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und keine eigentliche Mitgestaltungsmöglichkeit gehabt ha- ben. Ich verstehe Herrn Huber, der das vor allem gesagt hat. Ich glaube aber, dass der begleitende Denkprozess, in den wir Ihre Kommissionen mit einbezogen haben, doch etwas davon hat kompensieren können. Ich meine aber, dass das Verfahren im Grundsatz richtig ist, dass die Exekutive bei der Struktur der Verwaltung Anpassungen vornehmen kann. Die wesentlichen Grundlagen sind ja beim Militärgesetz ge- legt worden, und dieses haben Sie kreativ mitgestaltet.
Ich möchte noch eine Bemerkung anbringen, die man als Bundesrat nicht immer macht, wenn man eine Reform im Parlament verteidigt. Ich möchte Ihnen für die konstruktive Mitarbeit danken; das ist selbstverständlich. Aber ich möchte hier ausdrücklich meinen vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die von dieser Reform zum Teil sehr stark betroffen sind. Viele von ihnen hatten und haben noch Mühe, die Notwendigkeit dieser Reform zu akzeptieren, aber der grösste Teil macht nun kreativ und positiv mit. Ich darf Ihnen sogar sagen, dass viele von ihnen ganz phantasti- sche Sonderleistungen erbringen. Dazu gehören auch sehr viele Mitarbeiter meines engstes Umfeldes, die immer mitge- holfen haben, die Reform voranzutreiben. Das ist ja ein Teamwork; das können Sie nur tun, wenn alle an der Spitze mitziehen. Merkt man nämlich an der Basis, dass nicht alle mitziehen, dann ist der erste Schritt zum Versanden schon getan. Hier ist also ganz Phantastisches geleistet worden. Ich möchte allen, die daran beteiligt waren, ausdrücklich und sehr herzlich danken. Ich möchte mich auch dem Dank an- schliessen, den Herr Huber gegenüber jenen geäussert hat, die jetzt ihre Funktion verlieren, die aber während Jahren in diesem Departement wertvolle Arbeit geleistet haben.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie auf die Vorlage eintreten, ihr zustimmen und damit mithelfen, eine wichtige Reform zeitge- recht zum Erfolg zu führen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung einer Ände- rung der Verordnung über die Zuweisung der Ämter an die Departemente und der Dienste an die Bundeskanz- lei
Arrêté fédéral approuvant une modification de l'ordon- nance concernant l'attribution des offices aux départe- ments et des services à la Chancellerie fédérale
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
30 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
95.022
Militärische Bauten (Bauprogramm 1995) Ouvrages militaires (Programme de constructions 1995)
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. März 1995 (BBI II 1260) Message et projet d'arrêté du 20 mars 1995 (FF II 1205)
Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 1995 Décision du Conseil national du 21 juin 1995
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Ziegler Oswald (C, UR), Berichterstatter: Mit der Botschaft vom 20. März 1995 beantragt der Bundesrat, für militärische Bauten, das Bauprogramm 1995, einen Verpflichtungskredit von total 158,93 Millionen Franken zu bewilligen. Im Zusam- menhang mit der Summe wird bereits hier auf die nachträgli- che Kürzung hingewiesen.
Die Sicherheitspolitische Kommission hat sich mit dem Bau- programm 1995 an zwei Tagen befasst. Am 17. August 1995 hat sich die Kommission in vier Subkommissionen über die wichtigsten Projekte des Bauprogrammes 1995 vor Ort orien- tieren lassen. Eine Besichtigung und Orientierung vor Ort wurde auch für diejenigen Projekte angeordnet, welche im Nationalrat zu Diskussionen Anlass gegeben hatten. Ich ver- weise diesbezüglich auf Buochs und Interlaken, wo die Bot- schaft nicht mit dem übereinstimmt, was heute geplant ist. Ich erinnere bezüglich dieser Projekte an die Zusatzbotschaft, die Sie erhalten haben. Es sei aber auch der Zusatzkredit für den Bau von Kasernen und Ausbildungsanlagen auf dem Waffenplatz Airolo erwähnt.
