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notwendigen Quoten nicht mehr erreichen kann. Das war un- sere Überlegung, und deshalb wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie hier beim Entwurf des Bundesrates bleiben würden. Ich bitte Sie also, bei Absatz 6 dem Bundesrat und dem Stän- derat zuzustimmen.
Abs. 1-5 -Al. 1-5 Angenommen - Adopté
Abs. 6 -Al. 6 Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag des Bundesrates
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
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Sanierungsmassnahmen 1994 Mesures d'assainissement 1994
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 84 hiervor - Voir page 84 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 9. März 1995 Décision du Conseil des Etats du 9 mars 1995
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: Sie haben im Rahmen der Differenzbereinigung der Sanierungsmassnahmen 1994 eine Fahne erhalten, auf deren Deckblatt Sie eine Übersicht über die bereits bereinigten Vorhaben finden, d. h. über Vorha- ben, bei denen zwischen National- und Ständerat keine Diffe- renz mehr besteht. In der Fahne sind demnach nur noch jene Beschlussentwürfe enthalten, bei denen eine Differenz zwi- schen den beiden Räten besteht bzw. neu entstanden ist
Gestatten Sie mir noch ein Wort zur bisherigen Arbeit in den beiden Räten. Wenn Sie Seite 22 der Botschaft aufschlagen, sehen Sie die Zielvorgabe, die der Bundesrat an das Parla- ment herangetragen hat Es ging auf der einen Seite darum, einen Sanierungsbeitrag durch Ausgabenreduktionen zu lei- sten. Es war vorgesehen, in den Jahren 1996 bis 1998 Ausga- benreduktionen in der Grössenordnung von 560 Millionen bis 740 Millionen Franken zu erzielen.
In der Sondersession hat der Nationalrat Beschlüsse gefasst, die diesem Ziel sehr nahekommen - ich spreche jetzt von den Ausgabenreduktionen: 1996 sind wir bei 560 Millionen Fran- ken, 1997 ebenfalls, im Jahre 1998 werden diese dann auf 260 Millionen zurückgehen.
Der Ständerat hat ebenfalls Ausgabenreduktionen im Rahmen dieser Grössenordnung beschlossen, wenn wir von der Diffe- renz bei der Beschaffung militärischer Bekleidungsartikel ab- sehen, wobei es um eine Differenz von etwa 15 Millionen Fran- ken geht Dafür hat der Ständerat für die Zeit nach dem Jahr 2000 zusätzliche Einsparungen im Bereich der Subventionie- rung von Berufsbildungsbauten beschlossen.
Die grosse Differenz zum Bundesrat besteht auf der anderen Seite bei den Mehreinnahmen, indem unser Rat wie auch der Ständerat beschlossen haben, mit Ausnahme der Erhöhung der Tabakbesteuerung auf Mehreinnahmen zu verzichten.
Wenn nun in den Medien und in der Öffentlichkeit der Ein- druck entstanden ist - vielleicht nicht ganz ohne Zutun des Herrn Finanzministers -, wir hätten unsere Aufgaben schlecht gemacht, so muss dies unter dem jetzt von mir er- wähnten Aspekt relativiert bzw. präzisiert werden. Auf der Seite der Ausgabenreduktionen sind wir mit dem Bundesrat in etwa «auf der Zielgeraden» - mit Abweichungen, das gebe ich zu. Auf der der Seite der Mehreinnahmen sind wir dem
80 Stimmen 29 Stimmen
Bundesrat nicht gefolgt. Die inzwischen eingetretenen Ereig- nisse, die Verbesserungen beim Abschluss 1994 und das bis anhin noch nicht geklärte Wirrwarr im Bereich der Finanzie- rung des öffentlichen Verkehrs zeigen es deutlich: Wir haben zu Recht gefordert, dass zuerst einmal reiner Tisch zu machen sei, bevor wir in der nötigen Rangordnung über allfällige Mehr- einnahmen verhandeln.
Nun komme ich zu den verbleibenden Differenzen. Ich gehe davon aus, dass wir ein Geschäft nach dem anderen behan- deln werden, wie sie hier auf der Fahne aufgeführt sind.
A. Bundesbeschluss über die Aufhebung der kantonalen Zuständigkeit im Bereich der persönlichen Ausrüstung der Armeeangehörigen
A. Arrêté fédéral supprimant la compétence cantonale en matière d'acquisition de l'équipement personnel des mill- taires
Antrag der Kommission Festhalten Proposition de la commission Maintenir
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: In der ersten Differenz geht es um eine Änderung auf Verfassungsstufe im Entwurf A, Bundesbeschluss über die Aufhebung der kantonalen Zustän- digkeit im Bereich der persönlichen Ausrüstung der Armeean- gehörigen. Es handelt sich um ein geschätztes Sparpotential von etwa 15 Millionen Franken. Wir hatten mit 130 zu 19 Stim- men Eintreten auf diese Verfassungsänderungen beschlos- sen. Der Ständerat hat mit 17 zu 14 Stimmen Nichteintreten beschlossen.
Ich glaube, wir müssen hier die Argumente des Ständerates festhalten: Er brachte vor allem die Sorge über die Gefähr- dung der regionalen, dezentralen Wirtschaftsstruktur zum Ausdruck, d. h. die Gefährdung jener Gebiete, wo bereits heute eine grosse Anzahl von kleingewerblichen Arbeitsplät- zen aufgelöst wurden oder weiter gefährdet sind.
Dazu muss gesagt werden: Die Finanzkommission des Natio- nalrates, die stillschweigend Festhalten am Beschluss unse- res Rates - d. h. an der Aufhebung der Kompetenz der Kan- tone - beantragt, will nicht, dass wir durch eine extreme Tief- preispolitik oder durch Einkäufe nur noch im Ausland diese re- gionalen Wirtschaftsstrukturen gezielt zerstören. Es geht viel- mehr darum, durch den zentralen Einkauf dank grösserer Lose, dank Ausnutzen der Käufermacht die Kosten für die Be- schaffung dieser Artikel zu optimieren und sogar zu reduzie- ren. Daraus wird ein Druck auf die gewerblichen Strukturen entstehen, ihre Produktion zu verbessern und zu optimieren. Das ist eigentlich das Ziel, das wir erreichen wollen.
Wenn wir Ihnen heute stillschweigend Festhalten an unserem Beschluss und damit Aufheben der kantonalen Kompetenz beantragen, so muss man vielleicht schon einen Schritt weiter denken, nämlich wie eine Einigung mit dem Ständerat ausse- hen könnte. Im Ständerat wurde u. a. beantragt, dass diese Massnahme mit einer Übergangsfrist von drei Jahren, also ab 1. Januar 1998, eingeführt werden solle. Weiter wurde bean- tragt, man möchte eine Verpflichtung zur angemessenen Be- rücksichtigung der regionalen Wirtschaftsstrukturen aufneh- men. Diese Lösungen könnten allenfalls in der Differenzberei- nigung Eingang finden, wenn es gilt, eine Annäherung zwi- schen den beiden Räten zu finden.
Gesamthaft aber hält die Finanzkommission am bisherigen Beschluss fest: Zustimmung zum Bundesrat und damit Aufhe- bung der kantonalen Kompetenz bei der Beschaffung militäri- scher Ausrüstungsgüter.
Camponovo Geo (R, TI), relatore: La differenza con il Consi- glio degli Stati è apparentemente comprensibile per il fatto che rappresenta anche gli interessi cantonali. Mi sembra però che il Consiglio degli Stati cade in una certa contraddizione quando con noi chiede continuamente e annualmente al Con- siglio federale, in particolare al Dipartimento militare federale, di razionalizzare, contenere le spese, intervenire in modo mas-
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siccio anche su interessi regionali e cantonali, poi, quando il Consiglio federale chiede alle Camere un piccolo gesto per ra- zionalizzare, la risposta è negativa.
Les Chambres doivent être honnêtes et reconnaître qu'on ne peut pas laisser seulement au Département militaire fédéral le soin de résoudre tous les problèmes de rationalisation de no- tre défense nationale, en avançant des arguments très faciles envers nos concitoyens et nos autorités et en disant: c'est le Conseil fédéral, c'est la faute du Département militaire fédéral, on ne peut rien faire. Et, juste au moment où le Conseil fédéral nous demande de l'aider au sujet d'une petite chose à résou- dre: une rationalisation qui va être sans douleur pour les per- sonnes concernées, il faut reconnaître qu'on devrait répondre par l'affirmative.
Le représentant du Conseil fédéral a affirmé en commission que les pourparlers entre le Département militaire fédéral et les responsables cantonaux sont déjà commencés et qu'ils aboutiront très probablement à des résultats positifs et satisfai- sants pour chacun.
