N
947
Motion Misteli
Herr Herczog schlägt nun vor, das Instrument der Frage- stunde und die Diskussion über dringliche Interpellationen in einer regelmässig durchzuführenden «dringlichen Debatte» zusammenzufassen. Diese Idee ist neu und bis anhin noch nie diskutiert worden. Das Büro ist der Meinung, dass der Vor- schlag näher geprüft werden sollte.
Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
94.3578
Motion Misteli Schaffung eines Globalfonds für menschliche Sicherheit Création d'un fonds global pour la sécurité humaine
Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1994
Der Bundesrat wird beauftragt, sich in den zuständigen inter- nationalen Gremien für die Schaffung eines Globalfonds für menschliche Sicherheit einzusetzen und als wesentliches Ele- ment für dessen Finanzierung eine Steuer auf internationalen Devisentransaktionen vorzusehen.
Dieser Globalfonds soll durch die Schweizer Delegation am Weltsozialgipfel im März 1995 in Kopenhagen als eine Mass- nahme zur globalen menschlichen Sicherheit vertreten werden.
Texte de la motion du 16 décembre 1994
Le Conseil fédéral est chargé d'oeuvrer, au sein des instances internationales compétentes, en faveur de la création d'un fonds global pour la sécurité humaine, et de prévoir un impôt sur les transactions internationales de devises qui contribue- rait de façon importante au financement de ce fonds.
L'idée d'un tel fonds sera présentée par la délégation suisse au sommet social mondial de mars 1995 à Copenhague en tant que mesure en faveur de la sécurité humaine globale.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Brügger Cyrill, Brun- ner Christiane, Bugnon, Bühlmann, Carobbio, Danuser, Die- ner, Duvoisin, Fankhauser, von Felten, Goll, Gonseth, Gross Andreas, Haering Binder, Herczog, Hollenstein, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Maeder, Meier Hans, Meyer Theo, Rechsteiner, Ruffy, Seiler Rolf, Sieber, Singeisen, Spielmann, Steiger Hans, Thür, Vollmer, Weder Hansjürg, Zbinden, Zisyadis, Züger (41)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die weltweite Verarmung und die Gefährdung unserer Le- bensgrundlagen nehmen in erschreckendem Ausmasse zu. Grundlage dieser Entwicklung ist, dass rund vier Fünftel der Menschheit nur über einen Fünftel des Welteinkommens ver- fügen und umgekehrt das wohlhabende Fünftel der Mensch- heit vier Fünftel unserer weltweiten Ressourcen verbraucht. Dieser Tatbestand führt unweigerlich zu vermehrten sozialen Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen. Des- halb kann unsere soziale Sicherheit hier in der Schweiz nicht mehr ausschliesslich aus eigenen Kräften garantiert werden; die Sicherheit jeder einzelnen Nation ist mehr und mehr mit der sozialen Sicherheit aller Menschen verknüpft. Auch die einzelnen Faktoren menschlicher Sicherheit sind nicht vonein- ander zu trennen. Hunger, Naturkatastrophen, Umweltzerstö- rung, kriegerische Auseinandersetzungen und deren Folgen können sich rasch auf weite Teile der Welt ausbreiten.
Die Ergebnisse der internationalen Konferenzen wurden bis heute auf globaler Ebene nur sehr beschränkt umgesetzt, da ihnen dazu vor allem die finanziellen Mittel fehlen. Der Sozial- gipfel im März 1995 versucht, einen Schritt weiter zu gehen und durch konkrete Verträge die unmittelbarsten Bedrohun- gen von Frieden und menschlicher Sicherheit anzugehen. Als wichtigste Finanzierungsquelle für einen Globalfonds zur menschlichen Sicherheit wird im Jahresbericht des Entwick- lungsprogrammes der Vereinten Nationen (UNDP) eine Steuer auf internationale Devisentransaktionen aufgeführt. Diese Forderung wird inzwischen auch von anderen Organi- sationen, wie z. B. der unabhängigen internationalen Kommis- sion zu Bevölkerung und Lebensqualität der Nichtregierungs- organisationen, erhoben.