Am 18. August 1995 hat die Kommission in Anwesenheit von Herrn Bundespräsident Villiger die Vorlage beraten. Die SiK beantragt einstimmig, auf den Bundesbeschluss über militä- rische Bauten (Bauprogramm 1995) einzutreten und diesem Beschluss zuzustimmen.
Das militärische Bauprogramm 1995 ist das erste nach In- krafttreten der «Armee 95». Nachdem die «Konzeption der Armee in den neunziger Jahren» (Armeeleitbild 95) nicht nur Vorstellungen für eine weitgehende Umgestaltung der Ar- mee, sondern auch eine neue Konzeption festgelegt hat, müssen nun die militärischen Bauprogramme auf die neue Armee und die neue Einsatzkonzeption ausgerichtet sein. Sie sind deshalb vom Parlament an den im Armeeleitbild 95 für die künftigen militärischen Bauten festgelegten Grundsät- zen und Rahmenbedingungen zu messen. Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass insbesondere die zunehmende Komplexität der neuen Waffensysteme angepasste Werk- stätten und zusätzliche Ausbildungsstrukturen verlangt. Das Armeeleitbild 95 verlangt aber auch, dass mit Umdispositio- nen und gezielten baulichen Anpassungen frei gewordener Raum für die neuen Bedürfnisse geschaffen werden muss. Zudem sind militärische Neubauten nur noch dort zu erstel- len, wo bestehende Anlagen nicht angepasst werden kön- nen. Besonderes Gewicht legt das Armeeleitbild 95 aber auch auf die Verbesserung der Wohnqualität in den beste- henden Kasernen und Truppenlagern.
Beim Bauprogramm 1995 sind die Grundsätze, Richtlinien und Rahmenbedingungen des Armeeleitbildes für militäri- sche Bauten eingehalten, soweit dies aus den Projekten er- sichtlich ist. Dies hält die Kommission ausdrücklich fest. Es gilt sowohl für die Bauten für die Fliegertruppen als auch für die Bauten für die Ausbildung. Insbesondere ist auf Neubau- ten dort verzichtet worden, wo man durch Anpassung von be- stehenden Bauten den neuen Anforderungen und Aufgaben gerecht werden konnte. Auf Einfachheit in Unterhalt und Be- trieb wurde ganz offensichtlich geachtet. Umwelt-, Raumpla-
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nungs- und Landschaftsschutzaspekte wurden berücksich- tigt.
Das Bauprogramm 1995 enthält übrigens nur absolut Not- wendiges. Der Hauptteil wird für Bauten der Ausbildung mit 89,39 Millionen Franken verwendet, davon etwa zwei Drittel für Kaserneneinrichtungen. 66,34 Millionen Franken bzw. 57,89 Millionen Franken, wenn die bei den Bauten in Buochs vorgenommene Streichung berücksichtigt wird, müssen als Folge der Beschaffung des neuen Kampfflug- zeuges F/A-18 für Strukturanpassungen hauptsächlich auf den Militärflugplatzbetrieben Interlaken und Buochs inve- stiert werden.
Zu den «Bauten für die Fliegertruppen»: Die Beschaffung des Kampfflugzeuges F/A-18 machte die Verlegung von Ti- ger-Staffeln auf andere Flugplätze sowie die Erweiterung und Anpassung der baulichen Infrastrukturen notwendig. Die baulichen Investitionen werden in der Botschaft vom 18. Dezember 1991 über die Beschaffung von Kampfflug- zeugen (Rüstungsprogramm 1992) auf 250 Millionen Fran- ken geschätzt. Davon sind im Bauprogramm 1994 für eine er- ste Bauetappe 62,35 Millionen Franken ausgelöst worden. Mit dem Bauprogramm 1995 werden 57,89 Millionen Fran- ken beantragt. Für die dritte Bauetappe, bei der es vor allem um den Ausbau des Militärflugplatzes Meiringen gehen wird, werden - auch hier von den 250 Millionen Franken ausge- hend - noch 116,8 bzw. 125,25 Millionen Franken zur Verfü- gung stehen.
