Motion Vollmer
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94.3543
Motion Neuenschwander Konzepte für die Realisierung von Kernkraftwerken Construction de centrales nucléaires. Plans et scénarios
Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1994
Das Basler Institut Prognos hat errechnet, dass der Schweiz ab 2010 ohne politische Massnahmen ein Strommanko droht. Soll die Versorgungssicherheit auch längerfristig gewährlei- stet werden, kann nicht von der Realisierung weiterer Kern- kraftwerke abgesehen werden. Die politische Diskussion muss deshalb vor Auslaufen des Moratoriums aufgenommen werden, und es müssen entsprechende Massnahmen in die Wege geleitet werden. Der Bundesrat wird aufgefordert, ent- sprechende Szenarien und Konzepte für die Realisierung von neuen oder für die Nachrüstung von bisherigen Kernkraftwer ken auszuarbeiten.
Texte de la motion du 15 décembre 1994
L'Institut Prognos, à Bâle, a calculé que la Suisse est menacée de subir une pénurie d'électricité en 2010 si aucune mesure politique n'est prise. Si l'on veut assurer l'approvisionnement à long terme de la Suisse en courant électrique, on est donc obligé de construire de nouvelles centrales nucléaires. Il faut donc reprendre la réflexion avant l'expiration de l'actuel mora- toire et entreprendre les mesures nécessaires. Le Conseil fé- déral est chargé d'élaborer des plans et scénarios appropriés en vue de la réalisation de nouvelles centrales nucléaires ou de la modernisation de centrales actuelles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Baum- berger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Blocher, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bührer Gerold, Bürgi, Cincera, Dettling, Dreher, Engler, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Walter, Fritschi Oscar, Früh, Giezendanner, Giger, Gysin, Hari, Hegetschweiler, Hess Otto, Hildbrand, Jenni Peter, Kel- ler Anton, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Mauch Rolf, Maurer, Miesch, Moser, Mühlemann, Müller, Oehler, Raggenbass, Rei- mann Maximilian, Rohrbasser, Rutishauser, Rychen, Scherrer Jürg, Schmid Samuel, Schmidhalter, Scherrer Werner, Schenk, Seiler Hanspeter, Stamm Luzi, Steinemann, Steiner Rudolf, Stucky, Tschuppert Karl, Vetterli, Weyeneth, Witten- wiler, Wyss William (61)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Februar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 février 1995 Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass in den nächsten Jah- ren die politische Diskussion über die künftige Elektrizitätsver- sorgung intensiviert werden muss. Diese Gelegenheit ergibt sich mit den Vorlagen über das Energiegesetz, die CO2- Abgabe, die «energiepolitischen» Volksinitiativen (Volksinitia- tive für einen Solar-Rappen, Energie-Umwelt-Initiative) und die Totalrevision des Atomgesetzes.
Zurzeit werden im Bundesamt für Energiewirtschaft (BEW) und auch seitens der Elektrizitätswirtschaft Untersuchungen über Elektrizitätsperspektiven durchgeführt. Die Arbeiten im BEW sind in wesentlichen Teilen eine Weiterführung der Unter- suchungen der Eidgenössischen Kommission für die Gesamt- energiekonzeption (1978), der Eidgenössischen Energiekom- mission (1981) und der Expertengruppe Energieszenarien (1988). Verwendet werden aktualisierte Daten, verbesserte
Modelle und revidierte Annahmen über die Faktoren, welche die Energienachfrage bestimmen. Erste Resultate (vorläufig noch ohne detaillierte Perspektiven des Elektrizitätsangebo- tes und ohne allfällig notwendige Rückkoppelungen der Er- gebnisse auf die unterstellte wirtschaftliche Rahmenentwick- lung sowie ohne weitere Abstimmungen mit den Verkehrsper- spektiven) liegen vor, und zwar für die Szenarien «Beschlos- sene Massnahmen» und «Beabsichtigte Massnahmen», inklu- sive Energiegesetz und CO2-Abgabe. Bei einer gedeihlichen Wirtschaftsentwicklung und mit der Realisierung der beab- sichtigten Massnahmen dürfte die Elektrizitätsnachfrage im nächsten Jahrhundert weiterhin zunehmen, wenn auch mit deutlich geringeren Zuwachsraten.
Das Ziel des Aktionsprogramms «Energie 2000» im Bereich der Elektrizitätsnachfrage (Verringerung der Verbrauchszu- nahme in den neunziger Jahren, Stabilisierung nach 2000) ist somit nur mit verstärkten Anstrengungen erreichbar. Varianten einer weiter gehenden Politik werden zurzeit noch vertieft un- tersucht. Ebenso sind Untersuchungen über die Perspektiven des Elektrizitätsangebotes, dessen Kosten und die Folgen für die Versorgungssicherheit und die Umwelt im Gange. Mit die- sen Arbeiten werden aktualisierte Grundlagen für politische Entscheide vorliegen.
