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Motion des Nationalrates
1994 - Herr Cavadini Jean hat heute darauf hingewiesen - hat die CVP einen entsprechenden Vorstoss unternommen. In diese Richtung gehen auch eine Gruppe von hochstehenden Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft unter dem Vorsitz von alt Nationalratspräsident Bremi und eine neueste Motion von Herrn Wick.
Allen Interventionen gemeinsam ist die Überzeugung, dass ein fühlbarer Rückgang der Arbeitslosigkeit nur über eine Stär- kung der Innovationskraft der KMU erwartet werden kann. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur will, dass der Bundesrat, aber auch die Finanzkommission, die KWF- Mittel von kommenden Kürzungsrunden ausnimmt.
Wie sehr dies nötig ist, belegen die Erfahrungen der laufenden Rahmenkreditperiode. Obwohl von verschiedener Seite schon seit Jahren eine quantitative und qualitative Stärkung - ich habe sie erwähnt - der KWF postuliert wird, sind die KWF- Mittel 1992 bis 1995 mit 21 Prozent überdurchschnittlich ge- kürzt worden. Die durchschnittliche Kürzung der Forschungs- mittel, ich habe es vorhin bereits in einem anderen Zusam- menhang gesagt, liegt bei etwa 18 Prozent. Schon 1992 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur einen entsprechenden Brief an die Finanzkommission gerichtet - ohne Erfolg.
Weltweit werden die Anstrengungen zur Umsetzung wissen- schaftlicher Erkenntnisse in auf dem Markt erfolgreiche Pro- dukte gesteigert. Ich glaube, dass die KWF dazu das einzige Instrument auf der Ebene des Bundes ist, das nach dem Willen des Gesetzgebers diese Umsetzung fördern muss. Ich beantrage Ihnen, die Motion zu überweisen.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion. En effet, même tonalité et même raisonnement que tout à l'heure: la motion part d'un sentiment de conviction, je dirais même d'enthousiasme de la part de la commission pour ces activités-là Le Conseil des Etats pro- pose en outre que les finances qu'on affecte à ces activités soient en quelque sorte des postes tabous, auxquels tous les raccourcissements du monde ne peuvent rien, les raccourcis- sements c'est pour tous les autres postes, mais pas pour ce- lui-là.
Il est évident que cet a priori, que créerait ainsi l'acceptation de la motion, engendrerait une situation peu orthodoxe en ma- tière de politique financière, créant en quelque sorte un précé- dent contre lequel les plus rugueux effets de parcimonie ou d'économie ne pourraient théoriquement rien. Surtout, il ris- querait d'engendrer, par contagion, des exemples de cet or- dre dans d'autres domaines. On aurait ainsi en quelque sorte un budget comportant deux catégories de dépenses: les dé- penses auxquelles il est absolument interdit de toucher, et celles sur lesquelles la volonté d'économiser peut jouer libre- ment. Ce n'est évidemment pas une approche très saine ni très cohérente de l'affaire.
Quand bien même - je dois le dire au rapporteur - il est clair que, dans le domaine des dépenses pour la recherche et le développement, celles de notre département ne sont, et de loin, pas les plus importantes. Ce sont celles sur lesquelles ont porté proportionnellement les plus grandes restrictions parmi les tâches ordinaires - je ne parle pas des tâches nouvelles - et, dès lors, on aurait le droit d'attendre un certain apaisement dans la fureur d'économie, pour ces dépenses-là. Je crois que le système proposé, néanmoins, ne permet pas d'accomplir le parcours correctement, et c'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Je suis son porte-parole, et je dirai, non pas la mort dans l'âme, mais avec quelque regret, que ce ne serait pas du bon travail que d'accepter cette motion.
Iten Andreas (R, ZG), Berichterstatter: Ich möchte Ihnen ganz kurz noch meine Meinung bekanntgeben.
Ich habe schon vorher vernommen, dass der Bundesrat diese Motion nicht entgegennehmen will. Ich habe mit den meisten Kommissionsmitgliedern gesprochen, und wir akzeptieren an sich die Argumente, die von Herrn Bundesrat Delamuraz vor- getragen wurden, aber auch die Argumente, die ich von ein- zelnen Mitgliedern der Finanzkommission gehört habe.
