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Motion Bloetzer
nicht zu übersehen. Wie jeder Kompromiss enthält sie aber auch einige wertvolle Elemente, die nicht geringzuachten sind. Im übrigen darf auf die Materialien verwiesen werden, wo zusätzliche Obliegenheiten des Bundesrates zumindest erarbeitet wurden, auch wenn sie nicht ins Gesetz aufgenom- men werden konnten.
Die Einigungskonferenz hat diese Lösung einstimmig ange- nommen. In einer kurzen Anschlusssitzung haben die an der Einigungskonferenz teilnehmenden Vertreter des Ständera- tes ebenso einstimmig den Beschluss gefasst, Ihnen die An- nahme des jetzt erarbeiteten Kompromisses zu empfehlen. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Ergebnis der Einigungs- konferenz vollumfänglich zuzustimmen, und danke Ihnen dafür.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
95.3127
Motion Bloetzer Stärkung der Abwehr von Naturgefahren Améliorer la prévention des catastrophes naturelles
Wortlaut der Motion vom 16. März 1995
Aufgrund der Studien des Bundesamtes für Zivilschutz von 1994 muss in der Schweiz mit einem durchschnittlichen jähr- lichen Schadenpotential aus Naturgefahren von 10 Milliarden Franken gerechnet werden.
Es wird befürchtet, dass in Zukunft öfter mit Naturkatastro- phen gerechnet werden muss. Auch wenn sich diese Be- fürchtungen nicht bewahrheiten sollten, muss mit einer Zu- nahme der Schäden aufgrund der Wertzunahme der geschä- digten Objekte gerechnet werden.
In Anbetracht dieser Situation ist es notwendig, dass die Massnahmen zur Abwehr von Naturgefahren und zur Ver- minderung der Schäden gesamtheitlich geplant und koordi- niert durchgeführt werden. Eine grobe Analyse der verschie- denen Gefahrenarten in bezug auf die Methoden und Orga- nisationen der Vorbeugung, Abwehr und Bewältigung der Schäden zeigt sektoriell hohe Qualität, andererseits aber auch Teilbereiche mit Mängeln. Besonders muss festgestellt werden, dass eine gesamtheitliche Erfassung der Probleme und die Koordination der Massnahmen fehlen.
Der Bundesrat wird deshalb ersucht:
die Grundlagen für eine gesamtheitliche Problemanalyse und optimale Massnahmenplanung bereitzustellen;
die Qualität der bestehenden Reglemente und Institutio- nen anhand ihrer bisherigen Wirkung und Tätigkeit zu unter- suchen;
den eidgenössischen Räten die nötigen Regelungen und Massnahmen vorzuschlagen, damit die Abwehr der Naturge- fahren besser koordiniert wird und die Analyse und die Be- wältigung der Schäden verbessert werden.
Texte de la motion du 16 mars 1995
Les études réalisées en 1994 par l'Office fédéral de la protec- tion civile révèlent qu'en Suisse, le montant annuel moyen des dommages liés à des catastrophes naturelles s'élève à 10 milliards de francs.
On craint que les catastrophes naturelles se fassent plus nombreuses à l'avenir, et même si ces craintes devaient ne pas être fondées, les dommages augmenteront en raison de la plus-value acquise par les objets endommagés.
Cette situation rend nécessaire que les mesures de préven- tion des catastrophes naturelles et de diminution des dom- mages soient mises en oeuvre de manière planifiée et co- ordonnée. En analysant sommairement, pour les différents types de dangers, l'organisation des mesures destinées à prévenir les catastrophes et à limiter l'ampleur des dégâts, on remarque que la qualité de la prévention est très bonne dans certains secteurs, mais que des domaines particuliers pré- sentent des insuffisances. Il faut relever notamment l'ab- sence d'un inventaire complet des problèmes et d'une co- ordination des mesures.
