Motion Giezendanner
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N
14 mars 1995
die Bemühungen um die Privatisierung von Bundesbetrieben und Bundesabteilungen intensiv vorangetrieben werden. Nur dann können Bundesbetriebe und Bundesstellen wieder zeit- gemäss geführt werden, was mit diesem unzeitgemässen Be- amtenrecht nicht mehr möglich ist.
Der Bundesrat und auch die sozialdemokratische Fraktion ha- ben davon Kenntnis zu nehmen, dass dieser Entscheid des Rates den Bemühungen um die Privatisierung von Bundesbe- trieben neuen Auftrieb geben wird.
Angenommen - Adopté
93.3590
Motion Giezendanner Steuern und Abgabenstopp Impôts et gel des redevances
Wortlaut der Motion vom 9. Dezember 1993
Der Bund (Eidgenossenschaft) verzichtet bis 31. Dezember 1997 auf jede neue Steuer (zusätzliche direkte und indirekte Steuer). Die Abgabensätze werden auf dem Stand vom 1. De- zember 1993 eingefroren.
Texte de la motion du 9 décembre 1993
La Confédération renonce à percevoir tout nouvel impôt, di- rect ou indirect, jusqu'au 31 décembre 1997. Elle gèle égale- ment toutes les taxes au niveau qu'elles ont atteint le 1er décembre 1993.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blocher, Borer Roland, Bor- radori, Bortoluzzi, Cincera, Dettling, Dreher, Fischer-Seengen, Friderici Charles, Früh, Giger, Gysin, Hegetschweiler, Jenni Peter, Kern, Maspoli, Maurer, Miesch, Moser, Neuenschwan- der, Reimann Maximilian, Scherrer Jürg, Stamm Luzi, Steine- mann (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Nachdem nun die Mehrwertsteuer mit 6,5 Prozent angenom- men wurde, soll der Bund das Budget mit haushälterischem Umgang der vorhandenen Mittel ausgleichen.
Jede neue Steuer und Abgabe entzieht der Volkswirtschaft weitere Mittel. Industrie und Gewerbe dürfen nicht mehr weiter belastet werden. Höhere Belastungen gefährden den Produk- tionsstandort Schweiz.
Die heutige tiefgreifende Wirtschaftskrise hat deutliche Spuren hinterlassen. Die Substanz vieler Betriebe nahm drastisch ab. Der Lichtblick betreffend Erholung der Wirtschaft garantiert noch keine besseren Margen in den Betrieben. Um die Sub- stanz der Unternehmen wieder in Ordnung zu bringen, braucht es mindestens drei Jahre.
Bundesrat wie Parlament haben die Möglichkeit, mit Minder- ausgaben des Bundes die Privatwirtschaft von höheren Abga- ben zu entlasten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 février 1994
Die vom Bundesrat im Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995 geäusserte Absicht, die strukturellen Defizite zu beseitigen, gilt nach wie vor. Mit der Annahme der Motion der Finanzkommission des Ständerates zur Bremsung des Aus- gabenwachstums hat das Parlament ebenfalls bereits deutlich gemacht, dass weitere ausgabenseitige Sanierungsmassnah- men notwendig sein werden.
Nach der Annahme der Mehrwertsteuer zu einem Satz von 6,5 Prozent steht der Abbau der strukturellen Defizite über eine Reduktion der Ausgaben im Vordergrund. Solange das zweite Sanierungsprogramm noch nicht realisiert und das vom Bundesrat angekündigte dritte noch nicht verabschiedet ist, wäre es jedoch unverantwortlich, einen Steuer- und Abga- benstopp zu erlassen. Des weiteren wäre ein solches «Morato- rium» allfälligen Steuerreformen im Rahmen des Programms zur marktwirtschaftlichen Erneuerung hinderlich. Zu denken ist hier insbesondere an Reformen im Bereich der Unterneh- mensbesteuerung. Aber auch die Einführung von Energielen- kungsabgaben würde verunmöglicht.
Ein Steuer- und Abgabenstopp ist auch angesichts der mode- raten Steuerbelastung in der Schweiz nicht gerechtfertigt. Ge- mäss Statistiken der OECD für das Jahr 1991 weist die Schweiz mit 20,4 Prozent die tiefste Steuerquote (Steuern im Verhältnis zum BIP) aller 24 OECD-Staaten auf. Unsere wich- tigsten Handelspartner Deutschland, Frankreich und Italien haben Steuerquoten von 23,9 bzw. 24,8 und 26,6 Prozent. Bei der Fiskalquote (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zum BIP) liegt die Schweiz mit 31,0 Prozent auf dem fünften Rang. In Deutschland beträgt die Fiskalquote 39,2 Pro- zent, in Frankreich 44,2 Prozent und in Italien 39,7 Prozent.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Dreher Michael (A, ZH): Herr Giezendanner musste verwun- deter Pferde wegen den Saal verlassen, so dass ich seinen Vorstoss zu interpretieren versuche.
