Parlamentarische Initiative. Mineralölsteuer
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Antrag von Felten Der Initiative Folge geben
Proposition de la commission Par 8 voix contre 5, la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative.
Proposition von Felten Donner suite à l'initiative
Von Felten Margrith (S, BS): Die Problematik ist komplex, die Zusammenhänge sind nicht ohne weiteres erkennbar. Die Kommission hat sich mit meiner parlamentarischen Initiative befasst und einen ausführlichen Bericht verabschiedet. Ich be- danke mich dafür.
Heute beschränke ich mich darauf, auf die Missbrauchsgefahr des Massen-Screenings hinzuweisen. Das Ziel eines Geset- zes über das Massen-Screening ist es, dieser Missbrauchsge- fahr vorzubeugen.
Ein Blick in die Geschichte: Die Parallelen sind unübersehbar. Die Vision der totalen erbbiologischen Bestandesaufnahme der Bevölkerung wurde von Eugenikern um die Jahrhundert- wende formuliert und von den Rassenhygienikern der Nazizeit umgesetzt. Die heutigen Methoden des Massen-Screenings und der Datenerfassung und Datenauswertung sind um eini- ges präziser, differenzierter, perfekter und somit auch gefährli- cher als vor fünfzig Jahren, denn die Gefahr des eugenischen Missbrauchs ist nicht gebannt. Die damaligen Denkansätze sind tabuisiert worden, sie sind aber nicht aufgearbeitet und nicht überwunden worden. Wenn zum Beispiel von «Bevölke- rungsexplosion» die Rede ist oder wenn im Gesundheitswe- sen Kosten-Nutzen-Rechnungen angestellt werden, spielen eugenische Denkansätze mit. Eugenik im neuen Gewand des verfeinerten Instrumentariums der modernen Technologien ist viel schwieriger zu erkennen und zu bekämpfen.
Massen-Screening wird meist legitimiert mit dem Argument, sie diene der Gesundheitsvorsorge. Bei näherem Hinsehen sieht man aber, dass das Screening enorme sozialpolitische Sprengkraft enthält. Wem und wozu dient diese bevölke- rungsweite Erhebung personenbezogener Daten? Die mas- senweise Anwendung von Diagnosemethoden ist zunächst einmal ein lukratives Geschäft für diejenigen, die solche Dia- gnostika entwickeln oder anwenden; die wirtschaftlichen In- teressen sind also nicht zu unterschätzen. Für die Betroffe- nen ist das Screening jedoch nur sinnvoll, wenn diagnosti- zierte Krankheiten auch behandelt werden können. Dies trifft aber immer seltener zu. Die Diskrepanz zwischen diagnosti- schem Angebot und therapeutischen Möglichkeiten wird im- mer grösser.
Das flächendeckende Screening dient also immer seltener den Interessen der Betroffenen - im Gegenteil, das Wissen über eine unheilbare Krankheit bedeutet einen gravierenden Eingriff in die persönliche Freiheit der Betroffenen. «Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss», heisst ein alter Spruch, der diese Problematik aufzeigt. Gleichzeitig lösen diese Erhe- bungen zwingend Diskriminierungsmechanismen aus. Die Er- fahrungen mit HIV-Tests und den damit verbundenen Aus- grenzungsmechanismen zeigen eine Perspektive auf, die sich mit den Möglichkeiten der Genomanalyse noch dramatisch verstärken wird.
Nach Bundesgericht ist es zulässig, den Versicherungsschutz für HIV-Positive zu verweigern. Begründung: HIV-positiv gleich Krankheit Mit anderen Worten, die blosse Wahrschein- lichkeit, später einmal zu erkranken, wird einer Krankheit gleichgestellt. In einem Bericht über diese Problematik wurde einmal getitelt: «Gibt es in Zukunft keine Gesunden mehr?»> Mit der Ausweitung des Krankheitsbegriffs werden hier Strukturen vorgespurt, die gefährlich werden können.
