25 septembre 1995 N
1892
Interpellation Zbinden
Eine Arbeitsgruppe der EDK zur Frage der zukünftigen Pädagogischen Hochschulen schlägt vor, im Ausbildungsbe- reich für obere Lehrkräfte unversitätsinterne Fachhochschu len zu entwickeln. Das wäre aber ein neuer Fachhochschul- typ neben den eigenständigen Fachhochschulen.
Es könnte - zumindest temporär - die Lage eintreten, dass wir zukünftig auf der Tertiärstufe sieben formal unterschiedli- che Ausbildungsabschlüsse registrieren können: Doktorat, Lizentiat, Halblizentiat und Fachhochschulabschluss an den Universitäten, ausseruniversitärer Fachhochschulabschluss, Abschluss an einer Höheren Fachschule und in der Weiter- bildung der Branchen und Verbände.
Im dritten Sparpaket des Bundesrates soll auch der Hoch- schulbereich massive Abstriche erleiden müssen. Gleichzei- tig wird die Einführung der Fachhochschulen Bund und Kan- tone über die ordentlichen Betriebskosten hinaus rund 1,6 Milliarden Franken kosten.
Es macht allen Anschein, dass sich Bund und Kantone mit ih- ren Umbauvorhaben ohne Prioritäten und Gesamtplan über kurz oder lang in einem Reformengpass befinden werden: Universitäten und Fachhochschulen geraten sich in die Quere. Im übrigen hat die OECD in ihrem Länderbericht über das schweizerische Bildungswesen schon 1990 unmissver- ständlich mehrmals festgehalten, dass «die Bildungsbemü- hungen unbedingt auf Bundesebene landesweit zu koordi- nieren sind, um dadurch eine längerfristige Sicht zu gewin- nen». Allerdings bis jetzt ohne Wirkung, wie man leider kon- statieren muss.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 11 mai 1994
Aufgrund der geltenden, verfassungsmässig begrenzten Kompetenzen kann der Bundesrat kaum die Verantwortung für eine Gesamtkoordination der Bildungsreformen auf der Tertiär- und der Sekundarstufe II sowie für eine umfassende Bildungsfinanzplanung für Kantone und Bund übernehmen. Er ist jedoch bereit, zu prüfen, inwieweit er im Rahmen der bestehenden Verfassungsvorschriften die anstehenden Re- formen im Bildungswesen und die Finanzplanungen noch besser aufeinander abstimmen kann, auch wenn die ver- schiedenen Arbeiten schon heute in enger Absprache zwi- schen den betroffenen Stellen erfolgen. Er wird sich dabei u. a. auf die die verschiedenen Bildungsbereiche umfassen- den Zielvorstellungen des Schweizerischen Wissenschafts- rates stützen und die laufenden Arbeiten in den Bereichen der Hochschulen und der künftigen Fachhochschulen sowie hinsichtlich der Schnittstellen zur gymnasialen bzw. Berufs- matur weiterführen. Aus diesen Gründen beantragt er die Umwandlung der Motion in ein Postulat.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Le président: M. Zbinden accepte la transformation de sa motion en postulat.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
95.3036
Interpellation Zbinden Bundesprioritäten im Hochschulbereich (Universitäten und Fachhochschulen) Hautes écoles. Priorités fédérales (universités et hautes écoles spécialisées)
Wortlaut der Interpellation vom 1. Februar 1995 Die Finanzierungspolitik des Bundes im schweizerischen Hochschulbereich - Ausbau der Universitäten und Umbau der Fachhochschulen gleichzeitig - läuft auf einen Engpass zu: - Die Studierendenzahlen steigen stark an.
Die Hochschulkantone, über die Hochschulkonferenz, ver- langen ein nachholendes grösseres Finanzierungsengage- ment des Bundes in der universitären Lehre und Forschung.
Das neue Fachhochschulgesetz geht davon aus, dass der Bundesbeitragssatz durch die Schaffung von Fachhochschu len steigt (33 Prozent).
