N 13 mars 1995
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Motion Strahm Rudolf
der Intelligenz: Man kriegt sie nie mehr weg. Wenn Subventio- nen einmal gesprochen sind - das kennen wir spätestens seit den Diskussionen zum Hotelkredit, welcher nichts anderes war als eine Subvention -, halten sie sich über Jahrzehnte. Da- bei ist es ganz egal, ob der ursprüngliche Zweck der Subven- tion, z. B. eine vorübergehende Unterstützung zum Ingang- setzen von gewissen Prozessen, als Starthilfe sozusagen, noch gegeben ist oder nicht. Subventionen kriegen für die Subventionsempfänger sehr bald den Status eines berechtig- ten Besitzstandes, den es zu verteidigen gilt.
Angesichts der maroden Staatskasse möchten wir nun errei- chen, dass die Subventionen nicht mehr alle sechs Jahre auf ihre Berechtigung hin überprüft werden, wie das bereits heute nach Artikel 5 des Subventionsgesetzes möglich ist, sondern dass sie auf zehn Jahre beschränkt werden und dann automa- tisch auslaufen. Wer mehr will, muss wieder neu Antrag stel- len, und es kommt zu einer entsprechenden Diskussion in die- sem Saal, allenfalls sogar zu einer Volksabstimmung, wenn ein Referendum ergriffen wird. Damit könnte man unnötige und auch unsinnige Subventionen beseitigen und zum Ver- schwinden bringen.
Der Bundesrat schreibt zwar in seiner Antwort, dass er im Prin- zip mit dem Ansinnen durchaus einverstanden sei, verweist aber auf Artikel 7 Subventionsgesetz. Dieser ermöglicht es tat- sächlich, in regelmässigen Berichten zu überprüfen, wieweit solche Subventionen noch notwendig sind oder nicht
Wenn wir nun trotzdem an der Motion festhalten, so deshalb, Herr Bundesrat, weil wir nicht in Verlegenheit kommen möch- ten, wenn Sie uns beispielsweise am Ende dieses Jahres sa- gen müssen: «Ja, da gibt es eine Menge dieser unnötigen Subventionen, und wir müssten sie jetzt vielleicht beseitigen.» Sie wissen selber besser als ich, wie dann von der Lobby, vom «Club der Subventionsempfänger» bis zu Referenden ge- kämpft wird. Also ist es doch eigentlich eine Unterstützung für Sie, wenn wir für die Motion kämpfen. So hätten Sie für den Fall, dass Ihre Einschätzung zu optimistisch ist - ich fürchte, dass es so herauskommen könnte -, ein taugliches Instru- ment in den Händen. Das möchten wir Ihnen nicht vorzeitig entziehen.
Wir bitten Sie, den Vorstoss als Motion zu überweisen und nicht als Postulat, wie es der Bundesrat möchte.
Stich Otto, Bundesrat: Frau Grendelmeier hat einen sehr wichtigen Satz gesagt, und zwar gleich zu Beginn. Sie haben gesagt: «Mit den Subventionen ist es so eine Sache.» Das ist richtig! Gerade weil es eine Sache ist mit den Subventionen, frage ich mich, ob wir nicht - als wir erklärt haben, Ihre Motion in der Form eines Postulates entgegenzunehmen - zu optimi- stisch gewesen sind. Nicht wegen des Berichtes über die Sub- ventionen, den wir in diesem Jahr erstatten werden. Ich weiss, auch bei diesen Überprüfungen wird es sehr, sehr schwierig sein, auch nur ein wenig zu reduzieren. Da teile ich Ihre Auffas- sung sogar völlig.
Aber Sie sind meines Erachtens einer grossen Illusion erle- gen. Wenn nämlich die Subventionen befristet sind und sie nachher wieder neu gesprochen werden müssen, dann be- steht nach meiner Erfahrung die grosse Gefahr, dass man sagt: Ja gut, es ist lang, lang her, seit man diese Subvention gesprochen hat, die Sache ist jetzt viel wichtiger, heute muss man grössere Bundesbeiträge geben! Das ist das grosse Ri- siko. Wissen Sie, ich kenne das Parlament langsam auch - so ganz langsam!
