Delegierter für Menschenrechte
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94.3549
Motion Beerli Delegierter für Menschenrechte Délégué aux droits de l'homme
Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1994
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzli- chen Grundlagen vorzubereiten, um die Institution eines Delegierten für die Menschenrechte zu schaffen.
Die Menschenrechtslage hat sich global seit dem Ende des kalten Krieges keineswegs verbessert, sondern stellenweise eher noch verschlechtert. Angesichts drohender Migrations- bewegungen sowie der sozialen und wirtschaftlichen Rück- wirkungen auch auf unser Land hat die Schweiz ein vitales Interesse an einem vermehrten Engagement auf diesem Ge- biet. Dies vertrüge sich gut mit der Tradition der humanitären Dienste und könnte im In- und Ausland als ein Zeichen für die Bereitschaft der Schweiz verstanden werden, die im Rahmen der mit der KSZE (menschliche Dimension), im Europarat (EMRK) und mit den Uno-Pakten übernommenen Verpflich- tungen durch eine konstruktive Politik glaubwürdig weiterzu- führen.
Im Bericht des Bundesrates über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren vom 29. November 1993 stellt der Bundesrat bereits fest, dass «der verstärkte Einsatz der Schweiz zugunsten der Grundrechte inskünftig beson- ders in der stärkeren Gewichtung menschenrechtlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer Kriterien in der allge- meinen politischen Entscheidfindung zum Ausdruck kom- men» müsse. Erwähnt werden unter anderem Asyl-, Aussen- wirtschafts- und Entwicklungspolitik. Eine praktische Voraus- setzung dafür stellt die Institution eines Delegierten für Men- schenrechte dar; er könnte die folgenden bestehenden und teilweise neuen Aufgaben übernehmen:
die Analyse der Situation in den Zielländern und die Samm- lung und Sichtung von sachbezogenen Informationen sowie der operationellen Verwertung in den Departementen oder bei Bundesratsgeschäften (bilaterale Demarchen, Waffenlie- ferungen usw.);
die Funktion einer Kontakt- und Anlaufstelle für die Bürger und einer Koordinationsstelle für die Verwaltung, wenn es um Menschenrechtsfragen geht;
die Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Men- schenrechte mit der Tätigkeit der Direktion des Bundesamtes für Flüchtlinge;
die Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Men- schenrechte mit der Direktion für Entwicklungszusammenar- beit und humanitäre Hilfe (DEH);
Vertretung in den internationalen Gremien (KSZE, Unesco, Uno-Menschenrechtskommission, Europarat, Internationa- les Arbeitsamt);
Unterstützung von Aktionen zugunsten der Menschen- rechte in der Welt im Rahmen der entsprechenden Kreditvor- gaben;
Erstellen von Berichten, Botschaften und Implementierung neuer Bestimmungen (z. B. Rechte des Kindes, Frauendis- kriminierung, Anti-Genozid);
die Koordination für die Fragen von Menschenrechten auf der hohen Ebene der KSZE im Hinblick auf eine allfällige dreijährige Präsidialzeit der Schweiz.
Texte de la motion du 15 décembre 1994
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer les bases légales permettant de créer un poste de délégué aux droits de l'homme.
D'une manière générale, la situation des droits de l'homme n'a connu aucune amélioration depuis la fin de la guerre froide; elle s'est même aggravée par endroits. Devant la menace de mouvements migratoires et les répercussions économiques et sociales qu'ils auraient notamment sur notre pays, il est vital
que la Suisse s'engage davantage en faveur des droits de l'homme. Cet engagement s'inscrirait parfaitement dans la tradition humanitaire de notre pays et serait perçu, aussi bien à l'intérieur qu'à l'extérieur de nos frontières, comme un signe de la volonté de la Suisse de poursuivre une politique cons- tructive crédible visant à concrétiser les engagements pris dans le cadre de la CSCE (dimension humanitaire), du Con- seil de l'Europe (CEDH) et des pactes de l'ONU.