Gleichzeitig werden die vorgesehenen Bundesmittel für die Grundbeiträge an die Universitäten gekürzt.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
Welche finanziellen Förderungsprioritäten will der Bundes- rat kurz- und mittelfristig im Universitäts- und Fachhochschul- bereich angesichts des finanziellen Engpasses setzen? Wie sehen seine langfristigen Finanzierungsziele aus?
Will der Bundesrat überhaupt den Ausbau der Universitä- ten und den Umbau der Fachhochschulen gleichzeitig, oder soll der Umbau der Fachhochschulen zu Lasten der Univer- sitäten vollzogen werden?
Welche Massnahmen will der Bundesrat konkret in die Wege leiten, um mit seiner Förderungspolitik aus den bis an- hin relativ unkoordinierten Universitäten und Höheren Fach- schulen eine «Universität Schweiz>> und eine «Fachhoch- schule Schweiz» mit Schwerpunktbildungen und Arbeitstei- lungen zu erreichen?
Sieht der Bundesrat kostensparende Kooperationsmög- lichkeiten zwischen Universitäten und Fachhochschulen?
Wie stellt sich der Bundesrat zu einem voraussehbaren Numerus clausus - nicht nur im Bereich Medizin, sondern darüber hinaus in weiteren Universitätsbereichen?
Ein quantitativer Engpass bei den universitären Studien- angeboten könnte u. a. zur Folge haben, dass immer mehr Maturanden und Maturandinnen in die Fachhochschulen drängen. Was meint der Bundesrat zu dieser möglichen Ent- wicklung?
Welches sind - nach Ansicht des Bundesrates - langfristig die erwünschten Studenten- und Studentinnenrelationen zwischen Universitäten und Fachhochschulen: Entwicklung der Studierendenflüsse (heutiges Verhältnis 5 zu 1)?
Texte de l'interpellation du 1er février 1995
La politique de financement de la Confédération sur le plan universitaire, qui vise simultanément à agrandir les universi- tés et à transformer les hautes écoles spécialisées, s'engage dans une impasse.
Le nombre des étudiants augmente considérablement.
Les cantons universitaires exigent, par l'entremise de la Conférence universitaire suisse, que la Confédération s'en- gage financièrement davantage que par le passé, en faveur de l'enseignement et de la recherche académiques.
La nouvelle loi sur les hautes écoles spécialisées se fonde sur l'idée que le taux de la contribution fédérale s'accroîtra (33 pour cent) avec la création de ces écoles.
En même temps, on réduit les moyens financiers que la Confédération aurait dû mettre à disposition pour les subven- tions de base aux universités.
1893
Interpellation Zbinden
Vu ce qui précède, je demande au Conseil fédéral de répon- dre aux questions suivantes:
Quelles mesures financières d'encouragement le Conseil fédéral entend-il prendre à courte et à moyenne échéance en faveur des universités et des hautes écoles spécialisées, compte tenu de l'impasse budgétaire dans laquelle se trouve la Confédération? Quels sont ses objectifs en ce qui con- cerne le financement de ces mesures à long terme?
Le Conseil fédéral veut-il que l'on mène de front le déve- loppement des universités et la transformation des hautes écoles spécialisées, ou bien cette dernière doit-elle se faire au détriment des universités?
Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre afin de favoriser, par sa politique d'encouragement, les universi- tés et les hautes écoles, qui collaborent encore trop peu, à se concerter pour concentrer leurs efforts dans certains domai- nes et à se partager le travail, de manière à se fondre, pour ainsi dire, en une unique «université de Suisse» et en une unique «haute école spécialisée de Suisse»?
Est-il possible, de l'avis du Conseil fédéral, que les univer- sités et les hautes écoles spécialisées réduisent leurs coûts en améliorant leur coopération?
Que pense le Conseil fédéral de l'institution prévisible du numerus clausus non seulement en médecine, mais égale- ment dans d'autres facultés?
Se pourrait-il qu'en réduisant le nombre des étudiants ad- mis dans les universités, on oriente de plus en plus de bache- liers vers les hautes écoles spécialisées? Qu'en pense le Conseil fédéral?
