Interpellation Spoerry
574
N
13 mars 1995
Zentrumslasten der Städte indirekt als neuen Parameter des Finanzausgleichs zwischen den Kantonen berücksichtigen? Das möchte ich wissen. Dann werde ich Ihnen meine Haltung empfehlen.
Stich Otto, Bundesrat: Sie wissen, wir haben verschiedene Ar- beitsgruppen eingesetzt, die sich mit dem Finanzausgleich beschäftigen. Hier geht es nicht nur um den vertikalen, son- dern auch um den horizontalen Finanzausgleich. Es ist uns natürlich auch bekannt, dass die Städte Zentrumslasten zu tra- gen haben, die niemand abgelten will. Grundsätzlich, das müssen wir sagen, sind nicht die Städte oder Gemeinden An- sprechpartner des Bundes, sondern die Kantone. Aber wir sind davon überzeugt, dass man mit den Städten, mit den Ag- glomerationsgemeinden hier versuchen muss, auch inter- kommunalen, innerkantonalen und interkantonalen Finanz- ausgleich zu schaffen, sonst kann man diese Probleme nicht lösen. Sie können überzeugt sein, dass uns das Problem der Städte durchaus bekannt ist, aber hier im Finanzausgleich sind wir natürlich darauf angewiesen, dass wir mit den Kanto- nen eine Lösung finden; das ist das Hauptproblem. Wir kön- nen nicht Finanzausgleich gegen die Kantone machen.
Wir werden uns Mühe geben, zu einem sinnvollen Finanzaus- gleich zu kommen.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Strahm Rudolf (S, BE): Ich danke Herrn Bundesrat Stich für die Antwort. Ich habe genau zugehört und aus der Antwort ent- nommen, dass nicht nur der innerkantonale, sondern auch der interkantonale Finanzausgleich diese Zentrumslasten be- rücksichtigen soll. In diesem Sinne bin ich zufrieden. Mir ist bewusst, dass die Kantone natürlich auch eine Pièce de rési- stance darstellen, aber ich sehe - und dafür möchte ich Herrn Bundesrat Stich danken -, dass der Besuch des Schweizeri- schen Städteverbandes, auch die Intervention der Städte, auf fruchtbaren Boden gefallen sind.
In diesem Sinn und auch im Sinn der Erklärung des Bundesra- tes möchte ich meine Motion in ein Postulat umwandeln. Ich bin nach dieser Antwort zuversichtlich, dass das Problem er- kannt worden und etwas ins Rollen gekommen ist.
Ich bitte Sie, diesen Vorstoss als Postulat zu überweisen.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
94.3442
Interpellation Spoerry Finanzausgleich Péréquation financière
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1994, Seite 2527 - Voir année 1994, page 2527
Spoerry Vreni (R, ZH): Die Revision des Finanzausgleichs ist eine der zentralen Massnahmen im Rahmen der strukturellen Verbesserungen, welche wir im Bundeshaushalt vornehmen müssen. Der Bundesrat hat dies mehrfach bestätigt und fest- gestellt, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. Die Infor- mationen über den Ablauf und die Auswirkungen der eingelei- teten Massnahmen waren aber bislang - auch zuhanden des Parlamentes - eher spärlich. Ich danke daher dem Bundesrat für die Beantwortung der Fragen. Sie zeigt nach meinem Da- fürhalten die Ernsthaftigkeit auf, mit welcher dieses Thema an- gegangen wird.
Der vorgesehene Zeitplan ist ambitiös. Ich möchte aber den Bundesrat bitten, hier hart zu bleiben, denn ich glaube, dass es sich um ein schwieriges Thema handelt, wo viele Ablen- kungsmöglichkeiten bestehen. Deshalb ist es wichtig, dass
ein straffer Zeitplan durchgehalten wird, denn wir sind uns ei- nig: Die Revision ist nötig, und zwar auch - aber nicht nur -- wegen des Zustandes der Bundesfinanzen. Auch ohne Milliar- dendefizite können wir es nicht zulassen, dass ein so grosser öffentlicher Mittelfluss ineffizient eingesetzt wird. Gegenwärtig ist es so, dass der Druck der Defizite die Notwendigkeit ver- stärkt, diese strukturelle Massnahme in Angriff zu nehmen. Die dadurch möglichen Einsparungen sind mit Bezug auf die Bun- desfinanzen ein willkommener Nebeneffekt. Aber das Haupt- ziel muss klar die strukturelle Bereinigung sein.
