N 6 octobre 1995
2202
Postulat Loeb François
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Aus einer am 26. April 1995 in der «Schweizerischen Ärzte- zeitung» veröffentlichten Studie des Bundesamtes für Ge- sundheitswesen (BAG) und der Gesundheitsämter der Kan- tone Bern und Basel-Landschaft geht hervor, dass in diesen Kantonen mehr als die Hälfte der Aidserkrankungen nicht ge- meldet wurde. Offensichtlich wird die seit dem 1. Dezember 1987 bestehende Meldepflicht respektive die Meldeverord- nung von den Ärzten ungenügend eingehalten. Die Abwei- chungen sind gravierend. Im genannten Artikel in der «Schweizerischen Ärztezeitung» steht: «Es gibt Hinweise dafür, dass die Zahl lebender Aidspatientinnen und -patien- ten durch die verordnungsgemässen Meldungen stark unter- schätzt wird und für die Planung im Gesundheitswesen nicht herangezogen werden kann.»
Nach dieser Stichprobenerhebung in zwei Kantonen ist davon auszugehen, dass die wirkliche Zahl der Aidserkrankungen in der Schweiz wesentlich höher liegt, als dies die bisherige of- fizielle Aidsfallstatistik des BAG ausweist. Die tatsächliche Zahl der HIV-infizierten Menschen bzw. der Neuinfektionen in der Schweiz kann nach wie vor nicht einmal zuverlässig ge- schätzt werden.
Wie das BAG in der Publikation treffend festhält, sind «für eine zuverlässige Planung der Ressourcen für Prävention und Betreuung genaue Daten über die Zahl der lebenden Aidspatientinnen und -patienten unentbehrlich». Mindestens ebensowichtig für diese Ziele wären aber neben der Zahl der noch lebenden Aidskranken genaue Zahlen über die Anzahl der HIV-infizierten Menschen. Aufgrund der Latenzzeit von 10 bis 12 Jahren hinkt die Zahl der Kranken bekanntlich der Zahl der Infizierten entsprechend hintennach.
Die genaue Feststellung der Zahl der HIV-Infizierten wäre aber nicht nur «für eine zuverlässige Planung der Ressour- cen für Prävention und Betreuung» notwendig, sondern noch viel dringender als Information für die Bevölkerung zur Ver- meidung der Weiterverbreitung von Aids. Insbesondere Mit- glieder von «Risikogruppen» sind im wahrsten Sinne des Wortes auf Gedeih und Verderb auf verbesserte Information angewiesen. Nicht einmal das vom Datenschutz her völlig unbedenkliche «anonymous unlinked testing» wird angewen- det, von «contact-tracing» und ähnlichen Massnahmen ganz zu schweigen. Bezahlen dafür müssen Menschen, welche sich mit dem tödlichen Virus infizieren, weil sie über die tat- sächliche Verbreitung der Krankheit schlecht informiert sind und deshalb die Gefahr einer Ansteckung unterschätzen.
Der Bundesrat wird dringend ersucht, für eine zuverlässige Statistik besorgt zu sei. Geradezu zynisch wäre es, geltend zu machen, dies scheitere an finanziellen Mitteln, wenn man an die Kosten, die schon nur durch eine einzige Aidserkran- kung verursacht werden, denkt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 18. September 1995 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 18 septembre 1995 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Le président: Mme von Felten combat cette intervention. La discussion est renvoyée.
Verschoben - Renvoyé
95.3298
Postulat Loeb François Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten Loi fédérale sur les loteries et les paris professionnels. Modification
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1995
Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, zur Unterstützung der Neat-Finanzierung das Bundesgesetz betreffend die Lotte- rien und die gewerbsmässigen Wetten so zu ändern, dass die Durchführung eines Mittwochs-Zahlenlottos zur Teilfinan- zierung der Neat ermöglicht wird.
Texte du postulat du 21 juin 1995
Le Conseil fédéral est prié de modifier la loi fédérale sur les loteries et les paris professionnels de manière à permettre l'organisation d'un tirage de la loterie suisse à numéros tous les mercredis, les gains qui en résulteront devant servir au fi- nancement des NLFA.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Bezzola, Bührer Gerold, Camponovo, Comby, Dettling, Fi- scher-Seengen, Giger, Heberlein, Mühlemann, Pini, Witten- wiler (13)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Bau der Neat ist für die Zukunft unseres Landes von grosser Bedeutung. Es zeigen sich aber bereits heute we- sentliche Finanzierungsprobleme, insbesondere dann, wenn wir kommende Generationen mit dem Zinsen- und Rückzah- lungsdienst nicht stark belasten wollen - ein Erfordernis, das es unter allen Umständen zu beachten gilt.
