25 septembre 1995
N
1894
Interpellation Gadient
Erziehungsdirektoren (EDK) bereits heute konzeptionell an die Hand genommen.
Zudem prüft eine Arbeitsgruppe der EDK, der SHK und des Bundes eine mögliche Integration der SHK in die Strukturen der EDK. Der Bundesrat wird darüber hinaus auch im Rah- men seiner laufenden Regierungs- und Verwaltungsreform prüfen, ob durch Vereinfachungen in der Verwaltungsstruktur des Bundes bessere Rahmenbedingungen für die Sicherstel- lung einer kohärenten Politik geschaffen werden können.
Der Bundesrat sieht eine Zusammenarbeit zwischen univer- sitären Hochschulen und Fachhochschulen namentlich im Bereich der Weiterbildung. Auch hier können Einsparungen realisiert werden, wenn sich die verschiedenen Träger bei der Veranstaltung von Weiterbildungskursen zusammen- schliessen und sich dabei beispielsweise des Instruments des «credit system» bedienen.
Wesentliche Einsparungen sind zudem zu erwarten durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Laborplätze, Bi- bliotheken usw.)
Der Bundesrat hat den Numerus clausus immer abgelehnt und sieht keine Veranlassung, von dieser Position abzurük- ken. Die Studienorganisation der Bundeshochschulen, insbe- sondere mit den Vordiplomprüfungen, bringt es seit jeher mit sich, dass der Numerus clausus an den ETH kein Thema ist. Bei den kantonalen Universitäten und den zukünftigen Fach- hochschulen hat sich der Bundesrat - unter Berücksichtigung seiner eingeschränkten Einflussnahmemöglichkeiten - im- mer für eine Vermeidung des Numerus clausus verwendet. Er geht davon aus, dass andere, weniger einschneidende Mass- nahmen zu einer Überwindung der in verschiedenen Studien- bereichen festzustellenden Engpässe führen werden. Der Bundesrat stellt sich nicht gegen eine strenge Selektion; diese sollte aber in der propadeutischen Phase des Studiums geschehen. Der Numerus clausus würde zu einer systemati- schen Entwertung der Maturität führen; dies nachdem gerade im Berufsbildungsbereich die Berufsmatura eingeführt wurde bzw. allernächstens eingeführt wird.
Der Bundesrat unterstreicht seine in der Botschaft vom 30. Mai 1994 zum Fachhochschulgesetz festgelegte Stoss- richtung, wonach die berufliche Grundausbildung (Berufsma- turität) den «Königsweg» zu den Fachhochschulen darstellt. Er ist aber mit dem Ständerat der Auffassung, dass das ge- samte Bildungssystem durch eine möglichst weit gehende Durchlässigkeit gekennzeichnet sein soll. Es ist daher bil- dungspolitisch durchaus wünschenswert, dass Inhabern ei- ner gymnasialen Matura die Fachhochschulen nicht ver- schlossen bleiben. Im Sinne der ständerätlichen Ergänzung des Fachhochschulgesetzes (Art. 4 Abs. 1bis) sind also auch Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch anerkannten Maturitätszeugnisses prüfungsfrei in das erste Semester ei- ner Fachhochschule aufzunehmen. Mit der Einschränkung, dass diese über eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung verfügen müssen, wird die vom Urheber befürchtete Entwicklung rela- tiviert. Der Bundesrat erachtet aber flankierende Massnah- men zur Steigerung der Attraktivität der Berufslehren und der Berufsmaturität als angezeigt.
Es ist nach Ansicht des Bundesrates nicht sinnvoll und auch nicht möglich, Fixquoten von Studierenden in den uni- versitären Hochschulen bzw. in den Fachhochschulen festzu- legen. Generell kann festgestellt werden, dass berufsbezo- gene, praxisorientierte Ausbildungen zunehmend an Bedeu- tung gewinnen. Eine Verstärkung des Fachhochschulbe- reichs ist daher langfristig durchaus denkbar. Die Entwicklung muss sich aber an der Nachfrage ausrichten. Eine gesunde Konkurrenz zwischen universitären Hochschulen und Fach- hochschulen ist letztlich für das ganze Bildungssystem von Vorteil.
Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
95.3167
Interpellation Gadient Verkürzung der Studiendauer Réduction de la durée des études
Wortlaut der Interpellation vom 24. März 1995
Die Leistungsfähigkeit des Denkplatzes Schweiz ist mitent- scheidend für die Zukunft unseres Landes. Dieser Denkplatz Schweiz wird aber in den nächsten Jahren sein heutiges Spit- zenniveau nur halten können, wenn er den künftigen Anfor- derungen gerecht wird. Dabei kommt der Sicherung einer be- darfsgerechten und dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechenden Ausbildung vorrangige Bedeutung zu. Einer der seit Jahren zentralen Diskussionspunkte ist die zu lange Dauer der schweizerischen Hochschulstudien.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Studiendauer in der Schweiz durch eine Straffung der Ausbildungspläne auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren ist und dass damit die schweizerischen Ausbildungsmodelle denjenigen anderer Länder im Sinne der Eurokompatibilität anzugleichen sind? 2. Ist der Bundesrat nicht auch besorgt darüber, dass dieses wichtige Anliegen seit Jahren verschleppt wird und immer noch keine Verbesserungen realisiert werden konnten?