Wir verzichten darauf, diesen Vorstoss aufrechtzuerhalten. Ich möchte aber die Motion in Form einer Empfehlung an den Bundesrat weitergeben. Der Bundesrat kann nach dem Bundesbeschluss über die linearen Beitragskürzungen aus wichtigen Gründen Ausnahmen von den linearen Kürzungen machen. Er kann auf gewisse Kürzungen verzichten.
Wir möchten dem Bundesrat empfehlen, in diesem ganz speziellen Fall auf sogenannte lineare Kürzungen zu verzich- ten, sehen aber, dass wir mit der Motion hier nicht zum Ziel kommen.
In diesem Sinne hoffe ich, Herr Bundesrat, dass Sie diese Empfehlung wenigstens entgegennehmen.
Präsident: Wenn ich Herrn Iten richtig verstehe, hat er na- mens der WBK die Motion zurückgezogen. Das Geschäft könnte somit als erledigt gelten.
Schmid Carlo (C, Al): Ich habe eine Frage. Es gibt in Artikel 25 Absatz 2 unseres Geschäftsreglementes die Vorstossform der Empfehlung. Jetzt frage ich den Kommissionssprecher, ob er autorisiert ist und ob die Kommission beschlossen hat, die Motion zurückzuziehen, dafür aber eine Empfehlung abzuge- ben. Der Bundesrat müsste sich noch darüber äussern, ob er bereit ist, die Empfehlung anzunehmen, und es wäre noch ab- zuklären, ob der Rat damit einverstanden ist
Präsident: Herr Schmid hat den Kommissionssprecher offen- bar anders verstanden als ich. Ich bin davon ausgegangen, die Motion sei zurückgezogen, und die Empfehlung sei eine Empfehlung im informellen und nicht im formellen Sinne des Geschäftsreglementes.
Iten Andreas (R, ZG), Berichterstatter: Wir haben beides über- legt. Wir haben überlegt, ob wir den formellen Antrag stellen wollen, eine Empfehlung gemäss Geschäftsreglement einzu- reichen. Wir haben uns hier informell unterhalten - es wurde keine Sitzung mehr durchgeführt - und möchten dem Bun- desrat einfach eine informelle Empfehlung abgeben, damit er ganz besonders darauf achtet, in diesem Bereich keine linea- ren Kürzungen durchzuführen. Weiter wollen wir in diesem Au- genblick nicht gehen.
Präsident: Wir können also zuhanden des Protokolls feststel- len, dass die WBK eine rechtlich unbedeutende informelle Empfehlung an die Adresse des Bundesrates gerichtet hat.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: J'aimerais juste dire que, dans les négociations internationales, dans les échanges internationaux, les meilleurs papiers sont souvent les «non papers».
Zurückgezogen - Retiré
94.3244
Motion des Nationalrates (Jäggi Paul) Landwirtschaftsgesetz. Änderung von Artikel 31a Absatz 3 Motion du Conseil national (Jäggi Paul) Loi sur l'agriculture. Modification de l'article 31a alinéa 3
Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1994
Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 31a Absatz 3 Buchsta- be b des Landwirtschaftsgesetzes wie folgt zu ändern:
b. legt für die Beitragsberechtigung eine Grenze bezüglich des Einkommens fest.
36-S
E
23 mars 1995
422
Motion du Conseil national
Texte de la motion du 7 octobre 1994
Le Conseil fédéral est chargé de modifier l'article 31a alinéa 3 lettre b de la loi sur l'agriculture dans les termes qui suivent: b. fixe, pour le droit à la contribution, une limite de revenu.
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Die Motion des Nationalrates verlangt eine Änderung von Artikel 31a Absatz 3 Buchstabe b des Landwirtschaftsgesetzes betreffend die Aus- richtung von Direktzahlungen.
Die Artikel 31a und 31b sind erst seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Eine Änderung käme also zu einem sehr frühen Zeit- punkt. Immerhin wäre sie kein Rekord, wenn Sie an das Bun- desgesetz über die direkte Bundessteuer denken, das schon vor Inkrafttreten revidiert worden ist.
Bei Artikel 31a des Landwirtschaftsgesetzes geht es um Di- rektzahlungen, die zur Kompensation von Einkommensaus- fällen infolge sinkender Produktionspreise und zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher multifunktionaler Leistungen entste- hen. Im Unterschied dazu werden in Artikel 31b die Direktzah- lungen an ökologische Auflagen gebunden.
