat, war es leider nicht möglich, die angestrebte formelle Totalrevision innert der Frist bis Ende 1995 zu realisieren, weil verschiedene Parteien, Kan- tone und Organisationen schon im Vernehmlassungsverfah- ren Fristerstreckungen verlangt haben. Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen diese Verlängerung unterbreiten. Sie ist als solche auch nicht umstritten. Umstritten ist offenbar nur, ob die Verlängerung auf zwei oder sogar auf drei Jahre angesetzt werden soll. Ich verstehe zwar, wenn Herr David Ihnen sagt, auf diesem Gebiete sei das Parlament in der letzten Zeit stark beansprucht worden. Trotzdem möchte ich Sie bitten, bei der ursprünglichen Fassung zu bleiben.
Einmal gibt es doch ein wichtiges Anliegen, nämlich den Sta- tus der Gewaltflüchtlinge, den wir unbedingt regeln sollten und der eine wesentliche Neuerung darstellt. Im übrigen wird das ganze Gesetz materiell nicht viele Neuigkeiten enthalten, obwohl wir Ihnen eine formelle Totalrevision vorschlagen. Ma- teriell stehen etwa noch die Frage der Gewaltflüchtlinge und die Datenschutzbestimmungen an, wie sie aufgrund des Da- tenschutzgesetzes nötig sind. Die Arbeiten in meinem Depar- tement sind soweit vorangetrieben, dass wir Ihnen bis Ende Jahr die Botschaft unterbreiten können; dann hätten Sie im- merhin zwei Jahre Zeit, um diese Totalrevision vorzubereiten, die nicht sehr viele Neuerungen beinhaltet, weil wir viele Dinge - wie beispielsweise die Zwangsmassnahmen im Aus- länderrecht - bereits sektoriell revidiert haben, so dass sie hof- fentlich nicht mehr umstritten sein werden.
Der wichtigste Grund, weshalb der Bundesrat am Termin Ende 1997 festhalten möchte, ist der folgende: Wenn das Ge- setz erst später in Kraft tritt, müssen wir Ihnen wieder gewisse Teilrevisionen vorlegen, denn die Datenschutzbestimmungen müssen z. B. nach dem Datenschutzgesetz auf jeden Fall vor dem 1. Juli 1998 angepasst werden. Auch die Sparmassnah- men, die Sie im Rahmen des Sanierungspakets beschlossen haben, sind bis 1997 befristet Wenn Sie bis 1997 nicht fertig sind, müssten wir Ihnen also diese Teilvorlagen zur vorzeitigen Erledigung unterbreiten, und das wäre nicht zweckmässig. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Verlängerung des AVB zuzustimmen, diese aber bis 1997 zu befristen und nicht auf 1998 auszudehnen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
57 Stimmen 43 Stimmen
Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal (Ref .: 1254)
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Aguet, Allenspach, Aubry, Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Béguelin, Berger, Bezzola, Bircher Peter, Bischof, Borel François, Bortoluzzi, Bugnon, Bühlmann, Bürgi, Cheval- laz, Cincera, Columberg, Darbellay, Deiss, Dettling, Dormann, Dünki, Duvoisin, Eggenberger, Engler, Epiney, Eymann Chri- stoph, Fankhauser, Fasel, von Felten, Fischer-Hägglingen, Fi- scher-Seengen, Fritschi Oscar, Früh, Gobet, Gonseth, Graber, Grendelmeier, Gross Andreas, Grossenbacher, Gy- sin, Hämmerle, Hari, Heberlein, Hess Otto, Hess Peter, Hild- brand, Hollenstein, Hubacher, Jäggi Paul, Jenni Peter, Kern, Kühne, Leemann, Leu Josef, Leuenberger Ernst, Maeder, Maurer, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Mo- ser, Mühlemann, Müller, Narbel, Perey, Philipona, Pidoux, Raggenbass, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Ruffy, Rutis- hauser, Rychen, Sandoz, Savary, Schenk, Scherrer Jürg, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schmid Samuel, Schmidhal- ter, Schnider, Schweingruber, Segmüller, Seiler Hanspeter, Sieber, Singeisen, Steffen, Steiger Hans, Steinemann, Theu- bet, Tschopp, Tschuppert Karl, Vetterli, Vollmer, Weder Hans- jürg, Wick, Wyss William, Zbinden, Züger, Zwahlen, Zwygart (106)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Pini (1)
Stimmen nicht - Ne votent pas:
Aregger, Baumberger, Bäumlin, Binder, Blatter, Blocher, Bo- denmann, Bonny, Borer Roland, Borradori, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bührer Gerold, Bundi, Caccia, Campo- novo, Carobbio, Caspar-Hutter, Cavadini Adriano, Comby, Cornaz, Couchepin, Danuser, de Dardel, David, Diener, Dre- her, Ducret, Eggly, Fehr, Fischer-Sursee, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Gadient, Giezendanner, Giger, Goll, Gros Jean-Michel, Haering Binder, Hafner Ursula, Heget- schweiler, Herczog, Iten Joseph, Jaeger, Jeanprêtre, Jöri, Kel- ler Anton, Keller Rudolf, Ledergerber, Lepori Bonetti, Leuen- berger Moritz, Loeb François, Maitre, Mamie, Marti Werner, Maspoli, Matthey, Mauch Rolf, Mauch Ursula, Miesch, Nab- holz, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Ostermann, Poncet, Rechsteiner, Robert, Rohrbasser, Ruf, Scherrer Werner, Schmied Walter, Seiler Rolf, Spielmann, Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steinegger, Steiner Rudolf, Strahm Rudolf, Stucky, Suter, Thür, Tschäppät Alexander, Wanner, Weyeneth, Wiederkehr, Wittenwiler, Ziegler Jean, Zisyadis (92)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Leuba (1)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
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1995
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Anno
Band
II
Volume
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.105
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Numero dell'oggetto
Datum
09.03.1995 - 08:00
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