Comment devrait se faire à longue échéance la répartition des effectifs d'étudiants entre les universités et les hautes écoles spécialisées (actuellement le rapport est de 5 à 1); comment devraient évoluer les flux d'étudiants?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumann Stepha- nie, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Brügger Cyrill, Carob- bio, Danuser, Eggenberger, Fankhauser, von Felten, Haering Binder, Hämmerle, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner, Rechsteiner, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alex- ander, Vollmer, Züger (26)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 12 juin 1995
Der Bundesrat teilt die generelle Auffassung des Interpellan- ten, wonach die Schaffung eines dualen Hochschulsystems (Universitäten und ETH [sogenannte universitäre Hochschu- len] einerseits und Fachhochschulen andererseits) eine ganzheitliche Betrachtungsweise erfordert. Namentlich sind unnötige Doppelspurigkeiten zwischen den einzelnen Berei- chen zu vermeiden und müssen mögliche Synergien im Inter- esse der Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität und eines effizienten Mitteleinsatzes genutzt werden.
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Bundesrat denn auch die zurzeit in der parlamentarischen Beratung ste- hende Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundesgesetz über die Fachhochschulen ausgearbeitet und dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf unterbreitet. Bei der Umsetzung des Fachhochschulgesetzes wird der Bundesrat seine Aufmerksamkeit auch auf die vom Interpellanten ange- sprochenen Probleme richten.
Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt: 1. Der Bundesrat hat verschiedentlich zum Ausdruck ge- bracht, dass der Aufbau der Fachhochschulen nicht zu La- sten der universitären Hochschulen erfolgen darf. Dies liegt namentlich auch in der Tatsache begründet, dass kurzfristig keine wesentliche Entlastung der universitären Hochschulen durch die neuen Fachhochschulen zu erwarten ist. Zudem stossen die Universitäten und ETH mit Bezug auf die Betreu-
ungsverhältnisse an Belastungsgrenzen, was die Sicherstel- lung einer qualitativ hochstehenden Ausbildung ernsthaft in Frage stellt. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass im Rahmen einer ganzheitlichen Hochschulpolitik eine ausge- prägte Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen den universitären Hochschulen und den Fachhochschulen be- reits mittelfristig zu Effizienzsteigerungen führen kann.
Die angestrebte Leistungsorientierung der Bundessubventio- nen für universitäre Hochschulen und Fachhochschulen soll zu einer ausgewogenen Finanzierung beitragen.
Wie in der Stellungnahme zur Frage 1 erwähnt, geht es bei den Fachhochschulen im Rahmen der Aufbauphase um eine vorläufige Priorisierung. Der Ausbau der Fachhochschulen darf aber nicht zu Lasten der universitären Hochschulen ge- hen, die nach Studierendenzahlen den überwiegenden Teil der Ausbildung sicherstellen müssen. Bei den universitären Hochschulen geht es in erster Linie um Konsolidierungs- und Effizienzsteigerungsmassnahmen.
Bei den demnächst entstehenden neuen Fachhochschulen soll das Fachhochschulgesetz Doppelspurigkeiten, wie sie im universitären Hochschulbereich teilweise festzustellen sind, vermeiden helfen. Der Bundesrat stellt dazu beispiels- weise in der Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundes- gesetz über die Fachhochschulen, Seite 4, fest: «Um eine möglichst hochstehende Ausbildungsqualität und einen wir- kungsvollen Einsatz der fachlichen Ressourcen und der fi- nanziellen Mittel sicherzustellen, sind die Ausbildungsgänge sowie die Einrichtungen für anwendungsorientierte For- schung und Entwicklung zusammenzufassen. Deshalb wird die Schaffung von ungefähr zehn Kompetenzzentren ange- strebt.»
Wie vorher erwähnt, geht es dem Bundesratz aber nicht darum, zwei separate Hochschulbereiche einzurichten, son- dern diese aufeinander abzustimmen. Es geht ihm also um die «Hochschule Schweiz».