Angenommen - Adopté
D. Bundesgesetz über die Sanierungsmassnahmen 1994 D. Loi fédérale sur les mesures d'assainissement 1994
D1. Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwal- tung (Militärgesetz, MG)
D1. Loi fédérale sur l'armée et l'administration militaire (LAAM)
Antrag der Kommission Festhalten Proposition de la commission Maintenir
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: Wenn wir beim ersten Be- schlussentwurf auf Verfassungsstufe entschieden haben fest- zuhalten, so müssen wir konsequenterweise bei dieser Geset- zesänderung auch festhalten, denn sie ist ein Ausfluss der Än- derung, die wir soeben beschlossen haben.
Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig Festhalten in die- sem Bereich.
Angenommen - Adopté.
D2. Bundesgesetz vom 19. April 1978 über die Berufs- bildung
D2. Loi fédérale du 19 avril 1978 sur la formation profes- sionnelle
Art. 63 Abs. 1 Bst. b; 64 Abs. 2 Bst. i Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit
(Borel François, Bäumlin, Leemann, Oehler, Theubet, Züger) Festhalten
Art. 63 al. 1 let. b; 64 al. 2 let. i Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité
(Borel François, Bäumlin, Leemann, Oehler, Theubet, Züger) Maintenir
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: Beim Bundesbeschluss über die Änderung des Bundesgesetzes über die Berufsbil- dung handelt es sich um die zweite noch verbleibende Diffe- renz mit echtem Sparpotential. Wir müssen hier angesichts des nach wie vor vorhandenen Widerstandes, der aus ver- schiedenen interessierten Verbänden gemeldet wird, noch et-
was ausholen. Worum geht es? Der Bund unterstützt aufgrund des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Bauten im Be- reich der Berufsbildung mit Subventionen. Heute sind noch etwa 400 Millionen Franken an bereits zugesicherten Ver- pflichtungen hängig, die in den nächsten Jahren abgetragen werden müssen. Der Bundesrat und der Ständerat sind der Auffassung, dass es aufgrund der heutigen Sachlage ange- zeigt ist, auf diese Subventionierung zu verzichten.
Weshalb? Man stellt fest, dass heute flächendeckend ein brei- tes Netz an Berufsbildungsbauten mit einem hohen Ausbau- standard vorhanden ist. Auf der anderen Seite sind die Zahlen der Berufsbildungsabsolventen tendenziell rückläufig, was dazu führt, dass je nach Region bereits Überkapazitäten vor- handen sind. Zudem sind wir in den Räten zurzeit damit be- schäftigt, ein neues Fachhochschulgesetz zu erlassen, ge- mäss dem der Bund die Verpflichtung übernehmen soll, ge- wisse Bauten neu zu subventionieren, soweit das überhaupt notwendig sein wird.
Wie ich bereits im Rahmen der Sondersession erklärt habe, geht es der Finanzkommission und dem Bund darum, hier eine Entflechtung der Verantwortlichkeit zwischen Bund und Kantonen vorzunehmen; nicht darum, dass man meint, man wolle jetzt die Kantone oder allenfalls die betroffenen Ver- bände oder schliesslich die Berufsschüler bestrafen. Man ist der Auffassung, die Kantone könnten ihre Kompetenzen bes- ser wahrnehmen, wenn sie in diesem Bereich eigenverant- wortlich tätig werden. Gerade die in jüngster Zeit veröffentlich- ten Abschlüsse verschiedener Kantone mit hohen Ertrags- überschüssen zeigen, dass gerade diese These richtig ist: Die Kantone, wenn sie zum Sparen gezwungen sind, können dies an der Front effizienter vornehmen als wir auf Bundesebene. Im Zusammenhang mit dieser Streichung der Baubeiträge im Berufsbildungsbereich gibt es noch einen Sonderfaktor, und zwar nicht auf Gesetzes-, sondern auf Verordnungsstufe; Sie finden die entsprechenden Ausführungen auf Seite 107 der Botschaft. Der Bund hat bereits heute für gewisse Bauten auch Mietbeiträge bezahlt, nämlich immer dann, wenn ein Mietverhältnis günstiger war als die Errichtung einer neuen Baute. Es ist die Absicht des Bundesrates - hier handelt er in eigener Kompetenz -, diese Mietbeiträge zu streichen, und zwar nach Ablauf der Mietzinsperiode 1995/96. Damit will er ein Sparpotential von 6,5 bis 7 Millionen Franken erzielen, wovon etwa 650 000 Franken zu Lasten der Berufsverbände gehen dürften.
Zusammenfassend: Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 11 zu 6 Stimmen, dem Ständerat zuzustimmen, d. h., von unserem ursprünglichen Beschluss im Januar abzukommen und dem Ständerat, der die Streichung dieser Beiträge mit 26 zu 13 Stimmen beschlossen hat, zuzustimmen.
Camponovo Geo (R, TI), relatore: Forse qualche chiarezza maggiore oggi rispetto alla prima discussione la possiamo fare. A quanto ammonta l'operazione? Da una parte abbiamo la legge, quella che dobbiamo modificare noi, che porterebbe, una volta liquidati tutti i progetti accettati, vale a dire probabil- mente verso il 2003, a un contenimento della spesa della Con- federazione di circa 50 milioni di franchi. Già sono stati annun- ciati progetti che portano a un volume di sussidio federale di circa 400 milioni di franchi; a 50 milioni all'anno, si tratta di mantenere il sussidio federale per almeno otto anni. Dall'altra parte vi è la competenza del Consiglio federale, l'ordinanza che permette al Consiglio federale, nel caso in cui la locazione di spazi si riveli più vantaggiosa della costruzione, di parteci- pare, invece che con un sussidio alla costruzione, con un sus- sidio alla locazione. Si tratta di 6,5 o 7 milioni di franchi al- l'anno; dentro questi 7 milioni stanno quelli che vanno alle as- sociazioni professionali, circa 650 000 di franchi. La Camera che rappresenta i cantoni, contrariamente a noi, ha accettato la modifica, con una maggioranza abbastanza decisa di 26 voti contro 13.
Dans notre Chambre, s'il n'y a pas l'unité des forces politiques bourgeoises, cette modification ne passera pas. Alors l'appel est clair: ceux des bourgeois qui étaient préoccupés pour sau- ver les programmes des cantons ont eu une réponse de la Chambre qui représente les cantons. Ceux des bourgeois qui
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sont préoccupés par la quote-part de la contribution qui va à la charge des associations professionnelles, soit 650 00 francs, doivent réfléchir et se demander si, pour sauver 6,5 millions de francs, ça vaut la peine d'empêcher une opération de respon- sabilisation des cantons et de réduction des dépenses de l'Etat central programmée après 2003.
Borel François (S, NE), porte-parole de la minorité: Lors du précédent débat, vous avez décidé par 128 voix contre 37 de ne rien modifier et d'en rester au droit actuel; je vous invite à maintenir votre décision.
C'est dans une proportion de quatre contre un environ que vous avez pris cette décision. Le Conseil des Etats a pris la dé- cision contraire dans une proportion de deux contre un. La lo- gique habituelle des débats concernant des divergences de- vrait donc nous amener à attendre que le Conseils des Etats cède sur ce point et non le Conseil national.
Les raisons de fond, vous les connaissez Je n'en rappellerai que deux
C'est celle qui a fait soutenir ma proposition par des milieux comme l'Usam («Schweizerischer Gewerbeverband») qui d'habitude ne soutiennent pas les propositions Borel Fran- çois. Elle concerne les écolages. Pour des raisons de tradition, dans quelques professions, les étudiants sont formés par les organisations. Ces raisons historiques ne vont pas changer et la décision que nous prendrions ferait notablement augmen- ter le prix des écolages pour ce type d'études. Le Conseil fédé- ral, lors de la séance de la commission, nous a dit qu'il n'allait appliquer que progressivement son désengagement des loyers, donc l'augmentation à charge des étudiants. Mais que ce soit en une fois ou en plusieurs fois, à terme, le prix des éco- lages va notablement augmenter. Cela nous paraît être une inégalité de traitement par rapport aux étudiants.
La formation professionnelle est vitale pour notre pays. Le rapporteur de langue allemande a dit que nous constatons une diminution des étudiants en matière de formation profes- sionnelle. Il la constate sans s'en inquiéter. Je m'inquiète plu- tôt, et je dirai que l'on ne peut pas abandonner ce domaine sans autre à la compétence des cantons.
J'entrerai en matière sur cette nouvelle répartition des tâches entre Confédération et cantons si l'on avait la garantie que la mission pouvait être maintenue. Pour avoir cette garantie, il faudrait qu'une large discussion ait lieu entre la Confédération d'un côté, les cantons de l'autre, représentés par les conseil- lers d'Etat qui s'occupent des dossiers et non les ministres cantonaux des finances qui, eux, n'attendent peut-être qu'une chose: pouvoir désinvestir dans ce domaine.
Le temps, nous l'avons, car en matière de soutien aux investis- sements pour ces écoles le Conseil fédéral n'entend pas pren- dre de mesures avant l'an 2000.
