Einfache Anfragen - Questions ordinaires
94.1154
Einfache Anfrage Gonseth Entsorgung von verbrennungsfähigem Sondermüll
Question ordinaire Gonseth Elimination des déchets spéciaux combustibles
Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 12. Dezember 1994
Gegen den Widerstand von Umweltschützern baute die Ciba AG in Basel die modernste regionale Sondermüll-Verbren- nungsanlage (RSMVA) der Welt mit überdimensionierter Ka- pazität. Diese wurde am 5. Dezember 1994 in Betrieb genom- men. Als Partner tragen sowohl die Kantone Baselland und Basel-Stadt wie auch die beiden Partnerfirmen Sandoz und Roche das unternehmerische Risiko mit.
Heute steht fest, dass die für 16 000 Jahrestonnen Sondermüll ausgelegte Anlage nicht voll ausgelastet werden kann. Für das nächste Jahr sind erst 8000 Jahrestonnen Sondermüll zur Verbrennung zugesichert.
Viel Sonderabfall wird heute in Zementöfen entsorgt. Wirt- schaftlich gesehen ist dies für das Zementwerk und auch für die betroffenen Firmen lukrativ. (Das Zementwerk erhält 200 bis 300 Franken pro Tonne entsorgten Sondermülls! Die be- troffene Firma bezahlt weniger als im Ciba-Ofen, wo die Ent- sorgung einer Tonne 2000 Franken kostet.) Ökologisch gese- hen ist diese Situation jedoch äusserst bedenklich.
Heute gestattet der Bund die Vorzugsbehandlung der Ze- mentwerke (siehe Sonderregelung für Stickstoffoxide in der Luftreinhalte-Verordnung) indem er diesen unter dem Vor- wand der Schonung der Brennstoffe (Kohle) zugesteht, in den Zementöfen Problemmüll zu verheizen. So verschwinden z. B. im Zementofen von Eclépens (VD) Tausende von Tonnen Son- derabfälle. Dies geht auf Kosten der Umwelt und der Betreiber der modernen, umweltgerechten Anlagen.
Mit der Möglichkeit, Sondermüll in Zementwerken billig zu ent- sorgen, wird die in erster Linie wichtige Abfallvermeidung nicht gefördert. Zudem führt der Abfalltourismus zu den Zement- öfen gesamtökologisch zu viel schlechteren Lösungen. Die Gesamtfracht der in die Atmosphäre abgegebenen Schad- stoffe ist bei unsachgemässer thermischer Verwertung erheb- lich. Die Atmosphäre wird mit hochtoxischen Stoffen wie Dioxi- nen, Furanen, toxischen Formen von Schwermetallen, Stick- stoffoxiden, toxischen Crackprodukten usw. belastet. Damit verbunden sind die Belastungen des Grundwassers und Bela- stungen der Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren, Pflan- zen ganz allgemein.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beant- worten:
Zur Abscheidung von Staubpartikeln, die zum Teil massiv mit Schwermetallen belastet sind, bedarf es einer Filtereinheit. Im weiteren muss zur Reduktion der Stickstoffoxid-, der Dioxin- und Furan-Mengen ein selektives katalytisches Reduktions- verfahren realisiert sein. Damit die Schwermetalle reduziert und die Grenzwerte eingehalten werden können, muss ein mehrstufiges Wäschersystem (saure und alkalische Wäsche) errichtet werden.
Wieviel verbrennungsfähiger Sondermüll fällt heute in der Schweiz an? Mit welcher Menge wird bis in zehn Jahren ge- rechnet, wenn die bisherigen Vermeidungsstrategien konse- quent weiterentwickelt und überall ausgeschöpft werden?
Wie wird verhindert, dass wegen mangelnder Koordination Überkapazitäten (z. B. zwei Öfen im Kanton Bern) geschaffen werden? Besteht ein Konzept zur koordinierten überregiona- len Abfallentsorgung (Abfallbörse), oder ist ein solches ge- plant?
Wie könnte der Ciba-Ofen am sinnvollsten ausgelastet wer- den, damit nicht die Steuerzahler die teuren Überkapazitäten berappen müssen? Welche Möglichkeiten gibt es, um den ökologisch bedenklichen Mülltourismus zu den Zementöfen zu unterbinden? Welche gesetzlichen Möglichkeiten beste- hen oder müssten geschaffen werden für eine einheitliche Ge- staltung der Verbrennungs- und Deponiepreise, damit vor al- lem die ökologisch besten Anlagen genutzt werden (ökologi- scher Risikoausgleich)?
