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Motion FK-NR (94.073)
zustimmen. Helfen Sie dann aber auch mit, wenn es um die Umsetzung dieser Ziele geht Heute nur deklamatorisch diese Motion zu verabschieden - da stimme ich mit dem Finanzmini- ster überein -, das bringt uns nicht ans Ziel.
In den letzten Wochen ist ein munteres Schwarzpeterspiel be- trieben worden, wer jetzt in bezug auf das Sanierungspro- gramm III mehr gesündigt habe. Ich möchte hier nicht weiter gross in Wahrheitsforschung machen, glaube aber, die Wahr- heit liege in der Mitte, dass nämlich Bundesrat und Parlament zweifellos nicht geglänzt haben. Das ist nun einmal eine Tatsa- che, die wir nicht rückgängig machen können.
Es ist aber auch eine Tatsache, dass wir das strukturelle Defizit aus politischen, finanzpolitischen und wirtschaftlichen Überle- gungen beseitigen müssen. Die Ziele der Motion, wie sie die Kommissionsmehrheit überweisen will, sind ja eigentlich iden- tisch mit dem, was der Finanzminister an seiner Pressekonfe- renz geäussert hat, und auch identisch mit anderen bundes- rätlichen Äusserungen. Der Unterschied liegt lediglich in ei- nem Punkt, und zwar darin, dass wir die Schleusen für Mehr- einnahmen nicht öffnen wollen. Das ist die einzige Differenz. Hier sind wir konsequent. Wir haben nicht gesagt, dass wir nie über Mehreinnahmen sprechen wollen, aber alles ist eine Frage der Zeit. Wir können dann darüber sprechen - wir ha- ben das anlässlich der Debatte über das Sanierungspro- gramm Ill mehrfach gesagt -, wenn Bundesrat und Parlament den Sparbeweis, und zwar den strukturellen Sparbeweis, er- bracht haben. Den haben wir alle miteinander noch nicht er- bracht.
Was zweitens die Spezialfinanzierung der SBB anbelangt: Da hat der Bundesrat jetzt glücklicherweise zugestimmt, dass wir über Mehreinnahmen sprechen, sobald wir eine gesamte und nicht eine bruchstückhafte Finanzierungskonzeption auf dem Tisch haben, um nicht das Volk alle Jahre «salamischeibchen- weise» wieder um Mehreinnahmen bitten zu müssen.
Die Punkte der Kommissionsmotion - nämlich Vereinfachung von Normen und Standards, Änderung der Budgetierungs- praxis, Anpassung des Finanzausgleichs, neue Aufgabentei- lung zwischen Bund und Kantonen, vermehrtes Outsourcing bei Dienstleistungen - sind alles Ziele, zu denen auch die Lan- desregierung ja sagen kann, ja sagen muss.
Stimmen Sie mit der Kommissionsmehrheit dieser Motion zu, stimmen Sie dann aber auch in den folgenden Jahren den ein- zelnen Anträgen, die da und dort schmerzen werden, zu. Nur so können wir mittelfristig wieder finanzpolitische Glaubwür- digkeit zurückerlangen.
Le président: Les groupes démocrate-chrétien et de l'Union démocratique du centre communiquent qu'ils soutiendront la majorité de la commission. Le groupe Adl/PEP soutiendra la minorité de la commission.
Stich Otto, Bundesrat: Sie können es dem Bundesrat wohl nicht verargen, wenn er nicht bereit ist, eine Motion von Ihnen entgegenzunehmen, die schlicht und einfach Einsparungen verlangt. Wenn man das tun wollte, müsste auch der Wille des Parlamentes dasein, dem Bundesrat bei seinen Sparanträ- gen, die nicht spektakulär sind, aber immerhin auf Zeit struktu- relle Verbesserungen bringen, zu folgen. So hat man den Ein- druck, dass es einfach ist, Sparanträge und Mehreinnahmen abzulehnen und dann vornehm eine neue Motion zu machen. Der Bundesrat ist nach wie vor der Überzeugung, dass es nicht möglich sein wird, Defizite, die bis 1998 in der Höhe von 6 bis 8 Milliarden Franken anstehen, durch Kürzungen zu besei- tigen. Sie können sich das selber ausrechnen: Ein Defizit von 6 Milliarden Franken und 5 Prozent Zins - der Zins ist aller- dings höher -, das sind jedes Jahr 300 Millionen Franken Mehrausgaben. Das gibt vielen Leuten wieder die Möglichkeit zu sagen, dass der Bund nicht sparen könne, dass man die Ausgaben plafonieren solle. Mit solchen Defiziten können Sie die Ausgaben nicht plafonieren, sondern Sie produzieren ein grösseres Defizit.
Langsam wird sogar die Frage, was strukturelles und was kon- junkturelles Defizit ist, relativ überflüssig. Wirtschaftlich geht es besser, deshalb müssen wir annehmen, dass wir den gröss- ten Teil als strukturelles Defizit auffassen müssen.
