Motion Stalder
2190
N
6 octobre 1995
secondo mercato. Questo nuovo mercato organizzato su basi completamente private, seguendo l'esempio del mer- cato secondario americano, dovrebbe comprendere, entro il 2000, circa 200 PMI europee. E' ancora troppo presto per for- mulare previsioni riguardo alla misura in cui le cerchie sviz- zere interessate potranno partecipare a questo mercato che potrebbe offrire sbocchi parimenti vantaggiosi per l'industria del capitale di rischio del nostro Paese.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Dichiarazione scritta del Consiglio federale Déclaration écrite du Conseil fédéral
Il Consiglio federale propone di trasformare la mozione in postulato.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
95.3341
Motion Stalder Landwirtschaftspolitik des Bundesrates Politique agricole du gouvernement
Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1995
Viele Bauern sind mit der Landwirtschaftspolitik des Bundes unzufrieden. Der Bundesrat wird aufgefordert, folgenden Punkten vermehrt Beachtung zu schenken:
der Bundesrat hat sich zum bäuerlichen Familienbetrieb zu bekennen und dessen Betriebsexistenz zu sichern;
das Grundeinkommen der Bauern ist durch die Produkte- preise zu sichern;
die Direktzahlungen sind, auch als Ergänzungseinkommen für die integrierte Betriebsform, zu gewähren;
die durch das Gatt (WTO) möglichen Zollschutzmassnah- men zugunsten der einheimischen Produktion sind voll aus- zuschöpfen und diese Tarife jährlich den Markt- und Einkom- mensverhältnissen anzupassen;
die nötigen Massnahmen sind zu treffen, um dem sich be- schleunigenden Betriebssterben Einhalt zu gebieten, denn nur eine der Topographie der Schweiz angepasste Betriebs- struktur kann den Landschaftsschutz und die Landschafts- pflege in genügendem Ausmass garantieren.
Texte de la motion du 23 juin 1995
Nombre de paysans sont mécontents de la politique agricole de la Confédération. Le Conseil fédéral est chargé de pren- dre les mesures suivantes:
apporter son soutien aux exploitations paysannes fami- liales et faire en sorte que leur existence soit assurée;
garantir le revenu de base des paysans au moyen du prix des produits;
accorder les paiements directs en tant que revenu complé- mentaire, y compris aux exploitations engagées dans la pro- duction intégrée;
utiliser pleinement les mesures de protection douanières autorisées par le Gatt (OMC) en faveur de la production indi- gène et adapter annuellement les tarifs à la situation du mar- ché et des revenus;
prendre les mesures nécessaires pour freiner le processus des cessations d'exploitation, qui ne cesse de s'accélérer, car seule une répartition géographique adaptée à la topogra- phie suisse peut assurer adéquatement la protection et l'en- tretien du paysage.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Keller Rudolf, Ruf, Scherrer Werner, Steffen (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Bundesrat bekannte sich bisher immer zur landwirt- schaftlichen Betriebsform des bäuerlichen Familienbetrie- bes. Diese bietet noch heute die beste Gewähr, den Land- schaftsschutz und die Landschaftspflege am effektivsten zu garantieren. An dieser Betriebsform sollte unbedingt festge- halten werden.
Der Bauer muss sich weiterhin als Produzent gesunder Nah- rungsmittel betätigen und daraus sein Grundeinkommen er- zielen können.
Die Direktzahlungen sollten nur als Einkommensergänzung dienen, sollten aber nicht auf die Bioproduktion beschränkt, sondern zumindest auch für die integrierte Betriebsform ent- richtet werden. Der Bundesrat wird dringend gebeten, der Entwicklung des Einkommens der Bauern seine volle Auf- merksamkeit zu schenken. Einkommenseinbussen von 30 Prozent seit 1989 führen notgedrungen in Existenznot- stand, also zu Betriebssterben. Die Betriebszahl der Schweiz ging innert zwanzig Jahren von 200 000 auf 90 000 zurück. Dieser Tendenz muss Einhalt geboten werden.
Da der Selbstversorgungsgrad unter 50 Prozent abgesunken ist, kann nicht begriffen werden, dass Überschussverwertun- gen durchgeführt werden müssen. In den meisten Fällen werden diese durch zu umfangreiche Importe verursacht. Darum ist es nötig, den Zollschutzmassnahmen vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken.