Schon in der Gesetzesberatung war umstritten, ob Zahlungen nach Artikel 31a, also zum Ausgleich von Einkommenseinbus- sen, von Einkommens- und Vermögensgrenzen abhängig ge- macht werden sollten, und wenn ja, welches diese Grenzen seien. Der Bundesrat wollte ursprünglich keinerlei Begren- zung einführen, mit der Begründung, diese Zahlungen seien keine Unterstützungen, sondern eben Kompensations- und Abgeltungszahlungen, und diese Kompensationen und Ab- geltungen stünden allen Landwirten gleichermassen zu, egal ob sie ein hohes oder ein tiefes Einkommen haben.
Das Parlament mochte seinerzeit dieser Argumentation nicht folgen und führte eine Einkommensgrenze ein, allerdings, als Kompromiss, nur eine Grenze für das landwirtschaftliche Ein- kommen.
Die Motion des Nationalrates verlangt nun, es sei das ganze Einkommen in Betracht zu ziehen. Es sind im wesentlichen drei Gründe, die für eine solche Betrachtungsweise sprechen. 1. Die seit dem 1. Januar 1993 gemachten Erfahrungen. Diese Erfahrungen zeigen, dass vor allem gut geführte, rationelle Fa- milienbetriebe - also Betriebe, wie wir sie uns für unsere Land- wirtschaft der Zukunft wünschen - von den Direktzahlungen ausgeschlossen werden. Andererseits bekommen Leute Di- rektzahlungen, die einen anderen Beruf ausüben, damit ein gutes Einkommen erzielen und sich daneben noch einen Landwirtschaftsbetrieb als Nebenerwerbsbetrieb halten.
Das ist stossend, und es wird von der Bevölkerung je länger, je weniger akzeptiert, denn es handelt sich um öffentliche Gel- der. Das zeigte sich sehr deutlich auch in den Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung über die drei Landwirtschaftsvorla- gen vom 12. März 1995.
Die Befürchtung, die geäussert wurde, dass z. B. Bergbauern, die nebenher noch an einem Skilift etwas dazu verdienten oder sonst eine handwerkliche Tätigkeit ausübten, aus der Be- zugsberechtigung fallen könnten, ist glücklicherweise nicht begründet. Die Einkommensgrenze liegt bei 105 000 Franken AHV-pflichtigem Einkommen. Bergbauern in diesen Einkom- mensklassen können Sie an einer Hand abzählen, auch wenn Sie die ganze Schweiz zusammennehmen.
Die Praktikabilität. Eine Vorschrift ist nur dann sinnvoll, wenn sie auch angewendet werden kann. Der Begriff des landwirtschaftlichen Erwerbseinkommens ist zwar in der Agrarwirtschaft und in der Agrarpolitik wohlbekannt und viel gebraucht, in der Agrargesetzgebung jedoch nirgendwo defi- niert. Die Grenze zwischen Produktion und Veredelung ist zudem in der Landwirtschaft sehr fliessend, denken Sie nur etwa an den Rebbau. Hier stellen sich für die Kantone schwerwiegende Vollzugsprobleme, die sie nicht zufrieden- stellend lösen können.
Die Kohärenz: Bei anderen Direktzahlungen, z. B. bei den Kostenbeiträgen des Bundes an die Landwirtschaft, gibt es Einkommensgrenzen, und dort stellt man ebenfalls auf das Gesamteinkommen ab.
Alle diese Gründe haben Ihre Kommission an ihrer Sitzung vom 2. März 1995 bewogen - allerdings nur mit Stichentscheid der Präsidentin -, Ihnen zu beantragen, die Motion zu überwiesen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen in diesem Sinne Über- weisung der Motion.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Permettez-moi de vous dire que le Conseil fédéral ne s'oppose pas à cette mo- tion. Deux points d'histoire.
Il y a eu, je vous le rappelle, à l'époque quelques divergences difficilement réductibles entre votre Conseil et le Conseil natio- nal. Et finalement, on en était à rêver à la limitation par le re- venu agricole. Cela ne correspondait ni quant à l'idée ni quant à la formule à ce que pouvait souhaiter le Conseil fédéral, mais la majorité du Parlement l'a décidé.