Dans son rapport du 29 novembre 1993 sur la politique exté- rieure de la Suisse dans les années nonante, le Conseil fé- déral précise que cet «engagement accru de la Suisse en fa- veur des droits fondamentaux se traduira avant tout par une plus large prise en compte des critères des droits de l'homme, de la démocratie et de l'Etat de droit dans les déci- sions relevant de la politique générale». Sont mentionnées entre autres la politique d'asile, la politique économique ex- térieure et la politique de développement. Dans la pratique, cet engagement nécessiterait la création d'un poste de délé- gué aux droits de l'homme. Cette personne devrait assumer les tâches suivantes, dont certaines sont nouvelles:
analyser la situation dans les différents pays, rassembler et examiner des informations spécifiques et les faire exploiter dans les départements ou dans le cadre des affaires du Con- seil fédéral en vue de la mise sur pied d'actions concrètes (démarches bilatérales, livraisons d'armes, etc.);
conseiller les citoyens et assurer la coordination au sein de l'administration pour toutes les questions ayant trait aux droits de l'homme;
coordonner les activités dans le domaine des droits de l'homme avec celles de la direction de l'Office fédéral des ré- fugiés;
coordonner les activités dans le domaine des droits de l'homme avec celles de la Direction de la coopération au dé- veloppement et de l'aide humanitaire;
représenter la Suisse dans les enceintes internationales suivantes: la CSCE, l'Unesco, la Commission des droits de l'homme de l'ONU, le Conseil de l'Europe et le Bureau inter- national du travail;
soutenir des actions en faveur des droits de l'homme dans le monde dans les limites des crédits accordés;
rédiger des rapports et des messages et mettre en œuvre de nouvelles dispositions, par exemple en faveur des droits de l'enfant, contre la discrimination des femmes et contre les génocides;
coordonner les questions relatives aux droits de l'homme dans les hautes sphères de la CSCE dans la perspective d'une éventuelle présidence de la Suisse pour trois ans.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bühler Robert, Büt- tiker, Cavadini Jean, Flückiger, Frick, Meier Josi, Onken, Piller, Rhinow, Salvioni, Schiesser, Schule, Simmen, Zimmerli (15)
Beerli Christine (R, BE): Ich kann mich bei der Begründung meines Vorstosses sehr kurz halten, da die schriftliche Fas- sung ausführlich ist und die Begründung zu einem grossen Teil bereits enthält.
Seit Einreichen des Vorstosses am 15. Dezember 1994 wurde im betroffenen Bereich zudem etliches in Bewegung gesetzt. Bei der Umgestaltung des EDA wurde die Politische Abteilung IV gegründet, die seit April 1995 mit der Koordina- tion der Menschenrechts- und humanitären Politik betraut ist. Diese Zusammenfassung und Bündelung der Verantwortung kommt den von mir vertretenen Anliegen sehr entgegen.
Es ist zu hoffen, dass die Politische Abteilung IV auch Aufga- ben im Querschnitt zwischen den Departementen wird wahr- nehmen können. Unverständlich geblieben ist mir die Tatsa- che, dass bei der Reorganisation die politische Seite der Menschenrechtsproblematik von der juristischen abgetrennt wurde. Die politische Koordination hat neu in der Abteilung IV zu geschehen, während die rechtlichen Abklä- rungen nach wie vor in der Direktion für Völkerrecht gesche- hen. Ich frage mich, ob eine solche Aufteilung praktikabel und für die Problemlösung adäquat und effizient ist.
Ich warte mit Interesse die Ausführungen von Bundesrat Cotti ab und kann mich unter Umständen im Anschluss daran
E 14 juin 1995
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Interpellation Huber
mit einer Überweisung und Abschreibung meines Vorstos- ses einverstanden erklären.