Bei der Antwort auf die Frage 2 zählt der Bundesrat die Schwerpunkte der Revision auf, welche gestützt auf die strate- gischen Ziele in verschiedenen Arbeitsgruppen behandelt werden sollen. Die strategischen Ziele aber selbst, auf denen der Finanzausgleich aufbaut, werden nirgends in der Antwort exakt umschrieben.
Ich möchte daher fragen, ob ich richtig gehe in der Annahme, dass diese strategischen Ziele drei Gesichtspunkte beachten müssen:
Allokationseffizienz: Das will sagen, dass die Aufgabentei- lung und das Transfersystem gewährleisten müssen, dass die tatsächlich gewünschten öffentlichen Leistungen unter einem optimalen Einsatz der Steuermittel erbracht werden.
Kosteneffizienz: Die subventionierten Leistungen sollen mit möglichst geringen Kosten erbracht werden.
Umverteilungseffizienz: Die Disparitäten zwischen den Kan- tonen sollen dank des Finanzausgleichs in Zukunft zielgerich- teter abgebaut werden können.
Es sind diese Punkte, welche alle Experten und Untersuchun- gen als Schwachstellen des Finanzausgleichs festhalten, die ausgemerzt werden müssen.
Gelingt es uns, diese drei Gesichtspunkte zu beachten, wird es Kosteneinsparungen geben. Der Bundesrat will sich ver- ständlicherweise bei der Höhe dieser Einsparungen nicht fest- legen, aber sie müssen beträchtlich sein, steht doch eine Ge- samtsumme von 12 Milliarden Franken zur Diskussion, also mehr als ein Viertel der gesamten Bundesausgaben.
Sollen bei der Revision des Finanzausgleichs optimale Resul- tate erzielt werden, wäre es aber aus meiner Sicht verfehlt, von Anfang an von einer «Staatsebenen»-Neutralität bei den Ein- sparungen auszugehen in dem Sinne, dass die Einsparungen gleichmässig auf die verschiedenen Ebenen verteilt werden sollen. Eine solche Vorgabe würde den notwendigen Hand- lungsspielraum viel zu früh einengen. Denn das Hauptziel der Revision muss es ja sein, die Aufgaben stufengerecht zuzutei- len und möglichst viele Anreize zur kostengünstigen Erfüllung zur Verfügung zu stellen. Das kann durch die Zuordnung der entsprechenden Kompetenzen geschehen und/oder auch durch den Abbau von Normen und Standards. Die Frage, auf welcher Ebene dadurch etwas mehr oder weniger Einsparun- gen anfallen, ist zweitrangig. Entscheidend sind der effiziente und wirkungsvolle Einsatz der Mittel und damit der Saldoge- winn für die Volkswirtschaft und die Steuerzahler. Die Saldo- neutralität für die verschiedenen staatlichen Ebenen ist zweit- rangig, denn schliesslich müssen alle öffentlichen Gelder, auf welcher Ebene auch immer, zuerst von den Steuerzahlern auf- gebracht werden.
Ich wäre daher froh, von Herrn Bundesrat Stich zu hören, wel- che strategischen Ziele aus seiner Sicht der Reform zugrunde gelegt werden müssen, und bestätigt zu erhalten, dass nicht zu früh einschränkende Vorgaben mit Bezug auf die Verteilung der Kosteneinsparungen gemacht werden.
Im übrigen verdanke ich die Ausführungen in der Stellung- nahme des Bundesrates und wünsche für die anspruchsvolle Arbeit bestes Gelingen.
Stucky Georg (R, ZG): Mir ist in den Antworten, die der Bun- desrat auf die Interpellation Spoerry gegeben hat, aber auch in der Pressekonferenz, die Sie, Herr Bundesrat, vor vierzehn Ta- gen gehalten haben, aufgefallen, dass nirgends von der Transparenz im Finanzausgleich die Rede ist Das scheint mir aber ein wichtiges Element, weil heutzutage praktisch nie- mand den Finanzausgleich übersieht. Er ist derart kompliziert geworden, dass es einfach unmöglich ist, selber einmal rech- nen zu können.