Donc, pour l'instant en tout cas, je vous invite à maintenir le droit en vigueur.
Rychen Albrecht (V, BE): Die Mietbeiträge sollen gestrichen werden, und zwar die Mietbeiträge an die Berufsverbände des Handwerks, der Industrie, an all jene, die draussen an der Front Lehrlinge und Lehrtöchter ausbilden. Wissen Sie, was das zur Folge hat?
Das hat zur Folge, dass der Lehrmeister noch einmal mehr für die gesetzlich vorgeschriebenen Einführungskurse bezah- len muss. Ich habe Verständnis für den Finanzchef des Bun- des, Herrn Otto Stich. Er muss sparen. Er kann sagen: Die sol- len jetzt halt ein bisschen mehr bezahlen, das ist zumutbar. Ja, warum nicht? Ich stelle dem entgegen: Warum bauen Sie dann nicht gleichzeitig die Aufgaben und Verpflichtungen ab, die diese Lehrmeister zu tragen haben? Weil es ein Bundesge- setz ist und nicht eine Bestimmung eines Verbandes oder ei- nes Kantons - es ist eine Verpflichtung des Bundes.
Dadurch treffen Sie auch die Fort- und Weiterbildung im handwerklich-gewerblichen Bereich. Sie treffen damit das Gleichgewicht zwischen intellektueller und handwerklicher Ausbildung. Es geht hier also nicht nur um ein Finanzproblem, sondern es geht um gleich lange Spiesse, die jetzt sowieso schon sehr verschieden lang sind. Ich habe in der letzten De- batte darauf hingewiesen, dass der Trend hin zu Diplommittel-
schulen, zu Gymnasien anhält. Mit diesen Massnahmen, wie Sie sie beschliessen wollen, wird dieser Trend noch verstärkt. Glauben Sie ja nicht, dass das dann billiger kommt. Im Gegen- teil, es kommt teurer.
Sie wissen natürlich ganz genau, dass die Kantonsbeiträge an Einführungskursgebäude usw. auch gestrichen werden, wenn der Bundesbeitrag wegfällt. Also trifft es die Verbände, die verantwortlich gemacht werden. Vom Bund aus trifft es sie noch härter. Erklären Sie mir einmal diese Philosophie! Sie sparen 50 Millionen Franken mit der Begründung, es brauche ja keine neuen Bauten mehr.
Schliesslich weise ich Sie noch darauf hin, dass sich nach den grossen Jugendunruhen in Frankreich bei Untersuchungen durch die jetzige Regierung - vor allem bei Jugendlichen zwi- schen 16 und 20 Jahren - ein Hauptargument herausstellte, warum die Jugendlichen völlig unzufrieden sind. Diese Ju- gendlichen kritisieren das Bildungssystem und sagen, dass sie praktisch keinen Kontakt zur Wirtschaft hätten. Frankreich bemüht sich jetzt langsam, aber sicher, ein Berufsbildungssy- stem aufzubauen, weil eben das schweizerische System doch ein gewisses Vorbild darstellt.
Ich möchte jetzt nicht behaupten, mit dieser Streichung, mit dieser Sparübung gehe das Bildungssystem kaputt. Aber wir müssen sehen - ich wiederhole es -, dass Sie den Spiess der gewerblichen und kaufmännischen Lehre gegenüber Diplom- mittelschulen und Gymnasien kürzen. Dieser Spiess darf nicht noch kürzer werden. Ich bitte Sie, diesen Entscheid nicht nur aus finanzpolitischen Gründen zu fällen. Er ist viel wichtiger, als Sie vielleicht glauben, und bedeutsamer als das Geld, das Sie hier einsparen.
Ich bitte Sie also, auch im Namen einer Mehrheit der SVP-Frak- tion, am Beschluss festzuhalten und die Berufsbildung nicht zu bestrafen.
Suter Marc (R, BE): Die Mehrheit der FDP-Fraktion sieht es ge- rade anders, spiegelverkehrt zur SVP-Fraktion: Wir sind der Meinung, dass die Einsparungen, die der Bundesrat und nun auch der Ständerat hier vorschlagen, verkraftbar sind.
Es geht ja Herrn Rychen nicht um die auf Verordnungsstufe geregelten Beiträge an die Mieten, über die wir hier beschlies- sen, sondern in erster Linie um die Baubeiträge. Die Mietbei- träge werden auf Verordnungsstufe geregelt, worüber letztlich der Bundesrat befinden wird. Im Sanierungsvorschlag des Bundesrates liegt langfristig ein Sparpotential von 50 Millio- nen Franken.
Sie sagen nun, die Berufsschule sei gefährdet. Es muss ein- deutig klargestellt werden, dass die eingegangenen Verpflich- tungen - gesprochen worden ist ein Berg von Verpflichtungs- krediten - erfüllt werden. Der Sanierungsschritt, der nun an- steht, stellt also die laufenden Projekte nicht in Frage, diese können vollständig realisiert werden.
Ein Weiteres kommt hinzu: Wir stellen fest, dass in der Berufs- schule eine Verlagerung hin zu den Diplommittelschulen, aber auch zu den Fachhochschulen stattfindet; dieser Verlagerung ist Rechnung zu tragen. Die Berufsschulen sind im grossen und ganzen gebaut, und der Bedarf an Neuem ist dort kleiner als auf anderen Gebieten. Natürlich verstehen wir, dass die Berufsverbände, die die Berufsschulen tragen, von links bis rechts gegen diese Kürzung sind, weil natürlich die Bundes-
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gelder willkommen sind. Aber noch einmal: Wenn wir diese Verlagerung hin zu den Fachhochschulen, wo der Bund wie- der neue Mittel in der Grössenordnung von 60 Millionen Fran- ken im Jahr freisetzen wird, ernst nehmen, dürfen wir jetzt bei den Berufsschulen in guten Treuen Abstriche in Kauf nehmen. Viele werden sich sagen, das Sanierungsprogramm sei ohne- hin zurechtgestutzt worden, jetzt spiele es keine Rolle mehr, und wir könnten es auch bei den Berufsschulen durchgehen lassen. Der Totenschein für das Sanierungsprogramm ist aber noch nicht ausgestellt, und es geht hier immerhin um langfri- stige Einsparungen in der Grössenordnung von 50 Millionen Franken im Jahr. Das ist kein Pappenstiel. Wenn wir es mit dem Sparen ernst meinen, müssen wir nolens volens diesen Schritt tun.
Im übrigen haben wir es ohnehin mit einer Frage zu tun, die in der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen überdacht werden muss und einer neuen Lösung harrt Die Berufsschulen sind eine kantonale Aufgabe und nicht beim Bund angesiedelt. Auch aus dieser Sicht rechtfertigt es sich, diesen Sparschritt zu tun.
Ich bitte Sie im Namen einer Mehrheit der FDP-Fraktion, dem Ständerat und auch der Mehrheit der Finanzkommission bei- zupflichten.
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: Gestatten Sie mir noch zwei, drei Worte zu den Ausführungen der Herren Borel François und Rychen.
Herr Borel hat mir vorgeworfen, ich hätte ohne persönliche Be- sorgnis festgehalten, dass die Zahl der Berufsschüler rück- gängig sei. Das kann ich so nicht hinnehmen. Selbstverständ- lich beschäftigt mich das Phänomen, dass wir immer mehr diese Verlagerung von den Berufsschulen zur Mittelschul- und zur Hochschulausbildung haben. Sie findet ja auch in anderen Bereichen statt: Wenn heute in verschiedenen Kantonen Kin- dergärtnerinnen, Primarlehrerinnen und -lehrer die Matura ab- solvieren müssen, damit sie nachher Kinder beaufsichtigen oder erziehen können, so scheint mir das auch ein Trend zu sein, der zu Fragen Anlass gibt. Ganz klar ist, dass der Bund sein Engagement im Bereich der Berufsbildung nicht einfach aufgeben wird; er wird weiterhin Beiträge an die Betriebsko- sten der Berufsschulen zahlen und damit zum Ausdruck brin- gen, dass er sich diesem Anliegen verpflichtet fühlt. Wir wer- den ja auch neue Aufgaben im Bereich der Fachhochschulen übernehmen.
Herr Rychen hat dargelegt, dass wir hier die Falschen treffen. Ich glaube, es ist falsch, zu meinen, mit diesen Massnahmen würde man dem Anliegen der Berufsausbildung nicht genü- gend Rechnung tragen. Die Argumentationslinie der Finanz- kommission und des Bundesrates richtet sich ja nicht gegen die Berufsausbildung, sondern will, dass wir den Kantonen wieder mehr Verantwortung und Flexibilität zugleich überbin- den, und zwar in einem Bereich, in dem sie eine Aufgabe dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend besser wahrnehmen kön- nen als der Bund. Dabei ist es natürlich notwendig - da muss ich den Votanten recht geben -, dass der Bund dann im Be- reich der Ausbaustandards seine bisherigen Vorschriften zu- rücknimmt, um den Kantonen auch die erwähnte Flexibilität zu geben.