Le Conseil fédéral est donc chargé:
de jeter les bases d'une analyse globale des problèmes et d'une planification optimale des mesures;
d'examiner la qualité des règlements et des institutions existants en se fondant respectivement sur leur efficacité et sur leur activité actuelles;
de proposer aux Chambres fédérales les réglementations et les mesures à adopter afin de mieux coordonner la préven- tion des catastrophes naturelles et d'améliorer l'analyse des dommages et les moyens d'y faire face.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Brändli, Carnat, Ca- vadini Jean, Danioth, Delalay, Frick, Huber, Maissen, Martin Jacques, Morniroli, Onken, Piller, Plattner, Prongué, Rhinow, Rhyner, Schallberger, Seiler Bernhard, Uhlmann, Ziegler Os- wald (21)
Bloetzer Peter (C, VS): Am 16. März des laufenden Jahres habe ich diese Motion gemeinsam mit 21 Mitunterzeichnern eingereicht.
Die Vorbeugung, Abwehr und Bewältigung von Naturgefah- ren ist in der geltenden öffentlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden und Kantone. Der Bund hat der Not gehorchend seit jeher Hilfe geleistet und sie sukzessive ausgebaut, namentlich im Rahmen der Wald- und Wasserbaugesetzgebung sowie der Zivilschutz- und Mili- tärorganisation.
Die kürzlich vom Bundesamt für Zivilschutz vorgestellte Stu- die Katanos (Katastrophen und Notlagen Schweiz) schätzt das Katastrophenrisiko der Schweiz neu auf 24 Milliarden Franken pro Jahr, wovon etwa 15 Milliarden Franken auf Na- turkatastrophen entfallen. Rund die Hälfte des Katastrophen- risikos resultiert aus Ereignissen in einer Grössenordnung, welche die vorhandenen ordentlichen Mittel und Strukturen der Schweiz übersteigen. Im weiteren zeigt die Studie, dass für ein Katastrophenrisiko von etwa 5 Milliarden Franken die Bewältigung der Ereignisse durch die Kantone allein nicht möglich ist. Von den 15 Milliarden Franken Katastrophen- risiko aus Naturgefahren entfallen etwa 7 Milliarden Franken auf Erdbeben, etwa 6 Milliarden Franken auf Hochwasser, Trockenheit und Kälte und etwa 2 Milliarden Franken auf Stürme, Lawinen und Bodenbewegung.
Der Bericht zeigt, dass die sektoriellen Hilfen des Bundes im- mer wichtiger und notwendiger werden, aber nicht genügen. Die heutige Mobilität der Bevölkerung sowie die nationale und internationale Bedeutung von sicheren Verkehrswegen und Siedlungen erfordern, dass die Vorbeugung, Abwehr und Bewältigung von Naturkatastrophen noch vermehrt auf nationaler Ebene in Zusammenarbeit aller Hoheitsträger kon- zipiert und realisiert wird. Die Bewältigung dieser Aufgabe er- fordert eine Abkehr von der sektoriellen zu einer gesamtheit- lichen Bearbeitung.
Eine grobe Überprüfung der einzelnen Gefahrenbereiche er- gibt in der grossen Linie folgendes Bild der heutigen Situa- tion:
Bereich Erdbeben: Die Erdbebenfachgruppe des Schweize- rischen Ingenieur- und Architekten-Vereins hat errechnet, dass in den kritischen Zonen der Schweiz Bauten mit einem Neuwert von 300 Milliarden Franken von den mittel- und langfristig zu erwartenden Beben stark beschädigt oder ein- stürzen würden. Die Fachleute verlangen folgende Massnah- men: Organisatorisch nationale Vorbereitung mit national ko- ordinierten interkantonalen Führungsstäben, Verpflichtung der Baubehörden zur systematischen Überprüfung und Ver-
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Motion Bloetzer
besserung der Erdbebensicherheit der Bauten, Einführung einer Erdbebenversicherung, Schaffung eines nationalen Koordinationsorgans «Naturgefahren» unter Einbezug von Wissenschaft, Politik und Wirtschaft. Eine Gesetzgebung be- treffend Erdbebensicherheit fehlt. Deren Schaffung ist für die gesamte Schweiz, besonders aber für die am meisten ge- fährdeten Gebiete, wie die Region Basel und das Wallis, von grosser Bedeutung.