Es wird vorgebracht, das Screening diene der Wissenschaft. Die Frage ist nur: Wer entscheidet über die Nützlichkeit sol- cher Tests? Wer erhebt diese Daten, und wer kontrolliert die Weitergabe und Weiterverwendung dieser Daten? Völlig unge- löst ist das hohe Missbrauchspotential, das in der Sammlung dieser Riesenmenge höchstpersönlicher Daten liegt Inter- esse an diesen Daten haben ja nicht nur die medizinische Wis-
senschaft, sondern auch die Sozialversicherungen, die Arbeit- geber, die Krankenkassen, die Strafverfolgungsbehörde, die Kreditinstitute, die Vermittler von Adoptivkindern usw. Alle pri- vaten und öffentlichen Instanzen, die in irgendeiner Form an der Selektionierung oder Kontrolle von Menschen interessiert sind, können diese Daten missbrauchen.
Schutz vor Fremdbestimmung, Garantie der Menschenwürde sind die Themen eines Gesetzes über das Massen-Screening. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte ist schon heute ge- fährdet. Ich nenne den Erlass der Verordnung vom 30. Juni 1993, welche anonyme HIV-Massentests ermöglicht Alarmie- rend ist auch die hohe Anzahl geheimer HIV-Tests, die ohne Einverständnis der Patienten eingeholt werden. Problema- tisch sind auch die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, wonach genetische Un- tersuchungen ohne Zustimmung der Betroffenen anonym ge- nutzt werden können.
Ich bitte Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 66 Stimmen Für den Antrag von Felten 40 Stimmen
93.453
Parlamentarische Initiative (Meier Hans) Abschaffung der Zweckbindung für die Mineralölsteuer
Initiative parlementaire (Meier Hans) Imposition des huiles minérales. Suppression de l'affectation spéciale
Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 9. Dezember 1993 Gestützt auf Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich folgende parlamentarische Initiative in Form ei- nes ausgearbeiteten Entwurfes:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Artikel 36ter Absatz 1 Einleitungssatz und Absatz 2 Abs. 1
Der Bund verwendet den ganzen Ertrag des Mineralölsteuer- zuschlages wie folgt für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr: .... Abs. 2
Soweit der Ertrag des Mineralölsteuerzuschlages zur Sicher- stellung der in Absatz 1 genannten Aufgaben nicht ausreicht, erhöht der Bund den Mineralölsteuerzuschlag.
Texte de l'initiative du 9 décembre 1993
Me fondant sur l'article 21bis ss. de la loi sur les rapports entre les Conseils, je dépose l'initiative parlementaire suivante, sous la forme d'un projet rédigé de toutes pièces:
La Constitution fédérale est modifiée comme il suit:
Article 36ter alinéa 1er phrase introductive et alinéa 2 AI. 1
La Confédération utilise pour des tâches en rapport avec le tra- fic routier la totalité du produit de la surtaxe sur les huiles miné- rales comme il suit: .... AI. 2
La Confédération relève la surtaxe sur les huiles minérales dans la mesure où le produit de celle-ci ne suffit pas à garantir la réalisation des tâches énumérées dans l'alinéa 1er.
72-N
N
24 mars 1995
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Initiative parlementaire. Huiles minérales
Béguelin Michel (S, VD) unterbreitet im Namen der Kommis- sion für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 9. Dezember 1993 reichte Herr Meier Hans eine parlamen- tarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, welcher dieses Geschäft zur Prüfung zugewiesen wurde, gab am 27. Juni 1994 dem Initianten Gelegenheit, sich zu seinem Vor- stoss zu äussern.