Nous constatons que dans plusieurs autres paiements, c'est le revenu global que vous avez choisi comme critère et non pas le revenu agricole. Il y a donc une certaine cohérence dans cette proposition. Et enfin, il est évident que les praticiens qui doivent établir les décomptes annuels ont une peine de chien à distinguer vraiment le revenu agricole dans un revenu global. Les choses ne sont pas si claires que cela dans cer- tains cas, la charge administrative de ce partage et de ces dis- tinctions est par conséquent assez lourde.
Pour des raisons de simplification donc aussi, le Conseil fédé- ral ne s'oppose pas à la transmission de la motion du Conseil national.
Bieri Peter (C, ZG): Ich kann mich mit den grundsätzlichen Ab- sichten dieser Motion einverstanden erklären, möchte aber noch auf ein Problem aufmerksam machen. Ein gewisses Pro- blem sehe ich durchaus bei den sogenannten Verwalterbetrie- ben, die seit Jahrzehnten auf diese Art erfolgreich und auch sinnvoll geführt werden. Hier wäre es angebracht und sinnvoll, eine spezielle Lösung zu suchen. Es kann nicht im Sinne die- ser Gesetzesänderung liegen, dass alle diese privaten Verwal- terbetriebe aufgelöst werden, bloss weil sie derart defizitär werden, dass sie nicht mehr als solche aufrechterhalten wer- den können und demzufolge wahrscheinlich verpachtet wer- den müssen.
Verwalterbetriebe haben in der Vergangenheit bei der Inpra- xissetzung neuer Technologien Pionierarbeit geleistet und sich im Bereich der Ausbildung der jungen Bauerngeneration an vorderster Stelle engagiert. Es gibt in unserem Land viele soziale Stiftungen, Krankenanstalten, Heime, aber auch - be- sonders in der Innerschweiz - Klöster, die seit Jahrzehnten bis Jahrhunderten eigene Landwirtschaftsbetriebe führen. Ich möchte Sie nur an den historischen Geschlechtsnamen Meier erinnern, der an diese Verwalter erinnert.
Während diese Verwalterbetriebe früher mithalfen, die Stif- tung oder das Heim mitzufinanzieren, sind sie heute kaum mehr selbsttragend. Sollten diese Betriebe von Direktzahlun- gen ausgeschlossen werden, so wären sie für ihre Eigentü- mer finanziell kaum mehr tragbar. Auch dürfte es für diese Institutionen kaum möglich sein, ein Einkommen, wie es postuliert wird, zu berechnen und zu bestimmen. Es gilt auch zu bedenken, dass diese Betriebe, genauso wie andere, öko- logische und gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen und damit ihren Beitrag an die Umwelt und an unsere Gesell- schaft leisten.
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Agrarprodukte. Liberalisierung
Aufgrund dieser Überlegungen meine ich, dass Verwalterbe- triebe, die im Vollerwerb als Familienbetriebe geführt werden, auch in Zukunft in den Genuss von Direktzahlungen kommen sollten. Aufgrund der heutigen und der zukünftigen Einkom- menssituation in der Landwirtschaft besteht keine Gefahr, dass damit öffentliche Gelder an eine nicht gerechtfertigte Stelle gelangen.
Unter Berücksichtigung dieser speziellen Situation der Verwal- terbetriebe, die als Vollerwerbs- und Familienbetriebe geführt werden, empfehle ich Ihnen, die Motion zu überweisen.
Seiler Bernhard (V, SH): Auch ich unterstütze die Zielsetzung dieser Motion des Nationalrates (Jäggi Paul). Im Nationalrat ist die Motion sogar ohne Diskussion überwiesen worden. Ich meine, wir sollten das auch tun. Ich möchte nicht auf alles noch einmal eintreten, was Frau Präsidentin Simmen schon gesagt hat, sondern gleich drei Punkte nochmals kurz be- gründen.