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Interpellation Schmidhalter
Dazu kommt noch ein Zweites: Ich weiss nicht, warum man die Statistik über die Finanzzahlungen der Kantone an den Bund bzw. des Bundes an die Kantone eingestellt hat. Ich habe ver- sucht, diese Statistik zu erhalten. Es ist mir gesagt worden, man habe diese Statistik 1990 im Rahmen der Personalein- sparung nicht mehr weitergeführt. Das ist eigentlich schade, denn das wäre eine Unterlage gewesen, die man für die Beur- teilung der Wirkung des Finanzausgleichs gebraucht hätte. Wenn ich von Transparenz spreche, dann heisst das auch, dass man darauf hinwirken muss, eine relativ einfache Lösung zu schaffen. Das ist natürlich - dessen bin ich mir bewusst - viel gefordert, denn der Finanzausgleich ist an sich eine kom- plizierte Materie.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, zwei Fragen zu stellen:
Gedenkt man auch, die Zahlungen, die durch ein Konkordat geregelt sind - ich denke vor allem an das Konkordat, das die Kantone für die Hochschulen abgeschlossen haben -, in den Finanzausgleich einzubeziehen?
Denkt man auch daran, die Zahlungen, welche die Kantone nach Finanzausgleich - also nach Stärke der Finanzkraft - an den Bund, beispielsweise an die AHV-Kasse oder an die IV- Kasse, zahlen, einzubeziehen? Wir haben auch dort, also ein- mal nicht beim Geld, das die Kantone erhalten, sondern beim Geld, das sie zahlen müssen, einen Finanzausgleichsmodus. Wird das auch einbezogen?
Stich Otto, Bundesrat: Die Interpellation Spoerry haben wir am 28. November 1994 beantwortet In der Zwischenzeit ist selbstverständlich einiges geschehen.
Zuerst will ich die Fragen von Herrn Stucky wegen der fehlen- den Transparenz noch beantworten: Die fehlende Transpa- renz und die fehlende Wirksamkeit sind ja gerade der An- stoss gewesen, das Ganze zu ändern. Deshalb ist ein wirksa- merer und transparenterer Finanzausgleich letztlich das Ziel. Das ist von uns aus gesehen selbstverständlich, das ist der Ursprung, die Antriebsfeder, um dieses ganze Werk in Angriff zu nehmen.
Zur Statistik, die eingespart worden ist: Wir müssen gelegent- lich Stellen einsparen, und wir können nicht mehr alles ma- chen. Dann stellt sich die Frage, was uns am meisten nützt und auf was wir am ehesten verzichten können. Diese Statistik ist halt dem Sparen zum Opfer gefallen.
Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Zahlungen, die durch Konkordate für die Hochschulen aufgebracht werden, erfasst werden müssen - auch im horizontalen Finanzausgleich, das ist eigentlich selbstverständlich. Auch die Zahlungen der Kan- tone mit Finanzausgleichscharakter an AHV und IV müssen er- fasst werden. Deshalb wird es insgesamt eine sehr aufwen- dige und schwierige Übung werden - dessen müssen wir uns bewusst sein.
Zur Beantwortung der Fragen der Interpellation Spoerry:
Zur Frage 1: Alle vier paritätisch aus Fachleuten des Bundes und der Kantone zusammengesetzten Projektgruppen tagen seit Anfang Dezember 1994 mindestens im Monatsrhythmus. Das ist also vorgegeben; es muss etwas gehen - und das tut es auch.
Zur Frage 2: Die Projektgruppe 1 untersucht die zahlreichen heute im Verbund von Bund und Kantonen erfüllten Aufgaben auf Entflechtungsmöglichkeiten. Je Aufgabenbereich legt sie den nach sachlichen Gesichtspunkten subsidiaritätsgerech- ten Grad der Einwirkung des Bundes fest. Bei gewissen Aufga- ben müsste sich der Bund künftig auf die Koordination oder auf die Vorgabe von allgemeinen Prinzipien beschränken, während er andernorts die Leistungs- und Finanzierungsver- antwortung voll übernehmen sollte.