Bei der erstmals 1978 von James Tobin (Wirtschafts-Nobel- preisträger) vorgeschlagenen Devisentransaktionssteuer handelt es sich darum, auf Kassageschäften in ausländischen Währungen (einschliesslich Termingeschäfte) eine einheitli- che internationale Steuer zu erheben. Über die Höhe der Steuer werden in der heutigen Diskussion Ansätze von zwi- schen 0,05 und 1 Prozent genannt. Bereits bei einer Steuer von einer äusserst geringen Höhe von 0,05 Prozent, wie sie der Bericht zur menschlichen Entwicklung der UNDP 1994 vorschlägt, resultieren daraus jährlich Einnahmen von rund 150 Milliarden US-Dollar. Der Umfang der weltweiten Transak- tionen auf den Devisenmärkten ist in den letzten Jahren enorm angestiegen, der weltweite Tagesumsatz wird heute auf rund 1000 Milliarden US-Dollar geschätzt Nach James Tobin be- steht heute der grösste Teil der globalen Devisenbewegungen in Milliardenhöhe aus Spekulation und Arbitrage, d. h. dem Versuch, durch Ausnutzung von Wechselkursschwankungen und Unterschieden internationaler Zinssätze schnelles Geld zu machen. Diese Transaktionen tragen wenig zu einer ratio- nalen, langfristigen Plazierung in Investitionen bei. In diesem Sinne ist immer deutlicher eine Entkoppelung des internatio- nalen Finanzsektors von der Realwirtschaft und den damit ver- bundenen Interessen feststellbar.
Die Devisenkurse sind zunehmend den Erwartungen privater Spekulanten «ausgeliefert», die über riesige Summen verfü- gen. Ihre Aktivitäten verzerren die Signale, die von den Devi- senmärkten ausgehen und an denen sich die langfristigen In- vestoren und der Handel orientieren wollen. Die Krise im Me- chanismus der europäischen Wechselkurse hat deutlich ge- macht, dass die Zentralbanken weder einzeln noch gemein- sam über genügend Reserven verfügen, um dem konzertier- ten Druck der Spekulanten standzuhalten, die auf die Abwer- tung schwächerer Währungen setzen. Diese Entwicklungen haben zur Folge, dass sich nicht nur die Risiken für die einzel- nen Akteure enorm erhöht haben, sondern auch für das Fi- nanzsystem als Ganzes.
Nicht unterschätzt werden darf ausserdem, welche Auswir- kungen die hohen Zinsen, die mit den Entwicklungen auf den internationalen Kapitalmärkten zusammenhängen, für die ein- zelnen verschuldeten Entwicklungsländer haben. Dadurch werden nicht nur die Kosten der Schuldendienste erhöht, son- dern diese haben überdies weitreichende Folgen in bezug auf deren makroökonomische Stabilität, auf das Zinsniveau der einheimischen Märkte, die Einkommensverteilung, auf die In- vestitionen und auf Wachstum und Entwicklung.
Kapital bewegt sich heute immer ungehinderter über nationale Grenzen hinweg, sei es durch Direktinvestitionen in Firmen, sei es durch den Kauf und Verkauf finanzieller Anlagewerte. Der zunehmenden Globalisierung der Finanzmärkte mit ihren schnell erzielten Gewinnen - Verlusten -, welche in ihrem Aus- mass von der Staatengemeinschaft nicht mehr unter Kontrolle gehalten werden, stehen die ebenfalls weltweite Verarmung zunehmender Bevölkerungskreise und die Umweltzerstörung gegenüber. Die Regierungen der Länder des Südens haben nur wenige Möglichkeiten, über lokale direkte Steuern Mass- nahmen gegen diese Entwicklung zu ergreifen. Da ebenfalls der grosse Teil der OECD-Länder mit einer hohen Verschul- dung des Staatshaushaltes zu kämpfen hat, reduzieren diese heute ihre Beiträge an die Entwicklungszusammenarbeit (siehe das Beispiel der Schweiz), trotz unbestritten ansteigen- dem Bedarf.
N 24 mars 1995
948
Motion Zisyadis
Für die unsere Zeit charakterisierenden Probleme müssen neue Finanzierungsquellen gesucht werden: Eine beschei- dene Besteuerung der internationalen Kapitalmarktströme schafft einen Fonds zur Verminderung der hauptsächlichen Ursachen der heute zunehmenden globalen Unsicherheit und trägt gleichzeitig dazu bei, die globale Finanzspekulation in ih- ren extremsten Ausmassen zu bremsen. Die Steuer müsste weltweit und in gleicher Höhe auf allen Märkten erhoben wer- den. Die Durchführung könnte den Banken oder Marktinstitu- tionen übertragen werden, bei denen der überwiegende Teil des Devisenaustausches stattfindet.