Ist der Bundesrat bereit, sich im Rahmen seiner Möglich- keiten - falls nötig mittels Steuerung der Beiträge an die Hoch- schulen - für eine rasche Umsetzung dieses Anliegens ein- zusetzen?
Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat diesbezüglich zu ergreifen?
Texte de l'interpellation du 24 mars 1995
L'avenir de notre pays dépend pour une large part de la pro- ductivité de la «Suisse des cerveaux». Celle-ci ne pourra ce- pendant maintenir son niveau de pointe que si elle est apte à faire face aux exigences de l'avenir. Il est donc essentiel d'as- surer une formation adaptée à nos besoins et conforme aux derniers développements de la science. Or, une question cru- ciale à cet égard, que l'on discute depuis des années, est celle de la durée excessive des études supérieures en Suisse.
Le Conseil fédéral est-il d'avis que la durée des études de- vrait être ramenée à une longueur raisonnable par une con- centration des programmes, et que les modèles suisses de formation devraient être inspirés de ceux d'autres pays, en vue de leur eurocompatibilité?
N'est-il pas inquiétant que la solution de ces graves problè- mes soit constamment remise à plus tard et qu'aucune amé- lioration n'ait encore pu être réalisée?
Le Conseil fédéral est-il prêt à tout mettre en oeuvre pour régler rapidement le problème, si nécessaire par un contrôle des subventions aux hautes écoles, du moins dans les limites de ses possibilités?
Quelles mesures concrètes envisage-t-il?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bezzola, Brügger Cyrill, Bundi, Chevallaz, Comby, Eggly, Eymann Christoph, Fasel, Fehr, Goll, Grossenbacher, Haering Binder, Hildbrand, Jean- prêtre, Leemann, Leuenberger Moritz, Maeder, Mühlemann, Philipona, Rohrbasser, Rutishauser, Savary, Scheurer Rémy, Schweingruber, Steiner Rudolf, Wittenwiler, Zbinden (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. August 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 août 1995 1. Die Dauer der Hochschulstudien ist seit Jahren ein zentra-
1895
Postulat Gross Andreas
les bildungspolitisches Thema, das mit dem fortschreitenden europäischen Integrationsprozess und der damit verbunde- nen erhöhten Mobilität von Akademikern an Bedeutung ge- winnt. Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort auf die Inter- pellation Keller Anton (90.423) ausführlich dazu geäussert. Die Gründe für eine in gewissen Studienfächern an einigen Universitäten überdurchschnittlich lange Studiendauer sind vielfältig; der Schweizerische Wissenschaftsrat hat sie 1992 untersucht und in einer Studie erläutert.
Eine der Möglichkeiten einer Studiendauerverkürzung liegt in der Tat in einer Straffung der einschlägigen Lehrpläne und Studienprogramme, wie sie in den bundeseigenen Hoch- schulen seit langem verwirklicht ist. Der Bundesrat begrüsst deshalb die entsprechenden Bemühungen der zuständigen kantonalen Behörden für den Universitätsbereich, insbeson- dere die Empfehlungen, die die Schweizerische Hochschul- konferenz (SHK) 1992 und erneut im Mehrjahresplan 1996- 1999 abgegeben hat:
a. an die Rektorate der schweizerischen Universitäten und Hochschulen:
Strukturierung der Studienpläne, so dass Vollzeitstudie- rende ihren ersten Universitätsabschluss spätestens ein Jahr nach Ablauf der reglementarischen Studiendauer (8 Seme- ster) erreichen;
Festlegung der Zeitdauer von drei bis fünf Jahren bis zur Erlangung des Doktorats.
b. an die zuständigen Hochschulträger:
Einführung gesetzlicher Grundlagen, falls diese noch nicht bestehen, damit Massnahmen zur Beschränkung der Studi- endauer ergriffen werden können;
bei übermässig langer Studiendauer: Aufhebung von (aus- seruniversitären) Vergünstigungen für Studierende und al- lenfalls Erhöhung der Studiengebühren.
Im übrigen hat die SHK den zuständigen Behörden Ende 1993 empfohlen, propädeutische Prüfungen in allen Diszipli- nen (und insbesondere in der Psychologie) einzuführen. Es handelt sich hier nicht nur um eine frühe Selektion, sondern auch um die Rückmeldung an die Studierenden hinsichtlich ihrer Fähigkeiten; auch dieser Aspekt kann zur Verkürzung der Studienzeit beitragen.
