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Motion Danioth
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95.3050
Motion Danioth Umwandlung Neat-Beiträge aus Treibstoffzöllen Projet NLFA. Apport financier de la route
Wortlaut der Motion vom 2. Februar 1995
Die Entwicklung seit dem Erlass des Neat-Kreditbeschlus- ses, vor allem die katastrophale Verschlechterung der Fi- nanzlage des Bundes, haben kontroverse Diskussionen über Möglichkeiten einer Etappierung der Alpentransversalen ausgelöst. Akzentuiert werden die Diskussionen durch die Problematik der Wirtschaftlichkeit.
Es ist aber unabdingbar, dass der Vollzug des vom Volk gut- geheissenen Neat-Beschlusses von finanzpolitischen Sach- zwängen befreit wird. Sowohl aus Verkehrs- und Umwelt- gründen wie auch aus staatspolitischen Überlegungen ist das grosse Verkehrswerk einer raschen Verwirklichung ent- gegenzuführen. Auch das Transitabkommen verlangt von der Schweiz Klarheit über die Einlösung der eingegangenen Verpflichtungen. Es wäre andererseits mit Rücksicht auf die vollständig à fonds perdu finanzierten Nationalstrassen nicht sinnvoll und gerechtfertigt, jenen Investitions- und Betriebs- aufwand der Neat nicht wenigstens mit angemessenen nicht- rückzahlbaren Beiträgen zu unterstützen, der dem kombi- nierten Verkehr und damit der Entlastung der Strasse dient. Artikel 36ter Buchstabe c der Bundesverfassung und Artikel 21 und 22 des Treibstoffzollgesetzes lassen auch hier A-fonds-perdu-Beiträge zu.
Es ist an der Zeit, in der Neat-Frage zu einer Deblockierung zu kommen. Aus diesen Gründen unterbreite ich folgende Motion:
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht und Antrag für einen Bundesbeschluss zu unterbreiten. Dadurch sollen in Modifizierung von Artikel 3 Absatz 1 des Bundesbe- schlusses vom 1. Oktober 1991 über den Gesamtkredit für die Verwirklichung des Konzeptes der schweizerischen Ei- senbahn-Alpentransversale die Beiträge von 25 Prozent aus zweckgebundenen Treibstoffzollerträgen à fonds perdu ge- währt werden. Der Bundesrat regelt die Verteilung auf die Gotthard- und die Lötschberg-Achse gemäss bestehendem Verteilschlüssel.
Texte de la motion du 2 février 1995
L'évolution des conditions depuis l'ouverture d'un crédit pour les NLFA, et en particulier la dégradation catastrophique des finances fédérales, ont suscité de vives discussions sur les possibilités de réaliser par étapes les transversales alpines. Le débat est encore alimenté par les questions economi- ques.
Il est cependant indispensable que l'exécution de l'arrêté sur les NLFA, approuvé par le peuple, soit exempte de contrain- tes de politique financière. Pour des raisons relevant tant des transports que de l'environnement, mais aussi pour des mo- tifs de politique générale, ce grand ouvrage doit être réalisé rapidement. Même l'Accord sur le transit exige que la Suisse soit claire quant à l'application de ses engagements. Par ailleurs, il serait absurde et injustifié de ne pas soutenir les dépenses d'investissement et d'exploitation au moins par des contributions appropriées non remboursables, quand ces dépenses servent le trafic combiné et par là même la ré- duction du trafic routier, alors que les routes nationales sont entièrement financées à fonds perdu. L'article 36ter lettre c de la Constitution fédérale et les articles 21 et 22 de la loi fé- dérale concernant l'utilisation du produit des droits d'entrée sur les carburants autorisent en l'occurrence des contribu- tions à fonds perdu.
Il est temps que la question des NLFA soit réglée. C'est pour- quoi je présente la motion que voici:
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un rapport assorti d'une proposition d'arrêté fédéral permettant de modifier l'article 3 alinéa 1er de l'arrêté fédéral du 1er octobre 1991 concernant le crédit global destiné à la réa- lisation du projet de ligne ferroviaire suisse à travers les Alpes. Il s'agira d'octroyer des contributions à fonds perdu de 25 pour cent, financées par le produit des droits d'entrée sur les car- burants. Le Conseil fédéral règlera la répartition entre l'axe du Gothard et celui du Loetschberg selon le système actuel.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Danioth Hans (C, UR): Die Zielsetzung der Motion zur Um- wandlung des Darlehensviertels aus Treibstoffzollgeldern in nicht rückzahlbare Beiträge an die Neat darf als bekannt vor- ausgesetzt werden. Der Bundesrat hat inzwischen bereits er- klärt, dass er bereit sei, den Vorstoss als Motion entgegen- zunehmen, wofür ich bestens danke.
Die Motion verlangt eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dass diese nicht schon zu Beginn umgesetzt wurde, ist wohl aus der heute kaum mehr verständlichen Euphorie der da- maligen Zeit heraus zu erklären, die milliardenschwere Ver- kehrsinfrastruktur vollständig einem unternehmerischen Handeln und rein kaufmännischen Regeln zu unterstellen. Die volkswirtschaftlichen Aspekte blieben bei dieser Rech- nung bekanntlich unberücksichtigt.
Gemäss Artikel 36ter Absatz 1 Buchstabe c der Bundesver- fassung kann der Bund den kombinierten Verkehr indessen fördern. In Artikel 22 des Treibstoffzollgesetzes wurde dies wie folgt präzisiert:
Absatz 1: «Beiträge an den kombinierten Verkehr werden aus verkehrs- und umweltpolitischen Gründen ausgerichtet, soweit die volle Eigenwirtschaftlichkeit nicht erreicht werden kann.»