Für jene Aufgaben, die weiterhin von Bund und Kantonen ge- meinsam zu erfüllen sein werden, definiert die Projektgrup- pe 3 vorerst die anzustrebende Rolle des Bundes, dann die entsprechenden Zusammenarbeitsformen und neuen Finan- zierungsmechanismen. Als neue Finanzierungsmechanis- men dürften Globalsubventionen, Pauschalierungen, ver- schiedenenorts auch zeitliche Befristung des finanziellen En- gagements des Bundes sowie ein Lastenausgleich des Bun- des zur Mitfinanzierung von Sonderlasten gewisser Kantone
im Vordergrund stehen. Die heute aufwandsbezogenen, pro- zentual festgelegten Bundesbeiträge werden weitgehend ab- zulösen sein.
Vorschläge für die angestrebte Stärkung von Eigenverantwor tung und Eigenfinanzierungskraft der Kantone erarbeiten die Projektgruppen 2 und 4. Die Projektgruppe 2 macht Vor- schläge über interkantonale Zusammenarbeitsformen und ei- nen interkantonalen Lastenausgleich. Die Projektgruppe 4 schliesslich untersucht, wie die heutige problematische Ab- stufung der Bundesbeiträge nach der kantonalen Finanzkraft durch zweckungebundene Mittel zugunsten der finanzschwä- cheren Kantone abgelöst werden kann. Zudem werden Vor- schläge für einen horizontalen Finanzausgleich erarbeitet Je- der Kanton soll in die Lage versetzt werden, die ihm zuge- dachte Eigenverantwortung auch wirklich aus eigener Kraft wahrnehmen zu können.
Zur Frage 3: Ende Jahr sollte das Grobkonzept stehen. An- schliessend muss über die Leitlinien der Neuordnung ein poli- tischer Konsens erzielt und Ende 1996 soll eine Vernehmlas- sung durchgeführt werden.
Zur Frage 4: Die Neuordnung wird mit Sicherheit einen neuen Verfassungsartikel über den Finanzausgleich erfordern. Wie viele weitere Verfassungsrevisionen vorzunehmen sein wer- den, steht noch nicht fest, da verschiedene Aufgabenentflech- tungen wahrscheinlich innerhalb der geltenden Verfassungs- bestimmungen erfolgen können. Ein grösserer Änderungsbe- darf zeichnet sich jedoch bei verschiedenen Bundesgesetzen ab, wo namentlich als Folge neuer Finanzierungsmechanis- men die eigentlichen Subventionsbestimmungen Änderun- gen erfahren werden.
Zur Frage 5: Das Ausmass der längerfristig realisierbaren Ein- sparungen für Bund und Kantone wird vom politischen Willen nach grundlegenderen Reformen abhängen. Einsparungen für Bund und Kantone sind einerseits durch eine Entflechtung der Verantwortlichkeiten und durch eine konsequente Anwen- dung nicht kostentreibender Finanzierungsmechanismen zu erzielen. Andererseits können auch beim interkantonalen Fi- nanzausgleich Mittel eingespart werden.
Zur Frage 6: Wie erwähnt, kann der Fahrplan für die Erarbei- tung der Neuordnung aus heutiger Sicht eingehalten werden. Das Finanzdepartement plant, die Grundzüge der Neuord- nung durch die politischen Parteien bereits im Frühjahr 1996 beurteilen zu lassen.
94.3452
Interpellation Schmidhalter
Vernachlässigung der Berg- und Randregionen infolge Spardruck Mesures d'économies. Régions de montagne et périphériques prétéritées
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1994, Seite 2528 - Voir année 1994, page 2528
Schmidhalter Paul (C, VS): Ex montibus salus, das heisst, aus den Bergen kommt das Heil; das steht auf einem Denkmal am Oberalppass. Ich habe diesen Spruch im Militärdienst mehr- mals gelesen, und ich glaube an diesen Spruch.
Ich habe eine Interpellation eingereicht und eine bundesrätli- che Antwort erhalten. Es ist nicht üblich, aber diesmal hat mir unser Staatsrat eine schriftliche Stellungnahme zu dieser In- terpellation übergeben. Ich wusste natürlich nicht, dass ich bereits heute abend zur Antwort des Bundesrates auf diese In- terpellation Stellung nehmen könnte. Ich habe diese Antwort
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Spoerry Finanzausgleich Interpellation Spoerry Péréquation financière
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3442
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.03.1995 - 14:30
Date
Data
Seite
574-575
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Pagina
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