Zur Frage der Eurokompatibilität weisen wir darauf hin, dass im EG-Recht keine Bestimmungen hinsichtlich der Studien- dauer existieren. Einzig die allgemeinen Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen (89/48/ EWG) gehen von einer minimalen Studiendauer von drei Jahren aus; eine maximale Studiendauer wird nicht erwähnt. 2. Die Verkürzung der Studiendauer ist grundsätzlich im Zu- sammenhang mit anderen Anliegen der Studienreform zu be- trachten und sollte nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität und der Horizonterweiterung der Studierenden gehen. Der Bundesrat hat wiederholt auf die Notwendigkeit einer Stu- dienverkürzung hingewiesen und begrüsst daher die ver- schiedenen von einigen Kantonen nun seit Anfang der neun- ziger Jahre ergriffenen Massnahmen. Allerdings ist es heute noch zu früh, um festzustellen, welche Wirkungen erzielt wer- den konnten; die SHK ist indessen daran, gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik eine diesbezügliche Erhebung durchzuführen. Als Beispiel einer wirkungsträchtigen Mass- nahme sei erwähnt, dass der Grosse Rat des Kantons Bern 1991 die Universität beauftragte, sämtliche Studien- und Prü- fungspläne (ausser der Medizin) so zu strukturieren, dass 80 Prozent der Vollzeitstudierenden ihr erstes Diplom innert fünf Jahren erhalten und die Doktorarbeiten im allgemeinen am Ende des siebenten Studienjahres eingereicht werden können; die Universität Bern hat diesem Auftrag terminge- recht entsprochen und die revidierten Pläne auf das Winter- semester 1994/95 in Kraft gesetzt. Im Kanton Zürich haben die Erhöhung der Studiengebühren seit 1994/95 und die Auf- hebung der Krankenkasse beider Hochschulen bewirkt, dass sich rund 4500 Studierende exmatrikuliert haben. Es han- delte sich dabei um Personen, die übermässig lange imma- trikuliert waren. Ferner soll der Zürcher Regierungsrat auf- grund der noch in diesem Jahr zur Abstimmung gelangenden Änderung des Unterrichtsgesetzes eine maximale Studien- zeit festlegen können, bei deren Überschreitung die Exmatri-
kulation erfolgt. Zudem soll von Studierenden, die seit über 16 Semestern an einer schweizerischen Hochschule imma- trikuliert sind, eine Benutzungsgebühr von maximal 2000 Franken erhoben werden. Der ETH-Rat seinerseits hat die Dauer des Doktorats an den ETH grundsätzlich auf drei Jahre beschränkt.
Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung prüfen ge- genwärtig zusammen mit den Hochschulkantonen Möglich- keiten, um bei der Bemessung der Grundbeiträge gemäss dem Hochschulförderungsgesetz noch stärker als bisher die Leistungen der Hochschulen (Output-Orientierung) einzube- ziehen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch das Anliegen der Interpellantin zu berücksichtigen sein.
Was die Studiengänge an den bundeseigenen Hochschu- Jen betrifft, sind sie schon seit langem straff organisiert und klar strukturiert. Hinsichtlich der kantonalen Universitäten un- terstützt der Bundesrat die von der SHK empfohlenen Mass- nahmen und ist bereit, die unter Ziffer 3 erwähnte Möglichkeit zu prüfen.
Erklärung der Interpellantin: befriedigt Déclaration de l'interpellatrice: satisfaite
94.3412
Postulat Raggenbass Sport als Maturawahlfach Sport. Discipline à option comptant pour la maturité
Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1994, Seite 2474 - Voir année 1994, page 2474
Raggenbass Hansueli (C, TG): Die Maturitäts-Anerken- nungsverordnung ist zwischenzeitlich in Kraft getreten. Mei- nem Postulat wurde Rechnung getragen. Der Sport wurde als promotionswirksames Wahlfach eingeführt.
Ich möchte dafür danken. Damit ziehe ich das Postulat zurück.
Le président: M. Raggenbass a retiré son postulat. L'oppo- sition de Mme Sandoz devient ainsi sans objet.
Zurückgezogen - Retiré
93.3465
Postulat Gross Andreas Lehrmittel gegen Rassismus für die Mittelschulen Matériel didactique pour les écoles moyennes en vue de lutter contre le racisme
Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1993 Offenbar sind unter Schweizer Mittelschülerinnen und Mittel- schülern überraschend häufig ausländerfeindliche Einstel- lungen und mangelndes Verständnis für unsere interkulturel- len Abhängigkeiten und Verpflichtungen festzustellen.
Wir bitten deshalb den Bundesrat, die Erstellung eines geeig- neten Lehrmittels für Mittelschulen aller Stufen einschliess-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Gadient Verkürzung der Studiendauer Interpellation Gadient Réduction de la durée des études
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance Seduta
Geschäftsnummer 95.3167
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
25.09.1995 - 14:30
Date
Data
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1894-1895
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20 026 071
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