Sie haben zu entscheiden. Ich bin der Meinung, dass wir diese Entflechtung der Aufgaben bei den Berufsschulen ohne Quali- tätsverlust vornehmen können, da die Kantone auch in eige- nem Interesse für die Beibehaltung eines qualitativ guten Be- rufsschulsystems einstehen werden.
Camponovo Geo (R, TI), relatore: Le considerazioni di carat- tere politico degli schieramenti le ho già indicate in modo molto chiaro. Mi sia permessa un'ultima considerazione. E' più importante difendere «coi denti» certi interessi professio- nali, o è più importante dare rilievo alla volontà politica delle Camere di mettere ordine nelle finanze federali? Il Consiglio fe- derale è sollecitato, e verrà sollecitato ancora oggi, attraverso delle mozioni, ad andare nella direzione del riordino dei rap- porti fra Confederazione e cantoni. Bene; ma non appena que- sto Consiglio federale ci sottopone una proposta come que- sta, che non modifica immediatamente una abitudine, ma lo fa
in modo molto progressivo e la propone dopo aver discusso l'oggetto con la Conferenza dei direttori delle finanze canto- nali, con il loro appoggio, le grandi dichiarazioni di principio - e mi rivolgo ancora una volta evidentemente a coloro i quali si presentano di fronte al popolo con la ricetta del riordino delle finanze federali attraverso tutta una serie di riduzioni delle spese e di nuova ripartizione delle competenze - vanno a farsi benedire.
Rychen Albrecht (V, BE): Ich möchte richtigstellen, was der Sprecher der FDP-Fraktion gesagt hat. Er hat hier gesagt, die Mieten an die Berufsverbände, an die Einführungskurslokale, seien nicht betroffen, weil das Verordnungsstufe sei.
Der Berichterstatter der Finanzkommission hat hier im Januar wörtlich erklärt: «Weiter will er» (der Bundesrat, und damit ist das in der Vorlage impliziert) «- auf Verordnungsstufe - auch die Subventionierung der Mieten einstellen und damit die Bun- desausgaben um zusätzliche 6,5 Millionen Franken jährlich reduzieren.» (AB 1995 N 32)
Schreinermeister Müller irgendwo in unserem Land wird dann also pro Jahr für die Einführungskurse seines Lehrlings 100, 200, 300 Franken mehr zu bezahlen haben. Ich weigere mich, das zu akzeptieren.
Stich Otto, Bundesrat: Offensichtlich fällt es schwer, auf ge- wisse Dinge zu verzichten. Aber wenn man etwas einsparen will, muss man auf irgend etwas verzichten. Es ist eigentlich tröstlich, wenn man sieht, dass der Bund das Geld nicht derart zum Fenster hinausgeworfen hat, dass man plötzlich einfach sparen kann, ohne dass es irgend jemand merkt.
Hier merkt es jemand, Herr Rychen. Aber wenn man hier streicht, dann hat das nichts mit einer Qualifikation der Berufs- ausbildung, der gewerblichen oder der kaufmännischen, zu tun. Wenn man sieht, dass die Schülerzahlen rückläufig sind, kann es für den Bund nicht mehr prioritär sein, Schulhausbau- ten zu unterstützen. Das kann nicht der Zweck der Übung sein. Deshalb muss man hier nun einmal sagen: Wir verzichten auf diese Ausgabe; wir überlassen das den Kantonen und den Be- rufsverbänden.
Das ist durchaus vertretbar, besonders wenn man auf der an- deren Seite wieder neu sehr viele Mittel für die Fachhochschu len einsetzen muss. Das ist eine Entwicklung. Man macht et- was Neues; man verzichtet auf etwas, was nicht mehr prioritär ist. Das ist es, was in einem solchen Sparprogramm gelegent- lich nicht gesehen wird. Man kann lange sagen, ein Sparpaket sei nicht so bedeutend. Aber es ist eine systematische Über- prüfung von Bundesaufgaben.
Ich bitte Sie also, dem Bundesrat, dem Ständerat und damit der Mehrheit zuzustimmen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
88 Stimmen 47 Stimmen
D4. Bundesgesetz vom 19. März 1965 über die Gewährung von Beiträgen an die Aufwendungen der Kantone für Sti- pendien
D4. Loi fédérale du 19 mars 1965 sur l'allocation de sub- ventions pour les dépenses des cantons en faveur de bourses d'études
Art. 7 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 7 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: Bei diesem Beschluss- entwurf geht es nicht mehr um eine materielle Differenz, son- dern um eine nachträgliche Ergänzung der bisher gefassten Beschlüsse, die der Ständerat vorgenommen hat. Den Be- schluss mit dem materiellen Entscheid finden Sie links auf der
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Fahne, wo festgehalten wird, dass der Bund inskünftig Stipen- diensubventionen nur noch im Rahmen der bewilligten Kre- dite ausrichten wird.
Wenn wir diesen Kreditvorbehalt einführen, müssen wir konse- quenterweise bei Artikel 7 Absatz 2 das Wort «höchstens» ein- führen. Heute haben die Kantone Anspruch auf Subventionen zwischen 20 und 60 Prozent Wenn wir nun sagen, dass Sub- ventionen nur im Rahmen der vom Parlament bewilligten Bud- getkredite ausgerichtet werden sollen, müssen wir auch bei Artikel 7 mit dem Wort «höchstens» ausdrücken, dass das Par- lament unter die Subventionssätze von 20 bis 60 Prozent ge- hen kann, wenn es das so beschliessen will.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem ebenfalls einstimmig gefassten Beschluss des Ständerates zuzustim- men und auch diese Differenz zu beseitigen.
Angenommen - Adopté
D5. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenver- sicherung (AHVG) D5. Loi fédérale sur l'assurance-vieillesse et survivants (LAVS)
Schlussbestimmungen Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Dispositions finales Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: Bereits in der Sonderses- sion im Januar haben wir zum Ausdruck gebracht, dass im parallelen Verlauf zwischen der vorliegenden Sanierungsbot- schaft und der zur Abstimmung anstehenden 10. AHV-Revi- sion noch ein Bereinigungsbedarf besteht. Es handelt sich nicht primär um eine materielle Differenz, sondern erneut um eine Differenz zwischen zwei Verfahren, die sich gegenüber- stehen.
Was haben wir beschlossen? Was bleibt übrig von der Bera- tung der beiden Räte im Bereich der Sozialversicherungen? Einzig die Reduktion des Bundesbeitrages an die Ausgleichs- kasse von bisher 17,5 auf neu 17 Prozent Das ist der Be- schluss, den beide Räte dieses Jahr gefasst haben.
Allerdings wurde bei der 10. AHV-Revision im letzten Jahr der bisherige Satz von 17,5 Prozent beibehalten. Das hätte zur Aus- wirkung, dass unserjetziger unbestrittener Beschluss, nämlich auf 17 Prozent hinunterzugehen und damit für den Bund rund 120 Millionen Franken einzusparen, nach einem Jahr wegfal- len würde, wenn die Abstimmung über die 10. AHV-Revision im Juni dieses Jahres positiv ausfallen sollte.
Konsequenterweise beantragen Ihnen der Ständerat und die einstimmige Finanzkommission, Schlussbestimmungen ein- zuführen, die zum Ausdruck bringen, dass für den Fall des Zu- standekommens der 10. AHV-Revision die Reduktion des Bei- tragssatzes auf 17 Prozent beibehalten werden soll. Das würde heissen, dass auch das zur Abstimmung anstehende Gesetz zu ändern wäre.
Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig Zustimmung.
Angenommen - Adopté
D11. Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 D11. Loi fédérale du 20 décembre 1957 sur les chemins de fer
Schlussbestimmung Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Disposition finale Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: Beim Eisenbahngesetz haben wir die gleiche Ausgangslage wie vorher bei der AHV: Es ist auch eine Revision, die zurzeit noch in den Räten hängig ist Wir müssen auf Antrag der Redaktionskommissionen eine Bereinigung von noch divergierenden Bestimmungen vorneh- men. Es geht um rein redaktionelle Änderungen, ohne dass der materielle Grundgehalt, den beide Räte ohne Differenz be- schlossen haben, geändert würde.
Im Namen der einstimmigen Kommission empfehle ich Ihnen Zustimmung zum einstimmigen Ständerat
Angenommen - Adopté
D13. Transportgesetz vom 4. Oktober 1985 (TG) D13. Loi fédérale du 4 octobre 1985 sur le transport public (LTP)
Art. 7 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 7 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: Bei der vom Bundesrat beantragten Änderung des Transportgesetzes geht es nicht um Einsparungen von konkreten Ausgaben, sondern um indi- rekte Einsparungen, indem durch eine Entschlackung des Ge- setzes im Rahmen des Verwaltungsverfahrens Einsparungen ermöglicht werden.