Begründung des Initianten (Zusammenfassung)
Seit Bestehen unseres Bundesstaates bis Ende der fünfziger Jahre unseres Jahrhunderts flossen sämtliche Zölle in die all- gemeine Bundeskasse zur Bestreitung der vielfältigen Aufga- ben des Bundes. Damals, in der Euphorie des Nationalstras- senbaues - jedes Schweizer Dorf wollte einen Anschluss an die Autobahnen -, wurde die Zweckbindung des Treibstoff- zolls eingeführt. In der heutigen Finanzkrise und aufgrund der kostenintensiven Aufgaben im Sozial- und Verkehrsbereich muss der Bundesrat im Mitteleinsatz flexibel sein. Die Zweck- bindung für die Hälfte des Reinertrages der Mineralölsteuer auf Treibstoffen muss deshalb abgeschafft werden. Der Ertrag des Mineralölsteuerzuschlages muss in Zukunft für die Aufga- ben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr genügen. Sollte dieses Geld für die Fertigstellung des Nationalstrassen- netzes nicht ausreichen, so muss der Mineralölsteuerzu- schlag erhöht werden.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission beschloss mit 12 zu 8 Stimmen, der parla- mentarischen Initiative keine Folge zu geben. Während die Kommissionsminderheit den Argumenten des Initianten zu- stimmte, lehnte die Kommissionsmehrheit eine Aufhebung der Zweckbindung des Treibstoffzolls ab. Die Zweckbindung von Fiskaleinnahmen ist zwar aus finanzpolitischer Sicht nicht unbedenklich, da dadurch starre Ausgabenautomatismen ge- schaffen werden. Die Dispositionsfreiheit von Exekutive und Legislative, den Haushalt geänderten Prioritäten anzupassen, wird so erschwert. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Treibstoffzölle neben ihrem Konsumsteuercharakter noch die Eigenschaften von Verkehrseinnahmen aufweisen: Statt dass der Automobilist jeweils bei der Benutzung von Strassen an speziellen Kassenstationen eine Gebühr zu bezahlen hat, wird ihm einfachheitshalber der für den Betrieb des Motorfahrzeu- ges notwendige Treibstoff belastet. Schliesslich bleibt festzu- halten, dass die Zweckbindung des Treibstoffgrundszolles 1983 von 60 auf 50 Prozent gesenkt wurde. Eine weitere Sen- kung oder gar die Aufhebung der Zweckbindung ist ange- sichts der Strassenausgaben des Bundes nicht angebracht.
Béguelin Michel (S, VD) présente au nom de la Commission des transports et des télécommunications (CTT) le rapport écrit suivant:
Le 9 décembre 1993, M. Meier Hans a déposé une initiative parlementaire sous la forme d'un projet rédigé de toutes piè- ces.
La Commission des transports et des télécommunications, à qui cet objet a été attribué pour examen préalable, a donné le 27 juin 1994 la possibilité à l'auteur de l'initiative de s'exprimer sur son intervention.
Développement de l'auteur de l'initiative (résumé)
Depuis la naissance de notre Etat fédéral jusqu'à la fin des an- nées cinquante de ce siècle, la totalité des droits de douane tombait dans la caisse générale de la Confédération et servait à financer la réalisation des nombreuses tâches étatiques. Par la suite, cependant, dans l'euphorie de la construction des routes nationales où chaque village voulait son raccordement à l'autoroute, on a instauré l'affectation spéciale du produit des droit de douane sur les carburants. Or, étant donné la crise actuelle des finances fédérales et le coût élevé des tâ- ches que doit assumer l'Etat dans le domaine social et dans le
secteur des transports, le Conseil fédéral doit pouvoir utiliser ses fonds avec un maximum de souplesse. C'est pourquoi il convient aujourd'hui de supprimer l'affectation spéciale de la moitié du produit net des droit d'entrée sur les carburants. Le produit de la surtaxe sur les huiles minérales devra désormais suffire à la réalisation des tâches en rapport avec le trafic rou- tier. Toutefois, si les fonds venaient à manquer pour l'achève- ment du réseau des routes nationales, il conviendrait de rele- ver la surtaxe sur les huiles minérales.
