1895
Postulat Gross Andreas
les bildungspolitisches Thema, das mit dem fortschreitenden europäischen Integrationsprozess und der damit verbunde- nen erhöhten Mobilität von Akademikern an Bedeutung ge- winnt. Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort auf die Inter- pellation Keller Anton (90.423) ausführlich dazu geäussert. Die Gründe für eine in gewissen Studienfächern an einigen Universitäten überdurchschnittlich lange Studiendauer sind vielfältig; der Schweizerische Wissenschaftsrat hat sie 1992 untersucht und in einer Studie erläutert.
Eine der Möglichkeiten einer Studiendauerverkürzung liegt in der Tat in einer Straffung der einschlägigen Lehrpläne und Studienprogramme, wie sie in den bundeseigenen Hoch- schulen seit langem verwirklicht ist. Der Bundesrat begrüsst deshalb die entsprechenden Bemühungen der zuständigen kantonalen Behörden für den Universitätsbereich, insbeson- dere die Empfehlungen, die die Schweizerische Hochschul- konferenz (SHK) 1992 und erneut im Mehrjahresplan 1996- 1999 abgegeben hat:
a. an die Rektorate der schweizerischen Universitäten und Hochschulen:
Strukturierung der Studienpläne, so dass Vollzeitstudie- rende ihren ersten Universitätsabschluss spätestens ein Jahr nach Ablauf der reglementarischen Studiendauer (8 Seme- ster) erreichen;
Festlegung der Zeitdauer von drei bis fünf Jahren bis zur Erlangung des Doktorats.
b. an die zuständigen Hochschulträger:
Einführung gesetzlicher Grundlagen, falls diese noch nicht bestehen, damit Massnahmen zur Beschränkung der Studi- endauer ergriffen werden können;
bei übermässig langer Studiendauer: Aufhebung von (aus- seruniversitären) Vergünstigungen für Studierende und al- lenfalls Erhöhung der Studiengebühren.
Im übrigen hat die SHK den zuständigen Behörden Ende 1993 empfohlen, propädeutische Prüfungen in allen Diszipli- nen (und insbesondere in der Psychologie) einzuführen. Es handelt sich hier nicht nur um eine frühe Selektion, sondern auch um die Rückmeldung an die Studierenden hinsichtlich ihrer Fähigkeiten; auch dieser Aspekt kann zur Verkürzung der Studienzeit beitragen.
Zur Frage der Eurokompatibilität weisen wir darauf hin, dass im EG-Recht keine Bestimmungen hinsichtlich der Studien- dauer existieren. Einzig die allgemeinen Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen (89/48/ EWG) gehen von einer minimalen Studiendauer von drei Jahren aus; eine maximale Studiendauer wird nicht erwähnt. 2. Die Verkürzung der Studiendauer ist grundsätzlich im Zu- sammenhang mit anderen Anliegen der Studienreform zu be- trachten und sollte nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität und der Horizonterweiterung der Studierenden gehen. Der Bundesrat hat wiederholt auf die Notwendigkeit einer Stu- dienverkürzung hingewiesen und begrüsst daher die ver- schiedenen von einigen Kantonen nun seit Anfang der neun- ziger Jahre ergriffenen Massnahmen. Allerdings ist es heute noch zu früh, um festzustellen, welche Wirkungen erzielt wer- den konnten; die SHK ist indessen daran, gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik eine diesbezügliche Erhebung durchzuführen. Als Beispiel einer wirkungsträchtigen Mass- nahme sei erwähnt, dass der Grosse Rat des Kantons Bern 1991 die Universität beauftragte, sämtliche Studien- und Prü- fungspläne (ausser der Medizin) so zu strukturieren, dass 80 Prozent der Vollzeitstudierenden ihr erstes Diplom innert fünf Jahren erhalten und die Doktorarbeiten im allgemeinen am Ende des siebenten Studienjahres eingereicht werden können; die Universität Bern hat diesem Auftrag terminge- recht entsprochen und die revidierten Pläne auf das Winter- semester 1994/95 in Kraft gesetzt. Im Kanton Zürich haben die Erhöhung der Studiengebühren seit 1994/95 und die Auf- hebung der Krankenkasse beider Hochschulen bewirkt, dass sich rund 4500 Studierende exmatrikuliert haben. Es han- delte sich dabei um Personen, die übermässig lange imma- trikuliert waren. Ferner soll der Zürcher Regierungsrat auf- grund der noch in diesem Jahr zur Abstimmung gelangenden Änderung des Unterrichtsgesetzes eine maximale Studien- zeit festlegen können, bei deren Überschreitung die Exmatri-
kulation erfolgt. Zudem soll von Studierenden, die seit über 16 Semestern an einer schweizerischen Hochschule imma- trikuliert sind, eine Benutzungsgebühr von maximal 2000 Franken erhoben werden. Der ETH-Rat seinerseits hat die Dauer des Doktorats an den ETH grundsätzlich auf drei Jahre beschränkt.
Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung prüfen ge- genwärtig zusammen mit den Hochschulkantonen Möglich- keiten, um bei der Bemessung der Grundbeiträge gemäss dem Hochschulförderungsgesetz noch stärker als bisher die Leistungen der Hochschulen (Output-Orientierung) einzube- ziehen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch das Anliegen der Interpellantin zu berücksichtigen sein.
Was die Studiengänge an den bundeseigenen Hochschu- Jen betrifft, sind sie schon seit langem straff organisiert und klar strukturiert. Hinsichtlich der kantonalen Universitäten un- terstützt der Bundesrat die von der SHK empfohlenen Mass- nahmen und ist bereit, die unter Ziffer 3 erwähnte Möglichkeit zu prüfen.
Erklärung der Interpellantin: befriedigt Déclaration de l'interpellatrice: satisfaite
94.3412
Postulat Raggenbass Sport als Maturawahlfach Sport. Discipline à option comptant pour la maturité
Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1994, Seite 2474 - Voir année 1994, page 2474
Raggenbass Hansueli (C, TG): Die Maturitäts-Anerken- nungsverordnung ist zwischenzeitlich in Kraft getreten. Mei- nem Postulat wurde Rechnung getragen. Der Sport wurde als promotionswirksames Wahlfach eingeführt.
Ich möchte dafür danken. Damit ziehe ich das Postulat zurück.
Le président: M. Raggenbass a retiré son postulat. L'oppo- sition de Mme Sandoz devient ainsi sans objet.
Zurückgezogen - Retiré
93.3465
Postulat Gross Andreas Lehrmittel gegen Rassismus für die Mittelschulen Matériel didactique pour les écoles moyennes en vue de lutter contre le racisme
Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1993 Offenbar sind unter Schweizer Mittelschülerinnen und Mittel- schülern überraschend häufig ausländerfeindliche Einstel- lungen und mangelndes Verständnis für unsere interkulturel- len Abhängigkeiten und Verpflichtungen festzustellen.
Wir bitten deshalb den Bundesrat, die Erstellung eines geeig- neten Lehrmittels für Mittelschulen aller Stufen einschliess-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Raggenbass Sport als Maturawahlfach Postulat Raggenbass Sport. Discipline à option comptant pour la maturité
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Herbstsession
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Session d'automne
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Sessione autunnale
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Nationalrat
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Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
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Datum 25.09.1995 - 14:30
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