Zugegeben, wir wissen heute noch nicht, wieviel Mehreinnah- men die Mehrwertsteuer bringt, das können wir nicht schät- zen. Ende dieses Jahres können wir es dann vielleicht etwas besser beurteilen. Ganz sicher ist, dass wir mit Sparmassnah- men allein den Haushalt nicht sanieren können; es braucht auch zusätzliche Einnahmen. Deshalb ist es intellektuell un- redlich, eine Motion zu machen, die den Bundesrat wieder be- auftragt, Sparmassnahmen vorzutragen.
Wir haben, wie wir Ihnen dargelegt haben, die Standards beim Wohnungsbau überprüft, dort kann man etwas tun. Wir hoffen, dass wir auch zum Tiefbau bis Ende des Jahres noch gewisse Vorschläge erhalten. Wunder sollte man davon aber keine er- warten.
Wir werden in diesem Jahr auch die Subventionen überprüfen. Aber machen Sie sich keine Illusionen: Für jede einzelne Sub- vention wird hier im Saal wieder so hartnäckig gekämpft, wie Sie das bis jetzt und heute gemacht haben.
Wenn wir die Motion Ihrer Kommission nicht akzeptieren kön- nen, ist das vor allem auch des Termins, Ende 1996, wegen. Der Finanzausgleich, d. h. mit und zwischen den Kantonen Lösungen zu finden, ist eine derart schwierige, komplexe poli- tische Aufgabe, dass es eine Illusion ist anzunehmen, das in eineinhalb Jahren machen zu können; das ist beim besten Wil- len nicht möglich. Deshalb sollten Sie nicht jetzt, um Ihr Gewis- sen zu beruhigen, solche Aufträge erteilen.
Von mir aus gesehen sollten Sie hier der Minderheit I zustim- men, also der Forderung nach einer Vorlage zur Sanierung des Haushaltes, in der mindestens auch Mehreinnahmen ent- halten sein können, sonst hat der Vorstoss kaum einen Sinn. Sie sollten auch der Minderheit II zustimmen und, das ist zu- gleich die Meinung des Bundesrates, diese Motion in jedem Fall in ein Postulat umwandeln.
Sie können die Motion natürlich auch ablehnen, das ist uns auch egal und käme fast auf das gleiche heraus, denn der Bundesrat ist überzeugt, dass wir den Haushalt sanieren müs- sen, ob Sie Postulate oder Motionen überweisen oder nicht.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit I 104 Stimmen 45 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Mehrheit 98 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II 51 Stimmen
95.3003
Motion FK-NR (94.073) (Minderheit Borel François) Nationalstrassenbau. Priorität der Verbindungen zwischen den verschiedenen Sprachregionen Motion CdF-CN (94.073) (minorité Borel François) Construction des routes nationales. Priorité aux liaisons entre les différentes régions linguistiques
Wortlaut der Motion vom 18. Januar 1995
Unter Einhaltung der im Voranschlag 1995 und im Finanzplan bewilligten Kreditbeträge ist bei den Investitionen im Bereich der Nationalstrassen so zu verfahren, dass die Mittel prioritär für die Fertigstellung der Verbindungen zwischen den ver- schiedenen Sprachregionen eingesetzt werden.
31-N
N 14 mars 1995
594
Statut des fonctionnaires. Révision partielle
Texte de la motion du 18 janvier 1995
Dans le respect de l'enveloppe budgétaire 1995 et du plan fi- nancier des années à venir, la priorité en matière d'investisse- ment dans le domaine des routes nationales sera accordée à l'achèvement des liaisons entre les différentes régions linguis- tiques.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Epiney, Leemann, Theubet (4)
Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort
Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. März 1995
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren - selbstverständlich unter Einhaltung der Budgetvorgaben des Parlamentes - die Westschweiz bei der Zuteilung der Kredite bevorzugt behan- delt. Er ist bestrebt, diese Politik soweit vertretbar auch in Zu- kunft zu verfolgen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Anliegen des Vorstosses entgegenzunehmen.
Nach Artikel 4 Absatz 2 des Treibstoffzollgesetzes legt indes- sen der Bundesrat die jährlichen und langfristigen Baupro- gramme für die Nationalstrassen fest. Die Motion greift mithin in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungs- zuständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als unzuläs- sig erachtet Aus diesem Grund kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden.
Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 mars 1995
Ces dernières années, la Suisse romande a été favorisée lors de la répartition des crédits; les prescriptions de la planifica- tion financière ayant toutefois été respectées. Nous allons ten- ter de poursuivre le plus possible cette politique dans les an- nées à venir. Ainsi, nous sommes disposés à tenir compte des considérations de l'auteur.