Der Vorstoss verlangt, dass bis Ende 1997 weder Steuern noch Abgaben erhöht werden dürfen. Der Bundesrat ist natür- lich dagegen; etwas anderes hätten wir auch nicht erwartet Wenn Sie aber der Sache auf den Grund gehen, dann hat der Vorstoss seine Berechtigung. Zunächst ist auf den fortge- schrittenen zeitlichen Ablauf zu verweisen. Herr Giezendanner verlangt nicht mehr und nicht weniger, als dass in den näch- sten zwei Jahren und neun Monaten keine Steuern und Abga- ben erhöht werden dürfen. Daraus spricht die normative Kraft des Faktischen, der hier Rechnung zu tragen ist Denn wir wissen doch alle, dass keine Steuererhöhungen mehr drinlie- gen - ich wüsste nicht wo. Die direkte Bundessteuer befindet sich in der «Röhre» der Abschaffung. Es ist ja auch überfällig, dass dieses Kriegskind endlich verschwindet. Die Erhöhung der Treibstoffzölle wurde konsensuell - mindestens von denje- nigen Parteien, die sich bürgerlich nennen - abgelehnt; ich weiss nicht, ob überhaupt oder nur bis zu den nächsten Wahlen, diese finden am 22. Oktober statt. Ich weiss nicht, ob wir bereits in der Wintersession 1995 wieder ein Referendum in Sachen Treibstoffzoll beschliessen werden.
Weitere Möglichkeiten für Erhöhungen von irgendwelchen Steuern kann ich nicht ausmachen. Eine CO2-Steuer ist zwar im Voranschlag als mögliche Einnahme gedruckt - es wurden kleine Punkte eingesetzt, wo die Zahlen stehen sollten. Aber eine CO2-Steuer muss der Bundesrat erst einmal haben. Ich bin mir gar nicht so sicher, ob sie die Hürde eines obligatori- schen oder fakultativen Referendums wird passieren können. Alles in allem: Der Vorstoss hat seine Berechtigung, und Sie setzen auch ein Zeichen gegenüber einem steuermüden Sou- verän, gegenüber einem verärgerten Souverän, der mit einer unerhörten Mehrheit eine Ausgabenbremse beschlossen hat. Die Ausgabenbremse ist zugleich ein Nein zu neuen Abgaben und ein Nein zu neuen Steuern. Sie ist zudem ein Sparauftrag, wie er klarer nicht hätte erteilt werden können. Zugleich ist sie eine Absage an die bundesrätliche Sanierungspolitik, die bei jeder möglichen und unmöglichen Gelegenheit davon redet, dass eine Sanierung des Bundeshaushaltes ohne neue Ein- nahmen nicht möglich sei.
So redet man natürlich dann, wenn man kein Ausgabensen- kungsprogramm durchführen will, wie es, das wissen Sie, die Freiheits-Partei schon seit mindestens drei Jahren vorschlägt: 10 bis 15 Prozent Kostensenkung, weg mit dem «Konjunktur- fett». Das ist zugegebenermassen eine Aufgabe, um die sich keine Regierung reisst, erst recht nicht eine Koalition der Art,
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Bundesaufträge
wie wir sie in der Schweiz pflegen. Aber dass ein Ausgaben- senkungsprogramm Wirkung hat und eine solche Sparübung in der breiten Öffentlichkeit mindestens zu zwei Dritteln oder drei Vierteln mehrheitsfähig sein dürfte, wird niemand im Ernst bestreiten wollen.
Ich möchte das Zeitbudget nicht ausnützen und beantrage Ih- nen, diese Motion Giezendanner zu überweisen.
Stich Otto, Bundesrat: Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen. Sie wissen vermutlich kaum mehr, worum es geht, denn sie ist schon so alt. Sie datiert vom 9. Dezember 1993 und lautet: «Der Bund (Eidgenossenschaft) verzichtet bis 31. Dezember 1997 auf jede neue Steuer (zusätzliche direkte oder indirekte Steuer). Die Abgabensätze werden auf dem Stand vom 1. De- zember 1993 eingefroren.»
Wir haben seither Erhöhungen von Abgaben vorgenommen. Sie können sie meines Erachtens nicht mehr rückgängig ma- chen. Deshalb müssen Sie diese Motion so oder so ablehnen.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
39 Stimmen 73 Stimmen
Stich Otto, Bundesrat: Ich kann nur sagen, dass von uns aus gesehen die Auszahlungen heute in Ordnung sind. Sie müs- sen mir schon präzise sagen, wo dies nicht der Fall ist. In Ein- zelfällen kann das immer wieder vorkommen, das ist ganz selbstverständlich.