Deshalb bitte ich Sie, die Motion nicht zu überweisen. Als Po- stulat hätten wir sie entgegengenommen, aber als Motion müssen wir den Vorstoss bekämpfen.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
56 Stimmen 38 Stimmen
94.3307
Motion Strahm Rudolf Finanzausgleich. Berücksichtigung der Zentrumslasten der Städte Péréquation financière et centres urbains
Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1994
Der Bundesrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen auch die Ab- geltung von Zentrumslasten der Städte durch die Kantone als Verteilungskriterium zu berücksichtigen.
Texte de la motion du 17 juin 1994
Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre de la réorganisa- tion du système de péréquation financière entre la Confédéra- tion et les cantons, de faire figurer parmi les critères de réparti- tion l'indemnisation des villes-centre par les cantons pour les charges qu'elles doivent supporter.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Béguelin, Boden- mann, Bonny, Bundi, Carobbio, Danuser, David, Eggenber- ger, Fankhauser, von Felten, Goll, Haering Binder, Hafner Ur- sula, Hämmerle, Herczog, Jeanprêtre, Ledergerber, Lee- mann, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Loeb Fran- çois, Meyer Theo, Rechsteiner, Ruffy, Seiler Rolf, Steiger Hans, Züger (28)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die bisherigen Einkommensdisparitäten und Finanzkraftun- terschiede zwischen den Regionen werden zunehmend über- lagert durch das strukturelle Finanzkraftgefälle zwischen den Kernstädten und dem Agglomerationsgürtel. Die Kernstädte haben immer mehr Zentrumslasten zu tragen, und gleichzeitig wandern die zahlungskräftigen Steuersubjekte in die umlie- genden Gemeinden ab. Die Städte haben Leistungen zu zah- len, von denen reiche Umliegergemeinden und Kantone nutz- niessen, und sie geraten dadurch in einen fiskalpolitschen Teufelskreis.
Im Rahmen der Vorarbeiten für die Neuordnung des Finanz- ausgleichs zwischen Bund und Kantonen wurde es leider un- terlassen, die Zentrumslasten der Städte und die Spill-over- Effekte Stadt/Land vertieft zu überprüfen (Expertise Frey/Spill- mann/Dafflon/Jeanrenaud/Meier: Der Finanzausgleich zwi- schen Bund und Kantonen; 31.03.1994).
Es drängt sich auf, dass im Rahmen der Finanzausgleichspro- blematik auch die fiskalischen Disparitäten zwischen den Kernstädten und dem Hinterland angegangen werden. Der Fi- nanzausgleich zugunsten der Städte ist zwar nicht direkte Bundesaufgabe, aber der Bund kann und muss in Zukunft die Zentrumslasten der Grossstädte bei der Bemessung des Fi- nanzausgleichs Bund/Kantone berücksichtigen: Er kann zum Beispiel die Subventionspraxis unter diesem Gesichtspunkt überprüfen. Die Auszahlung der zweckgebundenen Mittel aus der Treibstoffzollkasse (z. B. für Verkehrstrennung, Agglome- rationsverkehr, Lärmschutzmassnahmen, Fassadensanierun- gen usw.) können zugunsten der belasteten Kernstädte modi- fiziert werden. Es drängt sich nun auf, dass nicht nur die regio- nalen Disparitäten, sondern auch diese neuartigen Lasten der Kernstädte in der Schweiz ausgeglichen werden. Wir müssen in der Schweiz eine «Amerikanisierung», d. h. eine Auspowe- rung und Entleerung der Kernstädte mit Abwanderung der Reichen in die Vororte vermeiden, und neue finanzpolitische Ausgleichsmechanismen einsetzen. Mit dem Postulat be- zwecken wir, dass der Bundesrat bei der Neuüberprüfung des Finanzausgleichs Bund/Kantone mögliche Ausgleichsmecha- nismen und -modelle zugunsten der Kernstädte ernsthaft stu- diert und an die Hand nimmt
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Motion Strahm Rudolf
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1994
Der Bundesrat hat zu diesen Fragen im Zusammenhang mit der Interpellation Strahm Rudolf vom 17. Dezember 1993 Stel- lung genommen und dabei die Bedeutung dieser Problematik im Rahmen der Finanzausgleichsreform betont Unter ande- rem bemerkte er, dass zu den vom Interpellanten grob skiz- zierten Ansätzen eines Einbezugs der Kernstädte in den bun- desstaatlichen Finanzausgleich auch Alternativen denkbar seien, namentlich solche mit einem verstärkten innerregiona- len Lastenausgleich.