Cotti Flavio, Bundesrat: Frau Beerli möchte ich vorerst sa- gen, dass die Beweggründe, die sie zum Einreichen der Mo- tion geführt haben, vom Bundesrat uneingeschränkt geteilt werden. Die Menschenrechtsfrage wird, wenn man die inter- nationale Entwicklung betrachtet, je länger desto entschei- dender, schwieriger und oft auch dramatischer. Es besteht nicht der geringste Zweifel, dass es nicht so sehr an rechtli- chen Grundlagen fehlt. Zwar gäbe es aufgrund einer Über- prüfung der internationalen rechtlichen Realität sicher noch einige Verbesserungen zu machen, aber im allgemeinen sind die Menschenrechte im Völkerrecht heute genügend verankert.
Leider fehlt es an der Praxis, an der Anwendung dieser inter- nationalen Normierungen. Deshalb haben wir - Sie haben es erwähnt - im Rahmen der Restrukturierung des Departe- mentes bei der Politischen Direktion die Abteilung IV ge- schaffen, welche die zentrale Aufgabe hat, in diesem Bereich gewisse Prioritäten zu setzen. Denn wir können unsere Ver- pflichtung in der Menschenrechtsfrage nicht so verstehen, dass wir uns auf der ganzen Welt, in allen Ländern engagie- ren, wo Menschenrechte verletzt werden. Wir müssen auf- grund objektiver Kriterien gewisse Optionen vornehmen und - fast würde ich sagen - gewisse «Konzentrationsländer» anvisieren. Im Rahmen der gefällten Optionen müssen wir dann die Frage systematisch verfolgen und uns sowohl poli- tisch, in Kontakten mit der Regierung, als auch im sehr kon- kreten und pragmatischen Sinne für die Wahrung der Men- schenrechte einsetzen. Oft ist es möglich, über den Dialog einzelne, auch persönliche Fragen zu lösen.
In diesem Sinne, Frau Beerli, glaube ich wirklich, dass die neue Abteilung jene Aufgaben übernimmt, welche Sie einem Delegierten für Menschenrechte anvertrauen wollten. Es ist mehr eine Frage der Semantik, der Funktion, als eine Frage materieller Art.
Dass die neue Abteilung im Rahmen der Politischen Direk- tion angesiedelt ist, hat insofern einen Sinn, als immer wieder Koordinationen bereits innerhalb des Departementes not- wendig sind. Denken Sie an die Politischen Abteilungen I und Il meines Departementes, welche die Welt geographisch abdecken. Es ist also zentral, dass die Abteilung IV je nach- dem mit jener der zwei Direktionen zusammenarbeitet, wel- che die direkten Kontakte mit dem entsprechenden Land pflegt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass auch die Kon- takte überdepartementaler Art dadurch verstärkt werden, dass es eine Person gibt, welche sich zentral und primär die- sen Fragen widmet.
Ich erinnere Sie daran, dass auch die internationale Seite der Flüchtlingsfrage dieser Abteilung unterstellt ist. Deshalb ent- stehen notwendige Synergien mit dem natürlicherweise für die Behandlung der Flüchtlingsfragen im Inneren des Landes betrauten EJPD.
Sie haben noch gefragt, weshalb eine Trennung zwischen der rechtlichen Seite der Menschenrechte und der faktisch- politischen Verteidigung derselben vorgenommen wird. Die Frage scheint mir legitim zu sein. Wir haben sie uns vor der Restrukturierung auch gestellt. Es stellte sich überhaupt die Frage, ob wir eine Völkerrechtsabteilung behalten sollten oder nicht, ob die rechtlichen Strukturen im Rahmen des Sta- bes allen Diensten des Departementes zur Verfügung stehen sollten. Wir haben diese Frage negativ beantwortet, weil wir tatsächlich glauben, dass dem Völkerrecht in unserem De- partement nicht nur eine Dienstleistungsaufgabe gegenüber den einzelnen Abteilungen zukommt. Das Völkerrecht hat als solches im EDA eine eigenständige politische Bedeutung. Es ist nicht so, wie ich das im EDI erlebt habe, wo die Rechtsfra- gen eigentlich nur eine Dienstleistung für andere politische Funktionen waren. Das Völkerrecht hat in der internationalen Politik eine autonome Daseinsberechtigung. Aber ich weiss, dass es in diesen Fragen keine «mathematischen» Lösun- gen gibt; man kann da verschiedener Meinung sein.