Lawinen und Wasserbau: Die Schweiz besitzt mit dem Insti- tut für Schnee- und Lawinenforschung in Davos, welches heute zum Forschungsbereich Naturgefahren der Eidgenös sischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) in Birmensdorf gehört, und dem neuen Bundesgesetz über den Wald gute Grundlagen für die Abwehr der Lawinen- gefahr. Im Wasserbau bestehen mit den dafür spezialisierten Instituten an der ETH-Zürich und Lausanne sowie dem neuen Bundesgesetz über den Wasserbau ebenfalls gute Grundlagen. Die praktische Inventur der Gefahren und die Erstellung der Gefahrenkarten sind allerdings noch nicht so weit gediehen wie bei den Lawinen.
Steinschlag und Erdrutsche: Im geologisch-erdwissenschaft- lichen Gefahrenbereich besitzen wir keine führende natio- nale Forschungsstelle und keine mit dem Forstdienst und dem Wasserbau vergleichbare Verwaltungsorganisation. Es fehlt deshalb an einer systematischen Aufarbeitung und Ver- mittlung des vorhandenen, aber nicht greifbaren Wissens. In der Inventarisierung der Gefahren, der Erstellung von Gefah- renkarten und der Technik der Verbauungen wird der zeit- liche Verzug zum Lawinen- und Wasserbau auf etwa zwan- zig Jahre geschätzt. Hier ist die fehlende gesetzliche Grund- lage zu schaffen.
Die geologisch-erdwissenschaftlichen Gefahren und Scha- denereignisse haben in den letzten Jahren zugenommen. Sofern die angekündigte allgemeine Erwärmung des Klimas eintrifft, wird dieses Gefahrenpotential stark zunehmen. Es ist deshalb dringend, dass auf diesem Sektor mehr getan wird. Die gesetzlichen Grundlagen sind zu überprüfen und zu ergänzen.
Gesamtanalyse und Koordination: Dieser grobe Überblick zeigt, dass die vorhandenen Institutionen und gesetzlichen Grundlagen für einzelne, sektorielle Bereiche genügen, für andere nicht. Der Hauptmangel in der gegenwärtigen Situa- tion sind nicht die Lücken in einzelnen Bereichen, sondern das fast vollständige Fehlen von Gesamtanalysen und koor- dinierten Massnahmen. In der Abwehr der Naturgefahren muss in Zukunft vermehrt mit den präventiven Mitteln der Ge- fahrenanzeige, der Messstationen, der Frühwarndienste und der Raumplanung (Gefahreninventar, Gefahrenkarten) gear- beitet werden. Für die notwendig bleibenden Verbauungen müssen die dafür nutzbaren Naturkräfte und Prozesse ver- mehrt einbezogen werden. Die Erfassung und Abwehr der Naturgefahren ist heute speziell im Alpenbereich mit seinen internationalen Verkehrsträgern von grenzüberschreitender Bedeutung.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, auch diesen Aspekt genauer zu prüfen. Die Schweiz könnte hier eine Führungs- rolle übernehmen.
Sowohl für die Erstellung der Bodennutzungspläne wie für die notwendigen baulichen Abwehrmassnahmen wird es im- mer wichtiger, dass eine gesamtheitliche Sicht der Naturge- fahren und der vorhandenen Techniken zur Verfügung steht. Ein gesamtschweizerisches Inventar der aufgetretenen Schäden und der Prozesse, die dazu geführt haben, ist für eine effiziente Massnahmenplanung und ein effizientes Kata- strophen-Monitoring notwendig.