Im Bauprogramm 1995 wird vor allem das Ziel verfolgt, in Interlaken und Buochs die für die Kampfflugzeuge des Typs F/A-18 notwendigen Anpassungen vorzunehmen, die für den Unterhalt und die Wartung der Flugzeuge notwendig sind. Zudem müssen aber auch auf den Flugplätzen Payerne, Sion, Meiringen und Dübendorf Montagehallen, Standlauf- gebäude, Munitionsmagazine, Flugplatzkommandoposten, Flugzeugunterstände usw. angepasst werden. Nachdem die Beschaffung der 34 Kampfflugzeuge des Typs F/A-18 in vol- lem Gange ist, sind diese Bauten unbedingt notwendig. In Buochs kann entgegen den Ausführungen in der Botschaft im Bereich Industriepotential auf den Bau des geplanten zweigeschossigen Anbaus der Halle 2 verzichtet werden.
Nach der Verabschiedung der Botschaft zum militärischen Bauprogramm 1995 wurden im Bereich Industriepotential noch Entscheide getroffen. Diese nachträglichen Ent- scheide haben Auswirkungen auf das Unterhaltskonzept für den F/A-18. Es wurden nämlich Unterhaltsarbeiten, die für Buochs geplant waren, nach Interlaken verschoben. Buochs wird nach heutigem Konzept für den Bereich Lenkwaffen zuständig sein. Der Bereich Elektronik wird nach Interlaken verlegt. Die Änderung des Unterhaltskonzepts hatte die Überarbeitung des Botschaftsprojekts Buochs zur Folge. Neben verschiedenen Redimensionierungen wurde auf den bereits erwähnten Hallenbau verzichtet. Das hatte Einspa- rungen gegenüber der Botschaft von 8,45 Millionen Franken zur Folge. Die Änderung des Unterhaltskonzepts führte aber auch in Interlaken zu ganz neuen Verhältnissen. Der Be- reich Avionik und Geräte ist neu Interlaken zugeordnet wor- den. All das, was heute im Zusammenhang mit dem Tiger in Interlaken gemacht wird, wird nach Emmen verschoben. Die in der Botschaft erwähnten Bauten werden nun für den Bereich Avionik und Geräte angepasst. Der für das Projekt Interlaken verlangte Verpflichtungskredit von 12,925 Millio- nen Franken bleibt aber bestehen und wird auch - so die Planung - gebraucht.
Gestützt auf den Bericht der Subkommission, die Interlaken eingehend unter die Lupe genommen hat, und gestützt auf eine eingehende Beratung im Plenum der Kommission, aber auch gestützt auf die Zusatzbotschaft, ist dem neuen Unter- haltskonzept mit den sich baulich ergebenden Konsequen- zen zuzustimmen. Es handelt sich hier nicht um eine unge- nügende oder gar unseriöse Vorbereitung. Bei der Ausarbei- tung der Botschaft zum militärischen Bauprogramm 1995 war man sich bewusst, dass die Entscheidungen bezüglich Un- terhaltskonzept noch nicht definitiv waren. Es wurden des- halb Vorbehalte gemacht. Das Resultat der Überprüfung des Projekts Buochs und des Projekts Interlaken, gestützt auf
das definitiv beschlossene Unterhaltskonzept, fiel besser aus als erwartet. Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Projekte einer erneuten Prüfung unterzogen worden sind. Wären die Bau- projekte gestützt auf das geänderte Unterhaltskonzept nicht geändert worden, hätte der Verpflichtungskredit nicht um 8,45 Millionen Franken gekürzt werden können. Die Zweck- bestimmung für diesen Hallenanbau hätte gefehlt und für ei- nen Hallenanbau wäre Unterhalt angefallen, ohne dass die- ser Anbau offenbar nötig gewesen wäre.
Die Kommission beantragt, den militärischen Bauten mit den in Buochs und Interlaken vorgenommenen Änderungen und dem gekürzten Verpflichtungskredit von neu 57,89 Millionen Franken zuzustimmen.