Seither hat der Bundesrat gestützt auf eine vom Eidgenössi- schen Finanzdepartement und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren gemeinsam in Auftrag gegebene Expertise zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen vom März dieses Jahres und auf einen Antrag des EFD grünes Licht für eine grundlegende Reform des Transfersystems Bund/Kan- tone erteilt. Gleichzeitig hat er die strategischen Ziele und Hauptstossrichtungen der Reform vorgegeben. Der Bundes- rat vertritt dabei auch die Meinung, dass mit dem Finanzaus- gleich nicht nur Finanzierungspotentiale anzugleichen, son- dern auch «unverschuldete Ausgabenlasten», namentlich Zentrumslasten, abzugelten sind. Hierfür sind aber staatspoli- tisch stufengerechte Lösungen notwendig (interkommunaler, innerkantonaler und interkantonaler Lastenausgleich, Bun- desabgeltungen).
Die Neuordnung des Finanzausgleichs wird aufzeigen, wel- che Aufgaben künftig durch die Kantone und welche durch den Bund zu finanzieren sind. Wichtige Ziele sind dabei vor al- lem die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und die Entflech- tung der Finanzströme zwischen Bund und Kantonen. Der Bund muss von nichtstufengerechten Aufgaben entlastet wer- den, damit er den nötigen Freiraum für die Aufgaben von natio- nalem Interesse erhält, die einer landesweiten Steuerung be- dürfen. Er sollte künftig nur noch dann finanziell tätig werden, wenn die Aufgabe vollumfänglich durch ihn finanziert wird oder Kantone (evtl. sogar Gemeinden) und Bund zusammen- wirken, was aber eine klare Rollenverteilung verlangt.
Das in der Motion angeführte Hauptproblem der fiskalischen Disparitäten zwischen Kernstädten und Vororten ist sowohl ökonomisch als auch staatspolitisch nur über interkommuna- len Lastenausgleich unter den beteiligten Agglormerationsge- meinden sinnvoll zu bewältigen. Ein allfälliges Engagement des Bundes gegenüber Kernstädten ist nur dann zu prüfen, wenn ein klares Landesinteresse an einer bestimmten Auf- gabe besteht, die nicht auf der Stufe Kanton und/oder Ge- meinde gelöst werden kann. Der Bund muss dann eine strate- gische Führungsrolle übernehmen. Diese Situation trifft aber für die in der Motion zitierten Massnahmen (Verkehrstren- nung, Agglomerationsverkehr, Lärmschutzmassnahmen und Fassadensanierung) nicht zu.
Bei der Neuordnung des Finanzausgleichs wird es folglich ne- ben einer Stärkung des Subsidiaritätsprinzips darum gehen, die unumgänglichen Ausgleichsmechanismen auf den verschie- denen Ebenen so direkt und effizient wie möglich auszugestal- ten. Die Revisionsarbeiten werden dabei der in der Motion be- schriebenen Problematik gebührend Beachtung schenken.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Strahm Rudolf (S, BE): Ich will mit meiner Motion bewirken, dass in Zukunft auch die Zentrumslasten der Städte beim Fi- nanzausgleich des Bundes berücksichtigt werden. Um ein Missverständnis auszuräumen: Ich will nicht die Berücksichti- gung der Städte beim Finanzausgleich des Bundes; ich kann das nicht wollen, weil das nach Bundesverfassung nicht zuläs- sig ist. Hingegen möchte ich, dass den Kantonen die Abgel- tung von Zentrumslasten zugunsten ihrer grossen Städte beim Finanzausgleich des Bundes angerechnet wird. Und das ist rechtlich und verfassungsmässig möglich.
Ich muss etwas zum ominösen Wort der Zentrumslasten sa- gen. Wenn es finanzielle Strukturprobleme in unserem Land gibt, dann sicher bei diesen wachsenden Lasten der Städte zugunsten der Agglomeration, zugunsten der Grüngürtel und zugunsten der wohlhabenden Gemeinden in der Umgebung der Städte. Die Städte haben einen überproportionalen Anteil an Verkehrslasten zu tragen, an Folgelasten des Verkehrs - ich denke an die Luftverschmutzung, an die Fassadenschä- den und natürlich auch an die nicht bezifferbaren gesundheitli- chen Folgelasten. Ich denke an die Kulturinstitutionen, an die Bildungsinstitutionen, deren Kosten durch die Kantone und die Agglomerationsgemeinden bei weitem nicht abgegolten werden. Ich denke aber auch an die wachsenden und neu ent- standenen Sicherheitsprobleme, Drogenprobleme, Armuts- und Sozialprobleme.