Entsprechende Bestrebungen sind bereits im Gang. Es sei in diesem Zusammenhang auf eine Arbeitsgruppe des ETH- Rates und der Direktorenkonferenz der Ingenieurschulen der Schweiz (DIS) hingewiesen, die mögliche Aufgabenteilungs- und Synergiebereiche zwischen den ETH und den zukünfti- gen Fachhochschulen im technischen Bereich analysiert. Der Bundesrat hat zudem bereits im Rahmen der Vorberei- tung des Fachhochschulgesetzes eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die auch bei der Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung einer Gesamtpo- litik beitragen wird. Nicht zuletzt ist auch darauf hinzuweisen, dass die sogenannten Nicht-Biga-Bereiche in das Fachhoch- schulgesetz einbezogen wurden. Der mögliche Aufbau von Fachhochschulen auch in diesen anderen Bereichen wird na- mentlich von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen
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Interpellation Gadient
Erziehungsdirektoren (EDK) bereits heute konzeptionell an die Hand genommen.
Zudem prüft eine Arbeitsgruppe der EDK, der SHK und des Bundes eine mögliche Integration der SHK in die Strukturen der EDK. Der Bundesrat wird darüber hinaus auch im Rah- men seiner laufenden Regierungs- und Verwaltungsreform prüfen, ob durch Vereinfachungen in der Verwaltungsstruktur des Bundes bessere Rahmenbedingungen für die Sicherstel- lung einer kohärenten Politik geschaffen werden können.
Der Bundesrat sieht eine Zusammenarbeit zwischen univer- sitären Hochschulen und Fachhochschulen namentlich im Bereich der Weiterbildung. Auch hier können Einsparungen realisiert werden, wenn sich die verschiedenen Träger bei der Veranstaltung von Weiterbildungskursen zusammen- schliessen und sich dabei beispielsweise des Instruments des «credit system» bedienen.
Wesentliche Einsparungen sind zudem zu erwarten durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Laborplätze, Bi- bliotheken usw.)
Der Bundesrat hat den Numerus clausus immer abgelehnt und sieht keine Veranlassung, von dieser Position abzurük- ken. Die Studienorganisation der Bundeshochschulen, insbe- sondere mit den Vordiplomprüfungen, bringt es seit jeher mit sich, dass der Numerus clausus an den ETH kein Thema ist. Bei den kantonalen Universitäten und den zukünftigen Fach- hochschulen hat sich der Bundesrat - unter Berücksichtigung seiner eingeschränkten Einflussnahmemöglichkeiten - im- mer für eine Vermeidung des Numerus clausus verwendet. Er geht davon aus, dass andere, weniger einschneidende Mass- nahmen zu einer Überwindung der in verschiedenen Studien- bereichen festzustellenden Engpässe führen werden. Der Bundesrat stellt sich nicht gegen eine strenge Selektion; diese sollte aber in der propadeutischen Phase des Studiums geschehen. Der Numerus clausus würde zu einer systemati- schen Entwertung der Maturität führen; dies nachdem gerade im Berufsbildungsbereich die Berufsmatura eingeführt wurde bzw. allernächstens eingeführt wird.
Der Bundesrat unterstreicht seine in der Botschaft vom 30. Mai 1994 zum Fachhochschulgesetz festgelegte Stoss- richtung, wonach die berufliche Grundausbildung (Berufsma- turität) den «Königsweg» zu den Fachhochschulen darstellt. Er ist aber mit dem Ständerat der Auffassung, dass das ge- samte Bildungssystem durch eine möglichst weit gehende Durchlässigkeit gekennzeichnet sein soll. Es ist daher bil- dungspolitisch durchaus wünschenswert, dass Inhabern ei- ner gymnasialen Matura die Fachhochschulen nicht ver- schlossen bleiben. Im Sinne der ständerätlichen Ergänzung des Fachhochschulgesetzes (Art. 4 Abs. 1bis) sind also auch Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch anerkannten Maturitätszeugnisses prüfungsfrei in das erste Semester ei- ner Fachhochschule aufzunehmen. Mit der Einschränkung, dass diese über eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung verfügen müssen, wird die vom Urheber befürchtete Entwicklung rela- tiviert. Der Bundesrat erachtet aber flankierende Massnah- men zur Steigerung der Attraktivität der Berufslehren und der Berufsmaturität als angezeigt.