Zu den «Bauten für die Ausbildung»: Der Waffenplatz Luzern wird Zentrum der Ausbildung für höhere Kader der Armee. Das Konzept sieht vor, alle Lehrgänge für Kommandanten ab Bataillon, Generalstabsoffiziere und Angehörige der Batail- lons und der höheren Stäbe zusammenzufassen. In diesem Bauprogramm geht es allerdings nicht um die Kaserne Lu- zern, sondern um die computerunterstützte taktische Ausbil- dung, welche in Kriens auf nicht mehr benötigten Teilen des Areals des Eidgenössischen Zeughauses realisiert werden soll. Das beantragte Bauprogramm umfasst die Erstellung der baulichen Infrastrukturen für die Einrichtungen der soge- nannten Führungssimulatoren 95 mit einem Investitionsbe- darf von rund 17 Millionen Franken. Die Büros für das Kom- mando können in einem bestehenden Bau untergebracht werden. Für die Einrichtung der Führungssimulatoren wird aber der Bau eines neuen Gebäudes mit der notwendigen In- frastruktur nötig sein.
Auf dem Waffenplatz Frauenfeld geht es um den Neubau ei- nes Ausbildungsgebäudes für die Schiessausbildung mit den Panzerhaubitzen-Simulatoren. Dass die Schiessausbildung wenn immer möglich - und sofern geeignete Simulatoren zur Verfügung stehen - auf Simulatoren erfolgen soll, ist heute unbestritten. Mit der Schiessausbildung anstelle des schar- fen Schusses kann einerseits die Ausbildung effizienter ge- staltet werden, und andererseits werden Kosten für Munition und Material eingespart sowie Lärmimmissionen auf den Ar- tillerieschiessplätzen reduziert.
Mit dem Rüstungsprogramm 1996 sollen offenbar die erfor- derlichen Schiessimulatoren beschafft werden. Damit das mit dem Bauprogramm 1995 vorgezogene Projekt kein Präjudiz für den Rüstungsbeschluss schafft, wird ausdrücklich zugesi- chert, dass bis zum Vorliegen des Entscheides des Erstrates der eidgenössischen Räte über das Rüstungsprogramm 1996 zugewartet wird.
Damit die Kasernenanlage Brugg ihre Aufgaben auch in Zu- kunft erfüllen kann, bedarf es einer umfangreichen Sanierung und teilweisen Erweiterung der baulichen Anlagen. Für 36,47 Millionen Franken sollen insbesondere zwei Kasernen unter Berücksichtigung der Auflagen des Denkmalschutzes saniert werden. Die Kasernen werden unbedingt benötigt und die Verbesserung der Wohnqualität ist absolut notwen- dig. Auch nach dem Inkrafttreten der «Armee 95» werden in Brugg jährlich zwei Genie-Rekrutenschulen durchgeführt. Pro Schule werden etwa 500 Rekruten und 130 Kaderleute ihren Dienst auf dem Waffenplatz Brugg leisten.
Die Kaserne St. Luzisteig ist eine Festungsanlage von ho- hem kulturhistorischem Wert. Sie ist die einzige erhalten gebliebene Sperranlage dieser Bauart in der Schweiz. Der Waffenplatz dient vor allem den Train-Rekrutenschulen für die Grundausbildung. Die Anlagen werden aber auch durch verschiedene Kurse der Schiessschule Walenstadt benutzt. Auch nach der Realisierung der «Armee 95» wird die Bele- gung des Waffenplatzes nicht abnehmen, denn vermehrt sol- len Truppenkurse auf dem Waffenplatz stationiert werden.
Die Kasernenanlage und die Schiessplätze können während des ganzen Jahres ohne Einschränkungen benutzt werden. Die Einrichtungen der Kaserne sind prekär und bedürfen dringend der Sanierung.
Schliesslich wird bei den «Bauten für die Ausbildung» ein Sammelkredit für die Sanierung von Truppenunterkünften in der Höhe von 10 Millionen Franken beantragt. Es geht um die Verbesserung von Unterkunfts- und Arbeitsräumen sowie
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von Ausbildungsanlagen auf den Waffen- und Übungsplät- zen Thun, Bremgarten, Vallorbe, Saint-Maurice und Losone. Den Kosten für militärische Bauten mit den in Buochs und In- terlaken vorgenommenen Änderungen und dem gekürzten Verpflichtungskredit von 57,89 Millionen Franken ist zuzu- stimmen.
