N 24 mars 1995
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Postulat Meyer Theo
ditionelle Politik noch deren Ziele in Frage. Der Bundesrat ge- denkt deshalb seine Friedens- und Sicherheitspolitik so wei- terzuführen, wie er sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren dargestellt hat Auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren bereits Erreichten wird er insbesondere den Anstrengungen zugunsten der Frie- denserhaltung und der Unterstützung humanitärer Aktionen grösseres Gewicht beimessen.
Der Bundesrat geht davon aus, dass u. a. die Finanzlage der Eidgenossenschaft eine nicht unwesentliche Rolle beim Zu- standekommen des Resultates vom 12. Juni 1994 gespielt hat Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen Gelegenhei- ten unterstrichen, dass die Sanierung der Bundesfinanzen ein prioritäres Ziel seiner Regierungspolitik ist. Dies gilt für alle Be- reiche, die Aussenpolitik inbegriffen.
Dies ändert jedoch nichts am festen Willen des Bundesrates, sein Engagement in der Friedens- und Sicherheitspolitik und im Bereich der humanitären Hilfe soweit als möglich zu ver- stärken. Die diesbezüglichen Aktivitäten der Schweiz im ehe- maligen Jugoslawien - sei es auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, der präventiven Diplomatie (Unterstützung der Unprofor und der OSZE-Missionen) oder der bilateralen Friedenspolitik (Unterstützung von Friedensprojekten in der zivilen Gesell- schaft) - zeigen, dass die Schweiz willens und fähig ist, die in- ternationalen Anstrengungen mitzutragen.
Was die von der Uno und der OSZE durchgeführten friedens- erhaltenden Operationen anbelangt, hat die Schweiz ihre Bei- träge im Jahre 1994 auf 23,7 Millionen Franken erhöht. Dieser Betrag bleibt zwar weiterhin deutlich hinter den Anstrengun- gen vergleichbarer Länder zurück, stellt aber immerhin eine Steigerung von ungefähr 30 Prozent gegenüber 1993 dar (nicht eingeschlossen die Uno-Mission in der Westsahara, aus der wir uns zurückgezogen haben). Mit diesen Mitteln war die Eidgenossenschaft in der Lage, verschiedenen Operationen, mehrheitlich unter der Schirmherrschaft der Vereinten Natio- nen, aber auch der OSZE, logistische Unterstützung und zivi- les wie militärisches Personal zur Verfügung zu stellen. Dabei ist anzumerken, dass die friedenserhaltenden Missionen in den letzten Jahren zunehmend eine humanitäre Dimension erhalten haben.
Die humanitäre Hilfe der Eidgenossenschaft belief sich im Jahre 1993 auf 237 Millionen Franken. Neben direkt durchge- führten Aktionen, namentlich über das Schweizerische Kata- strophenhilfekorps, unterstützte die Schweiz die humanitären Anstrengungen verschiedener Institutionen im System der Vereinten Nationen, wie z. B. das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) oder das Welternährungsprogramm (WFP), und nichtgouvernementaler Institutionen wie des IKRK oder der schweizerischen Hilfswerke. Unter diesen ist das IKRK ein privilegierter Partner. Die aktive Unterstützung des IKRK durch den Bundesrat setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer Beteiligung der Schweiz am Sitzbudget des IKRK sowie einer finanziellen Unterstützung des Feldbudgets. Im Jahre 1993 beliefen sich die Beiträge der Eidgenossen- schaft an das IKRK auf 81,9 Millionen Franken, was mehr als einem Drittel ihrer humanitären Hilfe entspricht.
Der Bundesrat ist momentan daran, die konzeptionellen Leitli- nien für die Umsetzung der im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren umrissenen Friedens- und Sicherheitspolitik festzulegen. Neben der schweizeri- schen Unterstützung internationaler Aktionen zur Friedenser- haltung geht es darum, auf der Grundlage der gemachten Er- fahrungen Massnahmen zu treffen, welche der Konfliktverhü- tung, den Guten Diensten, der Respektierung der Menschen- rechte und der Suche nach einer friedlichen Streitbeilegung förderlich sind. Die Hilfe an Konfliktopfer und die nachfol- gende Unterstützung des Wiederaufbaus sind Themen, die im Zuge der von der Bundesverwaltung in Angriff genommenen Überprüfung der humanitären Politik der Eidgenossenschaft behandelt werden.
Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Postulantin und ist bereit, deren Anliegen näher zu prüfen. Vorderhand gestatten jedoch die finanziellen Rahmenbedin- gungen diesbezüglich keine spezifischen weiteren Verpflich- tungen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
94.3506
Postulat Meyer Theo Konzept für internationale Organisationen in Genf Organisations internationales à Genève. Elaboration d'un projet
Wortlaut des Postulates vom 1. Dezember 1994
Der Bundesrat wird aufgefordert, in Übereinstimmung mit den Zielen der schweizerischen Aussenpolitik, ein Konzept für die Zukunft der internationalen Organisationen in Genf vorzu- legen. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
Welche neuen internationalen Organisationen hätten auf die bereits in Genf domizilierten Organisationen einen Syner- gieeffekt?
Welche finanziellen Mittel, in welcher Form und in welchem Zeitraum sind für die Unterbringung der internationalen Orga- nisationen zur Verfügung zu stellen?
Wie gedenkt der Bundesrat den immer grösser werdenden Aufwand für diese Organisationen abzuwickeln?
a. Traditionell über die Fipoi (Fondation des immeubles pour les organisations internationales)?
b. Analog der Lösung Palais Wilson, wo der Bund Bauherr ist und die Fipoi erst für die Verwaltung eingesetzt wird?
c. Mit anderen Mitteln, z. B. durch Schenkungen mit Heimfall- klausel bei Wegzug der entsprechenden Organisation?
seiner Kontrollpflicht noch besser nachzukommen?
die Strukturen bei der Fipoi ausgewogener zu gestalten und die Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung und zwi- schen Verwaltung und Fipoi klarer zu regeln?
Texte du postulat du 1er décembre 1994
Le Conseil fédéral est prié d'élaborer un projet visant à assurer l'avenir des organisations internationales à Genève, confor- mément aux objectifs de la politique suisse en matière de rela- tions avec l'extérieur. Il s'agit en particulier d'éclaircir les ques- tions suivantes:
Quelles nouvelles organisations internationales auraient un effet de synergie sur celles déjà domiciliées à Genève?
Quels moyens financiers, sous quelle forme et pour quelle durée, faut-il engager pour accueillir les organisations interna- tionales?
Quelle voie le Conseil fédéral entend-il suivre pour allouer les fonds toujours plus importants que nécessitent ces organi- sations:
a. par l'entremise de la Fondation des immeubles pour les or- ganisations internationales (Fipoi) comme jusqu'ici?
b. en tant que maître d'ouvrage comme pour le Palais Wilson, la Fipoi n'étant chargée que de la gérance?
c. sous d'autres formes, telle la donation avec clause de resti- tution en cas de départ de l'organisation concernée?
s'acquitter mieux de son devoir de contrôle?
donner à la Fipoi une structure plus équilibrée et régler plus clairement les responsabilités au sein de l'administration ainsi que dans les relations de celle-ci avec la Fipoi?
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Postulat Blatter
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumberger, Bäum- lin, Béguelin, Bodenmann, Borel François, Brügger Cyrill, Bundi, Bürgi, Carobbio, Caspar-Hutter, Danuser, Dünki, Eg- genberger, Engler, Eymann Christoph, Fankhauser, Fischer- Hägglingen, Giger, Grendelmeier, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Hildbrand, Hubacher, Jäggi Paul, Jeanprêtre, Jöri, Kühne, Ledergerber, Leemann, Leuen- berger Ernst, Maeder, Marti Werner, Misteli, Mühlemann, Nab- holz, Neuenschwander, Oehler, Raggenbass, Rechsteiner, Ruckstuhl, Ruffy, Rutishauser, Savary, Schmid Peter, Sieber, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Weder Hansjürg, Zbinden, Ziegler Jean, Züger, Zwygart (56)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es besteht ein steigendes Unbehagen über das sich verstär- kende Gerangel unter Uno-Sitzen und Städten, die es werden wollen. Man hat den Eindruck, es werde mit harten Bandagen gekämpft und Entscheide würden auch erpresst. Man fragt sich deshalb, ob es notwendig ist, dass sich die Schweiz um jede neue internationale Organisation bemühen soll, oder ob es nicht besser wäre, hie und da auch freiwillig auf ein Uno- Amt zu verzichten, um so aus der Schusslinie zu kommen und damit auch diejenigen Ämter sicher behalten zu können, de- ren Synergieeffekte offensichtlich sind.