Conformément à l'article 4 alinéa 2 de la loi fédérale concer- nant l'utilisation du produit des droits d'entrée sur les carbu- rants, il nous incombe de fixer les programmes de construc- tion annuels et à long terme pour les routes nationales. Or, la présente motion empiète sur nos attributions, ingérence que nous avons toujours trouvée inadmissible. L'intervention ne peut donc être acceptée sous forme de motion
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos- tulat.
Le président: La minorité de la commission est d'accord avec la transformation en postulat
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
93.077
Beamtengesetz. Teilrevision Statut des fonctionnaires. Révision partielle
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1994, Seite 817 - Voir année 1994, page 817 Beschluss des Ständerates vom 26. Januar 1995 Décision du Conseil des Etats du 26 janvier 1995
Seiler Hanspeter (V, BE), Berichterstatter: Eine Vorbemer- kung: Wenn man die ganze Übung anschaut, ist man versucht zu sagen: Ausser Spesen nichts gewesen. Die Ausbeute ist nach den Beratungen und Beschlüssen im Ständerat und an- schliessend in unserer Kommission tatsächlich sehr mager. Kernstück der Vorlage war bekanntlich die Frage der Flexibili- sierung. Ich erinnere Sie daran, dass Sie eine solche Teilflexi- bilisierung für höhere Kaderbeamte im ersten Umgang be- schlossen haben. Dies betrifft die Artikel 1 und 36, den III. Ab- schnitt (die Artikel 62b bis 62f) und in den Übergangsbestim- mungen noch den Artikel 2.
Der Ständerat hat alle diese Artikel wieder herausgestrichen bzw. geändert und damit eine Teilflexibilisierung abgelehnt Das Herzstück der Vorlage ist damit herausgebrochen. Der Ständerat will die ganze Flexibilisierungsfrage im Rahmen ei- ner Totalrevision des Beamtengesetzes diskutieren bzw. lö- sen. Angesichts der Eindeutigkeit der Stellungnahme und nachdem auch der Bundesrat, der diese Flexibilisierung in sei- ner Vorlage vorgeschlagen hat, zurückkrebste und sich dem Ständerat anschloss, schienen die Mitglieder der Kommission den Mut zu verlieren; die Kommission hat sich deshalb dem Ständerat angeschlossen. In dieser Sache besteht von seiten der Kommission also keine Differenz mehr.
Eine weitere Differenz entstand in Artikel 48 Absätze 1 und 2. In Artikel 48 Absatz 1 schlägt der Ständerat eine viel offe- nere Formulierung vor. Die Kommission hat sich hier ebenfalls angeschlossen, sie empfindet sie als sachgerechter. In Arti- kel 48 Absatz 2 hat der Ständerat eine andere Formulierung gewählt. Es ging vor allem darum, dass die Statuten der Eidge- nössischen Pensionskasse zwar durch den Bundesrat zu er- lassen, aber nachher durch die Bundesversammlung zu ge- nehmigen seien. So war der Vorschlag unserer Kommission und des Nationalrates. Der Ständerat hat das insofern anders formuliert, als er richtigerweise den Erlass der Statuten dem Bundesrat zuordnet, aber die Statuten auch nicht mehr durch die Bundesversammlung genehmigen lassen will. Vielmehr geht es ja darum, dass das Parlament die Grundsätze be- stimmt; die sind in Absatz 1bis (neu) gemäss der ständerätli- chen Fassung aufgelistet und entsprechen ungefähr dem, was der Nationalrat seinerzeit beschlossen hat Wir finden in der Kommission, die Rechtsetzung von Statuten solle im Rah- men dieser Grundsätze durch den Bundesrat erfolgen und nicht durch das Parlament beschlossen werden.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, sich in all diesen Punkten dem Ständerat anzuschliessen.
Borel François (S, NE), rapporteur: Au nom de la commission, je vous invite à vous rallier sur tous les points aux décisions du Conseil des Etats.
L'élément essentiel de ce ralliement, c'est de renoncer pour l'instant à flexibiliser les hauts fonctionnaires. Il est vrai que c'était un point important du projet du Conseil fédéral, mais l'on doit faire le constat suivant: très nettement, le Conseil des Etats ne souhaite pas, pour l'instant, cette modification du Sta- tut des fonctionnaires, et le Conseil fédéral, très rapidement, s'est rallié à cet avis du Conseil des Etats. La commission fait donc un constat d'échec. Certains le font avec le sourire, d'au- tres avec la grimace, mais la conclusion est la même: nous
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Motion FK-NR (94.073) (Minderheit Borel François) Nationalstrassenbau. Priorität der Verbindungen zwischen den verschiedenen Sprachregionen Motion CdF-CN (94.073) (minorité Borel François) Construction des routes nationales. Priorité aux liaisons entre les différentes régions linguistiques
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3003
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
14.03.1995 - 08:00
Date
Data
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593-594
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