Schliesslich noch zum Zusatzkredit von 1,2 Millionen Fran- ken für Projektänderungen und Bauerschwernisse beim Bau von Kasernen- und Ausbildungsanlagen auf dem Waffen- platz Airolo: Eine Subkommission hat den Bau in Airolo be- sichtigt; sie liess sich über den Stand des Kasernenbaus ori- entieren, insbesondere genau und ausführlich über die Ent- stehung der Kreditüberschreitung.
Mit dem Bauprogramm 1990 wurde für Bauten auf dem Waf- fenplatz Airolo ein Kredit von 32,7 Millionen Franken bewil- ligt. Der Waffenplatz Airolo dient primär den Gebirgsinfante- risten und der Festungsartillerie, aber auch WK-Formationen und verschiedenen Truppenkursen als Ausbildungs- und Un- terkunftsort. Das Projekt gemäss Bauprogramm 1990 umfas- ste den Neubau einer Kaserne für zwei Kompanien im Raum Bedrina, den Neubau einer Motorwagendienst-Ausbildungs- halle, den Ausbau der bestehenden Waffenplatzzufahrt als neue Haupterschliessung der Motorwagendiensthalle und der neuen Kaserne sowie den Bau eines Mehrzweckgebäu- des bei der Kaserne Motto Bartola. Mit dem beantragten Zu- satzkredit soll nun der mit dem Bauprogramm 1990 bewilligte Verpflichtungskredit um 1,2 Millionen Franken auf 33,9 Millio- nen Franken erhöht werden.
Im Verpflichtungskredit von 32,7 Millionen Franken war für «Unvorhergesehenes» ein Betrag von 1,547 Millionen Fran- ken vorgesehen. Hier einige Ausführungen zur Position «Un- vorhergesehenes»: Gemäss den geltenden Vorschriften und der Praxis fallen unter «Unvorhergesehenes» vor allem Bau- erschwernisse. Notwendige Projektänderungen werden auch darunter subsumiert. In der Praxis zählt sogar die Teue- rung zu diesem Unvorhergesehenen.
Für Airolo kann zusammengefasst vielleicht gesagt werden, dass einerseits für wirklich Unvorhergesehenes entspre- chend dem Baufortschritt erst wenige Mittel verbraucht wor- den waren. Andererseits drängten sich verschiedene Projekt- änderungen auf und entsprechend dem Baufortschritt waren unter dem Posten «Unvorhergesehenes» genügend Mittel vorhanden. Man hat aber nicht mit der Natur gerechnet. Diese hat erst zugeschlagen, als der für Unvorhergesehenes eingesetzte Betrag von 1,547 Millionen Franken beinahe auf- gebraucht war. Die bei den Vorabklärungen festgestellte Quarzader war nicht als bösartig, insbesondere nicht als «Rutschbahn» beurteilt worden. Als der Rohbau praktisch fertig war, kam der obliegende Fels gerade auf dieser Quarz- ader ins Rutschen. Die für Unvorhergesehenes bestimmten Mittel reichten für die Bereinigung der neuen, nicht erwarte- ten Situation nicht mehr aus.
Zweifellos sind Fehler gemacht worden, böser Wille darf aber wohl niemandem unterschoben werden. Man würde jetzt am falschen Ort sparen und zweifellos auch die Falschen bestra- fen, wenn zum Beispiel wegen des frühzeitigen Aufbrau- chens der Mittel für Unvorhergesehenes das Mehrzweckge- bäude in Motto Bartola nicht mehr oder nur in reduzierter Form erstellt werden könnte. Dieses Mehrzweckgebäude ist unbedingt nötig und kann in dieser Höhenlage die Qualität der Ausbildung ganz wesentlich beeinflussen. Motto Bartola ist nämlich bis zum Entscheid über den anbegehrten Zusatz- kredit zurückgestellt worden. Zudem muss ausdrücklich fest- gehalten werden, dass die Teuerung nicht bezahlt ist. Man rechnet insgesamt mit 1,1 Millionen Franken Teuerung. Für diese Teuerung wird ein separater Zusatzkredit angefordert werden müssen. Gerade hier muss auch festgehalten wer- den, dass man sich in der Kommission gefragt hat, warum noch mit einer so grossen Teuerung gerechnet werden muss, nachdem doch schon seit Jahren die Preise auf dem Baumarkt offenbar tief im Keller liegen.
