19 septembre 1995 N
1794
Motion Wick
95.3027
Motion Wick Verbesserter Zugang zu Forschung und Entwicklung für Klein- und Mittelunternehmen Développement des petites et moyennes entreprises. Accès à la recherche
Wortlaut der Motion vom 30. Januar 1995 Der Bundesrat wird aufgefordert, die von ihm wiederholt in Aussicht gestellte quantitative und qualitative Stärkung der Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen For- schung (KWF) zu verwirklichen.
Texte de la motion du 30 janvier 1995
Le Conseil fédéral est chargé de renforcer, en effectifs et en qualité, la Commission pour l'encouragement de la recher- che scientifique (Cers), comme il l'a souvent laissé entendre.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bircher Pe- ter, Blatter, Bürgi, Caccia, Columberg, Darbellay, David, Deiss, Dormann, Ducret, Engler, Epiney, Fasel, Fischer-Sur- see, Gobet, Grossenbacher, Hess Peter, Hildbrand, Iten Joseph, Jäggi Paul, Keller Anton, Kühne, Lepori Bonetti, Leu Josef, Maitre, Oehler, Raggenbass, Ruckstuhl, Schmid- halter, Schnider, Segmüller, Stamm Judith, Theubet, Zwah- len
(35)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die rasche Diffusion neuer Erkenntnisse in die Wirtschaft bil- det ein Schlüsselelement für die Aufrechterhaltung der Wett- bewerbsfähigkeit. Ein steigender Stand der Technologie und deren rasche Veränderung stellt aber immer grössere Anfor- derungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten der Unterneh- mensführung. Die Klein- und Mittelunternehmen (KMU) ver- fügen oft weder über die Infrastruktur noch über die personel- len Ressourcen, welche zur Meisterung der anstehenden technologischen Herausforderungen notwendig wären. Da- von hängt jedoch das Gedeihen vieler Betriebe in hohem Masse ab.
In Zeiten eines beschleunigten technologischen Wandels nehmen die Kosten sprunghaft zu. Da die KMU im Unter- schied zu Grossbetrieben sich oft nur punktuell im For- schungs- und Entwicklungsbereich engagieren können, ist bei kleineren Firmen die Gefahr grösser, den Anschluss zu verpassen. Von zentraler Bedeutung ist daher ein möglichst offener Zugang zu der vom Staat unterstützten Forschung. Durch eine enge und vernetzte Zusammenarbeit zwischen Forschungsstätten und der Wirtschaft, im Rahmen konkreter, durch die KWF unterstützter Projekte, kann dies verwirklicht werden. Solche Verbundprojekte beschleunigen die Umset- zung neuer technischer Erkenntnisse in erfolgreiche Markt- leistungen. Eine qualitative und quantitative Stärkung der KWF wird es erlauben, ihr Leistungsangebot noch mehr an die spezifischen Bedürfnisse der KMU anzupassen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Juni 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 juin 1995
Der Bundesrat verfügt über verschiedene Instrumente, die den Klein- und Mittelunternehmungen (KMU) den Zugang zur Forschung erleichtern. Er unternimmt im Rahmen seines be- grenzten finanziellen Spielraums grosse Anstrengungen, die- sem Ziel nachzuleben - auf nationaler Ebene durch die Inno- vations- und Technologieförderung via Kommission zur För- derung der wissenschaftlichen Forschung oder durch die Schaffung von Schwerpunktprogrammen, auf europäischer
Ebene durch die Beteiligung an den Forschungsprogrammen der EU oder an Eureka. Dabei ist namentlich die Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (KWF) des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes (Bundes- amt für Konjunkturfragen) das Schlüsselinstrument des bun- desstaatlich geförderten Technologietransfers. Entspre- chend ihrem gesetzlichen Auftrag verknüpft die KWF praxis- orientierte Forschungsförderung direkt mit der Umsetzung der Ergebnisse durch die Wirtschaft. Sie ist damit ein wichti- ges, allseitig anerkanntes und ordnungspolitisch unbestritte- nes Instrument der Innovationsförderung und eines der weni- gen Instrumente zur Erhaltung respektive vor allem zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Der Bundesrat anerkennt die wirtschaftspolitische Bedeu- tung dieses Instrumentes insbesondere zur Stärkung der In- novationskraft unserer KMU. Nur bei intakter Wettbewerbsfä- higkeit unserer KMU wird es gelingen, allmählich von der viel zu hohen Sockelarbeitslosigkeit herunterzukommen. Dies hat denn auch den Bundesrat veranlasst, die KWF zu beauf- tragen, in der kommenden Rahmenkreditperiode ihre Aktivi- täten noch gezielter auf die Bedürfnisse unserer KMU auszu- richten, die nicht weniger als drei Viertel aller Arbeitsplätze in unserem Lande stellen.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Forderung nach ei- ner qualitativen und quantitativen Stärkung der KWF schon seit langem im Raume steht. Sie ist in den letzten zwei Jah- ren von verschiedensten Kreisen mit Nachdruck erneuert worden: einzelne Vorstösse aus dem Ständerat (u. a. Motion der WBK/SR vom 21. Februar 1995) sowie eine Stellung- nahme der GPK des Ständerates (Schreiben vom 7. April 1995 an den Chef EVD), die Thesen des Vorortes zur Wis- senschaftspolitik vom Mai 1994 sowie das Positionspapier einer Gruppe von hochrangigen Wirtschaftsvertretern unter der Leitung von alt Nationalratspräsident Bremi vom 12. Sep- tember 1994.