Unser Rat hat in der Sondersession diesen Vorschlag des Bundesrates stillschweigend abgelehnt. Der Ständerat hat dann in seiner Beratung, auch wieder einstimmig, eine modifi- zierte Lösung vorgeschlagen. Auf der Fahne sehen Sie den Beschluss des Ständerates zu Artikel 7 Absatz 2: Neuerdings soll auf den Rekursweg verzichtet werden, wie das der Bun- desrat ursprünglich beantragt hat. Das bedeutet, wenn es darum geht, eine Station - für einzelne oder alle Verkehrsarten oder betreffend die Besetzung mit Personal - aufzuheben, so soll - das ist jetzt neu - die betroffene Gemeinde vor dem Ent- scheid angehört werden. Dann aber soll das Unternehmen endgültig entscheiden können.
Die Finanzkommission des Nationalrates ist mit dem Stände- rat der Auffassung, dass wir hier eine Mittellösung gefunden haben, die sich rechtfertigen lässt und den betroffenen Inter- essen angemessen Rechnung trägt
Ich empfehle Ihnen Zustimmung zum Ständerat.
Angenommen - Adopté
D19. Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über die Förderung des Hotel- und Kurortskredites D19. Loi fédérale du 1er juillet 1966 sur l'encouragement du crédit à l'hôtellerie et aux stations de villégiature
Art. 16 Abs. 2; 17; 21 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 16 al. 2; 17; 21 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: Wir haben hier - wie be- reits bei früheren Gesetzen - erneut eine Änderung bloss noch redaktioneller Art, die darauf zurückzuführen ist, dass bei der Vorbereitung dieser Vorlagen in der Hast gewisse Änderun- gen nicht konsequent durchgezogen wurden. Anders ausge- drückt: Wir haben im Grundsatz, d. h. bezüglich der Subven- tionierung der Schweizerischen Gesellschaft für Hotel- und Kurortskredite, in beiden Räten ohne Differenz beschlossen, dass diese Kredite ab 1. Januar 1998 nicht mehr ausgerichtet werden sollen.
587
Sanierungsmassnahmen 1994
Das bedingt nun, dass wir bei den Artikeln 16, 17 und 21 noch - rein redaktionelle - Anpassungen vornehmen, ohne dass wir nochmals auf den Grundsatzbeschluss zurückkommen. Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig Zustimmung zum Beschluss des Ständerates.
Angenommen - Adopté
D21. Bundesgesetz über die Massnahmen im Zivilschutz (Schutzbautengesetz). Änderung vom 17. Juni 1994 D21. Loi fédérale sur les constructions de protection civile (loi sur les abris). Modification du 17 juin 1994
Art. 2 Abs. 2; 5 Abs. 1, 1bis Antrag der Kommission Mehrheit Festhalten Minderheit
(Raggenbass, Aregger, Dreher, Frey Walter, Hess Peter, Theu- bet) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 al. 2; 5 al. 1, 1bis Proposition de la commission Majorité Maintenir Minorité
(Raggenbass, Aregger, Dreher, Frey Walter, Hess Peter, Theu- bet)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: In der Sondersession hat der Nationalrat mit 112 zu 28 Stimmen beschlossen, auf An- trag der Finanzkommission eine Änderung des Schutzbauten- gesetzes vorzunehmen. Worum geht es?
Der Bund hat bis anhin öffentliche Schutzbauten noch mit Subventionen von 30 bis 70 Prozent unterstützt, und zwar ge- mäss der Zielsetzung, eine Schutzplatzdeckung von 80 Pro- zent zu erreichen. Keine Beiträge werden seit 1981 für private Schutzbauten ausgerichtet. Der Nationalrat wollte nun im Ja- nuar den Prozentsatz von 80 auf 50 Prozent senken, wobei uns aber von der Verwaltung versichert wird, dass keine nen- nenswerten Einsparungen möglich sind. Aber Kommission und Rat haben offenbar das Bedürfnis, das auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzte Schutzbautengesetz zu ändern.
Der Ständerat hat mit 22 zu 6 Stimmen Streichung beschlos- sen. Die Finanzkommission will mit 10 zu 6 Stimmen an dieser neuen Vorlage festhalten.
Ich empfehle Ihnen im Namen der Kommission Zustimmung, auch wenn ich persönlich bei der Minderheit bin, weil es ja keine Einsparungen gibt
Camponovo Geo (R, TI), relatore: Sugli effetti finanziari della misura esiste qualche indicazione del Consiglio federale, o meglio del dipartimento interessato; i risparmi sarebbero insi- gnificanti, mezzo milione di franchi all'anno. Chi conosce la fame di sussidi in questo settore, nutre qualche dubbio sulla veridicità di queste cifre. Sta di fatto che l'amministrazione non ha sicuramente aiutato a elaborare la proposta di coloro i quali volevano un segnale chiaro in questo settore. Per cui, indipen- dentemente dall'effetto finanziario, la volontà della maggio- ranza della commissione, che è stata anche la vostra, è di dire in modo chiaro, anche se è appena stata votata la modifica di legge, che questo non è più, almeno per quanto riguarda la costruzione di nuovi rifugi, un compito prioritario della Confe- derazione. Nella situazione nella quale ci troviamo, bisogna fare delle scelte. Lo avete detto tutti voi, lo direte tutti voi in cam- pagna elettorale. Questa, secondo la maggioranza, è una scelta precisa. Il Consiglio federale deve adeguarsi a questa maggioranza.
Raggenbass Hansueli (C, TG), Sprecher der Minderheit: Für die und mit der Minderheit der Finanzkommission beantrage ich Ihnen mit dem Ständerat Streichen der unausgegorenen,
ohne Vernehmlassungsverfahren und Stellungnahme des Bundesrates ausgearbeiteten Vorlage. Ich habe soeben aus dem Ständerat zitiert.
Der Ständerat hat mit 22 zu 6 Stimmen Streichung beschlos- sen. Es ist kaum anzunehmen, dass beim Ständerat ein Gesin- nungswandel stattfindet. Beseitigen wir die Differenz jetzt! Erlauben Sie mir, noch ganz kurz die Gründe zu wiederholen; sie sind zwar teilweise bereits angeführt worden.
Das neue Zivilschutzgesetz mit den dazugehörigen Verord- nungen ist erst am 17. Juni 1994 beschlossen worden und am 1. Januar 1995 - also vor zweieinhalb Monaten - in Kraft getre- ten. Damit ist bekanntlich die Schutzraumpflicht bereits auf 90 Prozent reduziert worden; eventuell kann sie auch auf 80 Pro- zent reduziert werden.
Die vorgeschlagene Revision brächte bei Artikel 2 Absatz 2, wo die Baupflicht der privaten Bauherren betroffen ist, keine Einsparungen, und bei Artikel 5 Absatz 1 lediglich Einsparun- gen von 500 000 bis 600 000 Franken.
Es wären vor allem die kleinen Gemeinden unter 1000 Ein- wohnern betroffen, da diese bis 1978 nicht dem Gesetz unter- stellt waren, was Herr Camponovo offensichtlich verkennt
Beseitigen wir die Differenz zum Ständerat, und stimmen wir gegen die unergiebige und das Vertrauen beeinträchtigende Gesetzesänderung!
Leemann Ursula (S, ZH): Die SP-Fraktion beantragt Ihnen mit der Mehrheit der Finanzkommission, an dieser Vorlage festzu- halten.
Ich will nicht alle Argumente wiederholen, aber etwas scheint mir wichtig: Wir haben in den letzten Jahren immer wieder die Erfahrung gemacht, dass wir bei Kürzungen im Zivilschutzbe- reich, und speziell bei den Bauten, immer wieder an die Gren- zen gestossen sind, die uns die gesetzlichen Vorgaben und die eingegangenen Verpflichtungen auferlegen. Wenn wir län- gerfristig sparen wollen, dann müssen wir das Gesetz ändern, d. h. die Schutzraumvorgabe senken. Andernfalls bleiben wir immer wieder in dieser Schlinge stecken, werden sich immer dieselben Sachzwänge ergeben.