Abschliessend danke ich Herrn Bundespräsident Villiger und seinen Mitarbeitern, insbesondere denjenigen, die unsere Subkommission vor Ort begleitet und orientiert haben, für die eingehenden Auskünfte. Die Kommissionsmitglieder sind
über alles, was ihnen unklar oder zu wenig begründet schien, informiert worden.
Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates beantragt Ihnen, auf den Bundesbeschluss über militärische Bauten (Bauprogramm 1995) einzutreten und diesem Bundesbe- schluss, insbesondere dem reduzierten Verpflichtungskredit von insgesamt 150,48 Millionen Franken, zuzustimmen.
Bühler Robert (R, LU): Es ist erfreulich, feststellen zu kön- nen, dass heute der Sparwille auf allen Stufen der militäri- schen Hierarchie und des EMD auch für militärische Bauten vorhanden ist. Es werden mit dem Verpflichtungskredit 1995 kostengünstige Lösungen unterbreitet und Einsparungen noch während der Behandlung der Botschaft vorgeschlagen. Ich danke dafür.
Sie wissen, dass ich mich bei Bauvorhaben immer wieder für kostengünstige und kostengünstigere Lösungen eingesetzt habe, wenn auch meistens ohne Erfolg. Bei den zivilen Bau- ten wehrte sich jeweils der Finanzminister mit allen Mitteln gegen die Einsparungsvorschläge. Das letzte Mal ging es im- merhin um 40 bis 50 Millionen Franken, die einer möglichen, realistisch eingeschätzten Einsparung von 10 Prozent ent- sprochen hätten.
Bei den zivilen wie auch bei den militärischen Bauten ist nun ein Gesinnungswandel eingekehrt. Es können, und das nach einer Studie - es müssen immer zuerst Studien erstellt wer- den, bevor man handelt -, tatsächlich bei allen Bauten des Bundes etwa 10 Prozent eingespart werden.
Einer militärischen Baute sind wir bei unserem Besuch aller- dings begegnet, die noch aus der «guten alten Zeit» stammt. Die Kaserne Airolo, die vor der Vollendung steht, ist ein wun- derbares Prunkstück, ein Palazzo für zwei Kompanien. Dass hier die Position «Unvorhergesehenes» zu früh für zum Teil nur Wünschenswertes ausgenutzt wurde, entspricht dem frü- heren, überperfekten Baudenken. Trotzdem muss heute dem Nachtragskredit zugestimmt werden. Die Begründung hat der Kommissionspräsident geliefert.
Aus Luzerner Sicht ist die Schaffung eines Armeeausbil- dungszentrums auf dem Waffenplatzareal Luzern sehr er- freulich und willkommen - nicht nur, weil es in Luzern steht und dadurch Arbeitsplätze erhalten werden. Im Kanton Lu- zern muss ja sonst eine grosse Anzahl Arbeitsplätze aufge- geben werden. Luzern erwartet zwischen militärischer und zi- viler Ausbildung Synergien, die dem ganzen Raum Inner- schweiz zugute kommen sollen. Das kann nichts schaden. Luzern weiss diese Einrichtung zu schätzen und ist deshalb auch bereit, Vorleistungen zu erbringen. Die Stadt Luzern hat dem vernünftigen Baurechtsvertrag in einer Volksabstim mung deutlich zugestimmt, und der Grosse Rat des Kantons Luzern wird die 21 Millionen Franken für den noch zu be- schliessenden Hauptausbau im Jahre 1996 im Totalbetrag von rund 70 Millionen Franken nächstens bewilligen. Die Erstinvestition für den Führungssimulator ist reine Bundessa- che. Sie ist zu begrüssen.