Considérations de la commission
La commission a décidé, par 12 voix contre 8, de ne pas don- ner suite à l'initative, seule une minorité de la commission ayant été convaincue par les arguments exposés par l'auteur de l'initiative en faveur de la suppression de l'affectation spé- ciale des droits d'entrée sur les carburants. La majorité de la commission ne nie certes pas que l'affectation des rentrées fis- cales puisse être gênante dans la mesure où elle institue un carcan rigide qui rend difficile une adaptation à des priorités changeantes. Mais, estime-t-elle, il faut considérer que les droits d'entrée sur les carburants, outre qu'ils sont un impôt de consommation (un «droit d'accise»), possèdent aussi un ca- ractère de redevance: simplement, au lieu de faire payer l'usa- ger de la route à un péage, on taxe le carburant dont il a besoin pour alimenter son véhicule. D'autre part, ajoute-t-elle, il convient de rappeler que l'affectation des droits de douane sur les carburants a déjà été ramenée de 60 à 50 pour cent en 1983, et que, compte tenu des dépenses de la Confédération en matière de routes, ce serait une erreur que d'aller plus loin.
Antrag der Kommission Mehrheit Der Initiative keine Folge geben Minderheit (Diener, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Stalder, Steiger Hans, Zwygart) Der Initiative Folge geben
Proposition de la commission Majorité
Ne pas donner suite à l'initiative Minorité (Diener, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Stalder, Steiger Hans, Zwygart) Donner suite à l'initiative
Fischer-Seengen Ulrich (R, AG), Berichterstatter: Die Kom- mission hat mit 12 zu 8 Stimmen beschlossen, der parlamen- tarischen Initiative Meier Hans keine Folge zu geben.
Sie haben einen Bericht der Kommission für Verkehr und Fern- meldewesen (KVF) vom 27. Juni 1994 erhalten. Dieser Bericht ist leider nicht sehr aussagekräftig, wichtige Argumente feh- len. Ich kann mich deshalb nicht darauf beschränken, bloss darauf zu verweisen.
Die Hälfte des Grundzolls respektive der Reinertrag der Mine- ralölsteuer fliesst in die allgemeine Bundeskasse, die andere Hälfte wird zweckgebunden für Strassenzwecke ausgerichtet und eingesetzt Diese Finanzierungsart für die Strassen hat sich als nicht ausreichend erwiesen, und deshalb wurde ein Zollzuschlag auf dem Treibstoff eingeführt, der sukzessive bis auf 30 Rappen pro Liter erhöht wurde.
Damit konnten die Finanzierung der Nationalstrassen erreicht und auch Beiträge an die Strassenkosten der Kantone ausge- richtet werden, in der Weise, dass für den Strassenbau keine allgemeinen Bundesmittel mehr in Anspruch genommen wer- den mussten. Diese Lösung hat sich bewährt. Es besteht kein Grund, davon abzugehen, zumal das Nationalstrassennetz noch nicht fertiggestellt ist und die Aufwendungen für den Un- terhalt dieser Strassen stark zunehmen werden.
Eine puristische finanzrechtliche Betrachtungsweise wäre in- konsequent, Zweckbindungen kennen wir auch anderswo, und zwar in Bereichen, welche von den gleichen Kreisen, wel- che hier eine Änderung möchten, in keiner Weise bestritten werden. Ich erinnere an den Mehrwertsteueranteil für die Kran- kenversicherung, an das Prozent der Mehrwertsteuer für die
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Petitionen
AHV - sofern die demographische Entwicklung dies notwen- dig macht -, an die Tabak- und Alkoholsteuer, die auch zweck- gebunden für die AHV eingesetzt wird. Die Zweckbindung der Strassengelder ist somit kein Sonderfall.
Der Bundesrat wollte im Sanierungsprogramm 1994 eine Lockerung dieser Zweckbindung, indem auch die Finanzie- rung des öffentlichen Verkehrs aus diesen Geldern hätte mög- lich sein sollen. Das Parlament respektive der Nationalrat hat dieses Ansinnen klar abgelehnt. Die damaligen Argumente gelten auch heute noch, zumal die parlamentarische Initiative sehr viel weiter geht, indem sie die vollständige Aufhebung der Zweckbindung fordert und somit radikaler ist als der Vor- schlag des Bundesrates.