Frau Beerli, Sie haben es schon fast vorausgesagt: Der An- trag des Bundesrates geht in Richtung Abschreibung der Mo-
tion, weil sie - unabhängig von der Definition der Funktion - ihre Ziele schon erreicht hat.
Präsident: Frau Beerli ist damit einverstanden, dass ihr Vor- stoss überwiesen und abgeschrieben wird.
Überwiesen und abgeschrieben - Transmis et classé
94.3510
Interpellation Huber Proliferation von Massenvernichtungswaffen Prolifération des armes de destruction de masse
Wortlaut der Interpellation vom 5. Dezember 1994 In den wesentlichen Berichten zur Sicherheits- und Aussen- politik der Schweiz und von Nachbarländern ist man sich ei- nig, dass die Proliferation von Massenvernichtungsmitteln zu den grossen Herausforderungen der Gegenwart und der Zu- kunft gehört.
Die Schweiz ist dem Atomsperrvertrag, der 1995 ausläuft und deshalb eine besondere Problematik beinhaltet, im Jahre 1968 beigetreten. Es liegt in unserem Interesse, dass eine Verlängerung und eine Verbesserung des Vertrages zu- stande kommt.
Das Biologiewaffenabkommen von 1972 enthält keine Verifi- kationsbestimmungen. Die Entwicklung der Bio- und Gen- technologie gebietet es mit hoher Priorität, dieses Abkom- men neu auszuhandeln.
Das Chemiewaffenübereinkommen, das kürzlich in den Rä- ten behandelt wurde, enthält viele Elemente eines zweck- mässigen und modernen Abkommens.
Das Problem der Proliferation gewinnt an Bedeutung, weil eine grosse Zahl von ballistischen Raketen und Marschflug- körpern zur Verfügung stehen, deren Handhabung relativ einfach ist und deren Zielgenauigkeit zuverlässiger wird.
Es ist bekannt, dass Spezialisten aus Ost und West aus ver- schiedenen Gründen in Ländern Zuflucht gefunden haben, die im Bereich der Massenvernichtungswaffen Weiterent- wicklungen und Aufrüstung betreiben.
Die Zeichen mehren sich, dass auch nichtstaatliche Struktu- ren in den Besitz von Massenvernichtungsmitteln und Ein- satzträgern kommen. Das bedeutet eine weitere Gefahr für Sicherheit und Frieden weltweit. Meine Fragen:
Teilt der Bundesrat die Beurteilung der Lage, und erkennt er generell oder sektoriell Handlungsbedarf?
Erkennt er Möglichkeiten der Schweiz, die Proliferation von Massenvernichtungswaffen zu erschweren oder zu ver- hindern?
Insbesondere: Welches ist die Haltung des Bundesrates im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Atomwaffen- sperrvertrages im Jahre 1995?
Teilt der Bundesrat die kürzlich vorgetragene Auffassung, dass die spezifisch schweizerischen Mittel der Guten Dienste und der Übernahme von Verifikationsmandaten als Möglich- keiten im Bereich der Bekämpfung der Proliferation nicht ausgeschöpft seien?
Wie beurteilt der Bundesrat die Proliferationsproblematik auf dem nichtstaatlichen Feld im Zusammenhang mit Terror und Erpressung gegen unser Land?
Texte de l'interpellation du 5 décembre 1994
Les rapports les plus importants en matière de politique étrangère et de sécurité publiés par la Suisse et les pays voi- sins soulignent tous que la prolifération des moyens de des-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Beerli Delegierter für Menschenrechte Motion Beerli Délégué aux droits de l'homme
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3549
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Numero dell'oggetto
Datum 14.06.1995 - 08:00
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Data
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