Der Verpflichtungskredit von etwa 150 Millionen Franken für militärische Bauten wird sinnvoll und sparsam für Bauten im Zusammenhang mit der Beschaffung des F/A-18, dann ins- besondere für die Ausbildung und die Unterkunft unserer Mi- lizsoldaten eingesetzt.
Ich bin für Eintreten auf die Vorlage und bitte Sie, ebenfalls zuzustimmen.
Delalay Edouard (C, VS): Je n'avais pas l'intention d'interve- nir sur cet objet sur la base du message qui nous a été distri- bué, d'autant plus que je suis tout à fait favorable à l'entrée en matière. Mais une version, si on peut dire, actualisée et une information complémentaire au rapport concernant la ré- duction du crédit d'engagement pour le projet nous ont été re- mises aujourd'hui.
Le message fait allusion, à plusieurs reprises, aux futures dé- cisions concernant les implantations des exploitations d'en- tretien, et je veux surtout aborder cette question. Puis, dans cette version du 24 août 1995, que je n'ai vue qu'aujourd'hui, on mentionne plusieurs éléments, en particulier celui-ci: «La décision de transférer l'entretien du F/A-18 d'Interlaken à
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Emmen a permis d'économiser 4,5 millions de francs.» En- suite, on fait état des questions concernant l'aérodrome d'In- terlaken où l'on dit: «L'entretien de l'avionique sera regroupé à l'exploitation d'Interlaken et des places de travail de cette branche seront notamment transférées de Buochs à Interla- ken.» Puis, quand on regarde sous le chapitre «Aérodrome de Buochs», on voit qu'il est indiqué que les tâches d'entre- tien du radar du F/A-18 ainsi que toute l'ingénierie qui s'y rap- porte seront transférées de Buochs à Interlaken. La part du crédit d'engagement consacrée à l'aérodrome de Buochs, y compris le banc d'essai d'Ennetmoos, est ainsi ramenée de 21 à 13 millions de francs.
Tout ceci m'amène à penser que, ces derniers mois, des dis- positions nouvelles ont été prises au sujet de la planification de l'entretien, ce qui m'amène à la question très simple de savoir s'il y a aussi des changements qui sont prévisibles en ce qui concerne Sion qui est aussi une place d'entretien rela- tivement importante. On a eu des conversations avec les re- présentants du Département militaire fédéral au sujet des bâ- timents et des services d'entretien qui restaient à Sion. J'aimerais savoir de la part du chef du Département militaire fédéral si, en ce qui concerne Sion où des investissements importants ont été consentis ces dernières années pour des installations de haute technologie, il a aussi été prévu des modifications.
Villiger Kaspar, Bundespräsident: Ich muss dem, was Ihr Kommissionspräsident gesagt hat, nicht viel beifügen. Ich darf vielleicht gleich bei der Frage von Herrn Delalay anfan- gen.
Sie haben gehört, dass es die endgültigen Standortent- scheide ermöglicht haben, bei den Bauten für den F/A-18 noch eine grössere Reduktion von 8,5 Millionen Franken vor- zunehmen. Ich bin dankbar, dass Sie das akzeptieren. Es soll ja nicht die Regel sein, dass wir während der Zeit, da die Bot- schaft schon vor Ihnen liegt, noch Veränderungen vorneh- men; aber ich glaube, in dieser Zeit, in der eben alles sehr rasch wechselt, müssen wir hin und wieder so etwas tun kön- nen, um Sparmassnahmen zu realisieren. Ich kann Ihnen sa- gen, dass nur das Verhältnis Buochs/Interlaken betroffen ist und dass das, was in Sion vorgesehen ist, wie geplant reali- siert werden soll. Sion wird also durch diesen Entscheid nicht beeinflusst.
Ich möchte noch kurz auf das eingehen, was Herr Bühler Ro- bert gesagt hat. Ich danke ihm für seine positive Würdigung. Er hat auf Airolo hingewiesen, wo in der Tat ein paar Fehler passiert sind. Ich habe mich im Nationalrat dazu sehr einge- hend geäussert und mich auch dafür entschuldigt. Ich be- daure es, dass diese Fehler passiert sind, aber wir haben die Lehren daraus gezogen; wir werden schauen, dass so etwas nicht wieder passiert. Ich glaube, mehr muss ich im Moment dazu nicht sagen; Sie haben, Herr Bühler, das Nötige dazu gesagt.