Der Bundesrat soll sich für dieses Anliegen in den internationa- len Gremien, wie z. B. dem IWF, dem Pariser Klub u. a., einset- zen und am Weltsozialgipfel im März 1995 die Schaffung eines Globalfonds zur menschlichen Sicherheit als eine der dringen- den Massnahmen aktiv vertreten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. März 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 1er mars 1995
Der im Human Development Report 1994 (HDR) des Uno-Ent- wicklungsprogramms (UNDP) enthaltene Vorschlag für die Schaffung eines Globalfonds für menschliche Sicherheit kann das Verdienst für sich in Anspruch nehmen, ein Sicherheits- konzept zu fördern, das sich vermehrt auf die sozialen Gege- benheiten und die individuellen Rechte - insbesondere die Menschenrechte - statt auf die militärische Situation und die nationale Unabhängigkeit abstützt
Dennoch muss unterstrichen werden, dass die Schaffung ei- nes solchen Fonds mit Problemen behaftet ist: Wie würde sein genaues Mandat aussehen (im HDR fehlt eine diesbezügliche Präzisierung)? Wie würde der Fonds verwaltet? Wie liessen sich die Beziehungen mit Programmen und Institutionen ge- stalten, die auf dem Gebiet der sozialen Entwicklung und Si- cherheit bereits aktiv sind? Wie würde der Fonds finanziert? Man könnte, wie im HDR erwähnt, auf eine Form von Steuern («à la Tobin») auf internationalen spekulativen Devisentrans- aktionen oder auf eine weltweite Steuer auf umweltverschmut- zenden Emissionen zurückgreifen. Die Einführung solcher in- ternationaler Steuern wird seit mehreren Jahren diskutiert, steht aber unzähligen Widerständen gegenüber.
Trotz dieser Schwierigkeiten sollten nach Meinung des Bun- desrates diese Diskussionen im Rahmen der adäquaten inter- nationalen Gremien - unter anderem dem Weltsozialgipfel - weitergeführt werden. Der Bundesrat glaubt allerdings nicht, dass in nächster Zeit substantielle Fortschritte in diesem Be- reich erfolgen werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
93.3369
Motion Zisyadis Ausweis C und Auslandaufenthalt Permis C et absence prolongée
Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1993
Das Gesetz verbietet Inhaberinnen und Inhabern des Auswei- ses C, die Schweiz während mehr als sechs Monaten zu ver- lassen.
Der Bundesrat wird ersucht, das Gesetz weiter zu fassen, da- mit dieser wichtige Teil der Wohnbevölkerung, namentlich die Personen, die in der Schweiz geboren sind oder hier ihre Schulzeit absolviert haben, die einmal erworbenen Rechte beibehalten kann.
Texte de la motion du 18 juin 1993
La loi interdit aux titulaires de permis C de quitter la Suisse pendant plus de six mois.
Le Conseil fédéral est invité à élargir cette vision restrictive, afin que les droits acquis soient maintenus pour cette partie importante de la population résidente, notamment pour ceux et celles qui sont nés dans notre pays ou ont accompli leur scolarité.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumann Ruedi, Bo- rel François, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bühlmann, Carobbio, Comby, Darbellay, de Dardel, Deiss, Ducret, Epi- ney, Fankhauser, von Felten, Gardiol, Goll, Hafner Ursula, Her- czog, Jeanprêtre, Maitre, Pidoux, Rechsteiner, Ruffy, Spiel- mann, Steiger Hans, Tschopp, Ziegler Jean, Zwahlen (29)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement et demande une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 septembre 1993
Selon le droit en vigueur, l'autorisation d'établissement prend notamment fin lorsque l'étranger a effectivement séjourné pendant six mois à l'étranger. Cette réglementation n'est ce- pendant pas absolue. Sur demande présentée au cours de ce délai, l'autorisation d'établissement peut être prolongée jusqu'à deux ans (art. 9 al. 3 let. c de la loi fédérale du 26 mars 1931 sur le séjour et l'établissement des étrangers; LSEE; RS 142.20). En pratique, il est requis que l'étranger conserve ses relations en Suisse et qu'il ait effectivement l'intention d'y revenir dans ce délai.
Dans des cas fondés, l'article 13 lettre f de l'ordonnance du 6 octobre 1986 limitant le nombre des étrangers applicable aux cas de rigueur (OLE; RS 823.21) constitue la possibilité d'octroyer à nouveau un droit de présence aux étrangers qui ont été au bénéfice de l'établissement et qui ont quitté la Suisse plus de six mois sans demander une prolongation d'absence.
La motion vise en particulier à conférer une meilleure protec- tion à l'étranger qui est né en Suisse ou qui y a accompli sa scolarité. Selon les récentes recommandations de l'Office fé- déral des étrangers, les jeunes étrangers dits de la «deuxième génération», qui veulent retourner dans leur pays d'origine afin de se rendre compte dans quelle mesure ils pourraient s'y intégrer, ont la possibilité de solliciter la prolongation jusqu'à deux ans de la période durant laquelle ils restent au bénéfice de leur autorisation d'établissement, ce qui a été notamment salué par la Commission fédérale pour les étrangers dont l'ob- jectif est de favoriser l'intégration. Pour cette catégorie d'étran- gers, il peut s'avérer d'ailleurs nécessaire d'appliquer la régle- mentation relative aux cas de rigueur.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Misteli Schaffung eines Globalfonds für menschliche Sicherheit Motion Misteli Création d'un fonds global pour la sécurité humaine
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3578
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
947-948
Page
Pagina
Ref. No
20 025 500
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.