Zurzeit prüft der Bundesrat im Zusammenhang mit der Neat- Finanzierung neue Finanzierungsmodelle für den öffentlichen Verkehr, denn diese grossen Projekte erfordern eine neue Fi- nanzierung; die bisherigen Methoden sind offensichtlich un- genügend. Diese Erkenntnis ist spätestens mit dem Wirt- schaftlichkeitsgutachten für die Neat transparent geworden. Die Treibstoffzölle respektive die Mineralölsteuer sollen auch hier wieder im Gespräch sein. Wichtig ist deshalb, dass wir heute unsere Handlungsfreiheit bewahren und nicht mit vor- zeitigen Beschlüssen die Weichen falsch stellen.
Schliesslich ist die politische Zielrichtung der parlamentari- schen Initiative klar. Dem Strassenbau und -unterhalt sollen Mittel entzogen werden, die speditive Fertigstellung des Natio- nalstrassennetzes soll verhindert werden. Das ist genau das Gegenteil dessen, was unser Rat verschiedentlich beschlos- sen und bekräftigt hat. Besonders unsere welschen Miteidge- nossen haben Anspruch darauf, dass das Nationalstrassen- netz nun zügig fertiggestellt wird, und deshalb darf man die- sem Zweck die entsprechenden Mittel nicht vorenthalten. Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und der parlamentarischen Initiative Meier Hans keine Folge zu geben.
Meier Hans (G, ZH): Seit Bestehen unseres Bundesstaates bis in die fünfziger Jahres unseres Jahrhunderts flossen alle Zölle in die allgemeine Bundeskasse zur Bestreitung der viel- fältigen Aufgaben des Bundes. In den fünfziger Jahren, zur Zeit der Euphorie des Autobahnbaus, wollte jedes Dorf einen Autobahnanschluss, wenn möglich sogar mehrere: Ost, West, Nord, Süd - wir erinnern uns an diese Zeit. Aber sogar noch heute, in der Zeit der Finanzknappheit, wo überall die Mittel für wichtige Aufgaben des Bundes fehlen, sprudelt diese Quelle für den Ausbau der luxuriösen Betonbänder munter weiter - Betonbänder, die Lebensräume von Mensch und Tier durch- schneiden und die Seele unseres Landes zerstören. Jawohl, Herr Fischer-Seengen, es geht auch darum, dem Strassenbau die Finanzmittel zu entziehen!
Herr Bundesrat Stich hat am 29. September 1992 in unserem Rate anlässlich der Debatte zur Sanierung der Bundesfinan- zen folgendes gesagt: «Da gibt es die grosse Illusion, dass die Grundzölle dazu da seien, dass wir Schweizer Strassen bau- ten. Das ist ein Irrtum: Historisch gesehen hat der Bund von Anfang an immer und als einzige generelle Einnahmequelle die Zölle für sich beansprucht, und zwar nicht für bestimmte Zwecke. Das ist erst etwa in den sechziger Jahren mit dem Na- tionalstrassenbauprogramm gekommen .... Aber bis dahin waren die Zölle frei verfügbare Mittel. Das ist das Ziel, das man sich für die Zukunft wieder setzen muss: wegzukommen von der Zweckbindung, denn Zweckbindungen führen nicht zu ei- nem optimalen Einsatz der Mittel, auch nicht im Strassenbau. Man könnte vermutlich auch im Strassenbau Geld sparen, aber man hat es, und es muss ausgegeben werden. Aber viel- leicht ist das eine Frage, die man in Zukunft lösen kann.» (AB 1992 N 1820)
Als ich vor etwas mehr als einem Jahr diese parlamentarische Initiative einreichte, glaubte ich, diese Zukunft sei gekommen. Ich wollte Bundesrat Stich unterstützen.