Diese Zentrumslasten der Städte führen zu einer gefährlichen finanzpolitischen Situation. Wir haben arme Kernstädte, die sich von wohlhabenden Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern entleeren, weil man in den Städten keine Neuwohnungen und keine Einfamilienhäuser mehr bauen kann. Und wir haben auf der anderen Seite reiche Agglomerationsgemeinden, die von den Zentrumslasten der Städte profitieren und die von ihnen verursachten Kosten in den Kernstädten nicht bezahlen. Ich verweise auf die Studien, die im Rahmen des Nationalen For- schungsprogrammes «Stadt und Verkehr» unter der Leitung von Professor René L Frey in Basel durchgeführt worden sind. Wie gross die Zentrumslasten sind, ist schwer zu beziffern. Bern hat eine Studie gemacht: pro Jahr 40 Millionen Franken Zentrumslasten, die nicht abgegolten werden, für die Agglo- merationsgemeinden und den Kanton. 40 Millionen Franken entsprechen etwa dem Budgetdefizit dieses Jahres. Zürich hat eine Studie gemacht: 300 Millionen Franken nicht abgegol- tene Zentrumslasten.
Zu meiner Motion: Wir sind im Moment in der Phase, in der die- ser Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen neu gere- gelt wird. Es gab eine Arbeitsgruppe der Finanzdirektorenkon- ferenz, die das Problem angegangen und ziemlich wegwei- sende, ziemlich tiefgreifende Vorschläge für die Neuorientie- rung gemacht hat. Was nun störend ist, ist folgendes: Die Kan- tone waren dort vertreten, vor allem auch die Randkantone, die Bergkantone. Auch die Landesteile sind berücksichtigt worden. Aber die Städte waren nicht dabei. Die Städte hatten keine Stimme bei dieser Neuregelung des Finanzausgleichs. Deswegen meine Motion. Ich muss hier sagen: Sie entspricht einer Forderung des Städteverbandes, dass man jetzt nämlich auch die Interessen der Städte zumindest als Parameter in die Neuordnung des Finanzausgleichs einbeziehen sollte. Also konkret: Wenn Kantone ihren Städten Zentrumsleistungen ab- gelten, sollen diese Kantone diese zusätzlichen Lasten beim Finanzausgleich des Bundes in Abzug bringen oder berück- sichtigen lassen können.
Zur Antwort des Bundesrates: Diese ist mir nach mehrmali- gem Durchlesen etwas sibyllinisch vorgekommen. Der Bun- desrat akzeptiert die Probleme, die ich hier nochmals geschil- dert habe. Er akzeptiert, dass staatspolitisch ein grosses, neues Problem entstanden ist, nämlich die nicht abgegolte- nen Zentrumslasten der Städte. Er sagt dann am Schluss der Antwort: «Bei der Neuordnung des Finanzausgleichs wird es .... darum gehen, die unumgänglichen Ausgleichsmecha- nismen auf den verschiedenen Ebenen so direkt und effizient wie möglich auszugestalten.» Der Bundesrat schreibt ferner: «Die Revisionsarbeiten werden dabei der in der Motion be- schriebenen Problematik gebührend Beachtung schenken.» Ich möchte jetzt Herrn Bundesrat Stich die Frage stellen: Was heisst dieser letzte Satz? Werden Sie nun bei der Neuregelung des Finanzausgleichs - im Moment ist ja die heisse Phase der Gestaltung dieses Finanzausgleichs - die Zentrumslasten der Städte wirklich berücksichtigen oder nicht? Es heisst «gebüh- rend Beachtung schenken». Das tönt so schön. Aber ich weiss immer noch nicht: Soll ich das jetzt als Erfolg für dieses Anlie- gen des Städteverbandes und der Motion verbuchen, oder muss ich sagen: Der Bundesrat drückt sich verbal um das Pro- blem herum? Bevor ich die Frage entscheide, ob Motion oder Postulat, möchte ich von Herrn Bundesrat Stich wissen: Wer- den Sie jetzt bei der Neuregelung des Finanzausgleichs die
Interpellation Spoerry
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Zentrumslasten der Städte indirekt als neuen Parameter des Finanzausgleichs zwischen den Kantonen berücksichtigen? Das möchte ich wissen. Dann werde ich Ihnen meine Haltung empfehlen.