Landschaftsschutz und Landschaftspflege sichern dem Tou- rismus als wichtigem Wirtschaftszweig die Existenz, sichern die Verkehrswege und erhalten den Erholungsraum. Auch diese Faktoren gehören als Dienstleistung der Landwirt- schaft gewürdigt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 13 septembre 1995
Der Bundesrat bekennt sich durchaus zum bäuerlichen Familienbetrieb. Gerade in diesen Betrieben entscheidet der Bewirtschafter selbst, wie sich sein Betrieb entwickeln soll. Die Struktur unserer Landwirtschaft ist deshalb sehr vielfältig. Auch eine weitere Strukturentwicklung wird die bäuerliche Prägung unserer Landwirtschaft nicht gefährden.
Auch der Bundesrat erkennt in der Nahrungsmittelproduk- tion eine wichtige Aufgabe der Landwirtschaft. Einen Teil ih- res Einkommens sollen die Landwirte über den Verkauf ihrer Erzeugnisse erzielen. Daneben sind die Direktzahlungen ein wichtiger Einkommensbestandteil. Sie sind das Entgelt für die von der Landwirtschaft zugunsten der Allgemeinheit er- brachten Leistungen. Sie ermöglichen es den Produzenten, ihre Erzeugnisse zu konkurrenzfähigen Preisen anzubieten.
Die integriert produzierenden Betriebe erhielten sowohl die ergänzenden Direktzahlungen (Art. 31a) als auch Bei- träge für besondere ökologische Leistungen (Art. 31b LwG) seit ihrer Einführung im Jahr 1993.
Der Bundesrat ist sich der schwierigen finanziellen Lage vie- ler Landwirte bewusst. Er sieht deshalb im Finanzplan einen Ausbau der Direktzahlungen vor.
Von eigentlichen Überschüssen kann nur in wenigen Produk- tebereichen gesprochen werden. Soweit solche auftreten, sind sie in der Regel erntebedingt und können nicht auf einen ungenügenden Grenzschutz zurückgeführt werden. Der Selbstversorgungsgrad mit Nahrungsmitteln liegt in der Schweiz über 60 Prozent (Nahrungsenergie einschliesslich tropischer Agrarprodukte wie Bananen). Für die verschiede- nen Nahrungsmittel ist er unterschiedlich hoch. Aufgrund der
2191
Motion Meyer Theo
natürlichen Gegebenheiten liegt der Schwerpunkt unserer Landwirtschaft bei der tierischen Produktion. Entsprechend beträgt der Selbstversorgungsgrad bei Milchprodukten teil- weise über 100 Prozent, bei verschiedenen Fleischsorten annähernd 100 Prozent, für andere Nahrungsmittel liegt er bedeutend tiefer.
Der Bundesrat kennt die schwierige Situation der Landwirt- schaft und ist bestrebt, alles in seiner Macht Stehende zu de- ren Unterstützung zu tun. Er beabsichtigt, im Winter 1995/96 die Vorschläge für die 2. Etappe der Reform der Agrarpolitik in die Vernehmlassung zu schicken. Ein neues Landwirt- schaftsgesetz soll die Voraussetzungen schaffen, die der Landwirtschaft eine dynamische, zukunftsgerichtete Ent- wicklung ermöglichen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Le président: M. Loeb François combat cette intervention. La discussion est renvoyée.
Verschoben - Renvoyé
95.3268
Motion Meyer Theo Wirtschaftliche Kriegsvorsorge. Aufhebung der Kartelle Economie de guerre. Suppression des cartels
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1995
Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundla- gen zu überprüfen, anzupassen und dem Parlament Geset- zesänderungen vorzulegen, damit alle Kartelle oder kartell- ähnlichen Organisationen, die direkt oder indirekt in der wirt- schaftlichen Kriegsvorsorge wurzeln, aufgehoben werden können.
Texte de la motion du 15 juin 1995
J'invite le Conseil fédéral à examiner et à adapter les bases légales et à soumettre au Parlement les modifications de loi nécessaires afin de supprimer tous les cartels et autres orga- nisations similaires issus, directement ou indirectement, de l'économie de guerre.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Stephanie, Bäumlin, Bundi, Caspar-Hutter, Danuser, von Felten, Gon- seth, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Jeanprêtre, Jöri, Leemann, Misteli, Rechsteiner, Ruffy, Schmid Peter, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, Züger (22)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Zweite Weltkrieg ist zu Ende. Soeben wurde dies mit der Feier zum 50. Jahrestag des Friedensschlusses offiziell be-
stätigt. Trotzdem haben viele Massnahmen, die in der wirt- schaftlichen Kriegsvorsorge wurzeln, als Kartelle oder kartell- ähnliche Organisationen überlebt.
