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Parlamentarische Initiative. Dienstrecht der Beamten
C. Bundesbeschluss «über die Genehmigung der Ände- rung der EVK-Statuten C. Arrêté fédéral approuvant la modification des statuts de la CFA
Antrag der Kommission Nichteintreten (Ersetzt durch Vorlage 94.070, angenommen durch Bundes- beschluss vom 15. Dezember 1994)
Proposition de la commission Ne pas entrer en matière (Remplacé par le projet 94.070, adopté par arrêté fédéral du 15 décembre 1994)
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
90.271
Parlamentarische Initiative (Allenspach) Dienstrecht der Beamten der Überklasse Initiative parlementaire (Allenspach) Statut des fonctionnaires hors-classe
Abschreibung - Classement
Siehe Jahrgang 1991, Seite 1489 - Voir année 1991, page 1489 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Zölch Elisabeth (V, BE) unterbreitet im Namen der Staatspoliti- schen Kommission (SPK) den folgenden schriftlichen Bericht:
Mit seiner am 13. Dezember 1990 eingereichten parlamentari- schen Initiative fordert Nationalrat Allenspach eine Änderung des Beamtengesetzes, welche dem Bundesrat ein flexibleres Handeln gegenüber Beamten der Überklasse erlauben würde. Beamte der Überklasse sollten auch obligationen- rechtlich angestellt werden können. Der Bundesrat sollte das Dienstverhältnis von Beamten der Überklasse jederzeit auflö- sen können, ohne vorgängig ein Disziplinarverfahren durch- führen oder die Dienstuntauglichkeit nachweisen zu müssen.
Erwägungen der Kommission Behandlung im Parlament
Auf Antrag der vorprüfenden Kommission vom 24. Juni 1991 beschloss der Nationalrat am 18. September 1991 mit 75 zu 28 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. In der Winterses- sion 1991 wurde die Initiative zur Ausarbeitung einer Vorlage der Staatspolitischen Kommission zugewiesen. Die gemäss Artikel 21quater Absatz 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes ge- setzte Frist zur Berichterstattung an den Rat lief in der Winter- session 1993 ab.
Die Kommission nahm am 25. Februar 1992 Kenntnis von der Absicht des Bundesrates, dem Parlament in naher Zukunft eine Teilrevision des Beamtengesetzes vorzuschlagen, wel- che das Anliegen der Initiative erfüllen würde. Bei diesem Stand der Dinge beschloss die Kommission, die selbständige Behandlung dieser Initiative vorläufig auszusetzen und die Vorlage des Bundesrates abzuwarten.
Vorlage des Bundesrates
Mit seiner Botschaft vom 20. Oktober 1993 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf für eine Änderung des Beamtengesetzes. Darin wird unter anderem auch eine
Flexibilisierung des Dienstverhältnisses der Beamten der Überklasse vorgeschlagen. Die generelle Zielsetzung der In- itiative ist damit erfüllt. Im Rahmen der parlamentarischen Be- handlung der Vorlage des Bundesrates, welche im Nationalrat in der Frühjahrssession 1994 stattfindet, bietet sich die Gele- genheit, zu den Vorschlägen des Bundesrates im Detail Stel- lung zu nehmen und diese allenfalls im Sinne der Initiative zu modifizieren. Eine selbständige Behandlung der Initiative ist daher nicht mehr nötig.
Zölch Elisabeth (V, BE) présente au nom de la Commission des institutions politiques (CIP) le rapport écrit suivant:
L'initiative parlementaire Allenspach, déposée le 13 décembre 1990, demande une modification du Statut des fonctionnaires donnant au Conseil fédéral une plus grande marge de ma- noeuvre à l'égard de la situation juridique des fonctionnaires hors-classe. Le gouvernement devrait pouvoir engager des fonctionnaires hors-classe selon le droit des obligations et ré- silier à n'importe quel moment leurs rapports de service sans devoir engager au préalable de procédure disciplinaire ni prouver que le fonctionnaire en question est inapte à servir.
Considérations de la commission Traitement au sein du Parlement
Sur proposition de la commission chargée de l'examen préa- lable de l'objet (24 juin 1991), le Conseil national a décidé, le 18 septembre 1991, par 75 voix contre 28, de donner suite à l'initiative. Au cours de la session d'hiver 1991, la Commission des institutions politiques a été chargée de l'élaboration d'un projet de loi. Le délai de présentation d'un rapport au Conseil, fixé conformément à l'article 21quater alinéa 5 de la loi sur les rapports entre les Conseils, est arrivé à échéance lors de la session d'hiver 1993.