Heute aber, nachdem dieser Rat - Herr Fischer-Seengen hat es ebenfalls erwähnt - kürzlich sogar die Lockerung der Zweckbindung zugunsten der Bahnen abgelehnt hat, mache ich mir über den Ausgang der Abstimmung über meine parla- mentarische Initiative keine illusionen mehr. Aber steter Trop- fen höhlt den Stein. Als Andreas Herczog 1983 einen Antrag
zur Abschaffung der Zweckbindung in diesem Rate stellte, wurde dieser Antrag des damaligen «Pöchlers» mit 146 zu 3 Stimmen abgeschmettert Ich hoffe, dass mein Antrag ein re- spektableres Ergebnis erhalten wird.
So bleibt uns Grünen nach dem Ja des Volkes zur Alpen-Initia- tive und dem dreifachen Nein zu den Landwirtschaftsvorlagen nur noch die Hoffnung auf das Volk: Die Hoffnung, dass der- einst das Volk die Initiative der Grünen «Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern» annehmen und so die notwendigen Mittel für die Sicherung der vielfältigen Aufgaben des Bundes sicherstellen wird.
Ich bitte Sie trotz allem, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 82 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 44 Stimmen
Petitionen - Pétitions
94.2024
Petition Dalle Carbonare Rita Änderung der Arbeitslosenversicherung
Pétition Dalle Carbonare Rita Modification de l'assurance-chômage
David Eugen (C, SG) unterbreitet im Namen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 30. April 1993 reichte Frau Rita Dalle Carbonare folgende Petition ein:
«Alleinerziehenden, die eine 50-Prozent-Stelle innehatten, um den Erziehungspflichten nachkommen zu können, die nun ar- beitslos (bzw. erwerbslos) geworden sind, sei mit sofortiger Wirkung 100 Prozent ihres 50-Prozent-Lohnes über die ALV auszuzahlen.»
Begründet wird die Petition vorab mit dem Argument, dass eine Arbeitslosenentschädigung, die nur auf 80 Prozent des versicherten Verdienstes einer Teilzeitbeschäftigung abstellt, die Lebenshaltungskosten der alleinerziehenden erwerbslo- sen Person und ihrer Kinder kaum noch zu decken vermag. Der Gang zur Fürsorge bleibe unter solchen Bedingungen der einzige Ausweg. Die Erziehung der Kinder leide in solcher Be- drängnis zusätzlich.
Die Forderungen der Petentin, d. h. die Gewährung eines Tag- geldsatzes von 100 Prozent für teilweise Arbeitslose mit elterli- chen Erziehungspflichten, bedingen eine Revision von Arti- kel 22 Avig. Sollte für derartige Fälle ein Taggeldansatz von 100 Prozent festgelegt werden, wäre zu bedenken, dass die- ser höhere Satz nicht ohne weiteres an den früheren Beschäfti- gungsgrad anknüpfen kann, da die Bedürftigkeit bei arbeitslo- sen Vollzeitbeschäftigten mit geringem Einkommen nicht an- ders ist als bei Teilzeitarbeitnehmern, die ihre Stelle verlieren. Beide haben gemäss geltendem Recht eine Einbusse von 20 bis 30 Prozent hinzunehmen, die bei einem Einkommen von beispielsweise 3600 Franken den Betrag von 720 bis 1080 Franken ausmacht. Eine statistische Hochrechnung der Mehr- kosten, die eine gesetzliche Realisierung dieser Forderung mit sich bringen würde, ist gegenwärtig in Vorbereitung.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Meier Hans) Abschaffung der Zweckbindung für die Mineralölsteuer
Initiative parlementaire (Meier Hans) Imposition des huiles minérales. Suppression de l'affectation spéciale
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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Frühjahrssession
Session
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Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.453
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.03.1995 - 08:00
Date
Data
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921-923
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Pagina
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20 025 481
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