Raumplanung
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95.3352
Motion Urek-SR (94.054) Bewilligungsverfahren für bodenbezogene Projekte. Koordination Motion Ceate-CE (94.054) Procédures d'autorisation de construire. Coordination
Wortlaut der Motion vom 7. September 1995 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten bis spätestens 1996 eine Vorlage über die Koordination jener Bewilligungsverfahren für bodenbezogene Projekte vorzule- gen, die in die Zuständigkeit der Behörden des Bundes fallen sollen (Koordinationsgesetz).
Texte de la motion du 7 septembre 1995
Le Conseil fédéral a pour mandat de soumettre aux Cham- bres fédérales jusqu'en 1996 au plus tard un projet relatif à la coordination des procédures d'autorisation de construire qui doivent relever de la compétence des autorités de la Confé- dération (loi sur la coordination).
Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Es bleibt diese Motion in der modifizierten Form. Wir haben festgestellt, dass der Na- tionalrat das Anliegen der Motion gar nicht weiter prüfte und diskutierte. Weil er das Bundesgesetz über die Raumplanung im Sinne des Bundesrates revidiert hatte, glaubte er, die Mo- tion sei damit auch erledigt. Dem ist aber nicht so, denn das Kernstück der Motion ist und bleibt der Auftrag an den Bun- desrat, die Bewilligungsverfahren der in die Bundeszustän- digkeit fallenden bodenbezogenen Projekte zu koordinieren. Meistens, wenn eben die Wirtschaft beklagt, dass solche Ver- fahren zu lange dauern, ist auch irgendwo eine Bewilligung des Bundes mit im Spiel, und gerade dort ist ein Ansatz, wo man die schwierigen Verfahren zeitlich beschleunigen kann. Es ist richtig, was Herr Bundesrat Koller erwähnt hat: Dieser Bericht über die Koordination der Entscheidverfahren liegt jetzt vor. Aber damit ist natürlich das Begehren der Motion im materiellen Sinn noch nicht erfüllt. Das wird dann erst mit dem Entwurf des Bundesrates, mit der Botschaft der Fall sein. Aber diese Vorlage ist uns ja auch auf das nächste Jahr hin in Aussicht gestellt.
Darum bitte ich Sie namens der einstimmigen Kommission, diese Motion in der in diesem Punkt modifizierten Form zu überweisen.
Koller Arnold, Bundesrat: Der Bundesrat hat heute morgen über diese Motion beraten. Sie haben letzte Woche den Me- dien entnommen, dass wir das Projekt Nr. 2 der Verwal- tungskontrolle des Bundesrates, «Koordination der Ent- scheidverfahren», beraten und die nötigen Beschlüsse ge- fasst haben. Die Beschleunigung, die Vereinfachung und die bessere Koordination jener Verfahren, die in die Zuständig- keit der Bundesbehörden fallen - es geht hier um die Verfah- ren für bestimmte Grossprojekte -, sind selbstverständlich ein ebenso wichtiges Anliegen wie die Beschleunigung und die bessere Koordination der kantonalen Verfahren, die Sie soeben beschlossen haben; der Bundesrat ist sich dieses Umstandes sehr wohl bewusst.
Wir haben daher letzte Woche die noch nötigen Entscheidun- gen getroffen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Ver- kehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, welches diese Grossprojekte zu beurteilen hat, beauftragt, ihm bis Mitte des nächsten Jahres einen «Sammelantrag» zwecks Eröffnung eines breit abgestützten Vernehmlassungsverfahrens zu un- terbreiten.
Im übrigen besteht - ich habe das schon einmal gesagt - zwi- schen Ihrer Kommission und dem Bundesrat Übereinstim-
mung, dass mit dem im Motionstext enthaltenen Begriff «Ko- ordinationsgesetz» nicht unbedingt ein formell selbständiges Gesetz verlangt wird, sondern dass Sie dem Bundesrat damit die Möglichkeit überlassen, auch ein anderes Verfahren zu wählen; so könnten die Grundprinzipien der Verfahrenskoor- dination beispielsweise im Bundesgesetz über das Verwal- tungsverfahren verankert und die nötigen Anpassungen im übrigen in den einzelnen betroffenen Spezialgesetzen vorge- sehen werden. Der Bundesrat hat aber beschlossen, dass ihm alle diese Gesetzesänderungen auf jeden Fall im Som- mer des nächsten Jahres in Form eines «Sammelantrags» zwecks Eröffnung der Vernehmlassung unterbreitet werden müssen.
Der Bundesrat ist denn auch bereit, Ihre Motion entgegen- zunehmen. Wir müssen Sie allerdings fairerweise auf ein gewisses Zeitproblem aufmerksam machen. Der Bundesrat hat beschlossen, dass das zuständige Departement ihm die Vernehmlassungsvorlage bis zum Sommer 1996 unterbrei- ten wird. Nachher wird natürlich das Vernehmlassungsver- fahren - das üblicherweise drei Monate dauert - eröffnet werden müssen, anschliessend ist die Vernehmlassung auszuwerten und wird die Botschaft an die Räte auszuarbei- ten sein. Wir werden Ihnen die Botschaft - ich hoffe, dass auch in diesem Punkt zwischen Ihnen und uns Einigkeit be- steht - daher realistischerweise wahrscheinlich erst Anfang 1997 unterbreiten können.
In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion Ihrer Kommission entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
95.3272
Motion Bisig Bundesplanungen Planifications fédérales
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1995
Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufgaben des Bundes im Bereich der Bundesplanungen durch entsprechende Präzi- sierungen bzw. Ergänzungen der Raumplanungsgesetzge- bung so zu verdeutlichen, dass mehr Kohärenz im raumwirk- samen Handeln und Entscheiden des Bundes erreicht wird.
Texte de la motion du 15 juin 1995
Le Conseil fédéral est chargé de préciser ou de compléter la législation sur l'aménagement du territoire de manière à ce que la Confédération décide et agisse dans ce secteur avec plus de cohérence.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bloetzer, Bühler Robert, Carnat, Frick, Iten Andreas, Loretan, Rhinow, Rhyner, Ruesch, Schiesser, Seiler Bernhard, Uhlmann (12)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Urek-SR (94.054) Bewilligungsverfahren für bodenbezogene Projekte. Koordination Motion Ceate-CE (94.054) Procédures d'autorisation de construire. Coordination
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Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1995
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Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3352
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Numero dell'oggetto
Datum 18.09.1995 - 18:15
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