Antwort des Bundesrates vom 15. Februar 1995
Die Schweiz muss ab Frühjahr 1995 keine Abfälle zur Verbren- nung mehr exportieren. Bereits jetzt sind die Exporte stark rückläufig. Gegenüber rund 36 000 Tonnen im Jahr 1988 wur- den 1993 nur noch rund 12 000 Tonnen Sonderabfälle zur Ver- brennung exportiert.
Zum Teil wird auch bereits mit freier Kapazität in schweizeri- schen Anlagen gerechnet. So sind im neu gebauten Hochtem- peraturofen der Ciba in Basel bei einer Gesamtkapazität von rund 16 000 Tonnen nach Angaben der Betreiber heute noch rund 6000 Tonnen Kapazität frei. Dies sind 2 bis 3 Prozent der jährlich in der Schweiz verbrannten Sonderabfälle.
Seit Jahren verbrennen auch Zementwerke in der Schweiz Sonderabfälle, vor allem Altöl. Vermehrt verbrennen Zement- werke heute auch andere, nicht als Sonderabfälle geltende Abfälle wie Klärschlamm, alte Autoreifen oder Abbruchholz. Gegenwärtig bereitet der Bund eine einheitliche Regelung für die Abfallverbrennung in Zementwerken vor.
Beim Festlegen der Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) wurde bei sämtlichen Emissionsquellen - einschliess- lich Zementwerken und Abfallverbrennungsanlagen - der Stand der Technik des jeweiligen Produktionsprozesses be- rücksichtigt. Die LRV-Grenzwerte wurden 1992 sowohl für Ze- mentwerke als auch für Abfallverbrennungsanlagen ver- schärft. Die unterschiedlichen Emissionsgrenzwerte in der LRV sind somit Ausdruck unterschiedlicher Prozesstechniken bei verschiedenen Anlagekategorien. Auch bei den Zement- werken erfolgt eine Weiterentwicklung der Technik zur Reduk- tion der NOx-Emissionen. Sobald ein neuer Stand der Technik dies erlauben wird, können die entsprechenden Emissions- grenzwerte angepasst werden.
Einfache Anfragen
1020
Questions ordinaires
Zementwerken, welche geeignete Abfälle als Brennstoff ein- setzen, ist nicht vorgesehen. In Einzelfällen sind aber techni- sche Massnahmen nötig.
Zementwerke verfügen über sehr leistungsfähige Staubab- scheider, um das fein gemahlene Rohgestein zurückzuhalten. Der Rohgesteinsstaub selber bindet saure Abgaskomponen- ten und Schwermetalle. Dadurch erübrigt sich ein mehrstufi- ges Wäschersystem. Eine Ausnahme bildet das leicht flüch- tige Quecksilber, welches z. B. in Spuren im Klärschlamm vor- handen ist Zur Reduktion der Quecksilberemissionen haben daher diejenigen Zementwerke, welche Klärschlamm verbren- nen, bereits heute weiter gehende Rauchgasreinigungsanla- gen realisiert, mit welchen der auch für Abfallverbrennungsan- lagen geltende Quecksilbergrenzwert eingehalten wird.
Im Zementofen werden die im verwendeten Brennstoff enthal- tenen organischen Verbindungen praktisch vollständig zer- stört. Zahlreiche Messungen an Zementwerken in der Schweiz und in Deutschland haben z. B. gezeigt, dass die Emissionen von Dioxinen und Furanen unabhängig von den eingesetzten Energieträgern deutlich niedriger liegen als der in Deutsch- land bei Abfallverbrennungsanlagen geltende Grenzwert von 0,1 ng/m3 Abgas.
Ob sich die Menge der Sonderabfälle, die verbrannt werden müssen, längerfristig noch stark ändert, lässt sich nicht zuver- lässig angeben. Einerseits wird die Industrie die Menge der Sonderabfälle z. B. mit abfallarmen Herstellungsprozessen und mit besserer Verwertung noch vermindern. Die relativ ho- hen Entsorgungskosten in Verbrennungsanlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, bilden auch einen Anreiz dazu. Aber auch die Verlagerung von Produktionsanlagen ins Ausland oder ein rezessionsbedingter Produktionsrückgang wirkt sich auf die Sonderabfallmengen in der Schweiz aus. Hingegen können bei Sanierungen von Altlasten grosse Men- gen an Sonderabfällen anfallen, die in geeigneten Anlagen verbrannt werden müssen. Es kann auch nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, ob in fernerer Zukunft alle, heute meist privatwirtschaftlich betriebenen und zum Teil schon älteren Anlagen weiterbestehen.
Die Fortführung der vom Bund koordinierten Planung, die sich auf zuverlässige Abfallzahlen abstützen muss, ist deshalb vor- dringlich.