Die meisten dieser Kartelle sind eine Folge des dringlichen Bundesbeschlusses vom 30. August 1939, in dem das Parla- ment dem Bundesrat «Auftrag und Vollmacht» erteilte, «die zur Behauptung der Sicherheit, Unabhängigkeit und Neutra- lität der Schweiz, zur Wahrung des Kredites und der wirt- schaftlichen Interessen des Landes und zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlichen Massnahmen zu treffen». Während einige Massnahmen inzwischen längst aufgehoben worden sind, haben andere auch den kalten Krieg überdau- ert.
Genannt seien z. B .: Futtermittel/Getreide; Backmehl; Back- hefe; Fleischmarkt; Zucker; Speiseöl; Brenn- und Heizstoffe; Energie/Wärmeenergie; Schrott (Armierungsstahl usw.).
Die Liste ist leider nicht abschliessend. Es wäre an der Zeit, das Ende des Zweiten Weltkrieges auch auf dieser Ebene nachzuvollziehen und diese Kartelle, die meistens Privilegien für einige wenige bedeuten, aufzuheben.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 13 septembre 1995
Die Kartellkommission hat im Rahmen von Marktuntersu- chungen festgestellt, dass sich einige Kartelle oder kartell- ähnliche Organisationen direkt oder indirekt aus der Kriegs- wirtschaft und aus der wirtschaftlichen Kriegsvorsorge ent- wickelt haben, was angesichts der Tatsache, dass die Kriegswirtschaft im Zweiten Weltkrieg im Interesse einer ge- rechten und ausreichenden Versorgung in viele lebenswich- tige Bereiche eingreifen musste, nicht erstaunt. Als illustrati- ves Beispiel können die Berichte der Kartellkommission über den Markt für Backmehl aus den Jahren 1984 und 1994 die- nen.
Was hingegen die heutige Situation betrifft, ist festzustel- len, dass das Landesversorgungsgesetz keine Kartelle oder kartellähnlichen Organisationen begründet. Weder darf auf- grund der wirtschaftlichen Landesversorgung ein sich ab- zeichnender Strukturwandel behindert werden, noch dürfen zur Erreichung der Versorgungsziele eigene Wirtschafts- strukturen aufgebaut werden.
Erst im Falle einer ernsthaften Versorgungskrise, etwa im Erdölsektor, wäre der Bundesrat gegebenenfalls aufgrund des Landesversorgungsgesetzes befugt, Vorschriften zu er- lassen, um die Preise, welche in einer Mangellage ansteigen, im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten in den Griff zu bekommen. Indessen hätten aber auch solche gene- rellen staatlichen Preismassnahmen nichts mit einem Kartell oder einer kartellähnlichen Massnahme zu tun. Im übrigen sind Preismassnahmen in Krisenzeiten selbst nach dem Ent- wurf zu einem neuen Kartellgesetz zulässig, bleiben doch darin abweichende öffentlich-rechtliche Vorschriften, soweit sie eine staatliche Markt- oder Preisordnung begründen, vor- behalten. Eine Preispolitik auf dem Boden des Landesversor- gungsgesetzes bleibt jedoch, jedenfalls in Zeiten einer unge- störten Versorgung, ausgeschlossen.
Um die Versorgung des Landes mit. lebenswichtigen Gütern und Energieträgern für Krisenzeiten sicherzustellen, sind alle Importeure in den entsprechenden Bereichen ge- setzlich verpflichtet, bestimmte Reserven zu halten. Für die Verwaltung dieser Pflichtlager haben sich die Importeure in Pflichtlagerorganisationen zusammengeschlossen (z. B. die Schweizerische Zentralstelle für die Einfuhr flüssiger Treib- und Brennstoffe, Carbura, und die Treuhandstelle der schwei- zerischen Lebensmittelimporteure, TSL, welche der Aufsicht des Bundes unterliegen und allen Importeuren offenstehen). Die Pflichtlagerorganisationen verfolgen keine wettbewerbs- politischen Ziele und behindern weder mit Preis-, Mengen- noch mit Gebietsabsprachen den wirksamen Wettbewerb.
Soweit Kartelle, auch solche mit historischen Wurzeln in der damaligen Kriegswirtschaft, heute noch bestehen, ist ihre Tätigkeit nach der geltenden Kartellgesetzgebung zu beurtei- len.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Stalder Landwirtschaftspolitik des Bundesrates Motion Stalder Politique agricole du gouvernement
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3341
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 06.10.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
2190-2191
Page
Pagina
Ref. No
20 026 174
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.