Zu den qualitativen Aspekten:
Die qualitative Stärkung der KWF ist eine Daueraufgabe der für dieses Förderinstrument verantwortlichen Organe. Gefor- dert sind kontinuierliche Anstrengungen, um die Wirkung der eingesetzten Bundesmittel gemäss den gesetzlichen Zielvor- gaben zu erhöhen. In dieser Hinsicht hat die KWF in den letz- ten Jahren beachtliche Fortschritte erzielt. Dank weitestge- hender Informatisierung der Abläufe und eines weit über- durchschnittlichen Einsatzes der im Milizsystem arbeitenden Kommissionsmitglieder wird ein ausserordentlich günstiges Verhältnis zwischen dem administrativen Aufwand und den eingesetzten Bundesmitteln erzielt. Zudem stellt der Wettbe- werb um knappe KWF-Mittel ein wirksames Mittel zur Steige- rung der Qualität der geförderten Forschungsvorhaben dar. Zu den quantitativen Aspekten:
Dazu hat der Bundesrat in seiner Botschaft über die Finan- zierung der Tätigkeit der KWF vom 28. November 1994 wie folgt Stellung genommen: «Der von verschiedener Seite seit Jahren geforderten quantitativen Stärkung der KWF .... kann auch in der kommenden Legislaturperiode wegen der ange- spannten Finanzlage nicht im erwünschten Masse entspro- chen werden.»
In Kenntnis der Bedeutung der angewandten Forschung im allgemeinen und der KWF im besonderen für die Schaffung von zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen vor allem in den KMU beantragt der Bundesrat, die Motion nicht einfach abzu- schreiben, sondern vielmehr in ein Postulat umzuwandeln. Er wird im Rahmen der zukünftigen Entscheide über den Bun- deshaushalt, d. h. im gegebenen Moment, die wirtschafts- politische Tragweite der verschiedenen Forschungsinstru- mente würdigen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Wick Hugo (C, BS): Warum bin ich so verwegen, an der Mo- tion festzuhalten? Aus dem ganz einfachen Grund, weil der Bundesrat die Motion eigentlich in allen seinen Aussagen un-
1795
Motion Wick
terstützt. So heisst es in der Botschaft (S. 2): «Die Kommis- sion zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (KWF) .... ist das Schlüsselinstrument des bundesstaatlich geförderten Technologietransfers .... (Sie) ist damit ein wich- tiges, allseitig anerkanntes und ordnungspolitisch unbestrit- tenes Instrument der Innovationsförderung zur Erhaltung re- spektive Schaffung von Arbeitsplätzen.»
Dann hat der Bundesrat im Zusammenhang mit den for- schungspolitischen Zielen geschrieben: «Der Bundesrat ist entschlossen, die KWF in die Lage zu versetzen, die Zusam- menarbeit zwischen Forschungsinstituten und Industrie stär- ker zu stimulieren, dies namentlich durch eine Erhöhung der Mittel und mit Hilfe von Impulsprogrammen auf Gebieten, die der Wirtschaft nahestehen.»
Das alles wird durch hochrangige Vertreter aus der Wirt- schaft unter dem Vorsitz von alt Nationalratspräsident Bremi, vom Vorort und von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates unterstützt. Damit bleibt Ihnen nur noch übrig, der Motion bitte zuzustimmen. Ich arbeite hier nicht ohne Netz. Das Postulat wird vom Bundesrat sowieso erfüllt, denn er steht eigentlich voll hinter meiner Motion.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Nous avons les mêmes vues, M. Wick et moi, et notre intention, dès que les circonstances le permettent, est bel et bien de renforcer cet instrument central qu'est la Cers.
Si le Conseil fédéral ne peut pas se rendre à la notion de la motion et si le Conseil fédéral vous demande de la traiter comme postulat, c'est tout simplement parce qu'il s'agit ici d'un domaine de sa compétence et que, pour des raisons de bon comportement entre nos deux Conseils, nous imaginons ici que seule la formule du postulat puisse convenir car, a contrario, une motion qui serait acceptée ici pourrait faire sur- gir toutes sortes d'autres motions dans toutes sortes d'autres domaines où on aurait aussi de bonnes raisons de souhaiter une accentuation de la politique. Je crois que ce ne serait pas sage de vouloir aller dans une telle direction.
Au total, j'enregistre la demande. Je constate que la formule correspond à nos besoins, mais je vous demande de ne pas l'accepter comme motion.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
60 Stimmen
44 Stimmen
Schluss der Sitzung um 13.15 Uhr La séance est levée à 13 h 15
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Wick Verbesserter Zugang zu Forschung und Entwicklung für Klein- und Mittelunternehmen Motion Wick Développement des petites et moyennes entreprises. Accès à la recherche
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3027
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.09.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
1794-1795
Page
Pagina
Ref. No
20 026 050
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.