Wir wissen, dass die Schutzbauten in den letzten Jahren in öf- fentlichen Abstimmungen des öftern gescheitert sind; das ent- spricht nach unserer Überzeugung durchaus einer realisti- schen Einschätzung der Stimmbürger und Stimmbürgerin- nen. Wir wollen ja sparen, und wenn wir hier eine Möglichkeit haben, zu sparen, ohne dass es gross weh tut, dann sollten wir diese Gelegenheit ergreifen. Es wird längere Zeit dauern und nicht sofort zu grösseren Einsparungen führen, aber das ist mit den immer wieder geforderten strukturellen Reformen so. Das Argument, dass das Schutzbautengesetz erst im letzten Sommer geändert worden sei, dünkt mich sehr wenig über- zeugend. Ich erinnere Sie beispielsweise daran, dass im De- zember mit einem dringlichen Bundesbeschluss ein Be- schluss über den Haufen geworfen worden ist, der erst in der Herbstsession gefällt worden war. Ich erinnere Sie daran, dass infolge von Kürzungen, linearen und direkten, die versproche- nen Beiträge an verschiedene Organisationen nicht bezahlt respektive gekürzt ausbezahlt werden sollen, zum Teil sogar rückwirkend. Frau Segmüller hat Sie wahrscheinlich mit ihrem Vorstoss im Spitex-Bereich auch davon in Kenntnis gesetzt. Das alles sind grössere und schlimmere Verstösse gegen Treu und Glauben, als wenn wir ein wenig oder gar nicht bestritte- nes Gesetz, das wir im letzten Sommer geändert haben, noch einmal ändern. Übrigens haben wir vorhin mit der AHV bereits eine Änderung an einem Gesetz vorgenommen, das noch nicht einmal zur Abstimmung gelangt ist. Bleiben wir also beim Nationalratsbeschluss der ersten Runde, und halten wir an dieser Vorlage D21, Zivilschutz, fest!
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
100 Stimmen 28 Stimmen
Mesures d'assainissement 1994
588
N
14 mars 1995
H. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) H. Lol fédérale sur l'impôt fédéral direct (LIFD)
Antrag der Kommission
Mehrheit
Festhalten (= Rückweisung an den Bundesrat) Minderheit (Raggenbass, Baumann Ruedi, Bäumlin, Borel François, Hess Peter, Leemann, Oehler, Züger) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
(= Nichteintreten)
Proposition de la commission Majorité
Maintenir (= Renvoi au Conseil fédéral) Minorité
(Raggenbass, Baumann Ruedi, Bäumlin, Borel François, Hess Peter, Leemann, Oehler, Züger) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
(= Ne pas entrer en matière)
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: Unter Buchstabe H hat der Bundesrat beantragt, dass beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer für die juristischen Personen von der bisherigen progressiven Besteuerung zum System des Pro- portionaltarifs übergegangen werden sollte, und zwar zu ei- nem erhöhten Satz, was sich in entsprechenden Mehreinnah- men für den Bund niedergeschlagen hätte.
Nationalrat- und Ständerat haben diese Massnahme im Grundsatz abgelehnt, weil sie sagen, die Änderung des Be- steuerungssystems sei nicht ein Anliegen der Sanierung der Bundesfinanzen, sondern müsse in einem grösseren Zusam- menhang, mit der Revision des Systems der Besteuerung der juristischen Personen - ein Thema, das schon seit längerer Zeit prioritäre Behandlung hat -, angegangen werden.
Die Differenz zwischen den beiden Räten besteht nun in der Frage, wie man diesem Willen Nachachtung verschaffen kann. Im Januar hat unser Rat beschlossen, die Vorlage in der Hand zu behalten, aber mit drei Rückweisungsanträgen an den Bundesrat dem Anliegen einer raschen, prioritären Revision der Besteuerung der juristischen Personen Nach- druck zu verleihen.
Der Ständerat ist nicht so weit gegangen. Er teilt wohl das An- liegen, dass die Unternehmensbesteuerung zu revidieren sei, will das aber aus eher juristischen, formalen Überlegungen nicht mit einem Rückweisungsantrag verquicken, sondern spricht sich einfach für ein Nichteintreten auf die Vorlage des Bundesrates aus.
Die Finanzkommission hat sich hier nochmals beraten und be- antragt Ihnen mit 9 zu 8 Stimmen, am bisherigen Beschluss festzuhalten, d. h. Eintreten auf die Vorlage, aber gleichzeitig Rückweisung mit dem Auftrag an den Bundesrat, das Unter- nehmensbesteuerungsrecht zu revidieren. Sie beantragt Ih- nen also Festhalten, und ich empfehle Ihnen im Sinne der Mehrheit, diesem Vorschlag zuzustimmen.
Camponovo Geo (R, TI), rapporteur: Sur un point, le Conseil national et le Conseil des Etats se retrouvent: on ne veut rien savoir, en ce moment, d'une révision de la loi fédérale sur l'im- pôt fédéral direct comme le propose le Conseil fédéral. Il y a une divergence qui, à mon avis, peut éventuellement trouver un accord entre les Chambres, celle relative au renvoi. La déci- sion du Conseil des Etats est de refuser d'entrer en matière, celle de notre conseil d'entrer en matière et de donner des in- dications au Conseil fédéral pour qu'il revienne avec quelque chose d'autre que ce qu'il a proposé.
Même au sein de notre commission, il y a eu des positions as- sez équilibrées - 9 voix contre 8 - pour la solution que nous vous proposons maintenant, à savoir entrée en matière et ren- voi au Conseil fédéral avec des indications précises.
Le Conseil des Etats a décidé de ne pas entrer en matière par 17 voix contre 13, c'était donc assez équilibré.
J'ai eu l'impression, en suivant les discussions du Conseil des Etats, qu'un argument n'était décidément pas tout à fait accep- table pour ce Conseil: la motivation du renvoi que le Conseil
national a donnée est confuse. Il y a eu trois propositions, tou- tes les trois sont à l'intention du Conseil fédéral. Je me mets à la place du Conseil fédéral, l'interprétation de ces trois propo- sitions de renvoi est très difficile.
Si les auteurs des propositions de renvoi s'accordent sur un texte qui peut être accepté aussi par le Conseil des Etats, qui soit clair à l'attention du Conseil fédéral, on réussira à convain- cre notre Chambre et le Conseil des Etats du bien-fondé du renvoi.
Raggenbass Hansueli (C, TG), Sprecher der Minderheit: Nach den Ergebnissen im National- und im Ständerat stellt sich nur mehr die Frage, ob auf den Beschlussentwurf H ein- zutreten sei oder ob die Vorlage an den Bundesrat zurück- gewiesen werden soll. Der Ständerat hat bekanntlich mit 17 zu 13 Stimmen für Nichteintreten gestimmt. Ich beantrage Ih- nen Zustimmung zum Ständerat und damit Bereinigung der Differenz.
Für Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat spricht der dem Bundesrat mit den Rückweisungsanträgen erteilte Auf- trag, bis Ende 1996 eine Gesetzesvorlage zum Unterneh- menssteuerrecht auszuarbeiten. Der Bundesrat wird so zeit- lich in die Pflicht genommen, und das ist positiv. Obwohl auch ich ganz klar für diese Zielsetzung eintrete und mich mit dem grundsätzlichen Inhalt der Rückweisungsanträge einverstan- den erkläre, insbesondere auch mit der gesetzten Frist, er- scheint mir Nichteintreten das adäquate und richtige Mittel zu sein, und zwar aus folgenden Gründen:
Wir diskutieren hier und heute ein Sanierungspaket. Es ist nicht gerechtfertigt, die Geschäftsnummer 94.073 «Sanie- rungsmassnahmen 1994» pendent zu lassen, um über das Unternehmenssteuerrecht innert nützlicher Frist eine bundes- rätliche Vorlage zu erhalten, zumal der zweite Rückweisungs- antrag Aufkommensneutralität und der dritte Rückweisungs- antrag Einnahmen in bisheriger Höhe verlangt.
Zum Unternehmenssteuerrecht wurden bereits verschie- dene parlamentarische Vorstösse überwiesen. Ich erinnere Sie an die Vorstosse Cottier, Cavadini Adriano, Rüesch, Hess Peter, Bührer Gerold und Camponovo. Die Aufträge sind er- teilt. Die Arbeiten sind departementsintern bereits in Gange. Es liegt auch an uns, hier Druck aufzusetzen.
Ich möchte Herrn Bundesrat Stich anfragen, ob eine Vorlage zum Unternehmenssteuerrecht bis Ende 1996 vorliegt. Sollte Ihre Antwort abschlägig sein, könnte bei nächster Gelegenheit eine Kommissionsmotion für terminliche Fixierung sorgen. Ich bitte Sie um eine klare Antwort auf diese Frage.
Für eine grundlegende Reform des Unternehmenssteuer- rechts ist nicht die Finanzkommission, sondern die Kommis- sion für Wirtschaft und Abgaben zuständig. Die Reform sollte daher auch entsprechend richtig eingeleitet werden.
Es geht aus formellen Gründen nicht an, den Beschlussent- wurf H aufgrund dreier unterschiedlicher Rückweisungsan- träge zurückzuweisen. Der Bundesrat könnte die ihm pas- sende Variante aussuchen, was kaum in unserem Interesse liegen dürfte.
Wenn wir schon Eintreten und Rückweisung beschliessen, hätten wir uns auf einen Rückweisungsantrag zu konzentrie- ren. Wollten wir überdies, dass noch ein gewisser Sanierungs- charakter und damit die richtige Zuordnung verbleiben, hätten wir den ersten Rückweisungsantrag zu wählen, da er nicht von Aufkommensneutralität oder Einkommen in bisheriger Höhe spricht. Diesbezüglich dürfte jedoch gerade bei jenen Leuten, die für Eintreten und Rückweisung plädieren, ein erheblicher Vorbehalt bestehen, will man doch die Aufkommensneutralität festschreiben.