Es ist nach Ansicht des Bundesrates nicht sinnvoll und auch nicht möglich, Fixquoten von Studierenden in den uni- versitären Hochschulen bzw. in den Fachhochschulen festzu- legen. Generell kann festgestellt werden, dass berufsbezo- gene, praxisorientierte Ausbildungen zunehmend an Bedeu- tung gewinnen. Eine Verstärkung des Fachhochschulbe- reichs ist daher langfristig durchaus denkbar. Die Entwicklung muss sich aber an der Nachfrage ausrichten. Eine gesunde Konkurrenz zwischen universitären Hochschulen und Fach- hochschulen ist letztlich für das ganze Bildungssystem von Vorteil.
Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
95.3167
Interpellation Gadient Verkürzung der Studiendauer Réduction de la durée des études
Wortlaut der Interpellation vom 24. März 1995
Die Leistungsfähigkeit des Denkplatzes Schweiz ist mitent- scheidend für die Zukunft unseres Landes. Dieser Denkplatz Schweiz wird aber in den nächsten Jahren sein heutiges Spit- zenniveau nur halten können, wenn er den künftigen Anfor- derungen gerecht wird. Dabei kommt der Sicherung einer be- darfsgerechten und dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechenden Ausbildung vorrangige Bedeutung zu. Einer der seit Jahren zentralen Diskussionspunkte ist die zu lange Dauer der schweizerischen Hochschulstudien.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Studiendauer in der Schweiz durch eine Straffung der Ausbildungspläne auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren ist und dass damit die schweizerischen Ausbildungsmodelle denjenigen anderer Länder im Sinne der Eurokompatibilität anzugleichen sind? 2. Ist der Bundesrat nicht auch besorgt darüber, dass dieses wichtige Anliegen seit Jahren verschleppt wird und immer noch keine Verbesserungen realisiert werden konnten?
Ist der Bundesrat bereit, sich im Rahmen seiner Möglich- keiten - falls nötig mittels Steuerung der Beiträge an die Hoch- schulen - für eine rasche Umsetzung dieses Anliegens ein- zusetzen?
Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat diesbezüglich zu ergreifen?
Texte de l'interpellation du 24 mars 1995
L'avenir de notre pays dépend pour une large part de la pro- ductivité de la «Suisse des cerveaux». Celle-ci ne pourra ce- pendant maintenir son niveau de pointe que si elle est apte à faire face aux exigences de l'avenir. Il est donc essentiel d'as- surer une formation adaptée à nos besoins et conforme aux derniers développements de la science. Or, une question cru- ciale à cet égard, que l'on discute depuis des années, est celle de la durée excessive des études supérieures en Suisse.
Le Conseil fédéral est-il d'avis que la durée des études de- vrait être ramenée à une longueur raisonnable par une con- centration des programmes, et que les modèles suisses de formation devraient être inspirés de ceux d'autres pays, en vue de leur eurocompatibilité?
N'est-il pas inquiétant que la solution de ces graves problè- mes soit constamment remise à plus tard et qu'aucune amé- lioration n'ait encore pu être réalisée?
Le Conseil fédéral est-il prêt à tout mettre en oeuvre pour régler rapidement le problème, si nécessaire par un contrôle des subventions aux hautes écoles, du moins dans les limites de ses possibilités?
Quelles mesures concrètes envisage-t-il?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bezzola, Brügger Cyrill, Bundi, Chevallaz, Comby, Eggly, Eymann Christoph, Fasel, Fehr, Goll, Grossenbacher, Haering Binder, Hildbrand, Jean- prêtre, Leemann, Leuenberger Moritz, Maeder, Mühlemann, Philipona, Rohrbasser, Rutishauser, Savary, Scheurer Rémy, Schweingruber, Steiner Rudolf, Wittenwiler, Zbinden (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. August 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 août 1995 1. Die Dauer der Hochschulstudien ist seit Jahren ein zentra-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Zbinden Bundesprioritäten im Hochschulbereich (Universitäten und Fachhochschulen)
Interpellation Zbinden Hautes écoles. Priorités fédérales (universités et hautes écoles spécialisées)
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1995
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3036
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 25.09.1995 - 14:30
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