Das Konzept wurde laufend den neuen Gegebenheiten ange- passt. Aufgrund der heute bekannten Abfallmengen und der Kapazität der in Betrieb stehenden Anlagen ist klar, dass nach der Inbetriebnahme der neuen Anlage der Ciba in Basel und des vergrösserten Ofens der EMS Dottikon die anderen im Kon- zept ursprünglich vorgesehenen Anlagen nicht mehr nötig sind. Als Reserve sollen aber die vorgesehenen Standorte (Win- terthur ZH und Wimmis BE) raumplanerisch gesichert werden. 5. Die in der Schweiz zur Verbrennung anfallenden Sonderab- fälle sollen im eigenen Land umweltgerecht entsorgt werden. Das Buwal hat Ende September 1994 mit einem Rundschrei- ben an die Kantone und die Wirtschaft einen Exportstopp für Sonderabfälle zur Verbrennung ab Mai 1995 angekündigt. Aus Sicht des Bundesrates gibt es keinen Grund, der gegen eine gesamtschweizerische Nutzung der Sonderabfall-Ver- brennungsanlage in Basel spricht Der Bundesrat würde eine Anpassung der Bewilligung durch den Kanton begrüssen.
Die Bundesbehörden werden auch beantragten Importen von Sonderabfällen aus dem benachbarten Ausland im Einver- nehmen mit dem Kanton Basel-Stadt zustimmen, falls da- durch nicht die Entsorgung der schweizerischen Sonderab- fälle in Frage gestellt wird und die schweizerischen und völker- rechtlichen Vorschriften über den grenzüberschreitenden Ver- kehr mit Sonderabfällen erfüllt sind.
Mit den vorgesehenen Regelungen über die Abfallverbren- nung in Zementwerken schliesslich wird der Bund verbindlich festlegen, für welche schadstoffarmen Massenabfälle aus In- dustrie und Gewerbe diese Entsorgung zugelassen ist Schadstoffreiche, problematische Sonderabfälle dagegen sollen in den dafür geeigneten und vorgesehenen speziellen Abfallverbrennungsanlagen verbrannt werden.
Mit der Entsorgung der Abfälle im Inland können die Trans- portwege gegenüber den früheren Exporten nach England oder Finnland wesentlich verkürzt werden.
Mengen an verbrannten Sonderabfällen 1992
Drehrohröfen 35 231 Tonnen
Industriefeuerungen 121 337 Tonnen
Zementwerke
73 911 Tonnen
35 011 Tonnen
265 490 Tonnen
15 100 Tonnen
Zementwerke 6 200 Tonnen
Total Export (1992) 21 300 Tonnen
94.1155
Einfache Anfrage Borel François SBB-Billettautomaten für Kreditkarten
Question ordinaire Borel François Automates à billets des CFF et utilisation de cartes de crédit
Texte de la question ordinaire du 12 décembre 1994
A l'heure actuelle, pratiquement toutes les pompes à essence automatiques permettent de choisir la carte de crédit ou la Postcard comme mode de paiement. Par contre, les automa- tes délivrant des billets CFF ne fonctionnent qu'avec de l'ar- gent liquide, même dans les gares sans personnel de guichet. Quand les CFF envisagent-ils de s'adapter en la matière aux besoins de leur clientèle?
Réponse du Conseil fédéral du 15 février 1995
Le 30 juillet 1993, les CFF ont émis un cahier des charges pour l'acquisition d'un nouveau type de distributeur automatique de billets et terminal d'information. La nouvelle génération d'auto- mates a pour but de décharger les guichets de la vente et de l'in- formation. En effet, nombre d'opérations de routine ne nécessi- tent pas l'intervention du personnel; elles peuvent donc être proposées en libre service à la clientèle. La demande d'offre a été transmise à 33 constructeurs suisses et étrangers.
Le cahier des charges prévoit explicitement la possibilité de l'utilisation de moyens électroniques de paiement Le système proposé doit être capable de traiter des cartes magnétiques ou à puce, notamment:
cartes de débit (EC-Direct CH et International, Postcard);
cartes de crédit (Amexco, Diners, Eurocard, Visa, cartes- clients);
cartes-valeur (rechargeables ou pas).
L'évaluation est actuellement dans sa phase terminale; les CFF ont l'intention de soumettre la proposition d'acquisition à leur conseil d'administration à fin mars. La mise en service des nouveaux distributeurs est prévue dès l'automne 1996.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Einfache Anfrage Gonseth Entsorgung von verbrennungsfähigem Sondermüll Question ordinaire Gonseth Elimination des déchets spéciaux combustibles
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
Z
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.1154
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
1019-1020
Page
Pagina
Ref. No
20 025 574
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.