Es ist deshalb wichtig, dass diese gesamtheitliche Sicht so- wohl in der Forschung als auch in der Verwaltung und in der Praxis hergestellt wird. Die dafür heute bestehenden Insti- tutionen genügen nicht. In der Forschung bestehen erste Ansätze zur Schaffung eines Kompetenzverbundes. Damit diese Anfänge Früchte tragen, ist es nötig, dass die Feder- führung einer eidgenössischen Forschungsstelle übertragen wird. Die Erfahrung zeigt, dass für solche Aufgaben hohe Kontinuität in der Arbeit gewährleistet sein muss. Für die Ko- ordination in der Verwaltung besteht seit kurzem eine Platt-
form der für die Gefahrenabwehr wichtigsten Bundesämter. Diese Plattform ist sicher nützlich für die Koordination der Bundestätigkeit, vermag aber für die erforderliche Zusam- menarbeit mit den Kantonen und Gemeinden nicht zu genü- gen. Erforderlich ist ein Koordinationsorgan, in dem auch die politischen Kompetenzträger, namentlich die kantonalen Re- gierungen, speziell diejenigen des Berggebietes, massgeb- lich beteiligt sind. Erforderlich ist eine gesetzliche Grundlage für die notwendige Koordination, etwa in der Form einer Or- ganisationsgesetzgebung.
Aufgrund der dargelegten Sachlage besteht auf Bundes- ebene Handlungsbedarf. Der Bundesrat wird deshalb einge- laden, die bestehenden Reglemente und Institutionen zu überprüfen und dem Parlament die nötigen Regelungen und Massnahmen vorzuschlagen, damit Abwehr und Bewälti- gung der Schäden verbessert werden können.
Ogi Adolf, Bundesrat: Wenn ich in den Saal blicke, fällt mir der Spruch ein: «Du sollst sie nicht zählen, sondern wägen.» Als Noch-Kommunikationsminister weiss ich, dass die ande- ren Damen und Herren des Ständerates die Debatte am Mo- nitor des Vorzimmers mitverfolgen. Ich danke den 15 im Saal anwesenden Mitgliedern des Ständerates - mittlerweise sind es einige mehr - für das Interesse, das sie dieser Motion ent- gegenbringen. Trotzdem beantrage ich Ihnen, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln. Warum?
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs und der 21 Mitunterzeichner, dass das Ausmass der Schäden noch zunehmen könnte. Der Bundesrat vertritt aber auch die Auf- fassung, dass seine angeordneten und zum Teil bereits ge- troffenen Massnahmen in Anbetracht der Möglichkeiten und der Mittel, die uns zur Verfügung stehen, ausreichen. Zur Förderung der vorbeugenden Massnahmen wurden bei- spielsweise - das möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen - der Schutz vor Lawinen, Rutschen, Erosionen und Steinschlag im neuen Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 fortschrittlich ge- regelt; mit dem neuen Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau wurde zudem die Voraussetzung für einen zeitgemässen Hochwasserschutz geschaffen.
Zurzeit werden durch verschiedene Bundesämter - das Bun- desamt für Wasserwirtschaft, das Buwal und das Bundesamt für Raumplanung - zusammen mit Vertretern der kantonalen Verwaltung, der Forschung und der Privatwirtschaft gemein- same Empfehlungen zur Berücksichtigung der Naturgefah- ren bei den raumwirksamen Tätigkeiten ausgearbeitet. Ich betone: Sie tun dies in Zusammenarbeit mit den Kantonen, die hier über die besten Kenntnisse verfügen.
Im Bereich der Vorsorge hat das Bundesamt für Zivilschutz im Rahmen des Projektes Katastrophen- und Nothilfe in der Schweiz am vergangenen 4. September eine vergleichende, gesamtschweizerische Übersicht über Katastrophen- und Notlagen veröffentlicht, mit dem Ziel, die Hilfeleistung der verantwortlichen Stellen aufeinander abzustimmen.
Weiter wurde bereits 1990 der Ausschuss zur Vorbereitung der Katastrophenhilfe geschaffen.
Im Zusammenhang mit der Uno-Dekade für die Verminde- rung von Naturkatastrophen hat der Bundesrat im März 1990 ein schweizerisches Nationalkomitee eingesetzt und es da- mit beauftragt, Möglichkeiten zur Verminderung von Naturka- tastrophen in der Schweiz zu prüfen. Naturgefahrenexperten verschiedenster Fachrichtungen und Verantwortungsberei- che haben die Situation im Bereich Naturgefahren erörtert und sind dabei zu Erkenntnissen gelangt, die mit jenen des Motionärs vergleichbar sind.