Ferner sind die Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung in Bern und zur Fipoi nicht klar. Die Erkenntnisse und die Er- fahrungen aus der Reorganisation «Bauwesen des Bundes» sollten auch in diesem Bereich zur Anwendung kommen. Es wäre deshalb zu prüfen:
ob der Bund nicht entweder direkt als Bauherr auftreten soll (analog Palais Wilson) und die Fipoi erst für die Verwaltung eingesetzt wird, oder
ob es für die Eidgenossenschaft langfristig nicht vorteilhafter wäre, wenn wie bei der WTO die Gebäude inklusive Unterhalt - mit einer Heimfallklausel für den Fall eines Wegzugs versehen - den internationalen Organisationen geschenkt würden, denn Eigentum macht sesshafter als Miete.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 15. Februar 1995 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 15 février 1995 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
94.3537
Postulat Haering Binder Jahresbericht über die Tätigkeit der Schweiz in der OSZE Activité de la Suisse au sein de l'OSCE. Rapport annuel
Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, regelmässig einen Jahresbe- richt über die Tätigkeit der Schweiz in der OSZE sowie den Jahresbericht des OSZE-Generalsekretärs im Bundesblatt zu publizieren und den Räten zur Kenntnis zu geben.
Texte du postulat du 14 décembre 1994
Le Conseil fédéral est invité à publier dans la Feuille fédérale un rapport annuel sur les activités de la Suisse au sein de l'OSCE ainsi que le rapport annuel du secrétaire général de l'OSCE et de porter ces documents à la connaissance des Chambres.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Brügger Cyrill, Carobbio, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Fankhauser, Goll, Gross Andreas, Hafner Ur- sula, Hämmerle, Herczog, Hubacher, Jöri, Leemann, Leuen- berger Ernst, Ruffy, Vollmer (21)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die innenpolitische Abstützung der schweizerischen Aussen- politik bedarf zusätzlicher Anstrengungen. Zudem ist die Öf- fentlichkeit nur ungenügend darüber informiert, ob die OSZE die Erwartungen erfüllt, die mit der Verabschiedung und brei- ten Publikation der Charta von Paris geweckt worden sind. Analog zu den regelmässig im Bundesblatt veröffentlichten Jahresberichten über die Tätigkeit der Schweiz im Europarat drängt sich deshalb die Erarbeitung und Publikation eines Re- chenschaftsberichts über die Tätigkeit der Schweiz in der OSZE sowie die Publikation des Jahresberichts des OSZE- Generalsekretärs auf.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Februar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 février 1995
Der Bundesrat informiert bereits heute die Aussenpolitischen Kommissionen ausführlich mittels regelmässiger Berichte. Er ist zudem bereit, die schweizerischen Aktivitäten im Rahmen der OSZE in einem separaten Kapitel des Rechenschaftsbe- richts zu behandeln. Damit erübrigt sich ein zusätzlicher Be- richt
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
94.3379
Postulat Blatter Alpenkonvention. Ratifizierung Convention sur la protection des Alpes. Ratification
Wortlaut des Postulates vom 29. September 1994 Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu tref- fen:
In Nachverhandlungen ist den elementaren Anliegen der Berggebiete, wie sie namentlich von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone und der Schweizerischen Arbeitsgemein- schaft für die Berggebiete formuliert worden sind, Nachach- tung zu verschaffen.
Der Bundesrat wird ersucht, die Unterzeichnung der vorlie- genden Protokolle bis zum Zustandekommen einer gesamt- haft ausgewogenen Lösung generell auszusetzen.
Der Bundesrat wird beauftragt, das «Gesamtwerk Alpen- konvention» dem Parlament erst zur Genehmigung zu unter- breiten, wenn gesamthaft ein angemessenes Verhältnis zwi- schen Schutz und Nutzen im Alpenraum, aber auch die Subsi- diarität und die föderalistischen Strukturen des schweizeri- schen Staates berücksichtigt und sichergestellt sind.
Texte du postulat du 29 septembre 1994
Le Conseil fédéral est chargé de prendre les dispositions sui- vantes:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Meyer Theo Konzept für internationale Organisationen in Genf Postulat Meyer Theo Organisations internationales à Genève. Elaboration d'un projet
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3506
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
950-951
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Pagina
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20 025 503
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