Bis heute drehte sich die ganze Finanzierungsdiskussion ein- zig um die Beschaffung von Mitteln über neue Steuern und Abgaben oder eben über den sich jetzt als problematisch er- weisenden Weg der Gewährung verzinslicher und rückzahl- barer Darlehen. Um Jahrhundertbauwerke wie die Neat fi- nanzieren zu können, sollten aber auch neue Wege, kreative Ansätze gesucht werden.
Ein solcher Ansatz zur Teilfinanzierung könnte die Durchfüh- rung eines Mittwochs-Zahlenlottos darstellen, wie es übri- gens Deutschland bereits kennt. Das Mittwochs-Zahlenlotto könnte problemlos und analog von der bereits bestehenden Zahlenlotto-Organisation durchgeführt werden. Das beste- hende Samstags-Zahlenlotto ergab 1993 inklusive Jokerzahl Einnahmen von 479 533 062 Franken. Davon wurde die Hälfte als Gewinne ausbezahlt. Daneben sind die Kosten der Administration angefallen. Der Nettoerlös, der für Sportförde- rung zur Verfügung stand, betrug weit über 200 Millionen Franken.
Bereits heute fliessen erkleckliche Summen aus unserem Land ins deutsche Mittwochs-Zahlenlotto. (Im Grenzraum sind gemäss Auskunft eines deutschen Lottostellen-Leiters bis zu 80 Prozent der Gesamtkundschaft Schweizer!) Diese Abflüsse lassen die Annahme zu - es sei besonders darauf hingewiesen, dass auf diesen Gewinnen wohl nur in seltenen Fällen Steuern in unserem Land bezahlt werden -, dass nach einer Anlaufzeit ein Mittwochs-Zahlenlotto durchaus Erfolg haben könnte und ein Ertrag von über hundert Millionen Franken pro Jahr möglich wäre. Bis zur Vollendung der Neat stehen rund zwanzig Jahre zur Verfügung, so dass mit einer solchen neuen Idee mit Zins und Zinseszins Mittel in der Grössenordnung von weit über zwei Milliarden Franken als Teilfinanzierung an die Neat zur Verfügung stehen könnten. Da im Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die ge- werbsmässigen Wetten aus dem Jahre 1923 in Artikel 5
Postulat der sozialdemokratischen Fraktion
2203
Absatz 2 ein Bewilligungsausschluss von Lotterien zur Erfül- lung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen stipu- liert ist, müsste in Artikel 5 ein neuer Absatz 3 geschaffen werden, der wie folgt lauten könnte:
«Die Durchführung eines Mittwochs-Zahlenlottos zur Teilfi- nanzierung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) ist von Artikel 5 Absatz 2 dieses Gesetzes ausgenommen.» Eine solche Gesetzesänderung könnte von den eidgenössi- schen Räten rasch, d. h. innert eines Jahres, beschlossen werden.
Für die Durchführung des Mittwochs-Zahlenlottos müsste zu- dem mit der Gesellschaft Schweizer Zahlenlotto eine ent- sprechende Vereinbarung getroffen werden können. Eben- falls haben alle Kantone ihr Einverständnis zu geben. Dieses kann vermutlich erwartet werden, haben doch alle Kantone ein Interesse am Bau der Neat-Verbindungen zur Entlastung des Strassennetzes und zur Erreichung ihrer Umweltziele.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 13. September 1995 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 13 septembre 1995 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Le président: MM. Dünki, Leuba et Mme Fankhauser com- battent cette intervention. La discussion est renvoyée.
Verschoben - Renvoyé
95.3137
Postulat der sozialdemokratischen Fraktion Von Roll-Monteforno. Intervention des Bundes Postulat du groupe socialiste Von Roll-Monteforno. Intervention des autorités fédérales
Wortlaut des Postulates vom 22. März 1995
Die Von-Roll-Monteforno-Angelegenheit schleppt sich schon über einige Zeit hin. Trotz der Gefährdung von über 300 Arbeitsplätzen in der Region der Tre Valli, die ohnehin von der Wirtschaftskrise besonders hart betroffen ist, zeich- net sich keine Lösung ab. Die Von Roll hat sich gegen den Verkauf der Anlagen von Bodio ausgesprochen und dadurch die Weiterführung der Produktion aufs Spiel gesetzt. Dies ist der Hauptgrund der verfahrenen Situation.
In einer solchen Situation müssen die Bundesbehörden ein- greifen. Dies haben denn auch die Belegschaft der Unterneh- mung, die Gewerkschaften sowie der Tessiner Staatsrat ver- langt. Es geht um wichtige Fragen wie die Beschäftigung, die Regional- und die Kartellpolitik sowie die Prinzipien des freien Wettbewerbs und der freien Marktwirtschaft. Die Von Roll, die übrigens von einer der grössten Schweizer Banken, der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG), grosszügig fi- nanziert wird, stellt diese Aspekte - Kartellgesetz und Prinzi- pien des freien Wettbewerbs - offensichtlich in Frage.