Zum letzten Thema, zu den EDV-Problemen: Hier verstehe ich Sie sehr gut. Ich wäre auch sehr froh, wenn gelegentlich pri- vate Firmen, die Aufträge erhalten, diese so erledigen würden, dass die Systeme funktionieren.
Sammeltitel - Titre collectif Bundesaufträge Commandes de la Confédération
93.3343
Interpellation Loeb François Zahlungsfristen der öffentlichen Hand Pouvoirs publics. Délais de paiement
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1993, Seite 2025 - Voir année 1993, page 2025
Loeb François (R, BE): Auch meine Interpellation ist recht alt, sie stammt vom 18. Juni 1993, aber das Problem besteht nach wie vor: Die öffentliche Hand hat Schwierigkeiten, die Zah- lungstermine für Bestellungen einzuhalten, die sie gemacht hat, für Leistungen, die sie von Gewerbebetrieben in Anspruch genommen hat. Mir scheint es sehr wichtig zu sein, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht. Es wurden mir immer wieder Fälle gemeldet, wo es nicht klappte, wo der Zah- lungstermin überschritten wurde, wo aber die Lieferanten Bedenken hatten, das an die grosse Glocke zu hängen, weil sie Schwierigkeiten haben, sich gegenüber der öffentlichen Hand - sie ist ein grosser Auftraggeber - zu manifestieren. Meine Bitte geht dahin, Herr Bundesrat, dass man dafür sorgt, dass diese Zahlungsfristen wirklich eingehalten werden. Der Staat hat hier eine Beispielfunktion. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen brauchen die pünktliche Zahlung, brauchen diese Gelder, sonst müssen sie sich verschulden; das ist für sie die einzige Alternative.
Ich habe auch die Meldung bekommen, dass vor allem bei Um- stellungen auf neue EDV-Systeme immer wieder Probleme auf- tauchen. Herr Bundesrat, ich möchte Sie fragen, wie es bei der Umstellung auf neue EDV-Systeme steht: Können Sie dafürsor- gen, dass auch hier die Probleme möglichst klein gehalten wer- den und dass diese Zahlungen möglichst rasch erfolgen? Sie haben in Ihrer seinerzeitigen Antwort noch ein spezielles Problem erwähnt, nämlich dass bei den Zahlungen der Invali- denversicherung Verspätungen vorkommen. Ich hoffe, dass dort das Problem behoben ist, denn auch in diesem Bereich ist es wichtig, dass die öffentliche Hand ihre Zahlungen recht- zeitig durchführt
Ich danke Ihnen schon jetzt dafür, dass Sie sich dafür einset- zen, beim Bund und ebenfalls in den Regiebetrieben. Es scheint mir wichtig, dass der Staat hier als Beispiel gelten kann. Er will seine Steuereinnahmen ja auch rechtzeitig - mit Recht, denn wir müssen aufeinander vertrauen können, dass alle Zahlungsfristen eingehalten werden.
93.3283
Interpellation Comby Bundesaufträge. Anteil der Romandie Commandes de la Confédération. Attributions à la Suisse romande
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1993, Seite 2024 - Voir année 1993, page 2024
93.3639
Motion Zwahlen Aufträge und Investitionen des Bundes. Gerechtere Verteilung Répartition plus équitable des commandes et des investissements de la Confédération
Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1993 Die Ratsmitglieder aus der Westschweiz laden den Bundesrat ein:
genau untersuchen zu lassen, warum die Westschweiz und der Kanton Tessin nicht die gleichen Chancen haben wie die Deutschschweiz, Aufträge des Bundes (Regiebetriebe einge- schlossen) zu erhalten, und dabei namentlich eine Umfrage bei den Unternehmen anzuordnen, die keine Aufträge erhal- ten haben;
eine umfassende Untersuchung über die Produktionsorte durchführen zu lassen, damit sichtbar wird, welches Gewicht die Zu- und Unterlieferanten innerhalb der Zahlungsstatistik haben;
durch konkrete Massnahmen für eine Einkaufs- und Sub- ventionspolitik zu sorgen, die den Grundsätzen des Föderalis- mus - wonach die Investitionen möglichst gleichmässig auf die Regionen zu verteilen sind - Rechnung trägt.
32-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Giezendanner Steuern und Abgabenstopp Motion Giezendanner Impôts et gel des redevances
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3590
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
14.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
600-601
Page
Pagina
Ref. No
20 025 414
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