Ich will jetzt auch nicht mehr auf die Bauten für Kampfflug- zeuge und diese Art von Bauten eingehen, sondern nur noch einmal auf die Bedeutung der modernen Ausbildungs- bauten hinweisen. Ich habe schon vorhin gesagt, beim an- dern Traktandum, dass eine effiziente Ausbildung für die «Armee 95» unabdingbar ist und wir in Schulen und Kursen dafür entsprechende Ausbildungsmittel bereitstellen müs- sen und wollen. Simulatoren und ähnliche Ausbildungsmittel verkürzen die Ausbildungszeit, motivieren die Kursteilneh- mer und verringern die Umweltbelastung. Ausbildung kann eben heutzutage nur erfolgreich sein, wenn gute Rahmen- bedingungen dafür geschaffen werden. Und das wollen wir eben mit all diesen Investitionen bewerkstelligen. Das be- dingt eine optimale Infrastruktur, aber auch die optimale Be- legung und Auslastung der Plätze. Auch das wollen wir mit der Schaffung von Ausbildungsregionen in der nächsten Zeit sicherstellen.
Herr Bühler hat zu Recht auf die Bedeutung der Kaderausbil- dung hingewiesen. Ich glaube, dass wir diesbezüglich mit dem Ausbildungszentrum in Luzern einen Quantensprung machen. Heute finden die Kurse für die höheren Kader de- zentral an wechselnden Standorten statt. Die damit verbun-
denen mobilen Schulkommandos und improvisierten Ausbil- dungsinfrastrukturen führen immer wieder zu Leerläufen. Das wollen wir in Zukunft vermeiden.
Wir wollen den Teilnehmern solcher Kurse, die ja häufig in der Wirtschaft wichtige Positionen einnehmen und sich die Zeit für die militärische Ausbildung stehlen müssen, in der verfügbaren Zeit eine fundierte Ausbildung vermitteln, in ei- ner Art, die sie auch von der zivilen Schulung her kennen. Wir möchten auch vermehrt die militärische Ausbildung so ver- mitteln, dass daraus für das zivile Leben Nutzen gezogen werden kann. Ich höre aus neueren Kursen sehr viel Gutes. Wir sind auf gutem Weg, aber es gibt noch viel zu tun.
Deshalb ist das Konzept, sämtliche Lehrgänge für Komman- danten und Generalstabsoffiziere unter einem Dach zusam- menzufassen, eben doch ein qualitativer Sprung. Ich bin froh, dass wir dieses Zentrum in Luzern verwirklichen können, und ich bin natürlich auch froh, dass die Luzerner diesem Kon- zept zugestimmt haben.
Länger muss ich nicht werden; ich bin vorher etwas lang ge- worden. Ich kann Ihnen nur sagen: Beim gegebenen Budget und Finanzplan könnte das vorliegende Bauprogramm ge- rade noch finanzierbar sein. Ich habe aber gewisse Sorgen, wenn ich den kleinen Anteil sehe, den wir noch in den Bau- unterhalt investieren können. Mir macht die langfristige Bau- substanz in diesem Departement Sorge. Wir sind an einem unteren Limit angelangt und müssen aufpassen, dass wir nicht in Richtung Zerfall gehen oder dass wir nicht Dinge, die wichtig wären, so hinausschieben müssen, dass einmal ein Stau entsteht, den wir nicht mehr abbauen können.
Ich will aber nicht jammern; ich bin froh, wenn Sie diesem Bauprogramm zustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über militärische Bauten Arrêté fédéral concernant des ouvrages militaires
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1 Abs. 2 - Art. 1 al. 2 Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote Für Annahme der Ausgabe
33 Stimmen (Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr La séance est levée à 19 h 30
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Militärische Bauten (Bauprogramm 1995) Ouvrages militaires (Programme de constructions 1995)
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1995
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Anno
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Sessione autunnale
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Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.022
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
25.09.1995 - 17:15
Date
Data
Seite
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20 026 346
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