Nach Auffassung des Bundesrates sind sämtliche Möglichkei- ten auf der Angebots- und Nachfrageseite zu prüfen: sparsa- mere und effizientere Nutzung der Elektrizität, neue erneuer- bare Energien, Wasserkraft, Kernenergie, fossile Energien so- wie Elektrizitätsimporte. Allerdings gibt es bei allen diesen Op- tionen unterschiedliche Probleme der Akzeptanz, der Wirt- schaftlichkeit und der Umweltbelastung.
Zu verschiedenen Fragen, die sich bei der Beurteilung der Per- spektiven der Elektrizitätsversorgung stellen, hat der Bundes- rat bei der Beantwortung der Interpellationen Spoerry und Ca- vadini Jean (94.3419 Interpellation Spoerry und 94.3427 Inter- pellation Cavadini Jean, beide vom 6. Oktober 1994, «Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz») Stellung genommen. Nach den bisherigen Erfahrungen sind Szenarien und Kon- zepte notwendige Grundlagen für die Meinungsbildung. Die Erstellung von neuen Kernkraftwerken oder die Nachrüstung von bisherigen sind aber letztlich von politischen Entscheiden abhängig, die insbesondere auch im Zusammenhang mit der Totalrevision des Atomgesetzes zu treffen sind.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Le président: Mme Bär, M. Weder Hansjürg et Mme Bäumlin combattent cette intervention. La discussion est renvoyée.
Verschoben - Renvoyé
94.3514
Motion Vollmer Ermöglichung von Road Pricing in Städten Introduction de systèmes de péages dans les villes
Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1994 Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes «Stadt und Verkehr> ist verschiedentlich die Frage des Road Pricings für die Schweiz untersucht worden. Im Zusammenhang mit Fi- nanzierungslücken bei grösseren Bauvorhaben, aber auch generell zur Durchsetzung von verkehrspolitischen Zielset- zungen könnte dem städtischen Road Pricing in Zukunft eine
Motion Vollmer
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N
24 mars 1995
grosse Bedeutung zukommen. In Norwegen werden damit bereits ermutigende Erfahrungen gemacht Konkret könnte in der Stadt Bern anhand einer verkehrspolitischen Planung Road Pricing als erstes Pilotprojekt evaluiert werden.
Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang aufgefordert: 1. die bundesrechtlichen Voraussetzungen für die Ermögli- chung eines Road Pricings in Städten vorzubereiten;
Texte de la motion du 7 décembre 1994
La question de l'introduction du péage en Suisse a été exami- née sous différents aspects dans le cadre du programme na- tional de recherche sur «La ville et les transports». Le péage ur- bain pourrait revêtir à l'avenir plus d'importance pour pallier les insuffisances financières en matière de grands projets de construction, mais aussi en général pour réaliser les objectifs de la politique des transports. La Norvège l'a déjà introduit avec succès. Aussi pourrait-on mettre sur pied à Berne un pro- jet pilote de péage évalué dans le cadre d'une planification des transports.
Dans cet ordre d'idées, le Conseil fédéral est chargé:
de préparer le projet législatif nécessaire à l'introduction du péage dans les villes;
de préciser dans quelle mesure la Confédération peut favo- riser l'introduction de systèmes de péage pour couvrir les in- suffisances financières et atteindre certains objectifs généraux de politique des transports.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Stephanie, Brun- ner Christiane, Bundi, von Felten, Haering Binder, Hafner Ur- sula, Jöri, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner, Steiger Hans, Zbinden, Züger (13)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. März 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 mars 1995
Allgemeines
Unter Road Pricing ist die Erhebung einer Abgabe für die Be- nützung einer Strasse zu verstehen. Die Abgabe wird entwe- der automatisch (mit Hilfe elektronischer Systeme) oder ma- nuell (bei der Passage einer Zahlstelle) erhoben. Mit dem Road Pricing können die Infrastrukturkosten und allenfalls die externen Kosten (z. B. die Umweltkosten) des Strassenver- kehrs möglichst verursachergerecht angelastet werden. Das gleiche Instrument kann zudem auch zur Erhebung einer (rei- nen) Lenkungsabgabe eingesetzt werden.
Bisherige Erfahrungen
Road-Pricing-Systeme sind bisher in einigen ausländischen Städten eingeführt worden. So in Singapur, Oslo, Trondheim. Geplant sind sie für Cambridge und Stockholm.
Mit diesen Systemen werden verschiedene Zwecke verfolgt: In Singapur werden für die Benützung wichtiger Strassen differen- zierte Tarife erhoben, um die Spitzenbelastungen zu brechen. In Oslo wird der in die Stadt einfahrende Verkehr belastet, um mit den Erträgen den Ausbau des Hauptstrassennetzes zu fi- nanzieren. In Trondheim dienen die Einnahmen dem Bau einer Umfahrungsstrasse und der Deckung der Umweltkosten (z. B. Lärmschutz). In Cambridge sollen Stausituationen entschärft werden, indem mit zeitdifferenzierten Tarifen eine optimalere Auslastung der Infrastruktur erreicht werden soll.