Le 25 février 1992, la commission a pris connaissance des in- tentions du Conseil fédéral de proposer, dans un avenir pro- che, une révision partielle du Statut des fonctionnaires sus- ceptible de satisfaire aux exigences de l'initiative. Au vu de cette situation, la commission a décidé de différer le traitement de l'initiative et d'attendre le projet de loi du Conseil fédéral. Projet de loi du Conseil fédéral
Par le biais du message du 20 octobre 1993, le Conseil fédéral a soumis au Parlement un projet de modification du Statut des fonctionnaires, lequel propose notamment une flexibilisation des rapports de service des fonctionnaires hors-classe. Le mandat général de l'initiative est ainsi réalisé. Dans le cadre du traitement parlementaire du projet du Conseil fédéral, qui a lieu lors de la session de printemps 1994, le Conseil national est en mesure de se prononcer dans le détail sur les proposi- tions du Conseil fédéral et de les modifier, le cas échéant, dans le sens de l'initiative. En conséquence, un traitement de l'initia- tive par la commission est devenu superflu.
Antrag der Kommission Die Initiative als erfüllt abschreiben.
Proposition de la commission Classer l'initiative, son but étant réalisé.
Allenspach Heinz (R, ZH): Ich hatte 1990 eine parlamentari- sche Initiative betreffend Flexibilisierung des Dienstverhältnis- ses der Beamten der Überklasse eingereicht Der Nationalrat hat dieser Initiative in der ersten Phase zugestimmt. Mit den Anträgen des Bundesrates und den früheren Beschlüssen des Nationalrates wäre dem Anliegen dieser Initiative materiell ent- sprochen worden, sie hätte als materiell erfüllt abgeschrieben werden können.
Heute stelle ich fest, dass diese Initiative materiell nicht erfüllt und den Anliegen nicht Rechnung getragen worden ist. For- mell hat es aber wenig Sinn, diese Initiative aufrechtzuerhalten und darauf zu beharren. Das Parlament hat mindestens vor- läufig die Flexibilisierung des Dienstverhältnisses der Bundes- beamten abgelehnt.
Weil das starre Beamtenrecht den Anforderungen der heuti- gen Zeit nicht mehr entspricht, müssen meines Erachtens nun
Motion Giezendanner
600
N
14 mars 1995
die Bemühungen um die Privatisierung von Bundesbetrieben und Bundesabteilungen intensiv vorangetrieben werden. Nur dann können Bundesbetriebe und Bundesstellen wieder zeit- gemäss geführt werden, was mit diesem unzeitgemässen Be- amtenrecht nicht mehr möglich ist.
Der Bundesrat und auch die sozialdemokratische Fraktion ha- ben davon Kenntnis zu nehmen, dass dieser Entscheid des Rates den Bemühungen um die Privatisierung von Bundesbe- trieben neuen Auftrieb geben wird.
Angenommen - Adopté
93.3590
Motion Giezendanner Steuern und Abgabenstopp Impôts et gel des redevances
Wortlaut der Motion vom 9. Dezember 1993
Der Bund (Eidgenossenschaft) verzichtet bis 31. Dezember 1997 auf jede neue Steuer (zusätzliche direkte und indirekte Steuer). Die Abgabensätze werden auf dem Stand vom 1. De- zember 1993 eingefroren.
Texte de la motion du 9 décembre 1993
La Confédération renonce à percevoir tout nouvel impôt, di- rect ou indirect, jusqu'au 31 décembre 1997. Elle gèle égale- ment toutes les taxes au niveau qu'elles ont atteint le 1er décembre 1993.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blocher, Borer Roland, Bor- radori, Bortoluzzi, Cincera, Dettling, Dreher, Fischer-Seengen, Friderici Charles, Früh, Giger, Gysin, Hegetschweiler, Jenni Peter, Kern, Maspoli, Maurer, Miesch, Moser, Neuenschwan- der, Reimann Maximilian, Scherrer Jürg, Stamm Luzi, Steine- mann (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Nachdem nun die Mehrwertsteuer mit 6,5 Prozent angenom- men wurde, soll der Bund das Budget mit haushälterischem Umgang der vorhandenen Mittel ausgleichen.
Jede neue Steuer und Abgabe entzieht der Volkswirtschaft weitere Mittel. Industrie und Gewerbe dürfen nicht mehr weiter belastet werden. Höhere Belastungen gefährden den Produk- tionsstandort Schweiz.
Die heutige tiefgreifende Wirtschaftskrise hat deutliche Spuren hinterlassen. Die Substanz vieler Betriebe nahm drastisch ab. Der Lichtblick betreffend Erholung der Wirtschaft garantiert noch keine besseren Margen in den Betrieben. Um die Sub- stanz der Unternehmen wieder in Ordnung zu bringen, braucht es mindestens drei Jahre.
Bundesrat wie Parlament haben die Möglichkeit, mit Minder- ausgaben des Bundes die Privatwirtschaft von höheren Abga- ben zu entlasten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 février 1994
Die vom Bundesrat im Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995 geäusserte Absicht, die strukturellen Defizite zu beseitigen, gilt nach wie vor. Mit der Annahme der Motion der Finanzkommission des Ständerates zur Bremsung des Aus- gabenwachstums hat das Parlament ebenfalls bereits deutlich gemacht, dass weitere ausgabenseitige Sanierungsmassnah- men notwendig sein werden.