Absatz 2: «Beiträge an den Transport begleiteter Motorfahr- zeuge sollen Tarifverbilligungen ermöglichen, die im ver- kehrs- und umweltpolitischen Interesse liegen.»
Das Bundesamt für Justiz hatte bereits damals in einem Gut- achten den eindeutigen Befund abgegeben, dass diese Ver- fassungsbestimmung über die Förderung des kombinierten Verkehrs und des Transports begleiteter Motorfahrzeuge den Behörden einen grossen Beurteilungs- und Entschei- dungsspielraum überlasse. Dies gilt sowohl für die Art der Beiträge wie auch für deren Höhe.
Solche Beiträge können sowohl als Darlehen als auch als A- fonds-perdu-Beiträge erfolgen. Ich verweise auf Seite 126 der damaligen Botschaft. Der Bundesrat erklärte damals, die Finanzierung nach kommerziellen Regeln schliesse A-fonds- perdu-Beiträge an die Neat grundsätzlich aus. Das Parla- ment folgte ihm auf diesem kühnen Weg. Selbst als die Str- assenverkehrsverbände - was zu ihrer Ehrenrettung heute ausdrücklich angemerkt werden soll - der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen die Bereit- schaft signalisierten, solche angemessenen Beiträge aus der Treibstoffzollkasse als definitive Beiträge zu gewähren, lehn- ten die Politiker dankend ab. Heute müssen wir wohl etwas kleinlaut auf dieses damals verschmähte Angebot zurück- kommen.
Diese Einsicht und Abkehr von der Illusion, die Neat in ab- sehbaren Fristen selbsttragend zu gestalten, wird allerdings durch die zwischenzeitliche Entwicklung erleichtert. Das Gut- achten der Firma Coopers & Lybrand spricht auch eine deut- liche Sprache, wenn es höhere Tarife als Voraussetzung ei- ner Wirtschaftlichkeit verlangt.
Zur Höhe des Beitrags aus dem Treibstoffzoll braucht man hier keine neuen Überlegungen anzustellen. Dieser förde- rungsfähige Investitionsanteil dank des kombinierten Ver- kehrs werde infolge der sukzessiven Erhöhung der Eigen- wirtschaftlichkeit abnehmen, heisst es dort. Demzufolge wurde dieser Anteil gesamthaft auf 25 Prozent veranschlagt. Es handelt sich also klarerweise um eine Schätzungsan- nahme. Denkbar wäre auch ein höherer Prozentsatz gewe- sen.
Diese Frage wird im Zusammenhang mit dem vom Bundes- rat in Aussicht gestellten Finanzvariantenvergleich sowie im
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Lichte der neuen Verlagerungsprognosen erneut zu überprü- fen sein. Jedenfalls wäre die Variante mit der hälftigen Zu- weisung des vorgeschlagenen Benzinzollzuschlags, des Neat-Zehners, für die Neat und die Treibstoffzollkasse auf dieser verfassungsmässigen und verkehrspolitischen Linie abgestützt.
Wichtig erscheint mir die rasche Umsetzung, damit die Neu- regelung der Neat-Finanzierung um ein Viertel den politische Handlungsspielraum erweitert. Sie ist daher als selbständi- ger Teilschritt zu verwirklichen.
In Artikel 3 des Kreditbeschlusses ist zwar festgehalten, die Ausgaben würden zu 25 Prozent aus zweckgebundenen Treibstoffzollerträgen gedeckt. Doch kann es angesichts der Bestimmung von Artikel 14 des Alpentransitbeschlusses und der im Parlament gewalteten Diskussion keinem Zweifel un- terliegen, dass die Meinung war, auch die Beiträge aus der Treibstoffzollkasse seien als verzinsliche und rückzahlbare Darlehen auszugestalten.
Demzufolge besteht der rechtlich korrekte Weg wohl darin, sowohl den Kredit- als auch den Grundsatzbeschluss aus- drücklich in diesem Sinne zu modifizieren, um damit auch das Referendumsrecht zu gewährleisten. Mit der Verwirkli- chung dieser Motion wäre wenigstens ein Fuder im Trocke- nen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Ich kann es kurz machen: Wir nehmen dieses Fuder im Trockenen sehr gerne an. Der Bundesrat hat am 3. Mai 1995 die Bereitschaft erklärt, die Motion entge- genzunehmen. Nachdem Frau Weber Monika beantragt hat, die Motion abzulehnen, möchte ich Sie dringend bitten, diese Motion zu überweisen.
Sie ist auch die Konsequenz dessen, was Sie heute morgen diskutiert haben. Wie gesagt: Damit sind 25 Prozent der Finanzierung der Neat in diesem Sinne gesichert; das sind 3 bis 4 Milliarden Franken.
Ich möchte Ihnen danken, dass Sie uns - quasi zum Aperitif - dieses Fuder im Trockenen offerieren. Ich möchte Sie bit- ten, Herrn Danioth zu folgen. Ich danke ihm; der Bundesrat empfiehlt Ihnen die Überweisung der Motion.
Es liegt eine ähnlich lautende Motion Schmidhalter im Natio- nalrat vor (95.3058), und der Bundesrat ist bereit, auch diese Motion entgegenzunehmen. Sie ist inhaltlich identisch mit der Motion, die Sie jetzt hoffentlich überweisen werden.
Überwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00
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1995
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3050
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.06.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
707-708
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Pagina
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