Ich bitte Sie mit der sehr grossen Minderheit, Nichteintreten zu beschliessen; wie gesagt obsiegte die Mehrheit über die Min- derheit nur mit einer Stimme.
Marti Werner (S, GL): Die sozialdemokratische Fraktion war stets für Eintreten, war stets dafür, dass die direkte Bundes- steuer im Sinne der bundesrätlichen Vorlage geändert wird. Heute haben wir nur noch die Wahl zwischen Nichteintreten und Rückweisung. Wenn wir wählen müssen, so stellt sich die
Sanierungsmassnahmen 1994
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Wahl zwischen Pest und Cholera - oder vielleicht etwas aktuel- ler: zwischen Rinderwahnsinn und Fuchsbandwurm.
Wenn wir diese Wahl treffen müssen, treten wir jetzt für Nicht- eintreten ein, und zwar deshalb, weil der Bundesrat dann wie- der frei ist, uns eine Vorlage zu unterbreiten, die auch unseren Intentionen gerecht wird.
Ich stelle deshalb den gleichen Antrag wie Herr Raggenbass, aber mit einer anderen Begründung. Wir können die Vorlage nicht im Sinne der Rückweisungsanträge zurückweisen, weil diese Rückweisungsanträge völlig widersprüchlich sind. Man kann nicht ein Gesetz ausarbeiten, mit welchem die einschlä- gigen Motionen erfüllt werden sollen, und dann gleichzeitig das Ganze so ausgestalten, dass die Einnahmen in bisheriger Höhe fliessen. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit Deshalb bleibt uns nur die Möglichkeit Nichteintreten, die ganze Sache im Rahmen des Sanierungspaketes aus Abschied und Trak- tanden fallenzulassen und gleichzeitig den Bundesrat zu ersu- chen, eine Revision vorzulegen, die den Proportionaltarif end- lich einführt.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Nichteintreten.
Bührer Gerold (R, SH): Ich beantrage Ihnen, beim ursprüngli- chen Beschluss zu bleiben, den wir ja mit deutlicher Mehrheit gefasst haben, nämlich Rückweisung an den Bundesrat Zu Kollege Marti möchte ich sagen: Es geht nicht um Begriffe aus dem Gruselkabinett, sondern es geht mit diesem Ent- scheid auch etwas um den Tatbeweis, dass wir zum Wirt- schaftsstandort Schweiz stehen wollen.
Lassen Sie mich nochmals kurz den Unterschied erklären: Wir haben seinerzeit nicht den Systemwechsel zur Proportional- besteuerung kritisiert, wir haben kritisiert, dass dieser System- wechsel erstens einmal zum Maximalsatz vollzogen werden sollte, und zweitens, dass man nicht auf der gleichen Zeit- achse die dringlichsten Unternehmenssteuerpostulate auf- kommensneutral an die Hand genommen hat. Mit dem Rück- weisungsantrag geben wir in dieser Sache dem Bundesrat ei- nen klaren, zeitlich verbindlichen Auftrag, nämlich dass er diese Änderung des Unternehmenssteuerrechtes bis Ende 1996 an die Hand nimmt und nebst dem Systemwechsel diese dringlichsten Postulate umsetzt
Die Lage ist ernst. Ich bin nicht da, um zu jammern. Wir müs- sen in der Wirtschaft mit neuen Randbedingungen, sprich Währungsturbulenzen, leben, wir müssen das Beste daraus machen, aber Tatsache ist, dass der Holdingstandort Schweiz aufgrund erheblicher steuerlicher Benachteiligungen struktu- reller Art in den letzten Jahren arg gelitten hat. Ich verzichte jetzt darauf, Sie noch mit Zahlen zu versehen, da ich nachher, bei den persönlichen Vorstössen, noch Gelegenheit dazu ha- ben werde.
Ich glaube, dass der Antrag der Kommissionsmehrheit auch keine Konfusion darstellt, denn er gibt in der Materie der direk- ten Bundessteuer und hier im Bereich des Unternehmens- steuerrechts einen klaren Auftrag an den Bundesrat. Ich bin der Meinung, dass wir die Einheit der Materie nicht sprengen, denn das Sanierungspaket des Bundesrates enthält ja u. a. diese Unternehmensbesteuerung. Ich meine daher, dass wir als Parlament auch formell legitimiert sind, dieses Geschäft zum Anlass zu nehmen, dem Bundesrat einen klaren Auftrag zu erteilen. Wenn ich mir Rechenschaft gebe, wie zögerlich der Bundesrat bislang Vorstösse dieses Hauses in Steueran- gelegenheiten behandelt hat, finde ich, dass eine Signalset- zung des Parlamentes in dieser Frage nicht schadet
Zum Schluss: Ich glaube, zwischen Nichteintreten oder Rück- weisung besteht de jure sicher - da stimme ich mit Kollege Raggenbass überein - keine grosse Differenz, weil Aufträge auf dem Tisch liegen. Ich glaube aber, dass es aufgrund der Erfahrungen, die wir steuerpolitisch mit dem Bundesrat leider machen mussten, notwendig ist, dass wir hier als Parlament noch einmal ganz klar einen Auftrag erteilen: Nein zum bun- desrätlichen Antrag, ja zum Systemwechsel, aber gleichzeitig ja zu einer Verbesserung der dringlichsten steuerpolitischen Anliegen.
Dreher Michael (A, ZH): Es ist, wie Herr Raggenbass ausge- führt hat, juristisch zumindest nicht unsauber, wenn man dem
Ständerat zustimmen, also Nichteintreten beschliessen würde. Wir haben in der Kommission äusserst knapp, mit 9 zu 8 Stimmen, Festhalten beschlossen. Andererseits haben wir das letzte Mal über alle drei vorliegenden Rückweisungsan- träge ebenfalls abgestimmt, und zwar mit sehr überzeugen- den Stimmenverhältnissen: beim ersten Antrag mit 89 zu 53 Stimmen, beim zweiten mit 86 zu 54 Stimmen und beim dritten mit 84 zu 57 Stimmen.
Natürlich kann man sich mit Recht fragen, ob es sinnvoll sei, in ein Sanierungsprogramm Legiferierungsaufgaben einflies- sen zu lassen. Anderseits tut das der Bundesrat selbst. Wie Kollege Bührer Gerold bereits in extenso ausgeführt hat, ist es dringend und geboten, dass wir jede Gelegenheit wahr- nehmen, in Steuerfragen, die die Standortqualität der Schweiz verbessern können, Druck auf die Regierung auszu- üben und entsprechend gesetzliche Novellen vorlegen, denn die Motion Cavadini Adriano/Ruesch wird reichlich dilatorisch behandelt.
Hinsichtlich der Abschaffung der direkten Bundessteuer ist immerhin eine Volksinitiative da. Es wird nicht so leicht sein, diese einfach unter den Tisch zu wischen. Mit dem Festhalten an unserem Beschluss üben Sie einmal mehr Druck aus, da- mit hinsichtlich steuerlicher Neuorientierung bzw. Entlastung etwas geht.
In diesem Land wird mit der grössten Selbstverständlichkeit und bei überwältigender bürgerlicher Mehrheit - das wollen wir wieder einmal anmerken - die wirtschaftliche Doppelbe- steuerung des Aktionärs seit Jahrzehnten beibehalten. Ich er- innere Sie daran, dass die Aufhebung der wirtschaftlichen Doppelbelastung des Aktionärs 1974, während der soziallibe- ralen Regierungskoalition Schmidt/Genscher, der Preis war, den die SPD an die FDP bezahlt hat: Die Anrechnung der Kör- perschaftssteuer wurde im deutschen Steuerrecht eingeführt Heute erhält jeder deutsche Inländer, der Aktien besitzt, selbstverständlich den Anteil der Unternehmenssteuer, wel- cher auf seine Aktie entfällt, rückvergütet, wie das in einem ge- rechten und anständigen System selbstverständlich sein muss. Es ist mir unklar, warum man sich in diesem bürgerli- chen Staat auf allen Stufen dagegen wehrt, wie wenn man dem Teufel Weihwasser verkaufen wollte!
Ich bitte Sie, obwohl die Kommission sehr knapp beschlossen hat und obwohl gute Grunde auch für den Nichteintretensan- trag der Minderheit Raggenbass sprechen würden, an unse- ren Beschlüssen festzuhalten.
Le président: Le groupe de l'Union démocratique du centre communique qu'il soutiendra la proposition de la majorité.