Zurzeit prüfen massgebliche Vertreter der Verwaltung, der Hochschulen und der Fachorganisationen Verbesserungs- vorschläge.
Ich kann deshalb folgendes Fazit ziehen:
Auf verschiedenen Ebenen wird heute intensiv an neuen Grundlagen gearbeitet.
Die Koordination und Steuerung der Anstrengungen im Umgang mit Naturgefahren werden zurzeit neu überprüft.
Bis Ende 1995 werden dem Bundesrat allfällige Massnah- men beantragt.
Oktober 1995 S
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Interpellation Loretan
In einem jüngst erschienenen «Adressverzeichnis Naturge- fahren» sind über sechzig Dachorganisationen, Vereinigun- gen, Forschungsanstalten, Institute, Verwaltungsstellen, Ar- beitsgruppen und Kommissionen aufgelistet. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Koordination und Steuerung der An- strengungen im Bereich Naturgefahren angesichts dieser Vielfalt kein leichtes Unterfangen sind. Der Bundesrat ist aber überzeugt, dass das vom Motionär angestrebte Ziel mit den bereits eingeleiteten Massnahmen erreicht werden kann. Ich bitte Sie daher, die Vielzahl der laufenden Aktivitäten nicht noch zu vergrössern.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Bloetzer Peter (C, VS): Ich danke Herrn Bundesrat Ogi für seine Ausführungen bestens. Sie haben gezeigt: Der Bun- desrat ist an der Arbeit, und er hat die Probleme und die An- liegen erkannt, um die es mir mit diesem Vorstoss geht. Die vier Punkte, die Herr Bundesrat Ogi in seiner Antwort aufge- zeigt hat, sind Massnahmen, die sich mit den Zielen und der Stossrichtung der Motion decken.
Ich gebe zu, dass verschiedene Punkte des Vorstosses Po- stulatscharakter haben; konkrete gesetzgeberische Mass- nahmen sehe ich insbesondere in den Bereichen Erdbeben und Koordination. Ich kann mich aber der Arbeitsweise an- schliessen, die der Bundesrat vorsieht, nämlich dass er jetzt die Grundlagen zusammenstellt und im nächsten Frühjahr Entscheide fällt.
Aus diesem Grunde bin ich damit einverstanden, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt wird. Ich danke dem Bundesrat für seine Bereitschaft, den Vorstoss entgegenzu- nehmen.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
95.3094
Interpellation Loretan
Kampagne von Greenpeace-Schweiz und Fernsehen DRS gegen Kernkraftwerk Beznau und HSK Centrale nucléaire de Beznau et DSN. Campagne de critiques de Greenpeace-Suisse et de la télévision DRS
Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1995
Unmittelbar vor und nach dem Entscheid des Bundesrates vom 12. Dezember 1994 über die Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau II (KKB II) hat die Organisation Green- peace-Schweiz auf angeblich gravierende Mängel in den bei- den Beznauer Werken hingewiesen und gleichzeitig schwer- wiegende Vorwürfe gegen die Hauptabteilung für die Sicher- heit der Kernanlagen (HSK) erhoben. Die Überprüfung der gerügten Sachverhalte ergab, dass die behaupteten Mängel nicht bestehen bzw. behoben waren. Dies hat der Vorsteher des EVED, Bundesrat Adolf Ogi, mit Brief vom 23. Dezember 1994 an Greenpeace-Schweiz in 10 Punkten klargestellt; der Brief ging auch an die Medien. Darin wurde u. a. festgehal- ten, dass die gegen die HSK erhobenen Vorwürfe unberech- tigt waren.
Trotzdem wurden die Vorwürfe in der Folge von Medien, ins- besondere vom Fernsehen DRS, in verzerrter, einseitiger Darstellung wiederholt («10 vor 10» am 6. Januar 1995, «Kassensturz» vom 31. Januar 1995 und «Zebra» vom 4. Februar 1995). Die hier kolportierten Vorwürfe eines
anonymen Greenpeace-Informanten zur Sicherheit des KKB erwiesen sich laut Auffassung der HSK und der Betreiberin des Kraftwerks als nicht zutreffend und haltlos.