Diesen Systemen gemeinsam ist eine verursachergerechte Verteuerung der Strassenbenützung. Durch die Verteuerung wird überdies der Knappheit der Verkehrsflächen Rechnung getragen. Eine solche Verteuerung ist grundsätzlich so lange gerechtfertigt, als der Strassenverkehr nicht alle von ihm verur- sachten Kosten deckt. Die vom Strassenverkehr verursachten Kosten sind gerade im städtischen Bereich besonders hoch.
Mit der Einführung solcher Systeme verfügen die Städte über mehr direkte Einnahmen aus dem Strassenverkehr. Mit dem Road Pricing wird der finanzielle und verkehrspolitische Hand- lungsspielraum der Städte ausgeweitet.
Bundesrechtliche Voraussetzungen
Gemäss Artikel 37 Absatz 2 erster Satz der Bundesverfassung ist die Benützung der Strassen grundsätzlich gebührenfrei (Grundsatz der Gebührenfreiheit). Die Gebührenfreiheit be- zweckt, jede fiskalische Behinderung des freien Verkehrs auf den im Gemeingebrauch stehenden öffentlichen Strassen auszuschliessen. In besonderen Fällen kann die Bundesver- sammlung Ausnahmen von diesem Grundsatz zulassen. Sie hat eine solche Ausnahme bisher in einem Fall gewährt: Beim Strassentunnel am Grossen Sankt Bernhard darf eine streckenbezogene Tunnelgebühr erhoben werden.
Zudem gibt es generelle Ausnahmen von diesem Grundsatz, welche auf Verfassungsstufe statuiert sind. Zu nennen wären etwa die Nationalstrassenabgabe (Vignette), die pauschale Schwerverkehrsabgabe und die leistungs- oder verbrauchs- abhängige Schwerverkehrsabgabe.
Indessen bildet Ausnahmebestimmung der Bundesverfas- sung (Art. 37 Abs. 2 zweiter Satz BV) keine Verfassungsgrund- lage für eine allgemeingültige Regelung zur Einführung von Road-Pricing-Systemen in den Städten. Zu prüfen wäre, ob die Bundesversammlung, gestützt auf Artikel 37 Absatz 2 der Bundesverfassung, einem Pilotprojekt zustimmen könnte. Ferner wird insbesondere im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung geprüft, ob für die generelle Einführung von Road-Pricing-Systemen eine Grundlage geschaffen wer- den sollte.
Verkehrs-, raumordnungs- und finanzpolitische Erwägungen Verschiedentlich beklagen in letzter Zeit vor allem die Städte, die Verkehrsprobleme in ihrem Einzugsgebiet nicht wirksam genug angehen zu können. Einerseits klaffe eine Lücke zwi- schen den Kosten, welche der Strassenverkehr den Städten verursache, und den Einnahmen, welche ihnen aus dem Strassenverkehr zur Verfügung ständen. Andererseits seien sie nicht berechtigt, entsprechende kostendeckende Gebüh- ren zu erheben. Eine griffige städtische Verkehrspolitik bleibe im gegebenen Rahmen Stückwerk.
Aus raumordnerischer Sicht ist das Road Pricing ein geeigne- tes Instrument, das eine Lösung der Verkehrsprobleme in ei- ner räumlich und sachlich umfassenden Optik erlaubt. Damit könnten einerseits die Folgekosten der Zersiedelung vermin- dert und andererseits eine umweltfreundliche und raumver- trägliche Ordnung des (Agglomerations-)Verkehrs mit markt- wirtschaftlichen Mitteln gefördert werden.
Aus verkehrspolitischer Sicht gehen Road-Pricing-Systeme grundsätzlich in die richtige Richtung, weil sie einen Beitrag zur Kostenwahrheit und zu einer optimierten Auslastung der städti- schen Strassen leisten können. Je nach Ausgestaltung dieser Systeme ist die Lenkungswirkung zugunsten umweltfreundli cher Verkehrsträger als positiver Nebeneffekt zu beurteilen. Das Road Pricing könnte zudem den Städten zusätzliche Ein- nahmen erschliessen, welche sie nach ihren Bedürfnissen ein- setzen könnten. Heute stellt der Bund den Kantonen 12 Prozent der Treibstoffzölle zur Verfügung; diese Beiträge können auch für städtische Verkehrsanlagen verwendet werden.
Beim Road Pricing in einer Stadt könnten nur Fahrzeuge, die in der Schweiz immatrikuliert sind, mit elektronischen oder elektromagnetischen Systemen ausgerüstet werden. Bei aus- wärtigen Besucherinnen und Besuchern müssten die Abga- ben manuell erhoben werden, was wohl den Verkehrsfluss stören würde. In der Schweiz wird nun die Einführung moder- ner Erhebungssysteme im Rahmen der geplanten leistungs- abhängigen Schwerverkehrsabgabe und der Alpentransitab- gabe getestet und - wenn möglich - mit den europäischen Nachbarn koordiniert
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Vollmer Ermöglichung von Road Pricing in Städten Motion Vollmer Introduction de systèmes de péages dans les villes
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3514
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
24.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
943-944
Page
Pagina
Ref. No
20 025 496
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