Stich Otto, Bundesrat: Es scheint leicht schizophren, wenn Ih- nen der Finanzminister Nichteintreten beantragt. Aber das ist immerhin noch die bessere Variante, als wenn Sie dem Bun- desrat nachher drei verschiedene Aufträge geben, die er oh- nehin nicht erfüllen kann. Ich bitte Sie also, nicht einzutreten. Herr Bührer Gerold hat wieder vom Wirtschaftsstandort ge- sprochen. Herr Bührer, wir haben einiges getan. Wir haben die Motionen Rüesch, Cavadini, Hess usw., die für die Wirtschaft Milliardenerleichterungen wollen. Sie haben mit der Einfüh- rung der Mehrwertsteuer, mit der Gewährung des Vorsteuer- abzugs, schon Milliardenerleichterungen bekommen. Sie ha- ben die Warenumsatzsteuer nicht mehr zu tragen, sondern Sie bekommen das, was Sie investieren, wieder zurück. Ist das nichts?
Einigermassen erstaunlich ist es, wenn man sagt, Herr Bührer, dass heute besondere Massnahmen notwendig seien wegen des Dollarsturzes. Wie hätten Sie das begründet, wenn dieser Dollarsturz nicht gekommen wäre? Das ist die andere Frage. Ich muss noch festhalten, dass es hier offenbar vielen Leuten nicht um die Sanierung des Haushaltes geht, sondern um die Entlastung. Herr Dreher, Sie möchten die Dividende bei der Gesellschaft abzugsfähig machen. Die Gesellschaft ist auch ein Haushalt und steuerpflichtig. Der Aktionär hat einen ande- ren Haushalt; er soll seine Steuern auch nach seiner wirt- schaftlichen Leistungsfähigkeit bezahlen. Das ist einigermas- sen gerecht. (Zwischenruf Dreher) Sie können schon die Hände verwerfen, aber es ist trotzdem so!
N
14 mars 1995
590
Motion CdF-CN (94.073)
Vielleicht lohnt es sich aber gar noch nicht, hier darüber zu streiten, denn jene Leute, die den Haushalt sanieren wollen, möchten ja die direkte Bundessteuer abschaffen. Erstaunli- cherweise, wohl weil wir so wenig zu tun haben, hat uns die ständerätliche Kommission beauftragt, wenigstens einen Vor- schlag zu machen, bei dem man auf 25 bis 30 Prozent verzich- tet, weil das unser erstes Anliegen ist. Wenn man aber den Wirtschaftsstandort Schweiz wirklich verteidigen will, muss man den Haushalt sanieren, sonst haben wir steigende Zin- sen - das ist ein Nachteil für die gesamte Volkswirtschaft, nicht nur für die Wirtschaft
In bezug auf das Jahr 1996 muss ich Ihnen sagen, dass es da- von abhängt, ob wir die Leute haben. Zudem - das ist viel ent- scheidender - muss diese Korrektur, die Sie mit den Motionen wünschen, mit den Kantonen abgesprochen werden. Es braucht dann auch eine Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Ge- meinden, und die Kantone müssen einverstanden sein. Die Kantone haben hier einige Schwierigkeiten, weil sie daran sind, ihre Gesetze an das Harmonisierungsgesetz anzupas- sen. An uns soll es also nicht liegen, Herr Raggenbass. Wir re- spektieren aber auch die Kantone. Wir müssen sie respektie- ren, sonst haben wir keine Chance, ein solches Projekt erfolg- reich zu verwirklichen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
74 Stimmen 72 Stimmen
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: Gestatten Sie mir doch noch einen Satz zur eben vorgenommenen Abstimmung. Sie haben jetzt mit dem Ständerat Nichteintreten beschlossen. Ich muss Ihnen aber, Herr Bundesrat, doch eines zu bedenken geben. Es ist einfach nicht akzeptabel, dass Sie immer wieder die gerechtfertigten und für die Bundeskasse nicht negativen Anträge im Bereiche der Unternehmensbesteuerung mit an- deren, vielleicht etwas ausufernden Anträgen (z. B. Abschaf- fung der direkten Bundessteuer), die zu Lasten der Bundes- kasse gehen, in einen Topf werfen.
Mit meiner Motion, die der Rat überwiesen hat, habe ich Ihnen seinerzeit Änderungen im Bereich der Holdingbesteuerung und der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung bean- tragt - Änderungen, die unbestritten sind, die unbedingt not- wendig sind, wenn wir endlich die Nachteile gegenüber dem übrigen Europa beseitigen und damit das Steuersubstrat noch hierbehalten wollen, was ja der Bundeskasse nur mehr einbringt.
Ich finde es seltsam, dass Sie immer wieder zum Ausdruck bringen, mangels Etatstellen usw. könne man hier nichts tun. Ich habe den Eindruck, dass das für Sie offenbar kein prioritä- res Anliegen ist. Wir müssen wohl warten, bis alles weg ist, bis Sie dann im nachhinein reagieren. Aber schliessen wir dieses Kapitel; wir werden noch genügend Gelegenheiten haben, im- mer wieder darauf zu pochen, und vielleicht bringt dann die Zeit hier doch etwas Fortschritte.
I. Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung I. Loi fédérale sur l'imposition du tabac
Art. 11 Abs. 2 Bst. b; Schlussbestimmung Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 11 al. 2 let. b; Disposition finale Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Hess Peter (C, ZG), Berichterstatter: Zur Tabakbesteuerung: Hier haben wir wieder keine materiellen Differenzen. Der Grundsatz einer Steuererhöhung im Umfang von 75 Millionen Franken ist in beiden Räten unbestritten.
Allerdings ist die Gesetzesvorlage nicht ganz sauber ausgear- beitet worden. Wir haben in beiden Räten beschlossen, das Besteuerungssystem für Tabakfabrikate sei zu ändern. Es
wurde aber vergessen, beim hier noch vorliegenden Artikel 11 Absatz 2 Litera b die Änderung vorzunehmen, nämlich in dem Sinne, dass sich die Steuererhöhung um 50 Prozent nicht auf die heute gültigen Steuersätze beziehen soll, sondern auf die mit dieser Gesetzesvorlage geänderten, also in Kraft tretenden Steuersätze. Materiell bringt das keine Änderung gegenüber den unbestrittenen Beschlüssen in beiden Räten. Es ist ledig- lich eine redaktionell konsequente Anpassung.
Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Finanzkommission, dieser Änderung zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
95.3002
Motion FK-NR (94.073) Anschlussprogramm zur Beseitigung des strukturellen Defizites Motion CdF-CN (94.073) Programme complémentaire d'assainissement destiné à éliminer le déficit structurel
Wortlaut der Motion vom 18. Januar 1995
Der Bundesrat wird ersucht, aufgrund der ungenügenden Massnahmen im Rahmen des Sanierungsprogrammes 1994 eine weitere Vorlage zur Bremsung des Ausgabenwachstums auszuarbeiten.
Das mittelfristige Ausgabenwachstum ist so zu beschränken, dass das strukturelle Defizit bis zum Ende der Planungsperi- ode 1996-1998 beseitigt und die Finanzrechnung ausgegli- chen ist. Das Schwergewicht der Einsparungen ist dabei auf strukturelle Reformen zu legen. In erster Linie ist das Wachs- tum der laufenden Ausgaben zu vermindern. Insbesondere sind die Verwaltungsorganisation sowie die Normen und Stan- dards zu vereinfachen. Die Budgetierungspraxis und der Fi- nanzausgleich sind umzugestalten (zielorientierte Globalbud- gets, Konzentration auf den direkten Finanzausgleich) und Teilprivatisierungen vorzusehen.
Die für die notwendigen Ausgabenkürzungen erforderlichen Änderungen von Bundesgesetzen oder Bundesbeschlüssen sind auf die Herbstsession 1996 hin vorzugsweise als Dauer- recht vorzuschlagen.
Texte de la motion du 18 janvier 1995
Compte tenu des mesures insuffisantes prises dans le pro- gramme d'assainissement 1994, le Conseil fédéral est invité à élaborer un projet supplémentaire pour freiner la croissance des dépenses.
La croissance à moyen terme des dépenses doit être limitée d'une telle manière que le déficit structurel puisse être éliminé d'ici à la fin de la période de planification 1996-1998, et que le compte financier soit en équilibre. L'effort d'économie doit por- ter à cet égard sur des réformes structurelles. Il convient avant tout de réduire la croissance des dépenses courantes, en parti- culier en simplifiant l'organisation de l'administration, ainsi que les normes et standards. Il faut transformer la pratique en ma- tière de budgétisation et de péréquation financière (budgets globaux ciblés, concentration sur la péréquation financière di- recte). Enfin, il faut prévoir des privatisations partielles.
Les modifications des lois et arrêtés fédéraux indispensables pour réaliser les réductions nécessaires des dépenses seront proposées pour la session d'automne 1996 et inscrites de pré- férence dans le droit permanent.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Sanierungsmassnahmen 1994 Mesures d'assainissement 1994
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.073
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
14.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
582-590
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Pagina
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20 025 409
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