Nach der Annahme der Mehrwertsteuer zu einem Satz von 6,5 Prozent steht der Abbau der strukturellen Defizite über eine Reduktion der Ausgaben im Vordergrund. Solange das zweite Sanierungsprogramm noch nicht realisiert und das vom Bundesrat angekündigte dritte noch nicht verabschiedet ist, wäre es jedoch unverantwortlich, einen Steuer- und Abga- benstopp zu erlassen. Des weiteren wäre ein solches «Morato- rium» allfälligen Steuerreformen im Rahmen des Programms zur marktwirtschaftlichen Erneuerung hinderlich. Zu denken ist hier insbesondere an Reformen im Bereich der Unterneh- mensbesteuerung. Aber auch die Einführung von Energielen- kungsabgaben würde verunmöglicht.
Ein Steuer- und Abgabenstopp ist auch angesichts der mode- raten Steuerbelastung in der Schweiz nicht gerechtfertigt. Ge- mäss Statistiken der OECD für das Jahr 1991 weist die Schweiz mit 20,4 Prozent die tiefste Steuerquote (Steuern im Verhältnis zum BIP) aller 24 OECD-Staaten auf. Unsere wich- tigsten Handelspartner Deutschland, Frankreich und Italien haben Steuerquoten von 23,9 bzw. 24,8 und 26,6 Prozent. Bei der Fiskalquote (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zum BIP) liegt die Schweiz mit 31,0 Prozent auf dem fünften Rang. In Deutschland beträgt die Fiskalquote 39,2 Pro- zent, in Frankreich 44,2 Prozent und in Italien 39,7 Prozent.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Dreher Michael (A, ZH): Herr Giezendanner musste verwun- deter Pferde wegen den Saal verlassen, so dass ich seinen Vorstoss zu interpretieren versuche.
Der Vorstoss verlangt, dass bis Ende 1997 weder Steuern noch Abgaben erhöht werden dürfen. Der Bundesrat ist natür- lich dagegen; etwas anderes hätten wir auch nicht erwartet Wenn Sie aber der Sache auf den Grund gehen, dann hat der Vorstoss seine Berechtigung. Zunächst ist auf den fortge- schrittenen zeitlichen Ablauf zu verweisen. Herr Giezendanner verlangt nicht mehr und nicht weniger, als dass in den näch- sten zwei Jahren und neun Monaten keine Steuern und Abga- ben erhöht werden dürfen. Daraus spricht die normative Kraft des Faktischen, der hier Rechnung zu tragen ist Denn wir wissen doch alle, dass keine Steuererhöhungen mehr drinlie- gen - ich wüsste nicht wo. Die direkte Bundessteuer befindet sich in der «Röhre» der Abschaffung. Es ist ja auch überfällig, dass dieses Kriegskind endlich verschwindet. Die Erhöhung der Treibstoffzölle wurde konsensuell - mindestens von denje- nigen Parteien, die sich bürgerlich nennen - abgelehnt; ich weiss nicht, ob überhaupt oder nur bis zu den nächsten Wahlen, diese finden am 22. Oktober statt. Ich weiss nicht, ob wir bereits in der Wintersession 1995 wieder ein Referendum in Sachen Treibstoffzoll beschliessen werden.
Weitere Möglichkeiten für Erhöhungen von irgendwelchen Steuern kann ich nicht ausmachen. Eine CO2-Steuer ist zwar im Voranschlag als mögliche Einnahme gedruckt - es wurden kleine Punkte eingesetzt, wo die Zahlen stehen sollten. Aber eine CO2-Steuer muss der Bundesrat erst einmal haben. Ich bin mir gar nicht so sicher, ob sie die Hürde eines obligatori- schen oder fakultativen Referendums wird passieren können. Alles in allem: Der Vorstoss hat seine Berechtigung, und Sie setzen auch ein Zeichen gegenüber einem steuermüden Sou- verän, gegenüber einem verärgerten Souverän, der mit einer unerhörten Mehrheit eine Ausgabenbremse beschlossen hat. Die Ausgabenbremse ist zugleich ein Nein zu neuen Abgaben und ein Nein zu neuen Steuern. Sie ist zudem ein Sparauftrag, wie er klarer nicht hätte erteilt werden können. Zugleich ist sie eine Absage an die bundesrätliche Sanierungspolitik, die bei jeder möglichen und unmöglichen Gelegenheit davon redet, dass eine Sanierung des Bundeshaushaltes ohne neue Ein- nahmen nicht möglich sei.
So redet man natürlich dann, wenn man kein Ausgabensen- kungsprogramm durchführen will, wie es, das wissen Sie, die Freiheits-Partei schon seit mindestens drei Jahren vorschlägt: 10 bis 15 Prozent Kostensenkung, weg mit dem «Konjunktur- fett». Das ist zugegebenermassen eine Aufgabe, um die sich keine Regierung reisst, erst recht nicht eine Koalition der Art,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Allenspach) Dienstrecht der Beamten der Überklasse Initiative parlementaire (Allenspach) Statut des fonctionnaires hors-classe
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.271
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.03.1995 - 08:00
Date
Data
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599-600
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Pagina
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