Stich Otto, Bundesrat: Sie wissen, wir haben verschiedene Ar- beitsgruppen eingesetzt, die sich mit dem Finanzausgleich beschäftigen. Hier geht es nicht nur um den vertikalen, son- dern auch um den horizontalen Finanzausgleich. Es ist uns natürlich auch bekannt, dass die Städte Zentrumslasten zu tra- gen haben, die niemand abgelten will. Grundsätzlich, das müssen wir sagen, sind nicht die Städte oder Gemeinden An- sprechpartner des Bundes, sondern die Kantone. Aber wir sind davon überzeugt, dass man mit den Städten, mit den Ag- glomerationsgemeinden hier versuchen muss, auch inter- kommunalen, innerkantonalen und interkantonalen Finanz- ausgleich zu schaffen, sonst kann man diese Probleme nicht lösen. Sie können überzeugt sein, dass uns das Problem der Städte durchaus bekannt ist, aber hier im Finanzausgleich sind wir natürlich darauf angewiesen, dass wir mit den Kanto- nen eine Lösung finden; das ist das Hauptproblem. Wir kön- nen nicht Finanzausgleich gegen die Kantone machen.
Wir werden uns Mühe geben, zu einem sinnvollen Finanzaus- gleich zu kommen.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Strahm Rudolf (S, BE): Ich danke Herrn Bundesrat Stich für die Antwort. Ich habe genau zugehört und aus der Antwort ent- nommen, dass nicht nur der innerkantonale, sondern auch der interkantonale Finanzausgleich diese Zentrumslasten be- rücksichtigen soll. In diesem Sinne bin ich zufrieden. Mir ist bewusst, dass die Kantone natürlich auch eine Pièce de rési- stance darstellen, aber ich sehe - und dafür möchte ich Herrn Bundesrat Stich danken -, dass der Besuch des Schweizeri- schen Städteverbandes, auch die Intervention der Städte, auf fruchtbaren Boden gefallen sind.
In diesem Sinn und auch im Sinn der Erklärung des Bundesra- tes möchte ich meine Motion in ein Postulat umwandeln. Ich bin nach dieser Antwort zuversichtlich, dass das Problem er- kannt worden und etwas ins Rollen gekommen ist.
Ich bitte Sie, diesen Vorstoss als Postulat zu überweisen.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
94.3442
Interpellation Spoerry Finanzausgleich Péréquation financière
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1994, Seite 2527 - Voir année 1994, page 2527
Spoerry Vreni (R, ZH): Die Revision des Finanzausgleichs ist eine der zentralen Massnahmen im Rahmen der strukturellen Verbesserungen, welche wir im Bundeshaushalt vornehmen müssen. Der Bundesrat hat dies mehrfach bestätigt und fest- gestellt, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. Die Infor- mationen über den Ablauf und die Auswirkungen der eingelei- teten Massnahmen waren aber bislang - auch zuhanden des Parlamentes - eher spärlich. Ich danke daher dem Bundesrat für die Beantwortung der Fragen. Sie zeigt nach meinem Da- fürhalten die Ernsthaftigkeit auf, mit welcher dieses Thema an- gegangen wird.
Der vorgesehene Zeitplan ist ambitiös. Ich möchte aber den Bundesrat bitten, hier hart zu bleiben, denn ich glaube, dass es sich um ein schwieriges Thema handelt, wo viele Ablen- kungsmöglichkeiten bestehen. Deshalb ist es wichtig, dass
ein straffer Zeitplan durchgehalten wird, denn wir sind uns ei- nig: Die Revision ist nötig, und zwar auch - aber nicht nur -- wegen des Zustandes der Bundesfinanzen. Auch ohne Milliar- dendefizite können wir es nicht zulassen, dass ein so grosser öffentlicher Mittelfluss ineffizient eingesetzt wird. Gegenwärtig ist es so, dass der Druck der Defizite die Notwendigkeit ver- stärkt, diese strukturelle Massnahme in Angriff zu nehmen. Die dadurch möglichen Einsparungen sind mit Bezug auf die Bun- desfinanzen ein willkommener Nebeneffekt. Aber das Haupt- ziel muss klar die strukturelle Bereinigung sein.
