Initiative parlementaire (CIP-CE)
890
E
21 septembre 1995
Ziff. II, III Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. II, III Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
90.265
Parlamentarische Initiative (PUK EMD 90.022) Geheimhaltung. Oberaufsicht des Parlamentes
Initiative parlementaire (CEP DMF 90.022) Maintien du secret. Haute surveillance du Parlement
Abschreibung - Classement Siehe Jahrgang 1990, Seite 917 - Voir année 1990, page 917
Antrag der Kommission Abschreiben der Initiative Proposition de la commission Classer l'initiative Angenommen - Adopté
95.409
Parlamentarische Initiative (SPK-SR) Schriftliche Begründung und Beantwortung von persönlichen Vorstössen Initiative parlementaire (CIP-CE) Interventions personnelles. Développement et réponse par écrit
Bericht und Reglementsentwurf der SPK-SR vom 19. Mai 1995 (BBI III 1461) Rapport et projet de règlement de la CIP-CE du 19 mai 1995 (FF III 1385)
Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September 1995 (BBI III 1467) Avis du Conseil fédéral du 5 septembre 1995 (FF III 1390)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Plattner Gian-Reto (S, BS), Berichterstatter: Die Staatspoli- tische Kommission schlägt Ihnen hier in Form einer parla- mentarischen Initiative eine kleine, aber nützliche Änderung unseres Geschäftsreglementes im Bereich der persönlichen Vorstösse vor. Sie haben einen schriftlichen Bericht erhal- ten, der Sie ausführlich über die Ausgangslage und die Be- gründung der Änderung informiert. Ich kann mich kurz fas- sen.
Die Revision verfolgt fünf Ziele:
Der eigentliche Text eines Vorstosses wird in Zukunft klar von begründenden Zusätzen getrennt. In der Verhand- lungsübersicht wird nur der Text des Vorstosses, nicht aber die Begründung wiedergegeben. Das spart Platz und Pa- pier.
Da die Begründung den Umfang des eigentlichen Vorstos- ses nicht tangiert, kann sie in Zukunft durchaus detaillierter sein als bisher, als man sich ja immer strikte beschränken musste. Der Bundesrat kann somit seine Antwort in Kenntnis der detaillierten Begründung verfassen.
Der Bundesrat muss in Zukunft alle Vorstösse schriftlich beantworten - wie bisher in der Regel bis zur nächsten Ses- sion. Somit können sich alle Ratsmitglieder in Kenntnis der genauen Antwort des Bundesrates auf die Debatte vorberei- ten, nicht nur jene mit guten Drähten in den Bundesrat. Die- ses Verfahren bringt mehr Transparenz und Chancengleich- heit für alle Ratsmitglieder.
Es wird festgelegt, welche Anträge der Bundesrat bezüg- lich der weiteren Behandlung der Vorstösse - Annahme, Um- wandlung oder Ablehnung von Motionen, Empfehlungen und Postulaten - stellen kann. Auch damit bringt die Revision mehr Klarheit in die parlamentarischen Abläufe.
5., aber nicht letztens: Schliesslich erwartet die Kommission durch Einführung der schriftlichen Begründungen von Vor- stoss und Antwort des Bundesrates, bei unbestrittenen Vor- stössen Sitzungszeit gewinnen zu können, indem dann auf ausführliche mündliche Begründungen und längere Diskus- sionen verzichtet werden könnte.
Mit aller Deutlichkeit möchte ich aber genau zu diesem letz- ten Punkt betonen, dass die Diskussion im Rat wie bisher ge- regelt bleibt, dass wir also kein schriftliches Verfahren à la Nationalrat einführen. Nur die Begründung des Vorstosses und die bundesrätliche Antwort werden schriftlich abgewik- kelt. Die Behandlung im Plenum aber bleibt mündlich, d. h., dass sich jedes Ratsmitglied wie bisher zu Motionen, Emp- fehlungen und Postulaten äussern kann. Wie bisher findet auch über Interpellationen eine Diskussion dann statt, wenn dies vom Rat so beschlossen wird.
Die Staatspolitische Kommission hat die parlamentarische Initiative einstimmig, mit 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, an- genommen. Der Bundesrat stimmt den Änderungen eben- falls zu, und ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutre- ten.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Geschäftsreglement des Ständerates Règlement du Conseil des Etats
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf der Kommission
Titre et préambule, ch. I introduction Proposition de la commission Adhérer au projet de la commission
Angenommen - Adopté
Art. 26a (neu) Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf der Kommission
Parlamentarische Initiative (SPK-SR)
891
Art. 26a (nouveau)
Proposition de la commission Adhérer au projet de la commission
Plattner Gian-Reto (S, BS), Berichterstatter: Der neue Artikel 26a lehnt sich bis ins Detail an den entsprechenden Artikel 34 des Geschäftsreglementes des Nationalrates an. Der einzige Unterschied ist, dass bei uns auch die Empfeh- lungen, die der Nationalrat nicht kennt, erwähnt werden müs- sen.
Angenommen - Adopté
Art. 27 Titel, Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf der Kommission
Art. 27 titre, al. 2 Proposition de la commission Adhérer au projet de la commission
Plattner Gian-Reto (S, BS), Berichterstatter: Der bisherige Artikel 27 wird mehrfach geändert. Erstens lautet die Sach- überschrift nun neu «Beantwortung, Behandlung im Rat» statt wie bisher «Behandlung der Vorstösse im Rat». Zwei- tens wird Absatz 2 geändert. Er enthält neu die Vorschrift der schriftlichen Beantwortung durch den Bundesrat bis zur nächsten Session und regelt neu das Vorgehen bei unum- gänglichen Fristüberschreitungen. Die Antragsmöglichkeiten des Bundesrates werden ebenfalls präzisiert. Dafür fällt der Absatz weg, der bisher die mündliche Begründung durch den Urheber oder die Urheberin des Vorstosses geregelt hat.
Angenommen - Adopté
Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf der Kommission
Ch. II Proposition de la commission Adhérer au projet de la commission
Plattner Gian-Reto (S, BS), Berichterstatter: Die Änderung soll mit der Schlussabstimmung in dieser Session in Kraft tre- ten. Sie gilt - und ich bitte den Bundeskanzler, gut zuzuhören - nach Meinung der Kommission insofern bereits für die in dieser Session eingereichten Vorstösse, als diese vom Bundesrat bis zur Wintersession schriftlich zu beantwor- ten sein werden. In der nächsten Legislatur sind dann auch wir gefordert. Wir müssen dann unsere Vorstösse selbst mit schriftlichen Begründungen, aber diese getrennt vom Text des Vorstosses, einreichen.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)
Schluss der Sitzung um 09.40 Uhr La séance est levée à 09 h 40
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (SPK-SR) Schriftliche Begründung und Beantwortung von persönlichen Vorstössen
Initiative parlementaire (CIP-CE) Interventions personnelles. Développement et réponse par écrit
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1995
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.409
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.09.1995 - 08:00
Date
Data
Seite
890-891
Page
Pagina
Ref. No
20 026 343
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.