Das Fernsehen gab dieser Auffassung indessen keinen Raum. Die Aussagen des Chefs EVED im Brief vom 23. Dezember 1994 wurden ins Gegenteil verkehrt. Darstel- lungen des Kraftwerkleiters gegenüber «10 vor 10» wurden schlicht nicht gesendet, dies im Gegensatz zur breit wieder- gegebenen Desinformationskampagne von Greenpeace- Schweiz.
Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat die Glaubwürdigkeit von Greenpeace-Schweiz, einer Stiftung mit Sitz in Zürich?
Teilt er die Meinung, dass sich Greenpeace-Schweiz teil- weise im Bereich der Illegalität bewegt (z. B. «Besetzung» von Kernkraftwerkgelände)?
Wie verhält es sich mit dem Einsatz von für den Umwelt- schutz bestimmten Spendengeldern für solche Aktionen? Funktioniert in dieser Beziehung die Stiftungsaufsicht?
Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die erwähnten Sen- dungen von Fernsehen DRS das Gebot der sachgerechten Darstellung der Ereignisse und der verschiedenen, differie- renden Ansichten (Art. 4 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, Konzession für die SRG) verletzt haben?
Ist die Komplizenschaft von Greenpeace und Fernsehleu- ten vom Programmauftrag des Monopolmediums Fernsehen gedeckt?
Wie stellt sich der Bundesrat schliesslich zur Tatsache, dass Vertreter der HSK in den erwähnten Sendungen recht eigentlich «verheizt» wurden?
Texte de l'interpellation du 6 mars 1995
Directement avant et après la décision du Conseil fédéral du 12 décembre 1994 concernant l'autorisation d'exploitation de la centrale nucléaire de Beznau II (KKB II), l'organisation Greenpeace-Suisse a dénoncé l'existence de vices, qu'elle a qualifiés de graves, dans les deux centrales de Beznau tout en formulant des critiques acerbes à l'encontre de la Division principale de la sécurité des installations nucléaires (DSN). Un contrôle des faits incriminés a révélé que ces prétendus vices n'existaient pas ou qu'ils avaient déjà été éliminés. C'est ce que le chef du DFTCE, M. Ogi, conseiller fédéral a exposé en 10 points à Greenpeace-Suisse dans sa lettre du 23 décembre 1994, qui a aussi été envoyée aux médias. M. Ogi a en particulier précisé dans cette lettre que les cri- tiques visant la DSN étaient injustifiées.
Par la suite, ces critiques ont toutefois été reprises par les médias, notamment par la chaîne DRS, qui a répété ces pro- pos tendancieux (émissions «10 vor 10» du 6 janvier 1995, «Kassensturz» du 31 janvier 1995 et «Zebra» du 4 février 1995). De l'avis de la DSN et de l'exploitant de la centrale, les critiques formulées par un informateur anonyme de Greenpeace à propos de la sécurité de la centrale de Beznau étaient abusives et sans fondement.
Or, la télévision est restée muette sur ce point. Les argu- ments du chef du DFTCE, exposés dans sa lettre du 23 décembre 1994, ont même été faussés. Les propos tenus par le directeur de la centrale aux journalistes de «10 vor 10» n'ont tout simplement pas été retransmis, contrairement à la campagne de désinformation de Greenpeace-Suisse, à la- quelle la télévision a réservé un large écho.
Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Que pense le Conseil fédéral de la crédibilité de Greenpeace-Suisse, fondation dont le siège est à Zurich? 2. Est-il aussi d'avis que Greenpeace-Suisse évolue parfois dans l'illégalité (notamment quand elle occupe le terrain d'une centrale nucléaire)?
Qu'en est-il de l'utilisation de dons en faveur de la protec- tion de la nature pour financer de telles opérations? La sur- veillance des fondations n'intervient-elle pas dans pareil cas? 4. Le Conseil fédéral estime-t-il aussi que les émissions pré- citées de la chaîne DRS ont violé la concession SSR et l'article 4 de la loi fédérale sur la radio et la télévision, qui pré-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Dans
In
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Jahr
1995
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3127
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.10.1995 - 08:00
Date
Data
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987-989
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Pagina
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