Bei der Antwort auf die Frage 2 zählt der Bundesrat die Schwerpunkte der Revision auf, welche gestützt auf die strate- gischen Ziele in verschiedenen Arbeitsgruppen behandelt werden sollen. Die strategischen Ziele aber selbst, auf denen der Finanzausgleich aufbaut, werden nirgends in der Antwort exakt umschrieben.
Ich möchte daher fragen, ob ich richtig gehe in der Annahme, dass diese strategischen Ziele drei Gesichtspunkte beachten müssen:
Allokationseffizienz: Das will sagen, dass die Aufgabentei- lung und das Transfersystem gewährleisten müssen, dass die tatsächlich gewünschten öffentlichen Leistungen unter einem optimalen Einsatz der Steuermittel erbracht werden.
Kosteneffizienz: Die subventionierten Leistungen sollen mit möglichst geringen Kosten erbracht werden.
Umverteilungseffizienz: Die Disparitäten zwischen den Kan- tonen sollen dank des Finanzausgleichs in Zukunft zielgerich- teter abgebaut werden können.
Es sind diese Punkte, welche alle Experten und Untersuchun- gen als Schwachstellen des Finanzausgleichs festhalten, die ausgemerzt werden müssen.
Gelingt es uns, diese drei Gesichtspunkte zu beachten, wird es Kosteneinsparungen geben. Der Bundesrat will sich ver- ständlicherweise bei der Höhe dieser Einsparungen nicht fest- legen, aber sie müssen beträchtlich sein, steht doch eine Ge- samtsumme von 12 Milliarden Franken zur Diskussion, also mehr als ein Viertel der gesamten Bundesausgaben.
Sollen bei der Revision des Finanzausgleichs optimale Resul- tate erzielt werden, wäre es aber aus meiner Sicht verfehlt, von Anfang an von einer «Staatsebenen»-Neutralität bei den Ein- sparungen auszugehen in dem Sinne, dass die Einsparungen gleichmässig auf die verschiedenen Ebenen verteilt werden sollen. Eine solche Vorgabe würde den notwendigen Hand- lungsspielraum viel zu früh einengen. Denn das Hauptziel der Revision muss es ja sein, die Aufgaben stufengerecht zuzutei- len und möglichst viele Anreize zur kostengünstigen Erfüllung zur Verfügung zu stellen. Das kann durch die Zuordnung der entsprechenden Kompetenzen geschehen und/oder auch durch den Abbau von Normen und Standards. Die Frage, auf welcher Ebene dadurch etwas mehr oder weniger Einsparun- gen anfallen, ist zweitrangig. Entscheidend sind der effiziente und wirkungsvolle Einsatz der Mittel und damit der Saldoge- winn für die Volkswirtschaft und die Steuerzahler. Die Saldo- neutralität für die verschiedenen staatlichen Ebenen ist zweit- rangig, denn schliesslich müssen alle öffentlichen Gelder, auf welcher Ebene auch immer, zuerst von den Steuerzahlern auf- gebracht werden.
Ich wäre daher froh, von Herrn Bundesrat Stich zu hören, wel- che strategischen Ziele aus seiner Sicht der Reform zugrunde gelegt werden müssen, und bestätigt zu erhalten, dass nicht zu früh einschränkende Vorgaben mit Bezug auf die Verteilung der Kosteneinsparungen gemacht werden.
Im übrigen verdanke ich die Ausführungen in der Stellung- nahme des Bundesrates und wünsche für die anspruchsvolle Arbeit bestes Gelingen.
Stucky Georg (R, ZG): Mir ist in den Antworten, die der Bun- desrat auf die Interpellation Spoerry gegeben hat, aber auch in der Pressekonferenz, die Sie, Herr Bundesrat, vor vierzehn Ta- gen gehalten haben, aufgefallen, dass nirgends von der Transparenz im Finanzausgleich die Rede ist Das scheint mir aber ein wichtiges Element, weil heutzutage praktisch nie- mand den Finanzausgleich übersieht. Er ist derart kompliziert geworden, dass es einfach unmöglich ist, selber einmal rech- nen zu können.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Strahm Rudolf Finanzausgleich. Berücksichtigung der Zentrumslasten der Städte Motion Strahm Rudolf Péréquation financière et centres urbains
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1995
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Anno
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3307
Numéro d'objet
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Datum 13.03.1995 - 14:30
Date
Data
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572-574
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Pagina
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20 025 402
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