Die Unterzeichneten nehmen Kenntnis davon, dass die Lan- desregierung dem Tessiner Staatsrat zugesichert hat, sich der Situation anzunehmen, und fordern den Bundesrat auf: - unverzüglich von der Kartellkommission abklären zu las- sen, ob die Von Roll dadurch, dass sie sich aus Konkurrenz- gründen gegen die Wiederaufnahme des Betriebs im Stahl- werk von Bodio durch eine andere Unternehmung stellt, nicht eine kartellistische und monopolistische Haltung an den Tag legt, die es zu ahnden gilt;
für die Streitfrage eine Lösung zu suchen, welche die Wieder- aufnahme der Arbeit im Stahlwerk und damit die Erhaltung der Arbeitsplätze ermöglicht;
die SBG als Hauptgeldgeberin durch konkrete Schritte zu veranlassen, auf die Von Roll Druck auszuüben, damit sich diese aktiv an der Rettung der Arbeitsplätze in Bodio beteiligt und die Wiederaufnahme des Stahlwerkbetriebs durch ein anderes Unternehmen ermöglicht;
alle wirtschafts- und regionalpolitischen Massnahmen zu ergreifen, die gesetzlich möglich sind, um zu verhindern, dass eine ganze Region wie diejenige der Tre Valli einen ver- hängnisvollen Entindustrialisierungsprozess über sich erge- hen lassen muss und einen schlimmen Arbeitsplatzverlust erleidet.
Texte du postulat du 22 mars 1995
L'affaire Von Roll-Monteforno se poursuit depuis longtemps sans aucune solution, alors que plus de 300 emplois sont en jeu dans une région du Tessin - les Tre Valli - déjà très éprouvée par la crise économique, et ce essentiellement en raison du refus de Von Roll de vendre l'usine de Bodio à des acquéreurs souhaitant continuer la production.
Pareille situation nécessite une intervention des autorités fé- dérales, laquelle a d'ailleurs été sollicitée par le personnel de l'entreprise, les organisations syndicales et le Conseil d'Etat tessinois. Des questions importantes, telles que l'emploi, la politique régionale, le rôle des cartels et les principes de la li- bre concurrence et de l'économie de marché sont en jeu. Ces derniers aspects, qui relèvent de la loi sur les cartels et du principe de la libre concurrence, sont manifestement remis en discussion par Von Roll, entreprise par ailleurs généreu- sement financée par l'une des grandes banques suisses, à savoir l'UBS.
Le groupe socialiste prend acte de l'engagement pris par le gouvernement envers le Conseil d'Etat tessinois afin de ré- gler la situation, et demande au Conseil fédéral:
de charger immédiatement la Commission des cartels de vérifier si le refus de Von Roll d'accepter la reprise de l'acti- vité de l'aciérie de Bodio par d'autres groupes intéressés en invoquant la concurrence, ne relève pas d'une démarche car- tellaire et monopolistique répréhensible;
de subordonner les éventuelles commandes de la Confé- dération et de ses régies à Von Roll-Gerlafingen à un enga- gement précis de l'entreprise en vue d'un règlement rapide du différend, afin que l'aciérie puisse reprendre son activité et que les emplois soient conservés;
d'entreprendre des démarches concrètes auprès de l'UBS afin que celle-ci, en qualité de bailleur de fonds principal de Von Roll, fasse pression sur l'entreprise pour qu'elle participe activement au maintien de l'emploi à Bodio en permettant aux groupes intéressés de remettre l'aciérie en activité;
d'appliquer toutes les mesures de politique économique et régionale envisageables sur la base des lois existantes, afin d'éviter qu'une région tout entière, celle des Tre Valli, ne su- bisse un processus grave de désindustrialisation et d'assé- chement du potentiel des emplois.
Schriftliche Begründung
Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 1995
Die verschiedenen Krisensituationen bei Monteforno haben in der Region Tre Valli starke Auswirkungen gezeitigt. Bereits bei einer Betrachtung der Beschäftigungsentwicklung seit Beginn der siebziger Jahre ist dies deutlich ersichtlich. Im Jahr 1971 waren 1750 Personen in der Stahlindustrie tätig. Im Jahre 1977 wurde Monteforno durch die Firma Von Roll übernommen, die in fortschreitendem Masse Arbeitsplätze abbaute. 1994 arbeiteten nur noch 340 Personen in der Fa-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Loeb François Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten Postulat Loeb François Loi fédérale sur les loteries et les paris professionnels. Modification
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IV
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Herbstsession
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Session d'automne
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Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
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13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3298
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Numero dell'oggetto
Datum 06.10.1995 - 08:00
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20 026 188
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