Andererseits geht es um das Gesamteinkommen: Bei Direkt- zahlungen, d. h. Bewirtschaftungsbeiträgen, Kostenbeiträ- gen, gilt das Gesamteinkommen, also das landwirtschaftli- che Einkommen plus das Einkommen aus einer Tätigkeit ausserhalb der Landwirtschaft. Und dort ist die Grenze bei 130 000 Franken angesetzt statt bei 105 000 Franken. Das heisst also, dass die Landwirtschaftsämter bei einer Anzahl von Betrieben - das sind sicher einige hundert oder vielleicht tausend in der Schweiz - zwei Einkommensgrössen nachtra- gen müssen. Dass das administrativ ein zusätzlicher Auf- wand oder sogar ein Leerlauf ist, sollte klar sein. Wenn wir die Motion überweisen, gehen wir auch einen kleinen Schritt in Richtung Deregulierung.
Natürlich ist das ein krasses Beispiel, aber ich bin überzeugt, es gibt noch andere, ähnliche Beispiele, an denen sich die echten Landwirte, die eben von der Landwirtschaft leben müs- sen, stossen und das als ungerecht empfinden. Deshalb, meine ich, müsste nun mit dieser Motion eine Korrektur vorge- nommen werden, indem das Gesamteinkommen genommen und die Einkommensgrenze entsprechend auf mindestens 130 000 Franken erhöht wird.
vision durchgeführt wird, und zwar spätestens in einem Jahr: Wir werden wahrscheinlich nächstes Jahr wieder eine Volks- abstimmung zum Thema Landwirtschaftspolitik haben. Im Vordergrund werden dann wieder die Bauernvertreter ange- schossen, zum Teil wegen ihren hohen Einkommen, die sie von den Verbänden der Landwirtschaft ausbezahlt bekom- men. Es ist also wohl möglich, dass auch solche Leute - da bin ich mir im klaren - betroffen werden, wenn wir die Motion über- weisen. Aber ich meine, es ist der richtige Schritt. Wir müssen diesen Schritt tun, damit wir mindestens bei der nächsten Ab- stimmung ein gutes Gewissen haben.
Aus diesen dargelegten Gründen stimme ich für die Überwei- sung der Motion, und ich bitte Sie, dasselbe zu tun.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: M. Bieri m'a posé une question et je dois y répondre brièvement dans le cadre de ce débat.
Je dirai à M. Bieri que, naturellement, si la loi est modifiée à l'article 31a dont on parle justement, il s'agira ensuite d'adap- ter l'ordonnance d'application. Il y aura sans doute des barè- mes à changer, des nouveaux chiffres à introduire. Mais je peux dire que dans ce traitement, les domaines privés exploi- tés par un gérant seront pris comme les exploitations paysan- nes ordinaires et que, par conséquent, le risque d'échapper parce que l'on a ce type d'entreprise est éliminé.
En ce qui concerne l'article 31b, comme il n'en est pas ques- tion que les paiements ne sont pas frappés de limite, le pro- blème ne se pose simplement pas.
Überwiesen - Transmis
Sammeltitel - Titre collectif
Agrarprodukte. Liberalisierung Produits agricoles. Libéralisation
94.3271
Motion Salvioni Kontingente und überhöhte Preise Le contingentement source de prix surfaits
Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1994
Noch heute erfolgt die Einfuhr von Agrarprodukten und verar- beiteten Produkten (Weisswein, Gemüse, Schnittblumen, Fleisch, Rohschinken, Wurstwaren usw.) nach einem veralte- ten System, das wenige Importeure durch Kontingente privile- giert Dies hat zur Folge, dass die Preise in der Schweiz zum grossen Teil grundlos massiv überhöht sind gegenüber den Preisen derselben Ware in den übrigen Ländern Europas. Die- ses System ist nicht marktkonform, belastet die Konsumenten und ist deshalb im Sinne einer Liberalisierung aufzuheben.
Texte de la motion du 16 juin 1994
Aujourd'hui encore, l'importation de produits agricoles ou de produits transformés (vin blanc, légumes, fleurs coupées, viandes, jambon cru, charcuterie, etc.) est régie par un sys- tème désuet qui privilégie quelques rares importateurs bénéfi- ciant d'un contingent Il en résulte qu'en Suisse, certains prix
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Jaggi Paul) Landwirtschaftsgesetz. Änderung von Artikel 31a Absatz 3
Motion du Conseil national (Jaggi Paul) Loi sur l'agriculture. Modification de l'article 31a alinéa 3
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
In
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3244
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
421-423
Page
Pagina
Ref. No
20 025 679
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